Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zur heutigen Sitzung, der 3. Sitzung des Thüringer Landtags in der 8. Wahlperiode, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Herzlich gratulieren möchte ich der Abgeordneten Carolin Gerbothe zu ihrem heutigen Geburtstag. Liebe Carolin, herzlichen Glückwunsch und alles Gute, Gottes Segen!
(Beifall im Hause)
Aus der Landesregierung möchte ich ganz herzlich Frau Ministerin Heike Taubert zu ihrem heutigen Geburtstag gratulieren.
(Beifall im Hause)
Ich weiß gar nicht, ob es schon mal den Fall gab, dass Sie an Ihrem Geburtstag den Haushalt eingebracht haben. Vielleicht ist es ja ein besonderes Geburtstagsgeschenk heute. Also dafür auch alles Gute und Gottes Segen für die nächsten Lebensjahre!
(Beifall CDU, BSW)
Ihr Fernbleiben von der heutigen Sitzung haben Frau Ministerin Denstädt, Herr Minister Prof. Dr. Hoff und Frau Ministerin Karawanskij zeitweise mitgeteilt. Als allgemeine Hinweise möchte ich noch benennen: Aufgrund der Eilbedürftigkeit habe ich für Herrn Evgenii Dulepinskii, Redakteur beim Hörfunkanbieter Radio Enno – der ist in Nordthüringen aktiv –, für die heutige Plenarsitzung eine außerordentliche Genehmigung für Bild- und Tonaufnahmen gemäß der Regelung für dringende Fälle nach § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung erteilt. Ebenso habe ich gemäß dem gleichen Verfahren für Wolfgang Andrä – er arbeitet für „1meter60 Film“ und ist dort Kameramann – eine Genehmigung erteilt. Zur Tagesordnung ergeht folgender Hinweis: Bei der gestrigen Feststellung der Tagesordnung wurde Übereinkunft erzielt, die Tagesordnungspunkte 10 bis 15 von der Tagesordnung abzusetzen. Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung mit den vorgetragenen Änderungen oder gestern beschlossenen Änderungen zuzüglich der von mir gegebenen Hinweise widersprochen? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Damit können wir in die Tagesordnung eintreten. Ich rufe gemäß der getroffenen Festlegung den TaGesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 8/50 ERSTE BERATUNG auf. Wird die Einbringung gewünscht? Das ist der Fall. Frau Ministerin Taubert, ich erteile Ihnen das Wort. Sehr geehrter Herr Präsident, herzlichen Dank für die Glückwünsche zum Geburtstag. Von meiner Seite auch an Sie einen ganz herzlichen Glückwunsch! Wir bekommen die Hundert fast voll, aber nicht ganz. Ja, es ist etwas Besonderes, wenn man den Haushaltstag hier im Landtag verbringen kann. Die, die ihn noch kennen, wissen, früher hat man etwas anderes damit gemacht – aber Spaß beiseite. Wir leben ja in sehr bewegten Zeiten und da ist es wichtig, dass wir über den Haushaltsentwurf des kommenden Jahres sprechen können. Meine Damen und Herren, die geschäftsführende Landesregierung hat Ihnen diesen Haushaltsentwurf vorgelegt und wir haben uns das natürlich genau überlegt, was wir tun. Für uns ist es wichtig, es ist eine Verantwortung für all diejenigen, die von diesem Haushalt profitieren, ob das die Gemeinden sind – die Kollegen sitzen ja hier auch auf der Tribüne, herzlich willkommen – oder eben viele andere sogenannte Destinatäre. Der eine oder andere Abgeordnete hat sich dazu auch schon geäußert und da kann ich nur sagen: wie es halt gebraucht wird. Wir haben mal nachgeschaut, im Juni 2019 hat uns der damalige Fraktionsvorsitzende der CDU vorgehalten, dass wir demokratieverwerflich handeln, weil wir vor der Landtagswahl einen Haushaltsentwurf eingebracht haben, und er hat sogar von Verfassungsbruch gesprochen. Natürlich sind damals auch die „rot-rot-grünen Ideologieprojekte“ genannt worden. Ich bin gespannt, ob das heute auch wieder passiert, mal schauen. Einige davon – habe ich gesehen – werden mittlerweile, selbst von der AfD, als unverzichtbar bezeichnet. Also sage ich mal: Mit den Krokodilstränen bitte warten.
(Beifall Die Linke, SPD)
Meine Damen und Herren, wir brauchen einen beschlossenen Haushalt – ich habe es schon erwähnt –, um Menschen, Institutionen und Behörden Sicherheit zu geben, natürlich auch der Wirtschaft. Nach Artikel 99 Abs. 3 der Thüringer Verfassung kann allein die Landesregierung den Entwurf eines Haushaltsgesetzes nebst Haushaltsplan in den Thüringer Landtag einbringen. Das wollen wir heute tun. Diese schwierigen Zeiten, die ich erwähnt habe, die sind ja nicht nur für Thüringen angebrochen, sondern sie gelten europaweit, sie gelten bundesweit. Ich habe heute früh erst mit einer Kollegin gesprochen, die sagte, sie weiß noch gar nicht, wie sie den Haushalt 2025 überhaupt ausgeglichen bekommt. Wir sind also an der Stelle nicht allein. Sowohl im europäischen Maßstab als auch hier bei uns in Deutschland, was die wirtschaftliche Entwicklung betrifft, haben wir Schwierigkeiten. Trotz alledem – will ich sagen – sind wir in den letzten Jahren – die letzte Legislatur war wirklich keine einfache, keine normale Legislatur; vieles von dem, was wir erlebt haben, wird beiseite gewischt – sind wir hier in Thüringen durch diese Legislatur und durch diese Krisen, ausgelöst durch einen Virus, aber auch durch den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine, relativ gut durchgekommen. Das, was die Landesregierung in den letzten fünf Jahren gemeinsam mit Ihnen oder partiell gemeinsam mit Ihnen geschafft hat – ich will es noch mal in Erinnerung rufen – sollten wir nicht kleinreden, weil wir sonst der Bevölkerung den Anschein geben, dass all das, was wir getan haben, was wir auch an Erfolgen für Thüringen erreichen konnten, dass wir das gar nicht wertschätzen. Ich finde, das ist für die Politik sehr fatal.
(Beifall SPD)
Wie ist es nun mit dem Haushalt: Die Steuereinnahmen steigen. Sie sinken nicht, sie steigen. Das ist, denke ich, wichtig festzuhalten. Aber sie steigen eben nicht in dem Maße, wie die Ausgaben steigen und wie sie in den vergangenen Jahren gestiegen sind. Wenn Sie allerdings an die ziemlich nahen vergangenen Jahre denken, dann wissen wir auch, dass die Inflation auch ihren Anteil daran hatte, dass diese Einnahmen gestiegen sind. Wir haben auf der anderen Seite natürlich auch ein massives Ausgabenwachstum, mehr als die Steuereinnahmen sind. Auch da sage ich, bevor wieder jemand einen Schuldigen sucht, ganz in Ruhe darüber nachdenken, was wir an neuen Notwendigkeiten haben. Wenn wir zum Beispiel an den Hochwasserschutz denken, neue Hochwasserschutzmaßnahmen, die die Bevölkerung schützen sollen – natürlich nicht die auf dem Berg, aber die im Tal und die am Bach –, für die Gesellschaft waren gerade die Hochwasserereignisse, die wir in Thüringen hatten, durchaus teure Angelegenheiten – also gute, neue, notwendige Investitionen. Aber ich denke natürlich auch an neue Leistungsgesetze. Dort haben wir Wünsche formuliert, die in den kommenden Jahren finanziert werden müssen, zusätzlich finanziert werden müssen. Es gibt Steuererleichterungen, die der Thüringer Landtag beschlossen hat, und natürlich auch mehr Zuschüsse an Dritte. Die Folge sind natürlich Defizite, also mehr Ausgaben, als wir an regulären Einnahmen zu erwarten haben. Betraf dieses Phänomen in den letzten Jahren vor allem die Haushaltsaufstellung, so haben wir mittlerweile – das können wir für 2024 sagen – auch im Vollzug dieses immer mehr auseinanderlaufende Einnahme- sowie Ausgabeverhalten. Wir brauchen im Jahr 2024 voraussichtlich zumindest weit überwiegend die 780 Millionen Euro, die wir aus der Rücklage entnehmen können. Meine Damen und Herren, wir gehen bei der Haushaltsaufstellung von der letzten Steuerschätzung aus. Wir haben, ich will nicht sagen Glück, aber es ist einfach eine Tatsache, dass wir weniger weniger Einwohner haben als andere Bundesländer. Wenn Sie zum Beispiel nach Bayern schauen, bei denen stehen bis zu 2 Milliarden Euro weniger Einnahmen da, weil sie eben mehr weniger Einwohner haben als wir, relativ gesehen. Das heißt, wir profitieren von dem jüngsten Zensus durchaus und haben dadurch nur leichte Mindereinnahmen zu verzeichnen. Allerdings reichen auch aufgrund der notwendigen Erwirtschaftung der Globalen Minderausgabe die Minderausgaben insgesamt kaum aus, um die massiven Mehrausgaben an anderer Stelle zu decken. Diese Mehrausgaben wirken zum Teil von außen auf uns ein. Da sind, wie gesagt, natürlich Bundesentscheidungen zunächst wichtig zu erwähnen. Wenn ich nur das Wohngeld nehme, eine positive Sache für diejenigen, die es empfangen können, eine notwendige Sache für die, die es empfangen können, aber natürlich auch eine, die den Haushalt bei den Ausgaben wachsen lässt. Aber wir haben natürlich auch hier im Rund eigene Entscheidungen getroffen, die dieses Ausgabeverhalten massiv mit beeinflusst haben. Meine Damen und Herren, wir haben uns als geschäftsführende Landesregierung deshalb darauf geeinigt, für den Haushalt des Jahres 2025 den Haushalt 2024 als Maßstab zu nehmen, und zwar für alle Einzelpläne einschließlich des Einzelplans 01, das ist der Thüringer Landtag, sowie der Einzelpläne 11 und 12, das sind der Thüringer Rechnungshof und der Thüringer Verfassungsgerichtshof. Soweit bei diesen Einzelplänen kein Einvernehmen hierzu erzielt werden konnte, haben wir entsprechend der Regelung der Landeshaushaltsordnung die Voranschläge der Druckfassung beigefügt. Wir haben, das sehen Sie daraus, wirklich alle Einzelpläne gleichermaßen behandelt und darauf geachtet, dass nach außen nicht der Eindruck entsteht, wir würden mit unterschiedlichem Maße messen. Finanzpolitisch halte ich das persönlich für das maximal Mögliche, auch wenn damit nicht alle durchaus berechtigten Ausgabewünsche finanziert werden können. Ausgangspunkt der Haushaltsaufstellung sind stets die zu erwartenden regulären Einnahmen des kommenden Jahres unter Hinzuziehung der verbleibenden Haushaltsausgleichsrücklage für 2025 in Höhe von rund 550 Millionen Euro und des gesicherten Überschusses aus dem Corona-Energiekrise-Sondervermögen von rund 260 Millionen Euro. Das heißt, wir haben bei der Aufstellung natürlich das genommen, was wir auch vorher – ich will es mal sagen – vereinbart haben, was unbedingt im Sondervermögen bleiben muss. Da schaue ich auch die CDU an, also wenn Sie sich an diese Verhandlungen entsinnen können, da haben wir gesagt, das ist das Mindeste, was drinbleiben muss. Am Ende ist es ja auch nicht schlimm, wenn der eine oder andere Euro in der Rücklage verbleiben kann, um das Jahr 2026 auch besser angehen zu können. Meine Damen und Herren, damit gelingt es uns sicherzustellen, dass alle Einzelpläne auf dem Niveau des Jahres 2024 fortgeführt werden können. Wir sichern alle zum Zeitpunkt der Erstellung des Entwurfs bekannten rechtlichen Verpflichtungen durch hinreichende Veranschlagung entsprechender Ausgabeansätze. Zudem bietet der Haushaltsvollzug 2025 die Möglichkeit, mit den gewählten Ansätzen alle Rechtsverpflichtungen erfüllen zu können. Meine Damen und Herren, der Preis, den wir dafür zahlen, ist, dass der Haushaltsentwurf ein Finanzierungsdefizit in Höhe von 659 Millionen Euro hat. Dieses Defizit kann ausschließlich durch die Zuführung aus der Haushaltsrücklage gedeckt werden. Die vom vorherigen Landtag noch kurz vor der Sommerpause beschlossenen neuen gesetzlichen Ausgabeverpflichtungen aus dem Kindergartengesetz, aus dem Ehrenamtsgesetz oder auch aus dem Chancengleichheitsförderungsgesetz konnten eben nur durch die Ausbringung einer Globalen Minderausgabe in Höhe von 165 Millionen Euro aufgefangen werden. Meine Damen und Herren, als geschäftsführende Landesregierung liegt unsere Motivation zur Vorlage dieses Entwurfs vor allem in der Ingangsetzung der Haushaltsberatungen und weniger in der Setzung politischer Schwerpunkte. Das haben die Abgeordneten der letzten Legislaturperiode noch in diesem Frühjahr selbst kollektiv gemacht. Der Entwurf führt deshalb im Wesentlichen Vorhandenes fort und finanziert rechtliche Verpflichtungen aus. Er kommt entsprechend der rechtlichen Bestimmungen ohne Kreditaufnahme aus und führt die notwendige Tilgung fort. Der Haushaltsentwurf weist zudem eine noch immer auch im Vergleich zu anderen Ländern hohe Investitionsquote von ca. 1,8 Milliarden Euro auf. Es ist ein Haushaltsentwurf, mit dem man nach meiner Überzeugung hier im Hohen Haus gut arbeiten kann. Wir haben im Haushalts- und Finanzausschuss, weil wir wussten, dass heute die Einbringung ist, auch schon darüber gesprochen, wie man mit einem Zeitplan die Beratungen dann fortsetzen kann. Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir abschließend einen kurzen Rückblick und Ausblick. Wir haben finanziell in den letzten Jahren gute und weniger gute Zeiten durchlebt. Wir haben von erheblich wachsenden Einnahmen profitiert und sind gut durch die Krisen gekommen – ich bleibe dabei. Gerade Letzteres unterscheidet die Finanzpolitik in Thüringen wohltuend von der Situation in vielen anderen Ländern. Zu Beginn meiner Amtszeit als Finanzministerin, Ende 2014, hatten wir eine Rücklage von 330 Millionen Euro. Mit den Überschüssen aus dem Sondervermögen stehen uns nun rund 810 Millionen Euro zur Verfügung, um das Defizit auszugleichen. Ich habe Ende 2014 einen Schuldenstand von 15,86 Milliarden Euro vorgefunden und wir werden Ende 2024 noch Schulden in Höhe von 15,59 Milliarden Euro haben, und das trotz einer Neuverschuldung wegen Corona im Jahr 2020 in Höhe von 1,2 Milliarden Euro. Wir haben also finanzpolitisch etwas vorzuweisen. Dennoch hätten wir mit dem Haushalt 2023, spätestens aber mit dem Haushalt 2024 umsteuern müssen. Das ist uns aus unterschiedlichsten Gründen nicht gelungen. Wir müssen akzeptieren, dass solide und nachhaltige Finanzpolitik nur eine Ausrichtung kennt: Die regulären Einnahmen bilden den finanziellen Rahmen. Das hilft langfristig nicht, nach Möglichkeiten für eine Ausweitung der Einnahmen durch Kredite zu suchen, weil es finanzpolitisch nur eine neue Abhängigkeit wird. Deshalb kann ich aus meiner Erfahrung von zehn Jahren als Finanzministerin nur einen Weg aufzeigen: Wir müssen bei der Ausgabenentwicklung begrenzen. Meine Damen und Herren, mit dem vorgelegten Entwurf ermöglichen wir es dem Thüringer Landtag, seinem Verfassungsrecht nachzukommen und mit den Haushaltsberatungen zeitnah zu beginnen. Ich wünsche Ihnen dazu eine gute Hand. Wir werden helfen als Finanzministerium, wo immer wir können. Das wissen Sie. Wir geben alle gern Auskunft, auch die Ministerien zu allen Haushaltsstellen. Deshalb ganz herzlichen Dank, wenn wir jetzt anfangen können zu arbeiten. Danke.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Thüringer Haushaltsgesetz 2025 – ThürHhG 2025 –)
Vielen Dank, Frau Ministerin Taubert, für die Einbringung. Damit eröffne ich die Aussprache und erteile dem Abgeordneten Höcke für die AfD-Fraktion das Wort.
Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Thüringer Haushaltsgesetz 2025 – ThürHhG 2025 –)
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne! Sehr geehrte Frau Taubert, vielen Dank für die Einbringung des Haushalts, der so etwas wie der letzte Wille der rot-rot-grünen Regierung ist. Im normalen bürgerlichen Leben sind wir natürlich als bürgerliche Kraft gern bereit, den letzten Willen eines Verblichenen zu respektieren – in diesem Fall natürlich nicht. Deswegen werde ich hier unsere alternativen Ansätze zu Ihrem eingebrachten Entwurf vorstellen. Ich werde mich dabei an der Systematik orientieren, die ich in den letzten Jahren auch angewandt habe. Ich werde, weil Sie, sehr geehrte Finanzministerin, leider keine steile Lernkurve in diesem Bereich zeigen, relativ ausführlich noch mal auf die Haushaltssystematik eingehen. Dann werde ich darauf eingehen, wo Geld in Thüringen zum Fenster herausgeworfen wird, und abschließend werde ich die Position der AfD dahin gehend verdeutlichen, wo in Thüringen investiert werden müsste und muss, damit dieser Freistaat eine Zukunft hat. Denn das ist es, was wir als AfD wollen: eine Zukunft für Thüringen.
(Beifall AfD)
Kommen wir also jetzt zur Haushaltssystematik, und da geht mein Blick jetzt hoch auf die Tribüne, wo die Medienvertreter sitzen. Liebe Medienvertreter, besonders an Sie diese Einlassung an dieser Stelle: Da wurde in den letzten Wochen ja viel Untergangsstimmung in den Medien des Freistaats Thüringen mit Blick auf die Kassenlage des Freistaats verbreitet. Man las von leeren Kassen, man las von Schuldenbremse, die jetzt notwendig sei, von etwaiger Neuverschuldung. Und das Wehklagen verdichtete sich im Titel der „Thüringer Allgemeinen“ vom 15. Oktober dieses Jahres – ich zitiere –: „Die Not ist groß.“ Die Not ist groß – Fragezeichen. Liebe Medienvertreter, mit Blick auf die steigende Staatsverschuldung in der westlichen Welt müssen wir uns tatsächlich Sorgen um die Stabilität des Geldsystems machen. Ich habe das in den letzten Jahren hier auch immer mal wieder angebracht. Das ist richtig und das ist besorgniserregend, was wir dort an Entwicklung haben, gerade mit Blick auf die Staatsverschuldung. Aber die Lage in Thüringen ist nichtsdestotrotz relativ gut – ich betone: relativ gut. Ein Blick auf den Bundesbankbericht von Oktober dieses Jahres – ich erwähnte ihn ja auch in der letzten LPK – belegt diese Einschätzung, denn Thüringen hat von allen Bundesländern die bestmögliche Deckungsquote. Das heißt, es besteht im Ländervergleich für Thüringen der geringste Bedarf, die Rückzahlung der Neukredite aus dem Jahr 2020 – das war der Bezugszeitraum des Bundesbankberichts – weiter zu strecken, also weiter zu prolongieren. Die Deckungsquote Thüringens beträgt sage und schreibe 500 Prozent im Vergleich zur Deckungsquote Bayerns mit lediglich 100 Prozent. Das sollte man vielleicht doch noch mal zur Kenntnis nehmen. Sehr geehrte Damen und Herren, die Thüringer Landesregierung tritt seit Jahren – und ich habe das immer wieder kritisiert, sehr geehrte Frau Finanzministerin – die zentralen Haushaltsprinzipien der Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit mit Füßen und rechnet Thüringen arm.
(Beifall AfD)
Sie tut dies – und darauf habe ich auch immer wieder hingewiesen –, indem sie vier Punkte gebetsmühlenartig praktiziert, nämlich erstens die Einnahmen sehr, sehr vorsichtig plant – ich drücke mich diplomatisch aus –, zweitens, indem sie die Ausgaben sehr großzügig plant, drittens, indem sie unrealistische, dem Haushaltsgrundsatz der Annuität oftmals widersprechende Investitionsvorhaben ausweist, und viertens, indem sie neudeutsch Working Capital in den zahlreichen landeseigenen Gesellschaften und den immer noch viel zu üppig gefüllten Sondervermögen einfach liegen lässt. Ich sage Ihnen, sehr geehrte Frau Finanzministerin, ich sage Ihnen, sehr geehrte Kollegen, den Bürgern draußen gebührt Respekt – Respekt in Form von Transparenz, Respekt in Form von Wahrheit. Denn der Bürger draußen, der Steuerzahler, ist derjenige, der das Geld erwirtschaftet, das wir brauchen, um politische Projekte umsetzen zu können.
(Beifall AfD)
In Hochsteuerzeiten von leeren Kassen zu sprechen, obwohl die Thüringer Kassenlage seit 2021 an keinem Tag saldiert unter 1,5 Milliarden Euro rutschte und bis zu 3,7 Milliarden Euro als kurzfristige Geldanlagen für den Freistaat arbeiteten, das ist respektlos gegenüber dem Steuerzahler, und da machen wir als AfD nicht mit.
(Beifall AfD)
Sehr geehrte Frau Finanzministerin, Thüringen hatte zuletzt 2011 – das war lange vor Ihrer Zeit als Finanzministerin – ein Haushalts-Ist, das dem Haushalts-Soll halbwegs nahekam. 2022 schloss der Haushalt statt mit einem geplanten Defizit mit über 1 Milliarde Euro positiver ab als erwartet. 2023 fiel das tatsächliche Defizit 324 Millionen Euro geringer aus als das geplante Defizit. Und dann waren wir, wie schon erwähnt, Ende 2023 wieder bei einer Rücklage von 1,33 Milliarden Euro, die eigentlich gar nicht mehr da sein sollten. Mit diesem letzten Rücklagenstand – das führe ich jetzt deswegen etwas breiter aus, damit die Zuhörer, die vielleicht nicht so tief in der Haushaltsmaterie drin sind, das auch nachvollziehen können – plant man jetzt das laufende Haushaltsjahr 2024, das kommende Haushaltsjahr 2025. Oder sollte ich besser sagen, man verplant das kommende Haushaltsjahr? Noch mal: Nur, wenn man 2024 nicht wieder Verplanung betrieben hat – also nicht Planung, sondern Verplanung – und sich 2025 nicht wieder verplant hat, dann steht Ende 2025 die Haushaltsrücklage tatsächlich auf null. Dazu müssten 2024 zum Jahresabschluss sage und schreibe 779,88 Millionen Euro Defizit und 2025 550,66 Millionen Euro Defizit entstehen. Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, ich wette eine Runde Nougat für Sie alle oder meinetwegen auch eine Runde Gehacktesbrötchen für Sie alle, dass wir Ende 2024 diesen Zustand der vollkommen entleerten Rücklagen nicht erleben werden und dass sich Frau Taubert wieder einmal – wie in den letzten Jahren zuvor auch stets – verplant hat.
(Beifall AfD)
Übrigens gibt es neben der allgemeinen Haushaltsrücklage noch weitere Rücklagen, beispielsweise aus Drittmitteln oder Sonderabgaben des Landes. Diese beliefen sich Ende 2022 auf 755,2 Millionen Euro und wachsen nach dem vorläufigen Haushaltsabschluss für 2023 noch mal um 48 Millionen Euro an. Ich habe – und das möchte ich an dieser Stelle betonen – nicht per se etwas gegen Rücklagen. Man sagt zu Recht: Sorge in der Zeit, dann hast du in der Not. Das gilt für den Privatmann auf alle Fälle, das gilt zumindest partiell auch für den Unternehmer. Aber gilt das – rhetorische Frage – auch für den Staat, der kameralistisch geführt wird? Nein, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, der Staat in der Kameralistik ist weder Privatier noch Unternehmer, er ist keine Bank. Er nimmt über Steuern und Abgaben Geld ein und investiert dieses Geld sofort im Durchlauf gemeinwohlorientiert weiter, ohne dieses Geld in Größenordnungen zurückzuhalten, wie das in Thüringen passiert.
(Beifall AfD)
Tut er das nicht, dann muss er eben die Sonderabgaben über die Steuern reduzieren oder ganz abschaffen. Ich nenne dazu ein Beispiel: Die Ausgleichsabgabe für Schwerbeschädigte zahlen Unternehmer in Thüringen. Diese geht in die Rücklage ein, wenn das Geld nicht verausgabt wird. 47,5 Millionen Euro stehen dort – Stand 31.12.2023 – in der Thüringer Rücklage. Das ist Geld, das eigentlich für Belange von behinderten Menschen verausgabt werden sollte. In den letzten Jahren hat die AfD-Fraktion immer wieder auf den Mangel, auf das Vollzugsdefizit in diesem Bereich hingewiesen. Passiert ist nichts. Das Volumen steigert sich von Jahr zu Jahr. Eine angemessene Mittelverwendung findet nicht statt. Die staatliche Zweckerfüllung wird durch die Integrationsämter einfach nicht geleistet. Das Geld wird eingesammelt und bleibt liegen. Ein einziger Skandal in einem Staat – noch mal –, der nicht Bank ist, sondern kameralistisch geführt wird.
(Beifall AfD)
Über die liegen gebliebenen Krankenhausmittel werden wir in diesem Hohen Haus in den nächsten Monaten sicherlich noch ausgiebig diskutieren dürfen und müssen. Die möchte ich jetzt hier nur mal en passant erwähnt haben und dazu nicht weiter ausführen. Aber auch das ist tatsächlich ein Skandal, der Ihnen vielleicht auch erst nach Ihrem politischen Ableben auf die Füße fallen wird. Schauen wir noch ganz kurz auf den Umgang mit dem Sondervermögen. Sie haben es ja zumindest erwähnt: Das Sondervermögen Corona und Energie wird endlich, nachdem wir jahrelang davon als AfD geredet haben, in den Kernhaushalt zurückgeholt. 265,4 Millionen Euro werden jetzt dazukommen, ein Rückfluss, man höre und staune, der als ungeplant eingeordnet wird. Jetzt sind wir wieder beim Auseinanderfallen von Soll und Ist. Hier fängt das ganze Spiel, hier fängt das Verstoßen gegen die Prinzipien der Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit schon an. Das sind politische Taschenspielertricks, die wir als AfD nicht mitmachen, weil wir für die Bürger draußen Wahrheit, Klarheit und Transparenz wollen.
(Beifall AfD)
Das Sondervermögen WGT – das ist der Bereich der Liegenschaften der Westgruppe der ehemaligen Sowjetarmee –: im Augenblick liquide Mittel von 20 Millionen Euro, immerhin; das Sondervermögen Thüringer Wohnungsbauvermögen: liquide Mittel von 157,6 Millionen Euro. Auch dieses Geld gehört, weil es in den Sondervermögen Verwaltungskosten verursacht usw., wenn man ehrlich sein will, in den Kernhaushalt. Auch das fordern wir seit Jahren. Abschließend unter der Überschrift „Haushaltssystematik“ noch ein Wort zu den Globalen Minderausgaben. 2022 war es die CDU, die Rot-Rot-Grün, dem verlässlichen Partner, Globale Minderausgaben von 330 Millionen Euro aufoktroyierte. Aber ein Oktroi war das eigentlich nicht im Wortsinn, denn es war ein Gestaltungseldorado für Rot-Rot-Grün, das die CDU der Minderheitsregierung einräumte. Man gab nicht nur das parlamentarische Königsrecht damit aus der Hand, sondern man ermöglichte Rot-Rot-Grün auch, die ganzen Ideologieprojekte, ohne mit der Wimper zu zucken und ohne Einsparungen vorzunehmen, durchzuziehen, unter anderem auf Kosten der Kommunen. Und das darf nicht noch mal passieren.
(Beifall AfD)
Eine Globale Minderausgabe, wenn sie denn als Instrument der Haushaltsdisziplin ernst gemeint ist, wenn sie denn als Instrument der Haushaltsdisziplin zielorientiert angewandt werden soll, braucht notwendigerweise einen Erläuterungsvermerk. Die einzige Fraktion, die im letzten Durchgang Erläuterungsvermerke setzte, war welche Fraktion? Die AfD. Und das werden wir auch dieses Jahr wieder tun.
(Beifall AfD)
Das heißt, der Haushaltsgesetzgeber muss genau angeben, wo eingespart werden soll. Für den Haushalt 2024 haben wir das, wie gesagt, schon getan. Und für den 2025er werden wir das auch tun. Zwei Prämissen sind hier für uns nicht verhandelbar, nämlich erstens, dass die Globale Minderausgabe, wenn sie denn kommen sollte, bei kommunalrelevanten Titeln auf jeden Fall zu verhindern ist. Und zweitens wollen wir uns auf die zahlreichen Haushaltstitel fokussieren, bei denen man stets unter Ihrer Ägide, sehr geehrte Frau Taubert, überschüssig geplant hat, und zwar in Größenordnung, und wo man deshalb kürzen kann. Zu nennen sind hier beispielsweise die aus dem Ruder laufenden Reisekosten. In einer Zeit, in der man durch künstlich erzeugte Energiepreiserhöhung die Menschen draußen am Reisen hindert, gönnt man sich selber einen kräftigen Schluck aus der Pulle, um die eigene Reisetätigkeit zu erhöhen. Das geht so nicht.
(Beifall AfD)
Oder auch die Sachverständigenkosten, quer durch alle Einzelpläne sind wir da bereit, auch über Globale Minderausgaben zu reden. Ich komme zum Thema, wo das Geld zum Fenster rausgeschmissen wird. Der Thüringer Landesrechnungshof – die Präsidentin ist heute gar nicht da – hat ja schon vor zwei Jahren in seinem Sonderbericht deutlich gemacht, wo das Einsparpotenzial im Bereich von Geld und Personal beim Fördermittelbetrieb des Freistaats Thüringen liegt. Die Fördermittelstruktur des Freistaats ist chaotisch, ist aufgebläht. Das ist ein Fördermitteldschungel, wo dringend die Axt angelegt werden muss. Die AfD hat immer und immer wieder darauf hingewiesen, verbessert hat sich nichts. Kommunale Spitzenverbände, Unternehmen, Unternehmer – reden Sie mit Unternehmern, die auf Fördermittel angewiesen sind –, die schlagen die Hände über dem Kopf zusammen. Thüringen steht da besonders schlecht da, auch im Vergleich beispielsweise mit Sachsen. Die Kommunen klagen usw. Das System in Thüringen ist eine Zumutung: zu viele Fördermittel, zu viele fördermittelverausgabende Stellen. Noch mal: Hier muss reduziert werden. Die Landesregierung hat nichts unternommen. Wir werden als AfD auch in dieser Haushaltsberatung wieder unseren Reformansatz einbringen.
(Beifall AfD)
Die Sachverständigenkosten explodieren, die Beraterkosten explodieren und gleichzeitig wird der bürokratische Wasserkopf immer größer. Das ist den Menschen draußen im Land nicht zu vermitteln. Ich habe darauf immer wieder hingewiesen. Das Personal fehlt dagegen in den unteren Behördenhierarchien, dort, wo der Beamte Kontakt mit dem Bürger hat und wo der Bürger zu Recht Serviceleistungen vom Staat einfordert und auch kriegen sollte. Ein Beispiel: Im Zeitraum 2021 bis 2024 fand im Landesamt für Finanzen eine Stellenmehrung von 22 Ist-Stellen statt. Im Finanzministerium waren es 16 Ist-Stellen. Die erfüllenden Finanzämter vor Ort mussten sich mit 14 Stellen begnügen, mit katastrophalen Folgen im Zusammenhang mit der ebenso desaströsen Grundsteuerreform. Denn Sie wissen alle, sehr geehrte Damen und Herren, ohne Neuberechnung der Messbeträge für die Grundsteuer A und Grundsteuer B in den Finanzämtern, die als Zuarbeit für die kommunalen Kämmerer notwendig ist, können die Kommunen ihre Hebesätze nicht aufkommensneutral berechnen. Zudem haben wir 20 Prozent Widersprüche im Bereich der Grundsteuer. Die Finanzämter schieben einen riesigen, nicht abgearbeiteten Verwaltungsberg vor sich her. Ursächlich ist auch die Unterbesetzung in der erfüllenden Ebene. Die Grundsteuerreform treibt die Finanzämter und treibt die kommunalen Kämmerer in den Wahnsinn. Ich sage Ihnen an dieser Stelle, obwohl das ein Bundesthema ist: Diese Grundsteuer muss weg.
(Beifall AfD)
Sie produziert zu viel Bürokratie. Die Kommunen müssen anders schadlos gehalten werden. Dieses System ist am Ende. Und wenn ich mir vorstelle, dass das, was wir gerade an Chaos haben, alle sieben Jahre durch die drohende Neubewertung wiederholt wird, dann schlagen ich und alle, die damit zu tun haben, die Hände über dem Kopf zusammen. So stranguliert man Staatlichkeit. So stranguliert man Vertrauen des Bürgers in Bürokratie und funktionierende Verwaltung. Und das muss nicht sein. Sehr geehrte Damen und Herren, die Kommunen sind in der Not, weil man sie durch die Grundsteuerreform in Not gebracht hat. Sie brauchen eine solide Datenbasis für die Errechnung der Hebesätze. Das braucht Zeit und deswegen sind wir als AfD auch bereit, diese Zeit und den Zeitbedarf zu prolongieren. Wir wollen, dass die Kommunen einen zinslosen Kredit in Höhe von 130 Millionen Euro bekommen – dieses Geld ist da, liquide Mittel sind da –, damit sie ganz in Ruhe die Hebesätze, nachdem sie die Daten aus den Finanzämtern erhalten haben, berechnen können. Das Geld sollten wir unseren Kommunen zur Verfügung stellen. Wir sagen Ja zur Arbeit in der kommunalen Ebene und in der kommunalen Familie.
(Beifall AfD)
Ideologieproduktion – ja, das ist auch ein Dauerthema. 37 Millionen Euro mindestens quer durch die Einzelpläne für das Klimagedöns, die sogenannte Klimarettung. 200 Millionen Euro sind es für illegale Einwanderung. Alles das kann man sich nach Auffassung der AfD schenken. Denken Sie bitte, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, wenn Sie diese Ideologieprojekte auch in Ihrer jetzt sich anbahnenden oder angedrohten Brombeerkoalition gegen die stärkste Kraft weiterführen wollen, denken Sie an das Schicksal der Grünen-Partei. Schauen Sie mal in den leeren Flur. Der Thüringer Souverän hat völlig zu Recht am 1. September diese politischen Wirrköpfe, diese Speerspitze der klimabegründeten Deindustrialisierung, diese Speerspitze der völlig überflüssigen, unsere Sozialstaatssysteme zum Kollaps bringende, unsere Identität zerstörende Multikulturalisierung aus diesem Haus geworfen, und das ist gut so. Weitere werden folgen, wenn Sie nicht endlich die politische Wende in diesen zentralen Politikfeldern einleiten.
(Beifall AfD)(Zwischenruf von der Regierungsbank)
Das ist nicht niederträchtig, Herr Ministerpräsident im geschäftsführenden Amt.
(Zwischenruf Ramelow, geschäftsführender
Ministerpräsident: Das war ich nicht. Vielen Dank, Herr Höcke!) Entschuldigen Sie, dann war es der Innenminister. Herr Ramelow, ich entschuldige mich bei Ihnen vielmals und dann geht die Kritik an den Innenminister. Wo muss in Thüringen investiert werden? Das ist eigentlich ganz einfach: Wir müssen einfach nur Thüringer Interessen ganz oben ansetzen. Wir müssen gucken, was Thüringen guttut und was Thüringen schadet. Wir müssen das sein lassen, was Thüringen schadet, und wir müssen das tun, was Thüringen guttut. Das heißt, Schluss mit bunter Propaganda, Schluss mit betreutem Denken. Wir sind alles mündige Menschen, die Menschen draußen können auch selber denken. Das muss aufhören. Schluss mit Klimagedöns, Schluss mit Multikulti. Diese Projekte müssen weg. Sie schaden Thüringen, sie nutzen Thüringen nichts.
(Beifall AfD)
Wir als AfD – und das werden wir durch die Haushaltsanträge, die wir einbringen, unter Beweis stellen – wollen den Mittelstand stärken, er ist das Rückgrat unseres wirtschaftlichen Wohlergehens. Die Ehrlichen, die Sparsamen, die Fleißigen, die müssen in Thüringen entlastet werden.
(Beifall AfD)
Wir wollen eine substanzielle Förderung junger Familien, denn wir wollen nicht dem demografischen Niedergang hinterherreformieren, wir wollen den demografischen Niedergang beenden, wir wollen die demografische Wende.
(Beifall AfD)
Wir wollen, dass der Windkraftausbau, der Windindustrieausbau im Wald ein für alle Mal zu den Akten gelegt wird. Wir wollen überhaupt gar keine Windindustrie in Thüringen. Das ist kein Naturschutz, das ist Naturzerstörung pur. Wir wollen stattdessen das Geld, das da ist, in die Wiederbewaldung Thüringens investieren, denn wir wollen echten Naturschutz und das heißt, wir retten und erhalten das grüne Herz Deutschlands.
(Beifall AfD)
Ja, unser Ansatz ist nicht das Kurieren an Symptomen, wir wollen an die Ursachen gehen. Deswegen sagen wir auch nicht: mehr Polizisten. Die SPD hat ja 1.800 im Wahlkampf gefordert. Vor 30 Jahren hätte man diese Forderung nicht stellen müssen, weil unsere Vertrauensgemeinschaft noch relativ intakt war. Nicht dass es nicht auch schon Spitzbuben bei uns gegeben hat, aber die Multikulturalisierung war eben auch eine Multikriminalisierung in vielen Bereichen. Deswegen haben wir einen anderen Ansatz, durchaus Respekt für unsere Polizei. Wir brauchen eigentlich nicht mehr Polizei, wir wollen Remigration, um Thüringen sicher zu machen und sicherer zu machen und unsere Identität zu erhalten.
(Beifall AfD)
In dem Zusammenhang betone ich gern, dass wir Facharbeiter, die wirklich hier arbeiten wollen, die aber leider
Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Thüringer Haushaltsgesetz 2025 – ThürHhG 2025 –)
– ich komme sofort zum Ende, Herr Präsident – um Deutschland einen großen Bogen machen, gern willkommen heißen. 204 Änderungsanträge haben wir in die letzte Haushaltsberatung eingebracht. Alle sind abgelehnt worden. Nichtsdestotrotz werden wir wieder einen Gegenentwurf zum Haushalt der Landesregierung aufstellen, denn wir sind mit Abstand die stärkste Kraft in Thüringen und wir werden im Interesse der Thüringer standhalten und wir werden ein Bild malen, das Thüringen und hoffentlich die Thüringer berührt und das dann langfristig doch
Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Thüringer Haushaltsgesetz 2025 – ThürHhG 2025 –)
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Taubert, vielen Dank für die Einbringung des Haushalts und Ihre Worte gerade eben. Auch noch einmal von dieser Stelle herzliche Glückwünsche zum Geburtstag, vor allem Gesundheit und Gottes Segen!
(Beifall CDU)
Vielen herzlichen Dank auch für Ihre Feststellung gerade eben, dass Ihnen das finanzpolitische Umsteuern nicht gelungen ist. Wir haben es eben schon mal gehört: „Spare in der Zeit, dann hast du in der Not“ – das ist eine alte Spruchweisheit von meiner Großmutter aus dem Eichsfeld und dort ist ja bekanntermaßen die Welt noch ein Stück weit in Ordnung. Was hat die Landesregierung stattdessen getan? Sie hat in der Zeit alles rausgehauen, was da war, und stellt nun in der Not fest, dass nichts mehr da ist. Nicht dass das irgendjemandem entgangen sein könnte, in den vergangenen Wochen und Monaten konnten wir es vielfach hören und lesen. Im Februar dieses Jahres titelten die FUNKEZeitungen nach einem Interview: „Finanzministerin Taubert: ‚Es muss in Thüringen gespart werden‘“. „Thüringen muss mehr als geplant sparen“, lautete es am 21. Mai im Zusammenhang mit der MaiSteuerschätzung. „[D]eutlich zu hohe Ausgaben“ – „Finanzministerin Taubert sorgt sich um Haushalt 2025“ hieß es dann am 10. September beim MDR. Alle Finanzreserven werden komplett aufgebraucht – „Thüringen muss für Haushalt 2025 ans Ersparte“, schreibt am 4. Oktober die „Thüringer Allgemeine“ und schreibt wenige Tage später: „Minister streiten um Millionen“. Dass die AfD zwischenzeitlich noch mit ihrer eigenen Interpretation der Situation um Medienaufmerksamkeit rang und behauptete, die Kassen seien prall gefüllt – wir haben es heute auch wieder hören müssen –, ist für mich einfach nur mal kurz am Rande zu erwähnen und deutet darauf hin, dass es wieder mal nur darum geht, in der Gesellschaft Groll und Unverständnis dafür zu wecken, was hier tatsächlich los ist, denn ich denke, Ihnen ist der Unterschied zwischen Liquidität und Rücklage durchaus geläufig.
(Beifall CDU)
Jetzt spitzt sich dieses finanzpolitische Drama bis heute zu. Von „millionenschwere[r] Finanzierungslücke“ musste der Zeitungsleser in der vergangenen Woche lesen. Die Finanzpolitiker nennen so etwas – wir haben es heute schon von Frau Taubert gehört – strukturelles Defizit. Konkret 660 Millionen Euro fehlen. 825 Millionen Euro sollen laut dem Entwurf mehr ausgegeben werden als eingenommen werden können. Da sei doch die einfache Frage erlaubt: Woher soll dieses Geld eigentlich kommen? Meine Damen und Herren, eins ist klar: Thüringen leidet hierbei nicht unter einem einmaligen Haushaltsloch. Nein, dieses strukturelle Defizit legt sich wie eine Klammer um unsere Zukunft und verengt jeden Spielraum für sinnvolle und notwendige Investitionen in Bildung, Infrastruktur und soziale Sicherheit. Frau Taubert, Sie haben das wohl immer erkannt. Sie haben Ihren Job gemacht, aufmerksam gemacht, gewarnt und verhandelt. Mit Erfolg? Nun ja, was macht diese Landesregierung in ihrer Gesamtheit? Anstatt sich ernsthaft mit den Ursachen und Lösungen auseinanderzusetzen, zog sie es all die Jahre vor, den Kopf in den Sand zu stecken und auf die Rücklagen zurückzugreifen. Dieser Haushalt löst keines unserer langfristigen Probleme. Er verstärkt sie nur.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Die
CDU war bei den Haushaltsverhandlungen gar nicht dabei!) Das Defizit ist kein Naturereignis. Es ist das Ergebnis einer falschen und verantwortungslosen Politik. Diese Landesregierung hat sich immer und ganz besonders mit ihrem Abschiedshaushaltsentwurf für den Weg des geringsten Widerstands entschieden, indem sie den Haushalt schöngerechnet hat, statt die Realität zu akzeptieren und die dringend notwendigen und manchmal wahrscheinlich auch unangenehmen Maßnahmen zu ergreifen.
(Beifall CDU)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Thüringen braucht einen Haushalt, und das auch zügig. Aber er muss auch verlässlich sein und auf sicheren Füßen stehen. Beides schafft Rot-Rot-Grün zum Ende ihrer Amtszeit nicht. Wir stehen heute erneut mit einem Rekordhaushalt hier und wieder schrillen von überall die Alarmglocken. 13,75 Milliarden Euro schwer – das sind 206 Millionen Euro mehr als im laufenden Jahr 2024 und 4,5 Milliarden Euro mehr als in Ihrem ersten Haushalt, liebe Landesregierung. Zwischenzeitlich wollten die Ministerien in Zeiten sinkender Steuerprognosen sogar 2,2 Milliarden Euro mehr als für 2024 haben. Das ist bittere Realität und das ist vollkommen absurd und abgehoben. Um den Haushalt auszugleichen, plündern Sie das Thüringer Sparschwein komplett bis auf den letzten Cent, 550 Millionen Euro aus der Haushaltsausgleichsrücklage. Es ist kaum zu fassen, wie bedenkenlos das geschieht. Die Rücklagen, die eigentlich für Notfälle und zukünftige Investitionen gedacht sind, wurden und werden Jahr für Jahr genutzt, um kurzfristig Haushaltslöcher zu stopfen, und das immer nach dem Prinzip Hoffnung, nämlich in der Hoffnung darauf, dass am Ende des Jahres wieder Mittel in dreistelliger Millionenhöhe nicht verausgabt werden und somit der Rücklage wieder zufließen. Ich muss keine Glaskugel haben, um jetzt schon zu erkennen – Frau Taubert hat es ja in ihrer Einbringungsrede bereits angedeutet –, dass dieses Prinzip Hoffnung in diesem Jahr 2024 nicht tragen wird, sondern wir werden dieses Jahr mit einem Jahresfehlbetrag abschließen. Dieser Raubbau an den finanziellen Reserven Thüringens ist ein gefährliches Spiel mit der Zukunft unseres Landes und lässt keinerlei nachhaltiges Denken erkennen.
(Beifall CDU)
Sie greifen sich zudem die nicht verausgabten Mittel aus dem Corona- und Energiehilfefonds in Höhe von 260 Millionen Euro, die mit Sicherheit auch nicht schlecht angelegt worden wären für die Tilgung der Coronaschulden. Und trotzdem haben Sie am Ende ein Loch von 166 Millionen Euro, von dem Sie keine Ahnung haben, wie das gestopft werden soll. Sie weisen es aktuell als Globale Minderausgabe aus und wollen die Einsparung somit im Vollzug erbringen. Alles schön und gut, aber wie soll das eigentlich alles möglich sein? Es wird auch bei diesen 166 Millionen Euro nicht bleiben. Sie haben in Ihrem Entwurf ja noch nicht einmal die bereits im Rahmen der Tarifverhandlungen beschlossenen Personalkostensteigerungen veranschlagt. Das kommt noch on top und das sollen die Häuser ebenfalls im Vollzug erbringen. Was wir somit heute hier sehen, ist nichts anderes als eine Bankrotterklärung der Ramelow-Regierung. Sie hat ihre Verantwortung, einen stabilen und nachhaltigen Haushalt zu gestalten, zu keinem Zeitpunkt wahrgenommen und nunmehr ganz offensichtlich völlig aufgegeben. Die Plünderung der Rücklage und die Weigerung, das strukturelle Defizit anzugehen und den Einstieg in die Konsolidierung zu finden, zeigen deutlich, dass es dieser Regierung an Weitsicht, an Verantwortungsbewusstsein und an Führung fehlt.
(Beifall CDU)
Ihren Bemühungen, Frau Finanzministerin, zolle ich dabei großen Respekt. Aber was nun vorliegt, ist das Ergebnis verlorener Jahre, das Ergebnis einer gesamten Landesregierung, die kein Morgen kannte und einer künftigen Landesregierung eine ganz schwere Hypothek übergibt. Die Regierung Ramelow ist nie in der Lage gewesen, echte Prioritäten zu setzen. Es gab zu keiner Zeit die erforderlichen Weichenstellungen für die Herausforderungen der Zukunft. Konsumtion und Ideologieprojekte waren Ihre Maxime. Sie verbrauchten und verbrauchen nunmehr jegliche Reserven. Das muss man ehrlich und schonungslos heute hier feststellen. Und wofür? Dieser Entwurf beinhaltet trotz Ausgabenrekord bei Weitem nicht das, was man als Sicherheit für unser Land bezeichnen kann. Schauen wir uns die Kommunen an. Sie haben wieder das Kleine-Gemeinden-Programm rigoros aus diesem Entwurf gestrichen. Das bedeutet unter dem Strich eine Reduzierung der Zuweisungen für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Die Mittel für kommunale Investitionen haben Sie um 140 Millionen Euro gekürzt, und das angesichts eines kommunalen Investitionsstaus, der auf knapp 1,6 Milliarden Euro beziffert werden kann. Auch in anderen Bereichen wurde bereits massiv gekürzt, nicht strukturell, sondern beliebig. Dabei bleibt einiges Wesentliches auf der Strecke und wird nachkorrigiert werden müssen. Das ist der Status quo nach zehn Jahren Rot-Rot-Grün. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, hat mit Haushaltsklarheit, Haushaltswahrheit, mit solider Finanzpolitik in aufkommenden schweren Zeiten nun wahrlich wenig zu tun. Und Sie haben in Ihrer Regierungszeit so viel Geld zur Verfügung gehabt wie keine andere Regierung vorher. Doch was haben Sie damit angestellt? Wo sind die nachhaltigen Fortschritte für die Wirtschaft, die Energie, beim Bürokratieabbau, bei den Entlastungen für die Bürger? Wo sind die dringend notwendigen Reformen, die Thüringen fit für die Zukunft gemacht hätten? Was hat sich getan in der Gesundheitspolitik, bei den Kommunalfinanzen, die wir als CDU jedes Jahr mit viel Kraft nachverhandeln mussten, bei der Bildung, wo jede zehnte Stunde unserer Kinder ausfällt, oder bei der Modernisierung unserer Verwaltung? Wo ist all die Jahre Ihre Vision für eine nachhaltige Landesentwicklung gewesen?
(Beifall CDU)
Wo waren die Pläne, um den ländlichen Raum zu stärken oder die Digitalisierung endlich voranzutreiben, ein Feld, in dem wir nachweislich im Ländervergleich meilenweit als Letzter abgeschlagen sind? Sie haben konsumiert, wo hätte investiert werden müssen. Sie haben verwaltet, wo hätte gestaltet werden müssen. Das führt eben nicht zu einem finanziell gesunden, starken Freistaat. Es führt zu einem mittelfristig milliardentiefen Haushaltsloch. In den nächsten Jahren fehlt Thüringen über 1 Milliarde Euro, und das jedes Jahr. Ich muss das offen und ehrlich sagen: Das ist das oberste Regal der Verantwortungslosigkeit.
(Beifall CDU)
Sie hinterlassen nicht nur der kommenden Landesregierung, sondern vor allem den Thüringerinnen und Thüringern ein finanziell sehr schweres Erbe. Dessen müssen Sie sich bewusst sein, das ist Ihre Hinterlassenschaft. Und ja, liebe Kollegen von den Linken, ich weiß, dass Sie das alles überhaupt nicht anficht, wenn ich von Ihnen lese, dass wir doch schnellstens ein weiteres beitragsfreies Kindergartenjahr brauchen.
(Beifall Die Linke)(Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Entlas-
tung der Familien! Merken Sie die Widersprüche?) Ja, mit Verlaub, aber Sie haben den Ernst der Lage nun bei Weitem nicht erkannt.
(Beifall CDU, BSW)(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Bei
der Bildung, wunderbar! Widersprüche!) Spare in der Zeit, dann hast du in der Not! – Als CDU stehen wir für eine verantwortungsvolle Finanzpolitik. Man kann eben nur das Geld ausgeben, was man hat. Wir müssen Verantwortung übernehmen für die heutige Generation und selbstverständlich auch für die kommende. Langfristige Stärkung statt kurzfristiger Effekthascherei, das ist unsere Pflicht. Wagen Sie mit mir doch einen Blick in die Zukunft. Eine solide, zukunftsfähige Haushaltspolitik ist das Fundament für die Handlungsfähigkeit kommender Regierungen. Deshalb werden wir einen Kassensturz machen müssen und den Haushalt konsolidieren. Gleichzeitig gilt es, klug zu investieren. Dieser Herausforderung werden wir uns alle stellen müssen. Dafür wollen wir beispielsweise zusätzliches Eigenkapital in die Landesgesellschaften und in die Thüringer Aufbaubank einbringen. Wir wollen die Haushaltsstrukturkommission neu einsetzen und mit einer umfassenden Aufgabenkritik und einem Personalentwicklungskonzept Leitplanken für die zukünftige Haushaltspolitik setzen.
