Dirk Hoffmeister
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Sicherung des Deutschen als gemeinsame Unterrichtssprache
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne, in meiner letzten Rede hatte ich bereits etwas zu den rechtlichen Grundlagen gesagt, denen Ihr Antrag entgegensteht, dass also jeder Schüler, jede Schülerin, egal welcher Herkunft, das Recht auf Unterricht und Förderung hat. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch noch einmal auf unseren Koalitionsvertrag verweisen. Nicht umsonst beabsichtigen wir die Einführung eines Sprachtests ab dem 5. Lebensjahr, um hier ganz gezielt Förderungsbedarf zu eruieren und entsprechende Fördermöglichkeiten bereits im Kindergarten einzuleiten, also vor der Einschulung. Über die Förderangebote hinaus, die bereits in den Schulen stattfinden – ich rede hier vom Grundund vom Aufbaukurs, der Aufbaukurs befähigt ja zur Sprachbeherrschung auf dem Niveau B1 –, ist es aber trotzdem notwendig, dass die Schüler am Unterricht teilnehmen und es kann nicht angehen, dass Schüler vom Unterricht ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund lehnen wir den Antrag ab. Danke.
(Beifall BSW, SPD)
