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Katharina König-Preuss

Die Linke 06.03.2025 Sitzungen 8/10

Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2025 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten (ThürRkwErstG 2025)

Danke, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen der demokratischen Fraktionen, liebe Anwesende auf der Tribüne und am Livestream, vorab: Es zeigt sich mal wieder, dass die AfD sich überhaupt nicht mit dem Rechtskreiswechselgesetz beschäftigt hat und demzufolge zum Beispiel gar nicht auf dem Schirm zu sein scheint, dass Hintergrund und Grundlage des Ganzen die sogenannte EU-MassenzustromRichtlinie aus dem Jahr 2022 ist, die jetzt übrigens erst wieder um ein weiteres Jahr verlängert wurde, also bis zum März 2026. Damit haben damals auf europäischer Ebene die Innenminister/ ‑ innen und Justizminister/ ‑ innen der europäischen Länder entschieden und zugestimmt, dass es eine entsprechende Verteilung gibt, dass Ukrainerinnen vor dem Krieg sofort als schutzbedürftig anerkannt werden und eben nicht dieses Verfahren durchlaufen müssen. Und das ist richtig, dass sie sofort als schutzbedürftig anerkannt werden und dass sie nicht ins Asylbewerberleistungsgesetz fallen, sondern dass sie hier dann auch, indem sie ins Bürgergeld kommen, ganz andere Möglichkeiten im Integrationsbereich, im Arbeitsmarkt und Ähnliches mehr haben. Das ist etwas, wo wir auch als Fraktion sagen, dem stimmen wir natürlich zu, so wie wir auch in den letzten Jahren hier in Thüringen unter Rot-Rot-Grün das Rechtskreiswechselgesetz als solches verabschiedet haben. Ich finde es fatal, was hier zum Teil verbreitet wurde, weil unterstellt wird, dass Ukrainerinnen nicht arbeiten würden, dass es ein ausnutzendes Verhalten gebe usw. Wenn man sich die Statistiken – wir hatten dazu hier im Landtag übrigens auch schon mal eine Debatte – anschaut, warum in Deutschland weniger oder langsamer von Ukrainerinnen in den Arbeitsmarkt übergegangen wird und warum es in anderen Ländern, die übrigens ähnlich hohe – ich nenne es jetzt mal – Sozialleistungen haben wie in Deutschland, schneller geht, dann kommen ganz andere Faktoren mit ins Spiel. Da geht es unter anderem um die Zugangsmöglichkeiten zum Arbeitsmarkt. Da geht es darum, ob auch Sprachkenntnisse wie Englisch auf dem Arbeitsmarkt mit angesehen, mit anerkannt, mit benötigt werden. Da geht es aber auch darum, wie schnell es eigentlich gelingt, die Berufe, die in der Ukraine vorher ausgeübt wurden, anzuerkennen und damit auch in dem Bereich fachlich zu arbeiten, in dem man vorher gearbeitet hat. In Deutschland ist über die Hälfte der Ukrainerinnen mittlerweile in Arbeit und übrigens ist ein großer Teil von denen nicht in der Arbeit, auch fachlich gesehen, in der sie vorher in der Ukraine waren, eben weil unter anderem die Anerkennung ihrer beruflichen Ausbildung dauert, aber auch, weil es in Deutschland da im Vergleich zu anderen, insbesondere auch nordischen Ländern viel mehr Vorbehalte gibt, was Sprachkenntnisse anbelangt, aber genauso auch, was den Umgang mit Menschen aus anderen Ländern anbelangt. Ich glaube, eins muss man festhalten, nämlich dass die Mittel, die über das Rechtskreiswechselgesetz, also über die Bundesebene kommen, am Ende normalerweise nicht komplett die Kosten decken, die auf kommunaler Ebene anfallen. Das hängt auch damit zusammen, dass die Kosten, die nach § 16a entstehen, durch dieses Rechtskreiswechselgesetz gar nicht umfasst sind, durch die Bundesmittel nicht mit aufgefangen werden. Eine letzte uns wichtige Sache: Die AfD stellt sich hier vorne hin und sagt, sie will, dass alle Menschen gleichbehandelt werden, die hierherfliehen. Verrückterweise ist das – erstens – schon in dem Moment, wo es ausgesprochen wird, eine Lüge. Denn wenn es bei der AfD um Gleichbehandlung von Geflüchteten geht, geht es an erster Stelle darum, die loszuwerden, die abzuschieben, die hier nicht sesshaft werden und eine neue Heimat und ein neues Zuhause finden zu lassen. Und das Zweite: Spannend ist ja, dass dann die Debatte nach unten geht. Also man will sozusagen die Gleichbehandlung nicht im Sinne von „Warum werden eigentlich Menschen aus anderen Kriegsgebieten nicht auch sofort hier in den Bürgergeldbezug gelassen?“, sondern man will die Gleichbehandlung im negativen Sinne nach unten, also weniger Mittel, weniger Unterstützung, weniger Integrationsleistungen, die im Bürgergeldbezug definitiv auch einfacher sind. Gleichzeitig wird dann auch noch behauptet, das sei sozialer Sprengstoff und sie seien vermeintliche Schutzbedürftige, womit unterstellt wird, dass in der Ukraine kein Krieg sein würde, dass die Menschen, die aus der Ukraine hierherkommen, keinen Grund hätten, zu fliehen. Und da kann ich nur sagen: Das ist so fatal angesichts dessen, was seit 2022 in der Ukraine vor sich geht, wem sie dort ausgesetzt sind, auch welcher teilweise stattfindenden Folter, wie viele Menschen dort schon gestorben sind und was auch sonst passiert ist, bis hin zu Kindesentführungen nach Russland, bis hin zu Vergewaltigungen und Ähnlichem mehr. Sie stellen sich hier vorn hin und behaupten, das seien nur vermeintliche Geflüchtete, die hier überhaupt keinen Schutzstatus hätten. Das ist erbärmlich bis zum Gehtnichtmehr. Das spricht nur dafür, dass Sie eine absolut inhumane Politik vertreten. (Beifall Die Linke, SPD) Wir stimmen diesem Rechtskreiswechselgesetz natürlich definitiv zu, ohne Frage, und setzen uns auch weiterhin dafür ein, dass die Kommunen die Kosten, die entstehen, erstattet bekommen, a) durch den Bund, b) an unterschiedlichen Stellen auch durch das Land. Was nicht passieren darf, ist, dass das zulasten der Integrationsleistungen geht, denn nur durch entsprechende Integrationsangebote gibt es auch die Möglichkeit, hier in Deutschland in der Arbeit, aber auch in anderen Bereichen Teil der Gesellschaft zu werden. Dafür setzen wir uns ein. Herzlichen Dank. (Beifall Die Linke)

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