(Beifall CDU)
Es braucht eine Kosten-Nutzen-Bewertung aller vom Land finanzierten Strukturen, der Kommunale Finanzausgleich muss neu aufgesetzt werden. Es geht um eine gerechte Verteilung der Mittel, um ein echtes, faires Miteinander von Stadt und Land. Das ist uns eine Herzensangelegenheit und das haben wir auch in den Verhandlungen in den letzten Jahren durchaus gezeigt. Wir werden uns diesen Haushaltsentwurf ganz genau anschauen. Wir alle werden Prioritäten setzen müssen. An den Stellen, wo nachjustiert werden muss, werden wir auch entsprechend handeln, und wo gespart werden kann, da muss auch gespart werden. Das sind wir den Thüringerinnen und Thüringern, der nächsten Generation und nicht zuletzt der Verantwortung, die wir für unsere Heimat tragen, schuldig. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Thüringer Haushaltsgesetz 2025 – ThürHhG 2025 –)
Sehr geehrter Herr Präsident, Frau Finanzministerin, werte Abgeordnete, liebe Gäste auf den Rängen und liebe Zuschauerinnen und liebe Zuschauer am Livestream, wir sprechen heute das erste Mal über das Gesetz zur Feststellung des Landeshaushaltsplans 2025. Es wird niemanden verwundern, wenn ich sage, dass es definitiv nicht das letzte Mal sein wird, dass wir darüber zu sprechen haben werden. Dass wir uns schnellstmöglich und intensiv mit dem Haushalt befassen müssen, liegt auch daran, dass uns eigentlich seitens der Landesregierung zumindest ein technischer Landeshaushalt versprochen wurde. Wer jedoch einen Blick in den Entwurf wirft, wird erkennen, dass dieses Versprechen nicht wirklich eingehalten wurde. Es mag sein, dass dies mit Wahlergebnissen zusammenhängt und man einfach keine Energie mehr einbringen wollte, aber, meine Damen und Herren, es geht in einem Haushalt nicht darum, seiner eigenen Wählerschaft Geschenke zu machen. Es geht auch nicht darum, möglichst viel von seiner eigenen Ideologie in Zahlen zu packen, sondern es geht um Thüringen und um die Thüringerinnen und Thüringer.
(Beifall BSW)
Es geht um alle Bürger dieses wunderschönen Landes, egal ob es sich dabei um Wähler der CDU, der AfD, der SPD, der Linken oder des BSW handelt. Politik, insbesondere Haushaltspolitik, muss immer das Große und Ganze im Blick haben und damit ganz Thüringen echte Verbesserungen ermöglichen und nicht verhindern.
(Beifall BSW)
Da wir nicht die eigentlich gewünschte Kraft in dem vorgelegten Haushaltsentwurf finden, werden wir umso mehr unsere eigene Kraft hineinlegen, um den Haushalt auf standfeste Beine zu stellen. Wir haben im Haushaltsplan sehr viele Punkte gefunden, die nicht nur einem technischen Haushalt widersprechen, sondern auch dem Grundsatz der Haushaltswahrheit und -klarheit, wie heute schon oft angesprochen, die wir allesamt angehen müssen. Unter Haushaltswahrheit versteht man das Prinzip, dass alle Einnahmen und Ausgaben eines öffentlichen Haushalts vollständig und wahrheitsgemäß im Haushaltsplan erfasst werden müssen. Ziel ist es, eine transparente und realistische Darstellung der finanziellen Lage sicherzustellen, sodass keine Mittel versteckt, verzerrt oder gar absichtlich falsch angegeben werden. Der vorgelegte Haushalt verstößt gegen diese Prinzipien. Teilweise finden sich völlig überproportionale Aufwüchse, völlig obsolete Budgetierungen und gleichzeitig teilweise völlig unrealistische und nicht nachvollziehbare Einsparungen. In Zeiten einer Rezession und gleichzeitiger Inflation, wo die Bürger dieses Landes echte Existenzängste haben, nicht mehr wissen, wie sie ihre Miete bezahlen sollen oder ob das Geld bis zum Monatsende reicht, da leistet sich das Land Unsummen, um zum Beispiel Fotos – ich wiederhole: Fotos – von alten Münzen zu machen, damit man sie digitalisieren kann. Da wird Geld rausgeworfen, um so immens wichtige Dinge wie barocke Büromöbel für die Klassik Stiftung anzuschaffen. Da werden Entschädigungen für überlange Gerichtsverfahren – dafür war im IstStand letztes Jahr ein Punkt von 3.555 Euro angesetzt – jetzt mit 1,8 Millionen Euro etatisiert. Das zeugt auch nicht von Vertrauen in unsere Gerichte und widerspricht dem tatsächlichen Zustand der Justiz. Oder wenn man in Förderprogrammen wie dem Neubau von Sozialwohnungen so schlechte Konditionen und derart viel Bürokratie abfordert, dass die Nachfrage nicht vorhanden ist, dann muss man diese Förderprogramme umstellen.
(Beifall BSW)
Im Vergleich: Zur Projektförderung von Museen plant man wenig und für den Schutz von Wölfen fast dreimal so viele Mittel ein. Das lässt sich nicht erklären. Es wurden also nicht lediglich Kürzungen vorgenommen, die auf ein Niveau von 2024 aufsetzen. Und ich könnte jetzt sehr locker noch stundenlang weiterreden und zumindest zweifelhafte Etatisierungen aufführen, die auch zum großen Teil in der Vergangenheit gemacht wurden, aber das bringt uns für die aktuelle Situation nicht vorwärts und die Zeit dafür haben wir auch nicht. Wir haben eine Verantwortung für dieses Land und diese Herausforderung bedeutet auch, dass wir einen Haushalt 2025 schnellstmöglich aufstellen müssen. Denn was nie vergessen werden darf, ist, dass an einem solchen Haushalt auch viele Tausend Arbeitsplätze hängen,
(Beifall BSW)
Arbeitsplätze von fleißigen Thüringerinnen und Thüringern, Menschen, die dann arbeitslos werden und es bleiben, wenn wir nicht straff am Haushalt arbeiten. Auch investive, neue und gestaltende Maßnahmen können wir mit diesem Haushalt ohne weitreichende Änderungen nicht angehen. Das sollte Motivation genug sein, die Erstellung und den Beschluss eines – ich betone – brauchbaren Haushalts zügig anzugehen. Das BSW hat seinen Wählerinnen und Wählern versprochen, wir stehen für einen Neustart für Thüringen. Wir haben den Bürgern dieses Landes versprochen, dass es ein Weiter-so mit uns nicht gibt, mal ganz davon abgesehen, dass man sich ein Weiter-so anhand des vorgelegten Haushaltsplans auch überhaupt nicht mehr leisten könnte.
(Beifall BSW)
Dieser Neustart wird auch von einer neuen politischen Kultur geprägt sein, in der wir nicht sämtliche Fehler einer alten Regierung totreiten und darüber herziehen wollen, sondern wir wollen dafür einstehen, diese Fehler zwar zu identifizieren, aber in der Folge aufzufangen und im besten Fall zu korrigieren, am besten gemeinsam. Wir werden dafür einstehen, diese Fehler zukünftig zu vermeiden, und wir werden dafür einstehen, dass Thüringen auch aus haushalterischer Sicht wieder die Mobilität bekommt, die es braucht, um die Probleme anzugehen.
(Beifall BSW)
Wir haben Lösungen entwickelt, die es uns erlauben werden, trotz der grundgesetzlichen Schuldenbremse sowie der Schuldenbremse der Landeshaushaltsordnung Spielräume zu schaffen, mit denen wieder Zukunftsinvestitionen ermöglicht werden. Für solche Schritte braucht es Mut, es braucht Entschlusskraft und Know-how, aber auch den Willen, gemeinsame Wege neu zu gehen. Ich rufe daher alle Abgeordneten dieses Hohen Hauses dazu auf: Lassen Sie uns gemeinsam angehen, dies für unsere Thüringerinnen und unsere Thüringer zu tun. Der hier vorliegende Haushalt beinhaltet ein strukturelles Defizit von über 1 Milliarde Euro. Der Ausgleich dieses Defizits gelingt nach dem Haushaltsentwurf nur durch einen Griff in die letzten Reserven des Landes – die Rücklage belief sich zuletzt noch auf ca. 550 Millionen Euro – sowie mit den 260 Millionen Euro aus dem Corona-Sondervermögen, die jetzt zurückgeführt werden. Aber selbst dann reicht es tatsächlich nicht, weshalb zusätzlich eine Globale Minderausgabe von mehr als 165 Millionen Euro eingepreist wurde. Das entspricht aber eigentlich nicht den besagten Grundsätzen der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit. Das ist Augenwischerei, das ist kein ausgeglichener Haushalt.
(Beifall BSW)
Fassungslos macht uns dabei, die Aussage der scheidenden Finanzministerin zur Kenntnis zu nehmen, laut der die Tarifsteigerungen des Personals des Landes zur Hälfte durch die Ministerien selbst zu erwirtschaften seien. Dies kommt einer weiteren verdeckten Globalen Minderausgabe von nochmals ca. 70 Millionen Euro gleich und widerspricht ebenfalls den Grundsätzen der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit.
(Beifall BSW)
Darüber hinaus wird es uns so auch nicht gelingen, Personal an Thüringen zu binden und hier zu halten. Thüringen und die gesamte Bundesrepublik haben das Problem, dass der Staat an vielen Stellen nicht mehr so reibungslos und zuverlässig funktioniert, wie wir das gewohnt sind, wie wir das wollen und wie es sich für ein so hoch entwickeltes Industrieland, nämlich unser Deutschland, gehört. Damit öffentliche Aufgaben erfüllt werden können, sei es in der Sicherheit, sei es in der Daseinsvorsorge, seien es die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft, die Infrastruktur, brauchen wir insbesondere unser Personal. Wir brauchen Kontinuität, wir brauchen Personalbindung. Insbesondere aufseiten der Einnahmenverwaltung beschneiden wir seit Jahren unsere Möglichkeiten und wirken damit einer effektiven Einnahmengestaltung völlig entgegen. Hier ist Steuergerechtigkeit ein Schlagwort, dem wir als Bündnis Sahra Wagenknecht wieder Bedeutung geben wollen. Um dem weiterhin immens hohen Schuldenstand von ca. 16 Millionen Euro entgegenzuwirken, wird es uns kaum helfen, wenn bei der Förderung von Erzieherinnen und Erziehern, bei Kultur, bei Ministerien und insbesondere bei Investitionen massive Einsparungen vorgenommen werden, wie es der jetzige Landeshaushalt vorsieht. Die scheidende Landesregierung hat in den letzten Jahren den Haushalt lediglich verwaltet, aber nicht gestaltet. So gibt es keine Entwicklung für Thüringen, so erleben wir bestenfalls einen Stillstand. Es gilt aber nicht nur zu verwalten und zu reagieren, es gilt zu agieren. Die fehlgeleitete Energiepolitik und die Sanktionspolitik gegen Russland, die neben anderem zu der enormen Inflation und der Schwächung der Wirtschaft in der Bundesrepublik und im Freistaat beigetragen haben, spüren wir gerade jetzt, spürt jeder einzelne Thüringer. Eine in weiten Teilen selbst verschuldete Rezession kostet uns jetzt und auch in Zukunft noch erhebliche Einnahmen, auch im Landeshaushalt. Das aber sind Mittel, die für eine Konsolidierung des Haushalts, weitergehende Investitionen sowie für eine positive Gestaltung fehlen. In Zeiten einer Rezession ist es aus volkswirtschaftlicher Sicht eigentlich absolut notwendig, dass die öffentliche Hand massiv die Wirtschaft durch eine Vielfalt von Unterstützungsleistungen einschließlich guter Rahmenbedingungen in allen Teilbereichen fördert. Im aktuellen Haushalt finden sich jedoch kaum Mittel, um dies auch nur ansatzweise zu leisten. Das Bündnis Sahra Wagenknecht hat im Gegensatz zu den anderen Bereichen in diesem Bereich seine Hausaufgaben gemacht.
(Beifall BSW)
Wir stehen für einen neuen Politikstil und eine neue Haushaltspolitik. Ich möchte hier gar nicht die Diskussion aufmachen, ob man insgesamt darüber nachdenken sollte, ob in Zeiten einer solchen wirtschaftlichen Schwäche die Schuldenbremse des Bundes vernünftig ist oder ob diese, wenn schon nicht abgeschafft, so doch zumindest modifiziert werden sollte.
(Beifall BSW)
Wir jedenfalls werden die bestehenden Spielräume der grundgesetzlichen Schuldenbremse konsequent für eine Steigerung der Investitionstätigkeit des Freistaats und seiner Kommunen nutzen. Zusätzliche Investitionsaufgaben, insbesondere zur Transformation und zur Beseitigung des Sondersanierungsstaus, werden priorisiert. Sowohl zur Ermöglichung von Zukunftsausgaben als auch zur Konsolidierung des Haushalts werden wir beginnend mit dem Haushaltsjahr 2025 die Schuldenbremse des Freistaats schnellstmöglich im Rahmen einer Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung zu modernisieren versuchen. Zum Beispiel beabsichtigen wir die Tilgungsfristen für Notlagenkredite angemessen, aber auch generationengerecht zu verlängern. Wir werden das bisherige Steuerniveauverfahren zur Konjunkturbereinigung durch ein sinnvolleres symmetrisches, antizyklisches Bereinigungsverfahren ersetzen. Dies greift die sich ändernden wirtschaftlichen Gegebenheiten auf und hilft, durch die sich dann ergebenden finanziellen Spielräume – ja, es gibt Spielräume – die Wirtschaft zu stabilisieren und das strukturelle Defizit zu mindern oder abzuschaffen.
(Beifall BSW)
Des Weiteren werden wir auch im Rahmen einer möglichen KFA-Reform in Absprache mit den kommunalen Spitzenverbänden prüfen, ob und wie die Konjunkturbereinigung auch auf die kommunale Ebene übertragen werden kann. Des Weiteren werden wir die Einnahmen und Ausgaben um werthaltige finanzielle Transaktionen bereinigen. Hierdurch ermöglichen wir mit der Schuldenbremse konforme Nettokreditaufnahmen im relevanten und benötigten Umfang. Allein mit diesen Beispielen, welche erhebliche Spielräume schaffen, machen wir damit eine nicht nur, wie in den letzten zehn Jahren geschehen, verwaltende, sondern eine das Land positiv gestaltende und das Land Thüringen weiterentwickelnde Haushaltspolitik.
(Beifall BSW)
Das BSW Thüringen hat im Wahlkampf einen Neustart für Thüringen mit Vernunft und Gerechtigkeit versprochen. Hierzu gehört dann auch zu allererst eine vernünftige neue Haushaltspolitik. Mit den vorgenannten und vielen anderen Maßnahmen und den sich daraus ergebenden erheblichen finanziellen Spielräumen tragen wir diesem Versprechen eines Neustarts für Thüringen zum Wohle der Thüringer Rechnung. Vielen Dank.
(Beifall BSW)
Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Thüringer Haushaltsgesetz 2025 – ThürHhG 2025 –)
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich möchte bei uns im Plenarsaal ganz herzlich die Schüler der TGS „Am Hirnzigenpark“ hier in Erfurt begrüßen. Willkommen hier in Erfurt im Plenarsaal!
(Beifall im Hause)
Ich rufe als nächsten Redner den Abgeordneten Schaft für die Fraktion Die Linke auf.
Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Thüringer Haushaltsgesetz 2025 – ThürHhG 2025 –)
Werte Kolleginnen, liebe Zuschauerinnen auf der Tribüne und am Livestream! Also dafür, dass jetzt hier schon zwei Fraktionen gesprochen haben, die sich anschicken, Regierungsverantwortung in diesem Land zu übernehmen, habe ich noch reichlich wenig dazu gehört, wie diese Verantwortung tatsächlich übernommen werden kann.
(Beifall Die Linke)
Denn es reicht, Herr Kästner, nicht, sich daran zu stören, dass Möbel für die Kultur Stiftung angeschafft werden sollen. Und, Frau Jary, auch in Ihre Richtung: Wer dankenswerterweise auf unsere Pressemitteilung und das beitragsfreie Kindergartenjahr hinweist und sagt, das ist ein Luftschloss, was finanziell nicht abbildbar ist, der muss sich aber auch ehrlich machen, wenn beispielsweise der kostenfreie Hort oder das kostenfreie Mittagessen vereinbart werden, dann auch mal zu sagen, wie das dann finanziert werden soll, wenn angeblich unser Luftschloss nicht finanzierbar ist.
(Beifall Die Linke)
Zu Herrn Höcke bleibt mir nur zu sagen: Ich habe es noch nicht ganz verstanden, was jetzt am Ende die Quintessenz sein sollte. Irgendwie klang es nach einer Mischung aus „wir haben irgendwie zu viel Geld“, das wird natürlich in die aus Ihrer Sicht erwartbaren rot-rot-grünen Ideologieprojekte gesteckt und eigentlich wollen Sie es doch nur dafür, damit Sie im großen Maße die Herdprämie finanzieren und die Zukunftsinvestitionen streichen können. Das, was Ihre haushaltspolitische Idee ist, ist der Untergang dieses Landes.
(Beifall Die Linke)
Dennoch ist es wichtig vielleicht in so einer Grundsatzaussprache, bevor sich dann die Haushälterinnen und Haushälter und die Fachpolitiker/-innen mit den einzelnen Titeln befassen, doch noch mal auf ein paar grundsätzliche Sachen hinzuweisen. Ich meine, das, was jetzt kam, war so ein Stück weit zu erwarten: die ständige Erzählung, wir hätten ein Ausgabe- und kein Einnahmeproblem, und auch die Erzählung der CDU aus den letzten Jahren, die immer noch im Oppositionsduktus hier vorgetragen wird, obwohl man Verantwortung übernehmen will, die Landesregierung habe einen finanzpolitischen Scherbenhaufen hinterlassen. Da will ich aber nur mit Blick auf die vergangenen Jahre vielleicht auch noch mal mitgeben, sehr geehrte Frau Jary: Ich erinnere mich noch sehr genau an die Haushaltsverhandlungen, in denen die CDU immer gesagt hat, es muss gespart werden, aber am Ende waren es doch die Sachen, die noch im Rahmen der gemeinsamen Verabschiedung hier noch kamen an CDU-Projekten, die noch on top kamen und am Ende doch dazu geführt haben, was Sie immer so kritisieren, nämlich das Aufblähen des Haushalts. Also da müssten Sie sich auch mal ehrlich machen im Sinne der Haushaltsklarheit und der Haushaltswahrheit.
(Beifall Die Linke)
Zum Faktencheck hat die Finanzministerin ja schon ein paar Fakten gesagt, was den Abbau der CDUSchulden seit 2014 beinhaltete, zwischenzeitlich auch über 1 Milliarde abgebaut bis 2018. Dann wurden noch mal Gelder bewegt für die Bewältigung der Krisen, die dann aber auch schon wieder deutlich reduziert werden konnten. Und dann will ich noch an den Abbau der CDU-Altlasten in den letzten zehn Jahren erinnern. Ich denke an das Sondervermögen der ökologischen Altlasten oder auch die Reduzierung beim Abwasser. Das zeigt aber gleichzeitig, trotz dieses Abbaus von Schulden und Altlasten wurde es in den letzten zehn Jahren geschafft, zu investieren in das Land und an die Menschen. Das war eben auch dadurch möglich, dass es eine kluge Verwendung der Rücklage gibt. Denn ganz oft wurde jetzt hier dieses Zitat schon gesagt: „Spare in der Zeit, dann hast du in der Not.“ Aber zeitgleich wird kritisiert, wenn jetzt in schwierigen Zeiten auf die Rücklage zurückgegriffen wird. So ganz erschließt sich mir die Logik noch nicht, wie die CDU jetzt hier eigentlich auf die Rücklage blickt.
(Beifall Die Linke)
Ich will dann aber auch noch mal sagen, dass wir in einer Situation sind, in der ich nicht glaube, dass wir schon zu einem finanzpolitischen Normalzustand zurückkommen können, geschweige denn daran zu denken ist; die Krisen wirken noch nach. Ich will dennoch noch mal den Faktencheck machen. Die Vertreter vom Gemeinde- und Städtebund sitzen da, da müssen sie jetzt durch. Ich weiß, sie würden das sicherlich anders beurteilen. Aber auch hier liegen die Zahlen von den letzten zehn Jahren auf dem Tisch. Die Summe der Finanzausgleichsmasse der letzten CDU-Landesregierung im Jahr 2014 betrug 1,8 Milliarden Euro. Sie liegt nunmehr bei 2,9 Milliarden Euro.
(Beifall Die Linke)
Die Summe der Landeszuweisungen für die Kommunen ist in den zehn Jahren auch um fast 2 Milliarden Euro gestiegen. Das muss man mal zur Kenntnis nehmen und sich dann aber die Frage stellen, welche Strukturveränderungen notwendig sind, damit die Gelder in den Gemeinden und Kommunen tatsächlich auch so ankommen. Das wären die Fragen, die wir diskutieren müssten, und das sind die Fakten, mit denen man arbeiten müsste. Das sind die Sachen, woran sich die Brombeere, falls sie denn mal irgendwann reif wird, auch messen lassen muss und dann am Ende auch beweisen muss, wie sie in Krisenzeiten einen Kurs aus Schuldenabbau, aus Investitionen und zeitgleich Strukturveränderungen umsetzen will. Wirklich viel dazu habe ich bisher in den Redebeiträgen noch nicht gehört.
(Beifall Die Linke)
Dann will ich aber auch noch mal klar sagen: Die CDU-Formel, die vor einigen Wochen von Herrn Kowalleck noch in der Presse – ich glaube, es war im September oder im Oktober – gesagt wurde, war ja so ein bisschen die Übertragung der FDPFormel aus der letzten Legislatur: Man muss jetzt mal irgendwie 1 Milliarde Euro sparen. Das kann aber nicht die Lösung sein, denn das wird am Ende nur die Axt daran legen, die soziale Daseinsvorsorge, gute Bildungsbedingungen, das wirtschaftliche Wachstum und eine klimagerechte Zukunft für Thüringen lahmzulegen. Wer jetzt in so einem Maße den Rotstift schwingen will, der schreddert die Zukunft unserer Gesellschaft
(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Das habt
ihr uns hinterlassen!) und schafft am Ende keine guten Bedingungen für Kindergärten, Schulen, bei Gesundheit oder Pflege, guter Arbeit oder einer zukunftsfesten Industrie hier in Thüringen.
(Beifall Die Linke)
Und dann muss man sich natürlich – und darauf schauen auch wir als Fraktion – den vorgelegten Finanzentwurf des technischen Haushalts an der einen oder anderen Stelle noch mal genauer angucken, denn auch wenn in Teilen eine Überrollung des Haushalts 2024 stattgefunden hat, so werden wir doch in den anstehenden Haushaltsberatungen an der einen oder anderen Stelle noch mal ein großes Fragezeichen machen. Denn ein genauer Blick in die Einzelpläne, die – das ist auch noch mal wichtig, sich ins Gedächtnis zu rufen – diesmal ohne das klassische Verfahren von Chefgesprächen und Ressortabstimmungen im klassischen Sinne stattgefunden hat, lässt – sehen Sie es mir nach, Frau Finanzministerin, wenn ich Ihnen da vielleicht zu nahe trete – vermuten, an der einen oder anderen Stelle unnötig den Kürzungsstift angesetzt zu haben, um vielleicht an der einen oder anderen Stelle voreilend doch noch mal ein paar finanzielle Spielräume für die neue Koalition zu ermöglichen. Und wer genau hinsieht, sieht das an ein paar Ungleichgewichten, aus unserer Sicht beispielsweise beim Innenministerium – vielleicht inhaltlich sogar völlig berechtigt an der Stelle –, wenn dort knapp 30 Millionen mehr für die Digitalisierung der Polizei zur Verfügung stehen, während an anderen Positionen bei den Sollansätzen – ich denke hier an die Vergütung bei der praxisorientierten Erzieherinnenausbildung, ich denke an den Bereich der freien Kultur, der Projektförderung – der Rotstift angesetzt wurde, um Mehrausgaben an anderer Stelle zu decken. Das sind die Sachen, bei denen wir ganz klar sagen, da werden wir ein großes Fragezeichen dran machen und werden in den Haushaltsberatungen auf jeden Fall mit unseren Änderungsanträgen und unseren Vorschlägen in die Debatte gehen.
(Beifall Die Linke)
Denn bei weniger Geld für die Erzieherinnenausbildung, bei der Projektförderung, bei der Umsetzung der Integrationsförderrichtlinien, bei Regionalisierungsmitteln, beim ÖPNV oder auch der schon genannten Sorge um die Abbildung der Tarifsteigerungen bei den Personaleinstellungen werden wir ganz klar sagen, in der jetzigen Form kann es dafür unsere Stimmen nicht geben. Deswegen müssen wir uns dann in der Haushaltsberatung ganz klar noch mal hinsetzen und sagen, was unsere Prioritätensetzungen sind, um in den Spielräumen, die es zu schaffen gilt, einen Weg für Thüringen weiter zu gestalten. Dann will ich noch mal auf eine Sache eingehen: Es wird auch darum gehen – ich hatte es erwähnt –, auf die Strukturveränderung zu schauen. Das Kleine-Gemeinden-Programm wurde schon erwähnt. Ich will das hier nach vorn stellen, weil das ein Teil der Debatten in den letzten Jahren war. Man muss die Frage stellen, wie wirkungsvoll solche Programme sind, die am Ende versuchen, Probleme mit der Gießkanne zuzuschütten. Wären 45 Millionen Euro aus dem Kleine-Gemeinden-Programm nicht besser dabei aufgehoben, die Kommunen auf dem Weg zu unterstützen, andere Strukturen aufzubauen, damit sie effektiv ihre Aufgaben machen können?
(Unruhe CDU)
Aus unserer Sicht war das Programm, so wie es jetzt gestrickt war, am Ende wirkungslos und ohne nachhaltigen Effekt.
(Beifall Die Linke)
Und übrigens, Herr Bühl, weil Sie das gerade so gesagt haben, nimmt gerade Ihre Fraktion für sich in Anspruch, kommunalpolitisch verankert zu sein. Im Landtagswahlkampf haben mir sogar Kämmerer mit ihrem CDU-Parteibuch gesagt: Lasst doch mal darüber nachdenken, ob das Kleine-Gemeinden-Programm wirklich so sinnvoll ist oder ob wir nicht sinnvoller in die Strukturveränderung gehen müssen.
(Beifall Die Linke)(Zwischenruf Abg. Henkel, CDU)
Doch, es waren Kämmerer aus dem ländlichen Raum. Ich kann Ihnen gern mal den Kontakt im Nachgang zur Verfügung stellen. Zweitens will ich aber auch noch auf eine Sache …
(Zwischenruf Abg. Henkel, CDU)
Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Thüringer Haushaltsgesetz 2025 – ThürHhG 2025 –)
Kollege Kästner vom BSW hat gesagt, er will das Fass jetzt nicht aufmachen. Aber ich mache es jetzt doch auf, weil das, glaube ich, in der jetzigen Situation notwendig ist. Das eine ist die Frage des Faktenchecks und die Frage, auf die Strukturveränderung zu schauen. Das Zweite ist, festzuhalten, in welcher Situation wir uns momentan befinden, und auf die Frage zu blicken, ob wir nicht auch ein Einnahmeproblem haben. Da bin ich anderer Meinung als einige Rednerinnen und Redner hier im Vorfeld. Halten wir fest: Wir kämpfen immer noch gegen die Auswirkungen einer Klimakatastrophe, wir haben wirtschaftspolitische Verwerfungen, die im globalen Ausmaß anhalten werden, und wir haben immer noch anhaltende soziale Folgen – wir hatten das gestern schon, wir werden das heute noch zweimal diskutieren – im Nachgang der Coronapandemie. Finanzpolitische Normalzustände sind in dieser Zeit überhaupt nicht möglich. Deswegen werden wir – mein Kollege Andreas Schubert hat es gestern in der Debatte schon gesagt – exemplarisch ein paar Handlungsfelder anders steuern müssen, wenn es um die Frage der kommunalen Wärmewende und der emissionsarmen Beschaffung im Bereich „Nahverkehr“ geht, oder die erwähnten Strukturveränderungen im kommunalen, aber auch im Gesundheitsbereich. So zu tun, als würden uns allein Einsparungen in den nächsten Jahren die Spielräume verschaffen, ist aus meiner Sicht am Ende ein Schlag ins Gesicht der künftigen Generationen. In diesen Zeiten sollten wir uns nicht von den konjunkturellen Verwerfungen abhängig machen, sondern müssen auch auf Bundesebene endlich darüber reden, ob eine Vermögensteuer auf Bundesebene und das Ende der Schuldenbremse generationengerecht wären.
(Beifall Die Linke)
Wer die Schuldenbremse immer mit dem Stichwort der Generationengerechtigkeit versucht abzuwehren, dem will ich eine ganz einfache Frage stellen: Was ist denn generationengerechter, jetzt zu sparen, keine Schulden zu machen und damit die Folgekosten der Krisen auf die nächsten Generationen und deren Schultern zu verlagern, oder ist es nicht gerechter, jetzt zu investieren und den nächsten Generationen eine soziale Daseinsvorsorge, eine Infrastruktur und eine Welt zu hinterlassen, in der es sich lohnt zu leben? Ich glaube, Letzteres ist der Weg, den wir gehen müssen. Das wäre generationengerecht und nicht das Sparen auf den Schultern der nächsten Generationen.
(Beifall Die Linke)
Ich weiß, nun ist die Frage der Schuldenbremse und der Vermögensteuer eine auf Bundesebene. Aber durchaus werden wir darüber reden müssen, wie auch Spielräume im Land für Infrastrukturprojekte genutzt werden können. Sie wissen, dass wir als Fraktion Die Linke dafür sind, sehr viel stärker über die Frage und Rolle der öffentlichen Investitionsgesellschaften wie einer – gestern wurde es schon erwähnt – Landeswohnungsbaugesellschaft oder einer neu aufgestellten Industriebeteiligungsstrategie des Landes zu sprechen, um hier gezielt das anzugehen, was notwendig ist. Gestern wurde bereits mehrfach völlig zu Recht beispielsweise auf die positiven Effekte im Bereich der Unterstützung der Kommunen hingewiesen, als es um die Eigenkapitalerhöhung der Thüringer Aufbaubank ging. Denn es ist für uns ganz klar: Sparen gegen die Krise, das bedeutet Sparen gegen die Zukunft, und das kann nicht die Lösung sein. Ich erinnere an dieser Stelle übrigens auch sehr gern an eine Studie aus dem Wirtschaftsministerium aus dem Jahr 2023, in der das Potenzial sehr deutlich aufgezeigt wurde. Wenn wir jetzt in die Dekarbonisierung und eine klimagerechte Industrie investieren, dann kann das für Thüringen ein Wirtschaftswachstum von bis zu 6 Prozent bedeuten. Auch deshalb sind Einsparungen bei den Titeln wie beim Dekarbonisierungsbonus oder der Unterstützung kommunaler Klimaschutzmaßnahmen oder auch im Bereich „FuE“ aus unserer Sicht das falsche Signal.
(Beifall Die Linke)
Als Linksfraktion im Landtag haben wir in dieser Legislatur den Anspruch, auch in unserer neuen Rolle weiter zu gestalten. Ja, wir sehen unsere Verantwortung ganz klar darin, uns im Rahmen der Haushaltsberatungen mit den demokratischen Fraktionen zusammenzusetzen und darüber zu sprechen, wie ein Haushalt zustande kommen kann. Aber ich sage es an der Stelle noch mal ganz klar: Ein verlängerter Arm der Regierungsbank einer unreifen Brombeere sind wir nicht.
(Beifall Die Linke)
Wir werden den Landeshaushalt und die Initiativen der Fraktionen konkret an unseren Maßstäben für ein soziales und gerechtes Thüringen messen. Deswegen sagen wir auch gleich ganz klar: Die Evergreens der CDU-Fehler der letzten Jahre wie Kürzungen beim Landesarbeitsmarktprogramm, bei der Integrationsförderung oder bei Demokratieprojekten sind mit uns nicht zu machen. Das können Sie gleich stecken lassen, wenn Sie sich dazu nicht die Mehrheit mit der AfD suchen wollen.
(Beifall Die Linke)
Dann will ich in der letzten Minute, die ich noch habe, auf das Thema „Verantwortung“ eingehen. Jetzt ist Herr Voigt nicht im Raum, aber noch Mitglieder seiner Fraktion. Was wir in den nächsten Tagen und Wochen machen müssen, ist, in der Situation großer Unsicherheit, in der sich Vereine, Verbände und Strukturen bereits bei uns melden, unsere Hausaufgaben zu machen, damit zumindest Thüringen einen Teil der Planungssicherheit gewährt. Wer sich aber anschickt, wie Herr Voigt und die CDUFraktion, Verantwortung in diesem Land zu übernehmen, der kann das vielleicht auch jetzt schon mal, noch bevor ein Koalitionsvertrag steht, beweisen. Statt große Töne in der Haushaltsdebatte zu spucken, könnte sich ein potenzieller Ministerpräsident schon mal bei seinem Unionsfraktionsvorsitzenden im Bundestag dafür einsetzen, dass eben nicht taktische Spielchen über Wahltermine die öffentliche Debatte beeinflussen, sondern die Frage, wie trotz fehlender Mehrheiten einer Ampelkoalition ein Bundeshaushalt zustande kommt, damit die vielen freien Träger, die Kommunen und die Unternehmen im Land Sicherheit erhalten.
(Beifall Die Linke)
Da geht es auch konkret um Thüringen. Beispielsweise denke ich hier an die Fragen: Wie geht es weiter mit dem Digitalpakt 2.0? Wie geht es weiter mit dem Startchancen-Programm oder wie geht es konkret weiter mit den Beratungsstrukturen? Ich denke da an das ANeTT-Programm für die Automobilindustrie in Thüringen.
(Beifall Die Linke)
Hier haben alle demokratischen Fraktionen im Bundestag eine Verantwortung und können sich nicht davor drücken, auch nicht die CDU, wenn sie sich im Bund noch in der Opposition befindet. Aber bis dahin lassen Sie uns hier im Landtag unserer Verantwortung gerecht werden und auch hier den Zeitplan nicht zum Spielchen von Koalitionsgesprächen werden lassen, sondern jetzt wirklich gucken, dass wir es schaffen, schnell und gut die Haushaltsberatungen auf den Weg zu bringen. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Thüringer Haushaltsgesetz 2025 – ThürHhG 2025 –)
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer hier im Haus und vielleicht auch am Livestream, jetzt haben wir heute schon viel zu diesem Haushaltsgesetzentwurf 2025 gehört. Jeder hat seine ganz eigene Auslegung. Das ist auch schon deutlich geworden. Herr Höcke zum Beispiel hat so eine vermeintlich sehr staatstragende Rede à la Machiavelli gehalten – so der Versuch einer staatstragenden Rede, muss man dazu sagen –, die am Ende für mich sehr armselig war, keine Lösungsansätze, ein bisschen Grünen-Bashing, natürlich sehr viel Polemik, Populismus, wie wir es gewohnt sind, und auch der Versuch, den Bürgerinnen und Bürgern draußen zu erklären, dass diese Landesregierung oder auch dieses Finanzministerium keine Rücklagen braucht, Liquidität nicht braucht, denn wir müssen offenkundig keine Löhne und Gehälter an unsere Polizisten oder Lehrer bezahlen.
(Zwischenruf Abg. Prophet, AfD: Sie haben
es nicht verstanden!) Nein, ich habe das sehr gut verstanden, aber Sie streuen wirklich den Menschen so viel Sand in die Augen und wollen ihnen weismachen, dass die Rücklagen und die Liquidität, die da sind, nicht gebraucht werden und mit denen nicht ordentlich umgegangen wird. Das ist einfach fahrlässig, denn das ist nicht richtig.
(Beifall SPD)
Jetzt fiel einmal in der Rede des BSW der Begriff „technischer Haushalt“. Da dreht sich mir als Haushalterin ein bisschen das Wort im Magen rum. Ja, dieser Haushaltsentwurf ist anders, der ist nicht unter normalen klassischen Bedingungen entstanden, wie der aufgestellt worden ist, weil wir am 1. September die Landtagswahl hatten und jetzt sozusagen eine versteinerte Landesregierung haben, die diesen Haushalt heute eingebracht hat. Was ist eine versteinerte Regierung? Mit Wahl am 1. September tritt die Landesregierung nicht aus dem Amt, sondern sie soll eben den Übergang gestalten und sie soll sich aber bei politisch gestaltenden Projekten größtmöglich zurückhalten. Aber sie hat eben auch die Pflicht, sich weiterhin an die Verfassung zu halten. Dazu gehört, dass sie nach Artikel 99 Abs. 3 der Thüringer Landesverfassung dem Landtag den Haushalt vorlegen muss. Das kann nur die Landesregierung machen und das hat sie heute hiermit getan. Deswegen hat sie grundsätzlich erst mal als geschäftsführende Landesregierung ihre verfassungsgemäße Pflicht erfüllt und einen ausgeglichenen Haushalt vorgelegt. Es ist also nicht einfach irgendein technischer Haushalt.
(Beifall SPD)
Sehr geehrte Damen und Herren, dieses 13,75 Milliarden Euro starke Zahlenwerk – ja, es ist wieder einmal eine Rekordsumme – beinhaltet ein ganzes Bündel an Leistungen, die diesem Land zugutekommen sollen. Ich will nur einige Beispiele nennen, denn nicht alles, was hier schon so gesagt wurde, ist schlecht. Die Investitionsquote dieses Haushalts ist trotz sinkender Spielräume noch immer vergleichsweise hoch. Insgesamt fließen laut Entwurf 13,6 Prozent aller Ausgaben dieses Haushaltsentwurfs in Bauprojekte, die Unterstützung von Unternehmen oder Beschaffungsaufträge des Landes. Damit liegen wir noch immer deutlich über den durchschnittlichen Investitionsausgaben der Bundesländer. Der Bildungsetat ist auch weiterhin insgesamt 2,25 Milliarden Euro schwer und damit auch weiterhin der größte Ressorthaushalt dieses Landes – ein klares Signal, wie hoch die Priorität für uns in diesem Bereich ist. Darin enthalten sind unter anderem die Verbesserung der Betreuungsqualität, zwei beitragsfreie Kindergartenjahre und die Schulsozialarbeit. Auch in die innere Sicherheit wird weiter investiert. Insgesamt stehen 12,8 Millionen Euro für den Neubau und die Sanierung der Polizeieinrichtungen im Saale-Orla-Kreis, in Erfurt, in Suhl – um das nur als Beispiel zu nennen – bereit. Die deutliche Erhöhung der Pauschale der Jugendfeuerwehren sowie die Ausweitung der Pauschale auf die Angehörigen der Hilfsorganisationen sind auch bereits eingeplant. Für die uns alle wichtige – das ist schon gesagt worden – kommunale Familie stehen allein im Kommunalen Finanzausgleich 2,95 Milliarden Euro bereit. Das sind mehr als 95 Millionen Euro gegenüber dem Haushaltsjahr 2014 und zusätzlich stehen außerhalb des KFA noch mal 630 Millionen Euro nur für kommunale Investitionen im Entwurf. Mehr als ein Viertel der staatlichen Ausgaben in Thüringen sind für Städte, Gemeinden und Landkreise eingeplant und das ist verdammt noch mal nicht wenig.
(Beifall SPD)
Für die Krankenhausförderung stehen 78 Millionen Euro bereit – gerade jetzt, wo die Reform unseres Gesundheitssystems endlich auf den Weg gebracht wird, ein wichtiger Aufschlag. Lieber Kollege Kästner, da bringt es auch nichts, sich momentan schon Einzelprojekte herauszugreifen und die Etatisierung vor den Einzelplanberatungen infrage zu stellen. Ich warne davor. Es gibt eben Regularien, es gibt meistens sinnvolle Begründungen, die wir uns dann in den Einzelplanberatungen anschauen, warum ein Titel dieses Jahr vielleicht ein bisschen niedriger ist oder auch etwas höher. Das lassen wir uns dort umfassend erklären. Ich warne wirklich davor, hier jetzt schon Einzeltitel aufzumachen. Das kann manchmal nach hinten losgehen. Ich hoffe, dass wir da konstruktiv und realistisch in die Haushaltsberatungen reingehen.
(Beifall SPD)
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, in diesem Haushaltsentwurf stecken wichtige Projekte für Thüringen drin. Ich kann aber auch nicht verbergen, dass einige Punkte in diesem Planentwurf nicht in unserem Sinne sein können. Die Globale Minderausgabe schlägt mit 165 Millionen Euro zu Buche. Dass damit gesetzliche Leistungen gegenfinanziert werden, stellt aus unserer Sicht kein geeignetes Mittel der Haushaltsaufstellung dar. Wir werden auch nicht umhinkommen, uns mit dem schon mehrfach genannten strukturellen Defizit von 659 Millionen Euro auseinanderzusetzen. Nur durch den Einsatz des Sondervermögens, der kompletten Rücklagen konnte dieser Haushalt aufgestellt werden. Ja, wir sind in einer finanziell schwierigen Situation. Klar kann und soll es immer ein bisschen mehr sein, aber im Lichte der letzten Steuerschätzung, die auch für Thüringen leider sinkende Einnahmen prognostiziert, müssen wir uns klarmachen, dass die Menge des verfügbaren Geldes am Tage endlich ist. Liebe Kollegin Jary und liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, da reicht es eben nicht, wie Sie es hier getan haben, mit dem Finger allein auf die geschäftsführende Landesregierung zu zeigen. Seit dem Nachtragshaushalt 2020 haben Sie in jedem einzelnen Haushalt Ihren Teil zum strukturellen Defizit mit beigetragen, und zwar sehr deutlich.
(Beifall SPD)
Jetzt hier von falscher Politik zu sprechen oder von schwerer Hypothek, das hat schon etwas von politischer Demenz. Sie haben sich beim Ausgeben ordentlich beteiligt, können sich aber jetzt offenbar nicht mehr erinnern. Das kommt in den besten Familien vor, aber am Ende will der Deckel auch bezahlt werden und auf Ihrem Bierdeckel stehen momentan schon so einige Striche. Ich will Ihrem Gedächtnis kurz auf die Sprünge helfen. Der Haushalt 2021 zum Beispiel ist aufgrund Ihrer Bedingungen und Wünsche um ganze 300 Millionen Euro angewachsen. Im Haushalt 2022 betrugen Ihre Ansätze rund 200 Millionen Euro. Im Haushalt 2023 kamen Wünsche von 166 Millionen Euro dazu, die – Achtung! – nur noch durch Globale Minderausgaben und die Aussetzung der Tilgung bestritten werden konnten. Im letzten Jahr haben Sie die Grunderwerbsteuersenkung durchgesetzt, wodurch uns zukünftig jährlich mittlere zweistellige Millionenbeträge fehlen. Das Kindergartengesetz wollten Sie auch mittragen. Es ist aufgrund Ihrer Forderungen auch noch mal 30 Millionen Euro teurer geworden. Das Ehrenamtsgesetz schlägt bei Ihnen – ich sage mal – zumindest mit mindestens 15 Millionen Euro zu Buche. Auch das wollten Sie unbedingt haben. Ja, das war sicherlich auch der Preis für vier Stimmen, die Sie dann manchmal aber gar nicht geliefert haben, sondern sich zum Haushalt enthalten haben, um am Ende die Hände zu heben und sagen zu können: Ich war es nicht. Ich will damit nur sagen, es wird nicht reichen, dass Sie ab sofort immer nur auf die alte Regierung zeigen und sagen, die sind an allem schuld. Erst wenn der eigene Deckel bezahlt ist, sollte auch auf die anderen geschaut werden.
(Beifall SPD)
Sehr geehrte Damen und Herren, in der Zeit, in der wir mit globalen Krisen, wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert sind, müssen wir uns die Frage stellen, wie wir auch mit dem Landeshaushalt darauf reagieren. Die Wahl von Donald Trump, damit verbundene politische Umwälzungen, die vielleicht zu erwarten sind, internationale Beziehungen und die wirtschaftliche Stabilität in Europa, all das sind Unsicherheiten, die wir auch auf den Märkten in Thüringen spüren werden. Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg auf die Ukraine wird uns auch in diesem Zusammenhang verstärkt beschäftigen. Zusätzlich sehen wir uns bereits jetzt dem erheblichen Investitionsstau gegenüber. In vielen Bereichen, sei es bei Infrastruktur, im Bildungswesen oder im Gesundheitssektor, müssen wir dringend handeln. Ein weiteres, ganz zentrales Problem ist der Fachkräftemangel. Viele Unternehmen kämpfen darum, qualifizierte Mitarbeiter zu finden. Das ist nicht nur ein wirtschaftliches, sondern auch ein gesellschaftliches Problem. Wir müssen die Rahmenbedingungen schaffen und die Zuwanderung von Fachkräften fördern. Das können wir auch in einem Landeshaushalt mit wichtigen Projekten tun. Angesichts dieser bestehenden Herausforderungen erscheinen uns die bestehenden Grenzwerte der Schuldenbremse als zu eng. Der öffentliche Investitionsbedarf ist offenkundig groß, eine stärkere Ausrichtung der öffentlichen Haushalte darauf zielführend. Ich kann deswegen nur dafür werben, den bisherigen Gedanken der Schuldenbremse gerade bei der CDU endlich über Bord zu werfen und eine Reform offen zu diskutieren. Und wenn man so ein bisschen die Presse verfolgt, hat ja auch der Parteivorsitzende Merz langsam ein paar Sympathien dafür. Es steht ja auch die Bundestagswahl an. In einer Umfrage des MDR am 17. Oktober haben acht von zehn Befragten angegeben, dass sie den Investitionsstau als grundsätzliche Gefahr empfinden. 98 Prozent sprechen sich dafür aus, dass die Schuldenbremse zumindest für Investitionen gelockert werden sollte. Dem können wir als SPD nur beipflichten.
(Beifall SPD)
Und bevor gleich wieder Herzrasen einsetzt: Neue Schulden sind nicht automatisch Teufelszeug. Und auch in Schwaben gibt es nicht mehr so viele Hausfrauen wie vielleicht noch in den Sechzigern, was so manche hier im Kopf haben. Es kommt nicht auf die Gesamthöhe der Schulden an, die ja gern als große bedrohliche Zahl dann immer groß in den Raum gestellt wird. Es kommt tatsächlich auf die Tragfähigkeit der Schulden an, die ein Land aufnimmt, auf das Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt, also die Wirtschaftsleistung unseres Landes. Einfach gesagt: Es kommt darauf an, ob es realistisch ist, dass ein Land wie Thüringen seine Schulden zurückzahlen kann. Wir haben in den vergangenen Jahren deutlich bewiesen: Ja, das können wir.
(Beifall SPD)
Allein von 2014 bis 2018 wurde unter unserer Finanzministerin Heike Taubert – herzlichen Glückwunsch noch mal von mir an dieser Stelle – der Schuldenstand um 1 Milliarde Euro gesenkt. Thüringen ist solvent und das ist, was zählt, und nicht irgendwelche riesigen Horrorzahlen, die in den Raum gestellt werden. Sehr geehrte Damen und Herren, dieser Haushalt wird das Parlament sowieso nicht so verlassen, wie er es erreicht hat. Aber es steckt tatsächlich noch sehr viel Arbeit darin. Es wird auch einiges an Mut und vielleicht auch Kreativität brauchen, um alles unter einen Hut zu bekommen. Aber ich bin zuversichtlich, dass wir das schaffen. Von daher wünsche ich mir, dass wir ab sofort konstruktiv im Haushalts- und Finanzausschuss gemeinsam für den Landeshaushalt 2025 arbeiten. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Thüringer Haushaltsgesetz 2025 – ThürHhG 2025 –)
Vielen Dank. Für die Landesregierung hat sich Frau Ministerin Taubert zu Wort gemeldet. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrter Herr Präsident, zunächst mal ganz herzlichen Dank für alle Wortmeldungen, auch an Frau Jary und Herrn Kästner, Ihre erste Rede und dann gleich zum Haushalt. Das ist schon okay.
(Heiterkeit im Hause)(Beifall CDU, BSW, SPD)
Ich komme ja noch darauf. Was ich zunächst mal kritisieren möchte – und da stimmen Sie sicherlich mehrheitlich mit mir überein: Wenn hier am Pult Herr Schaft darauf eingeht, dass wir eine Klimakrise haben, und Sie, meine Herren von der AfD, darüber lachen …
(Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Ich habe
auch gelacht!) Gern, Frau Muhsal. Schauen Sie, Frau Muhsal, in Spanien ertrinken gerade Menschen und Sie sagen, es ist doch lustig, dass da Menschen ertrinken, weil es Starkregen gibt. Sie negieren diese Klimaveränderungen und Sie lachen hier und Sie bestätigen es noch mal.
(Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD)
Sie sagen: Ist doch hübsch, wenn da woanders jemand ertrinkt, wenn da woanders jemand Eigentum verliert.
(Unruhe AfD)
Wir brauchen uns mit der Thematik nicht zu beschäftigen. Das sind Ihre Aussagen und da muss ich sagen:
Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Thüringer Haushaltsgesetz 2025 – ThürHhG 2025 –)
Ich bitte um Ruhe!
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Schämen Sie sich in diesem Hause,
(Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Nein!)
nicht mal den Anstand zu haben und an der Stelle einfach den Mund zu halten.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Thüringer Haushaltsgesetz 2025 – ThürHhG 2025 –)
Moment mal, ich bitte um Ruhe. Herr Mühlmann, ich bitte um Ruhe. Frau Taubert hat das Wort. Wissen Sie, Herr Höcke, es ist heute meine möglicherweise letzte Rede, und Sie sind ja auch immer sehr direkt. Warum ertragen Sie denn nicht, wenn andere direkt sind? Warum, Herr Höcke, ertragen Sie denn nicht, wenn andere Menschen direkt sind?
