Dr. Thadäus Rudolf König
Erstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Gewährleistung des vollständigen Rückbaus von Windenergieanlagen nach der endgültigen Einstellung ihrer zulässigen Nutzung
Namentliche Abstimmung ist beantragt, dann bitte ich die Schriftführer um Vorbereitung. Ich eröffne hiermit die Abstimmung über den Gesetzentwurf in zweiter Beratung. Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Ich sehe, es gibt keinen Widerspruch. Dann beende ich hiermit die Abstimmung. Der Wahlgang war geschlossen. Ich hatte nachgefragt, die Abstimmung war beendet. Wir müssen dann die von Herrn Küntzel rausnehmen. So, das Ergebnis liegt vor. Abgegebene Stimmen 78. Ich habe eben gesagt, Herr Küntzel hatte nach Schließung des Wahlgangs seine Stimmkarte eingeworfen, die wurde wieder herausgenommen, weil der Wahlgang geschlossen war. Deswegen 78 abgegebene Stimmen. Für den Gesetzentwurf stimmten 31 Abgeordnete, gegen den Gesetzentwurf stimmten 47 Abgeordnete, bei keinen Enthaltungen (namentliche Abstimmung siehe Anlage 1). Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt. Kommen wir nun zur Abstimmung zum Entschließungsantrag. Ausschussüberweisung wurde nicht beantragt. Dann bitte ich auch hier um Abstimmung. Herr Cotta.
