Denny Jankowski
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Sicherung des Deutschen als gemeinsame Unterrichtssprache
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, mich hat es doch noch mal nach vorn getrieben, weil ich das jetzt nicht so ganz stehen lassen wollte. Frau Große-Röthig, Sie haben ja wirklich um sich geworfen mit allen möglichen Vorwürfen. Was sind wir: chauvinistisch, rassistisch. Hass und Verachtung, was wir nicht alles haben. Sie haben noch vergessen, dass ich auch noch laktoseintolerant bin, das wäre vielleicht auch noch ganz interessant. Also mit solchem Unfug, mit solchen Vorwürfen brauchen wir uns nicht zu befassen. Inhaltlich kam nicht viel von Ihnen. Herr Hey, Sie meinten dann auf der anderen Seite, Sie möchten schon genau wissen, wie das dann genau geregelt wird. Herr Hey, Sie wissen auch, das ist ein Gesetz, dazu gibt es Verordnungen, die das ganz genau regeln. Was wir wollen, ist, dass es eine Möglichkeit gibt, dass Schüler, die die deutsche Sprache nicht beherrschen, eine reale Chance haben, durch unser Bildungssystem zu kommen. Das haben sie momentan nicht.
(Beifall AfD)
Am Ende, wie das genau geregelt wird, wie man dann genau die Quoten bestimmt – wenn Sie sagen, bei 25 Schülern sind es dann zwei oder drei Schüler etc. pp. –, das kann dann eine Verordnung regeln. Und wer kann das machen? Wir haben zum Beispiel diese Vorschaltklassen, dazu habe ich in der letzten Plenarsitzung ganz ausführlich in meiner Rede etwas gesagt. Wir haben Volkshochschulen, wir haben Dolmetscher, wir haben Sprachtrainer usw., die man ranziehen kann und damit eben wirklich eine Möglichkeit schafft, dass die Kinder hinkommen. Was wir momentan haben, sind zwei bis drei Doppelstunden DaZ in der Schule. Sie können mit den Lehrern sprechen. Zum Großteil fällt das an den Schulen sowieso aus und die Lehrer merken ganz genau, wenn es ausgefallen ist. Wenn man jetzt die Möglichkeit hat, zu sagen, okay, wir machen eine Vorschaltklasse, wo man wirklich speziell auf Deutsch zum Beispiel trainiert, und zwar nicht nur mit ein, zwei Doppelstunden, sondern nahezu ausschließlich, dann haben Sie Schüler, die vielleicht nach drei, vier, fünf Wochen schon so weit sind, dass sie den normalen Deutschtest bestehen, die dann in die regulären Klassen kommen können. Bei manchen dauert es vielleicht ein halbes Jahr, aber dann ist es wirklich auch gewährleistet, dass den Schülern das auch was bringt, die den Förderbedarf haben. Das und nichts anderes wollen wir. Herr Hoffmeister, Sie sprachen jetzt noch mal über Ihre Sprachtests im 5. Lebensjahr. Das ist alles gut und schön, trifft aber unsere Probleme im Schulsystem nur zum Teil. Was machen Sie denn mit den Schülern, die schon älter sind und zu uns kommen? Wie gesagt, wir haben in der 8., 9., 10. Klasse teilweise Schüler mit Vor- und Grundkursniveau Deutsch. Das heißt, hier nützt Ihnen das nichts, wenn Sie im 5. Lebensjahr irgendwelche Tests machen wollen. Das heißt, da müssen wir auch gucken, was wir mit denen machen, die jetzt im höheren Alter zu uns und in unsere Schulen kommen. Das sagt die ganze Brombeere überhaupt nicht. Und was Sie in den Koalitionsvertrag alles reinschreiben, ist ja schön und gut. Wir messen Sie erst mal daran, was Sie dann wirklich auch umsetzen. Und da haben Sie bis jetzt noch nicht geliefert. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
