Steffen Quasebarth
Neustart der Kernkraft – bezahlbare und sichere Energieversorgung wiederherstellen
Vielen Dank, Minister Kummer. Gibt es dazu noch weitere Wortmeldungen? Durch die Überziehung der Landesregierung gibt es die Möglichkeit, noch Redezeiten in Anspruch zu nehmen. Das ist nicht der Fall. Ich habe gehört, dass es hier einen Antrag auf Überweisung an den Ausschuss gibt. Ich vermute, es war damit der Ausschuss für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten gemeint. Dann würde ich zunächst diesen Überweisungsantrag abstimmen wollen. Wenn Sie für diesen Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten stimmen, dann bitte ich Sie jetzt um Ihr Handzeichen. Ich sehe dazu die Stimmen der Fraktion der AfD. Wenn Sie gegen diesen Antrag auf Überweisung stimmen, dann bitte ich Sie jetzt um Ihr Handzeichen. Ich sehe dazu die Stimmen der Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und Die Linke. Gibt es Enthaltungen? Damit ist der Antrag auf Ausschussüberweisung abgelehnt. Dann würde ich diesen Antrag abstimmen. Wenn Sie für diesen Antrag der AfD „Neustart der Kernkraft“ stimmen, dann bitte ich Sie jetzt um Ihr Handzeichen. Ich sehe dazu die Stimmen der AfD. Wenn Sie gegen diesen Antrag stimmen, dann bitte ich Sie jetzt um Ihr Handzeichen. Ich sehe dazu die Stimmen der Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und Die Linke. Ich danke Ihnen. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag abgelehnt. Sehr geehrte Abgeordnete, wir kommen nun, wie bereits angekündigt, zum Wiederaufruf des Tagesordnungspunkts 19 Wahlvorschläge der Fraktionen der CDU, des BSW, Die Linke und der SPD - Drucksachen 8/92/372/585/597 Ein Hinweis dazu: Das Wahlverfahren der vom Landtag zu berufenden Mitglieder des Richterwahlausschusses und deren Vertreterinnen bzw. Vertreter richtet sich nach Artikel 89 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit den §§ 51 und 52 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes. Nach diesen besteht der Richterwahlausschuss aus insgesamt 15 Mitgliedern, darunter zehn Abgeordneten des Landtags. Für jedes Mitglied ist eine Vertreterin bzw. ein Vertreter zu wählen. Jede Landtagsfraktion muss mit mindestens einer bzw. einem Abgeordneten im Richterwahlausschuss vertreten sein. Die Mitglieder sowie die Vertreterinnen und Vertreter werden mit Zweidrittelmehrheit gewählt. In der zurückliegenden Plenarsitzung hat einzig der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD die notwendige Zweidrittelmehrheit erhalten. Für eine erste Wahlwiederholung werden vorgeschlagen durch die Fraktion des BSW als Mitglieder Herr Abgeordneter Alexander Kästner und Herr Abgeordneter Ralph Hutschenreuther, als Vertreter Herr Abgeordneter Matthias Herzog und Herr Abgeordneter Sven Küntzel; durch die Fraktion der SPD als Mitglied Herr Abgeordneter Lutz Liebscher, als Vertreterin Frau Abgeordnete Janine Merz. Die Fraktion der CDU schlägt vor als Mitglieder Herrn Abgeordneten Niklas Waßmann und Herrn Abgeordneten Christoph Zippel sowie Frau Abgeordnete Martina Schweinsburg, als Vertreterin bzw. Vertreter Herrn Abgeordneten Stefan Schard, Herrn Abgeordneten Dr. Wolfgang Weißkopf und Frau Abgeordnete Marion Rosin. Die Fraktion Die Linke schlägt vor als Mitglied Frau Abgeordnete Katja Mitteldorf und als Vertreterin Frau Abgeordnete Ulrike Große-Röthig. Ich eröffne die Aussprache. Gibt es den Wunsch nach Redebeiträgen? Das ist nicht der Fall. Dann erläutere ich Ihnen noch kurz die Stimmzettel. Sie erhalten vier Stimmzettel, auf denen jeweils ein Wahlvorschlag steht. Auf jedem dieser Stimmzettel können Sie einmal mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Die Abgabe von mehr als einer Stimme pro Stimmzettel oder eine nicht eindeutige Stimmabgabe führt zur Ungültigkeit des jeweiligen Stimmzettels. Für die Wahlhilfe sind Herr Abgeordneter Kramer, Frau Abgeordnete Stark und Herr Abgeordneter Waßmann eingeteilt. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden mit der Schriftführung beauftragten Abgeordneten, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.
