thueringer-landtag.de ↗

Lena Saniye Güngör

06.03.2025 Sitzungen 8/10

Wahl der vom Landtag zu berufenden Mitglieder des Richterwahlausschusses und deren Vertreterinnen beziehungsweise Vertreter

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf Ihnen die Wahlergebnisse bekannt geben. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU: abgegebene Stimmen 83, gültige Stimmen 83, entsprechend ungültige Stimmen 0. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU entfallen 52 Jastimmen, 31 Neinstimmen, 0 Enthaltungen. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Wahlvorschlag der Fraktion des BSW: abgegebene Stimmen 83, gültige Stimmen ebenfalls 83, entsprechend ungültige Stimmen 0. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion des BSW entfallen 49 Jastimmen, 33 Neinstimmen, 1 Enthaltung. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke: abgegebene Stimmen 83, gültige Stimmen 81, ungültige Stimmen entsprechend 2. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke entfallen 50 Jastimmen, 30 Neinstimmen, 1 Enthaltung. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Wahlvorschlag der Fraktion der SPD: abgegebene Stimmen 83, gültige Stimmen hier 83, entsprechend ungültige Stimmen 0. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der SPD entfallen 51 Jastimmen, 32 Neinstimmen, 0 Enthaltungen. Damit ist auch hier die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Nachdem die Wahlvorschläge der Fraktionen des BSW sowie der SPD auch nach einer ersten Wahlwiederholung die entsprechende Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht haben, ist eine weitere Wahlwiederholung nur nach einer Vorbereitung in einem Gremium außerhalb des Plenums, beispielsweise im Ältestenrat, möglich. Nachdem die Wahlvorschläge der Fraktionen der CDU sowie Die Linke nicht die Zweidrittelmehrheit erreicht haben, stelle ich nun die Frage, ob Wahlwiederholungen durchgeführt werden sollen. Das sehe ich bei der CDU nicht. Das sehe ich bei der Linken auch nicht. Das heißt, diese Frage wird für heute verneint. Damit schließe ich diesen TOP und rufe nun vereinbarungsgemäß Tagesordnungspunkt 20 auf Wahlvorschläge der Fraktionen der CDU, des BSW, Die Linke und der SPD - Drucksachen 8/93/371/587/598 Das Wahlverfahren der vom Landtag zu berufenden Mitglieder des Staatsanwaltswahlausschusses und deren Vertreterinnen bzw. Vertreter richtet sich nach § 66 in Verbindung mit § 65 Abs. 2 und Artikel 52 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes. Nach diesen besteht der Staatsanwaltswahlausschuss aus insgesamt 15 Mitgliedern, darunter zehn Abgeordneten des Landtags. Für jedes Mitglied ist eine Vertreterin bzw. ein Vertreter zu wählen und jede Landtagsfraktion muss mit mindestens einer bzw. einem Abgeordneten im Staatsanwaltswahlausschuss vertreten sein. Die Mitglieder sowie die Vertreterinnen und Vertreter werden jeweils mit Zweidrittelmehrheit gewählt. In der zurückliegenden Plenarsitzung hat einzig der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD die notwendige Zweidrittelmehrheit erreicht. Für eine erste Wahlwiederholung werden wie folgt vorgeschlagen – vielleicht können wir ein bisschen Ruhe wieder insgesamt reinkriegen, dann schaffen wir heute im besten Fall auch noch ein paar Inhalte –: durch die Fraktion des BSW als Mitglieder Herr Abgeordneter Alexander Kästner, Herr Abgeordneter Ralph Hutschenreuther, als Vertreter Herr Abgeordneter Matthias Herzog sowie Herr Abgeordneter Sven Küntzel; durch die Fraktion der SPD als Mitglieder Herr Abgeordneter Lutz Liebscher und als Vertreterin Frau Abgeordnete Janine Merz. Die Fraktion der CDU schlägt als Mitglieder Herrn Abgeordneten Niklas Waßmann, Herrn Abgeordneten Christoph Zippel sowie Frau Abgeordnete Martina Schweinsburg, als Vertreterinnen bzw. Vertreter Herrn Abgeordneten Stefan Schard, Herrn Abgeordneten Dr. Wolfgang Weißkopf sowie Frau Abgeordnete Marion Rosin vor. Die Fraktion Die Linke schlägt als Mitglied Frau Abgeordnete Katja Mitteldorf sowie als Vertreterin Frau Abgeordnete Ulrike Große-Röthig vor. Ich eröffne die Aussprache. Wird das Wort gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Dann erläutere ich nun die Stimmzettel. Sie erhalten vier Stimmzettel, auf denen jeweils ein Wahlvorschlag steht. Auf jedem dieser Stimmzettel können Sie einmal mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Die Abgabe von mehr als einer Stimme pro Stimmzettel oder eine nicht eindeutige Stimmabgabe führen zur Ungültigkeit des jeweiligen Stimmzettels. Für die Wahlhilfe eingeteilt sind Herr Abgeordneter Kramer, Frau Abgeordnete Stark und Herr Abgeordneter Waßmann. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden mit der Schriftführung beauftragten Abgeordneten, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

Alle Reden von Lena Saniye Güngör Protokoll ↗