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Dr. Knoblich

06.03.2025 Sitzungen 8/10

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Gäste, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hande beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu den Fragen 1 und 2 gemeinsam: Die LEG Thüringen verfügt insgesamt aktuell über 1.274 Wohnungen. Zum Stichtag 1. Januar 2025 befinden sich davon 60 Gebäude mit insgesamt 775 Wohnungen im Segment des sozialen Wohnungsbaus. Weitere 18 Gebäude mit 267 Wohnungen, die ehemals gefördert wurden, unterliegen nicht mehr der Mietpreis- bzw. Belegungsbindung. Die durchschnittliche Netto-Kaltmiete aller 1.274 LEG-eigenen Wohnungen – gefördert, ehemals gefördert und frei finanziert – liegt bei 5,97 Euro pro Quadratmeter – das ist der Stand vom Dezember 2024 – und damit im sozialverträglichen Bereich. Zu Frage 3: Grundsätzlich wird jegliches Engagement im Bereich des sozialen Wohnungsbaus, so auch ein solches der LEG Thüringen, seitens der Landesregierung unterstützt. Die LEG wirkt laut Gesellschaftsvertrag mit bei Aufgaben und Maßnahmen im Interesse des Landes zur strukturellen, insbesondere baulichen, infrastrukturellen und wirtschaftlichen Entwicklung. Dies schließt den Bereich „Wohnungsbau“ im Allgemeinen und den Bereich des sozialen Wohnungsbaus im Speziellen ein. Die LEG steht hierbei dem Freistaat Thüringen, seinen Städten und Gemeinden unterstützend zur Verfügung. Ein Engagement der LEG im Bereich des sozialen Wohnungsbaus ist daher denkbar, hat aber auch seine Grenzen. Zunächst darf die LEG nicht in Konkurrenz zu am Markt tätigen Wohnungsbauunternehmen und Gesellschaften treten, die ebenfalls im Bereich des sozialen Wohnungsbaus agieren können und sollten und hierbei staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen können. Darüber hinaus ist die LEG als GmbH gehalten, auch im Bereich des sozialen Wohnungsbaus unter Berücksichtigung des tatsächlichen Wohnungsbedarfs wirtschaftlich zu agieren. Zu Frage 4: Sozialer Wohnungsbau ist in erster Linie keine Frage der vorrangigen Trägerschaft, sei es nun öffentlicher oder privater Träger. Wohnen ist ein Grundbedürfnis und der soziale Wohnungsbau eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es kommt daher aus Sicht der Landesregierung nicht darauf an, ob hierbei vorrangig öffentliche oder private Träger aktiv sein sollten, sondern darauf, dass die Bereitschaft zur Umsetzung sozialen Wohnungsbaus besteht und sich Träger – gleich welcher Organisationsform – für die Schaffung sozialen Wohnraums einsetzen. Insofern ist die Landesregierung im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten und bei Vorliegen der entsprechenden Förderbedingungen bestrebt, jedweden Träger bei der Schaffung sozialen Wohnraums zu unterstützen. Danke.

Protokoll ↗