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Dr. Knoblich

06.03.2025 Sitzungen 8/10

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Thomas beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Zum Stand 31. Januar 2025 belief sich der Gesamtbestand des Sondervermögens (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Ein neues Sondervermögen?) des Thüringer Wohnungsbauvermögens auf 423.164.256,96 Euro – ich wollte erst Milliarden sagen, aber das erschien mir ein bisschen zu hoch, aber wünschenswert wäre es natürlich –. Dieses setzt sich aus Forderungen gegenüber Kunden in Höhe von 255.037.578,42 Euro und sogenannten Barmitteln in Höhe von 168.126.678,54 Euro zusammen – ich kann Ihnen das auch nachher geben, die Zahlen sind wahrscheinlich schlecht mitzuschreiben. An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass der Begriff „Barmittel“ etwas irreführend ist, denn diese sind zum Großteil nicht frei verfügbar. Der überwiegende Teil – 88.365.505,14 Euro, um genau zu sein – ist bereits durch bewilligte, noch nicht ausgezahlte Darlehen und Zuschüsse gebunden. Es verbleiben bereinigte Barmittel in Höhe von 79.761.173,40 Euro. Zu Frage 2: Die Frage nach der Gesamtzahl der derzeit aus dem Wohnungsbauvermögen finanzierten Vorhaben ist zu umfangreich, als dass sie im Rahmen einer Mündlichen Anfrage beantwortet werden kann. Es kann an dieser Stelle lediglich auf den unter Frage 1 genannten Betrag der gebundenen Mittel verwiesen werden. Derzeit liegen der Thüringer Aufbaubank sieben Fördermittelanträge mit einem Finanzvolumen in Höhe von ca. 26,2 Millionen Euro zur Bewilligung vor. Im Rahmen der Programmaufstellung für das Programmjahr 2025 wurden weitere 15 Vorhaben mit einem voraussichtlichen Förderbedarf in Höhe von 54 Millionen Euro angemeldet. Ich weise jedoch darauf hin, dass die Werte im Rahmen der Programmaufstellung zum aktuellen Verfahrensstand lediglich vorläufige Prognosewerte darstellen und die Entscheidung zur Programmaufstellung, also die Entscheidung darüber, welche der angemeldeten Vorhaben in das Programm aufgenommen werden, noch nicht getroffen wurde. Zu Frage 3: Bezug nehmend auf unsere Ausführungen im Rahmen der Sitzung des Haushaltsund Finanzausschusses am 18. Februar zum Einzelplan 10 Kapitel 10 03 Titel 884 74, wie man den sozialen Wohnungsbau jenseits der Bedarfsberechtigung für Wohnberechtigungsscheine ausweiten kann, weise ich darauf hin, dass es sich, wie Mitte Februar vorgetragen, zunächst um erste Überlegungen handelt. Dabei geht es nicht um eine Veränderung des Wohnungsbauvermögens, sondern vielmehr um dessen Ergänzung. Im Hinblick auf die noch nicht abgeschlossene Willensbildung der Landesregierung bitte ich um Nachsicht, dass noch keine detaillierte Information erfolgen kann. Das hatte ich auch im HuFA entsprechend vorgetragen. Ich bitte also erneut darum, dass Sie uns noch ein bisschen Zeit geben, damit wir das gründlich vorbereiten und dann auch gern diskutieren können. Zu Frage 4: Wie soeben erläutert, ist derzeit keine Veränderung im Umgang mit dem Landeswohnungsbauvermögen vorgesehen. Dieses Vermögen dient bestimmungsgemäß auch weiterhin der Förderung von Maßnahmen des sozialen Wohnungsbaus. Vielen Dank.

Protokoll ↗