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Sie stehen hier nackig vor dem Pult, ganz ehrlich. Ihr Haushaltswissen ist so dramatisch schlecht. Ihre Anhänger glauben, dass Sie es können, aber gerade im Haushaltsrecht, was Sie hier vorgetragen haben, wenn ich Lehrerin wäre und Sie wären der Schüler, das wäre eine glatte Sechs, denn das, was Sie vorgetragen haben – ich will es Ihnen gern erläutern –,
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
ist so was von unterirdisch, das kann man schon kaum mehr aushalten. Sie haben sich ja bezogen auf die Bundesbank, aber Sie können nicht mal unterscheiden. In der Bilanz haben wir eben tatsächlich auf einem Konto Geld liegen. Ich will es ganz einfach sagen, damit es alle verstehen. Wir haben das ganze Jahr auf dem Konto Geld liegen und das nennt sich Liquidität. Und wir haben auf der anderen Seite einen Haushaltsplan und ein Haushalts-Ist und das ist eben etwas anderes. Sie haben hier recht deutlich und langwierig ausgeführt, dass Sie eben diese Dinge in gar keiner Weise verstehen. Sie haben des Weiteren ausgeführt, dass Sie Vermögen des Freistaats, damit der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, verscherbeln wollen, für irgendwelche Projekte einsetzen wollen. Genau das haben Sie gesagt, als Sie von den Gesellschaften gesprochen haben. Sie haben das in der Vergangenheit ja schon getan. Sie wollen, dass Gesellschaften an den Landeshaushalt Geld abgeben, obwohl sie einen Zweck haben. Und auch wenn ich nicht mit allem bei dem Wohnungsbausondervermögen …
(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Geben Sie
doch mal ein Beispiel! 50 Millionen Euro!) Sie haben es doch gesagt, Sie wollen das Geld aus dem Sondervermögen Wohnungsbau in den Haushalt bringen. Sie wollen das anders verwenden. Dabei haben wir das Sondervermögen – und ich kann mich gut entsinnen, vielleicht bin ich hier zu alt dafür, aber das macht ja nichts, heute kann ich es noch mal hervorholen –, das Wohnungsbausondervermögen mal geschaffen, weil wir vom Bund Geld bekommen haben und es weiter für diesen Zweck einsetzen wollten, auch wenn wir kein Geld mehr bekommen, weil das damals einfach nicht festgestanden hat, für Wohnungsbau. Ich will Ihnen gar nicht unterstellen, dass Sie gegen Wohnungsbau sind, aber Sie wollen es für etwas anderes einsetzen. Sie wollen das Geld abzweigen und anderes tun. Deswegen sage ich mal mit Dieter Nuhr: „Wenn man keine Ahnung hat ...“
(Beifall SPD)
Das Gleiche bei der Ausgleichsabgabe. Wenn Sie sich darüber beschweren, dass wir nicht in der Lage sind, die Behindertenausgleichsabgabe an den Mann und an die Frau zu bekommen, dann sage ich ganz deutlich: Das liegt an denen, die sie abrufen können. Weil ich fünf Jahre für diese Ausgleichsabgabe zuständig war, kann ich Ihnen deutlich sagen: Warum stellt die Wirtschaft nicht Menschen mit Behinderungen ein? Dann wäre diese Ausgleichsabgabe obsolet.
(Beifall BSW, Die Linke, SPD)
Dann muss sie nicht bezahlt werden. Wir haben fähige Menschen, die irgendeine Behinderung haben, ob sie kleiner oder größer ist, und wir wollen diese Firmen, die Menschen mit Behinderungen einstellen, unterstützen. Wir haben Sonderprogramme gefahren und es ist nichts passiert. Also mit dem Finger da auf das Sozialministerium zu zeigen, ist, finde ich, schon echt schwierig.
(Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Und das ist
der Grund, dass das Geld nicht ausgegeben wurde?) Ich kann es niemandem aufzwingen, Herr Cotta. Aber es wäre doch wichtig, Herr Cotta, für die Menschen mit Behinderung eine Arbeit zu finden und das zu unterstützen. Das wäre doch wichtig.
(Beifall Die Linke, SPD)(Unruhe AfD)
Ich will weitergehen.
Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Thüringer Haushaltsgesetz 2025 – ThürHhG 2025 –)
Moment. Frau Ministerin Taubert hat das Wort. Sie haben vom Krankenhaus und von den Rücklagen dazu gesprochen, weil das Geld nicht abfließt. Sie haben den Zusammenhang nicht begriffen. Wenn das Geld nicht …
(Unruhe AfD)
Nein, Sie haben den Zusammenhang nicht begriffen. Das tut mir auch ganz herzlich leid, ich kann es nicht anders sagen. Wenn das Geld nicht abgerufen wird und die Bescheide raus sind, dann wird der Freistaat dieses Geld an den Krankenhausträger zahlen müssen, und zwar an dem Tag, an dem er weiß, dass er den Bau fortgeführt oder beendet hat. Da sind wir in der Pflicht. Das heißt, das Stück Rücklage, was Sie da bemängeln, das ist eben Geld, was letztlich an den Krankenhausträger fließt. Diesen Zusammenhang zu verstehen, so glaube ich, ist gar nicht so schwierig.
(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Das ist doch
Ihre Aufgabe, dass das Geld schnell fließt!) Entschuldigung, wenn das Geld nicht abgerufen werden kann, weil es nicht verbaut werden konnte, so etwas Einfaches kann man doch selbst als Geschichtslehrer verstehen. Herr Höcke, Herr Höcke,
(Beifall Die Linke, SPD)
das ist doch unter Ihrem Niveau, denke ich. Meine Damen und Herren, es ist schon erwähnt worden. Frau Jary, Sie haben ja einiges angesprochen. Ich denke auch an die TAB, 50 Millionen Euro, war Ihre Sache. Ich fand es auch ganz überraschend, dass Friedrich Merz zur Schuldenbremse gesagt hat, darüber kann man reden. Ich kann das zwar verstehen, aber Sie wissen, dass wir hier in Thüringen unsere Verfassung an der Stelle nicht angefasst haben. Herr Voigt, da können Sie froh sein, dass die SPD sich damals durchgesetzt hat. Namentlich kann ich mich an Herrn Höhn sehr gut erinnern, der dafür gestritten hat, dass wir das in der Landeshaushaltsordnung geregelt haben und nicht in der Verfassung. Ich will die Texte gar nicht heraussuchen, wie oft die CDU gesagt hat, das muss unbedingt in der Verfassung stehen. Mittlerweile ist es einfacher, wenn man an der Stelle etwas tun möchte. Das müssen Sie dann verantworten, da muss ich mich jetzt gar nicht mehr drüber auslassen. Wir haben mit dem Haushalt versucht, mit dem Rahmen, mit dem Geld, das zur Verfügung steht, auszukommen. Natürlich weiß jeder, so eine Globale Minderausgabe muss an verschiedenen Stellen erwirtschaftet werden. Deswegen ist es für mich verwunderlich, wenn hier so geredet wird. Ich habe im Wahlkampf erlebt, dass sich viele der CDU-Abgeordneten damit geschmückt haben – das konnten sie ja auch, auch wenn sie sich enthalten haben, sage ich jetzt mal heute großzügig, sie haben das ja irgendwo mitbeschlossen – und gesagt haben: Da habe ich jetzt Geld gelassen, da haben wir etwas gemacht und da haben wir etwas gemacht. Das dann aber hinterher zu kritisieren, dass der Haushalt so und nicht anders ist, das finde ich schon ein Stück weit mutig. Deswegen teile ich an der Stelle die Auffassung von Frau Merz. Das ist doch gemeinsam besprochen worden. Was den Kommunalen Finanzausgleich betrifft, da muss ich jetzt auch mal ganz ehrlich sagen: Ich war nun in der misslichen Situation als Abgeordnete, als neue, mit dem Kommunalen Finanzausgleich vor Gericht zu stehen, weil wir die Klage der Gemeinden übernommen und vom Verfassungsgericht klären lassen haben, was denn einen KFA ausmacht und wie er verfassungsmäßig sein muss. Herr Voß hat den verändert. Der ist auch an der Stelle fest geworden. Das Verfassungsgericht hat bisher immer gesagt, es ist verfassungsgemäß. Aber sich jetzt hier so aufzuregen über den Kommunalen Finanzausgleich und was wir da tun, ich finde, auch das ist mutig. Da muss man sich an die eigene Nase fassen. Meine Damen und Herren, Herr Kästner hat gesagt „Ideologie“. Aber was ist denn „Ideologie“? Ist es wirklich Ideologie, was wir im Haushalt haben? Also die AfD zum Beispiel – ich hatte es ja vorhin gesagt – schreibt in der Zeitung, dass sie so ein rot-rot-grünes Projekt, AGATHE, unbedingt erhalten wollen. Ist das jetzt Ideologie? Ist es Ideologie, dass wir Hochwasserschutz an der Gera oder in Gera machen? Ist es Ideologie, wenn wir Kulturbauten erhalten oder – das ist von Frau Merz angesprochen worden – wenn wir unser Kulturgut digitalisieren, damit die breite Bevölkerung das letztendlich …
(Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Ja, tol-
les Projekt!)
(Unruhe BSW)
Sie haben doch davon gesprochen. Ist es Ideologie, dass wir Wirtschaftsförderung machen? Ist es Ideologie, dass wir Wissenschaftsförderung machen in Jena, in Erfurt, in Schmalkalden, in Nordhausen, in Gera, dass wir die Verwaltung digitalisieren? Ist es Ideologie, dass wir Straßenbau oder ÖPNV machen? Das 49-Euro-Ticket, ist das auch Ideologie? Kann man so sehen, kann man aber auch lassen. Also, Ideologie halte ich im Haushalt nicht für eine gute Bezeichnung, sondern es sind Maßnahmen und Projekte, die aus unterschiedlichsten Gründen entweder schon vor 35 Jahren als Pflichtaufgabe für das Land standen oder eben als Pflichtaufgabe zur Unterstützung der Kommunen standen oder aus Wünschen und Bedürfnissen unserer Bevölkerung heraus gewachsen sind. Es ist also keine Ideologie, die wir in dem Haushalt finden, sondern es sind Projekte, die nach den Bedarfen gegangen sind.
(Beifall Die Linke, SPD)
Ein letztes Wort zu dieser Frage, wie man mit dem Haushalt umgeht und wie man sich finanzielle Möglichkeiten erschließt. Ich habe es auch vernehmen können, was alles möglich sein könnte. Letztendlich geht es darum, dass mehr Kredite aufgenommen werden können. Wenn man die Landeshaushaltsordnung in Thüringen, die ziemlich schmal ist, was die Frage der Kreditaufnahmemöglichkeiten betrifft, verändern möchte und den Weg geht, so wie es zumindest vorgeschlagen wurde, dann bedeutet das, dass man eben was weiß ich wie viele Hundert Millionen Euro Kredite jährlich aufnehmen kann. Unsere Thüringer Verfassung lässt das noch zu, dass wir für Investitionen noch Kredite aufnehmen könnten, währenddessen es die Landeshaushaltsordnung als konkreteres Projekt nicht mehr zulässt. Das bedeutet aber auch, dass Sie tilgen müssten. Das ist das Problem. Jetzt können Sie mir vieles erzählen, aber wenn ich die Tilgung über 20/30/40 Jahre strecke, dann haben die nachfolgenden Generationen auch noch was davon. Man kann es ja auch so rum sehen. Wenn Sie sich mal in die Bundesrepublik begeben oder auch in die alte DDR, in der Bundesrepublik gab es in den 70er-Jahren – Sie kennen das – autofreie Tage, weil es eine sogenannte Ölkrise gab. Da war es so, dass gerade die Kommunen in den alten Bundesländern sehr gelitten haben. Die haben viele Kredite aufgenommen. Heute reden wir im Bundesrund darüber, ob wir die Kassenkredite – also in bestimmten Bundesländern ist es stärker gewesen, deren Industrie auch stärker gewesen war und wo die Einbrüche stärker waren – auf den Bund übertragen. Das heißt, Sie sehen praktisch an der Geschichte in Thüringen, dass sich das natürlich rächt. Da ein sorgsames Händchen zu haben, das wünsche ich natürlich sehr. Aber ob das gelingt, ist fraglich. Meine Damen und Herren, ich hoffe, dass der Haushalt gut beraten wird, vielleicht auch die eine oder andere Veränderung erfährt, das mag schon sein, aber das Geld mehrt sich nicht von heute auf morgen. Das ist dann Ihre Aufgabe, ganz sorgsam abzuwägen. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Thüringer Haushaltsgesetz 2025 – ThürHhG 2025 –)
Vielen Dank, Frau Ministerin. Ebenfalls für die Landesregierung hat sich Ministerpräsident Ramelow zu Wort gemeldet. Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe um das Wort gebeten, weil es heute ein ungewöhnlicher Tag ist. Nicht nur, weil Heike Geburtstag hat und ich ihr auch herzlich gratuliere, sondern weil wir diesem Parlament in der Tat einen Haushaltsentwurf zuleiten, bei dem wir nicht mehr als abgebende Landesregierung um Inhalte als Landesregierung kämpfen, also nicht die Verantwortung, die wir zehn Jahre gemeinsam getragen haben, heute hier verteidigen, sondern weil wir Ihnen, den Parlamentariern, die Möglichkeit geben wollen, die Haushaltsberatungen jetzt im Haushalts- und Finanzausschuss selber vorzunehmen. Das heißt, wir haben Ihnen verfassungsmäßig die Möglichkeit gegeben, damit die Weiterarbeit von Ihnen übernommen werden kann. Also insoweit, Frau Jary, können Sie dann alle Ihre Argumente in den Haushalts- und Finanzausschuss einbringen und dann die Deckungsmöglichkeit schaffen. Dasselbe gilt auch für Herrn Kästner. Wir sind da als rot-rot-grüne Landesregierung nicht mehr mit Emotionalität beteiligt. Es wird meine Fraktion sein und es wird die Fraktion von Frau Taubert sein. Aber wir sind es nicht mehr als Landesregierung. Ich erwähne das deshalb, weil ich Frau Taubert dafür sehr dankbar bin, dass sie diesen Weg gewählt hat. Der war auch in der Regierung nicht unumstritten. Ich will Ihnen sagen, Herr Prof. Voigt: Als ich Ministerpräsident wurde, habe ich keinen Haushaltsentwurf vorgefunden. 2014 hat die alte Landesregierung abgegeben, ohne uns einen Haushaltsentwurf zuzuleiten. Den haben wir erst einmal erstellen und vorlegen und entwickeln müssen. Es waren in dem Haushaltsentwurf, der dann 2015 entstand und an dem wir uns dann abarbeiten mussten, 900 Millionen Defizit, die ich vorgefunden habe. Also wenn man jetzt so wohlfeil auf das schaut und parteipolitisch hier heute in dem Rund anfängt zu sagen, wie wir alles verwirtschaftet haben, das finde ich nicht akzeptabel. Deswegen will ich ausdrücklich Frau Finanzministerin Taubert für ihre Zähigkeit danken. Sie war zäh gegenüber jedem und jeder bei uns in der Regierung. Und diese Zähigkeit hat zu der Handlungsfähigkeit geführt, mit der wir jetzt diesen Haushalt übergeben. Dieser Haushalt – und ich will es noch mal an den harten Zahlen sagen – hat nach der Rücklage, die wir 2014 vorgefunden haben, von 330 Millionen nun eine freie Geldmasse von 810 Millionen Euro, die wir Ihnen übergeben. Ich höre immer nur: 1 Milliarde Euro soll gestrichen werden. Das können Sie gern tun. Das ist dann aber Ihre Verantwortung in den Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss. 1 Milliarde Euro wollen Sie, behaupten Sie …
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU:
1 Milliarde fehlt! Die fehlt!) Nein, Sie behaupten, dass 1 Milliarde Euro fehlt, und wir sollen die streichen. Ich finde das paradox. Denn wir übergeben Ihnen einen Haushalt, der immerhin noch eine Finanzmasse von 810 Millionen Euro Beweglichkeit hat. So haben wir die Kasse vor zehn Jahren nicht vorgefunden. Bei uns waren es 330 Millionen Euro, die in der Rücklage vorhanden waren. Ja, Sie können den Kopf schütteln, Herr Prof. Voigt, aber an die harten Haushaltszahlen möchten Sie nicht erinnert werden.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU:
Doch, doch!) Sie möchten auch nicht daran erinnert werden, welchen Haushaltsplan Herr Voß gegenüber den Kommunen vorgesehen hat. Also auch das finde ich noch mal interessant. Frau Schweinsburg ist heute leider nicht da, aber ich erinnere mich, was wir vor zehn Jahren für ein Theater in Thüringen hatten, als der Landkreistag mitgekriegt hat, was Herr Voß vorhat, wie in den Kommunalen Finanzausgleich eingegriffen werden soll. Deswegen gehört auch zu der harten Faktenlage: 79 Prozent Zuwachs in den zehn Jahren in der Finanzierung der Kommunen – 79 Prozent, und zwar in den zehn Jahren. Ich will das festmachen an den Haushaltsgruppen 613, 623, 633 und 883. Alleine dort ist das Haushaltsvolumen um 2,026 Milliarden Euro gestiegen. Im Verhältnis von 2014 zu 2024 ein Zuwachs von 79 Prozent, der sich unter anderem aus dem ergibt, was wir an direkten Zuweisungen zugelegt haben, nämlich 2 Milliarden Euro in dem Ausgleichsverfahren, und was die Gemeinden mittlerweile an Steuerzuwächsen in den zehn Jahren auch hatten, nämlich 900 Millionen Euro Zuwachs in den Steuereinnahmen, die die Gemeinden haben. Insoweit übergeben wir im Gegensatz zu dem, was wir vorgefunden haben, ein geordnetes Haus und einen Finanzrahmen, der es einfach nicht zuträglich macht – ich will das jetzt mal an die Kollegen vom Gemeinde- und Städtebund und Landkreistag sagen: Es gibt so einen Punkt, bei dem ich heute für mich sage, ich werde es nicht vermissen. Jede Versammlung im Landkreistag und im Gemeinde- und Städtetag endete immer damit: Und im Übrigen fehlen 200 Millionen – jedes Jahr.
(Beifall Die Linke, SPD)
In Wirklichkeit sind 2 Milliarden Euro Zuwachs in den zehn Jahren eingetreten, also im Übrigen sind die 200 Millionen jedes Mal dann auch obendrauf gelegt worden. Und dieses Jahr sagte mir der neue Hauptgeschäftsführer: Schauen Sie, dieses Jahr haben Sie den Satz „Im Übrigen fehlen 200 Millionen“ von uns gar nicht gehört. Ja, sage ich, das stimmt. Innerhalb der Versammlung spielte es keine Rolle. Als ich ins Auto gestiegen bin und den MDR angemacht habe, meldete der MDR: Im Übrigen hätte der Gemeinde- und Städtebund in seiner Versammlung festgestellt, es fehlen 900 Millionen.
(Heiterkeit Die Linke)
Da habe ich gesagt, okay, den Teil werde ich jedenfalls nicht vermissen, sondern werde sagen: Liebe neue Regierung, das werden die Aufgaben sein, an denen Sie sich dann auch messen lassen müssen. Ich will es nur noch mal sagen: Der Schuldenstand – Kollegin Taubert hat es gesagt –, den wir übernommen haben, lag bei 15,86 Milliarden. Der Schuldenstand, den wir hinterlassen, liegt bei 15,59 Milliarden. Er ist also deutlich unter dem Ist, das wir vorgefunden haben, und das trotz Inflation, trotz der Krisen, trotz 1,2 Milliarden Euro alleine durch Corona, die wir zusätzlich aufnehmen und bewirtschaften mussten. Insoweit übergeben wir ein geordnetes Haus und dafür gibt es ein Geheimnis, nämlich die Finanzministerin, mit der nicht gut Kirschen essen war. Und das gilt für jeden Einzelnen der Ministerinnen und Minister, die alle dann am Ende gesagt haben: Das finden wir nicht hilfreich, wenn Frau Taubert oder das Finanzministerium uns die Zügel eng hält. Ihre öffentlichen Einlassungen waren nicht immer zum Vergnügen des Kabinetts, aber es war immer die Rolle der Finanzministerin. Deswegen kann ich heute nur sagen: Liebe Heike, ich danke dir für das Vertrauen, das wir beide zueinander hatten, und auch für die Chance, Dinge in komplizierten Situationen abzuarbeiten. Da warst du eine verlässliche Kraft. Aber du warst nie eine, die das Füllhorn zum Ausschütten herausgegeben hat, um zu sagen, es ist im Himmel Neujahr und wir kaufen uns die Stimmen, sondern du warst jemand, der gesagt hat, das Land selber muss Verlässlichkeit garantieren für all diejenigen, die darauf angewiesen sind. Deswegen will ich noch mal auf einen Punkt eingehen. Liebe Frau Jary, Sie haben das Thema „Kindergartenbeitrag“ angesprochen. Ja, es ist ein Lieblingsprojekt von mir ganz persönlich – ich will es sagen –, weil Bildung und Betreuung beitragsfrei sein sollen.
(Beifall Die Linke, SPD)
Ich finde, dass Kinder kein Risiko sein dürfen, bei dem am Ende entscheidend ist, ob die alleinerziehende Mutter zum Amt geht und die entsprechenden Anträge stellt. Ich finde, dass all das, was für Kinder da zu sein hat, wirklich beitragsfrei gestaltet sein muss. Deswegen habe ich immer sehr dafür gekämpft, dass die Kindergartenfinanzierung so aufgestellt wird, dass die Eltern endlich komplett aus der Finanzierung herauskommen. Ich habe also nicht um eine Wohltat gebeten, dass wir das dritte beitragsfreie Kindergartenjahr schaffen, sondern ich wollte einfach deutlich machen, dass wir endlich eine andere Form von Finanzierung zwischen Land und der kommunalen Familie herbekommen müssen, bei der die Drittelverteilung mit den Eltern herausfällt. Zwei Kindergartenjahre beitragsfrei zu haben und das dritte nicht umzusetzen führt dazu, dass die kleinen Gemeinden – deswegen will ich es noch mal so deutlich sagen – mittlerweile sagen, wir können uns den Kindergarten nicht mehr erlauben. Die sind dringend darauf angewiesen, dass es eine andere Finanzierung gibt, bei der die Eltern aus dem Finanzierungssystem herauskommen. Deswegen sage ich, ich nehme interessiert zur Kenntnis, dass die drei Koalitionspartner darüber nachdenken, die Hortgebühren freizustellen. Das finde ich richtig. Dass das Schulessen und das Kindergartenessen beitragsfrei gemacht werden, ist eine Herzensangelegenheit von mir, würde ich sehr begrüßen. Aber ich möchte davor warnen, das neue Baustellen eröffnet werden, während die alte noch nicht abgearbeitet ist. Das ist der Punkt, bei dem ich sage, ich priorisiere eigentlich, dass die Eltern komplett aus dem Beitragssystem raussollten und dass sich das Land aufmachen muss, mit der kommunalen Familie eine andere Form von Finanzierungsbeziehung für die Kindergärten zu haben. Dafür werbe ich einfach nur. In der letzten Plenumssitzung vor der Landtagswahl haben wir alle zusammen hier im Plenum als Abgeordnete 145 Millionen Euro in den Betreuungsschlüssel hineininvestiert. Dazu ist die Landesregierung nicht gefragt worden. Dazu hat die Finanzministerin nicht einmal die Bitte bekommen, ob das im Haushalt überhaupt unterzubringen ist. Insoweit hat sie eben bei der Einbringung gesagt, das ist das, was wir eingebucht haben als Finanzministerium in die GMA. Deswegen will ich nur darauf hinweisen, wenn das Parlament vorher Beschlüsse fasst, die kostenwirksam sind, aber mit der Landesregierung, und zwar der jeweiligen Landesregierung, nicht abstimmt, aus welchem Deckungskreis das genommen wird, dann wird das ein schwieriger Prozess. Ich bitte, jetzt darauf zu achten, wenn die Umsetzung gemacht wird, dass die Synchronität zum Haushalt hergestellt wird. Denn auch jetzt – das will ich als letzte Bemerkung sagen – hat sich keiner der Fachminister durchsetzen können. In allen Positionen bzw. – deswegen hat jeder Fachminister auch noch mal eine Protokollnotiz abgegeben – in jeder einzelnen Positionierung gibt es Widersprüche, die wir üblicherweise in Chefgesprächen auflösen würden. Das haben wir nicht gemacht. Das ist der einzige Grund, Frau Merz, warum ich vom „technischen Haushalt“ rede. Haushälterisch haben Sie völlig recht. Das hat mir Heike Taubert auch immer gesagt, es gibt keinen technischen Haushalt. Ich versuche damit nur zu beschreiben, es gibt innerhalb der Mechanik, die vorliegt, etwas, was zu beachten ist. Ich will das Beispiel „Kultur“ nennen. Die Tarifanhebungen aller Stadttheater sind vom Finanzministerium eingearbeitet worden, weil es unabweisbare Kosten sind, die durch Rechtskraft entstanden. Die Gegenfinanzierung ist aus der Projektfinanzierung genommen worden. Das heißt, das Finanzministerium hat nicht im Ministerium gefragt, ob das die Deckungsquelle ist, sondern hat die Deckungsquelle aus den freien Mitteln – frei im Sinne der technischen Abarbeitung, aber in Wirklichkeit bezieht sich das auf die breite Masse von kultureller Vielfalt. Ich bitte, darauf zu achten, dass dann, wenn jetzt in der Haushalts- und Finanzausschussberatung gearbeitet wird, die Deckungsquelle auch jeweils hergestellt werden kann. Deswegen sage ich, wir haben einen technischen Haushalt, keinen politischen. Aber finanztechnisch haben Sie recht, Frau Merz. Ich will nur politisch klar sagen: Wir als rotrot-grüne Landesregierung vertreten darin keinerlei Interessenslagen mehr, können wir auch nicht mehr, obwohl jeder einzelne Fachminister gesagt hat: Es gibt Bundesgelder, die müssten kofinanziert werden. Es gibt Aufwüchse, die uns der Bundesgesetzgeber mit auf den Weg gegeben hat, und es gibt Aufwüchse, die uns der Landesgesetzgeber mit auf den Weg gegeben hat, die noch nicht abgedeckt sind. Deswegen ist das heute alles offengelegt worden und ich danke Heike Taubert dafür ausdrücklich. Das liegt jetzt alles auf dem Tisch und ich würde darum bitten, dass in den gemeinsamen Beratungen der jetzt entstehenden neuen Landesregierung diese Dinge alle im Parlament bearbeitet werden. Das heißt, Sie können alles umstellen. Sie können am Ende den Haushalt verändern. Aber wenn wir Ihnen den technischen Haushalt nicht zugeleitet hätten, hätte verfassungsrechtlich das Parlament an dieser Stelle keine Handlungsfähigkeit. Weil wir also nicht wollen, dass wir eine monatelange Hängepartie haben, deswegen habe ich Heike Taubert gebeten, diesen Kraftakt zu machen, bei dem nichts davon vergnügungssteuerpflichtig ist, weil nichts davon auf irgendeine Wahl einzahlt, die später irgendjemand haben kann. Deswegen wollten wir Stabilität für das Land schaffen. Aus dieser Perspektive, liebe Heike Taubert, darf ich dir danken für zehn Jahre harte Arbeit für dieses Land und ich danke dir ganz persönlich für das Vertrauen, dass wir uns in den kompliziertesten Situationen immer abstimmen konnten und dieses Land gemeinsam gut durch alle möglichen Klippen und Schwierigkeiten gebracht haben. Vielen Dank, Heike.
(Beifall BSW, Die Linke, SPD)
Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Thüringer Haushaltsgesetz 2025 – ThürHhG 2025 –)
Das wird heute ein schöner Plenartag, denn wir haben ganz viel Debattierzeit hinzugewonnen. Dadurch, dass die Landesregierung über 16,5 Minuten überzogen hat, bekommt jede Fraktion diese 16,5 Minuten. Das heißt, Sie dürfen alle noch herzlich weiterdebattieren. Ich habe auch schon eine erste Wortmeldung. Herr Prof. Dr. Voigt.
Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Thüringer Haushaltsgesetz 2025 – ThürHhG 2025 –)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Zuerst einmal, liebe Heike Taubert, herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag und vor allen Dingen herzlichen Dank für Ihren Dienst für den Freistaat Thüringen, denn dass Thüringen immer wieder jedes Jahr zu einem Haushalt gekommen ist, hat maßgeblich damit zu tun, dass Sie ungemeine Beharrlichkeit und vor allen Dingen viel Verhandlungsgeschick bewiesen haben. Das spricht nicht nur für Sie, das spricht vor allen Dingen auch für so eine Ostthüringer Kämpfernatur. Deswegen will ich Ihnen im Namen des Landes Thüringen und auch meiner Fraktion herzlich danken. Schönen Dank dafür!
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Ich will nur zur Sachaufklärung noch etwas beitragen, weil jetzt davon die Rede war, wo die 1 Milliarde Euro herkommt. Das will ich schon vorwegschicken. Ich habe mir die Mittelfristige Finanzplanung des Freistaats Thüringen, erstellt durch die Landesregierung, einfach mal auf Seite 20 aufgerufen. Die Mittelfristige Finanzplanung, aufgestellt durch Ihre Regierung, Herr Ramelow, sieht für die Jahre bis 2027 Folgendes vor: Im Jahr 2025 fehlen uns 1,15 Milliarden Euro, im Jahr 2026 1,176 Milliarden Euro und im Jahr 2027 1,294 Milliarden Euro. Das ist die Mittelfristige Finanzplanung. Das ist das, was Ulrike Jary hier versucht hat, ohne Schaum vor dem Mund deutlich zu machen. Sie wissen, dass das auch keine neue Nachricht ist, weil wir genau vor einem Jahr schon mal in der Thüringer Staatskanzlei zusammengesessen haben, und in dem Jahr davor auch, und ich darauf hingewiesen habe, dass das Ihre Mittelfristige Finanzplanung ist. Wenn wir mit diesem strukturellen Defizit von über 1 Milliarde Euro irgendwie umgehen wollen, dann wird es selbst in Zeiten, in denen es wirtschaftlich gut geht, schwierig. Aber wir sind jetzt in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, da müssen wir den Gürtel enger schnallen. Wir haben damals dort gesessen, ich habe vorgeschlagen, lassen Sie uns doch die halbe Wegstrecke gehen, damit es dann am Ende irgendwie verdaubar wird. Das war nicht möglich. Und das kann ich für mich jetzt selber an mir kritisieren. Aber ich will das hier in aller Offenheit sagen, was jetzt passieren wird: Jetzt gibt es einen Haushalt 2025, der vorgelegt ist. Der ist mit Entnahme aus der Rücklage, Entnahme des Sondervermögens – dass das Geld im Sondervermögen noch drin ist, hat auch bestimmte Gründe – noch ausgeglichen und trotzdem braucht es eine Globale Minderausgabe, um dann die Fehlbeträge auch noch auszugleichen. Wenn dieser Haushalt 2025 jetzt einfach so genommen und abfinanziert wird, dann bedeutet das, dass Thüringen Ende 2025 mit 1,2 Milliarden Euro strukturellem Defizit dasteht und von einem Jahr auf das andere diese 1,2 Milliarden Euro einsparen muss. Das ist die Realität. Da wir jetzt in wirtschaftlich schwierigeren Zeiten sind, in denen die Steuereinnahmen nicht mehr so sprudeln wie die Jahre zuvor – die Steuereinnahmen sind von 2014 bis heute ungefähr um 4 Milliarden Euro gestiegen, aber sie steigen nicht so schnell, wie Sie es sich erhofft hatten –, funktioniert das eben nicht mehr so ohne Weiteres. Ich will das ohne Schaum vor dem Mund hier sagen: Wir haben alle den gemeinsamen Auftrag, dass wir das in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten händeln. Ich glaube, wir sollten uns zumindest bei den Sachfakten einig sein. Die Sachlage ist, dass wir eine Mittelfristige Finanzplanung und auch einen vorgelegten Haushalt übergeben bekommen, der uns ein strukturelles Defizit von über 1 Milliarde Euro ins Stammbuch schreibt. Das bedeutet in diesen Zeiten wahrscheinlich, den Gürtel enger zu schnallen, sich auf die harten wirtschaftlichen Zeiten einzustellen und nicht öffentlich schon wieder neue Forderungen aufzumachen und noch mehr obendrauf zu packen. Ich habe ja mit einem gewissen Genuss gelesen, was Frau Große-Röthig ihrer eigenen Landesregierung ins Stammbuch geschrieben hat: Sie hat nämlich kritisiert, dass es durch eine links-grüne Regierung Kürzungen gegeben hat, die sie jetzt bei uns, einer möglichen neuen Regierung, einfordern. So viel Dialektik gibt es nicht mal bei Hegel oder Karl Marx.
(Beifall CDU)
Das ist schon sportlich. Aber ich hätte mir gewünscht – und da lade ich Sie herzlich ein –: Machen Sie mit, damit wir diese Milliarde tatsächlich wieder so zurechtgerückt bekommen, dass Thüringen einen ausgeglichenen Haushalt hat! Denn das Schreien nach der Schuldenbremse oder die Auflösung der Schuldenbremse hat etwas damit zu tun, dass man offensichtlich mit den Geldern, die man zur Verfügung gestellt bekommen hat, nicht ausreichend umgehen kann. Und das darf nicht unser Ziel sein.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Gilt
das auch für Herrn Merz?!) Wir müssen uns konzentrieren auf Investitionen, die in die Zukunft gerichtet sind, aber wir müssen die konsumtiven Ausgaben dieses Haushalts senken, denn ansonsten funktioniert Haushaltspolitik in diesem Hause nicht. Ich glaube, wenn wir das in aller Sachlichkeit betreiben, dann wird daraus auch was. Aber ich wollte es hier vorn gern schon noch mal gesagt wissen, denn wir gehen nicht mit 330 Millionen Euro, die in der Rücklage sind, quasi an den Start. Die Rücklagen sind jetzt gerade in den Haushalt eingebucht worden, das wird weg sein. Dann gibt es noch 1 Milliarde an Delta. Das ist die Realität, das werden wir jetzt im Haushaltsverfahren zu diskutieren haben. Aber ich sage Ihnen eines zu: Wir werden diese Konsolidierung des Landeshaushalts vornehmen, weil das die einzige Chance ist, gemeinsam mit der kommunalen Familie, gemeinsam mit den sozialen Organisationen in diesem Land, gemeinsam mit der Wirtschaft Thüringen so zukunftsbereit zu machen, dass wir eben auch einer Idee und einer Vision vom Freistaat folgen, und das wollen wir schon machen. Schönen Dank!
(Beifall CDU)
Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Thüringer Haushaltsgesetz 2025 – ThürHhG 2025 –)
Herr Schaft, direkt dazu?
(Zuruf Abg. Schaft, Die Linke: Ich wollte ei-
gentlich eine Zwischenfrage stellen!) Wir können das sicherlich auch vom Platz aus machen. Herr Schaft hat das Wort.
Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Thüringer Haushaltsgesetz 2025 – ThürHhG 2025 –)
Herr Kollege Voigt, Sie haben gerade meiner Kollegin Große-Röthig eine gewisse Dialektik unterstellt, die Sie aber jetzt vielleicht auch selbst an den Tag gelegt und auch nicht wirklich aufgelöst haben. Wenn Sie jetzt fragen, wie denn das dritte beitragsfreie Kindergartenjahr unter den von Ihnen beschriebenen Bedingungen finanziert werden soll, stelle ich doch noch mal die Frage: Wie sollen denn die möglichen Einigungen der Brombeere – ich sage es noch mal: Kostenfreiheit Hort oder Schulessen – finanziert werden? Die Frage bleiben Sie nämlich auch schuldig und müssen Sie noch entsprechend klären. Oder vielleicht erklären Sie uns das jetzt.
Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Thüringer Haushaltsgesetz 2025 – ThürHhG 2025 –)
Die erkläre ich gern, wenn wir gemeinschaftlich in diesem Hohen Haus eine neue Regierung haben. Jetzt haben wir einen Haushalt einer noch bestehenden Regierung zu diskutieren. Aber ich will Ihnen das zum dritten beitragsfreien Kindergartenjahr gern schon sagen: Ich bin ein Fan davon, dass wir eine Beitragsfreiheit in der frühkindlichen Bildung haben – das ist wirklich mein langfristiges Ziel. Aber ich war fünf Jahre Vorsitzender des Bildungsausschusses im Thüringer Landtag, wo das Kindergartengesetz novelliert worden ist. Ich habe 125 Kindergärten in Thüringen besucht. Die Unterschiedlichkeit unserer Kindergärten ist sehr groß. Die Frage des Rechtsanspruchs von zehn Stunden ist mit die höchste, die es in ganz Deutschland gibt. Früher hatten wir eine Finanzierung in den Kindergärten, die war: ein Drittel die Eltern, ein Drittel der Träger oder die Kommune und ein Drittel das Land. Das, was Sie gemacht haben, ist: Sie haben die Beitragsfreiheit für zwei beitragsfreie Kindergartenjahre erklärt, Sie haben aber die Landespauschalen nicht mit angepasst und haben damit bei den Trägern, seien es freie Träger oder seien es Kommunen, die überwiegende Last der Finanzierung gelassen.
(Beifall CDU)(Unruhe Die Linke)
Deswegen wird, egal ob jetzt AWO, DRK oder die kleine oder große Gemeinde, die Frage eines Kindergartens wirklich mittlerweile zu einer haushalterisch richtig schwierigen Situation.
(Zwischenruf Abg. Große-Röthig, Die Linke:
Ja, weil die Kinder fehlen!)
(Zwischenruf Abg. Wolf, BSW: Nein, erzähl
doch keinen Quatsch! Guck dir doch mal an, wie die Haushalte der Kommunen aussehen bei den Kindergärten!)
(Unruhe BSW, Die Linke)
Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Thüringer Haushaltsgesetz 2025 – ThürHhG 2025 –)
Frau Große-Röthig, ich lade Sie gern mal ein, Sie können sich aussuchen, welch...
(Zwischenruf Abg. Große-Röthig, Die Linke:
Glauben Sie mir, Ihre Kindergärten kenne ich, da war ich überall schon!) Ich lade Sie gern ein, Sie können mir den Kindergarten nennen und wir setzen uns hin und gehen durch die Finanzierung und dann vergleichen wir das. Ich garantiere Ihnen, dass Sie rote Ohren bekommen werden. Die haben Sie ja schon.
(Beifall CDU)(Unruhe Die Linke)
Ja, also insofern kann ich Ihnen nur sagen, das ist das tatsächliche Problem. Wenn Sie mutig gewesen wären bei der Kindergartenfinanzierung, hätten Sie gesagt, das Land übernimmt die Kosten. Aber das haben Sie nicht gemacht. Sie haben eine Rechnung bestellt, die andere jeden Tag bezahlen müssen.
(Zwischenruf Abg. Große-Röthig, Die Linke:
Ja, die Eltern!)
(Zwischenruf Abg. Wolf, BSW: Nein, die
Kommunen!) Und das müssen wir jetzt geraderücken. Das ist der entscheidende Punkt. Und wenn wir das gemacht haben, dann können wir auch über das dritte beitragsfreie Kindergartenjahr reden, aber bitte schön nicht andersrum.
(Beifall CDU)(Unruhe Die Linke)
Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Thüringer Haushaltsgesetz 2025 – ThürHhG 2025 –)
Vielen Dank. Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne! Trotz der kleinen Einlage gerade geht – und so müssten wir das, glaube ich, alle zusammenfassen – eine sehr lahme Haushaltsdebatte dem Ende zu. Augenfällig haben sich hier einige Fraktionsvorsitzende gegen die Tradition des Hohen Hauses zurückgehalten. Die Koalitionäre in spe haben sich geschont – so scheint es jedenfalls. Ich kann mich noch gut, sehr geehrter Herr Kollege Voigt, an die letzten Jahre erinnern, in denen Sie ja deutliche populistische Töne angestimmt haben und im gespielten Brustton der Überzeugung hier als Oppositioneller aufgetreten sind. Natürlich waren Sie jetzt fünf Jahre lang Pseudo-Oppositioneller, weil Sie verlässlicher Partner von Rot-Rot-Grün gewesen sind und alles durchgewunken haben, was Rot-Rot-Grün dem Freistaat Thüringen angetan hat.
(Beifall AfD)
Ich habe das schon oft gesagt von diesem Pult aus: Wenn wir über Politikverdrossenheit reden, dann müssen wir auch über Parteienverdrossenheit reden. Und wenn wir über Parteienverdrossenheit reden, was wir spätestens dann wieder tun müssen, dürfen – Fragezeichen –, wenn die Ergebnisse des neuen Thüringen-Monitors präsentiert werden und wir sie debattieren können, dann werde ich auch wieder an diese Debatte hier erinnern. Fünf Jahre Schauspielerei, fünf Jahre den Oppositionellen gespielt, mit populistischen Tönen hier vorne am Rednerpult um sich geworfen und jetzt auf einmal wechselt man in den staatstragenden Modus.
(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Unglaublich!)
Jetzt auf einmal ist man schon der Ministerpräsident in spe, jetzt ist man, obwohl man die Wahl verloren hat, derjenige, der eine Verliererkoalition zusammenschmiedet und unter Schreddern aller Inhalte ins Amt drängt. Und den Habitus, sehr geehrter Kollege Voigt, den Wechsel des Habitus vom überzeugten Oppositionellen zum Ministerpräsidenten in spe, das ist das, was die Menschen draußen beobachten. Und das ist unter anderem eine Erklärung für die Politik- und Parteienverdrossenheit in diesem Lande.
(Beifall AfD)
Das ist keine politische Wahrhaftigkeit. Sie sind ein Schauspieler und Sie werden und können deswegen allein, weil die Macht Ihnen über alles geht, dieses Land nicht gut führen, und das ist schade.
(Beifall AfD)
Authentizität in der Bundesrepublik Deutschland, in der Politik der Bundesrepublik Deutschland, in der Politik des Freistaats, das wäre mein Traum, dass ich das noch mal erleben dürfte. Aber dafür steht immerhin die AfD und deswegen werden wir auch immer stärker.
(Beifall AfD)
Sehr geehrte Frau Finanzministerin Taubert, wir haben einen unterschiedlichen Blick auf die Haushaltssystematik. Glauben Sie mir, dass wir den Unterschied zwischen Rücklage und Kassenlage sehr gut kennen. Wenn Sie meiner Rede gefolgt wären, dann hätten Sie auch wahrnehmen müssen, dass ich das ausgeführt habe. Aber Sie haben sie nicht verfolgt – schade eigentlich. Trotzdem ist es einfach ein Faktum, dass wir das letzte Mal – und ich habe darauf hingewiesen – 2011 ansatzweise eine Annäherung zwischen Ist- und Soll-Stand im Haushalt hatten. Von dieser Annäherung sind Sie, seit Sie die Amtsgeschäfte in diesem Ressort führen, weit, weit, weit entfernt, und das zeigt einfach, dass Sie Ihre Hausaufgaben als Finanzministerin nicht gemacht haben bzw. nicht machen konnten. Das ist einfach so.
(Beifall AfD)
Es ist so. Da müssen wir nicht rumdiskutieren, es ist so. Hier haben wir einen Standard in Ihrer – in Anführungszeichen – Regentschaft, unter Ihrer Ägide gerissen, der in Thüringen tatsächlich mal gesetzt war, das ist schade, und zu diesem Standard müssen wir wieder kommen. Aber, sehr geehrte Frau Taubert, es ist mir noch viel wichtiger, hier eine Sache noch einmal deutlich zu machen. Sie haben vorhin meine Fraktion in unerträglicher Art und Weise angegriffen und das muss hier noch einmal richtiggestellt werden. Wenn Sie Ihre Polemik gegen die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag auf den Todesopfern der spanischen Flutkatastrophe aufsatteln,
(Zwischenruf Taubert, geschäftsführende Fi-
nanzministerin: Sie haben doch gelacht!) dann ist das in höchstem Maße unmoralisch und verwerflich und das verbitte ich mir ein für alle Mal.
(Beifall AfD)
Und Sie haben dann anschließend noch ausgeführt, dass dieser Haushaltsentwurf keine Ideologieprojekte transportiert. – Doch! Er untersetzt finanziell die Ideologieprojekte, Beispiel Klima. Ich glaube an den lieben Gott – ich erkläre Ihnen das jetzt, nun hören Sie gut zu. Vielleicht hören Sie jetzt einmal zu, dann lernen Sie noch etwas! Ich glaube an den lieben Gott, aber ich kann die Existenz Gottes nicht beweisen. Das ist eine Binse, nicht wahr? Die Wissenschaft, wenn man von Wissenschaft spricht, beruht auf drei Säulen. Das ist die Theorie, das ist die Empirie und das ist drittens die intersubjektive Überprüfbarkeit. Das ist ein gängiges Modell, um Wissenschaft zu erklären.
(Heiterkeit Die Linke)
Sie müssen da nicht lachen, sehr geehrte Kollegen von den Linken, von Wissenschaft haben Sie natürlich keine Ahnung!
(Beifall AfD)
Im Bereich des Klimas sind wir nicht im Bereich der Wissenschaft unterwegs. Es gibt zwar eine Theorie,
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Das
sagt ausgerechnet der Lügengenerator Höcke!) die will ich nicht in Abrede stellen, allein die halte ich schon für krude. Es gibt Empirie, aber es gibt keine Möglichkeit der intersubjektiven Überprüfbarkeit. Sie sind als Finanzministerin vielleicht auch einmal in der Vergangenheit mit volkswirtschaftlichen Modellen in Verbindung gekommen. In der Versicherungswirtschaft ist es gang und gäbe, dass man Risikobewertungen anstellen muss, weil sonst das Geschäftsmodell nicht funktioniert. Sie haben Modelle, die mit sechs bis sieben Variablen arbeiten. Das ist die maximale Zahl an Variablen, die, wenn das Modell in Bewegung gesetzt wird, am Ende noch einigermaßen schlüssige Ergebnisse produziert, die dann die Versicherungswirtschaft für die Kalkulation ihrer Einnahmen und Ausgaben benutzen kann, um am Ende noch profitabel arbeiten zu können. Wissen Sie, wie viele Variablen im nicht linearen Bereich Klimamodelle haben? Wissen Sie das? 30 bis 40. Wenn Sie bei einem Klimamodell mit 30 oder 40 Variablen die Empirie hineingeben, dann kommen Sie, wenn Sie dieses Modell ans Laufen bringen, zu immer anderen Ergebnissen. Dieses Modell endet im Chaos, es sei denn – das macht beispielsweise der Weltklimarat, das machen die bestellten Wissenschaftler, die im Weltklimarat angestellt sind –, Sie bauen in diese Klimamodelle Attraktoren ein. Das kann sich die Versicherungswirtschaft nicht leisten, weil sie dann jenseits der Marktgesetze versuchen müsste, ihren Profit zu kalkulieren, und sie würde mit Sicherheit eine Bruchlandung hinlegen. Aber Sie können sich das leisten
(Beifall AfD)
oder glauben, sich das auf dem Rücken der Steuerzahler leisten zu können. Es gibt keine wissenschaftlichen Belege für Ihre Klimathese. Deswegen sind wir im Bereich der Ideologie bzw. des Glaubens. Sie können gern an den menschengemachten Klimawandel glauben, nur können Sie ihn wissenschaftlich nicht beweisen, und wo ich als Staat etwas wissenschaftlich nicht beweisen kann, stehe ich auf keiner Tatsachengrundlage. Und ein Rechtsstaat, der muss auf einer Tatsachengrundlage stehen, wenn er das hart erarbeitete Steuergeld seiner Bürger verantwortungsvoll ausgeben will. Punkt, Ende, Aus der Durchsage.
(Beifall AfD)
Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Thüringer Haushaltsgesetz 2025 – ThürHhG 2025 –)
Gibt es weitere Wortmeldungen?
(Zwischenruf Ramelow, geschäftsführender
Ministerpräsident: Danach kann nichts mehr kommen!) Okay. In der Tat kommt danach jetzt nichts mehr
(Heiterkeit im Hause)
und damit schließe ich jetzt die Rednerinnenliste. Wir haben gemäß § 67 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung Folgendes abgestimmt, dass Haushaltsvorlagen immer im Haushalts- und Finanzausschuss vorberaten werden. Ich gehe davon aus, dass es dazu jetzt keinen Widerspruch gibt. Wenn dem doch so sein sollte, bitte ich um ein Handzeichen, ansonsten würden wir die weiteren Diskussionen jetzt in den Haushalts- und Finanzausschuss verlegen. Und damit würde ich heute diesen TOP schließen. Gut. Damit kommen wir zu Tagesordnungspunkt 3 in den Teilen Antrag der Abgeordneten Dr. Augsten, Behrendt, Her zog, Hoffmeister, Hupach, Hut schen reuther, Kästner, Kobelt, Kummer, Küntzel, Quasebarth, Schütz, Wirsing, Dr. Wogawa und Wolf der Fraktion des BSW sowie der Abgeordneten Bühl, Malsch, Meißner und Prof. Dr. Voigt der Fraktion der CDU - Drucksache 8/47 Antrag der Abgeordneten Abicht, Benninghaus, Berger, Braga, Cotta, Czuppon, Dr. Dietrich, Düben-Schaumann, Erfurth, Gerhardt, Haseloff, Häußer, Höcke, N. Hoffmann, T. Hoffmann, Jankowski, Kießling, Kramer, Krell, Laudenbach, Dr. Lauerwald, Luhn, Möller, Mühlmann, Muhsal, Nauer, Prophet, Rottstedt, Schlösser, Steinbrück, Thrum und Treutler der Fraktion der AfD - Drucksache 8/53 Bei dem Antrag zu Tagesordnungspunkt 3 a handelt es sich in den Buchstaben A und B um einen Minderheitsantrag gemäß Artikel 64 Abs. 1 Satz 1 2. Alternative der Verfassung des Freistaats Thüringen. Mit den genannten Unterschriften – es waren insgesamt 19 –, also mit den 19 Unterschriften ist das verfassungsmäßige Quorum von einem Fünftel, wie es § 83 Abs. 2 der Geschäftsordnung verlangt, auch erreicht. Gemäß Artikel 64 Abs. 1 Satz 1 2. Alternative der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 2 Abs. 2 des Untersuchungsausschussgesetzes hat der Landtag die Pflicht, auf einen verfassungsrechtlich zulässigen Antrag von einem Fünftel seiner Mitglieder auch einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Gemäß § 3 Abs. 2 des Untersuchungsausschussgesetzes darf der in einem Minderheitsantrag bezeichnete Untersuchungsgegenstand gegen den Willen der Antragstellerinnen und Antragsteller nur geändert werden, wenn der Kern des Untersuchungsgegenstands gewahrt bleibt und aufgrund der Änderung eine wesentliche Verzögerung des Untersuchungsverfahrens nicht zu befürchten ist. Darunter fallen die Buchstaben A und B des Antrags. Buchstabe C ist vom Minderheitsrecht nicht erfasst und könnte geändert werden. Bei dem Antrag zu Tagesordnungspunkt 3 b handelt es sich in Nummer I um einen Minderheitsantrag gemäß Artikel 64 Abs. 1 Satz 1 2. Alternative der Verfassung des Freistaats Thüringen. Mit 32 Unterschriften ist auch hier das verfassungsmäßige Quorum von einem Fünftel, wie es § 83 Abs. 2 der Geschäftsordnung verlangt, erreicht. Gemäß Artikel 64 Abs. 1 Satz 1 2. Alternative der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 2 Abs. 2 des Untersuchungsausschussgesetzes hat auch hier der Landtag die Pflicht, auf einen verfassungsrechtlich zulässigen Antrag von einem Fünftel seiner Mitglieder einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Gemäß § 3 Abs. 2 des Untersuchungsausschussgesetzes darf der in einem Minderheitsantrag bezeichnete Untersuchungsgegenstand gegen den Willen der Antragstellerinnen und Antragsteller nur geändert werden, wenn der Kern des Untersuchungsgegenstands auch hier gewahrt bleibt und aufgrund der Änderung eine wesentliche Verzögerung des Untersuchungsverfahrens nicht zu befürchten ist. Darunter fällt die Ziffer I des Antrags. Die Ziffern II bis V sind vom Minderheitsrecht nicht erfasst und könnten geändert werden. Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte noch eine Ergänzung machen. Im Vorfeld zur heutigen Beratung war ein Bemühen der Antragstellerinnen und der Antragsteller sowie auch weiterer Fraktionen erkennbar, eine Verständigung darüber erzielen zu wollen, die beiden Anträge auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu einem Antrag zusammenzuführen. Vor diesem Hintergrund könnte erwogen werden, die Beratung im Wesentlichen dem Ziel dienen zu lassen, die beiden Einsetzungsanträge an den Justizausschuss zu überweisen, damit dieser im Rahmen einer sachlichen, konstruktiven Beratung die im Interesse der Verfahrensökonomie wünschenswerte Zusammenführung beider Anträge vorbereiten kann. So viel noch von meiner Seite. Jetzt kommen wir wieder zum Reden. Ist eine Begründung zum Antrag in Tagesordnungspunkt 3 a gewünscht? Das sehe ich nicht. Ist eine Begründung zum Antrag in Tagesordnungspunkt 3 b gewünscht?
