Ronald Hande
Fragestunde
Landesentwicklungsgesellschaft und sozialer Wohnungsbau Auch in Thüringen steigen die Mietpreise für Wohnungen immer weiter, mittlerweile auch in mittleren und kleinen Städten. Laut Aussage von Sozial- und Wirtschaftsverbänden macht sich der Mangel an Sozialwohnungen – auch in Thüringen – immer stärker bemerkbar. In einem Artikel der „Thüringer Allgemeinen“ vom 24. Oktober 2024 mit dem Titel „Wohnungsmarkt in Thüringen: Nicht nur Schufa erschwert die Suche“ wird auch mit konkreten Beispielen darüber berichtet, wie der Mangel an bezahlbaren Wohnungen dazu führt, dass Wohnungssuchende aus bestimmten Bevölkerungsgruppen bei der Wohnungssuche immer weiter zunehmenden Diskriminierungsproblemen ausgesetzt sind. Fachleute aus dem Bereich „Wohnungswesen“ fordern seit Jahren die Intensivierung des Baus von Sozialwohnungen, die zeitliche Ausweitung der Sozialbindung bei Sozialwohnungen sowie Reformen in Sachen Wohnberechtigungsschein. Angesichts dieser Sachlage ist der weitere Ausbau des bezahlbaren bzw. sozialen Wohnens auch in Thüringen nach meiner Auffassung unbedingt geboten. Deshalb stimmen jüngste Äußerungen der Landesregierung, zukünftig anders mit dem Landeswohnungsbauvermögen umzugehen, sehr bedenklich. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Grundstücke und Gebäude in Thüringen befanden bzw. befinden sich zum Stichtag 1. Januar 2025 im Bestand der LEG, die für sozialen Wohnungsbau bzw. die Vermietung von Sozialwohnungen geeignet sind? 2. Wie viele Gebäude und Grundstücke in Thüringen aus dem Bestand der LEG wurden schon in der Vergangenheit für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus genutzt? 3. In welcher Weise sollte nach Ansicht der Landesregierung die LEG ihre Aktivitäten im Bereich des sozialen Wohnungsbaus verstärken? 4. Wie positioniert sich die Landesregierung hinsichtlich der Frage, inwieweit im Bereich des sozialen Wohnungsbaus vorrangig öffentliche oder vorrangig private Träger aktiv sein sollten? Danke.
