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Roberto Kobelt

BSW 06.03.2025 Sitzungen 8/10

Mieterschutz und Mietbedingungen durch Maßnahmen auf Bundesebene verbessern

Sehr geehrte Damen und Herren, erst einmal vielen Dank an die Fraktion der Linken für den Antrag. Ich denke, das ist ein wichtiger Beitrag, um die Probleme anzusprechen, die in der Praxis auch den Menschen am Herzen liegen. Sie beziehen sich jetzt hauptsächlich auf das Bundesthema. Da ist es natürlich immer relativ einfach, jetzt auf die Bundesebene zu verweisen. Nichtsdestotrotz ist natürlich da auch ein großes Problem entstanden. Die alte Bundesregierung hat in den letzten Jahren ihr eigenes Ziel des Neubaus von 400.000 Wohnungen krachend verfehlt. Das führt dazu, dass die Mieten steigen, weil zu wenig Wohnraum zur Verfügung steht. Das sollte korrigiert werden. Das ist auch ein richtiger Ansatz. Etwas kritisch sehen wir den Ansatz eines Mietendeckels. Dort sollte überprüft werden, ob das nicht dazu führen kann, dass dann noch weniger gebaut wird, weil natürlich auch für Familien oder auch für Wohnungsgesellschaften, zum Beispiel kommunale Wohnungsgesellschaften, nur investiert werden kann, wenn zumindest auch die Kosten durch die Miete gedeckt werden. Die Baukosten sind leider jetzt relativ hoch. Deswegen sollte man das zumindest beim Neubau auch überprüfen. Ich denke, dass der Wohnungsmangel aber mit anderen Maßnahmen, gerade auch in Thüringen, noch besser behoben werden kann. Dort ist es uns insbesondere wichtig, dass der Zustand, den wir leider von der alten Landesregierung bekommen haben, dass im letzten Jahr gerade mal 71 Sozialwohnungen genehmigt wurden, natürlich ein Tropfen auf den heißen Stein ist. Dort sollten die Richtlinien unbedingt vereinfacht werden und wir auch das Wohnungsbauvermögen, was ja auch noch einen gewissen Wert hat, stärker ausnutzen, damit viel mehr in den sozialen Wohnungsbau investiert wird. Dabei ist es uns wichtig, dass dies gemeinnützige Trägerschaften tun, die auch diese Förderung bekommen, also kommunale Wohnungsgesellschaften oder -genossenschaften. Das wäre, glaube ich, gerade für die Städte Erfurt, Weimar, Jena, für die Städteachse, ein gutes Signal, um auch mehr Wohnungen zu bauen, die dann auch zum sozialen Wohnungsbau genutzt werden können. Ein zweiter wichtiger Aspekt sind Familien mit mittleren Einkommen. Dort gab es bisher noch gar keine Aktivitäten. Zunehmend hatten in dieser Städtekette ganz normal arbeitende Familien ein Problem. Die hohen Mieten, die bei Neubauwohnungen in Erfurt, Weimar, Jena schon bei 12 bis 18 Euro, teilweise sogar bei 20 Euro liegen, kann sich eine Familie mit geringem Arbeitseinkommen nicht leisten. Diese werden vom sozialen Wohnungsbauprogramm zurzeit ausgeschlossen, dort wollen wir eine zweite Säule einführen. Der dritte Punkt, den Sie angesprochen haben, ist das Vorkaufsrecht. Dort ist es unserer Meinung nach nicht richtig, bestehende Wohnungen aufzukaufen. Zum Beispiel hat das Berlin in Größenordnungen gemacht. Das hat allerdings nicht dazu geführt, dass irgendeine Wohnung mehr gebaut wurde, sondern der Besitzer hat sich einfach nur geändert. Das waren Rieseninvestitionsmittel, die dort in Berlin versenkt wurden. Wir denken, dass diese besser angelegt sind für barrierefreie Sanierung von Wohnungen oder für Neubau von Wohnungen. Das trifft allerdings nicht zu, wenn es um Grundstücke geht. Dort unterstützen wir auf jeden Fall den Ansatz, dass gerade gemeinnützige Organisationen, kommunale Gesellschaften oder Genossenschaften dort ein Vorkaufsrecht bekommen, wenn dort Grundstücke verkauft werden können, denn dort kann man neuen Wohnraum schaffen. Dann ergibt das mehr Sinn. Insgesamt sehen wir den Antrag als guten Beitrag zur Wohnungsdebatte und würden uns freuen, wenn er an den Ausschuss überwiesen und dann zu den einzelnen Punkten weiter debattiert werden kann. Vielen Dank. (Beifall BSW)

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