Roberto Kobelt
Erstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Gewährleistung des vollständigen Rückbaus von Windenergieanlagen nach der endgültigen Einstellung ihrer zulässigen Nutzung
Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Müller, ich glaube, das ist jetzt ein gutes Beispiel dafür, wie man auch mit Sachanträgen umgehen kann. Wir als BSW sind der Meinung, jede Fraktion hat hier ein Recht, zu einer sachlichen Debatte beizutragen. Und nur, weil es jetzt die AfD eingebracht hat, heißt es doch nicht, dass man dann den Antrag prinzipiell ablehnen muss, sondern es geht um eine sachliche Bearbeitung des Antrags. Wenn man, egal, welche Sache es ist, ob der Himmel blau oder grün ist, jeden Antrag, der hier eingebracht wird, mit der Keule „es kommt vom politischen Gegner“, ablehnt, ohne es sachlich zu diskutieren, wissen Sie, was dann passiert? Dann macht man nämlich diejenigen stark, die dann ausgeschlossen werden und mit denen man keine sachliche Argumentation führt. Das finden wir nicht den richtigen Weg.
(Beifall CDU, BSW)
Die AfD hat einen Vorschlag gemacht zum Umgang mit dem Rückbau von Fundamenten. Wir denken, das ist der falsche Weg, der vorgeschlagen wurde. Wir als Koalition haben vereinbart, das Baugesetzbuch zu vereinfachen und nicht noch komplizierter zu machen wollen. Deswegen denken wir, das ist ein falscher Weg. Wir haben uns in der Koalition unter den Fachleuten besprochen und sind zu dem Schluss gekommen, dass die Themen auch etwas zu kurz gegriffen waren und dass es der beste Weg ist, dies in einem Rückbauerlass zu klären. Für uns als BSW-Fraktion ist es ein wichtiger Punkt. Wir als Koalition und auch als BSW wollen nicht, wie jetzt von Frau Müller suggeriert wurde, den Windenergieausbau total ablehnen oder verkomplizieren. Aber es geht darum, dass die Landeigentümer zum Beispiel in den ländlichen Gemeinden auch eine Rechtssicherheit haben, dass die auch wissen, ein Windrad wird auf meinem Grundstück gebaut und der Investor ist dafür zuständig, dieses Windrad nicht nur zu bauen, sondern auch rückzubauen. Das ist ein Anliegen, was gerechtfertigt ist und was viele Menschen in den Kommunen und gerade Landwirte oder Grundstückseigentümer umtreibt. Darüber muss man doch sachlich diskutieren und Lösungsmöglichkeiten vorschlagen können. Drei Punkte sind uns besonders wichtig: erstens, dass der Rückbau vollständig erfolgt. Das ist in der Formulierung im Rückbauerlass noch mal verdeutlicht. Dann ist man nicht auf verschiedene Rechtsprechung angewiesen, sondern hat es noch mal klar benannt. Zweitens, wenn die Kosten des Rückbaus steigen – und das ist sachlich so, dass alle Kosten steigen in der Inflation –, dann muss gesichert sein, dass diese Kosten auch berücksichtigt sind, dass die Rücklagen, die gebildet werden, so hoch sind, dass dieser Rückbau vollständig erfolgen kann. Drittens ist es wichtig, dass, wenn eine Firma pleitegeht, der Grundstückseigentümer nicht auf den Kosten sitzen bleibt und auch die Rechtsnachfolge oder eine Insolvenz so geregelt ist, dass diese Kosten übernommen werden. Das sind die drei Punkte, die wir erarbeitet haben. Wir haben einen eigenen Vorschlag gemacht und bitten für diesen um Zustimmung. Wir lehnen aus den genannten Gründen den Antrag der AfD ab. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW)