(Zuruf Abg. Muhsal, AfD: Ja!)
Ja. Dann kommen Sie bitte vor, Frau Muhsal.
b) Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Untersuchung, Aufklärung und Beurteilung der Thüringer Politik im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und der durch dieses verursachten Erkrankung CO VID 19“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Thüringer, wir, die Abgeordneten der AfD-Fraktion, beantragen gemäß Artikel 64 Abs. 1 der Thüringer Verfassung in Verbindung mit § 2 Abs. 1 des Untersuchungsausschussgesetzes und § 83 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags die Einsetzung eines Coronauntersuchungsausschusses. Dieser Untersuchungsausschuss soll aufklären und feststellen, inwiefern die Landesregierung, ihre Minister, die ihnen nachgeordneten Behörden für das Unrecht und das Leid verantwortlich sind, die durch eine falsche Maßnahmen- und Einschränkungspolitik hier in Thüringen verursacht wurden. Er soll nachweisen, dass die Landesregierung bessere Entscheidungen hätte treffen können, wenn sie nur gewollt hätte. Und ja, er soll diejenigen, die damals entschieden haben, zur Verantwortung ziehen. Wir wollen erreichen, dass die Kritiker der Coronamaßnahmen rehabilitiert werden, die Opfer, soweit es geht, Genugtuung erhalten, die Täter bestraft werden und jedem neuen Machtmissbrauch der Regierung vorgebeugt wird.
(Beifall AfD)
Andererseits müssen wir anerkennen, dass es auch Menschen gibt, denen durch ein Coronauntersuchungsausschuss nicht mehr geholfen werden kann. Für die alten Menschen, die durch Ihre Coronaeinschränkungspolitik in Pflegeheimen vereinsamt gestorben sind, kommt jede Hilfe zu spät. Für diejenigen, die sich aus Verzweiflung das Leben genommen haben, weil sie beispielsweise depressiv waren und aufgrund der Coronaeinschränkungen ihre Behandlungen nicht stattfanden, kommt jede Hilfe zu spät. Und auch den Menschen, die aufgrund der angeblich ach so nebenwirkungsfreien sogenannten Impfungen gestorben sind, kann nicht mehr geholfen werden. Für diese Menschen wird es leider keine Entschädigung und keine Gerechtigkeit mehr geben. Sie alle, die Mitglieder der Landesregierung, ob anwesend oder nicht, haben sich durch Ihre falsche Politik an den Menschen versündigt, Sie haben Leben genommen und Sie sind damit – so empörend das ist – bisher davongekommen.
(Beifall AfD)
Damit soll, wenn es nach uns geht, Schluss sein. Wir werden nicht aufhören, dieses Unrecht anzuprangern. Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hat sich seit Beginn der Coronaeinschränkungsmaßnahmen immer gegen die Einschränkungen gestellt und für die Freiheit gekämpft. Wir sind tagtäglich mit all denen auf die Straße gegangen, die durch die Demonstrationen für ihre eigene und für unser aller Freiheit eingetreten sind.
(Beifall AfD)
Wir haben damals ein Volksbegehren gegen die Impfpflicht initiiert, das letztendlich gemeinsam mit dem Druck auf der Straße bewirkt hat, dass die Landesregierung die einrichtungsbezogene Impfpflicht endlich beendet hat.
(Beifall AfD)
Der von uns beantragte Untersuchungsausschuss setzt diese Arbeit einer Volkspartei für das Volk konsequent fort. Aber noch eines ist wichtig: Durch die Politik der Landesregierung sind nicht nur Menschen zu Schaden gekommen, auch die Demokratie hat Schaden genommen, denn Vertreter der Landesregierung haben unentwegt versucht, Kritiker der Einschränkungsmaßnahmen mundtot zu machen, zu diffamieren und zum Schweigen zu bringen. Ein solches Verhalten können und sollten wir als Volksvertreter nicht dulden.
(Beifall AfD)
Um es deutlich zu sagen: Die Menschen auf der Straße sind der Souverän, das Volk ist der Souverän. Unser Ziel ist es aufzuklären, die Täter zur Verantwortung zu ziehen und zu verhindern, dass es je wieder eine solche „Hygienediktatur“ hier in Thüringen gibt. Wir sagen: nie wieder Diktatur, nie wieder Machtmissbrauch der Regierung.
(Beifall AfD)
Wir alle wissen ja: „Nie wieder“ ist eigentlich jetzt, dennoch ist es in unser aller Interesse, dass es nicht zwei Untersuchungsausschüsse gibt, sondern nur einen, und selbstverständlich unterstützen wir deswegen auch die Überweisung beider Anträge an den Justizausschuss. Herzlichen Dank.
(Beifall AfD)
b) Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Untersuchung, Aufklärung und Beurteilung der Thüringer Politik im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und der durch dieses verursachten Erkrankung CO VID 19“
Damit haben wir die Begründung zu Tagesordnungspunkt 3 b gehört. Damit ist aber auch die Aussprache zu den beiden Tagesordnungspunkten 3 a und 3 b eröffnet. Ich habe als Wortmeldung zunächst Abgeordnete Güngör von der Fraktion Die Linke. Bitte schön.
b) Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Untersuchung, Aufklärung und Beurteilung der Thüringer Politik im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und der durch dieses verursachten Erkrankung CO VID 19“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste am Livestream und hier im Saal, nachdem wir seit Wochen in den Medien über die Einsetzung eines Coronauntersuchungsausschusses diskutiert haben, liegen uns heute hier zwei Anträge vor. Ich finde, über allem sollte die Frage stehen: Was ist denn der Wille der Bürgerinnen und Bürger? Wir haben in der Sendung „FAKT IST“ – das ist jetzt knapp einen Monat her – am 21. Oktober recht deutlich gesehen, dass eben keine Selbstbeschäftigung der Politiker gewünscht ist, kein wildes Einschlagen auf die Entscheidungsträger, sondern eine zukunftsgerichtete und konstruktive Aufarbeitung. Was heißt das? Das heißt, dass es das Ziel sein muss, dass wir eine gute Gesundheitspolitik für alle Menschen machen, dass wir den Schutz der Gesundheit in den Mittelpunkt stellen und ernst nehmen. Mit diesem Ziel vor Augen bedeutet das, dass wir aus der Coronapandemie Erfahrungen wertschätzen und Lehren ziehen für die Zukunft. Wenn wir uns jetzt aber diesen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, liebe Kolleginnen und Kollegen vom BSW und von Teilen der CDU, anschauen, ist das insofern nicht erkennbar, da Sie auf neun Seiten ein politisches Schafott konstruieren, auf das Sie die aktuelle Landesregierung zerren wollen. Sie untergliedern Ihren Antrag in vier übergeordnete Untersuchungsgegenstände, die Sie im weiteren Frageverlauf darstellen wollen, und nur einer dieser Untersuchungsgegenstände befasst sich mit den möglichen Folgen und Lehren aus der Pandemie für unser Gesundheitswesen und für weitere Krisenfälle, wie die Pandemie eben eine war. Dieser Abschnitt macht inhaltlich Sinn. Das heißt aber zum Vergleich, die weiteren drei übergeordneten Untersuchungsgegenstände und damit 43 ihrer Unterfragen widmen sich dem Handeln und der Bewertung der aktuellen geschäftsführenden Landesregierung im Rückblick, eben nicht in der Vorausschau. Um ein paar Beispiele zu nennen: Ihnen geht es um die rechtlichen Grundlagen der Entscheidungen der Landesregierung, mögliche Fehler, darum, wie nach außen kommuniziert wurde, welche Daten den Entscheidungen zugrunde lagen, und die Rolle des Landtags. Das kann man natürlich alles machen, es ist aber zum Schluss eine politische Selbstbeschäftigung – mehr ist es nicht –, denn dem Ziel, nach vorn zu sehen, was Sie immer wieder betont haben, kommen wir damit keinen Schritt näher. Deshalb: Wie nähern wir uns diesem Ziel an? Indem wir die grundsätzliche Kritik an einem durchökonomisierten Gesundheitssystem wahrnehmen und hieraus Lehren ziehen, damit wir den Blick eben nicht stur zurückwerfen, um parteipolitischen Interessen keine Showbühne zur Verfügung zu stellen. Denn wie können Sie auf diesen neun Seiten ernsthaft außen vor lassen, dass nicht das Wohlergehen der Menschen, sondern vor allem der Profit den Takt im Gesundheitswesen vorgegeben hat? Also, wenn das nicht eine der zentralen Lehren der Coronapandemie war, ja, was will man denn dann gelernt haben? Deswegen lassen Sie uns lieber darüber reden, wie wir diese Handlungsempfehlung für die Zukunft ableiten können, um in Thüringen ein Gesundheitswesen zu schaffen, das zukunftsfest ist, das sicher ist und das auch in weiteren Krisenzeiten stabil agieren kann. Die in Ihrem Antrag forcierte Selbstbeschäftigung verfehlt also deutlich den Kern einer zukunftsweisenden Aufarbeitung. Sie nehmen eben nicht diese Zusammenspiele, die ich versucht habe zu erläutern, in den Mittelpunkt. Das ist eine vertane Chance. Aber keine Sorge, das können wir heilen, denn wir haben ja einen Vorschlag unter Tagesordnungspunkt 5 eingebracht, eine Enquetekommission eben mit den Lehren aus der Coronapandemie in Thüringen zu beauftragen, um genau diese Strukturen zu betrachten. Ich will einige Beispiele benennen, die angegangen werden müssten. Es geht um den stetigen Abbau von intensivmedizinischen Kapazitäten, es geht um die bundesweit immer noch viel zu lückenhafte Versorgung von LongCOVID-Erkrankten, also von all denjenigen, für die die Pandemie eben gar kein Rückblick ist, sondern bittere Gegenwart. Es geht um das jahrelang unterfinanzierte öffentliche Gesundheitswesen, an dem sich der Bund immer noch nicht – wie im Falle der Betriebskosten – zur Finanzierung der Kliniken angemessen beteiligt. Alles in allem kann man sagen, die Ideenlosigkeit, wie sie hier in Thüringen bei den anhaltenden Koalitionsverhandlungen, aus dem oberflächlichen Sondierungspapier der Brombeere erkennbar wird, wird hier versucht durch ein Schuldtribunal ein Stück weit zu überdecken. Ich glaube nicht, dass das mittelfristig hilft.
(Beifall Die Linke)
An dieser Stelle sei angemerkt, dass es eben auch nicht nur die Kolleginnen und Kollegen vom BSW sind, sondern auch vier Abgeordnete der CDU, die diesen Antrag mittragen. Da kann man sich ja fragen, warum nur vier? Geht es denn nur darum, das Quorum zu erfüllen, oder erinnern sich die einen oder anderen fehlenden Unterzeichnerinnen und Unterzeichner an die eigenen Forderungen aus der letzten Legislaturperiode? Ich darf auf das öffentliche Protokoll der 132. Sitzung des Thüringer Landtags verweisen. In der letzten Legislatur hat der geschätzte Kollege Herr Thadäus König, jetziger Landtagspräsident, eine Enquetekommission gefordert. Ich darf ihn zitieren: „Ich will für meine Fraktion schon ankündigen, dass wir in der nächsten Legislaturperiode dafür sorgen werden, dass es eine Enquetekommission gibt zur umfassenden Aufarbeitung der Coronazeit mit allen Facetten, um einfach diese Lehren, die wichtig sind, für die Zukunft auch ziehen zu können.“ Ihre Worte, Herr König, die finde ich weiterhin sehr gut. Und wir freuen uns natürlich, wenn sich die CDU ihren eigenen Forderungen besinnt
(Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Damals
fanden Sie es nicht gut!) und sich unserem Antrag unter TOP 5 anschließen mag. Vielleicht haben wir was gelernt, im Gegensatz zu Ihnen. Das wäre doch mal was. Die Möglichkeit besteht selbstverständlich.
(Beifall Die Linke)(Unruhe CDU)
Ich möchte auch noch mal benennen, wir haben gestern Abend bereits eine Debatte über das wissenschaftsferne Weltbild der AfD-Fraktion geführt, deswegen werde ich jetzt für Ihren UA-Antrag, der ein ziemlich deutlicher Versuch ist, wieder Fehlinformationen zu verbreiten und Gesundheitsschutz zu delegitimieren, nicht mehr allzu viel Zeit einräumen. Ich möchte aber ganz deutlich sagen: Wer in dieser Runde bei der Einbringung eines UA von Tätern und Opfern in diesem Kontext spricht, wer von einer sogenannten Impfung spricht, von einer Hygienediktatur und den Slogan „Nie wieder ist jetzt!“ in einem völlig anderen Kontext einfach nur missbraucht als Begriff, der delegitimiert sich nicht nur selber, sondern der macht auch noch mal deutlich, liebe Kolleginnen und Kollegen der sogenannten Brombeere, wenn Sie wirklich vorhaben, mit dem, was da gerade vorgetragen wurde, eine Zusammenlegung Ihrer beiden UA in den Raum zu stellen – das soll ja jetzt, wenn ich das richtig verstehe, über den Umweg der Ausschussüberweisung vorbereitet werden –, so muss man klar sagen: Ein solcher Schulterschluss wäre nicht nur skandalös, sondern wäre auch ein klarer Bruch Ihrer zentralen Wahlversprechen. Die SPD sollte dann ernsthaft überprüfen, ob eine ernstvolle, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit überhaupt möglich ist, wenn eine solche Zusammenführung und Gestaltung mit der AfD gewünscht wird. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
b) Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Untersuchung, Aufklärung und Beurteilung der Thüringer Politik im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und der durch dieses verursachten Erkrankung CO VID 19“
Danke schön. Wir kommen zum nächsten Redner. Herr Dr. Wogawa vom Bündnis Sahra Wagenknecht, Sie haben das Wort.
b) Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Untersuchung, Aufklärung und Beurteilung der Thüringer Politik im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und der durch dieses verursachten Erkrankung CO VID 19“
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste! Sehr geehrte Frau Güngör, wenn Sie so zart besaitet sind, dass Sie einen Untersuchungsausschussantrag für ein Schafott halten, haben Sie vielleicht den Beruf verfehlt. Wer Angst vor Hitze hat, sollte sich nicht ans Feuer setzen.
(Beifall BSW)
Vielleicht mal so viel zu dieser Entgleisung. Ich möchte trotzdem mit einem Zitat beginnen und versuchen, dass wir das doch wieder in sachlichere Bahnen lenken können. „Die Corona-Pandemie hat mir wertvolle Zeit genommen“, das ist der Titel einer im November 2020 veröffentlichten bundesweiten Befragung von jungen Menschen, gleichzeitig das eindrückliche Statement eines der Befragten. Und da fallen diese Vorwürfe, Frau Güngör, wirklich auf Sie zurück. Wenn Sie das einfach mal reflektieren: Die soziale Teilhabe von Menschen, von Kindern und Jugendlichen war erheblich eingeschränkt. Wenn das kein wichtiger Grund ist, die Coronamaßnahmen aufzuarbeiten, was dann?
(Beifall BSW)
Das hier als Tribunal oder als Schafott zu denunzieren, fällt auf Sie selbst zurück. Das müssen Sie einfach mit sich selbst ausmachen. Und zu dieser Aufarbeitung am besten geeignet ist ein Untersuchungsausschuss. Zu der Enquetekommission werden wir ja dann noch kommen, dazu werde ich mich später noch mal äußern. Nach Untersuchungsausschussgesetz hat der Ausschuss Sachverhalte zu untersuchen, deren Aufklärung im öffentlichen Interesse liegt. Da frage ich jetzt wirklich: Wer möchte das hier nicht, dass wir das aufklären? Das würde ich gern hören. Bei Ihnen bin ich mir nicht sicher. Ich glaube, diese Enquetekommission – da greife ich jetzt mal vor – ist einfach nur ein Trick, um die Aufarbeitung zu verhindern.
(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, Die Linke: Ach
Gottchen!) Wir haben diesen Antrag gestellt, weil das ein zentrales Wahlversprechen von uns gewesen ist. Selbstverständlich halten wir das ein.
(Zwischenruf Abg. Maurer, Die Linke: Das ist
peinlich!) Wir haben uns gefreut, dass es Kolleginnen und Kollegen aus der CDU gab, die uns unterstützt haben, dieses Quorum zu erreichen. Uns geht es um Aufarbeitung, denn die sind wir der Gesellschaft nach allem, was seit 2020 passiert ist, schuldig. Ich möchte noch an einige Ereignisse im Zeitverlauf erinnern. Ende Januar 2021 hatte Thüringen die bundesweit höchste Inzidenz, das heißt die höchste Häufung von Neuerkrankungen in der gesamten Bundesrepublik. In Thüringen sind 900.000 Menschen erkrankt. Fast 8.800 davon sind verstorben. Und im Jahr 2021 war COVID-19 die häufigste Todesursache. Da wird man doch wohl mal überprüfen können, ob die Maßnahmen der Landesregierung richtig, angemessen, zielführend und möglicherweise auch als Blaupause für die Zukunft geeignet sind. Genau das werden wir machen.
(Beifall BSW)
Ich möchte an eins erinnern: Es ist während der Coronapandemie und durch die Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung zu den tiefgreifendsten Grundrechtseinschränkungen in der Geschichte der Bundesrepublik gekommen. Betroffen waren das Recht auf körperliche Unversehrtheit, die Freiheit der Person, die Freizügigkeit, die Berufsfreiheit und die Versammlungsfreiheit. Genau das greifen die Antragsteller von BSW und CDU auf und genau das ist auch nötig aufzugreifen.
(Beifall BSW)
Wir werden uns deshalb der gesetzlichen Basis der Maßnahmen widmen und vor allem deren Verhältnismäßigkeit. Wir werden die Angemessenheit und Wirkung der Krisenkommunikation überprüfen. Wir werden die Bedeutung von externen Akteuren hinterfragen. Und eingedenk meines Zitats zu Beginn wird die Situation von Kindern und Jugendlichen besonders betrachtet.
(Beifall BSW)
Meine Damen und Herren, wir wollen insbesondere vermeidbare Fehler identifizieren, um sie künftig nicht erneut zu machen. Wir werden Schlussfolgerungen für die Zukunft ziehen und Empfehlungen für die Bekämpfung künftiger Pandemien geben.
(Beifall BSW)
Dafür sind wir schon von zwei Seiten kritisiert worden. Die Linke behauptet und Frau Güngör hat es wiederholt, dieser Punkt gehe nicht weit genug. Bitte einfach mal den Antrag in Ruhe lesen, dann entpuppt sich das als Unsinn. Die AfD meint, das gehe zu weit. Was denn nun? Schon diese diametrale Differenz der Kritik zeigt doch, dass die Vorwürfe unbegründet sind. Und ich kann Ihnen eines versichern: Wir werden in der Aufarbeitung der Coronamaßnahmen unseren Weg gehen und wir werden den mit unseren Schritten gehen und lassen uns von Ihnen da überhaupt nicht reinreden.
(Beifall BSW)
Wir halten den Untersuchungsausschuss für das geeignetste Instrument, weil er zur Beweiserhebung greift und weil die Pflicht zur Aktenvorlage besteht. Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Nur so wird die Grundlage einer sachgerechten Aufarbeitung gelegt und nur so werden wir auch Näheres über die sogenannte Ministerpräsidentenkonferenz erfahren. Der geschäftsführende Ministerpräsident ist gerade nicht da, der könnte dazu sicherlich das eine oder andere sagen. Sie hat im Zusammenhang mit den Coronamaßnahmen eine große Rolle gespielt, ist aber kein Verfassungsorgan und unterliegt keiner parlamentarischen Kontrolle. Das ist einigermaßen merkwürdig in einer Demokratie. Allein 2020 gab es 19 Treffen dieser klandestinen Gruppe. Da wollen wir auch mal genau wissen: Was ist da passiert, was wurde dort beschlossen und inwieweit hat hier die Landesregierung Kompetenzen an ein in der Verfassung nicht vorhandenes Gremium übergeben? Auch das wird von uns aufgegriffen.
(Beifall BSW)
Es liegt ein weiterer Antrag auf einen Untersuchungsausschuss vor, eingebracht von AfD-Abgeordneten. Er ist anders aufgebaut, anders konturiert. Er setzt auch andere Schwerpunkte. Er ist, das muss ich nach der Einbringungsrede allerdings auch sagen, sachlicher und nüchterner, als es einige schrille Töne in der Einbringungsrede vermuten lassen. Wir halten es deshalb für sinnvoll, beide Anträge zusammenzuführen und nicht parallel in zwei Ausschüssen zu arbeiten, zumal noch ein Antrag auf eine Enquetekommission von der Fraktion Die Linke gestellt worden ist. Meine Damen und Herren, ich möchte abschließend betonen: Die vorbehaltlose Aufarbeitung der Coronamaßnahmen wird dem in der Gesellschaft weit verbreiteten Bedürfnis nach einem Ende der Spaltung gerecht. Frau Güngör, da haben Sie wirklich keinen guten Überblick über die Stimmung in der Gesellschaft. Die ist ganz anders als das, was Sie hier behauptet haben. Das lassen wir uns nicht kleinreden, meine Damen und Herren. Frieden hat für das BSW eine herausragende Bedeutung, Frieden im Äußeren wie im Inneren.
(Beifall BSW)
Wir beantragen die Überweisung beider Anträge an den Justizausschuss. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall BSW)
b) Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Untersuchung, Aufklärung und Beurteilung der Thüringer Politik im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und der durch dieses verursachten Erkrankung CO VID 19“
Herzlichen Dank. Damit bitte ich Frau Muhsal von der AfD nach vorn. Sie haben das Wort.
b) Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Untersuchung, Aufklärung und Beurteilung der Thüringer Politik im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und der durch dieses verursachten Erkrankung CO VID 19“
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Thüringer, ich denke doch, dass es unser Untersuchungsausschussantrag genauso wie der des BSW verdient, heute hier auch debattiert zu werden. Ich hätte mich gefreut, wenn etwas mehr als zwei Minister anwesend wären oder auch etwas mehr Kollegen, insbesondere der Fraktionen SPD, Linke und CDU. Nichtsdestotrotz liegen uns zwei sehr unterschiedliche Anträge vor. Ich sehe es so, dass unser Antrag von der AfD sehr konkrete, zielgerichtete Fragen stellt, die geeignet sind, das Unrecht, das durch die Landesregierung, den Ministerpräsidenten und die Thüringer Minister, begangen wurde, aufzudecken. Der andere Antrag, der des BSW und von vier CDU-Abgeordneten, lässt diese Prägnanz meines Erachtens leider an einigen Stellen vermissen. Aber dazu kommen wir dann vielleicht im Laufe der Debatte oder auch im Justizausschuss. Warum ist es so wichtig, dass wir diesen Untersuchungsausschuss haben? Ich glaube, dass es wichtig ist, aufzuklären, warum die Landesregierung sich an bestimmten Stellen wie verhalten hat. Denn dadurch wird eben auch sichtbar, wie Fehlentscheidungen zustande kamen und wer für diese Fehlentscheidungen verantwortlich ist. Denn in einer Demokratie, wie sie unser Grundgesetz und die Thüringer Verfassung garantieren, ist die Regierung dem Volk verantwortlich. Nicht der Bürger hat zu springen, wenn die Regierenden Grundrechte beschränken oder gar ganz abschaffen – insbesondere an Frau Güngör gerichtet –, sondern die Regierung hat die Grundrechte zu achten und zu schützen.
(Beifall AfD)
Artikel 1 Abs. 3 Grundgesetz sagt ganz eindeutig: „Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.“ Die Grundrechte binden die vollziehende Gewalt. Die Grundrechte binden also die Landesregierung, den Ministerpräsidenten, die Minister und die ihnen unterstellten Behörden. Und Sie, Herr Ministerpräsident Ramelow in Abwesenheit, stehen im Verdacht, Fehlentscheidungen getroffen zu haben, die die Thüringer in ihrem Leben, ihrer Gesundheit und ihren Rechten massiv eingeschränkt haben.
(Beifall AfD)
Sie, Frau Ministerin Werner, Herr Minister Holter, Herr Minister Maier, Sie alle stehen in dem Verdacht, ob durch Unwissenheit oder wider besseres Wissen, den Thüringern ihr Leben und ihre Freiheit genommen zu haben. Ich persönlich glaube, dass Sie sich in vielen Dingen schuldig gemacht haben, und ich werde alles dafür tun, diese Schuld im Rahmen des Untersuchungsausschusses aufzuzeigen und Sie zur Verantwortung zu ziehen.
(Beifall AfD)
Was wissen wir bereits? Im Januar und Februar 2020 waren Politiker und Experten in ganz Deutschland noch von der Ungefährlichkeit des Coronavirus überzeugt. Zweifelte jemand diese Ungefährlichkeit an, wurde das als Panikmache oder Verschwörungstheorien verteufelt. Am 28. Februar 2020 stellte der Ratsvorsitzende des Weltärztebundes klar, dass bei den meisten mit dem Coronavirus infizierten Personen nur – Zitat – „erkältungsähnliche Symptome“ zu beobachten seien. Ein bekannter Virologe stellte am 2. März 2020 fest, dass es sich bei Corona um eine – Zitat – „milde Erkrankung“ handele. Gesundheitsministerin Werner äußerte noch am 6. März 2020 hier im Thüringer Landtag, dass – Zitat – „aktuell […] keine Krisensituation“ bestehe. Es gab also eigentlich keinen Grund zur Aufregung. Trotzdem ging die Landesregierung kurz darauf mit den Einschränkungen in die Vollen. Sieben Tage nach der Aussage, dass keine Krisensituation bestehe, hat die Landesregierung den Schulkindern verboten, in die Schule zu gehen. Weitere sechs Tage später hat die Landesregierung allen Inhabern von Geschäften – mit Ausnahme von Lebensmittelgeschäften – verboten, für ihre Kunden die Türen zu öffnen. Wiederum sechs Tage später setzte Frau Ministerin Werner die sogenannte Corona-Eindämmungsverordnung in Kraft, durch die, ebenso wie durch viele weitere Novellierungen, Erlasse und Verordnungen, massiv in das Leben der Menschen eingegriffen wurde. Die Landesregierung hat zum Beispiel verordnet, dass Kindergärten geschlossen werden. Damit hat sie kleinen Kindern ihr gewohntes soziales Leben und den Eltern die Betreuungsmöglichkeit entzogen. Die Landesregierung hat Bürgern verboten, ihre Angehörigen in Krankenhäusern und Pflegeheimen zu besuchen, und hat damit eine besondere Unmenschlichkeit an den Tag gelegt.
(Beifall AfD)
Die Landesregierung hat am 16. März 2022 die einrichtungsbezogene Impfpflicht um- und durchgesetzt und damit viele Menschen in ein gesundheitliches Experiment gezwungen oder eben dazu, ihren Beruf aufzugeben. Die Landesregierung hat die Versammlungsfreiheit massiv beschränkt, weil sie verhindern wollte, dass Thüringer von ihrem demokratischen Recht auf Versammlungsfreiheit und auf Meinungsfreiheit Gebrauch machen. Natürlich können Sie das Ergreifen all dieser Maßnahmen zum Beispiel darauf schieben, dass die Weltgesundheitsorganisation am 11. März 2020 die Pandemie ausgerufen hat und Sie dann vermeintlich handeln mussten. Aber die Tatsache, dass die WHO oder sonst irgendjemand etwas behauptet, entbindet Sie als Landesregierung nicht davon, eigene Entscheidungen zu treffen.
(Beifall AfD)
Ganz egal, wer was vorher gesagt hat, Sie als Regierung, Sie als Minister, Sie sind verantwortlich für all die genannten Fehlentscheidungen. Wie kamen diese Fehlentscheidungen zustande? War es Ihre Unwissenheit? War es Ihr Desinteresse? War es der Unwillen, informierte Entscheidungen zu treffen und damit Verantwortung zu übernehmen, oder war die sogenannte Coronapandemie vielleicht nur ein willkommener Vorwand, um Menschen ihre Rechte wegzunehmen? Wollten Sie als Regierende, die sich nur zu gern und zu oft als Demokraten bezeichnen, einfach mal gucken, wie weit Sie gehen können, um die Demokratie abzuschaffen und sich über die Bürger zu erheben? All diese Fragen werden wir Ihnen im Untersuchungsausschuss stellen. Ich bin gespannt auf Ihre Antworten.
(Beifall AfD)
Denn als gute Demokraten – und das richte ich an Herrn Maier in Abwesenheit – haben Sie doch sicherlich nichts zu verbergen, Herr Maier, oder? Die politischen Entscheidungen der Regierung haben besonderes Leid über unsere Kinder gebracht. Mit den Schulschließungen wurden alle Kinder von einem auf den anderen Tag aus ihrem normalen sozialen Umfeld gerissen. Auf Anordnung der Regierung durften die Kinder nicht in die Schule gehen. Sie durften ihre Freunde nicht treffen. Sie durften keinen Sport machen. Sie durften nicht ohne Grund aus dem Haus gehen. Sie durften überhaupt nichts mehr, außer vor dem Computer zu sitzen und auf den Bildschirm zu starren. Diese Vorgaben der Regierung waren absolut kinderfeindlich und menschenverachtend.
(Beifall AfD)
Kinder und Jugendliche konnten nicht mehr gut lernen. Psychische und physische Probleme haben durch die Einschränkungen nachweislich zugenommen. Monatelang mussten unsere Kinder tagtäglich Masken im Unterricht und in den öffentlichen Verkehrsmitteln tragen und wurden dadurch, ohne einen eigenen Vorteil zu haben, belastet. Sie wurden belastet, obwohl sie nach Meinung der Coronapanikmacher selbst gar nicht gefährdet waren. Im Wesentlichen war die Argumentation, um das Leben unserer Kinder durch Schulschließungen und Maskenpflicht, durch ein exzessives Lüftungsregime und weitere Gängelungen einzuschränken, die Folgende: Kinder seien zwar selbst nicht gefährdet, würden das Virus aber an andere weitertragen. Und da frage ich Sie als Minister, als Regierung: Wie konnten Sie das unseren Kindern antun? Wie konnten Sie unseren Kindern einreden, sie müssten in diesem Maße Verantwortung für die Gesundheit von Erwachsenen übernehmen? Und wieso wurden selbst Kinder und Jugendliche in die sogenannte Coronaimpfung gedrängt? Ich wünsche mir die Normalität zurück, dass Eltern Verantwortung für ihre Kinder übernehmen und nicht die Kinder in die Verantwortung für Erwachsene genommen werden.
(Beifall AfD)
Gesundheitsministerin Werner erklärte im Juli 2020 hier am Rednerpult – Zitat –, „dass die Thüringer Landesregierung immer den Standpunkt vertreten hat, dass Impfungen gegen das Coronavirus nur auf freiwilliger Basis erfolgen dürfen“. Trotzdem setzte sie ab März 2022 die einrichtungsbezogene Impfpflicht hier in Thüringen um und durch. In einem offenen Brief schildert die Ärzteinitiative Mittelthüringen, dass Sie, Frau Werner, am 6. April 2022 von der Ärzteinitiative dringend gebeten wurden – Zitat –, „auch maßnahmenkritische Wissenschaftler in den Expertenrat der Landesregierung zu berufen“. Diese Bitten seien ungehört bei Ihnen verhallt, und auf die von Ihnen zugesagten Studien, mit denen Sie Ihre Handlungen begründen, warten die besorgten Ärzte immer noch.
(Beifall AfD)
Auch aus anderer Quelle wurde mir zugetragen, Frau Ministerin Werner, dass Sie sich darauf zurückgezogen haben, Sie könnten die von Ärzten und anderen Fachleuten vorgetragene Kritik an der Maßnahmenpolitik der Regierung nicht bewerten. Tatsächlich aber haben Sie ja eine Bewertung vorgenommen. Sie haben nämlich die Sorgen der Fachleute ignoriert und damit abgewertet. Darüber hinaus haben Sie offensichtlich Probleme ignoriert, wie zum Beispiel sogenannte Impfschäden durch die Coronaimpfung ausgeblendet, wie sich aus einem weiteren offenen Brief des Gesundheitsnetzwerks Mittelthüringen ergibt. Im Oktober 2020 konstatierten Sie – Zitat –: „Um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern [seien] auch jetzt wieder weitreichende Einschränkungen notwendig.“ Laut dem DIVI-Register waren am 31. Oktober 2020, also zur gleichen Zeit, allerdings genau 24 Personen wegen einer Coronaerkrankung auf einer Thüringer Intensivstation. Zum Vergleich: Am selben Tag waren 551 Thüringer Intensivbetten von Nicht-COVID-Patienten belegt, rund 300 Intensivbetten waren frei und 450 standen zusätzlich als Notfallreserve zur Verfügung. Von einer Überlastung konnte zu diesem Zeitpunkt also gar keine Rede sein.
(Beifall AfD)
Es wurden Daten verschleiert, zum Beispiel wurde in der Statistik nicht getrennt, ob jemand an oder mit Corona gestorben ist. Wer durch einen Verkehrsunfall verstarb, aber Coronaviren im Körper hatte, der wurde also standardmäßig zum Coronatoten erklärt. Wir lernten alle außerdem völlig neue und absurde Dinge, zum Beispiel, dass man nicht nur entweder krank oder gesund sein konnte, sondern plötzlich auch asymptomatisch erkrankt. Nach Orwell‘schem Vorbild wurden also kerngesunde Menschen, Menschen, deren Immunsystem eigentlich sogar besonders gut funktionierte, weil ihr Körper das Virus im Griff hatte, plötzlich von Ihnen zu Kranken erklärt. Und dazu findet sich in den RKI-Protokollen folgende interessante Aussage vom 7. Mai 2020 – ich zitiere –: „‘Testen, testen, testen‘ ist im Grunde eine implizite Strategieergänzung, die von Politik vorgegeben wurde. Insgesamt heikel, da die Politik Vorgaben gemacht hat“. Diese Testerei wurde also von der Politik erfunden, um Menschen in Panik zu versetzen, um die Krankenzahlen künstlich in die Höhe zu treiben und um ihnen einen Grund zu liefern, die Freiheitsrechte der Bürger einzuschränken. Das RKI selbst war von Beginn an gegen die anlasslose Testung von symptomlosen Menschen. Hier in Thüringen wurde sie dann aber als Mittel zur Pandemiebewältigung gepriesen. Profitiert davon haben die Testhersteller, die Maskenhersteller, diejenigen, die Testzentren eröffnet haben, diejenigen, die neuartige sogenannte Impfungen erfunden haben, und viele weitere Mitspieler, deren Profit aber rein gar nichts mit der Gesundheit der Bürger zu tun hat.
(Beifall AfD)
Statt dieses Spiel mitzuspielen, hätte sich die Landesregierung vor die Gesundheit der Bürger und auch vor das Selbstbestimmungsrecht der Bürger stellen müssen und da hat sie kläglich, man könnte auch vermuten, absichtlich versagt.
(Beifall AfD)
Ein weiteres Trauerspiel war der Umgang der Landesregierung und insbesondere des Innenministers Maier mit Demonstrationen, die sich kritisch mit der Coronamaßnahmenpolitik auseinandersetzten. Im Dezember 2021 beispielsweise hatte die Landesregierung untersagt, an Demonstrationen mit mehr als 35 Personen teilzunehmen, von Maskenpflicht und Abstandsregeln ganz zu schweigen. Statt sich hinter die Versammlungsfreiheit der Thüringer Bürger zu stellen und diese durchzusetzen, machte Innenminister Maier das genaue Gegenteil: Er probierte, Proteste durch Verordnungen möglichst kleinzuhalten, er schürte Angst in der Bevölkerung, indem er Bürgern erklärte, es sei keine gute Sache, an den Protesten teilzunehmen. Aber dabei blieb es nicht. Wiederholt diffamierte er diejenigen, die sich gegen die Coronaeinschränkungspolitik der Landesregierung stellten. Kritiker der Coronamaßnahmen bezeichnete er zum Beispiel als – ich zitiere – „Coronaleugnerinnen“ und „Coronaleugner“ und wertete sie damit als Personen ab. Minister Maier entblödete sich nicht, Hass gegen coronamaßnahmenkritische Bürger zu säen, indem er mit Bezug zu den Protesten vor Verschwörungstheorien warnte und mit Bezug zu dem Attentäter von Hanau erklärte – ich zitiere Herrn Maier –: „Vieles erinnert an die Reichsbürger. Die haben wir anfangs ebenfalls belächelt, bis sich ihre Ansichten verbreitet und sich einige irgendwann bewaffnet haben. Auch deshalb muss man diese Verschwörungstheoretiker jetzt im Auge behalten.“ Allein diese Aussage zeigt doch, mit welcher Verachtung Herr Minister Maier den Bürgern unseres Landes gegenübersteht.
(Beifall AfD)
Außerdem behauptete Minister Maier, unter den kritischen Demonstranten seien – Zitat – sehr viele Menschen, die keine Loyalität mehr zu unserem Staat hätten und die die freiheitliche demokratische Grundordnung ablehnen würden. – Das sind offensichtlich unbelegte und unbelegbare Falschbehauptungen, die Sie, Herr Minister Maier, in der Absicht in die Welt gesetzt haben, kritische Bürger und die Meinungsfreiheit zu unterdrücken und damit der Demokratie zu schaden, und das ist eines Innenministers unwürdig.
(Beifall AfD)
Ich widerspreche Ihnen hiermit auch ausdrücklich: Wer in der Coronamaßnahmenzeit auf die Straße gegangen ist, hat das getan, weil er sich um unsere Freiheit und um unsere Zukunft gesorgt hat. Viele Menschen wollten eben nicht vom Staat vorgeschrieben bekommen, wie sie sich zu verhalten haben, mit wem sie sich treffen, mit wem sie Weihnachten feiern oder welche experimentellen Stoffe sie in ihren Körper spritzen lassen. Viele Bürger hatten gebrochene Herzen, weil sie sich aufgrund der staatlichen Vorgaben nicht um ihre Angehörigen in Pflegeheimen und in Krankenhäusern kümmern durften.
(Beifall AfD)
Viele Bürger sind auf die Straße gegangen, weil sie ein freies Thüringen, ein freies Deutschland, eine freie Gesellschaft wollten und immer noch wollen. Und bei all diesen Menschen möchte ich mich im Namen aller AfD-Abgeordneten ganz herzlich bedanken. Vielen Dank für euren unermüdlichen Einsatz für unsere Rechte und unsere Demokratie!
(Beifall AfD)
Viele Menschen haben Widerstand geleistet, obwohl der Innenminister sie durch seine Worte und seine Taten massiv unter Druck setzte. Sie, Herr Innenminister in Abwesenheit, müssen sich insbesondere auch fragen lassen, inwiefern die Landesregierung die Verhältnismäßigkeit von Polizeieinsätzen sichergestellt hat oder eben auch nicht. Und Sie werden sich insgesamt zu den Maßnahmen des Innenministeriums äußern müssen, zu Maßnahmen, zu denen Sie am 7. Februar 2023 in einem Interview gesagt haben, dass Sie Fehler eingestehen würden. Außerdem hätten Sie – Zitat – Grundrechte an einer gewissen Stelle zu sehr eingeschränkt. Die Bürger seien – Zitat – dann natürlich irgendwie ein Stück weit in die Rechtswidrigkeit hineingedrängt worden. Ganz ehrlich, das hört sich ein Stück weit an wie: Ups, das kann ja mal passieren! Nein, das kann und das darf nicht passieren. Wir werden diese Sachverhalte aufklären und Sie als Innenminister zur Verantwortung ziehen.
(Beifall AfD)
Insgesamt ist unser Antrag darauf ausgerichtet, Licht ins Dunkel der Coronaeinschränkungspolitik zu tragen, um den entsprechenden Entscheidern konkretes Fehlverhalten nachzuweisen. Damit komme ich dann gern zum Antrag des BSW: Die Motivation für diesen Antrag war ja laut der Fraktionsvorsitzenden Frau Wolf – Zitat –, „das Thema nicht allein der AfD [zu] überlassen“. Laut dem entsprechenden Zeitungsartikel hat sie direkt hinterher geschoben – ich zitiere –: „Wir haben uns natürlich gesellschaftlich an Vielen versündigt“. Und dass Sie, Frau Wolf, sich als Oberbürgermeisterin von Eisenach an vielen Bürgern versündigt haben, das kann ich Ihnen aufgrund von Augenzeugenberichten aus Eisenach gern bestätigen.
(Beifall AfD)
Damit wird natürlich auch deutlich, warum Sie, wie Sie es selbst ausgedrückt haben, nicht die Schuldfrage stellen wollen. Es würde ja offensichtlich werden, dass Sie in den Kreis derer gehören, die fleißig mitgemacht haben. Auch wenn ich dem Einzelnen von Ihnen überhaupt gar nicht unterstellen möchte, dass Sie kein Aufklärungsinteresse hätten, finde ich Ihren Antragstext butterweich. Schon im Titel stellen Sie klar, dass es Ihnen darum geht, die Maßnahmen der Landesregierung zu untersuchen, aber offensichtlich nicht zu beurteilen und aus dieser Untersuchung und Nichtbeurteilung dann Handlungsempfehlungen für die Zukunft abzuleiten. Mit diesem Anliegen – muss ich sagen – wären Sie vielleicht in der Enquetekommission der Linken besser aufgehoben.
(Zwischenruf Abg. Schütz, BSW: Ach, Frau
Muhsal, komm!) In Punkt A.IV Ihres Antrags stellen Sie dann fest, dass sich die Handlungsempfehlungen explizit auf den Umgang mit künftigen Ausbrüchen von neuartigen Infektionskrankheiten beziehen und – Zitat – „staatliche Strukturen resilienter gegen medizinische Notfalllagen“ gemacht werden sollen.
(Zwischenruf Abg. Schütz, BSW: Genau!)(Beifall BSW)
Damit tun Sie dann eben so, Sie schließen sich der Landesregierung an, als ob die Existenz einer Pandemie hier in Thüringen ein unabweisbarer Fakt gewesen wäre, obwohl es nach allem, was wir heute wissen, vor allem eins war, eine groß angelegte Lüge.
(Beifall AfD)
Zu weiteren Dingen werde ich dann gern im Justizausschuss auch eingehen. Herr Kummer vom BSW hat als Bürgermeister von Hildburghausen ebenfalls einiges von sich gegeben, zum Beispiel – Zitat –: „Bezüglich der CoronaTests und einer erwarteten Impfung werden extreme Positionen vertreten, bis hin zu Verschwörungstheorien.“
(Zwischenruf Abg. Liebscher, SPD: Das ist
eine Tatsache!) Auf die Aussage „Sie haben also Verständnis für den Ärger der Menschen, aber nicht dafür, dass sie diesen auch auf die Straße tragen“ antwortete Herr Kummer wörtlich: „Richtig. Und schon gar nicht ohne Maske.“ Ich finde, die Aussage steht für sich selbst.
(Beifall AfD)
Mit im BSW-Aufklärungsteam spielt auch der Abgeordnete Dr. Wogawa, der während der Coronamaßnahmenzeit Referent im Gesundheitsministerium und damit selbst an der Umsetzung der Maßnahmen beteiligt war. Auch in diesem Fall ist wohl ein wenig in Zweifel zu ziehen, wie Sie Sachverhalte aufklären wollen, an denen Sie selbst beteiligt waren.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Dr. Wogawa, BSW: Ich
kenne mich wenigstens mit den Gesetzen aus, Frau Muhsal!) Mit im BSW-Team spielen auch vier CDUler, unter anderem Herr Prof. Voigt, der Fraktionsvorsitzende. Der möchte jetzt nicht nur als Wahlverlierer Ministerpräsident werden, nein, auch er hat sich während der Coronaeinschränkungszeit wahrlich nicht mit Ruhm bekleckert. Von ihm stammen Aussagen wie – ich zitiere –: „Die Thüringer Bratwurst war ein guter Anfang, aber der Weg zur Herdenimmunität ist noch weit, und bis dahin bedarf es besonderer Anstrengungen.“ Und im gleichen Atemzug forderte er dann, die Krankenkassenbeiträge für Coronageimpfte gegenüber Ungeimpften zu senken. Bürger sollten also nach Meinung von Herrn Voigt mit Bratwurst und finanziellem Druck in ein gesundheitliches Experiment gelockt werden, das im Einzelfall zu schweren gesundheitlichen Schäden führen konnte und auch geführt hat. Prof. Voigt spielte außerdem Impfrisiken herunter, als er am 16. März 2021 sagte – ich zitiere –: Impfen ist der Königsweg aus der Pandemie. Und – ich zitiere –: „Der Nutzen einer weiteren Verwendung von Astrazeneca überwiegt den möglichen Schaden bei weitem.“ Es ist interessant, dass Sie sich da so sicher waren, Herr Voigt – in Abwesenheit. In den RKI-Protokollen steht mit Bezug auf AstraZeneca und Datum vom 07.05.2021: Nebenwirkungsmeldung – PEI hatte 45.000 in den letzten Wochen, Myokarditis bei jungen Männern, Sinusvenenthrombosen usw. Und für alle, die es nicht wissen: Myokarditis und Sinusvenenthrombosen können zum Tod führen. Mit Ihren Aussagen, Herr Prof. Voigt, haben Sie sich völlig disqualifiziert. Sie suchen vielleicht einen Sündenbock, aber nur, um davon abzulenken, dass Sie selbst fleißig mitgemacht und Schaden angerichtet haben.
(Beifall AfD)
In diesem Sinne spreche ich mich natürlich dafür aus, dass wir jetzt im Justizausschuss das weitere Vorgehen beraten und dass es nur einen Antrag gibt. Ich bitte aber auch darum, dass ein Antragstext gefunden wird, der einen effektiven Untersuchungsausschuss tatsächlich wiedergibt. Danke schön.
(Beifall AfD)
b) Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Untersuchung, Aufklärung und Beurteilung der Thüringer Politik im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und der durch dieses verursachten Erkrankung CO VID 19“
Danke, Frau Abgeordnete Muhsal. Ich rufe als Nächste Frau Dr. Cornelia Urban von der SPD auf.
b) Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Untersuchung, Aufklärung und Beurteilung der Thüringer Politik im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und der durch dieses verursachten Erkrankung CO VID 19“
Danke schön, Herr Präsident. Von meiner Seite erst mal ein herzliches Guten Morgen als Rednerin. Es fällt mir jetzt ein bisschen schwer, nach dieser gefühlt wirklich wütenden, negativen, anklagenden Rede von Frau Muhsal einen neutralen Ton zu finden,
(Beifall BSW)
aber ich werde mir Mühe geben. Ich möchte damit beginnen, dass ich zunächst vielleicht erst mal reflektiere, wie meine Sicht auf die Coronazeit ist. Ich muss sagen, ich war da in einer sehr fast gespaltenen Sichtweise, da ich natürlich einerseits – so wie Frau Muhsal sicherlich – als Privatperson in der Familie, bei den Kindern in der Schule oder an anderen Stellen, bei den Eltern etc. die Einschränkungen an jeder Stelle gespürt habe. Ich war aber auch Ärztin, habe relativ schnell ganz, ganz viele Menschen gesehen, die unter Corona auch schwer erkrankt sind, und zwar auch lebensbedrohlich schwer erkrankt sind, und teilweise bis heute darunter viele Defizite tragen. Und ich war natürlich auch Politikerin und damals – es war meine erste Legislatur, ich bin die Vorsitzende des Gesundheitsausschusses gewesen – war es meine Pflicht, auch die Moderation zu übernehmen, gerade wenn es darum ging, dass die Regierung, die ja heute, zumindest auch in der letzten Rede, sehr auf der Anklagebank steht, mit uns als Parlament versucht hat, den besten Weg zu finden, dieser Pandemie zu begegnen. Insofern ist es natürlich schwierig, wenn man nur aus einer rein ablehnenden Haltung, Negativhaltung, Anklagehaltung ohne vielleicht auch den Blick nach vorn bzw. den Blick eines Verständnisses für die damalige Situation hier wütend jeden an den Pranger stellen will. Ich denke, prinzipiell muss man erst mal hervorheben, dass alles, was wir heute sehen, was ja auch teilweise heute noch sozusagen in den Vordergrund gehoben wird als Folgen von Corona – wir haben gestern darüber auch schon diskutiert gehabt –, letztendlich ein Elefant ist, der da im Raum steht, der auch noch lange nachwirken wird. Es gab nicht nur ein Ereignis Corona, sondern es hat auch einen Impact auf unsere Gesellschaft damals wie heute gehabt – mit Langzeitfolgen. Ich glaube, was man aber dazusagen muss, ist, dass es nicht allein Corona, nicht allein der Virus war, was uns die Probleme gemacht hat, sondern es war auch vielleicht das plötzlich Unvermittelte, was bis dahin wahrscheinlich nie jemand für möglich gehalten hätte. Es war eine Summe von Maßnahmen, die wir treffen mussten, die getroffen wurden, die auch teilweise wieder verändert wurden, die aber einen hohen sozialen und auch gesellschaftlichen Impact auf uns alle hatten. Ich glaube, Corona hat auch positive Seiten gehabt, es gibt jetzt Homeoffice und bessere digitale Anbindungen, aber es hat letztendlich auch eine Art Brennglaseffekt gehabt. Denn wir haben durch Corona gesellschaftliche Defizite, die da waren, einfach auch viel, viel stärker gespürt und gesehen. Wir haben natürlich auch Defizite in bestimmten Abfolgen gesehen, sei es im Öffentlichen Gesundheitsdienst, in den Gesundheitsversorgungs- und Krankenhausketten etc. Ich glaube, es gibt viele Punkte, die wir da diskutieren können. Wir sehen – wie gesagt – jetzt auch immer noch Probleme, wenn wir zum Beispiel – das hat jetzt die Uni-Klinik Jena veröffentlicht – allein von 80.000 Thüringerinnen und Thüringern sprechen, die immer noch an Long COVID erkrankt sind. Wir haben auch lernen müssen, dass Krisenkommunikation nicht einfach ist, zu sagen, jetzt ist eine Krise, sondern dass es auch bestimmte Instrumente und bestimmte Tools braucht, wie wir überhaupt kommunizieren, wie wir auch mit der Bevölkerung als Politiker kommunizieren. Dazu gab es jetzt auch eine Einschätzung des Deutschen Ethikrats – wir befinden uns ja sowieso zurzeit in einem Zeitalter der Krisen –, dass man genau überprüfen muss: Hat man überhaupt mit dem Gesagten das erreicht, was man erreichen wollte? Langer Rede kurzer Sinn: Es gibt viele Aspekte und deswegen hatten wir als SPD-Fraktion bereits im Sommer – und da waren wir wirklich die erste Fraktion damals – eine Aufarbeitung im Rahmen einer Enquetekommission gefordert. Das möchte ich hier an dieser Stelle auch noch mal sagen. Nichtsdestotrotz stehen wir natürlich jetzt hier in diesem Tagesordnungspunkt erst mal vor der wichtigen Entscheidung, Untersuchungsausschüsse zur Überprüfung der Maßnahmen der Thüringer Landesregierung während Corona, während der COVID-19-Pandemie zu beurteilen oder diese Untersuchungsausschüsse natürlich auch einzusetzen. Ich möchte deswegen auch sagen, dass wir als SPD natürlich eine transparente und auch umfassende Aufarbeitung dieser Coronazeit mit all diesen Aspekten, die ich gerade genannt habe, für absolut notwendig halten. Das haben wir damals im Sommer 2022 so gesehen, dass sehen wir auch immer noch und wir sehen es auch als unsere demokratische Pflicht an. Es muss sein, nicht nur im Rückblick, sondern auch im Ausblick, da wir eben wirklich glauben, dass die Maßnahmen, die zur Eindämmung des Virus damals ergriffen wurden, in ihrer Tragweite beispiellos waren und dass sie – wie gestern bereits diskutiert – nicht nur zur Einschränkung der Grundrechte geführt hatten, sondern zu weitaus mehr. Da damals unter großem Zeitdruck aufgrund dieser Bedrohungslage Entscheidungen getroffen wurden, die möglicherweise auch wieder unter einer neuen Bedrohungslage anstehen könnten, glauben wir, dass es ganz, ganz wichtig ist, dass wir all Ihre Stimmen – und da nehme ich sogar auch die Wutrede von Ihnen dazu – ernst nehmen, dass wir einen Aufklärungsprozess einleiten und dass wir natürlich hoffentlich mit einer transparenten Aufklärung auch das Vertrauen in die demokratischen Institutionen wieder stärken und dass wir auch, was hoffentlich die Reaktionen unserer Bevölkerung auf mögliche neue Entscheidungen angeht, das Vertrauen wiederherstellen und es nicht Reaktionen im Sinne von Ablehnung gibt oder dass dann gesagt wird: Egal was die da sagen, das ist ja sowieso alles Lüge. Nichtsdestotrotz möchte ich noch mal hervorheben: Unserer Meinung nach sind Untersuchungsausschüsse damit nicht das perfekte Instrument, denn ein Untersuchungsausschuss soll normalerweise das Handeln der Landesregierung oder von den Landesbehörden aufklären. Damit wird – und das wollte ich mit meinem Intro am Anfang sagen – das Handeln anderer Institutionen oder auch – ich sage jetzt mal – das allgemeingesellschaftliche Bewältigen der Pandemie, der letzten Pandemie, ausgeblendet. Unserer Meinung nach ist das ein unvollständiges Bild. Zweitens – das liegt ja auch in der Natur der Sache des Untersuchungsausschusses und meine Vorrednerin hat das, glaube ich, sehr plastisch gemacht – geht es um eine Vergangenheitsbetrachtung. Wir sind der Meinung, dass man eben nicht nur die Vergangenheit betrachten sollte, Sie möchten auch noch Urteile und Bewertungen da vornehmen, sondern wir glauben, wir müssen daraus, aus der Vergangenheit, auch lernen für unsere Zukunft. Deswegen unsere Frage: Wem nützt jetzt eine reine Vergangenheitsbewältigung, die wir mit dem Tool eines Untersuchungsausschusses hätten? Und drittens – und damit komme ich dann zu dem TOP, den wir wahrscheinlich als Nächstes haben, den TOP 5, und unserem damaligen Wunsch auch 2022 –, wir glauben durchaus, dass eine Enquetekommission ein möglicherweise noch geeigneteres Mittel ist, ein politisches Instrument, was genau die Möglichkeit bietet, auch noch Sachverständige aus ganz anderen Bereichen, eben nicht nur aus dem rein politischen Regierungshandeln, hinzuzuziehen und deshalb daraus ein breiteres Bild zu gewinnen.
