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Dr. Knoblich

06.03.2025 Sitzungen 8/10

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Henkel beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt. Zu Frage 1: Es wurden 32 Unfälle seit 2018 gemeldet. Allerdings standen davon fünf Unfälle nicht direkt mit dem Kreisverkehr in Verbindung, es handelt sich um solche mit nur örtlicher Nähe zum Kreisverkehr bzw. um einen Wildunfall. In direktem Zusammenhang mit der Kreisverkehrsanlage in Hämbach gab es demnach 27 Unfälle. Wenngleich es sich nach Einschätzung der örtlich zuständigen Polizei und des Thüringer Ministeriums für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung weder um eine Unfallhäufungsstelle noch Unfallhäufungslinie handelt, hat die örtliche Unfallkommission die Verkehrsanlage wiederholt untersucht. Die registrierten Unfälle sind grundsätzlich auf menschliches Fehlverhalten wie zu geringer Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Nichtbeachten der Vorfahrt und Alkoholeinfluss zurückzuführen. Zu Frage 2: Maßstab der Verkehrssicherheitspolitik ist es, Unfälle bestmöglich zu vermeiden und die höchstmögliche Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer und Anwohnerinnen und Anwohner zu gewährleisten. Die bauliche Beschaffenheit des Kreisverkehrs konnte als Unfallursache ausgeschlossen werden, das ist auch durch die polizeiliche Unfallstatistik belegt. Im Ergebnis der Besichtigung der unfallauffälligen Stelle am 23. Januar 2025 wurden von der örtlich zuständigen Unfallkommission dennoch verschiedene zusätzliche Sofortmaßnahmen beschlossen, von denen viele bereits umgesetzt sind: erstens das Anbringen von Reflektoren auf dem Betonband des Innenkreises der Kreisverkehrsanlage im Bereich des östlichen und westlichen Fahrbahnasts, zweitens das Aufstellen einer mit zwei gelb blinkenden Warnleuchten versehenen weißen Tafel mit dem Zusatzzeichen „Unfallgefahr“ vor dem Vorwegweiser des Ostasts, drittens das Aufstellen von Verkehrszeichen, Richtungstafeln in Kurven im Innenkreis, viertens aus östlicher Richtung das Ersetzen der Schilder „Vorfahrt beachten“ und „Kreisverkehr“ durch größere Schilder und fünftens das Entfernen der Schutzplanke im Innenkreis. Ergänzend wurden von der örtlichen Unfallkommission als längerfristige Maßnahmen die Beleuchtung des Gehwegs Ost und der Bushaltestellen durch die Gemeinde sowie das Prüfen von Quermarkierungen identifiziert. Alle genannten Sofort- und längerfristigen Maßnahmen sollen die Erkennbarkeit der Verkehrsanlage verbessern und das Unfallgeschehen positiv beeinflussen. Im Hinblick auf die Beleuchtung hat das Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur der hierfür verantwortlichen Stadt Bad Salzungen unterstützende Vorschläge unterbreitet. Zu Frage 3: Wie ich bereits ausgeführt habe, werden sämtliche Maßnahmen in meinem Zuständigkeitsbereich, die die Unfallkommission angeregt hat, grundsätzlich umgesetzt. Aktuell wird versucht, mit den zuvor genannten Maßnahmen eine Verbesserung der Situation zu erreichen. Ich hoffe sehr, dass die Stadt Bad Salzungen bezüglich der Beleuchtungsmaßnahmen ihren Beitrag zu leisten bereit ist – mit unserer Unterstützung selbstverständlich. Da sich der Kreisverkehr innerorts befindet und daher bereits eine Höchstgeschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde gilt, erfolgte nach Feststellung der örtlichen Unfallkommission vorerst keine nähere Betrachtung weitergehender Geschwindigkeitsreduzierungen. Zu Frage 4: Unfallkommissionen sind nach der Verwaltungsvorschrift zu § 44 Straßenverkehrsordnung per se einzurichten und setzen sich grundsätzlich aus ständigen Vertretern von Polizei, Straßenbau- und Straßenverkehrsbehörde zusammen. Die Arbeit von Unfallkommissionen ist generell ein wesentlicher Bestandteil der Gesamtkonzeption zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Aufgabe der Unfallkommission ist die Bekämpfung der Verkehrsunfälle im Rahmen der örtlichen Unfalluntersuchung. Unfallkommissionen haben demnach die Aufgabe, Unfallhäufungen zu erkennen, sie zu analysieren und Maßnahmen zu ihrer Beseitigung zu beschließen, da die Situationen meistens nicht so eindeutig sind, wie man aus medialen Wahrnehmungen vermuten könnte. Außerdem muss das Gremium sicherstellen, dass beschlossene Maßnahmen umgesetzt werden und eine Wirkungskontrolle erfolgt. Das Spektrum der möglichen Maßnahmen umfasst dabei bauliche, verkehrsrechtliche und verkehrspolizeiliche Maßnahmen. Im konkreten Falle des Hämbacher Kreuzes war die zuständige Unfallkommission bereits mehrfach aktiv und es ist im Übrigen auch schnell gehandelt worden. Unter Leitung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde wurde die dortige Situation gemeinsam mit Polizei und Straßenbaubehörden analysiert und bewertet. Im Ergebnis wurden entsprechende Maßnahmen beschlossen, deren Umsetzung und Wirkung wiederum durch die Unfallkommission zu überprüfen sind. Welchen Einfluss die ergriffenen Maßnahmen auf die Erhöhung der Verkehrssicherheit haben, wird in der Regel über einen bestimmten Zeitraum, in der Regel ein Jahr hinweg, analysiert. Sofern Bedarf festgestellt werden sollte, wird die Unfallkommission sodann weitere Maßnahmen prüfen und empfehlen. So weit meine Ausführungen.

Protokoll ↗