Katja Maurer
Fragestunde
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Wenn das für Sie in Ordnung wäre, würde ich den Eingangstext nicht noch einmal vortragen. Den hat Herr Hande gerade vorgetragen und der ist deckungsgleich. Dann komme ich direkt zu den Fragen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Berechtigte mit einem Wohnberechtigungsschein gab es in Thüringen im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2024 (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? 2. Welche Informationen liegen der Landesregierung vor zu Problemen bei Beantragung bzw. Erhalt eines Wohnberechtigungsscheins in Thüringen (zum Beispiel fehlende Informationen bei potenziellen Berechtigten zu diesem Unterstützungsangebot, schlecht verständliche Formulare, schlechte Erreichbarkeit der zuständigen Behörde, zu lange Bearbeitungszeiten)? 3. Welchen Reformbedarf sieht die Landesregierung im Bereich der Wohnberechtigungen, zum Beispiel hinsichtlich einer etwaig notwendigen Erweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten? 4. Wie sollte nach Ansicht der Landesregierung mit dem Problem umgegangen werden, dass Betroffene – darunter auch Familien –, die knapp über der Einkommensgrenze für einen Wohnberechtigungsschein liegen, durch diesen Umstand in vielen Fällen in eine finanziell und sozial sehr schwierige Situation kommen? Vielen Dank.