(Beifall Die Linke, SPD)
Deshalb: Für uns ist es wirklich von zentraler Bedeutung, aus dieser Vergangenheit, aus dieser Krise, aus dieser Megakrise zu lernen. Da kann ich auch nur noch mal einen Antrag, der leider unserem riesigen Abarbeitungsberg in der letzten Legislatur zum Opfer gefallen ist, hervorheben, da ging es um die psychische und physische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Also die haben damals wirklich große Lasten getragen. Wir glauben, dass da viel aufzuarbeiten ist, dass wir auch als Regierung in der Zukunft und als Parlament in der Zukunft große Aufgaben haben, da nachzubessern. Deswegen unsere Bitte: Lassen Sie uns nicht nur anklagen, lassen Sie uns Lehren ziehen, lassen Sie uns auch über Maßnahmen für die Zukunft reden, wie wir – und da bin ich eben auch bei dem Punkt der transparenten Kommunikation, also Transparenz der Politik bis hin zum Bürger – das Vertrauen der Bevölkerung in unser Handeln und auch in das, was notwendig ist, wirklich stärken. Lassen Sie uns nicht einfach so wie meine Vorrednerin dabei stehen bleiben und als alleinige Zielscheibe die Schuldigen suchen oder nach Lügen suchen oder Verurteilungen aussprechen, sondern lassen Sie uns wirklich diesen Blick auch nach vorne richten und konstruktive Lösungen für die Zukunft, für unsere Menschen, für die Bürger unseres Landes, für unsere Gesellschaft in Thüringen finden, damit wir zukünftige Krisen besser bewältigen können. Herzlichen Dank.
(Beifall BSW, Die Linke, SPD)
b) Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Untersuchung, Aufklärung und Beurteilung der Thüringer Politik im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und der durch dieses verursachten Erkrankung CO VID 19“
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Dr. Cornelia Urban. Als Nächste rufe ich Abgeordnete Beate Meißner auf.
b) Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Untersuchung, Aufklärung und Beurteilung der Thüringer Politik im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und der durch dieses verursachten Erkrankung CO VID 19“
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, werte Zuschauer hier auf der Tribüne und am Bildschirm! Ja, die Coronapandemie hat vielerlei Wunden hinterlassen. Jeder hat persönliche Erfahrungen damit und alle stimmen wir darin überein, dass das, was da hinter uns liegt, nicht vergessen werden darf, sondern dass das hier weiterhin Thema im Parlament bleiben muss, aber natürlich mit der Perspektive, Fehler, die möglicherweise begangen worden sind, nicht mehr machen zu wollen. Und das ist auch der Grund, warum wir als CDU-Fraktion immer gesagt haben, wir wollen nach der Coronapandemie aufklären, auswerten und wirklich auch die vielen Menschen da draußen, die ihre Erfahrungen gemacht haben, nicht alleinlassen. Wir haben deswegen bereits im Februar 2023 hier im Thüringer Landtag den Vorschlag einer Enquetekommission gemacht, der hier mehrheitlich abgelehnt wurde, unter anderem auch von der AfD. Jetzt in der neuen Legislaturperiode war es das BSW, das am 2. Oktober einen Untersuchungsausschuss auf den Weg gebracht hat, und vier Abgeordnete meiner Fraktion, darunter auch ich, haben sich entschieden, diesen zu unterstützen. Frau Güngör, ich kann Ihre Frage oder Vermutung an der Stelle gleich beantworten: Sie können viele Kollegen der Fraktion der CDU fragen, die hätten dort sicherlich auch unterschrieben, aber wir haben das an der Stelle so gehandhabt, was nicht ausschließt, dass es noch mehr Unterstützer gibt.
(Beifall CDU, BSW)
Am 18. Oktober, 16 Tage danach, kam dann auch die AfD mit einem Untersuchungsausschuss. Der liegt uns heute nun ebenso vor wie ein Antrag auf Einsetzung einer Enquetekommission – die Linke hat gelernt, das habe ich jetzt verstanden –, der dann das Datum vom 6. November trägt. Diese Zeitabläufe lasse ich jetzt mal hier stehen, möchte aber an dieser Stelle einfach auf die Inhalte der beiden Untersuchungsausschüsse eingehen, die sich diametral unterscheiden. Der Untersuchungsausschuss, den auch ich unterstützt habe und der maßgeblich vom BSW erarbeitet wurde, der aber auch in Teilen um Anregungen von der SPD ergänzt wurde, hat eine grundsätzlich andere Ausrichtung als der der AfD. Der Untersuchungsausschuss thematisiert vor allem die auf Landesebene getroffenen Maßnahmen während der Coronapandemie. Dabei richtet sich die Zielrichtung insbesondere auf die Landesregierung und die Exekutive, nicht das Parlament, die Landkreise, und weniger auf die Bundesregierung. Grundsätzlich ist der Untersuchungsausschuss sachorientiert und nicht populistisch formuliert wie der von der AfD. Dieses ausgewogene Untersuchungsinteresse, das sich auf die Dinge beschränkt, die wir hier in Thüringen entscheiden können, ist der Grund, warum meine Person, aber auch viele aus der CDU-Fraktion diesen unterstützen, denn uns geht es darum, ohne Schaum vor dem Mund aufzuklären. Wer hier im Haus Schaum vor dem Mund hat, das konnten wir in der letzten Stunde sehr gut beobachten. Ich glaube, darauf kommt es an, wenn wir uns wirklich inhaltlich damit auseinandersetzen wollen und allen Rechnung tragen wollen, die unter dieser Coronapandemie gelitten haben. Deswegen haben wir in diesem Untersuchungsausschuss auch ein eigenes Kapitel zu den Lehren der Coronapandemie. Ich möchte auch sinnbildlich für diese Ausrichtung des Untersuchungsausschusses mal die Frage 12 zitieren: „Welche Folgen hätte ein Nichthandeln der Landesregierung gehabt, beurteilt zum einen auf Grundlage des damaligen Wissenstands und zum anderen in der Nachbetrachtung?“ Ich finde, diese Frage macht ganz deutlich, um was es während der Coronapandemie ging. Es ging darum, Verantwortung zu übernehmen und Schlimmeres zu verhindern. In der gestrigen Debatte wurde eine interessante Frage an die AfD gestellt: Wie hätten Sie sich verhalten? Ich weiß, was Sie in der damaligen Funktion hier im Parlament gemacht haben, denn in den ersten Monaten, als die Coronapandemie über Thüringen hereinbrach, hat man von Ihnen so gut wie gar nichts gehört.
(Beifall CDU)(Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Das ist
schon wieder eine Lüge!) Erst danach, als die ersten Erkenntnisse kamen und verschiedene Alternativen geprüft wurden, hörte man dann etwas von Ihnen. Aber ich kann Ihnen sagen, als Mitglied im Sozial- bzw. Gesundheitsausschuss kann ich ganz genau beurteilen, wer sich wie an welcher Stelle eingebracht hat und auch Vorschläge gemacht hat, um seiner Verantwortung gerecht zu werden. Deswegen kann ich Ihnen auch sagen: Ihr Untersuchungsausschuss verfolgt maßgeblich das Ziel, Unrecht aufzuklären, die damaligen Entscheidungsträger zur Verantwortung zu ziehen und Kritiker der Coronaeinschränkungspolitik zu rehabilitieren. In diesem Zusammenhang sprechen Sie von einem Machtmissbrauch der Regierung, der zukünftig verhindert werden soll, und – Frau Muhsal hat es gerade gesagt – die Täter sollen bestraft werden. Sind Sie wirklich der Meinung, das ist angemessen, als Abgeordnete, Minister auf allen Ebenen, aber auch Bürgermeister und Landräte in einer Situation, die es vorher noch nie gab, Entscheidungen zu treffen hatten? Das ist der Schaum vor dem Mund und diese völlig einseitige Betrachtung wird dieser Thematik nicht gerecht. Natürlich gab es Beschränkungen, aber es gab eben auch die andere Seite der Medaille. Es gab auch die Menschen, die nicht laut waren, die nicht auf der Straße waren, die Angst hatten, Schutz wollten und die durch die Maßnahmen letztendlich geschützt wurden und damit von einer Erkrankung verschont geblieben sind.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Diese Pandemie hat uns alle überrascht. Ich wie viele andere kannten keine Patentlösung. Deswegen, glaube ich auch, sollten wir uns mit einer ausgewogenen Betrachtung mit diesem Thema beschäftigen. Mir ist dabei als Abgeordnete der letzten Legislaturperiode ganz wichtig, dass wir uns auch mit der Frage beschäftigen, wie das Parlament einbezogen wurde. Denn die Ausschussbefassungen waren leider oftmals wirkungslos. Gerade wir als CDU-Fraktion, wir haben umfassend unsere Meinungen, unsere Anträge, unsere Vorschläge eingebracht, die oftmals leider nicht betrachtet oder zumindest nicht befolgt wurden. Deswegen finde ich es gut, dass es in dem Antrag vom BSW auch ein Kapitel gibt, das sich mit der Frage der Beteiligung des Parlaments beschäftigt. Grundrechtsbeschränkende Maßnahmen gab es zuhauf, aber – und das ist vielleicht auch eine unterschiedliche Rechtsauffassung – Grundrechte können beschränkt werden, wenn es nach einer Abwägung das Ergebnis gibt, dass es gerechtfertigt ist. Diese Abwägung hat verschiedene Interessen zu berücksichtigen, ich sagte es schon. Das sind einmal die derer, die beschränkt werden, aber auch die derer, die geschützt werden. Natürlich kam es dabei zu Fehlentscheidungen. Ich glaube, jeder von uns hat auch persönliche Erfahrungen gesammelt, sei es bei der Frage, einer Trauerfeier nicht beiwohnen zu können, sei es bei der Frage, einen Angehörigen nicht im Pflegeheim besuchen zu können, sei es allein bei der Betrachtung, wie wir mit Kindern und Jugendlichen umgegangen sind, aber auch bei der Betrachtung, wie wir mit Menschen mit Behinderungen umgegangen sind. All das sind Themen, die wir im Ausschuss beraten müssen, ja, auch ehrlich, aber ohne persönliche Vorwürfe. Das möchte ich auch in Richtung der damaligen Landesregierung sagen. Die Landesregierung, die Minister haben Verantwortung getragen und sie mussten Entscheidungen treffen. Vielleicht haben sie diese Entscheidungen auch manchmal gegen ihre persönliche Überzeugung getroffen, aber sie mussten getroffen werden. Deswegen hoffe ich, dass wir bei der Aufarbeitung trennen können zwischen dem Amt und der Person, denn nur das ermöglicht es uns, ehrliche Rückschlüsse darauf zu ziehen, wie wir zukünftig mit solchen Pandemien umgehen.
(Beifall CDU, BSW)
Wir wollen keine Anklagebank oder kein Tribunal, die die Spaltung in unserer Bevölkerung weiter vertiefen. Wir wollen deswegen mit dem Untersuchungsausschuss auch Wunden heilen. Es nützt weder der Demokratie noch unserer Politik und unserem gemeinschaftlichen Zusammenhalt, wenn wir durch diesen Untersuchungsausschuss die Gräben, die die Coronapandemie geschaffen hat, noch weiter vertiefen. Wir wollen an dieser Stelle auch nach vorn blicken und – wie gesagt – auch dazu beitragen, dass Wunden heilen können. Das, was die AfD mit ihrem Antrag und vielen einzelnen Stellen im Text macht, ist, weiterhin Mythen zu nähren, statt aufzuklären. Die Einbringung von Frau Muhsal war an dieser Stelle sehr deutlich. Wir wollen die Coronapandemie nutzen, um sie als Chance zu sehen und unser Gesundheitssystem nachhaltig zu stärken. Wir wollen, dass aus gemachten Fehlern gelernt wird und die richtigen Schlüsse für eine krisenfeste Gesundheitsversorgung gezogen werden. Wir wollen gemeinsam Lösungen entwickeln, die das gesellschaftliche Miteinander wieder stärken. Deswegen werbe auch ich dafür, dass wir zunächst einmal beide Untersuchungsausschüsse in den Justizausschuss überweisen. Danke.
(Beifall CDU, BSW)
b) Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Untersuchung, Aufklärung und Beurteilung der Thüringer Politik im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und der durch dieses verursachten Erkrankung CO VID 19“
Herzlichen Dank, Frau Meißner. Ich habe jetzt keine weiteren Anmeldungen von Rednerinnen aus dem Plenum. Gut. Da ist mir niemand durchgerutscht, wunderbar. Möchte die Landesregierung ein paar Worte sagen? Frau Feierabend, bitte schön.
b) Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Untersuchung, Aufklärung und Beurteilung der Thüringer Politik im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und der durch dieses verursachten Erkrankung CO VID 19“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste oben auf dem Podium! Ich begrüße auch herzlich alle Gäste am Livestream, denn das werden viele meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Gesundheitsministerium sein. Ein wenig paradox ist es schon, denn zurzeit und zur Stunde tagt nämlich gerade die 10. Landesgesundheitskonferenz. Deswegen kann auch meine Ministerin hier nicht sein und deswegen möchte ich, auch weil ich in dieser Zeit selber Verantwortung hatte als Gesundheitsstaatssekretärin, ein paar Worte an Sie richten. Wir haben zwei Fraktionen und vier Abgeordnete, die – das ist ihr gutes Recht – die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses beantragen – die Fraktion des BSW und vier Abgeordnete der CDU. Gestern und auch heute in der Debatte war es wichtig festzuhalten, 16 Tage vor der Fraktion der AfD diesen Antrag gestellt zu haben. Die Fraktion der AfD beantragt das ebenso mit einem Antrag mit 42 Punkten. Ich erinnere an die Debatte in diesem Zusammenhang und Frau Meißner ist gerade auch darauf eingegangen. Aber ich nehme Sie noch mal mit zurück zum 24.04. und zu den Ausführungen von Herrn Montag, der Ihnen als AfD-Fraktion gesagt hat, dass Sie Ihre Gegnerschaft der Pandemie erst selber in der Pandemie entdeckt hätten, und Sie an die Abstimmung im Deutschen Bundestag am 15.03.2020 erinnert hat, in der Sie als Fraktion der AfD nicht gegen das Infektionsschutzgesetz gestimmt haben, welches bestimmte, dass die Länder Maßnahmen ergreifen müssen. Zwei Fraktionen wählen also die Möglichkeit nach Artikel 64 der Landesverfassung, eine Fraktion nach Artikel 63 der Landesverfassung. Was ist der Unterschied aus meiner Sicht? Ein Untersuchungsausschuss hat die Aufgabe, konkrete Sachverhalte mit den Instrumentarien der Strafprozessordnung aufzuklären. Wie gesagt, das ist Ihr gutes Recht. Was soll eine Enquetekommission? Sie bedient sich nicht der Mittel der Strafprozessordnung und bezieht – das ist das Wichtige daran – neben den Abgeordneten auch andere Mitglieder wie zum Beispiel Wissenschaftler aus dem Bereich Gesundheit, Datenschutz und Recht ein. Es ist zwingend erforderlich bei dieser Thematik, den jeweilig wissenschaftlichen Erkenntnisstand einzubeziehen, die Stände während und nach der Pandemie zu evaluieren, zu analysieren und Schlüsse zu ziehen für zukünftige Maßnahmen und zukünftige Krisen, die es sicher auch weiter geben wird. Nun zu den Anträgen auf Einsetzen des Untersuchungsausschusses. Ich möchte dem Justizausschuss nicht vorgreifen, aber beide Anträge sind in vielen Teilen inhaltlich doch sehr uferlos und zeitlich nicht konkret eingrenzbar. Sie befassen sich auch mit erlassenen und bereits gerichtlich überprüften Rechtsverordnungen durch den Thüringer Verfassungsgerichtshof. Ich finde – das darf ich an dieser Stelle auch sagen –, dass zum Beispiel das Land Hessen das sehr gut gemacht hat, indem es Gutachten beauftragt hat, über die verfassungsrechtliche Zulässigkeit solcher Untersuchungsausschüsse zu entscheiden. Selbstverständlich ist es die Pflicht der Beschäftigten, der Mitarbeiter meines Hauses, meines Gesundheitsministeriums, alle Akten zusammenzustellen, sie datenschutzrechtlich zu kontrollieren, zu schwärzen und die Daten entsprechend diesem Hohen Haus zur Verfügung zu stellen. Aber es sei mir gestattet zu sagen: Es sind über 50 Coronaverordnungen, Quarantäneverordnungen, Verordnungen des Bildungsministeriums, eine nicht mehr bezifferbare Zahl an Erlassen, an Empfehlungen und Öffentlichkeitsarbeit, Maßnahmen zur Beschaffung von Masken und PSA, von der Organisation und Durchführung der Impfkampagne nebst Logistik, der Einrichtung und Koordinierung zur Zuordnung und Verlegung von Intensivpatienten, Unterstützung von Krankenhäusern durch Ausgleichsleistungen und, und, und. Das hat das Potenzial – das sei mir auch gestattet zu sagen – einer gewaltigen Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit des Gesundheitsministeriums in dem Jahr, in dem der Vorsitz der Gesundheitsministerkonferenz in Thüringen liegt, und in dem Jahr, in dem gewaltige Aufgaben zur Umsetzung der Krankenhausreform auch auf Thüringen liegen.
(Beifall Die Linke)
Und es sind – das darf ich auch feststellen – nicht etwa nur eine Abteilung und ein Referat betroffen. Die Bewältigung dieser pandemischen Lage betraf das gesamte Gesundheitsministerium und eigentlich sind nur die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht betroffen, die nach April 2023 neu zu uns ins Gesundheitsministerium gekommen sind. Ich möchte heute hier auch einen Aspekt wirklich nicht verschweigen und ich denke, nach der Debatte, auch nach einigen Ausführungen hier im Plenum wird sich das nicht minimieren lassen: Die Anträge erzeugen heute schon und jetzt bei den Kolleginnen und Kollegen des Gesundheitsministeriums ein Klima des Misstrauens. Die Kolleginnen und Kollegen empfinden den Duktus der Anträge als mangelnde Wertschätzung für ihr überobligatorisches Engagement, für ihr entsprechendes Einbringen in dieser doch sehr schwierigen pandemischen Lage zur Bekämpfung auch dieser Pandemie und sie vermissen das Verständnis für die damalige Arbeitssituation. Und nein, ich will jetzt nicht sagen, Ihnen wurde nicht gedankt, aber ich will an eine Sache doch erinnern: Es gab Dank und Anerkennung von einer Stelle – und keiner unwichtigen Stelle, das sei hier erwähnt –, die Landespressekonferenz verlieh nämlich dem Gesundheitsministerium den Preis für die Öffentlichkeitsarbeit während der Pandemie, und das war auch die Anerkennung für alle Beschäftigten im Ministerium.
(Beifall Die Linke)
Nun zur Frage: Hat die Landesregierung und speziell das Gesundheitsministerium alles richtig gemacht? Gestern ist das auch schon teilweise beantwortet worden und ich will das auch sagen: Nein, das ist gar nicht möglich gewesen. Aber trotzdem sei hier noch mal gesagt: Die Coronapandemie ist in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland wirklich einzigartig gewesen. Es gab auch keine Blaupausen, aber es gab die Verpflichtung des Staates, unverzüglich zu handeln. Das ist seine Pflicht und auch die Pflicht dieses Bundeslandes und der Beschäftigten, die auch hier Verantwortung trugen, zu handeln und das Leben und die Gesundheit der Bürger zu schützen. Die Schutzmaßnahmen nach §§ 28 und 32 Infektionsschutzgesetz waren tatsächlich – das will ich auch zugestehen – Herausforderungen aufgrund nämlich häufig auch unsicherer und widersprechender wissenschaftlicher Einschätzungen. Aufgrund objektiver Schutzpflichten war aber zu handeln und zugleich das Verhältnismäßigkeitsprinzip zu wahren. Zu den Rechtsverordnungen haben wir gestern schon ausgeführt, aber auch hier will ich sagen: Ja, es sind Fehler gemacht worden und die haben Sie auch alle medial verfolgen können. Denn das Thüringer Verfassungsgericht hat sich ja sehr umfänglich mit den Rechtsverordnungen beschäftigt. Aber es waren – das darf ich an dieser Stelle noch mal sagen – formelle Mängel. Drei Verordnungen waren hier betroffen von Mai/Juni 2020. Im Wesentlichen ist hier bei einzelnen Bestimmungen das Zitiergebot nicht beachtet gewesen und bei einer Ausgangsbeschränkung fehlte die Begründung. Die große Anzahl der über 50 Verordnungen in den vier Jahren, die unter enormem Zeitdruck entstanden sind, ist nicht angegriffen worden und ist bestätigt worden. Das muss an dieser Stelle auch gesagt werden. Deswegen kann man hier auch nicht von einer durchgängigen Rechtswidrigkeit sprechen. Ist die Aufarbeitung der Coronapandemie notwendig? Was sagt das Gesundheitsministerium dazu? Die Antwort darauf ist: Ja. Warum? Es wird nicht die letzte Krisenlage sein. Wichtig ist, für die Perspektive besser gerüstet zu sein. Wir würden in den Blick nehmen, sich behördliche Strukturen anzuschauen, sich auch die Handlungsfähigkeit in der Krisensituation genau anzusehen, gesetzliche Verankerungen festzuhalten, auch Gremienverankerungen festzuhalten, die Bevorratung von PSA und Impfbesteck mit im Blick zu haben und vor allen Dingen die Fortentwicklung des Bundesgesetzes wie auch die Pandemiepläne des Bundes und der Länder in den Blick zu nehmen. Auch wichtig: die fachliche und personelle Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdiensts auf jeden Fall mit voranzutreiben und auch die Koordinierung auf allen Handlungsebenen mit Institutionen und auf breiter Basis und unter wissenschaftlich fundierter Einbeziehung. Entscheidend ist aber eine Aufarbeitung der Pandemie, um sich in Zukunft vorzubereiten, und entscheidend ist, glaube ich, auch eine sachliche Debatte, eine gemeinsame sachgerechte Bewertung, die dieser Pandemie dann auch gerecht wird. Mit einem Zitat des britischen Epidemiologen Geoffrey Rose möchte ich heute hier schließen: „There is no glory in prevention“. Risiken zu vermeiden, wird nicht honoriert. Es werden nicht die Krankheiten und das Leid gesehen, die verhindert wurden, sondern der Blickwinkel verengt sich auf die negativ empfundenen Maßnahmen zur Verhinderung schlimmer Folgen für Leben und Gesundheit. Ein Präventionsparodoxon, es beschreibt ganz gut die Situation der Debatte, vor der wir gegenwärtig stehen. Danke.
(Beifall BSW, Die Linke, SPD)
b) Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Untersuchung, Aufklärung und Beurteilung der Thüringer Politik im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und der durch dieses verursachten Erkrankung CO VID 19“
Herzlichen Dank. Wir sind damit durch die Reden durch. Ich habe jetzt – und da möchte ich noch mal in die Runde schauen – für TOP 3 a wahrgenommen – ich glaube, Dr. Wogawa sagte es –, dass wir den Justizausschuss anstreben, und ich habe das auch für TOP 3 b so verstanden. Gut. Damit würden wir zunächst über TOP 3 a und Überweisung an den Justizausschuss abstimmen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen der AfD, der CDU, des BSW. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen der Linken. Wer enthält sich? Ich nehme mal an, die SPD. Sehr schön. Damit hätten wir das zu TOP 3 a geklärt. Ich rufe das jetzt noch mal für TOP 3 b auf. Wer der Überweisung an den Justizausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD, der CDU, des BSW. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke und der SPD. Damit ist die Überweisung für beide Tagesordnungspunkte – 3 a und b – an den Justizausschuss festgelegt und damit können wir auch diesen TOP schließen. Bevor wir den Tagesordnungspunkt 5 aufrufen – und ich würde in Anbetracht der Zeit diesen gern noch aufrufen, der auch inhaltlich zu den beiden vorangegangenen passt –, möchte ich Ihnen noch eine Info zukommen lassen. Mit Blick auf alle nachstehenden Verhandlungsgegenstände, also die folgenden TOPs, möchte ich nochmals in Erinnerung rufen, dass gestern der Herr Landtagspräsident Dr. König im Verfahren darauf hingewiesen hatte, wie die Ausschussüberweisungen zunächst jetzt laufen. Wir haben im Moment den HuFA als eingesetzten Ausschuss für viele Themen, und sobald dann wirklich Fachausschüsse gebildet sind, gehen natürlich die Themen dann in die Fachausschüsse. Nur nochmals als Hinweis, weil natürlich die Möglichkeit besteht, dass in den folgenden TOPs dann auch Überweisungen rein theoretisch an Fachausschüsse erfolgen müssten, aber wir haben dafür im Moment den HuFA. Das nur noch mal so als Erinnerung. Damit kommen wir zu Tagesordnungspunkt 5 Antrag der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/64 Zunächst die Frage: Wird eine Begründung gewünscht? Ja. Frau Güngör, bitte schön.
Einsetzung einer Enquetekommission: „Lehren aus der SARS-CoV-2Pandemie in Thüringen: Handlungsempfehlungen für künftige Endemie-, Pandemie- und sonstige Gesundheits-Krisenlagen“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, wir haben jetzt in den Tagesordnungspunkten 2 und 3 durchaus ausführlich bereits debattiert, dass wir als Linksfraktion mit dem vorliegenden Antrag zur Einsetzung einer Enquetekommission eben die Lehren aus der Pandemie ziehen wollen, die nach vorne gerichtet sind. Das heißt, vor Ihnen liegt jetzt ein Vorschlag, der anders als die Anträge auf die Untersuchungsausschüsse einfach in seiner Struktur den Fokus auf die Zukunft legt, auf das, was wir aus der Vergangenheit und auch aus der Gegenwart lernen können. Eine Enquetekommission kann ein etwas umfassenderes Bild davon zeichnen, sie kann die politischen, sozialen und auch wirtschaftlichen Konsequenzen in ihrer Gesamtheit besser analysieren und sie kann eben auch Empfehlungen aussprechen – und das ist mir wichtig –, die über eine Legislaturperiode hinaus Bestand haben, die wirklich auch mittelfristig zum Thema „Endemien und Pandemien“ aussagefähig sind. Das alles, Sie haben es bereits gehört, unter Einbezug von zuständigen Expertinnen und Experten, von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und nicht nur in der üblichen Runde, die sonst bei Untersuchungsausschüssen eben nur aus uns Politikerinnen und Politikern besteht. Wenn wir lernen wollen, dann bedeutet das, den Blick auf die komplexe Gemengelage zu richten. Es bedeutet, die Wechselwirkungen mit einzubeziehen, die im Gesundheitswesen, in der Gesundheitspolitik und auch in der Gesellschaft als solche zu Zeiten der Pandemie bestanden hatten. Ich möchte zwei inhaltliche Aspekte betonen, bevor wir dann gleich in den Redebeiträgen sicherlich auch noch weitere benennen werden. Der erste Aspekt, der ist angeklungen. Eins ist gewiss: Die Pandemie ist eben nicht für alle nur Vergangenheit, sondern sie ist weiterhin für viele Menschen bittere Gegenwart, für all diejenigen – und wir reden allein in Thüringen von rund 80.000 Menschen, die betroffen sind von Post-COVID, das sind Menschen, die immer wieder in den Statistiken auftauchen. Ich habe manchmal das Gefühl, dann nicken alle und sagen: Ja, ja, Post-COVID ist noch so ein Thema. Aber es bedeutet eben, in seinem Alltag eingeschränkt zu sein in der Art und Weise, wie man Familie, wie man Beruflichkeit leben kann. Ein zweiter Aspekt – der mir wichtig ist, der unserer Fraktion wichtig ist, der sich immer wieder, auch jetzt in den Rückschauen, finde ich, verheddert – ist die Tatsache, dass von der Pandemie nicht alle gleich betroffen waren, dass wir nicht alle im gleichen Boot saßen, denn die Pandemie hat sehr deutlich die Vermögensunterschiede betont. Sie hat sie auch noch mal verstärkt. Das heißt, diejenigen, die mit einer prekären Beschäftigung durch die Pandemie kommen mussten, diejenigen, die auch schon vorher unter Armut gelitten haben, haben auch jetzt in der Rückschau noch mal ganz andere Folgen, die es, finde ich, zu berücksichtigen gilt. Wir merken damit, dass in den ganz unterschiedlichen gesellschaftlichen und politischen Bereichen Handlungsbedarf besteht und dass wir deswegen die Form der Enquetekommission für geeigneter halten, um Handlungsempfehlungen mittelfristig geben zu können. Ich möchte darauf hinweisen, dass bereits unsere Linke im Bundestag einen Antrag auf eine Enquetekommission eingebracht hat – das war im Oktober dieses Jahres – und wir mit Blick auf die politischen Entwicklungen auf Bundesebene und dem Unwillen einer bundesweiten politischen Aufarbeitung der Pandemie seitens der Ampelkoalition bzw. der ehemaligen Ampelkoalition in den zurückliegenden Monaten recht deutlich den Eindruck bekommen haben, dass trotz dieses qualifizierten Antrags relativ wenig Bereitschaft zu sehen ist, sodass wir es notwendig finden, diesem bundespolitischen Unterlassen mit dem vorliegenden Antrag auch auf Landesebene zu begegnen. Ich bin mir sicher, die Debatte bleibt so interessant, wie sie es schon war, und freue mich auf den weiteren Austausch. Danke schön.
(Beifall Die Linke)
Einsetzung einer Enquetekommission: „Lehren aus der SARS-CoV-2Pandemie in Thüringen: Handlungsempfehlungen für künftige Endemie-, Pandemie- und sonstige Gesundheits-Krisenlagen“
Danke schön für die Einbringung. Der erste Redner ist Dr. Wogawa vom BSW.
Einsetzung einer Enquetekommission: „Lehren aus der SARS-CoV-2Pandemie in Thüringen: Handlungsempfehlungen für künftige Endemie-, Pandemie- und sonstige Gesundheits-Krisenlagen“
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste hier im Hohen Haus und am Livestream, das ist jetzt schon der dritte Tagesordnungspunkt in dieser Plenarsitzung im November, bei dem wir uns mit der Coronaaufarbeitung beschäftigen. Das zeigt, wie wichtig das Thema ist und wie ernst es auch von den Fraktionen hier im Hohen Haus genommen wird. Wir haben vorhin schon darüber gesprochen, warum wir den Untersuchungsausschuss für das bessere Instrument halten. Dort werden Zeugen vernommen, dort besteht eine Pflicht auf Aktenherausgabe. Das ist bei einer Enquetekommission nicht der Fall. Das Märchen, dass Sachverständige nur in der Enquetekommission angehört werden, ist Unsinn. Da müssen Sie einfach mal in das entsprechende Landesgesetz reinschauen. Das ist in einem Untersuchungsausschuss ebenso möglich. Es gibt zwei Gründe, die die jetzt geforderte Enquetekommission der Linken etwas fragwürdig machen. Nummer eins: In Ihrem Landtagswahlprogramm findet sich von Corona, geschweige denn von Coronaaufarbeitung, überhaupt kein Wort. Gar nichts! Zu der Handlungsempfehlung, die Sie jetzt für die Zukunft finden wollen, haben Sie dort nichts geschrieben. Im Übrigen ist Ihr Landtagswahlprogramm hinsichtlich Gesundheitspolitik das dürftigste aller hier vertretenen Fraktionen.
(Zwischenruf Abg. Große-Röthig, Die Linke:
Das dürftigste Programm?!) Nummer zwei: Es gab bereits in der vergangenen Legislaturperiode einen Antrag auf eine Enquetekommission, damals von der CDU-Fraktion gestellt, mit dem Ziel, Kinder und Jugendliche besonders in den Fokus zu nehmen. Die ist im Februar 2023 von der Linksfraktion ebenso wie von der SPD und von der AfD abgelehnt worden. Machen Sie sich da mal ehrlich und fragen Sie sich: Wollen Sie Aufarbeitung blockieren oder wollen Sie sie voranbringen? Wenn Sie sie voranbringen wollen, dann stimmen Sie für den Untersuchungsausschuss. Wir können gern, wenn der Grundlagen gelegt hat, darüber nachdenken, ob dann eine Enquetekommission notwendig ist. Möglicherweise ist das der Fall und dann würden wir uns dem auch nicht verweigern. Mehr muss man hierzu nicht sagen. Danke schön.
(Beifall BSW)
Einsetzung einer Enquetekommission: „Lehren aus der SARS-CoV-2Pandemie in Thüringen: Handlungsempfehlungen für künftige Endemie-, Pandemie- und sonstige Gesundheits-Krisenlagen“
Herzlichen Dank. Damit gebe ich dem nächsten Redner das Wort. Herr Abgeordneter Zippel – die erste Rede in der neuen Legislatur.
Einsetzung einer Enquetekommission: „Lehren aus der SARS-CoV-2Pandemie in Thüringen: Handlungsempfehlungen für künftige Endemie-, Pandemie- und sonstige Gesundheits-Krisenlagen“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Antragsteller, liebe Fraktion Die Linke, herzlichen Glückwunsch, mit diesem Antrag sind Sie jetzt endgültig in der Opposition angekommen, und zwar leider nicht in der konstruktiven.
(Beifall CDU)
Sie legen hier einen Antrag auf eine Enquetekommission, die Sie selbst nie wollten, vor, der von anderen Personen erarbeitet wurde, von dem Sie letzten Endes genau wissen, dass Sie ihn nie werden umsetzen müssen.
(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, Die Linke: An-
träge haben wir schon immer selbst geschrieben!) Liebe Mitglieder der Fraktion Die Linke, Sie waren aber noch nicht immer derart destruktiv. Es ist noch nicht lange her, da machte man sich in Ihrer Fraktion noch Gedanken über die Folgen der eigenen Vorschläge, da man sie selbst umsetzen musste. Es ist noch nicht lange her, da baute eine Regierung auf die Stimmen dieser Fraktion. Zu dieser Zeit wurde der gleiche Antrag bereits innerhalb der Koalition von einem Koalitionspartner vorgelegt. Die Regierungslinke lehnte diesen Vorschlag aber damals massiv ab.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Hört,
hört!) Nun also haben wir es mit der Oppositions-Linken zu tun. Diese lehnt den Antrag scheinbar nicht mehr ab, sondern schreibt ihn ab und hat ihn hier eingereicht, um den damaligen Koalitionspartner unter Zugzwang zu stellen – ein wirklich destruktiver Winkelzug.
(Beifall CDU)(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, Die Linke: Nur
weil Sie das so machen würden!) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Fraktion Die Linke, es spricht nichts gegen Aufarbeitung der Coronapandemie, wir halten dies für den gesellschaftlichen Frieden für nötig. Deshalb haben wir auch bereits seit 2022 eine Enquetekommission gefordert und bereits in der letzten Legislatur einen Antrag eingereicht. Damals – und das können Sie im Plenarprotokoll vom 01.02.2023 gern nachlesen – argumentierte Die Linke wie folgt – ich zitiere –: „Ist die Enquetekommission auf Thüringer Ebene das richtige Mittel? [Wir] sage[n]: Nein.“
(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, Die Linke: Bun-
desebene!) Die maßgeblichen Entscheidungen seien – Zitat – „nicht auf Landesebene, sondern auf Bundesebene
(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, Die Linke: Rich-
tig!) entschieden“ worden. Oder noch schöner – Zitat –: „Es wurden bereits Schlussfolgerungen aus der Coronakrise gezogen. […] Das würde quasi die Enquetekommission überflüssig machen.“ Aber es kann auch sein, dass da eher die Regierungslinke sprach. Zudem können Sie nicht völlig verkennen – das hat der vorige Tagesordnungspunkt auch behandelt –, dass es bereits zwei Anträge auf Untersuchungsausschüsse mit dem Ziel gibt, die Coronapandemie aufzuarbeiten. Was genau, glauben Sie eigentlich, wird in dieser Enquetekommission besprochen, was nicht auch in einem Untersuchungsausschuss besprochen werden könnte? Halten Sie es tatsächlich für gerechtfertigt, den Steuerzahler dreifach zu belasten in einem Prozess, der bereits auf anderem Weg angeschoben wird?
(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, Die Linke: Das
ist ja süß!) Ihrem Handeln liegt zudem die Annahme zugrunde, dass der Antrag ohnehin abgelehnt wird. Das ist wiederum destruktiv und anscheinend der neue Sound der Oppositions-Linken.
(Beifall CDU, BSW)
Jens Spahn sagte – und das Zitat ist ja inzwischen legendär – während der Coronapandemie: „Wir werden in ein paar Monaten wahrscheinlich viel einander verzeihen müssen.“ Ich wünsche Ihnen tatsächlich, dass Ihnen auch irgendwann Ihre heutige Taktiererei bei diesem Tagesordnungspunkt und Ihre Scheinheiligkeit verziehen werden. Danke.
(Beifall CDU, BSW)
Einsetzung einer Enquetekommission: „Lehren aus der SARS-CoV-2Pandemie in Thüringen: Handlungsempfehlungen für künftige Endemie-, Pandemie- und sonstige Gesundheits-Krisenlagen“
Danke schön. Ich rufe als nächste Rednerin Abgeordnete Güngör von der Fraktion Die Linke auf. Bitte schön.
Einsetzung einer Enquetekommission: „Lehren aus der SARS-CoV-2Pandemie in Thüringen: Handlungsempfehlungen für künftige Endemie-, Pandemie- und sonstige Gesundheits-Krisenlagen“
Ich danke Ihnen. Ich muss schon ein bisschen schmunzeln, dass die CDU jetzt entscheidet, wer konstruktive Opposition sein soll. Das hat mir sehr gut gefallen. Ich danke Ihnen, Herr Zippel, Sie sind bis jetzt gar nicht so oft mit Humor aufgefallen,
(Heiterkeit Die Linke)
aber da scheint es auch einen neuen Stil bei Ihnen zu geben. Das finde ich gut.
(Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Sie haben
den Humor nicht verstanden!) Deswegen das erst mal vorweg. Ich glaube, dass es total wichtig ist, sich nicht nur anzuschauen – deswegen habe ich das in der vorherigen Debatte in Bezugnahme auf Sie, auf Ihren Einwurf, Frau Meißner, ganz ernst gemeint –, dass es sehr wichtig ist, sich zu überlegen, wenn Plan A nicht klappt – und natürlich war unser Plan A, sich damit auf Bundesebene zu befassen, das habe ich in meiner Einführung gerade bewusst ganz transparent benannt –, dann braucht es eben einen Plan B. Das ist unser Versuch zu sagen: Ja, unser Plan A, die Behandlung auf Bundesebene – ich hoffe, dass keiner von Ihnen denkt, dass jetzt gerade nach dem Ampel-Aus noch irgendwelche relevanten Anträge behandelt werden. Ich weiß, die CDU interessiert sich mal wieder ganz doll für Legalisierung, aber ich glaube, dazu werden wir jetzt nicht mehr kommen. Deswegen ist es nötig, dass wir uns auf Landesebene damit noch mal befassen.
(Beifall Die Linke)
Herr Wogawa, Sie haben die Schnellsuchfunktion vielleicht noch nicht überall installiert, also allein der Begriff „Pandemie“ kommt achtmal in unserem Wahlprogramm vor. Das ist jetzt aber ein Sachargument und ich glaube, damit kriege ich Sie heute einfach nicht. Deswegen habe ich es jetzt mal benannt, es kommt im Protokoll vor, also ja, Sie wissen Bescheid.
(Heiterkeit und Beifall Die Linke)
Mir ist es wichtig, dass wir darüber sprechen: Warum hat die Pandemie so gewirkt, wie sie gewirkt hat? Was hat unser Gesundheitswesen, das nach Profit orientiert ist, damit zu tun? Wie könnten wir unsere Strukturen krisenfester gestalten? Da geht es um Intensivbettenkapazitäten, da geht es um Schutzausrüstung, da geht es aber auch um globale Lieferketten. All das sind die Themen, die wir hier inhaltlich setzen müssten. Ich finde es schon bemerkenswert, wenn sich jetzt auch noch mal auf die Belastungen der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bezogen wird. Da wären allein im letzten Tagesordnungspunkt, glaube ich, auch relevante Bedenken möglich gewesen. Der Justizausschuss darf sich ja jetzt damit befassen, ob wir einen oder zwei UAs haben werden. Die Staatssekretärin hat völlig korrekt benannt, wie unspezifisch die Aspekte sind, die Sie aufgeschrieben haben. Das heißt, es geht nicht nur darum, die Steuermaßnahmen oder Steuerbelastungen durch die Einsetzung zu berücksichtigen, sondern auch die ganze Arbeitszeit, die verloren gehen wird, weil die Kolleginnen und Kollegen eben nicht zu den anderen wichtigen Themen kommen. Ich glaube schon, dass, wenn wir uns Corona als Brandbeschleuniger noch mal für viele gesellschaftliche Situationen, egal ob es um die ungleiche Verteilung von Care-Arbeit geht, ob es um Armut geht, um Prekarität auf dem Arbeitsmarkt – all das haben wir in der Debatte bereits genannt –, wir uns das anders angucken müssen. Ich finde, insbesondere der Blick auf Krisengewinner und Krisenverlierer zeigt das ganz deutlich. Und ja, auch da ist die Form von einer Enquetekommission sehr viel hilfreicher als die Form von Untersuchungsausschüssen, sich anzugucken: Wie kann es denn sein, dass wir massive Übergewinne auf der einen Seite haben und auf der anderen Seite die Beschäftigten in den sogenannten systemrelevanten Bereichen, die nur beklatscht worden sind, deren Lohn sich aber nicht relevant erhöht hat?
(Beifall Die Linke)
Und zum Abschluss möchte ich darauf hinweisen, dass ich das ganz toll finde, dass Jens Spahn mit seinem Zitat irgendwie immer wieder im Fokus ist. Ich würde mir ja persönlich wünschen, dass Jens Spahn mit etwas anderem im Fokus ist. Ich erinnere, dass er als ehemaliger Gesundheitsminister der CDU den Maskendeal zu verantworten hatte. Es stehen weiterhin 2,3 Milliarden offener Maskenzahlungen im Raum. Wollen wir darüber auch reden oder nur darüber, wer sich was zu verzeihen hat? Ich glaube, die meisten Bürgerinnen und Bürger können 2,3 Milliarden nicht so schnell verzeihen, wie es Ihnen lieb wäre, liebe CDU.
(Beifall Die Linke)
Ich denke, dass die Argumente nicht alle, aber doch einige bereits ausgetauscht sind und dass es mir besonders wichtig ist – und da freue ich mich auch über die Kolleginnen und Kollegen der SPD, vielleicht auch über einige der Kollegen und Kolleginnen innerhalb der CDU –, noch mal wirklich zu überlegen: Welches Instrument hilft uns weiter? Denn dass zumindest in den demokratischen Fraktionen ein Konsens besteht, dass es Aufarbeitung braucht, dass wir uns diesem Thema umfassend widmen müssen, das ist sicherlich in der gestrigen Debatte und auch in Teilen der heutigen Debatte klar geworden. Deswegen kann ich nur darauf hoffen, dass Sie Oppositions-Linke nicht nur als diejenigen verstehen, die Anträge einbringen, sondern dass Sie Oppositions-Linke als diejenigen verstehen, die Anträge einbringen, denen Sie sehr gern zustimmen dürfen. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
Einsetzung einer Enquetekommission: „Lehren aus der SARS-CoV-2Pandemie in Thüringen: Handlungsempfehlungen für künftige Endemie-, Pandemie- und sonstige Gesundheits-Krisenlagen“
Herzlichen Dank. Damit kommen wir zu Frau Muhsal von der AfD.
Einsetzung einer Enquetekommission: „Lehren aus der SARS-CoV-2Pandemie in Thüringen: Handlungsempfehlungen für künftige Endemie-, Pandemie- und sonstige Gesundheits-Krisenlagen“
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Kollegen der Linkenfraktion, Sie beantragen eine Enquetekommission mit dem Ziel, Handlungsempfehlungen für zukünftige Pandemien zu erarbeiten. Ich finde schon das Ziel nicht zielführend, weil es ja durchaus in Thüringen auch Pandemiepläne gab, zum Beispiel den InfluenzaPandemieplan. Und ich glaube insgesamt, wenn es um Corona geht, dass das Scheitern der Regierung in vielen Dingen an einem demokratischen oder rechtsstaatlichen Verhalten nicht daran lag, dass es keinen Plan gab, sondern dass die Regierung einfach einen Plan verfolgt hat, der nicht wirklich im Interesse der Bürger war. Sprich: Das Scheitern lag an Personen und den Personen, die in ihren Ämtern eben gehandelt haben, wie sie gehandelt haben. Ich glaube nicht, dass wir eine Enquetekommission brauchen, insbesondere auch nicht mit dem Ziel, dass Sie sich irgendwie reinwaschen wollen. Insofern glaube ich, dass wir mit dem Einsetzen eines Untersuchungsausschusses den Thüringer Bürgern einen größeren Gefallen tun. Danke schön.
(Beifall AfD)
Einsetzung einer Enquetekommission: „Lehren aus der SARS-CoV-2Pandemie in Thüringen: Handlungsempfehlungen für künftige Endemie-, Pandemie- und sonstige Gesundheits-Krisenlagen“
Danke schön. Ich würde jetzt direkt als nächster Rednerin Frau Dr. Cornelia Urban für die SPDFraktion das Wort erteilen.
Einsetzung einer Enquetekommission: „Lehren aus der SARS-CoV-2Pandemie in Thüringen: Handlungsempfehlungen für künftige Endemie-, Pandemie- und sonstige Gesundheits-Krisenlagen“
Ganz herzlichen Dank. Ich möchte es auch kurz machen. Wir hatten eine ausführliche inhaltliche Debatte beim vorhergehenden TOP zu der Frage der Coronapandemie, wie man sie aufarbeiten kann, was man beachten muss. Ich habe da ganz speziell die Kinder und Jugendlichen herausgehoben gehabt. Ich habe aber natürlich nicht erwähnt – und das ist auch ein Arbeitspunkt in der letzten Legislatur, der sich nach der Coronapandemie sofort aufgetan hat – den Öffentlichen Gesundheitsdienst insgesamt, unsere Versorgungsketten. Das sind Dinge, die man genau im Rahmen einer Enquetekommission, in einem Format Enquetekommission, in der man auch Sachverständige zu anderen Fragen hinzuziehen kann, die nicht allein das Regierungshandeln betreffen, sinnvoll machen kann. Sie haben es jetzt von meinen Vorrednern gehört, die Frage Enquetekommission stand auch in der letzten Legislatur immer schon im Raum, wurde diskutiert, hat damals leider keine Mehrheit gefunden. Ich kenne das Votum von heute nicht, aber laut meinen Vorrednern zu urteilen, gehe ich mal davon aus, dass es auch heute für dieses parlamentarische Instrument schwierig wird. Nichtsdestotrotz sehen wir als SPD-Fraktion die Enquete als ein sehr geeignetes Mittel, um einfach auch hier noch einmal breiter und tiefergehend insbesondere auch die wissenschaftliche Meinung, insbesondere auch die Meinungen verschiedenster anderer Akteure, die in einer Pandemie gefragt sind – und da reden wir nicht nur von Regierung, ich habe es vorhin schon angesprochen, wir reden von Kommunikationswegen, wir reden von medizinischer Versorgung, wir reden von Kindergärten, Schulen, von ganz vielen anderen Fragen –, wesentlich besser zu beleuchten. Das ist auch gleichzeitig unsere Kritik an dem vorliegenden Antrag, weil wir glauben, dass diese Akzente in dem Antrag der Fraktion Die Linke zu wenig beleuchtet sind – aber mal sehen, vielleicht gibt es ja hierfür auch noch einmal einen neuen Aufschlag. In jedem Fall herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit und damit schließe ich.
(Beifall SPD)
Einsetzung einer Enquetekommission: „Lehren aus der SARS-CoV-2Pandemie in Thüringen: Handlungsempfehlungen für künftige Endemie-, Pandemie- und sonstige Gesundheits-Krisenlagen“
Ich danke Ihnen, Frau Abgeordnete. Ich habe jetzt keinen Antrag auf Ausschussüberweisung registriert, der wurde zumindest in keiner der Reden benannt, sodass ich nun über den Antrag als solchen abstimmen werde. Bitte.
Einsetzung einer Enquetekommission: „Lehren aus der SARS-CoV-2Pandemie in Thüringen: Handlungsempfehlungen für künftige Endemie-, Pandemie- und sonstige Gesundheits-Krisenlagen“
Wir würden schon die Ausschussüberweisung beantragen, und zwar auch an den Justizausschuss.
