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Dr. Althaus

06.03.2025 Sitzungen 8/10

Fragestunde

Also es ist ja grundsätzlich so, dass nicht der Bedarf der einzelnen Schule gedeckt wird, sondern die Bedarfsberechnung auf Schulamtsebene stattfindet. Das heißt, nach dem derzeitigen Berechnungsmodell in der Verwaltungsvorschrift für das Schuljahr, dem sogenannten Sockel-Faktoren-Modell, werden die Bedarfe der einzelnen Schulen ausgewiesen und dann hochgerechnet auf das Schulamt und hochgerechnet auf die Landesebene. Danach richtet sich der gesamte Personalbedarf, aber es gibt keine auf die einzelne Schule bezogene Bedarfszuweisung – die hat es vor Jahren gegeben –, um auf die Situation angemessen zu reagieren. Jawohl, wir sind immer dabei, zu gucken, inwiefern Berechnungsmodelle geeignet sind, Ausgleiche herbeizuführen, aber letztendlich ist es die Ebene der unteren Schulaufsicht, der Staatlichen Schulämter, zu gucken, dass ein – ich formuliere es mal so – erträglicher Interessenausgleich bei der Personalversorgung da ist. Das heißt, ein neues Berechnungsmodell würde nur dann Verbesserungen bringen, wenn man neue Einstellungszahlen damit erzeugen könnte. Das ist ja bekanntermaßen derzeit das große Problem, dass es nicht an der Verfügbarkeit von Stellen liegt, sondern an der Verfügbarkeit von geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern.

Protokoll ↗