Einsetzung einer Enquetekommission: „Lehren aus der SARS-CoV-2Pandemie in Thüringen: Handlungsempfehlungen für künftige Endemie-, Pandemie- und sonstige Gesundheits-Krisenlagen“
Gut, dann stimmen wir über den Antrag auf Ausschussüberweisung ab. Wer dafür ist, den Antrag an den Justizausschuss zu überweisen, den oder die bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen von CDU, BSW sowie SPD. Wer stimmt gegen eine Ausschussüberweisung? Das sind die Stimmen der AfD. Wer enthält sich? Das sind die Stimmen der Fraktion Die Linke. Dann ist eine Ausschussüberweisung damit festgehalten. Ich schließe diesen TOP 5 und wir treten nun in eine 30minütige Mittagspause ein. Anschließend geht es um 13.35 Uhr weiter mit der Fragestunde. Und bitte hören Sie noch kurz den Hinweis, dass gleich die 1. Sitzung des Wahlprüfungsausschusses stattfinden wird, und zwar 5 Minuten nach Beginn der Mittagspause im Raum F 101. Vielen Dank. Wie vereinbart, liebe Kolleginnen und Kollegen, starten wir nun mit Tagesordnungspunkt 16, der Dazu noch der Hinweis, dass die Fragestellerin bzw. der Fragesteller das Recht hat, bis zu zwei Zusatzfragen zu stellen, und dass auch aus der Mitte des Landtags bis zu zwei Zusatzfragen gestellt werden dürfen. In der Sitzung nicht beantwortete Mündliche Anfragen und Zusatzfragen sind von der Landesregierung innerhalb von einer Woche ab dem Tag der Fragestunde zu beantworten, soweit nichts anderes vereinbart ist. Ich rufe zunächst die Anfrage des Herrn Abgeordneten Mühlmann in der Drucksache 8/51 auf, die vom Kollegen Thrum heute gestellt werden wird. Im Anschluss wird für die Landesregierung das Ministerium für Inneres und Kommunales antworten. Bitte.
Umgang der nunmehr geschäftsführenden Landesregierung mit Kleinen Anfragen – absichtliche Verzögerung von Antworten auf Kleine Anfragen? Die im November 2023 gestellte Kleine Anfrage 7/5380 – Angriff auf zwei religiöse Stätten in Thüringen – hatte zum Ziel, die nach meiner Auffassung auffallend unterschiedlichen öffentlichen Äußerungen einzelner Mitglieder der Landesregierung zu einem Angriff eines Asylbewerbers auf eine christliche Kirche im Oktober 2021 einerseits und dem Angriff von zwei anderen Asylbewerbern auf eine jüdische Synagoge im November 2023 andererseits zu hinterfragen. Die im Januar 2024 gestellte Kleine Anfrage 7/5539 – Unfallursache Cannabis im Straßenverkehr – aktueller Stand – hatte zum Ziel, die Erkenntnisse zu den Auswirkungen der Droge Cannabis auf den Straßenverkehr des Landes zu erhellen. Dies war insbesondere vor dem Hintergrund wichtig, dass bereits frühere parlamentarische Anfragen belegten, dass der Landesregierung, trotz der auf Bundesebene beabsichtigten Freigabe der Droge, diese Daten bis wenigstens dem Jahr 2022 in nicht ausreichendem Maße vorlagen. Die Frist zur Beantwortung Kleiner Anfragen beträgt höchstens sechs Arbeitswochen. Für die Kleine Anfrage 7/5380 wurde keine Fristverlängerung seitens der Landesregierung angefragt. Die Antwort auf die Kleine Anfrage fällt jedoch dennoch der Diskontinuität anheim, da die Landesregierung auch nach zehn Monaten keine Antwort zur Verfügung stellte. Für die Kleine Anfrage 7/5539 wurde eine Fristverlängerung bis zum 26. März 2024 seitens der Landesregierung beantragt. Die Antwort auf die Kleine Anfrage fällt jedoch der Diskontinuität anheim, da die Landesregierung auch nach sieben Monaten keine Antwort zur Verfügung stellte. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche einzelnen konkreten sachlichen Gründe führten dazu, dass diese beiden Kleinen Anfragen jeweils nicht beantwortet wurden? 2. Welche einzelnen Überlegungen welcher Verantwortungsträger lagen der Auswahl der nicht zu beantwortenden Kleinen Anfragen durch die mittlerweile geschäftsführende Landesregierung zugrunde? 3. Welche einzelnen Schritte unternahm die mittlerweile geschäftsführende Landesregierung bezüglich der beiden genannten Kleinen Anfragen zu welchem Zeitpunkt in den Jahren 2023 und 2024, um noch vor Ablauf der 7. Wahlperiode des Landtags eine Antwort zu fertigen, und wieso war die Beantragung einer Fristverlängerung bei der Kleinen Anfrage 7/5380 kein Bestandteil dieses Bearbeitungsprozesses? 4. Wie viele weitere Kleine Anfragen aus der 7. Wahlperiode des Landtags hat die Landesregierung ebenfalls nicht beantwortet – bitte Gliederung nach Fraktion oder Parlamentarischer Gruppe, der der anfragende Abgeordnete angehörte –?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Mühlmann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Die Fragen 1, 2 und 3 möchte ich aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantworten. Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung. Der Beantwortung möchte ich vorausschicken, dass die Landesregierung das Fragerecht aus Artikel 67 der Thüringer Verfassung sehr ernst nimmt und jederzeit bemüht ist, parlamentarische Anfragen fristgerecht und korrekt zu beantworten. Ist eine fristgemäße Beantwortung nicht möglich, werden die Abgeordneten um Einräumung einer Fristverlängerung gebeten. Das Aufkommen Kleiner Anfragen hat innerhalb der vergangenen Legislaturperioden stetig zugenommen. So wurden in der abgelaufenen 7. Legislaturperiode insgesamt 6.151 Kleine Anfragen an die Landesregierung gestellt. Davon wurden 2.444 Kleine Anfragen federführend durch das Thüringer Innenministerium bearbeitet. In den meisten Fällen wurden dabei auch die nachgeordneten Bereiche, insbesondere der Thüringer Polizei, und das Landesverwaltungsamt abgefragt. Ich bitte insofern um Verständnis, dass es aufgrund der hohen Zahl der Anfragen, gegebenenfalls vorkommender Büroversehen oder Abstimmungsschwierigkeiten zu Verzögerungen kommen kann. Wir arbeiten aber fortwährend daran, diese Defizite zu beseitigen. Im konkreten Fall führten bei der Kleinen Anfrage 5380 aus der 7. Legislaturperiode – Angriff auf zwei religiöse Stätten – einzuholende Informationen seitens der Ausländerbehörden verbunden mit Büroversehen dazu, dass die Anfrage nicht fristgemäß beantwortet wurde. Die in der 8. Legislaturperiode gleichlautend gestellte Anfrage mit der Drucksachennummer 34 wurde deshalb nach einer erneuten Aktualisierung des Antworttextes basierend auf einer erneuten Abfrage der zuständigen Ausländerbehörden mit Datum vom 07.11.2024 beantwortet und sollte Ihnen bereits vorliegen. Bei der Kleinen Anfrage 5539 aus der 7. Legislaturperiode waren aufgrund damals ungeklärter Zuständigkeiten innerhalb der Landesregierung und innerhalb des Geschäftsbereichs des Thüringer Innenministeriums langjährige Abstimmungen nötig. Aufgrund eines Büroversehens und daraus resultierender fehlerhafter Fristenkontrolle wurde keine Fristverlängerung gegenüber der damaligen Landtagspräsidentin erbeten und die Anfrage wurde nicht fristgerecht beantwortet. Die in der 8. Legislaturperiode gleichlautend gestellte Kleine Anfrage mit der Drucksachennummer 8/42 soll fristgemäß bis zum 10.12.2024 beantwortet werden, um Ihrem Informationsersuchen Rechnung zu tragen. Der nicht fristgerechten Beantwortung lagen interne Abstimmungsschwierigkeiten und ein bedauerliches Büroversehen zugrunde. Die Antwort zu Frage 4: Insgesamt 38 Kleine Anfragen aus der 7. Legislaturperiode, die sämtlich federführend durch das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales zu beantworten waren, fielen der Diskontinuität gemäß § 119 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags anheim. Davon entfielen 28 auf die Fraktion Die Linke, fünf auf die Fraktion der AfD, drei auf die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und zwei auf die Fraktion der CDU. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke schön. Ich sehe keine Nachfragen. Dann rufe ich die zweite Frage auf, die des Abgeordneten Thrum in der Drucksache 8/61. Für die Landesregierung wird das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie antworten. Bitte schön.
Ermittlungsverfahren gegen die Geschäftsführung der Sternbach Klinik Schleiz GmbH und Verwendung von Landeshaushaltsmitteln Einer Veröffentlichung in der Tageszeitung OTZ ist zu entnehmen, dass die Staatsanwaltschaft Mühlhausen in zwei Verfahren gegen die Geschäftsführung der Sternbach Klinik Schleiz GmbH wegen möglicher Insolvenzverschleppung ermittelt. Nach einer Medieninformation des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vom 14. August 2024 wurden von der Landesregierung im Frühjahr 2024 der Sternbach Klinik Schleiz GmbH 2 Millionen Euro an Finanzmitteln zur Sicherung des Krankenhauses in Schleiz zur Verfügung gestellt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele und welche staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren sind derzeit unter welchen Aktenzeichen gegen die Geschäftsführung der Sternbach Klinik Schleiz GmbH aus welchem Anfangsverdacht rechtshängig? 2. Wie ist der Stand der derzeitigen Ermittlungen in den Verfahren nach Frage 1? 3. Wann wurde im Jahr 2024 welcher Betrag an Finanzmitteln von der Landesregierung an wen und aus welchem Rechtsgrund zur Sicherung des Krankenhauses in Schleiz ausgezahlt und ist eine Rückzahlung dieser ausgezahlten Finanzmittel gesichert, wenn ja, wie? 4. Mit welchen Maßnahmen will die Landesregierung die für den Bereich des Saale-Orla-Kreises geltenden Festsetzungen des 8. Krankenhausplans für den Freistaat Thüringen wie umsetzen?
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrter Herr Abgeordneter Thrum, die Mündliche Anfrage in Drucksache 8/61 beantwortet ich namens der Landesregierung wie folgt: Die Antwort auf Frage 1: Derzeit ist nach Verfahrensbindung unter dem Aktenzeichen 570 Js 56399/24 bei der Staatsanwaltschaft Mühlhausen ein Ermittlungsverfahren gegen die Geschäftsführung der Sternbach Klinik Schleiz GmbH wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung anhängig. Die Antwort auf Frage 2: Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 479 Abs. 1 der Strafprozessordnung sehe ich insbesondere aus Datenschutzgründen und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermutung nach Artikel 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten von weiteren als den in der Antwort zu Frage 1 enthaltenen Angaben ab und verweise auf den Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 2014 unter dem Aktenzeichen 2 EO 368/13. Unter Bezugnahme auf § 479 Abs. 1 Strafprozessordnung nehme ich insoweit Bezug auf das Grundrecht der informellen Selbstbestimmtheit nach Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 2 Abs. 7 des Thüringer Datenschutzgesetzes. Die Antwort zu Frage 3: Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass die Unterstützung des Landes für die Sternbach Klinik Schleiz GmbH nicht in Form einer Zuwendung, sondern in Form einer Landesbürgschaft erfolgte. Zugunsten der Sternbach Klinik Schleiz GmbH gewährte der Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Finanzministerium, am 23.04.2024 gegenüber der Thüringer Aufbaubank eine Landesbürgschaft bis zu einem Höchstbetrag von 2,2 Millionen Euro. Die Landesbürgschaft diente der Absicherung eines Darlehens der Thüringer Aufbaubank zur Liquiditätssicherung der Sternbach Klinik Schleiz GmbH in Höhe von 2 Millionen Euro. Die Darlehensgewährung durch die Thüringer Aufbaubank erfolgte mit Vertrag am 23.04.2024. Das Darlehen der Thüringer Aufbaubank wurde am 28.05.2024 an die Sternbach Klinik Schleiz GmbH ausgezahlt. Die Bürgschaft wurde auf der Grundlage der haushaltsrechtlichen Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 3 Thüringer Haushaltsgesetz 2024 gewährt. Das durch den Freistaat Thüringen verbürgte Darlehen wurde durch nachrangige Grundschulden auf der Betriebsimmobilie der GmbH sowie durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft eines Gesellschafters der GmbH gesichert. Das verbürgte Darlehen wurde von der Thüringer Aufbaubank wegen der Insolvenz der Darlehensnehmerin gekündigt und fällig gestellt. Da das fällige Darlehen nicht zurückgezahlt wurde, wurde der Freistaat Thüringen von der Thüringer Aufbaubank aus der Bürgschaft in Anspruch genommen. Das Thüringer Finanzministerium zahlte auf die Bürgschaftsverpflichtung am 30.10.2024 an die Thüringer Aufbaubank 2.034.088,90 Euro ein. Die den Darlehensbetrag überschreitende Bürgschaftszahlung von 34.088,90 Euro betrifft Zinsansprüche der Thüringer Aufbaubank. Aufgrund der Insolvenz der Darlehensnehmerin sowie der Klinikschließung im August dieses Jahres geht das Thüringer Finanzministerium derzeit nicht davon aus, dass die Darlehensforderung vollständig durch Verwertung der vorgenannten Kreditsicherheiten zurückgeführt werden kann. Die Antwort zu Frage 4: Der 8. Thüringer Krankenhausplan stellt wie auch sonst die vergangenen Krankenhauspläne keine auf Landkreise bezogene Aussagen zu Vorgaben zu stationären Versorgungsbedarfen aus. Diese Versorgungsbedarfe werden zunächst landesweit ermittelt. Bei Versorgungsbedarfen der regionalen oder regional intermediären Versorgung erfolgt eine Zuweisung der Versorgungsaufträge bei konkurrierenden Anträgen der Krankenhäuser innerhalb der Planungsregion. Im Freistaat Thüringen sind krankenhausplanerisch vier Planungsregionen festgelegt. Der Saale-OrlaKreis gehört zur Planungsregion Ostthüringen. Konkrete Festsetzungen zu den somatischen Disziplinen gibt es im 8. Thüringer Krankenhausplan noch nicht, da die beabsichtigte Umstellung der Planungssystematik auf Leistungsgruppen von den bundesrechtlichen Vorgaben des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes abhängig ist. Dieses soll zum 01.01.2025 in Kraft treten. Danke für die Aufmerksamkeit.
Am Krankenhausstandort Pößneck wurde bereits zum 1. Mai die chirurgische Notfallversorgung an den Wochenenden und auch nachts werktags eingestellt. Wie wird künftig langfristig die Behandlung von Notfallpatienten am Standort Pößneck sichergestellt? Haben Sie da eine Übersicht?
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Thrum, die Antwort auf diese Frage würde ich Ihnen gern nachreichen. Das ist die Zuständigkeit unter anderem des Kollegen Götze, der heute hier auch ist, aber der das spontan sicherlich auch nicht sagen kann. Also wir reichen das schriftlich nach.
Ja, eine Nachfrage ergibt sich noch. Nach dem derzeit geltenden 8. Thüringer Krankenhausplan, der von Ihnen im Sommer veröffentlicht wurde, findet sich das Krankenhaus Schleiz wieder und auch der Standort Pößneck. Derzeit gibt es kein voll funktionsfähiges Krankenhaus im Saale-Orla-Kreis. Ich möchte wissen, in welcher Form die Landesregierung eine Einrichtung eines voll funktionsfähigen Krankenhausstandorts im Saale-Orla-Kreis unterstützen möchte oder gedenkt zu fördern.
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich hatte ja bereits beschrieben, wie sich die Ausweisung der Planungssystematik der Leistungsgruppen vollziehen wird und in welchen Regionen. Bei dieser Ausbringung in diesem Verfahren werden wir sicherlich auch den Standort, den Sie beschrieben haben, berücksichtigen. Jedoch ist das auch wirklich abhängig vom Inkrafttreten des Gesetzes auf Bundesebene.
Danke schön. Weitere Rückfragen hierzu kann ich nicht erkennen. Dann gehen wir zur nächsten Anfrage, die der Frau Abgeordneten Hoffmann in Drucksache 8/62. Für die Landesregierung wird das Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz antworten. Bitte schön.
Vielen Dank. Novellierte Verordnung für das Biosphärenreservat Rhön Wie unter anderem einem Beitrag des MDR Thüringen vom 3. November 2024 zu entnehmen ist, fordern Bürgermeister und Betriebe der Region die Rücknahme der neuen Verordnung zum Biosphärenreservat Rhön. Sie kritisieren eine Einschränkung durch die in der Novelle festgeschriebene Ausweitung der Kern- und Pflegezonen. Ich frage die Landesregierung: 1. Trifft es zu, dass die im Beitrag erwähnten 1.400 Stellungnahmen bzw. Einwände nicht beantwortet wurden? 2. Besteht aus Sicht der Landesregierung eine Einschränkung der wirtschaftlichen Nutzung, wie beispielweise der landwirtschaftlichen Nutzung, durch die novellierte Verordnung im Vergleich zur vorher gültigen Verordnung? 3. Ist nach Einschätzung der Landesregierung ein durch die Grundstückseigentümer, die von der Ausweitung der Kern- und Pflegezonen betroffen sind, geforderter finanzieller Ausgleich gerechtfertigt? 4. Welchen aktuellen Stand hat der über das Nationalkomitee für das UNESCO-Programm „Der Mensch und die Biosphäre“ an die UNESCO zu versendende Bericht im Zusammenhang mit der Bestätigung zum Biosphärenreservat respektive der Urkunde des Biosphärenreservats?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Frau Abgeordnete Hoffmann, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hoffmann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Nein, das trifft nicht zu. Von den 1.356 Stellungnahmen der privaten Einwenderinnen und Einwender wurden bereits 845 schriftlich beantwortet. Aufgrund der hohen Anzahl der eingegangenen Stellungnahmen und der Prüfintensität wird die Beantwortung der restlichen Schreiben noch bis Ende dieses Jahres dauern. Die 52 Stellungnahmen der Träger der öffentlichen Belange wurden inzwischen vollständig bearbeitet und es wurden 37 Antworten versendet. Zu Frage 2: In den neu ausgewiesenen Kernzonen erfolgt bereits keine forstliche Nutzung durch die Anstalt öffentlichen Rechts ThüringenForst mehr. Diese Flächen sind einvernehmlich mit ThüringenForst abgestimmt. Flächen im Eigentum von Privatpersonen oder von Kommunen sind bei den neuen Kernzonen nicht betroffen. In der Pflegezone ist die Bewirtschaftung von Ackerflächen weder bisher noch durch die novellierte Verordnung eingeschränkt. Eine wirtschaftliche Nutzung von Waldflächen und Grünlandflächen in der Pflegezone ist und bleibt auch nach der Novellierung zulässig und möglich. Die Regelungen zur Bewirtschaftung waren hier bereits durch bestehende Regelungen bei Natura-2000-Gebieten und dem gesetzlichen Biotopschutz vorgegeben. In der Entwicklungszone gibt es keine neuen oder erweiterten Einschränkungen im Vergleich zur bisherigen und vorjährigen Verordnung. Zu Frage 3: Durch die Regelung der novellierten Verordnung erfolgen keine Einschränkungen der Grundstücksnutzung, die nach dem Thüringer Naturschutzgesetz ausgleichspflichtig sind oder werden. Die aktuell geltenden Regelungen bewegen sich im Rahmen der sogenannten Inhalts- und Schrankenbestimmung, die für das Eigentum nach dem Grundgesetz gelten. Ich möchte betonen, dass zur Erhaltung des Schutzzwecks bzw. des Landschaftscharakters der Rhön eine angepasste landwirtschaftliche Nutzung ausdrücklich erwünscht ist. Zu Frage 4: Der Evaluierungsbericht wurde am 24.09.2024 von der Geschäftsstelle des MAB-Nationalkomitees Deutschland beim Bundesumweltministerium an die UNESCO in Paris übermittelt. Im Bericht wird auch dargelegt, dass Thüringen die erforderlichen Flächenanteile für die Kern- und Pflegezonen durch die Novellierung der Biosphärenreservatsverordnung nunmehr erfüllt. Die Bestätigung durch die UNESCO wird für September 2025 erwartet. Vielen Dank.
Ja, eine Rückfrage. Das widerspricht ja der Kritik, die jetzt im Artikel laut geworden ist. Wie erklären Sie sich die Diskrepanz, wenn Sie sagen, es besteht keine Einschränkung der Nutzung, dass dann trotzdem Leute sagen, hier ist eine Einschränkung und wir fordern den Ausgleich?
Frau Abgeordnete Hoffmann, ich habe dargestellt, dass es rechtlich keine Einschränkungen der Nutzung in dem Umfang, wie ich es dargestellt habe, gibt. Wenn es gefühlt möglicherweise bei einzelnen Betroffenen hier Einschränkungen gibt, dann beruht das jedenfalls nicht auf rechtlichen Grundlagen.
Danke schön. Weitere Rückfragen sehe ich nicht. Dann komme ich zur nächsten Anfrage, eine des Herrn Abgeordneten Dr. Wogawa in der Drucksache 8/63. Und für die Landesregierung wird das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie antworten. Bitte schön.
Vielen Dank. Bürgschaftsprogramm des Freistaats Thüringen für Kliniken in wirtschaftlicher Not Im April 2024 ist durch den Ministerpräsidenten des Freistaats Thüringen ein Bürgschaftsprogramm angekündigt worden, um Kliniken in wirtschaftlicher Not zu helfen. Dazu schrieb der Ministerpräsident am 23. April bei Facebook – Zitat –: „Einen Rettungsschirm für alle Thüringer Krankenhäuser wollen wir mit 100 [Millionen Euro] aufspannen, hat heute das Kabinett beschlossen. Wir wollen kein Haus alleine lassen und den Weg durch die derzeitigen Unsicherheiten aktiv begleiten.“ In der öffentlichen Debatte um die Zukunft der Kliniken in Sonneberg und Hildburghausen ist aber bekannt geworden, dass beide Krankenhäuser keine Mittel aus dem Bürgschaftsprogramm erhalten haben, obwohl ihnen laut Medienberichten (unter anderem MDR vom 8. August 2024) durch den Ministerpräsidenten mehrfach Hilfe zugesagt worden war. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Kliniken haben mit Stand 31. Oktober 2024 Anträge gestellt, um Mittel aus dem genannten Bürgschaftsprogramm zu erhalten? 2. Wie viele dieser Anträge im Sinne der Frage 1 sind zum Stichtag positiv beschieden, wie viele wurden abgelehnt? 3. An wie viele Kliniken und in welcher Höhe sind Mittel des „Rettungsschirms“ bis zum 31. Oktober 2024 ausgereicht worden?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Wogawa, ich darf mir zwei Vorbemerkungen erlauben. Die Erste: Sehr geehrter Herr Abgeordneter Wogawa, das muss Sie ja sehr beschäftigt haben, der Facebook-Auftritt des Ministerpräsidenten, denn wir haben bereits in der HuFA-Sitzung darüber diskutiert. Ich darf Ihnen einfach noch mal die Worte der Finanzministerin, die auch hier im Raum ist, nahebringen, die begründet hat, warum der Ministerpräsident diesen Auftritt dann auch so formuliert hat. Zum Zweiten möchte ich einfach diese Gelegenheit nutzen, an alle Mitglieder des Haushalts- und Finanzausschusses den Dank für den einstimmigen Beschluss weiterzugeben. Denn wir haben uns ja sehr ausführlich in zwei Sitzungen damit beschäftigt, den Landkreisen Hildburghausen und Sonneberg bei der Wahrnahme der Daseinsvorsorge zu unterstützen. Also herzlichen Dank auch noch mal vom Gesundheitsministerium. Die Beantwortung der Fragen 1, 2 und 3 erfolgt im Zusammenhang: Das angekündigte und hier in Rede stehende befristete Kreditprogramm zur Hilfe für Thüringer Kliniken in wirtschaftlicher Not beruht auf der Grundannahme, dass allgemein und strukturbedingt durch die bundesrechtlich zeitweilig unzureichende Betriebskostenfinanzierung für einen Überbrückungszeitraum bis zum Greifen der Krankenhausstrukturreform gerade Krankenhäuser der Grundversorgung unverschuldet in Liquiditätsprobleme kommen können. Die nunmehr geschäftsführende Landesregierung hält unverändert am Beschluss vom 23.04.2024 fest, in welchem Eckpunkte für das durch die Globalbürgschaft abzudeckende Kreditprogramm festgelegt wurden. Eine konkrete Antragsbearbeitung im Rahmen dieses Programms ist derzeit leider noch nicht möglich. Der Grund hierfür liegt darin, dass die notwendige Richtlinie aufgrund bestehender Abstimmungsbedarfe zur Bürgschaftserklärung noch nicht in Kraft getreten ist. Die steht insbesondere auch im Zusammenhang mit der offenen Frage, ob, in welcher Form und wann die vom Bund vorgesehene Vergütungsreform sowie die Verbesserung der laufenden Betriebskostenvergütung ab 01.01.2025 in Kraft tritt, und ist auch der Tatsache geschuldet – das habe ich auch sehr ausführlich im Haushaltsund Finanzausschuss dargestellt –, dass der vom Bundesgesundheitsminister bereits für Juni 2023 avisierte Grouper noch nicht vollständig zur Verfügung steht. Trotzdem möchte ich darauf hinweisen, dass eine Bearbeitung von Anträgen auf Bürgschaftskredite im Einzelfall an der noch nicht in Kraft getretenen Förderrichtlinie scheitern würde, die wir auch im Haushalts- und Finanzausschuss am Beispiel von Hildburghausen und Sonneberg sehr ausführlich erörtert haben, denn daran sind sie dann am Ende nicht gescheitert. Nun möchte ich ganz konkret die Fragen beantworten. Die Antwort zu Frage 1: Es waren zwei Landkreise, die Anträge gestellt haben, Hildburghausen und Sonneberg. Die Antworten zu Frage 2: Wie viele dieser Anträge sind im Sinne von Frage 1 zum Stichtag positiv beschieden worden? Das waren keine. Wie viele wurden abgelehnt? Auch keine. Ich hatte gesagt, die Richtlinie war noch nicht in Kraft. Und die Antwort zu Frage 3 ist mit Verweis auf die Antwort zu Frage 2 dann auch erledigt. Danke.
Danke schön. Ich sehe keine Rückfragen. Damit komme ich zur nächsten Anfrage, die des Herrn Abgeordneten Tischner in der Drucksache 8/84. Für die Landesregierung wird das Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz antworten. Bitte schön.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ansiedlung einer Batterie-Recycling-Anlage im Industriegebiet Gera-Cretzschwitz Mit einem offenen Brief hat sich eine Bürgerinitiative Gera-Cretzschwitz an die Mitglieder des Landtags gewandt und ihre Bedenken und Sorgen wegen einer geplanten Ansiedlung eines Unternehmens für Batterie-Recycling im Industriegebiet Cretzschwitz, einem Ortsteil der Stadt Gera, vorgetragen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Verfahren bei welchen Behörden sind im Zusammenhang mit der Ansiedlung zu durchlaufen und wie ist der jeweilige Verfahrensstand? 2. Trifft es zu, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung gesetzlich nicht vorgeschrieben und bislang auch nicht beabsichtigt ist? 3. Sieht die Landesregierung angesichts zu erwartender Auswirkungen auf die Umwelt gleichwohl die Erforderlichkeit zur Durchführung einer UVP und wie begründet sie dies? 4. Ist nach Auffassung der Landesregierung das gemeindliche Einvernehmen durch die Stadt Gera rechts- und verfahrensfehlerfrei zustande gekommen, wenn der hauptbetroffene Ortsteilrat Söllmnitz-Cretzschwitz die Erteilung zu einer Ansiedlung ablehnt und der Ortsteilrat Hermsdorf bisher gar nicht beteiligt worden ist?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrter Herr Abgeordneter Tischner! Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Tischner beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Das Vorhaben bedarf einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Hierzu führt das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz ein Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durch. In diesem Verfahren wurden die Behörden, die vom Vorhaben betroffen sein können, um Stellungnahme gebeten. Zum Ablauf des Verfahrens verweise ich auf die Antwort zu Frage 3 der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Tischner vom November 2023, Drucksache 7/8968. Die Stellungnahmen der Behörden liegen zwischenzeitlich vor. Vom 06. bis 08.11.2024 fand ein Erörterungstermin statt, bei dem die aus der Öffentlichkeitsbeteiligung resultierenden Einwendungen besprochen wurden. Der Erörterungstermin wird am 25.11.2024 fortgesetzt. Die Erkenntnisse aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung werden durch das TLUBN geprüft. Nach Abschluss der Prüfung ergeht eine Entscheidung. Zu Frage 2: Ja, dies trifft zu. Zu Frage 3: Ausschlaggebend sind die Vorgaben aus dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, UVP-Gesetz. Die Batterie-Recycling-Anlage ist nach Nummer 8.11.2.1 des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen, 4. BImSch-Verordnung, immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig. Zudem sind Anlagenteile und Nebeneinrichtungen nach den Nummern 8.10.1.1, 8.12.1.1, 8.12.2 und 8.12.3.2 des Anhangs 1 der 4. BlmSch-Verordnung immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig. Anlage 1 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes beinhaltet eine abschließende Liste mit Vorhaben, die eine UVP erfordern. Im Anhang 1 sind insgesamt 149 Vorhabentypen aufgelistet, meist mit Angabe von Schwellenwerten, ab welchen Anlagenkapazitäten eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgt. Die Batterie-Recycling-Anlage mit ihren Anlagenteilen und Nebeneinrichtungen ist nicht im Anhang 1 des UVPG aufgeführt. Danach ist für dieses Vorhaben eine UVP nicht verpflichtend vorgesehen. Der Vorhabensträger hat die Durchführung einer UVP als sogenannte freiwillige UVP auch nicht beantragt. Ungeachtet dessen werden die Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt umfassend im Genehmigungsverfahren nach BImSch-Gesetz geprüft. Zu Frage 4: Die Ortsteile haben nach § 45 Abs. 5 Thüringer Kommunalordnung ein Anhörungsrecht zu allen wichtigen, den Ortsteil betreffenden Angelegenheiten rechtzeitig vor der Entscheidung des zuständigen Organs der Gemeinde. Dem Ortsteilrat ist eine angemessene Frist zur Stellungnahme zu geben, insbesondere zu baurechtlichen Satzungen und Planungen. Folgt das für die Entscheidung zuständige Organ der Gemeinde der Empfehlung, dem Vorschlag oder der Stellungnahme des Ortsteilrats nicht, sind dem Ortsteilrat die Gründe darzulegen. Ist aufgrund der Eilbedürftigkeit der Entscheidung eine Anhörung des Ortsteilrats nicht möglich, sind diesem die Gründe für die Eilbedürftigkeit und die Art der Erledigung unverzüglich mitzuteilen. Die Sachverhaltsschilderung des Abgeordneten Tischner legt nahe, dass die Stadt Gera ihrer Anhörungspflicht nicht oder nur teilweise nachgekommen ist. Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde eine rechtsaufsichtliche Prüfung eingeleitet und die Stadt Gera bis zum 19.11.2024 um Stellungnahme gebeten. Nach Eingang und Auswertung der Stellungnahme wird das Thüringer Landesverwaltungsamt über weitere Maßnahmen im Rahmen der Rechtsaufsicht entscheiden. Für das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren ist jedoch entscheidend, ob sich die Standortgemeinde zum gemeindlichen Einvernehmen geäußert hat. Hier hat die Stadt Gera das Einvernehmen erteilt. Vielen Dank.
Ja, eine Nachfrage, Herr Staatssekretär. Es gibt ja jetzt eine Menge Einwände. Und wir haben es in der anderen Mündlichen Anfrage gehört, das TLUBN braucht dazu eine gewisse Zeit. Wann ist denn mit dem Entscheid vom TLUBN jetzt in diesem Fall zu rechnen?
Frau Abgeordnete Hoffmann, das kann ich Ihnen jetzt nicht spontan sagen. Sie haben es ja angedeutet, es gibt eine Menge Einwendungen, die natürlich entsprechend sorgsam bearbeitet werden müssen. Und es gibt auch einen zweiten Anhörungstermin.
Danke schön. Weitere Fragen sehe ich nicht aus der Runde. Dann danke ich Ihnen. Ich rufe die Anfrage von Frau Abgeordneter Heber in der Drucksache 8/85 auf. Für die Landesregierung wird das Finanzministerium antworten. Bitte schön.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Die Anfrage dient der Information über die aktuelle Praxis bei Stellenbesetzungen der geschäftsführend im Amt befindlichen Landesregierung für Dienstposten und Planstellen ab der Besoldungsgruppe A16. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie stellt sich die Besetzung der Planstellen bzw. befristeter und unbefristeter Dienstposten des höheren Dienstes – ab der Besoldungsgruppe A16 – mit Stichtag 31. Oktober 2024 dar – bitte zahlenmäßig nach Ressort, Behörde und ob im entsprechenden Statusamt oder niedriger bzw. mit tariflich oder außertariflich Beschäftigten oder frei –? 2. Inwieweit haben sich bei den nach Frage 1 nachgefragten Planstellen bzw. Dienstposten seit dem 1. September Veränderungen ergeben – bitte nach Ressort und Behörde zahlenmäßig erfasst nach folgenden Fallgruppen sortiert angeben: der Dienstposten bzw. die Planstelle wurde besetzt bzw. eine Einstellungszusage erteilt, die Planstelle ist frei geworden –? 3. Wie stellt sich die aktuelle Besetzungspraxis der nach Frage 1 freien und frei werdenden Planstellen und Dienstposten seit dem 1. September 2024 dar – bitte zahlenmäßig nach Ressort und Behörde und nach folgenden Fallgruppen sortiert angeben: ein Auswahlverfahren läuft planmäßig, ein Auswahlverfahren wird aufgrund der anstehenden Regierungsbildung aktuell nicht aktiv weiter verfolgt bzw. wird deswegen nicht ausgeschrieben, das Verfahren befindet sich im Konkurrentenstreit, ein Auswahlverfahren wurde abgebrochen –? Vielen Dank.
Danke schön. Zur Beantwortung Frau Finanzministerin Taubert, bitte. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Heber in Drucksache 8/85, Besetzung von Dienstposten und Stellen in den obersten und oberen Thüringer Landesbehörden, beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass mit der Mündlichen Anfrage, die mein Haus am Montagnachmittag dieser Woche erreicht hat, eine Vielzahl von Daten erfragt wird, was eine umfassende Datenaufarbeitung in den Ressorts erfordert. Insofern weise ich darauf hin, dass eine vollumfängliche Erhebung der Daten in den Ressorts sowie erforderliche Ressortabstimmungen in der Kürze der Zeit kaum möglich waren. Dennoch wurden die erfragten Daten zusammengefasst. Bei der Aufbereitung der Daten hat sich jedoch gezeigt, dass gegen eine Veröffentlichung der nachgefragten Daten aus datenschutzrechtlichen Erwägungen Bedenken bestehen. Ich verweise insofern auf Artikel 67 Abs. 3 Nr. 1 der Thüringer Verfassung. Hiernach kann die Landesregierung die Beantwortung von Anfragen und die Erteilung von Auskünften ablehnen, wenn dem Bekanntwerden des Inhalts zum Beispiel schutzwürdige Interessen Einzelner, insbesondere des Datenschutzes, entgegenstehen. Sehr geehrte Damen und Herren, die Landesregierung möchte an dieser Stelle aber die Beantwortung der Mündlichen Anfrage nicht verweigern, sondern im Rahmen des nach § 2 Abs. 7 Thüringer Datenschutzgesetz Zulässigen Auskunft erteilen. Die erbetenen Daten wurden in zwei Übersichten erfasst: zunächst eine Darstellung der Planstellen in den obersten Landesbehörden und eine zweite für die Oberbehörden der Ressorts. Ich möchte zunächst einige Erläuterungen zu den für die obersten Landesbehörden zusammengefassten Daten geben. Auf eine gesonderte Darstellung von Dienstposten wurde verzichtet. Die erfragten Besoldungsgruppen sind normativ bewertet und somit Dienstposten zugewiesen. Bei den Planstellen für Führungspositionen ergeben sich im Zusammenhang mit deren Ist-Besetzung häufig Rückschlüsse auf den konkreten Beschäftigten. Ich habe daher eine Übersicht für die Beantwortung der Anfrage für die obersten Behörden vorliegen, die mit Blick auf den Datenschutz bzw. die schutzwürdigen Interessen einzelner Beschäftigter der Landesverwaltung auf die Unterteilung nach Besoldungsgruppen verzichtet. Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund werde ich hier im Plenum auf die Wiedergabe der erfragten Daten verzichten. Ich biete jedoch an, dem Thüringer Landtag die mir vorliegenden Übersichten mit den aggregierten Daten zur Verfügung zu stellen. Diese Übersicht kann aus den genannten Gründen jedoch nach Einschätzung der Landesregierung durch den Landtag oder seine Fraktionen unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Vorschriften nicht veröffentlicht werden. Ich bin gern bereit, diese Übersicht im Anschluss an die Landtagssitzung, wenn das so möglich ist, dass man das nicht veröffentlicht, zu übergeben. Ich biete Ihnen im Namen der Landesregierung jedoch auch an, bei Bedarf in einer nicht öffentlichen Sitzung weitergehende Auskünfte zur Übersicht zu den Planstellen in den obersten Landesbehörden zu erteilen. Das könnte der Haushalts- und Finanzausschuss sein, wäre zumindest meine Anregung. Hinsichtlich der Übersichten zu den Oberbehörden der einzelnen Geschäftsbereiche sieht die Situation nochmals anders aus. Hier ist in einigen Kapiteln des Landeshaushalts entweder nur eine geringe Anzahl von Planstellen oder nur eine Planstelle der erfragten Wertigkeiten ausgebracht. Es sind somit bereits durch die Stellenbesetzungslisten Rückschlüsse auf die einzelnen Beamten möglich. Um die Interessen der Beschäftigten zu schützen, sehe ich mich nicht in der Lage, diese Übersicht an den Landtag schriftlich zu übermitteln. Allerdings biete ich auch hier diesbezüglich an, die erfragten Daten im Rahmen einer nicht öffentlichen Sitzung zu erläutern. Ich bitte um Verständnis, dass ich vor diesem Hintergrund an dieser Stelle auch nicht im Einzelnen auf die Fragen der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Heber eingehen werde. Wie ausgeführt biete ich an, dass wir anderweitig als hier in dem Rund ins Gespräch kommen. Danke.
Die Frage hat sich auf die Gesamtzahl bezogen, es sollte nicht nach Besoldungsordnung aufgeschlüsselt sein. Sie haben gefordert, dass wir das so aufschlüsseln. Das war Ihre Forderung.
In Ordnung. Dann schaue ich noch mal in die Runde und sehe keine weiteren Rückfragen. Ich rufe als Nächste die Mündliche Anfrage der Abgeordneten König-Preuss in Drucksache 8/86 auf. Für die Landesregierung wird das Ministerium für Inneres und Kommunales antworten. Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Neonazi-Terrorgruppe mit Verbindungen zum Thüringer AfD-Chef? Am 5. November 2024 hat der Generalbundesanwalt auf Grundlage von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs acht Personen wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung festnehmen lassen; zudem fanden Durchsuchungen in rund 20 Objekten statt. Nach Angaben des GBA hat die Gruppe 15 bis 20 Mitglieder, deren Ideologie von rassistischen, antisemitischen und in Teilen apokalyptischen Vorstellungen geprägt ist. Sie hege zudem „Tag X“-Fantasien und möchte mit Waffengewalt Gebiete im Freistaat Sachsen und gegebenenfalls auch in anderen ostdeutschen Ländern erobern, um dort ein am Nationalsozialismus ausgerichtetes Staats- und Gesellschaftswesen zu errichten. Zitat: „Unerwünschte Menschengruppen sollen notfalls durch ethnische Säuberungen aus der Gegend entfernt werden“, so der Generalbundesanwalt. Nach Medienberichten trat bei der Razzia ein Verdächtiger mit einem Karabinergewehr den Spezialkräften der Bundespolizei entgegen, worauf bei der Festnahme Schüsse fielen und der Verdächtige am Kiefer verletzt wurde. Bereits am 21. Mai 2022 reiste der Vorsitzende der Fraktion der AfD im Thüringer Landtag, Herr Höcke, in die sächsische Stadt Grimma anlässlich eines Parteifests. Der AfD-Landesverband Thüringen ist nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 6 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft. Im Internet publizierte Bilder des Pressekollektivs „Vue Critique“ zeigen den Vorsitzenden der Fraktion der AfD im Thüringer Landtag auf dem Marktplatz von Grimma hinter einer Flagge mit der Aufschrift „Junge Alternative Sachsen“ posierend, neben ihm auch der nun wegen Terrorverdachts verhaftete Verdächtige, der zuletzt Schatzmeister des Parteijugendverbands war. Am 7. November 2024 berichtete auch die taz, dass vier weitere der inhaftierten Terrorverdächtigen auf dem Foto mit dem Vorsitzenden der Fraktion der AfD im Thüringer Landtag zu sehen seien. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über Verbindungen der mutmaßlich rechtsterroristischen Gruppierung „Sächsische Separatisten“ nach Thüringen und gegebenenfalls ähnliche Gruppen in Thüringen? 2. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, wonach die acht verhafteten Angehörigen oder weitere Mitglieder der mutmaßlich rechtsterroristischen Gruppierung „Sächsische Separatisten“ in den vergangenen fünf Jahren in Thüringen durch Straftaten aufgefallen sind, und wenn ja, welche Angaben kann die Landesregierung hierzu insbesondere zu Zeitpunkten und Delikten vornehmen? 3. Ist der Landesregierung bekannt, ob und an welchen Aktivitäten und Versammlungen die acht verhafteten Angehörigen oder weitere Mitglieder der mutmaßlich rechtsterroristischen Gruppierung „Sächsische Separatisten“ in Thüringen in den vergangenen fünf Jahren teilgenommen haben, und wenn ja, welche Angaben kann sie dazu bzw. zum Kontext oder zu Veranstaltern vornehmen? 4. Welche Schlüsse zieht die Landesregierung aus der fotodokumentierten Verbindung von Björn Höcke zur mutmaßlich rechtsterroristischen Gruppierung „Sächsische Separatisten“ hinsichtlich des bereits nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 6 Thüringer Verfassungsschutzgesetz als erwiesen rechtsextremistisch eingestuften AfD-Landesverbands Thüringen?
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Frau Präsidentin, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten König-Preuss beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Die Fragen 1 bis 3 möchte ich aufgrund des bestehenden Sachzusammenhangs zusammen beantworten. Die Antwort lautet wie folgt: Der Landesregierung liegen Erkenntnisse über Kontakte und mutmaßliche Kontakte zwischen Vertretern der „Sächsischen Separatisten“ und Mitgliedern des Landesverbands Thüringen der AfD vor. Diese überschreiten jedoch nicht das Maß parteitypischer Interaktionen, zum Beispiel Kontakte bei Veranstaltungen. Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse zu Straftaten vor, welche durch Mitglieder der Gruppierung „Sächsische Separatisten“ in den vergangenen fünf Jahren im Freistaat Thüringen begangen wurden. Des Weiteren liegen der Landesregierung keine mitteilungsfähigen Erkenntnisse zu Teilnahmen der Angehörigen der „Sächsischen Separatisten“ an Aktivitäten und Veranstaltungen vor. Die Landesregierung ist sich der besonderen Bedeutung des Frage- und Informationsrechts des Thüringer Landtags bewusst. Dieses Recht unterliegt jedoch den verfassungsrechtlichen Grenzen des Artikels 67 Abs. 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen. So kann von einer Beantwortung unter anderem dann abgesehen werden, wenn gesetzliche Vorschriften, Staatsgeheimnisse oder schutzwürdige Interessen Einzelner, insbesondere des Datenschutzes, entgegenstehen. Eine Abwägung mit dem Informationsinteresse der Abgeordneten ergibt bei dieser Frage, dass dem Geheimschutz Vorrang vor dem Informationsanspruch der Abgeordneten zukommt. Ich verweise insofern auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen. Die Antwort zu Frage 4 lautet wie folgt: Das Amt für Verfassungsschutz beim Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat den Landesverband Thüringen der AfD am 15. März 2021 gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Thüringer Verfassungsschutzgesetz als erwiesen rechtsextremistische Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung eingestuft. Der Landesverband vertritt verfassungsfeindliche Positionen, die sich gegen die Menschenwürde, das Demokratie- und das Rechtsstaatsprinzip richten. Die Landesregierung hält an ihrer Einstufung fest. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Gegebenenfalls auch Rückfragen. Als Erstes: Gerade vor dem Hintergrund der Antwort auf Frage 4 würde mich interessieren, inwieweit das Innenministerium bzw. der Innenminister sich bei der kommenden IMK, also der Innenministerkonferenz, entsprechend einsetzen wird, um die Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens voranzutreiben bzw. dies gegebenenfalls inhaltlich zu untersetzen, um die nächsten notwendigen Schritte zu gehen, die Gefährdung, die Sie in Ihrer Antwort auf Frage 4 auch dargestellt haben, abzuwenden.
Mit der Frage wird man sich zweifellos beschäftigen müssen, aber haben Sie bitte dafür Verständnis, dass wir zunächst die Regierungsbildung im Freistaat Thüringen abwarten und die diesbezügliche Willensbildung im Ministerium dann, wenn sich eine neue Regierung gebildet hat, abgeschlossen werden kann.
Das heißt, die Willensbildung und Entscheidung darüber, ob die AfD eine Gefährdung für diese Gesellschaft und diese Demokratie ist und die Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens auch durch entsprechende inhaltliche Belege aus Thüringen untersetzt und vorangetrieben wird, ist nach Ihrer Aussage gerade davon abhängig, wie sich die künftige Regierung bildet und was die Entscheidung der künftigen Regierung ist?
Danke schön. Ich sehe keine weiteren Rückfragen. Dann komme ich zur nächsten Anfrage, die des Herrn Abgeordneten Hande in der Drucksache 8/87, und für die Landesregierung wird das Ministerium für Inneres und Kommunales antworten. Bitte schön.
Danke, Frau Präsidentin. Ausstattung der Bodycam mit Signalgebern zum automatischen Auslösen bei Ziehen der Dienstwaffe In § 33a des Polizeiaufgabengesetzes ist eine dauerhafte Aufzeichnung durch den offenen Einsatz technischer Mittel zur Bild- und Tonaufnahme bzw. ‑ aufzeichnung mit körpernah getragenen Aufnahmegeräten, Bodycam, geregelt. So soll auch der Einsatz von damit ausgestatteten Polizeibeamtinnen und ‑ beamten erfolgen, wenn durch diese unmittelbarer Zwang gegen eine Person angedroht oder sich Kolleginnen und Kollegen im unmittelbaren Bereich einer polizeilichen Maßnahme befinden, bei der es zur Gewaltanwendung kommt. Nach den gesetzlichen Bestimmungen soll die dauerhafte Aufzeichnung von Bodycams ab dem 31. Dezember 2024 zudem automatisch auslösen, wenn die Dienstpistole aus der dafür vorgesehenen Tragevorrichtung entnommen wird, um deren Gebrauch anzudrohen oder diese gegen eine Person anzuwenden. Dafür ist die Beschaffung und Inbetriebnahme von Signalgebern notwendig. Die dauerhafte Aufzeichnung soll außerdem erfolgen, wenn es von einer Person, die von einer polizeilichen Maßnahme betroffen ist, ausdrücklich verlangt wird. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie stellt sich der weitere, sukzessive Verlauf bei der betriebsbereiten Auslieferung der Bodycams sowie speziell auch der Signalgeber bis zum 31. Dezember 2024 in den jeweiligen Dienststellen der Thüringer Polizei dar, um den Anforderungen der automatischen Auslösung nach Holsterentnahme nach dem Polizeiaufgabengesetz gerecht zu werden? 2. Wie wird die Anbringung und gegebenenfalls Einweisung der Trägerinnen und Träger von körpernah getragenen Aufnahmegeräten mit dem Signalgeber für den operativen Dienst bis zum 31. Dezember 2024 sichergestellt – zeitlicher Umfang und Stelle, die die Einführungsfortbildung durchführt –? 3. Wie viele Bodycams mit welchem Modell und wie viele Signalgeber werden jeweils zum 31. Dezember 2024 im operativen Dienst der Thüringer Polizei eingesetzt werden und welche Beschaffungen sind über das Datum hinaus vorgesehen? 4. In welcher Kalenderwoche im Jahr 2024 wird die einhergehende Bodycam-Dienstanweisung mit welchem Titel und welchen groben Inhalten, insbesondere hinsichtlich des Umgangs mit den Signalgebern, in Kraft gesetzt sein?
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Frau Präsidentin, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hande beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Antwort zu Frage 1: Gegenwärtig ist die Ausgabe der Kameras an die Landespolizeiinspektionen und die Autobahnpolizeiinspektionen abgeschlossen. Dort wird die Überführung in den flächendeckenden Regelbetrieb aktuell vorbereitet oder ist bereits, wie in der Landespolizei Erfurt geschehen, abgeschlossen. Zugleich wurden wir seitens des Herstellers informiert, dass sich die abschließend vorgesehene und ergänzende Ausstattung mit den technischen Komponenten für eine Holstersignalauslösung zeitlich verzögert. Hintergrund sind dabei Lieferschwierigkeiten bzw. Verzögerungen bei dem bezuschlagten Unternehmen, welches mehrere Komponenten von außerhalb der Europäischen Union bezieht. Zudem lag bei der Bezuschlagung kein unmittelbar adaptierbares Produkt einer solchen Auslösung markt- bzw. serienreif vor. Dies gründet darauf, dass nach den hier vorliegenden Erkenntnissen mindestens bundesweit keine vergleichbare technische Einrichtung durch öffentliche Stellen genutzt wird. Hinzu kommt die Spezifik der hier verwendeten Holster und Dienstpistolen. Die Thüringer Polizei leistet gemeinsam mit dem Hersteller aktuell eine nicht unerhebliche Entwicklungsarbeit, um im Ergebnis zu einer funktionalen und betriebssicheren Systemlösung sowie einem tragfähigen Anwendungsprozess zu gelangen. Die Landesregierung rechnet derzeit mit einer gänzlichen Implementierung der noch erforderlichen Systemkomponenten im Laufe des 1. Halbjahres in 2025. Ich komme zur Frage 2 und möchte diese wie folgt beantworten: Nach derzeitigem Stand ist es vorgesehen, alle Holster der betreffenden Beamtinnen und Beamten mit einer dauerhaften Haltevorrichtung für den Signalgeber zu versehen. Die Signalgeber selbst würden sodann wie die Kameras als Poollösung zur Verfügung gestellt und bedarfsweise durch die jeweils im Dienst befindlichen Einsatzkräfte mitgeführt. Die dahinterliegenden technischen und administrativen Prozesse zur Gewährleistung einer unterbrechungsfreien Nutzbarkeit würden durch die zuständigen Stellen verantwortet. Eine umfassende Einweisung für die operativ tätigen Bediensteten wäre demnach nicht erforderlich, da sich für diese neben der Mitführung des Signalgebers keine komplexen Aktivitäten in diesem Zusammenhang ergeben. Im Übrigen darf ich auf meine Ausführungen zu Frage 1 verweisen. Die Antwort zu Frage 3: Derzeit umfasst das Beschaffungsvorhaben der Thüringer Polizei im Grunde 422 Bodycams für den Einsatz- und Streifendienst inklusive Kontaktbereichsdienst. Die Kameras sollen sich bis Ende 2024 gänzlich im Wirkbetrieb befinden. Die Beschaffung weiterer Kameras ist in der vorliegenden Vertragsgestaltung optional möglich, jedoch bisher nicht zwingend vorgesehen. Vielmehr ist eine engmaschige Evaluierung des Wirkbetriebs vorgesehen, um gegebenenfalls hinzukommende Bedarfe zu erkennen und zu bedienen. Unter Verweis auf meine Ausführungen bei Frage 1 kommen hier später ca. 3.200 Haltevorrichtungen für Pistolenholster und ca. 1.000 bis 1.200 Signalgeber, die sodann über die fest angebrachten Haltevorrichtungen an den Häusern fixiert werden, hinzu. Die Antwort zu Frage 4: Die Dienstanweisung zur Thematik „Bodycam“ wurde durch die Landespolizeidirektion am 4. September 2024 in Kraft gesetzt. Zuvor erfolgte eine bereichsübergreifende Abstimmung, unter anderem mit den Personalvertretungen in meinem Haus. Eine explizite Nennung der Signalgeber erfolgte bisweilen nicht, da die abschließenden Prozesse im Umgang der jeweils betroffenen Stellen bisher nicht definiert werden konnten. Die erforderlichen Regelungen sollen über eine Anlage zur Dienstanweisung ergänzt werden, wenn die offenen technischen und organisatorischen Aspekte geklärt sind. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke schön. Dann sehe ich keine weiteren Rückfragen und rufe als Nächstes Frau Abgeordnete Müller mit der Drucksache 8/88 auf. Für die Landesregierung wird das Ministerium für Inneres und Kommunales antworten. Bitte schön.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Bedarfszuweisungen für den Unstrut-Hainich-Kreis Nach mir vorliegenden Informationen erhält der Unstrut-Hainich-Kreis im Jahr 2025 erstmalig seit zehn Jahren keine Bedarfszuweisungen vom Land. Voraussetzung für die Gewährung von Bedarfszuweisungen ist ein aufgestelltes und vom Kreistag beschlossenes und von der Rechtsaufsicht genehmigtes Haushaltssicherungskonzept. Der Unstrut-Hainich-Kreis unterliegt der Rechtsaufsicht des Landes. Ich frage die Landesregierung: 1. In welcher Höhe hat der Unstrut-Hainich-Kreis vom Jahr 2014 bis zum Jahr 2024 mit welcher Begründung Bedarfszuweisungen vom Land erhalten – bitte nach Jahren getrennt aufführen –? 2. In welcher Form wurden wann welche Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzepts vom Unstrut-Hainich-Kreis umgesetzt? 3. Mit welcher Begründung wurden gegebenenfalls welche Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzepts mit welchen Rechtsfolgen durch den UnstrutHainich-Kreis nicht umgesetzt? 4. Mit welcher Begründung erhält der Unstrut-Hainich-Kreis im Jahr 2025 keine Bedarfszuweisungen durch das Land; wird das Land den Unstrut-Hainich-Kreis bei der Haushaltskonsolidierung unterstützen und, wenn ja, in welcher Form?
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Frau Präsidentin, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Müller der Fraktion Die Linke beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Der Unstrut-Hainich-Kreis hat vom Jahr 2014 bis zum Jahr 2024 folgende Bedarfszuweisungen zur Haushaltskonsolidierung nach § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Thüringer Finanzausgleichsgesetz in Verbindung mit der VV-Bedarfszuweisungen erhalten. Zweck ist immer die Haushaltskonsolidierung, das sage ich dann nicht noch mal, sondern nenne Ihnen jetzt nur die jährlich bewilligten Beträge: 2014 4.886.500 Euro, 2015 9.031.500 Euro, 2016 10.346.000 Euro, 2017 11.688.000 Euro, 2018 7.787.200 Euro, 2019 10.032.222 Euro, 2020 8.670.911 Euro, 2021 5.058.493 Euro, 2022 7.168.924 Euro, 2023 8.900.000 Euro und im Jahr 2024 9.628.353 Euro. Das macht in Summe 93.198.103 Euro zum Zwecke der Haushaltskonsolidierung. Bedarfszuweisungen zur Haushaltskonsolidierung können Gemeinden und Landkreisen zur Durchführung der Haushaltskonsolidierung gewährt werden, wenn die Kommune nach § 53a Thüringer Kommunalordnung verpflichtet ist, ein Haushaltskonsolidierungskonzept aufzustellen, um wieder eine geordnete Haushaltswirtschaft zu erlangen. Dabei muss die Kommune darstellen, dass ihr dies nicht ohne die Ausreichung von Bedarfszuweisungen möglich ist. Der Unstrut-Hainich-Kreis unterfiel den Regelungen des § 53a Thüringer Kommunalordnung und hat daher ein Haushaltssicherungskonzept aufgestellt und fortgeschrieben, das als Begründung für die Ausreichung der Bedarfszuweisungen herangezogen wurde. So viel zu Frage 1. Die Fragen 2 und 3 möchte ich zusammen beantworten: Der Unstrut-Hainich-Kreis hat während des Haushaltskonsolidierungszeitraums 2014 bis 2024 insgesamt 91 einzelne Konsolidierungsmaßnahmen initiiert. Da eine Darstellung des Beginns der Umsetzung und des Erfolgs jeder einzelnen dieser Maßnahmen nunmehr das Vortragen einer 104-seitigen Darstellung nach sich zöge, verweise ich stattdessen auf das
(Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Ich neh-
me es in die Hand!) – ich habe es leider gar nicht mitgebracht – Bürgerinformationsportal auf der Internetseite des Unstrut-Hainich-Kreises. Dort hat der Kreis den Stand und die Umsetzung seiner einzelnen Haushaltssicherungsmaßnahmen ausführlich erläutert und mit dem Haushaltssicherungskonzept frei abrufbar eingestellt. Das Haushaltssicherungskonzept könnte ich jetzt zum Vortrag bringen, aber darauf verzichte ich. Antwort zu Frage 4: Die 11. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts des Unstrut-HainichKreises im Jahr 2024 hat eine Erreichung der Konsolidierungsziele bis zum Ende des Konsolidierungszeitraums 2024 dargestellt, sodass ab 2025 keine Unterstützung aus dem Landesausgleichsstock und damit auch keine Bedarfszuweisungen zur Haushaltskonsolidierung mehr notwendig sind. Der Konsolidierungszeitraum kann im Fall des Unstrut-Hainich-Kreises gemäß Buchstabe C Ziffer 3 Absätze 2, 3 und 4 der Verwaltungsvorschrift-Haushaltssicherung aber auch nicht mit einer Verschlechterung der Haushaltssituation einfach verlängert werden, um auf Basis einer weiteren Fortschreibung eine Bedarfszuweisung zu erhalten. Der zehnjährige Maximalzeitraum ist bis zum 02.04.2024 nach der bis zum 02.04.2024 geltenden VV-Haushaltssicherung vollständig ausgeschöpft. Eine Verlängerung nach der ab 03.04.2024 geltenden neuen VV-Haushaltssicherung erfordert zunächst erst das Durchlaufen eines neuen Regelkonsolidierungszeitraums. Die Vorlage eines neuen Haushaltssicherungskonzepts 2025 als Voraussetzung für den Erhalt von neuen Bedarfszuweisungen wäre allerdings ausschließlich dann zulässig, wenn und soweit sich die schlechte Haushaltslage auf ein unvorhersehbares und unabweisbares Ereignis zurückführen ließe. Anderenfalls würden die strikten Regelungen zur Verlängerung völlig konterkariert werden. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Auch ich bedauere das Nichtvorlesen. Aber wie bewerten Sie denn dann die Aussage, die der jetzige Landrat bezüglich des Stellenabbaus getroffen hat? In der Zeitung war zu lesen, 200 Stellen will er komplett abbauen in der Verwaltung, weil kein Geld da wäre. Also, wenn Sie aber sagen, im Moment besteht kein Bedarf für oder – so habe ich Sie verstanden – es wäre keine Möglichkeit, wieder Geld zu erhalten, wie bewerten Sie das denn dann?
Frau Abgeordnete, sehen Sie es mir nach. Ich habe mich mit dieser Frage ehrlich gesagt so intensiv noch gar nicht beschäftigt, sodass mir eine spontane Bewertung wirklich schwerfällt. Vielleicht haben wir an anderer Stelle im nächsten Innenausschuss Gelegenheit, das noch mal zu diskutieren – das wäre mein Vorschlag.
Danke schön. Ich sehe keine weiteren Rückfragen. Dann rufe ich die Anfrage des Herrn Abgeordneten Schubert in der Drucksache 8/89 auf. Für die Landesregierung wird das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft antworten. Bitte schön.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Zu weiteren Verzögerungen bei der Fertigstellung der JVA Zwickau-Marienthal und zu möglichen Auswirkungen auf die JVA Hohenleuben Wie der Mitteldeutsche Rundfunk am 2. November 2024 berichtete, dauern die Verzögerungen bzw. der Baustillstand auf der Baustelle im Stadtteil Marienthal in der sächsischen Stadt Zwickau – einem gemeinsamen Projekt der Länder Sachsen und Thüringen – weiter an. Es ist eigentlich vorgesehen, dass mit Inbetriebnahme der neuen ZweiLänder-JVA die JVA in der Stadt Hohenleuben im Landkreis Greiz geschlossen werden soll, denn die JVA Hohenleuben genügt nicht mehr den modernen Standards im Strafvollzug, zum Beispiel Stichwort „Einzelunterbringung in den Hafträumen“, und ist laut Auskunft von Fachleuten auch nicht entsprechend modernisierungsfähig. Durch die Bauverzögerungen steht nun für die JVA Hohenleuben ein längerer Weiterbetrieb im Raum als ursprünglich geplant. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass laut Medienbericht des MDR die Fertigstellung der neuen JVA auf unbestimmte Zeit verschoben wurde. Das Thema „Kostenentwicklung“ ist auch mit Blick auf die anstehenden Beratungen des Haushaltsentwurfs für das Jahr 2025 von Bedeutung, weil Thüringen mit einem Anteil von rund 45 Prozent an den Bau- und Betriebskosten der neuen JVA in Zwickau-Marienthal beteiligt ist. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Informationen liegen der Landesregierung zur aktuellen Situation hinsichtlich der Baustelle JVA Zwickau-Marienthal vor, insbesondere zu den derzeitigen und bis zum Jahresende avisierten Aktivitäten des neuen Generalplaners bzw. der neuen Planungsgesellschaft, vor allem mit Blick auf die bestehende Baumängel-Problematik? 2. In welcher Weise ist der Freistaat Thüringen durch die im Staatsvertrag zum JVA-Projekt vorgesehenen Gremien bzw. durch den Freistaat Sachsen in die Vorgänge um den JVA-Neubau einbezogen hinsichtlich der Fertigstellungsaktivitäten für die neue JVA und der daraus resultierenden Kostenentwicklungen? 3. Welche Auswirkungen haben die Bauverzögerungen und Kostensteigerungen auf den so nicht geplanten, aber gegebenenfalls notwendigen längeren Weiterbetrieb der JVA Hohenleuben hinsichtlich der Unterbringung für die Gefangenen, der Arbeitssituation für die Bediensteten und der Gebäude bzw. der Liegenschaft der JVA, zum Beispiel notwendige Instandhaltungs- und Sanierungsarbeiten an Gebäuden bzw. Liegenschaft, Entwicklung von Strategien für eine Nachnutzung der Liegenschaft? 4. Inwiefern waren Bauverzögerungen und Kostensteigerungen bei diesem gemeinsamen Bauprojekt von Sachsen und Thüringen schon bei Abschluss des Staatsvertrags zum JVA-Neubau durch die beiden CDU-geführten Landesregierungen bei sorgfältiger Prüfung des Bauprojekts absehbar, zum Beispiel Stichwort „Altlastenproblematik“ auf dem ausgewählten Baugrundstück?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schubert beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Der für dieses gemeinsame Projekt neu gebundene Generalplaner hat Anfang Juli 2024 die Einarbeitung aufgenommen. Insgesamt sind mehrere Tausend Dokumente, zum Beispiel Planungsunterlagen, Aufmaße und Gutachten, zu sichten und auszuwerten und mit der Baustelle abzugleichen. Der Prozess gestaltet sich sehr zeitintensiv. Daher wurde vom Generalplaner nach der dreimonatigen Einarbeitungsphase eine Verlängerung bis Ende November 2024 beantragt und vom Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement genehmigt. Nach dieser Einarbeitungszeit werden die erwarteten Aussagen zu Zeitschiene, Kosten und dem weiteren Vorgehen vorliegen. Parallel wurde eine Interimsbauüberwachung beauftragt, den Stand der bisher realisierten Leistungen auf der Baustelle im Detail festzustellen und die noch möglichen Bauleistungen umzusetzen sowie eingegangene Rechnungen der Baufirmen zu prüfen. Das wurde notwendig, um eine Leistungsbeschreibung mit Schnittstellen für das neue Planerteam zu definieren. Darüber hinaus wird es für die Schadenersatzforderung gegenüber dem gekündigten Generalplaner erforderlich sein. Weiterhin wird für weitere Schadenersatzansprüche auch geprüft, die erhöhten Aufwendungen für den Thüringer Strafvollzug und die weitere Aufrechterhaltung der JVA Hohenleuben, die aus der Verlängerung resultieren, geltend zu machen. Zu Frage 2: Wie im Staatsvertrag vereinbart, finden enge Abstimmungen in Form von turnusmäßigen und außerplanmäßigen Baukommissionssitzungen statt, an denen die Justiz-, Bau- und Finanzressorts beider Länder teilnehmen. Parallel gibt es auf Ebene der Bauressorts beider Länder zusätzliche und vertiefte Treffen der sogenannten Arbeitsgruppe Bau. Damit ist eine enge Abstimmung auf Arbeitsebene hinsichtlich der Baustelle und der Öffentlichkeitsarbeit zwischen beiden Ländern gesichert. Aktuell wird am 26. November 2024 die 15. Sitzung der Arbeitsgruppe Bau und anschließend am 18. Dezember 2024 die 22. Baukommissionssitzung stattfinden. Themenschwerpunkt wird die Darstellung des aktuellen Standes der Einarbeitungsphase des neuen Generalplaners sein. Es wird eine umfassende Information zum Projektstand sowie zu den nächsten Schritten einschließlich neuer Festlegung der Terminplanung, Kostenentwicklung und zum Fertigstellungstermin erwartet. Zu Frage 3: Hinsichtlich der Unterbringung der Gefangenen gilt gemäß § 143 Abs. 2 Thüringer Vollzugsgesetz für Anstalten, mit deren Errichtung vor dem 3. Oktober 1990 begonnen wurde, dass ab 1. Januar 2025 abweichend von § 18 während der Einschlusszeiten bis zu drei Personen gemeinsam untergebracht werden dürfen. Diese Übergangsregelung betrifft unter anderem die Anstalt Hohenleuben. Aktuell werden die Gefangenen in der JVA Hohenleuben bereits zu einem großen Teil während der Einschlusszeiten maximal zu dritt in einem Haftraum untergebracht. Jedoch erfolgt teilweise noch eine Unterbringung mit bis zu vier Gefangenen in einem Haftraum. In der Folge der ab 1. Januar 2025 geltenden Regelungen sinkt die Belegungskapazität dieser Anstalt von aktuell 267 Haftplätzen im geschlossenen und 24 Haftplätzen im offenen Vollzug auf dann 222 Haftplätze im geschlossenen und 20 Haftplätze im offenen Vollzug. Dadurch erhöht sich der Belegungsdruck auf die übrigen Thüringer Justizvollzugsanstalten. Mit Blick auf die Arbeitssituation der Bediensteten des Thüringer Justizvollzugs ist zu sagen, dass diese in regelmäßigen Abständen über den Sachstand informiert werden. Es finden Personalversammlungen und Hospitationen statt. Schulungen werden zeitnah angeboten. Mehrere Bedienstete der JVA Hohenleuben sind im Aufbau- und Planungsstab der gemeinsamen Anstalt tätig bzw. in Projektgruppen aktiv. Auswahlverfahren zur Besetzung der herausgehobenen Dienstposten haben bereits stattgefunden und werden weiterhin durchgeführt. Im Ergebnis ist eine gewisse Unsicherheit mit Blick auf den sich verschiebenden Inbetriebnahmezeitpunkt gegeben. Jedoch sind das Prozedere der Überführung und der künftige Einsatz den einzelnen Bediensteten bereits bekannt. Die JVA Zwickau wird die JVA Hohenleuben ablösen. Größere Baumaßnahmen sind aktuell in der JVA Hohenleuben nicht notwendig. Der JVA Hohenleuben werden ausreichend Bauunterhaltsmittel zur Verfügung gestellt, damit notwendige Instandhaltungs- und Sanierungsarbeiten durchgeführt werden können. Eventuell auftretende Havariemaßnahmen werden umgehend an das zuständige TLBV weitergeleitet, damit diese von dort aus abgestellt werden können. Betreffend die Entwicklung von Nachnutzungsstrategien ist anzumerken, dass seitens des Justizvollzugs bereits vor geraumer Zeit Prüfungen hinsichtlich einer möglichen justizvollzugsseitigen Nachnutzung angestellt wurden, die sich jedoch sämtlich als nicht realisierbar erwiesen haben. Dabei wurde auch ein Konzept zu einer möglichen Justizvollzugsanstalt für lebensältere und/oder erkrankte Gefangene erstellt, das jedoch nach umfassender Prüfung verworfen werden musste. Zum einen ist der Anteil entsprechender Strafgefangener in Thüringen gering. So haben sich etwa im Durchschnitt der Jahre 2014 bis 2024 zum Stichtag 31. März jeweils nur 22 Gefangene mit einem Lebensalter über 65 Jahre im Thüringer Strafvollzug befunden. Zum anderen erfordert der Betrieb einer dann zusätzlich zur JVA Zwickau-Marienthal im Ostthüringer Raum noch fortbestehenden Justizvollzugsanstalt Personal in einem Umfang, der weder derzeit noch in absehbarer Zukunft auch nur annähernd zur Verfügung steht. Hinzu kämen die aktuell nicht finanzierbaren Kosten für ein solches Projekt. Die Etablierung einer Ausbildungsstätte in der Liegenschaft JVA Hohenleuben ist für das Justizressort weder angezeigt noch zweckmäßig. Eine Nachnutzung ist mithin nach derzeitigem Sachstand weder durch den Justizvollzug noch durch die Justiz vorgesehen. Die üblicherweise erst mit der Schließung einer Liegenschaft verbundene Bedarfsabfrage bei den übrigen Ressorts wird seitens des Justizressorts vorgezogen und soll bereits ein Jahr vor der Schließung der JVA Hohenleuben veranlasst werden. Zu Frage 4: Die bisher eingetretenen Bauverzögerungen und Kostensteigerungen waren bei Abschluss des Staatsvertrags zum JVA-Neubau nicht absehbar. Der Entscheidung für eine gemeinsame JVA ging eine Untersuchung der Wirtschaftlichkeit voraus. Dabei wurden die Personal- und Baukosten betrachtet. Das Ergebnis ergab einen Vorteil für die Errichtung einer gemeinsamen JVA durch die Freistaaten Sachsen und Thüringen. Die Entscheidung zu den Grundstücken erfolgte anhand einer Nutzwertanalyse und der bereits im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung abgestimmten Standortkriterien. Die Erschließungskosten für die zuletzt in Betracht kommenden Grundstücke in Zwickau-Pöhlau, Marienthal, Gera-Aga und Großenstein wurden entsprechend vorliegender Gutachten nach den Richtlinien Bau ermittelt. Grundlage für die Erschließungskosten einschließlich der erforderlichen Altlastenbeseitigung war ein Gutachten, welches mittels einer Matrix in die Entscheidungsfindung zur Grundstücksfestigung einfloss. Zum Grundstück in Zwickau-Marienthal lag das Prüfergebnis der gemeinsam eingesetzten Arbeitsgruppe zwischen Sachsen und Thüringen zugrunde. Die Entscheidung zum Standort in Zwickau fiel in den Sitzungen der Kabinette am 15. Januar 2013. Das Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb einer gemeinsamen Justizvollzugsanstalt in Zwickau beschloss der Thüringer Landtag in der Plenarsitzung am 27. Juni 2014. Vielen Dank.
Vielen Dank. Ich sehe keine Rückfragen. Dann rufe ich als vorletzte Anfrage Frau Abgeordnete Große-Röthig mit der Drucksache 8/90 auf. Für die Landesregierung wird das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport antworten. Bitte schön.
Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Lehrkräfte haben mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 an den Schulen in Thüringen ihren Dienst neu angetreten und wie verhält sich diese Zahl zur Zahl der ausgeschiedenen Lehrkräfte? 2. In welchen Schulamtsbereichen bestehen aktuell die größten Schwierigkeiten in der Abdeckung des Unterrichts – bitte nach Schulformen und Unterrichtsfächern aufschlüsseln –? 3. Welche Voraussetzungen sind haushaltsseitig notwendig, damit der Lehrermangel an den Schulen in Thüringen im gerade gestarteten Schuljahr weiter mit Erfolg eingedämmt werden kann?
Zur Beantwortung bitte Herr Minister Holter. Frau Präsidentin, sehr geehrte Frau Abgeordnete Große-Röthig, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Große-Röthig beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1 – wie viele Lehrkräfte haben mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 an den Schulen in Thüringen ihren Dienst neu angetreten und wie verhält sich diese Zahl zur Zahl der ausgeschiedenen Lehrkräfte? –: In Thüringen gibt es keine festen Einstellungstermine, sondern es wird fortlaufend Lehrpersonal eingestellt. Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport erhebt seit einigen Jahren per Direktabfrage bei den Staatlichen Schulämtern die Einstellungszahl schuljahresbezogen. Als Vergleichsgröße wird die Zahl der jeweils unbefristet eingestellten Lehrkräfte betrachtet. Demnach sind in Thüringen im gesamten Schuljahr 2023/2024 1.048 Lehrerinnen und Lehrer unbefristet eingestellt worden. Die Zahl der Abgänge liegt aktuell statistisch noch nicht vor. Laut letzten Prognosezahlen lag die Zahl der Ruhestandsabgänge im Schuljahr 2023/2024 bei 945. Die Zahlen korrespondieren nur lediglich annähernd miteinander, da ihnen in unterschiedlichen Erhebungskategorien, ob zum Beispiel nur unbefristete Lehrkräfte gezählt werden, zugrunde liegen. Zu Frage 2, die da lautet: In welchen Schulamtsbereichen bestehen aktuell die größten Schwierigkeiten in der Abdeckung des Unterrichts – und das soll aufgeschlüsselt werden nach Schulform und Unterrichtsfächern? –: Die Herausforderungen sind von Schule zu Schule sehr verschieden und unterschiedlich. Es lassen sich die nachfolgenden generalisierenden Aussagen treffen. Es gibt sogenannte Bedarfsregionen, in denen die Gewinnung von Lehrerinnen und Lehrern eine besondere Herausforderung darstellt. Zu den Bedarfsregionen zählen Landkreise, die abseits zu den Universitätsstandorten Erfurt, Jena und Weimar und abseits der direkt benachbarten Kreise liegen. Bedarfsschularten sind die Schularten des Sekundarbereichs I – Regelschule, Gemeinschaftsschule und Gesamtschule – sowie Förderschulen und berufsbildende Schulen. Zu den Bedarfsfächern im Schuljahr 2024/2025 gehören berufsbildende Fächer, pädagogische Förderschwerpunkte, Kunst, Astronomie, Wirtschaft, Recht, Technik, Technisches Werken, Physik, Musik, Mathematik, Englisch, Chemie, Französisch, Russisch, Deutsch, Biologie, Sport, Ethik, Philosophie, Informatik, Latein, Geografie und Evangelische Religionslehre. Zu Frage 3 – welche Voraussetzungen sind haushaltsseitig notwendig, damit der Lehrermangel an den Schulen in Thüringen im gerade gestarteten Schuljahr weiter mit Erfolg eingedämmt werden kann? –: Voraussetzung ist eine bedarfsgerechte Ausfinanzierung des Personalbudgets der Hauptgruppe 4 im Einzelplan des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport. Zudem vertrete ich weiter die Auffassung, dass weitere Stellen für unterstützendes Personal wie der Pädagogischen Assistenz dringend erforderlich sind, um die Lehrerinnen und Lehrer zu unterstützen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister. Ich sehe keine Rückfragen. Dann komme ich zur letzten Anfrage, die des Herrn Abgeordneten Thomas in der Drucksache 8/91, und für die Landesregierung wird das Ministerium für Inneres und Kommunales antworten. Herr Thomas, bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Anforderungen für Wahlen in Kommunalparlamenten Am 18. September 2024 fand im Stadtrat Jena turnusgemäß die Wahl der hauptamtlichen Beigeordneten der Stadt Jena statt. Die Wahlen wurden dabei von Umständen begleitet, die der regelmäßig geübten Praxis solcher Wahlen in der Stadt Jena widersprachen. So war eine Befragung der zur Wahl vorgeschlagenen Kandidatinnen durch den Stadtrat in öffentlicher Sitzung nicht möglich. Weiterhin übernahmen Vertreterinnen der Stadtverwaltung Aufgaben, die gewöhnlich die Wahlkommission wahrnimmt, etwa die Ausgabe und Annahme der Wahlscheine. Die Funktion der Wahlkommission des Stadtrats beschränkte sich allein auf das Auszählen der abgegebenen Stimmen. Bei Wahlen ohne Gegenkandidat enthielt der Wahlschein nicht die Möglichkeit einer Neinstimme. Dieses Vorgehen ließ bei Beteiligten und Öffentlichkeit Zweifel zurück, ob der Ablauf der Wahlen in dieser Weise rechtmäßig erfolgte. Die Stadt Jena unterliegt der Rechtsaufsicht des Landes. Ich frage die Landesregierung: 1. Inwiefern liegt es im Ermessen des Oberbürgermeisters, ob eine öffentliche Befragung von Kandidatinnen für das Amt einer oder eines hauptamtlichen Beigeordneten vor der Wahl zulässig ist oder nicht? 2. Welche Aufgaben kommen bei Wahlen in kommunalen Räten den Wahlkommissionen aus der Mitte dieser Räte zu und welche können durch die jeweiligen Verwaltungen wahrgenommen werden? 3. Welche Anforderungen gibt es an die Gestaltung der Stimmzettel hinsichtlich der Möglichkeiten zur Stimmabgabe im ersten Wahlgang und in weiteren Wahlgängen bei der Wahl hauptamtlicher Beigeordneter? 4. An welcher Stelle finden sich die in den Fragen 1 bis 3 erfragten Sachverhalte rechtlich normiert?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Thomas beantworte ich für die Landesregierung wie folgt, wobei ich die Fragen 1 und 2 zusammen beantworten möchte: Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Wahl der Beigeordneten sind in § 32 der Thüringer Kommunalordnung geregelt. Für hauptamtliche Beigeordnete bestimmt § 32 Abs. 5 der Thüringer Kommunalordnung ausdrücklich, dass sie die für das Amt erforderlichen Voraussetzungen erfüllen müssen. Die Stellen der hauptamtlichen Beigeordneten sind rechtzeitig vor der Wahl öffentlich mindestens im Thüringer Staatsanzeiger auszuschreiben. Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin legt die für das Amt erforderlichen Voraussetzungen in der Stellenausschreibung fest und gibt darin die Besoldungsgruppe an. Zum oder zur hauptamtlichen Beigeordneten darf nur gewählt werden, wer sich auf die Ausschreibung hin rechtzeitig beworben hat und die objektiven Anforderungen der Ausschreibung erfüllt. Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin wählt aus dem Kreis der Bewerber und Bewerberinnen diejenigen aus, die den Anforderungen der Ausschreibung entsprechen. Aus dem Kreis dieser ausgewählten Bewerber und Bewerberinnen können sowohl der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin als auch die Gemeinderatsmitglieder einen oder mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen zur Wahl vorschlagen. Für die Wahl selbst gilt § 39 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung. Eine Befragung der Kandidaten und Kandidatinnen für das Amt eines oder einer Beigeordneten in öffentlicher Sitzung oder die Einsetzung einer Wahlkommission des Gemeinderats oder Stadtrats sowie deren Aufgaben sind nicht gesetzlich geregelt. Deshalb entscheidet die Stadt Jena über diese Fragen im Rahmen der verfassungsrechtlich garantierten kommunalen Selbstverwaltung nach ihrem Ermessen. So hätte der Stadtrat grundsätzlich auch beschließen können, vor der Wahl der Beigeordneten eine Befragung der Kandidatinnen oder Kandidaten in öffentlicher Sitzung durchzuführen. So weit zu den Fragen 1 und 2. Ich komme zur Frage 3, welche ich wie folgt beantworten möchte: Die gesetzlichen Anforderungen an die Gestaltung der Stimmzettel ergeben sich aus § 39 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung. Danach ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erhalten hat. Wird eine solche Mehrheit bei der Wahl nicht erreicht, findet zwischen den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmzahlen eine Stichwahl statt, bei der gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Ungültig sind leere Stimmzettel, Stimmzettel mit Zusätzen und Stimmzettel, die den Willen der/des oder der Stimmberechtigten nicht zweifelsfrei erkennen lassen. Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen ungültig, so ist die Stichwahl so lange zu wiederholen, bis der Gemeinderat oder Stadtrat die Wahl abbricht und eine neue Wahl ansetzt. Hiernach kommt es für den Erfolg der Wahl sowohl im ersten Wahlgang als auch in der Stichwahl nicht auf Stimmenthaltungen, ungültige oder Neinstimmen, sondern allein auf die Stimmen für den Wahlvorschlag an. Deshalb muss der Stimmzettel so gestaltet sein, dass zweifelsfrei erkennbar ist, ob für den Wahlvorschlag gestimmt wurde. Ich komme zur Antwort auf Frage 4: Bezüglich der Rechtsgrundlagen möchte ich auf die Antworten zu den Fragen 1, 2 und 3 verweisen.
Vielen Dank. Ich sehe keine weiteren Rückfragen. Dann schließe ich diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf Tagesordnungspunkt 6 Antrag der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/67 Ist zur Einreichung die Begründung gewünscht? Das sehe ich. Bitte, Frau Abgeordnete Große-Röthig.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen, mein Nachbar Tim, ein Handwerker und ein feiner Kerl, sagt: Mach es ganz oder lass es! – Und lassen ist einfach keine Option. Wer den Hort beitragsfrei gestalten will, wie wir es jetzt im Moment in den Zeitungen lesen, der muss sich fragen lassen, ob es sich nur um ein billiges Verdienst und eine billige Form von Populismus handelt, wenn man etwas Angefangenes erst mal nicht zu Ende führt, sondern etwas Neues beginnt. Deshalb stehen wir heute hier. 2023 hatten wir einen Haushaltsrest von 207 Millionen Euro. 2022 waren es 73,5 Millionen Euro. 2021 – im Coronajahr – waren es 470 Millionen Euro. Also erzählen Sie mir nicht, es wäre kein Geld da in diesem Land. Geld ist da, nur politischer Wille ist nicht da.
(Beifall Die Linke)
Wir erinnern Sie, liebe Kollegen und Kolleginnen, an Ihr Votum von vor der Landtagswahl hier im Hohen Haus. Daher folgerichtig heute hier unser Antrag auf Beitragsfreiheit, zu dem Sie sich mal nach der Wahl bekennen können. Danke schön.
(Beifall Die Linke)
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist gut, dass der 8. Thüringer Landtag in seiner ersten regulären Plenarwoche gleich über das Thema „Bildung“ spricht, vor allem dass er auch über das Thema „Frühkindliche Bildung“ spricht. Denn die Grundlagen für ein erfolgreiches Leben werden in der frühen Kindheit gelegt und sie sind der Schlüssel für ein gutes Leben unserer Kinder, aber auch für eine erfolgreiche Entwicklung unseres Landes und unseres Wohlstands. Für die CDU-Fraktion ist deshalb seit vielen Jahren ein Kompass ganz entscheidend: die Verbesserung der Qualität für die bestmögliche Bildung unserer Kinder. Deshalb haben wir uns in der vergangenen Wahlperiode hier intensiv für eine Verbesserung des Betreuungsschlüssels eingesetzt – und das nicht nur für die Großen, für die über Dreijährigen, sondern auch für die Kleinen, für die unter Dreijährigen. Wir bekennen uns als CDU zu dieser Verbesserung der Betreuungsqualität ab dem 1. Januar 2025. Damit vollzieht der Freistaat Thüringen die größte qualitative Verbesserung der letzten Jahrzehnte in den Kindergarteneinrichtungen. Die CDU-Fraktion hat sich auch in den vergangenen Jahren immer wieder intensiv für die Qualitätsverbesserung an anderer Stelle eingesetzt. So war es meine Fraktion, die als erste Landtagsfraktion sich deutlich und mit Nachdruck für die Einführung der praxisintegrierten Ausbildung eingesetzt hat. Die CDU war es, die sich mit Vehemenz für die Weiterführung des Programms „Sprach-Kitas“ eingesetzt hat. Aber was erleben wir derzeit von der geschäftsführenden Landesregierung? Sie kürzt gerade dort, wo die Qualität in den Kindergärten gestärkt werden muss. Sie streichen mit Ihrem Haushaltsentwurf die Gelder für die Sprach-Kitas und Sie riskieren die PiA-Ausbildung in Thüringen. Jede zukunftsorientierte Bildungspolitik denkt vom Kind und den Bedürfnissen der Gesellschaft her. Und jede seriöse Bildungspolitik setzt an der Realität der Gegebenheiten an und ignoriert gerade nicht die Herausforderungen, die auf uns zukommen. Was sind die Herausforderungen gerade für den Bereich der frühkindlichen Bildung? Erstens: Wir erleben eine zunehmende Heterogenität der Kinder bei gleichzeitig zunehmenden Förderbedarfen, insbesondere im sprachlichen Bereich. Wir erleben eine sich rasant ändernde Arbeitswelt und deshalb die Notwendigkeit der Befähigung unserer Kinder zum lebenslangen Lernen und zum kompetenzorientierten Lernen. Gleichzeitig findet ein riesengroßer Generationswechsel unserer Erzieherinnen und Erzieher in unseren Kindergärten statt, der gleichzeitig auch ein besonderes Augenmerk für die Qualität in dem Moment verlangt. Und wir haben inzwischen ein erhebliches Ungleichgewicht in der Finanzierung unserer Kindergärten – das haben wir heute Morgen schon kurz andiskutiert. Und fünftens: Wir stehen vor einem massiven Rückgang der Kinderzahlen in unseren Bildungseinrichtungen in den kommenden fünf Jahren. Wo stehen wir zu Beginn dieser Legislaturperiode? Wir haben einstimmig im Sommer die Verbesserung der Betreuungsqualität hier im Hohen Haus beschlossen. Wir alle wollten, dass mehr Erzieher sich um weniger Kinder kümmern können, um so die Qualität zu steigern. Daraus entsteht eine hohe finanzielle Verpflichtung, die wir alle für unsere Kinder eingegangen sind. Aber es entsteht daraus auch die dringende Notwendigkeit, mit der Schlüsselverbesserung die Ergebnisse der Betreuung, der Erziehung und der Bildung zu verbessern. Deshalb ist es für uns als CDU nur konsequent, auch mehr Wert auf die Verbindlichkeit der pädagogischen Arbeit zu legen und mehr Vergleichbarkeit in der Qualität unserer Kindergarteneinrichtungen herzustellen. Wir haben weiterhin eines in dieser Wahlperiode immer mitzudenken – ich sagte es schon –: Das ist die Entwicklung der Kinderzahlen. Haben wir aktuell rund 90.000 Kinder in unseren Kindertageseinrichtungen – 90.000 –, werden es in fünf Jahren 15.000 weniger Kinder – nämlich 76.000 Kinder – in unseren Kindergärten sein. Angesichts der von mir skizzierten Situation ist für die CDU der klare Kompass, dass wir unsere Kindergärten als echte Bildungsorte stärken und weiterentwickeln wollen. Wir stehen für die Ausrichtung der frühkindlichen Bildung in Thüringen an den Bedürfnissen von Kindern und Familien. Sie ist entscheidend für die gute Entwicklung jedes Einzelnen in unserer vielfältigen, pluralen Gesellschaft. Wir stehen für eine qualitätsvolle und gerechte frühkindliche Bildungslandschaft in Thüringen, die wir gemeinsam mit Pädagogen, gemeinsam mit Eltern und gemeinsam mit Trägern durch einen zukunftsorientierten Thüringer Kindergartenplan sichern und ausbauen wollen. Meine Damen und Herren, alle Kollegen haben seit ein paar Tagen die Möglichkeit, schwarz auf weiß zu überprüfen, wie glaubwürdig linke Bildungspolitik angesichts der aktuellen Herausforderungen tatsächlich ist. Dazu reicht ein Blick in den Entwurf des Landeshaushalts für 2025, der heute Morgen diskutiert wurde. Es ist an Scheinheiligkeit auch wirklich nicht zu überbieten, wenn die Linke heute hier das dritte beitragsfreie Kindergartenjahr einfordert und im Haushaltsplanentwurf glatte 0 Euro dafür eingestellt sind. Meine Damen und Herren, wir empfehlen Ihnen: Bringen Sie Ihren Haushaltsplan schnellstmöglich in Ordnung! Zeigen Sie, wie eine vernünftige Finanzierung möglich wäre! Dann könnte man über solche Gehirngespinste auch gut reden. Für uns bleibt das entscheidend, was uns die Landeselternvertretung der Kindergärten mit auf den Weg gegeben hat: Qualität vor Beitragsfreiheit. Da sind sich die Eltern mit den Trägern und mit den Pädagogen auch einig. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, Kinder sind unser höchstes Gut. Das, denke ich, diese Tatsache erkennen alle, die hier im Plenarsaal sitzen, an.
(Beifall BSW)
Beim Blick in die Wahlprogramme aller Fraktionen ist zu lesen von Bildungsoffensive, Lese-RechnenGarantie, Abschaffung der Hortgebühren, Forderungen nach kostenlosem Essen in Kindergarten und Schule. Vollkommen zu Recht beantragen vor diesem Hintergrund die Linken den Ausbau der Beitragsfreiheit ab dem dritten Lebensjahr. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Linken, Sie sind 2014 mit dem hehren Ziel angetreten, die Kita-Beiträge sukzessive abzuschaffen. Dieses Ziel haben Sie in zehn Jahren Regierung nicht erreicht. Dass Kinder aus dem Fokus geraten, ist auch ein Phänomen anderer Parteien. Man denke an die Lehrereinstellung der letzten 24 Jahre, wo eben keine Lehrereinstellung über den Bedarf hinaus erfolgte. So fehlen mittlerweile anderthalb Lehrergenerationen in den Schulen. Die geschäftsführende Landesregierung hinterlässt einen Haushaltsentwurf, in dem – so kann man nachlesen – die Ministerien steigende Personalausgaben zur Hälfte selbst erwirtschaften. Und vor diesem Hintergrund ist die Einstellung von im Jahr 2025 benötigten 2.000 Lehrern nach gegenwärtiger Haushaltslage sehr schwierig. Hier muss also eine künftige Regierung dringend nachbessern, um die dringend notwendigen Einstellungen finanziell abzusichern.
(Beifall CDU, BSW)
Vor diesem Hintergrund ist die Einführung der Beitragsfreiheit für Kinder ab dem dritten Lebensjahr momentan finanziell nicht realisierbar. Und den Geldsegen, den Sie vorhin angeführt haben, kann ich beim besten Willen im Haushalt nicht erkennen. Deswegen möchte das BSW diesen Sachverhalt dem Haushalts- und Finanzausschuss übergeben. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, als eine unserer Aufgaben als BSW hier in diesem Landtag sehen wir, Brücken zu bauen und Gräben zuzuschütten, die sich hier zwischen einzelnen Fraktionen aufgetan haben. Eine gute Politik für unser Land ist nur gemeinsam möglich. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Kinder sind unser höchstes Gut. Als Bildungspolitiker habe ich eine Bitte an alle Fraktionen: Verlieren Sie beim Ringen um die besten Entscheidungen für den Freistaat Thüringen diesen Grundsatz nicht aus den Augen, denn Kinder sind unsere Zukunft. Danke.
(Beifall BSW)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Gäste auf der Tribüne und auch am Livestream, als ich die Einladung zu dieser Plenarsitzung durchgeschaut hatte, da musste ich wirklich ein wenig schmunzeln. Mein erster Gedanke war, wenn den Linken nichts mehr einfällt, die Forderung nach einem weiteren beitragsfreien Kindergartenjahr und einem zusätzlichen Feiertag für Thüringen geht anscheinend immer.
(Beifall AfD)
Ich war aber wirklich auch gespannt auf den Antrag zur Beitragsfreiheit. Und als er dann endlich im System war, muss ich sagen, ich war mehr als enttäuscht. Das für die Linke angeblich so wichtige Thema ist Ihnen gerade mal einen halbherzigen Antrag mit einer Länge von einer A4-Seite wert. Da sind manche Aktuellen Stunden deutlich ausführlicher formuliert. Irgendwie wirkt der Antrag auch nur irgendwie eilig zusammengeschustert. Es geht los mit einem Feststellungsteil, mit mehr oder weniger Allgemeinplatzhaltern. Besonders lustig finde ich den Punkt 3 im Feststellungsteil – ich darf zitieren –: „Der Landtag stellt fest, dass […] es bedauerlich ist, dass nicht bereits in der 7. Wahlperiode ungeachtet der Anstrengungen seitens des federführenden Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport eine Beschlussfassung zur Etablierung eines dritten beitragsfreien Kindergartenjahres erfolgte.“ Da frage ich mich schon: Was soll eine solche Feststellung eigentlich bewirken? Soll das eine Art Lobpreisung sein auf die bald ausscheidende Regierung, wie toll doch die Arbeit der Minister war? Ich glaube, die Quittung für die Regierungszeit der letzten Jahre bekam Rot-Rot-Grün spätestens am 1. September. Und wenn man sich das Wahlergebnis so anschaut, würde wahrscheinlich in einem Arbeitszeugnis der Wähler an die Regierung stehen: Sie haben sich stets bemüht. – Mehr aber auch nicht.
(Beifall AfD)
Schon in der letzten Legislatur war ja das dritte beitragsfreie Kindergartenjahr immer mal wieder von den Linken angesprochen worden. Man bekam aber schon innerhalb der rot-rot-grünen Regierung dafür keine Mehrheit zustande, weil auch immer die lästige Frage nach der Finanzierung eine gewaltige Rolle spielte. Es kam dann zum Schluss noch die groß angekündigte Novelle des Kindergartengesetzes, in der zunächst auch die weitere Beitragsfreiheit enthalten war. Aber aufgrund der massiven Kritik von den kommunalen Spitzenverbänden an der vorgelegten Novelle und vor allem auch an der fehlenden finanziellen Stemmbarkeit wurde das weitere beitragsfreie Jahr am Ende dann doch noch gestrichen. Übrig blieb von der Novelle die dringende Verbesserung der Betreuungsschlüssel im Kindergartenbereich, zu der sich auch alle Parteien hier eindeutig bekannt haben. Aber allein schon diese nötige Verbesserung am Betreuungsschlüssel wird ab kommendem Jahr jährlich 145 Millionen Euro kosten. Ich muss hier aber auch sagen: An dieser Stelle ist es gut angelegtes Geld. Nun nach dem Ende der eigenen Regierungszeit aber, einer Regierungszeit, in der man selber von der Realität eingeholt wurde und merkte, dass nicht alles, was vielleicht gut klingt, auch finanziell umsetzbar ist, bringt man einen solchen Antrag hier ein und fordert genau das, was man in der eigenen Regierungszeit nicht hinbekommen hat. Die Krönung, finde ich, ist Punkt 2 der Forderungen im Antrag. Ich darf wieder zitieren: „Der Landtag bittet die Landesregierung, […] eine haushaltsbegleitende Novelle zum Thüringer Kindergartengesetz vorzulegen, mit der ab dem Kindergartenjahr 2025/2026 die Beitragsfreiheit auch des dritten Kindergartenjahres und die vollständige Kostenerstattung für die Kommunen geregelt wird.“ Hier habe ich einfach mal eine sehr blöde Frage, liebe Linke: Wieso sollte der Landtag die Landesregierung bitten, einen Antrag zur Änderung des Kindergartengesetzes vorzulegen? Wenn der Linken das Thema so wichtig ist, dann legen Sie gefälligst selber eine Gesetzesänderung vor. Schreiben Sie selber eine, so schwierig ist es nun wirklich nicht.
(Beifall AfD)
Vor allem stehen wir jetzt aber vor den Haushaltsverhandlungen. Da könnten Sie das Ganze ja auch wunderbar mit einbetten. Dann machen Sie am besten auch gleich Vorschläge, an welchen Stellen im Haushaltsentwurf, den Ihre eigene Regierung ja noch aufgestellt hat, Sie Einsparungen vornehmen wollen. Dann wäre die Sache auch rund und dann könnte man darüber ernsthaft diskutieren. Aber genau das wollen Sie nicht, liebe Linke. Sie fordern gern viel und vor allem Dinge, die Sie selber nicht hinbekommen haben. Der hier vorliegende Antrag ist eigentlich nichts weiter als ein Zeugnis des eigenen Versagens von zehn Jahren Regierungsverantwortung.
(Beifall AfD)
Wir haben momentan vielerorts ganz andere Probleme als im Kindergartenbereich, als die Diskussion um ein weiteres beitragsfreies Kindergartenjahr. Viele Eltern kämpfen gerade darum, dass ihr Kindergarten im Ort überhaupt erhalten bleibt. Landauf, landab müssen momentan Kindergärten schließen aufgrund von zum Teil zu wenigen Kindern, aber vor allem aufgrund der finanziellen Zwänge in den Kommunen. Zehn Jahre rot-rot-grüne Regierungszeit hat die Kommunen finanziell so ausbluten lassen, dass sich viele in Haushaltssperren befinden, dass weder das Geld für den Erhalt der Kindergärten vor Ort vorhanden ist, geschweige denn Geld für eventuelle Sanierungen übrig ist. Hier wissen sich die Kommunen deswegen nicht anders zu helfen. Die Kindergärten werden vor Ort geschlossen oder die Kindergärten werden mit anderen Gemeinden zusammengelegt. Das Ergebnis ist dann aber für die Familien auch immer das Gleiche: Die Wege zum Kindergarten werden immer weiter und die Attraktivität der Gemeinden gerade im ländlichen Raum wird immer geringer, wenn nun auch noch der Kindergarten im Ort wegfällt. Das ist das Erbe von zehn Jahren rot-rot-grünem Regierungshandeln, zehn Jahre mit vielen Versprechungen, aber auch zehn Jahre, in denen die Kommunen immer weiter finanziell ausgequetscht wurden. Die Kommunen müssen erst einmal wieder in die Lage versetzt werden, dass sie die Infrastruktur im Ort überhaupt erhalten können, dass sie die Kindergärten erhalten und auch sanieren können und vor allem wieder finanziell atmen können. Das ist momentan eins der dringendsten Probleme im Kindergartenbereich und nicht die Diskussion um ein weiteres beitragsfreies Kindergartenjahr, bei dem Sie vor allem in Ihrer eigenen Regierungszeit – wie gesagt – schon nicht wussten, wie Sie es finanzieren wollen, geschweige denn jetzt irgendwelche Finanzierungsvorschläge vorgelegt haben. Wenn Sie es wirklich ernst meinen mit Ihrer Forderung nach einem weiteren beitragsfreien Kindergartenjahr, dann machen Sie es im Rahmen der Haushaltsdiskussion, machen Sie dort Einsparvorschläge und legen Sie vor allem eine Gesetzesänderung zum Kindergartengesetz hier vor, dann kann man darüber ernsthaft diskutieren. Aber der hier vorliegende Antrag ist nichts weiter als schnell zusammengeschustert, ist nur heiße Luft und deswegen werden wir ihn auch ablehnen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste, um es gleich auf den Punkt zu bringen, wir als SPD-Fraktion stehen selbstverständlich nach wie vor zu unserem Ziel, den Kindergarten- und den Hortbesuch komplett beitragsfrei zu stellen. Das haben wir bereits in der letzten Legislaturperiode so vertreten und das vertreten wir auch weiterhin. Es ist eine Grundüberzeugung von uns, dass Bildung vom Kindergarten über die Schule bis zum Meister oder Master beitrags- und gebührenfrei sein muss. Wir wollen keine sozialen und finanziellen Hürden, die den Zugang aller Thüringerinnen und Thüringer zu Bildungs- und Qualifizierungsangeboten behindern. Wir wollen alle Thüringer Kinder und Jugendlichen mit Bildung erreichen und sie zu den bestmöglichen schulischen und Ausbildungsabschlüssen führen. Ebenso stehen wir zur gezielten Unterstützung des lebenslangen Lernens, zur bedarfsgerechten Förderung der Erwachsenenbildung und zum Bildungsfreistellungsgesetz. Die Verfolgung eines solchen breiten politischen Ansatzes in der Frage des Zugangs zu Bildung ist für uns nicht nur ein soziales Erfordernis. Allein schon der immense Fachkräftebedarf der kommenden Jahre macht ein derartiges Vorgehen zwingend notwendig. Für uns – auch das ist klar – gehen die Ausweitung der Beitragsfreiheit und die Verbesserung der Bildungs- und Betreuungsqualität in den Einrichtungen immer Hand in Hand. Diesem vernünftigen Gleichklang folgte deshalb auch die große Novelle des Kindergartengesetzes, die Rot-Rot-Grün in der letzten Legislaturperiode vorgelegt hat. Es ist kein Geheimnis, dass wir für die Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs und ohne eigene parlamentarische Mehrheit auf die Unterstützung der CDU angewiesen waren. Da brachte es der Verhandlungsverlauf nun einmal mit sich, dass auf das dritte beitragsfreie Kindergartenbesuchsjahr leider verzichtet werden musste, ansonsten hätten wir auch für die geplanten Verbesserungen des Personalschlüssels keine Mehrheit hinbekommen. Vom Tisch ist damit das Thema „Beitragsfreiheit“ für uns aber keinesfalls. Es ist ja schon in den Medien berichtet worden, dass es bei den Koalitionsverhandlungen mit CDU und BSW auch um eine Abschaffung der Hortgebühren geht. Sollte das so kommen, dann wäre das aus unserer Sicht ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die Verhandlungen drehen sich aber auch um den Landeshaushalt 2025 und damit darum, wie wir das dort schon jetzt ausgewiesene strukturelle Defizit von etwa 1 Milliarde Euro in den Griff bekommen. Das ist eine harte Nuss, die es gemeinsam zu knacken gilt. Die Finanzer der Linken werden das sicherlich mit Blick auf die genannte Summe bestätigen können. In dieser – diplomatisch gesprochen – herausfordernden Haushaltssituation ist es aus unserer Sicht einfach schwierig, jetzt schon dem Antrag der Linken zur Einführung eines dritten beitragsfreien Kindergartenbesuchsjahres grünes Licht zu geben. Wir würden bei seiner Realisierung den Landeshaushalt mit zusätzlich 35 Millionen Euro pro Jahr belasten. Auch aus unserer Sicht wäre das natürlich gut angelegtes Geld, weil wir damit eine weitere Hürde beim Bildungszugang abbauen
(Beifall Die Linke)
und Thüringer Familien massiv entlasten würden – um bis zu 1.800 Euro im Jahr. Da sind wir uns ja grundsätzlich einig. Dennoch sollten wir den Antrag zunächst an den Haushalts- und Finanzausschuss überweisen, um im Zuge der weiteren Haushaltsberatungen ein klares Bild davon zu bekommen, was im nächsten Haushaltsjahr realistisch geht und was nicht. Ich würde mich freuen, wenn die Linksfraktion sich einer solchen vertieften Fachdiskussion nicht verweigert und mit uns nach konstruktiven Lösungsmöglichkeiten sucht. Für die SPD-Fraktion beantrage ich hiermit auf jeden Fall die Überweisung der Vorlage zur weiteren Beratung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Ich darf mich herzlich für Ihre Aufmerksamkeit bedanken.
(Beifall BSW, SPD)
Auch wenn sich das für manche Fraktionen hier vielleicht nicht so erschließt, wir reden hier über den Kindergarten, nicht über Schule, nicht über Lehrer, nicht über den Hort, sondern über den Kindergarten. Vor 184 Jahren, im Jahre 1840, gründete Friedrich Fröbel im schönen Bad Blankenburg den ersten Kindergarten – nicht die Kita –, eine Einrichtung, in der kleine Menschen, die Zukunft der Gesellschaft, nicht nur aufbewahrt werden sollten, sondern wachsen, nicht nur an körperlicher Größe, sondern auch im Geist und im Bewusstsein – ein völlig neues Verständnis für die damalige Zeit. Heute ist der Kindergarten ein Exportschlager geworden, kein Hidden Champion, sondern vielleicht das erfolgreichste Produkt Thüringens in der Welt. Er ermöglicht Erfahrungswelten, die viele Kinder nur dort erleben können. Wenige Jahre nach Fröbels Erfindung des Kindergartens, Mitte der 1840er-Jahre, nahm Ignaz Philipp Semmelweis seine Tätigkeit als Arzt in den Wiener Geburtshilfe-Kliniken auf. Semmelweis war erschüttert über die hohe Sterblichkeit von Müttern durch das Kindbettfieber. Bis zu 18 Prozent der jungen Mütter starben nach der Geburt ihres Kindes. Semmelweis begab sich auf die Suche nach der Ursache. Was er dabei immer wieder zu hören bekam, war: Das ist nun einmal so, da kann man nichts machen. Semmelweis hat sich nicht damit abgefunden, dass man nichts machen könne. Auch wenn Bakterien damals noch nicht bekannt waren, fand er heraus, dass einfaches Waschen mit Seife nicht reicht, um den notwendigen Schutz zu bieten. Er führte verbindlich die Waschung der Hände mit Chlorkalk ein und tatsächlich sank die Zahl der Sterblichkeit von 18 Prozent auf 1,2 Prozent innerhalb weniger Monate. Noch ein dritter Exkurs: In der AWO-ISS-Studie, die einzige Langzeitstudie zum Thema „Armut“ im deutschsprachigen Raum, wurden die Auswirkungen von Armut auf Kinder untersucht. Die Studie war bis zum Jahr 2000 geplant, aber aufgrund ihres hohen Erkenntnisgewinns wurde sie bis 2020 weitergeführt. Eine wichtige Erkenntnis war, dass Armut ein Risiko für die Entwicklung von Kindern darstellt und die negativen Folgen bereits im Kindergartenalter spürbar sind. Im Grundschulalter sind sie kaum mehr korrigierbar. Außerdem wurde ersichtlich, dass die Auswirkungen auf den Entwicklungsverlauf und die Zukunftschancen immer größer werden, je länger ein Kind in Armut lebt. Über ein Drittel der Studienteilnehmenden, die als Kinder in Armut lebten, taten dies als Erwachsene immer noch. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Armut wird in unserer Gesellschaft vererbt. Aber das ist kein Naturgesetz. Damit müssen wir uns nicht abfinden.
(Beifall Die Linke)
Da bin ich beim gemeinsamen Punkt meiner drei Exkurse, des Erkenntnisgewinns des ungarischen Arztes, der Erfindung der Bildungseinrichtung Kindergarten und der Ergebnisse der durch die AWO durchgeführten Studie: Wir müssen Verhältnisse nicht akzeptieren. Fröbel hatte wie kaum ein anderer zeitgenössischer Pädagoge einen differenzierten Blick für die Not der Familien, nicht zuletzt auch die Gefährdung der Institution Familie als Erziehungs- und Bildungsort und die bedrohlichen Folgen von Bildungsarmut. Die Konzeption der Kindergartenpädagogik als Bildungsangebot für alle Kinder und ihre Familien war für ihn selbstverständlich. Von Semmelweis und seiner Arbeit können wir lernen, dass kein Leid von Familien hingenommen werden muss und auch vermeintlich unvermeidbare Gegebenheiten alles andere als gottgegeben sind. Wir können Dinge zum Besseren verändern. Der Kindergarten ist der Start unserer Bildungsbiografie, wenn er wie in Thüringer Einrichtungen ein Ort des Wachsens, des Förderns und des Sich-entwickeln-Könnens ist. Bildung, und dafür steht die Linke, muss kostenfrei sein – vom Kindergarten bis zum Meister oder Master.
(Beifall Die Linke)
Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen, als Gesellschaft ist es unsere Aufgabe, sämtliche Hürden aus dem Weg zu räumen, um den Zugang zu Bildung zu ermöglichen und damit das scheinbar Unmögliche zu schaffen, nämlich die Vererbung von Armut zu durchbrechen. Armut macht, dass ein Mensch anders behandelt wird und sich anders verhält – eine doppelte Hypothek. Der Stempel, den sich arme Familien aufdrücken lassen müssen, um diese Bildungseinrichtung Kindergarten bezahlen zu können, verändert das Bewusstsein der Familie des Kindes und auch der Gesellschaft, die dem Kind gegenübertritt. Ich habe es oft gehört, das Argument, der Kindergarten koste ja nichts, er würde ja denen bezahlt, die es sich nicht leisten können, wenn man wenig Geld hat. Aber ich sage Ihnen etwas: Der Kindergarten kostet dann etwas. Er kostet Würde, er kostet Scham und er kostet den unauslöschlichen Stempel der Erbkrankheit Armut auf der Stirn der gesamten Familie und auch des Kindes. Regine Hildebrandt, leidenschaftliche Landespolitikerin, an die wir uns viel häufiger erinnern sollten, hat viele kluge Sätze gesagt.
(Beifall Die Linke, SPD)
Einer davon war: „Ein Alltag ohne soziale Demütigung – das ist das Grundrecht aller, ausnahmslos.“
(Beifall Die Linke)
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich habe es vorhin schon erwähnt: Wir haben die Mittel in der Hand, die Dinge zu ändern. Wir haben es in der Hand, Bildung wirklich kostenfrei zu machen und damit wieder ein Stück der vermeintlichen Vererbungslogik von Armut zu durchbrechen. Kinder sind Kinder, Kinder sind Zukunft. Es ist unsere Pflicht als Gesellschaft, dass jedes Kind mit der gleichen Würde angeschaut wird, egal ob die Eltern viel Geld haben oder wenig.
(Beifall Die Linke)
Und als Randbemerkung mal: Auch alle Erwachsenen sollten mit der gleichen Würde angeschaut werden, egal ob sie Empfänger von Bürgergeld sind oder Großverdiener.
(Beifall Die Linke)
Deshalb muss der Kindergarten kostenfrei sein für alle und vollständig. Das Geld ist da, ich habe es vorhin dargestellt.
Und da bin ich gleich noch mal bei Regine Hildebrandt: „Erzählt mir […] nicht, dass es nicht geht!“
(Unruhe CDU)
Ein Land, das den Immobilienverkauf rabattiert, muss auch Geld für kostenfreie Bildung aufbringen können. Ansonsten läuft hier etwas grundlegend verkehrt. Danke schön.
(Beifall Die Linke)
Sie haben davon gesprochen, dass Bildung kostenfrei sein muss – vom Kindergarten bis zum Meister. Wie erklären Sie sich, dass Ihre Fraktion unseren Antrag zur kostenfreien Meisterausbildung in der vergangenen Legislatur immer wieder abgelehnt hat?
Sehr geehrte Linkenfraktion, erst mal vielen Dank für den Antrag. Aber Sie müssen mir noch mal einen Widerspruch erklären – ich habe es vielleicht noch nicht verstanden –, der meiner Meinung nach vorherrscht. Sie haben jetzt in Ihrer Rede zu 80 Prozent über Armut gesprochen. Jetzt haben wir eine Situation, in der es offensichtlich ist – was Sie auch in der letzten Regierungsbeteiligung erfahren haben –, dass das Geld nicht für alle bildungspolitischen Maßnahmen oder zur Armutsbekämpfung von Kindern ausreicht. Das ist ein wichtiges Thema, das uns, glaube ich, auch verbindet. Aber wie erklären Sie sich jetzt, dass Sie ein kostenfreies Kita-Jahr fordern, wovon ja mindestens die Hälfte – ich würde sogar eher sagen zwei Drittel – Menschen mit sehr hohen Einkommen oder mit mittleren hohen Einkommen profitieren, die nicht von Armut betroffen sind, und gleichzeitig momentan, zum Beispiel bei uns in Nordhausen oder auch in anderen Kommunen, die Eltern jetzt mit einer Situation konfrontiert sind, dass zum Beispiel bei einer Krankenschwester, die alleinerziehend ist, oder einem Ehepaar, bei dem ein geringes Einkommen, ein geringes Arbeitseinkommen vorherrscht, die Kita-Beiträge immer mehr steigen und das schon einen sehr hohen Anteil an den Lebenserhaltungskosten beinhaltet und diese Menschen schon überlegen: Kann ich es mir überhaupt noch leisten, mein Kind, das es vielleicht sehr nötig hat, auch eine Betreuung zu haben, länger als bis Mittag in die Kita zu schicken, weil das Geld nicht ausreicht? Da verstehe ich die Linke jetzt nicht, ehrlich gesagt – Sie haben doch in Ihrem Programm, dass Sie sich für soziale Gerechtigkeit einsetzen –, dass die Menschen nicht unterstützt werden, aber gleichzeitig Menschen mit hohen Einkommen, die davon viel mehr profitieren würden. Da würde ich gerade noch …
(Unruhe Die Linke)
Ja, Sie sagen: Es soll alle Kinder betreffen. Aber Sie sehen doch, dass die Möglichkeiten gar nicht da sind. Das haben Sie doch die letzten zehn Jahre auch nicht gemacht. Da muss man doch erst mal aus sozialpolitischer Sicht denjenigen helfen, die am bedürftigsten sind.
(Beifall BSW, SPD)(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, Die Linke: Alle
Kinder sind gleich viel wert!) Also ich würde bitten, dass Sie da noch mal überlegen und sich vielleicht auch auf den Grundkonsens von sozialer Gerechtigkeit für Menschen mit geringen Einkommen konzentrieren, für Kinder, die von Armut betroffen sind, wie Sie es dargestellt haben. Da finden Sie bestimmt auch unsere Zustimmung. Vielen Dank.
(Beifall BSW)
Vielen Dank dem Abgeordneten Kobelt. Jetzt frage ich noch in Richtung Landesregierung.
(Zwischenruf Abg. Große-Röthig, Die Linke:
Ich habe eine Nachfrage gehabt!) Es gab eine Nachfrage?
(Zwischenruf Abg. Kobelt, BSW: Eine Nach-
frage?) Eine Ergänzung? Herr Abgeordneter Kobelt, es wurde eine Frage gestellt.
Also erst mal sind die Hortgebühren auch in den Schulalltag eingebunden.
(Beifall BSW)(Zwischenruf Abg. Maurer, Die Linke: Kinder-
garten ist keine Bildung?) Und zweitens haben wir gerade von Prioritäten gesprochen. Sie müssen doch jetzt nicht einen kritischen Punkt Ihrer Seite dann zurückspiegeln. Erklären Sie doch erst mal Ihren Widerspruch, dass Sie sich nicht für Familien mit geringen Einkommen einsetzen, sondern für Menschen mit hohen Einkommen! Das ist doch Ihr Antrag.
(Beifall CDU, BSW)(Unruhe BSW)
Dann frage ich jetzt die Landesregierung. Herr Minister Holter möchte dazu Stellung beziehen. Ich erteile Minister Holter das Wort. Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, lassen Sie mich mit zwei Grundsätzen beginnen, die meine Politik in den vergangenen Jahren bestimmt haben. Betreuung, Bildung beitragsfrei – das ist der erste Grundsatz.
(Beifall Die Linke)
Der zweite Grundsatz ist: Das Beste für die Kinder ist gerade gut genug.
(Beifall Die Linke)
Und diejenigen, die in der vergangenen Legislaturperiode dabei waren, werden sich erinnern, dass eine meiner ersten Reden hier von diesem Pult aus genau damit begonnen hatte und ich mich als Kinderminister in Thüringen genauso verstanden habe. Das war im August 2017. Und wie Frau Große-Röthig schon gesagt hat, hat Thüringen in den vergangenen Jahren seine Spitzenposition in der Kindertagesbetreuung behauptet und auch ausgebaut. Das ist auch gut so. Abgeordnete haben eben schon darüber gesprochen, der letzte große Akt dieses Hauses in der 7. Wahlperiode war die Verabschiedung der Novelle des Kindergartengesetzes mit Unterstützung der CDU, sodass wir das inhaltlich, lieber Christian Tischner, ausgehandelt und ausgearbeitet haben und das dann hier die breite Zustimmung im Haus gefunden hat. Da ging es in erster Linie um die Qualitätsverbesserung und aus meiner Sicht auch in zweiter Linie um die Sicherung der Arbeitsplätze. Ja, es ging um die Fachkräfte, die Betreuungsschlüsselverbesserung sowohl bei den unter Drei- als auch bei den über Dreijährigen. Das war ja auch unser gemeinsames Anliegen. Genau dieses Gesetz kommt den Kindern zugute und kommt damit auch den Erzieherinnen und Erziehern zugute. Das kann und darf auch nicht das Ende der Entwicklung des Kindergartensystems in Thüringen sein. Denn die Dauerthemen „Qualitätsverbesserung“ und „Beitragsfreiheit“ wurden von den verschiedenen Rednerinnen und Rednern angesprochen, die werden Sie in der neuen Legislaturperiode weiterhin begleiten und selbstverständlich auch die Finanzierung. Das gehört zu dem Thema dazu und das muss auch so sein. Lassen Sie mich kurz zurückblicken. Zwei beitragsfreie Kindergartenjahre wurden in Thüringen geschaffen. Die Betreuungsschlüssel wurden schrittweise verbessert. Sprachkitas wurden eingeführt; „Vielfalt vor Ort begegnen“. Wir haben das GuteKita-Gesetz des Bundes umgesetzt und auch die folgenden Gesetze, Leitungsschlüssel verbessert, Minderungszeiten ebenfalls verbessert. Alles Dinge, die den Kindern und den Erzieherinnen und damit auch den Familien zugutegekommen sind. Ebenso die praxisintegrierte, vergütete Ausbildung, auch dort haben wir, lieber Christian Tischner, zusammengearbeitet, dass wir hier im Landtag einen übereinstimmenden Beschluss gefasst haben. Sie haben den gefasst, damit die praxisintegrierte Ausbildung in Thüringen eingeführt werden kann. Und das alles im Dialog mit den Beteiligten, mit der Landeselternvertretung, mit den Gewerkschaften, mit den Trägern, mit vielen anderen mehr. Und eins ist klar: Wir haben hier in diesen Fragen zusammengestanden mit den Beteiligten. Aber ich will auch darauf hinweisen, meine Damen und Herren Abgeordneten, dass aus diesem Katalog auch eine Schlussfolgerung, eine Forderung, eine Bitte gekommen ist, die gesagt hatte: Lasst uns bitte parteiübergreifend und wahlperiodenübergreifend einen Stufenplan erarbeiten, einen Stufenplan für die Qualitätsverbesserung, also Fachkräfte-Kind-Schlüssel und die anderen Positionen, die man dafür braucht, und auch für die Beitragsfreiheit. Das war immer der große Konsens und darauf haben wir uns,
(Beifall Die Linke)
ich zumindest und auch die Linksfraktion, immer gestützt. Das Kindergartengesetz war vor der Wahl. Aber zu diesem Kindergartengesetz gehört auch eine Entschließung und die greift jetzt die Linksfraktion auf. Das halte ich nur für konsequent, denn die Linke bleibt sich treu, weil das Thema „Beitragsfreiheit“ ihr immer ein Herzensanliegen war.
(Beifall Die Linke)
Damit nimmt sie die Zukunft in den Blick, weil sie eben die Kinder in den Blick nimmt. Das nenne ich politische Kontinuität und das ist für mich auch einfach glaubwürdig. Das will ich hier mal dick unterstreichen. Eine Linksfraktion ist eben glaubwürdig und sie setzt sich ein für chancengleiche Bildung und Betreuung von Anfang an. Da macht sie eben keinen Unterschied, aus welcher Familie die Kinder kommen, egal ob aus einer reichen, mittelreichen, mittelständischen oder armen Familie. Alle Kinder sind der Linken und mir auch gleich viel wert. Das, glaube ich, ist wichtig, das muss man hier noch mal dick unterstreichen.
(Beifall Die Linke)
Wie sieht nun die Bevölkerung in Thüringen das? Die Bevölkerung, die Menschen in Thüringen sagen – und da hat die Linke bei INSA eine Umfrage in Auftrag gegeben –, dass eben diese Beitragsfreiheit wichtig ist. Und so wollen wir das auch, wie andere schon gesagt haben, tatsächlich: Bildung muss beitragsfrei sein – von der Kinderkrippe über den Meister, vom Meister bis hin zu den Kursen in der Erwachsenenbildung, zum Beispiel an der Volkshochschule. Genau das wollen die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes und das greift die Linksfraktion auf und dieses Meinungsbild unterstützt genau der Antrag, der hier vorliegt. Ja, meine Damen und Herren, nicht nur aus diesem Grund ist es wichtig, den nächsten Schritt zur vollständigen Beitragsfreiheit zu gehen. Ich halte das für notwendig, weil das eben erstens ein bildungspolitisches Ergebnis bringen wird. Beitragsfreiheit bedeutet eben, dass die Bildungschancen der Kinder steigen. Zweitens ist es ein sozialpolitischer Aspekt – über den ist hier schon gesprochen worden – und selbstverständlich auch ein familienpolitischer Aspekt, der mit der Beitragsfreiheit zusammenhängt. Familien werden entlastet. Wir haben heute in anderen Zusammenhängen, Sie haben heute in anderen Zusammenhängen schon sehr intensiv über Entwicklungen bei den Verbraucherpreisen – Inflation war das Stichwort – und andere Dinge mehr gesprochen. Am Ende geht es darum, allen Kindern eine gedeihliche Entwicklung im Kindergarten und später beim Bildungsweg über die Schulen und in die Berufe oder beim Studium entsprechend zu ermöglichen. Deswegen ist auch die Beitragsfreiheit eine Investition in die Zukunft, aber nicht nur die Beitragsfreiheit allein, sondern auch die Verbesserung der Qualität und in dem Zusammenhang der Betreuungsschlüssel. Ich halte das – das habe ich auch damals, 2017, schon immer gesagt – für absurd und für falsch, die Qualitätsentwicklung gegen die Beitragsfreiheit zu stellen. Beides gehört zusammen und beides muss man zusammen denken. Beides muss auch zusammen umgesetzt werden.
(Beifall Die Linke)
Wir brauchen beides, Schritt für Schritt. Das ist, wie wir eben auch laufen, linkes Bein und rechtes Bein. Mache ich den Schritt bei der Verbesserung des Betreuungsschlüssels mit dem rechten Bein, dann muss ich auch mit dem linken Bein den Schritt in diese Richtung Beitragsfreiheit gehen – und das eben Schritt für Schritt, und so kommt man auch zum Erfolg. Das kann nur mein Appell an die zukünftigen – bzw. die der jetzigen 8. Legislaturperiode – Verantwortungsträgerinnen und Verantwortungsträger und die Nachfolgerinnen und Nachfolger in der Landesregierung sein. Wenn Sie heute Morgen in die Presse geschaut haben, da haben Sie zur Kenntnis nehmen können, dass der Sachverständigenrat für Wirtschaft eine Mindestquote für Bildungsausgaben gefordert hat. Das habe ich mit Interesse zur Kenntnis genommen. Diese Mindestquote für Bildungsausgaben beschreibt der Sachverständigenrat für den schulischen Bereich, für Schülerinnen und Schüler. Und er sagt auch, das ist Aufgabe der Landeshaushalte. Nun haben wir in Thüringen aber einen Bildungsplan 0 bis 18 und wir nehmen bei Bildung sehr wohl die frühkindliche Bildung mit in den Blick. Deswegen kann ich zu dem, was der Sachverständigenrat uns heute Morgen mitgegeben hat, nur sagen: Führen Sie in die zukünftigen Haushalte eine Mindestquote für Ausgaben für Bildung und Betreuung ein. Das wäre eine klare Priorität, die man bei den Haushaltsverhandlungen vor die Klammer zieht. Das ist in den vergangenen Jahren nicht gelungen. Das wäre aber die Botschaft, die Untersetzung dessen, was die Sachverständigen uns heute mit auf den Weg gegeben haben.
(Beifall Die Linke)
In dem Sinne, meine Damen und Herren, kann ich Ihnen nur empfehlen, für Thüringen eine Bildungsdividende einzuführen, damit deutlich wird, Bildung hat die Priorität, die sie nicht nur in wohlfeilen Worten verdient, sondern die sich auch ganz in der pragmatischen Politik niederschlägt, und zwar im Haushalt.
(Beifall Die Linke)
Deswegen ist es nach meiner Auffassung auch wichtig, zu überlegen, wie das finanziert werden kann.
(Beifall Die Linke)
Und es kann finanziert werden. Da kann ich noch mal an die CDU-Fraktion oder auch an die anderen Fraktionen, die in den vorangegangenen Legislaturperioden hier schon gearbeitet haben, sagen: Wir haben jedes Jahr Haushaltsüberschüsse. Wir haben also Geld, welches im Haushaltsvollzug nicht ausgegeben wird. Warum kümmern Sie sich dann nicht um diese Themen und um diese Gelder? Ich bin der Überzeugung, damit werden auch die 35 Millionen Euro, die genannt wurden, ganz konkret aufbringbar. Und damit gäbe es auch eine Finanzierungsmöglichkeit. Oder Sie entscheiden sich in der Haushaltsberatung tatsächlich, bestimmte Prioritäten vor die Klammer zu ziehen und damit nicht die Einzelpläne der einzelnen Ministerien zu belasten. Aber das müssen Sie entscheiden. Ich kann das nur als Empfehlung zum Ausdruck bringen. Bildung, das haben verschiedene Rednerinnen und Redner angesprochen, ist unwahrscheinlich wichtig für die Entwicklung der Kinder. Ich kann nur sagen – das geht Ihnen allen so, egal von welcher Partei und welcher Fraktion Sie kommen –, Bürgerinnen und Bürger des Landes sehen Bildungsfragen mit der obersten Priorität. Deswegen haben Sie, wenn es um Chancengleichheit geht, um Qualitätsverbesserung im Kindergarten, um Beitragsfreiheit in den Kindergärten, in dem Sinne nur eine Chance: den Antrag der Linken zu unterstützen. Denn das wäre eine klare Botschaft an die Thüringer Gesellschaft, die sagt: Ja, wir kümmern uns um die Zukunft, wir kümmern uns um die Kinder. Das Beste für die Kinder ist gerade gut genug. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Minister Helmut Holter. Ich habe gehört, dass es den Antrag auf Überweisung dieses Punkts an den Haushalts- und Finanzausschuss gab. Wenn Sie für diese Überweisung stimmen, dann bitte ich jetzt – ich würde es gerne abstimmen – um Ihr Handzeichen. Ich sehe die Stimmen der Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW, der CDU. Gibt es Gegenstimmen? Ich sehe die Stimmen der Fraktion der AfD. Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Antrag an den Haushaltsund Finanzausschuss überwiesen. Damit können wir diesen TOP schließen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 7 Antrag der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/65 Ist eine Begründung gewünscht?
(Zuruf Abg. Müller, Die Linke: Ja!)
Das ist der Fall. Ich bitte die Abgeordnete Müller, diesen Antrag zu begründen.
Leben in Thüringen – gleichwertig und nachhaltig in allen Bereichen der Gesellschaft und in allen Regionen
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer vielleicht noch am Livestream! „Leben in Thüringen – gleichwertig und nachhaltig in allen Bereichen der Gesellschaft und in allen Regionen“ – warum bringen wir heute diesen Antrag ein? Vor vier Monaten wurden zwei neue Staatsziele in die Thüringer Verfassung aufgenommen. Eines dieser Staatsziele lautet „gleichwertige Lebensverhältnisse […] in Stadt und Land“ und das zweite ist die nachhaltige Entwicklung, also „Nachhaltigkeit“. Wenn man Staatsziele ernst nimmt, die wir in der Verfassung fest verankert haben, und auch Urteile des Bundesverfassungsgerichts, die es uns mitgegeben haben, dann heißt das für uns Hausaufgaben. Und mit diesem Antrag wollen wir unsere Hausaufgaben, die wir sowohl als Landtag als aber auch in den Kommunen, Städten und Gemeinden nun machen müssen, anfangen oder beginnen. Warum auch dann in diesem Antrag – und ich will es gerne begründen – das Landesentwicklungsprogramm mit erwähnt wird, womit wir ja ein bisschen fordern, was heißt „ein bisschen“, nein, wir fordern eine 30er-Zone bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms, weil wir sagen, diese zwei neuen Staatsziele wollen wir gemeinsam diskutieren hier im Landtag, aber auch mit den Menschen und nicht einfach über die Menschen, sondern wir wollen die Menschen mitnehmen. Deswegen sind auch Vorschläge zu Bürgerdialogverfahren, Bürgerratsverfahren mit involviert, weil wir davon fest überzeugt sind – und das werden wir nachher noch länger ausführen –, dass das gerade auch in den gesellschaftlichen Diskussionen, die wir draußen erleben, notwendig ist. Gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land auf den Weg zu bringen, bedeutet eben, mit den Menschen und nicht über die Menschen zu reden, und deswegen haben wir diesen Antrag auch eingebracht. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
Leben in Thüringen – gleichwertig und nachhaltig in allen Bereichen der Gesellschaft und in allen Regionen
Vielen Dank, Abgeordnete Müller. Wir kommen nun zur Aussprache, und als Erstes habe ich hier vom BSW den Abgeordneten Tilo Kummer als Redner auf der Liste stehen.
Leben in Thüringen – gleichwertig und nachhaltig in allen Bereichen der Gesellschaft und in allen Regionen
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich gebe zu, ich habe mich riesig gefreut, als „Nachhaltigkeit“ Eingang in die Thüringer Verfassung gefunden hat, genau wie das Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse in Stadt und Land, weil es aus meiner festen Überzeugung wirklich wichtige Grundprinzipien sind dafür, dass unser Land gut funktionieren kann.
(Beifall BSW)
Die Umsetzung von Verfassungszielen ist eine Aufgabe, die obliegt dem Landtag. Das ist ein wichtiges Ziel. Dem müssen wir uns widmen, da bin ich ganz bei der Antragstellerin. Mir würde zuerst mal vorschweben, dass wir diese Ziele künftig in der Gesetzesvorprüfung mit betrachten, damit es endlich aufhört, dass in einer Landtagssitzung Nachhaltigkeitsziele beschlossen werden und einen Tagesordnungspunkt später dem entgegenstehende Ziele. So etwas habe ich hier im Haus leider schon erlebt. Ich könnte mir vorstellen, dass wir das, was wir vor anderthalb Wahlperioden hier schon mal hatten im parlamentarischen Nachhaltigkeitsbeirat, wieder ins Leben rufen würden, damit man in den einzelnen Bereichen der Tätigkeit des Landtags, in den einzelnen Ausschüssen, sich mit den Nachhaltigkeitszielen vertraut macht und darauf achtet, dass das, was die Ausschüsse auf den Weg bringen, wirklich mit den Nachhaltigkeitszielen des Landes in Übereinstimmung zu bringen ist. Wir haben einen Nachhaltigkeitsbeirat. Wir haben in den einzelnen Ministerien ausgearbeitete Nachhaltigkeitsziele. Das ist alles da. Das ist das Grundgerüst, nach dem wir arbeiten können. Wir müssen es tun und das passiert leider viel zu oft nicht. Die Frage ist: Was ist Ziel des Antrags? Kann mit einem Antrag, der keine Bindungswirkung an die Landesregierung entfaltet, erst recht nicht in einer jetzigen Zeit, in der ich die künftige Landesregierung, die es umsetzen müsste, gar nicht adressieren kann, also ich kann gar nicht die zuständigen künftigen Minister ansprechen, kann man mit so einem Antrag wirklich ein Verfassungsziel umsetzen? Da sage ich: Ich hätte es da lieber in der Gesetzgebung. Die zweite Frage ist: Kann ich das durch Landesplanung? Sie haben folgende Bereiche aufgeschrieben, die adressiert werden sollen: ausreichender angemessener Wohnraum, existenzsichernde Löhne, Inklusion, Gleichstellung, Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen, eine klimaneutrale Wirtschaft, Digitalisierung, den gleichwertigen Zugang zur öffentlichen Daseinsvorsorge, die Partizipation an politischen Entscheidungen – so mal kurz zusammengefasst. Wie viel davon ist Bestandteil der Landesplanung? Soziale und ökologische Nachhaltigkeit habe ich jetzt nicht erwähnt, weil ich davon so einen dicken Hals kriege. Nachhaltigkeit, wissen wir alle, ist die Dreieinigkeit von Wirtschaft, Soziales und Umwelt. Da kann ich nicht immer Wirtschaft rauslassen, dann kippt der Stuhl um. Das muss man einfach wissen, wenn man über Nachhaltigkeit redet.
(Beifall CDU, BSW)
Ich finde, die wenigsten dieser Ziele finden sich direkt im Landesentwicklungsprogramm wieder. Vor dem Hintergrund brauche ich Gesetze, um es zu adressieren. Es gibt die Zielstellung der Demokratisierung und der Verbesserung der Mitbestimmung in der Landesplanung. Da bin ich wieder ganz bei der Antragstellerin, da müsste man aber das Landesplanungsgesetz auf den Tisch packen und dort sagen, dass es endlich die Zustimmung des Landtags beim Landesentwicklungsprogramm braucht. Warum das in der Vergangenheit nicht passiert ist, kann ich nicht beantworten. Das BSW war in den letzten fünf Jahren auch nicht im Thüringer Landtag. Ich wüsste nicht, dass der Versuch gemacht wurde, das Landesentwicklungsprogramm zustimmungspflichtig vom Landtag zu machen. Ansonsten kommt der Antrag in Punkt III zu der Zielstellung, dass die Landesregierung die anstehende Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms angehen soll. Ich gebe zu, dass mich das verunsichert. Ich komme mal zu einer Pressemitteilung des Thüringer Infrastrukturministeriums – Zitat –: „Mit großer Sorgfalt und in einem breit angelegten Beteiligungsprozess wurde die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms […] abgeschlossen. Der Anfang 2022 gestartete Fortschreibungsprozess stellt sicher, dass Thüringen den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen in unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen gewachsen ist. Insbesondere die kommunalen Neugliederungen und der notwendige Ausbau klimafreundlicher Energieträger machten eine Anpassung des LEP erforderlich. Die vorliegende erste Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen 2025 ist das Ergebnis der Teilfortschreibung und ein wichtiger Schritt für eine nachhaltige und ausgewogene Entwicklung Thüringens. Die hier festgelegten Leitvorstellungen und Erfordernisse der Raumordnung bieten eine solide Grundlage, um die Herausforderungen der Zukunft erfolgreich anzupacken und Thüringen als lebenswerte Heimat für alle Bürgerinnen und Bürger zu stärken.“ August 2024. Am 9. Juli hat die Landesregierung diese Fortschreibung beschlossen, am 30. August veröffentlicht, am 31. in Kraft getreten. Das Landesentwicklungsprogramm 2025 stammt von 2014. Wenn Sie es googeln, finden Sie Christian Carius, das war der damals zuständige Minister. Ich hätte mir gewünscht, wenn die danach folgende Landesregierung das LEP gleich aufgemacht hätte. Das war damals aber nicht durchsetzungsfähig. Die Frage ist: Wen wollen Sie mit dem Antrag treffen? Ich habe so ein bisschen den Eindruck, Sie haben uns einen Ball auf den Elfmeterpunkt gelegt vor dem eigenen Tor und warten, dass den irgendjemand reinmacht. Das verstehe ich nicht.
(Beifall CDU, BSW)
Ich kann sagen, wir werden den Hinweis aufnehmen, uns das Landesentwicklungsprogramm, das die scheidende Landesregierung auf den Tisch gepackt hat, genau anzusehen und auf Überarbeitungsbedarf zu prüfen. Wenn auch im Sinne der beschriebenen Nachhaltigkeitsziele ein Überarbeitungsbedarf festgestellt wird, dann werden wir das tun. Die meisten Ihrer Punkte, die im Antrag aufgelistet sind, brauchen ein anderes Gesetzgebungsverfahren. Dementsprechend geht der Antrag da fehl und wir werden ihn heute nicht beschließen.
(Beifall BSW)
Leben in Thüringen – gleichwertig und nachhaltig in allen Bereichen der Gesellschaft und in allen Regionen
Sehr geehrter Herr Tagungspräsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, sehr geehrte Gäste, ich versuche, den Ball mal aufzunehmen. Mal schauen, ob ich den ins Tor treffe. „Gleichwertig und nachhaltig in allen Bereichen der Gesellschaft und in allen Regionen“ – das ist ein Satz, dem man ohne Abstriche zustimmen kann, steht auch in der Verfassung. Sie zitieren dann Wort für Wort, was der Landtag beschlossen hat. Kann man machen. Warum der Landtag aber feststellen soll, was er schon beschlossen hat, erschließt sich mir hier allerdings nicht.
(Beifall CDU)
Das hätte man in die Begründung oder eine Vorbemerkung schreiben können, aber nicht in einen Antragstext. Sie wollen weiter, dass der Landtag feststellt, dass „alle staatlichen Akteurinnen und Akteure in Thüringen zu konkreten Maßnahmen […] verpflichtet“ sind. Mehr noch: Sie wollen, dass der Landtag feststellt, dass die „beiden Staatsziele und ihre Inhalte […] – als umfassende, rechtlich verbindliche und einklagbare Handlungsverpflichtungen – Grundlage beziehungsweise Ausgangspunkt für ein stimmiges und längerfristiges Konzept“ usw. sein sollen und – es wird noch besser – dass „die verfassungsrechtliche Verpflichtung [besteht], die beiden Staatsziele […] zu verwirklichen.“ Das steht in dem Antrag. Ich versuche, das mal einzuordnen: Nein. 1. Staatsziele sind keine einklagbaren Grundrechte.
(Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Doch!
24. März 2022!) Schauen Sie nach! 2. Staatsziele verpflichten den Staat, auf bestimmte Ziele hinzuwirken. 3. Staatsziele stehen immer unter dem Vorbehalt des Möglichen und Machbaren. 4. Staatsziele sind abstrakt und werden durch Gesetze und andere Normen – der Kollege hat es gerade schon erläutert – in konkretes Handeln umgesetzt. Wenn man jetzt unter dieser Prämisse den Antrag liest, dann erweckt er bei mir den Eindruck, dass Ihre Fraktion dem Parlament, den staatlichen Akteuren und allen Menschen in Thüringen die Deutungshoheit für diese Staatsziele abnehmen und überstülpen will. Mit Aussagen wie „Wohnen ist Menschenrecht“ und dass das Angebot, die Nutzung und der Bau von Wohnraum geschützt und gestärkt werden müssen, haben Sie zwar Allgemeinplätze belegt, aber nichts Konkretes gesagt. Dabei hätte es eigentlich gereicht, wenn Sie in die Medien schauen. Burkhard Siebert, seines Zeichens Hauptgeschäftsführer des Bauindustrieverbandes Hessen-Thüringen, hat zum Thema „Wohnungsbau“ dieser Tage einen sehr deutlichen Satz gesagt – ich zitiere –: „Wir bauen jeden Tag Bürokratie in Größenordnung auf und verbrennen Geld, das nicht in der Baubranche ankommt.“ Das ist die sprichwörtliche Baustelle. Wenn staatliche Akteure zur Nachhaltigkeit und Erreichung gleichwertiger Lebensbedingungen verpflichtet werden sollen, dann heißt das für mich zuvorderst auch Bürokratieabbau. Ich habe das Wort in Ihrem Antrag nicht gefunden. Eine weitere Passage: Sie wollen die Ursachen des Niedriglohnsektors beseitigen und wir brauchen eine „sinnvolle ökonomische Entwicklung“. Was das sein soll, sagen Sie jedoch nicht. Dann geht es um Arbeitsförderung, Ausbildung, Gewinnung von Fachkräften. Das kann man alles machen, aber wenn man seit zehn Jahren für das Bildungsressort zuständig ist, würde mir jedenfalls als Allererstes einfallen, dass wir eine viel zu hohe Anzahl an Schulabbrechern haben, denen gar nichts anderes übrig bleibt, als im Niedriglohnsektor anzuheuern. Als Nächstes würde mir der Stundenausfall einfallen und dass unsere Regelschüler ohne die wichtigsten Grundfertigkeiten in die duale Ausbildung starten. Nichts dergleichen findet man. Für Kinder und Jugendliche haben Sie dafür im Angebot: Stärkung der Beteiligungsmöglichkeiten und Teilhabe im Bereich „Bildung“. Wie wäre es denn aber mal mit dem Grundrecht auf Bildung, dem Recht, dass Schüler die Stunden bekommen, die in der Thüringer Stundentafel festgeschrieben sind? Das wäre doch mal was,
(Beifall CDU)
das wäre so eine konkretisierende Norm. Benachteiligung von Frauen: Wissen Sie, was für mich als Frau, Mutter, Oma nachhaltig und eine Stärkung der gleichwertigen Lebensverhältnisse wäre? Dass wir flächendeckend im ganzen Land Hebammen und Geburtsstationen haben und dass wir Schwangerschaftskonfliktberatung flächendeckend anbieten und auskömmlich finanzieren. Gleiches gilt für die Kinderbetreuung. Wir haben darüber gesprochen. Alleinerziehende – das weiß jeder – sind aufgeschmissen, wenn der Kindergarten nur von 8.00 bis 15.00 Uhr geöffnet hat. Frauen und Familien brauchen jeweils in ihrer ganz konkreten Lebenssituation die größtmögliche Unterstützung. Das ist für mich Beseitigung der Benachteiligung von Frauen und die konkrete Umsetzung beider Staatsziele.
(Beifall CDU)
Dann wollen Sie Klimaneutralität durch Beteiligungskultur in Unternehmen erreichen. Sie springen zum Vergaberecht und vergessen schon wieder das Wort „Bürokratieabbau“. Das muss im Übrigen auch nichts mit Reduzierung von Standards zu tun haben. Dann kommen ein paar Lebensweisheiten mit Regelungscharakter null. Und da war ich erst mal nur beim Teil I, denn dann kommen Teil II und Teil III Ihres Antrags. Der erste Teil jedenfalls liest sich für mich wie ein Manifest. Diese Teile II und III beschäftigen sich jetzt mit der Landesentwicklung und Landesplanung, der Ausweitung von Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechten und der – in Klammern gesetzt – weiteren Demokratisierung des Landesplanungsrechts. Sie fordern mehr Transparenz und Bürgerbeteiligung. Und da muss ich meinem Kollegen zustimmen. Angesichts der Tatsache, dass die mittlerweile geschäftsführende Regierung gegen den Willen der Kommunen vor Ort in Südthüringen ein Oberzentrum ausgerufen hat und mein Dorf beispielsweise kein Grundzentrum sein darf, finde ich das richtig gut. Ich frage nur, warum Sie es in den letzten Jahren nicht so eingebracht haben.
(Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Das ha-
ben wir!) Auch dieses Ressort wird aktuell noch von Ihrer Partei geleitet. Als CDU ist uns das Thema „Nachhaltigkeit“ mindestens genauso wichtig wie die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse der Thüringer. Das steht in unserem Programm und wird hoffentlich auch die Arbeit der künftigen Regierung prägen. Wenn ich also in der Gesamtschau auf das Papier blicke, das ideologische und gesinnungsschwangere Phrasen enthält, aber überhaupt keinen konkreten Vorschlag oder Antrag, dann fällt es mir schwer, hier eine Empfehlung für eine Verweisung auszusprechen. Ich habe noch 1 Minute und die möchte ich gern dafür nutzen, dass ich noch ein weiteres Geburtstagskind von heute ehre, ein Geburtstagskind, das heute 128 Jahre alt geworden wäre und 1946 hier im Landtag war, mein Urgroßvater. Mein Urgroßvater hat 1946 folgenden schönen Satz gesagt und herzlichen Glückwunsch, Opa, deshalb zitiere ich den Satz, weil er so schön passt. 1946: „Nach einigen ergiebigen Aussprachen kam man von der Phrasiologie ab und zu praktischen Dingen. Wir brauchten Grund unter den Füßen und ein gemeinsames Wollen. Ich war immer grundsätzlich gegen Schlagworte und leere Versprechungen. Aufgestellte Forderungen müssen klar und vernünftig sein, müssen durchgeführt werden können und auch durchgeführt werden.“ So weit das Zitat meines Urgroßvaters. Machen Sie bitte Vorschläge zur Regelung konkreter Sachverhalte und formulieren Sie konkrete Normen, mit denen sich das Parlament sinnhaft auseinandersetzen kann. Wenn Sie nicht selbst zurückziehen und überarbeiten, empfehle ich hilfsweise für meine Fraktion die Ablehnung des Antrags. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Leben in Thüringen – gleichwertig und nachhaltig in allen Bereichen der Gesellschaft und in allen Regionen
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, der vorliegende Antrag schließt an die im April des Jahres mit Stimmen von Rot-Rot-Grün und CDU erfolgte Änderung der Thüringer Verfassung an und fordert die Umsetzung im Landesentwicklungsprogramm, was insofern bemerkenswert ist, da das zuständige Ministerium das links geführte Ministerium für Infrastruktur ist unter der nunmehr geschäftsführenden Frau Karawanskij, die auch für das Landesplanungsgesetz zuständig ist, dem im Antrag Demokratiedefizite und ein Mangel an Transparenz attestiert werden. Ich habe mich daher beim Lesen gefragt, ob man der geschäftsführenden Ministerin aus den eigenen Reihen mit diesem Antrag einen Gefallen getan hat, und stimme da dem BSW zu. Rückblickend auf die Debatte zu dieser Verfassungsänderung möchte ich kurz auf die Position unserer Fraktion eingehen, bevor ich mich dann diesem Antrag hier widme. Wie unser Parlamentarischer Geschäftsführer bei der Plenardebatte im April dargelegt hat, gab es Staatsziele und Vorschläge, die wir begrüßten, wie die Konnexität und das Ehrenamt. Bei anderen Änderungsvorschlägen war die Auswirkung auf die Gesellschaft oder der damit verbundene Missbrauch der Verfassung allzu deutlich, weswegen wir sie ablehnten, so das mit den Kampfbegriffen „Klimaneutralität“ oder „Wirtschaftstransformation“ versehene schwammige Ziel der Nachhaltigkeit. Denn das Ergebnis dieses Verständnisses von linker Nachhaltigkeit ist zum Beispiel der Niedergang der Thüringer Zuliefererindustrie. „Nachhaltig“, ein oft benutztes Wort, das sich auch in dem vorliegenden Antrag mehrfach wiederfindet, kommt übrigens ursprünglich aus dem Forstbereich. Inzwischen wird es aber wie eine Monstranz von denjenigen vor sich hergetragen, die der Ökologie und der Ökonomie dauerhaft schaden.
(Beifall AfD)
Wirklich nachhaltig wäre es jedenfalls, den Wald und die Wirtschaft vor ideologisch begründeten Transformationsphantasien zu schützen. Wir unterstützen keine Versuche, das höchste Gesetz Thüringens als Vehikel politischer Ansichten zu verformen – um auf die Verfassungsänderung im April zurückzukommen –, weswegen wir auch der Änderung in Gänze nicht zugestimmt haben. Und in diesem Geiste jener Verformung der Gesellschaft befindet sich dieser Antrag der Linksfraktion, freilich kaschiert mit wohlklingenden Worten, wobei der Duktus des Antrags nicht über die Intention hinwegtäuschen kann. Da bin ich bei einem weiteren Begriff des Antragstitels, den gleichwertigen Lebensverhältnissen. Gleichwertige Lebensverhältnisse in Land und Stadt sollten im Freistaat selbstverständlich sein. Dass sie es nicht sind, liegt nicht zuletzt an der regierenden Politik, und diese war in den letzten zehn Jahren eine linke Politik,
(Beifall AfD)
eine Politik, die den ländlichen Raum vernachlässigt hat, wohl auch, weil die Wählerklientel in Erfurt, Jena oder Weimar zu finden war. Vernachlässigt wurde etwa die medizinische Versorgung. Es wurden Geburtsstationen im ländlichen Raum geschlossen. Die Frühchenstation in Suhl muss um ihre Existenz bangen und als Bittsteller auftreten. Ein Konzept der Landesregierung zum Erhalt der Thüringer Kliniken liegt indes nicht vor. Dass der Finanzausschuss nun Gelder zur Anschubfinanzierung für zwei Südthüringer Klinikeinrichtungen ermöglicht hat, lag auch an der Beharrlichkeit der Bürger, Betriebsräte und Landräte. Vernachlässigt wurde die Infrastruktur. Ich erinnere daran, dass etwa die Hälfte der Landesstraßen sanierungsbedürftig ist. Vernachlässigt wurde die Familie, vernachlässigt wurden die Innenstädte und die Finanzierung der Kommunen. Vernachlässigt wurde die Lebensqualität der Menschen im ländlich und kleinstädtisch geprägten Raum, allzu deutlich zu sehen bei der sogenannten Energiewende, die auf dem Rücken des ländlichen Raums ausgetragen wird. Wer also den Ausbau der Windindustrie und von PV-Feldern fordert, der strebt weder gleichwertige noch nachhaltige Verhältnisse an, sondern dem fehlt der Respekt vor der ländlichen Bevölkerung und der Natur.
(Beifall AfD)
Auch das Beispiel Wohnraum, das im Antrag erwähnt wird, ist ein gutes Beispiel, das zeigt, dass linke Politik in der Realität zum Gegenteil dessen führt, was angeblich bezweckt ist. Denn Baukosten, Bürokratie und ausufernde Auflagen, wie jüngst auf dem Thüringer Bautag wieder angemahnt, sind nicht vom Himmel gefallen, sondern politisch verursacht durch eine Politik, die die Energiekosten durch Subventionierung nicht grundlastfähiger und Abschaffung grundlastfähiger Energieerzeugung nach oben treibt und damit die gesamte Lieferkette verteuert und auch den sozialen Wohnungsbau erschwert, durch eine Politik, die durch Vorschriften bei der Heizung den Hausbau verteuert. Hinzu kommt die Wohnraumverknappung durch eine linke Einwanderungs- und Asylpropaganda, eine Politik am Wählerwillen vorbei, und da hilft es auch nicht, wenn Sie in Ihrem Antrag die Demokratie bei sogenannten Bürgerräten verortet sehen, wenn damit gemeint ist, dass diese Bürgerräte von linker Hand verlesen linke Politik ausführen sollen.
(Beifall AfD)
Und auch der Verweis auf die Mitwirkung der Kommunen ist geheuchelt. Denn diese werden finanziell kurzgehalten und ausgeblutet. Parlamentarische Vorgänge zeigen deutlich, dass Sie von der Linksfraktion in der letzten Legislatur die demokratische Teilhabe in Ihrem Sinne gestutzt haben. So wurde Ende 2022 mit den Stimmen von Rot-Rot-Grün und der FDP das Landesplanungsgesetz, auf das Sie sich nun beziehen, so geändert, dass etwa Mitteilungen zu Genehmigungen von Windenergieanlagen nicht mehr zwingend in den kommunalen Amtsblättern veröffentlicht werden, sondern nunmehr digital, was einen Teil der Bevölkerung vom Informationsprozess und damit dem Teilhabeprozess ausschließt, was der Demokratie schadet. Bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms – LEP –, auf das Sie sich hier ebenfalls beziehen, hat Rot-Rot-Grün die vielen Stellungnahmen von Bürgern, Bürgerinitiativen und Gemeinden ignoriert, die sich gegen die Naturzerstörung durch die Windindustrie gewehrt haben. Sie verschweigen damit Ihre eigenen Handlungen bei der vormaligen Änderung des Landesplanungsgesetzes und des LEP, wenn Sie nun von Demokratie reden, denn Sie haben da die Demokratie gestutzt. Einer Wiederdemokratisierung des Gesetzes und Programms können wir indes zustimmen, wenngleich ich davon ausgehe, dass diese Teilforderung nicht in wirklich demokratischem Sinne gemeint ist. Schließlich ist sie eingebettet in einen Text, der keine Zweifel daran lässt, dass Sie nicht aufhören können, an der Gesellschaft herumzuexperimentieren. An dieser Stelle darf ich Sie auch an die Vorgänge zum Oberzentrum Südthüringen erinnern. Es ist gerade schon von Frau Heber angesprochen worden. Da war von Transparenz und Mitbestimmung nicht viel zu sehen, als die Ministerin von den Linken vier Bürgermeister erst hingehalten und dann vor vollendete Tatsachen gestellt hat, sodass deren jahrelanges Projekt eines Vierer-Oberzentrums nun erledigt ist. Sie verwischen Ihre eigentlichen Absichten mit schönen Begriffen, so wird Naturzerstörung als „nachhaltig“ bezeichnet. Die Geschlechter werden erst aufeinandergehetzt und dann abgeschafft, um es „Gleichstellung“ zu nennen. Der Wohnraum wird verknappt, um dann unter dem Deckmantel der staatlichen Hilfe staatlichen Eingriffen anheimzufallen – und vieles mehr. Gleichwertige Lebensverhältnisse, Erhalt sozialer Errungenschaften, Gleichbehandlung, Ablehnung jeglicher Form von Extremismus, auch den, den Sie in Ihrem Antrag vergessen haben, nämlich den linken und den religiösen, Schutz der Ressourcen, Naturschutz, Lebensqualität aller Bürger, all das sollte selbstverständlich sein. All das ist zu unterstützen, es ist ehrlich gemeint. Für all das hat die Politik der empathische Dienstleister und nicht der übergriffige Zuchtmeister zu sein. Dass diese Werte in zehn Jahren linker Regierungen in Thüringen nicht selbstverständlich waren, sondern von den Bürgern eingefordert werden mussten, unter anderem am 1. September, dass sie von der Opposition, also der echten, der AfD, eingefordert werden mussten, und Ihre schiere Politik der letzten zehn Jahre zeigen, wie wenig es Ihnen von den Linken tatsächlich um diese Werte geht, sondern vielmehr um Oktroyierung, Kontrolle und Transformationsfantasien zulasten des Landes. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Leben in Thüringen – gleichwertig und nachhaltig in allen Bereichen der Gesellschaft und in allen Regionen
Sehr geehrter Herr Präsident, ich glaube, die Debatte zeigt, wie wichtig unser Antrag war, den wir hier eingebracht haben. Ich will mal ganz kurz ein bisschen auf die einzelnen Redner eingehen. Herr Kummer, dass Sie Ihren parlamentarischen Nachhaltigkeitsbeirat immer wieder hervorheben, der ein zahnloser Tiger und sehr intransparent war, das war mir schon bei der Nachhaltigkeitskonferenz bewusst. Und wenn man sagt, man muss das alles gesetzlich machen und will es da und da und eher in so einem Beirat, da sage ich Ihnen, das ist wieder hinter verschlossenen Türen, und das wollen wir nicht bei der Landesplanung.
(Beifall Die Linke)
Dann will ich mal ein bisschen auf Frau Heber eingehen – ich hoffe, ich sage es richtig, verzeihen Sie mir –: Es gibt natürlich ein Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 24. März 2021, einem wunderschönen Tag, und zwar ging es da um das Staatsziel Umwelt und Klima. Und da hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, die Staatsziele müssen von allen Ebenen der Gesellschaft total umgesetzt werden. Also ist Ihre Aussage, die Sie gerade getroffen haben, falsch, weil mit diesem wunderschönen Urteil Staatsziele Handlungsleitfaden für alle Ebenen sind.
(Unruhe BSW)
Jetzt komme ich aber mal zu meinem Antrag. Und ich merke, man muss da, weil natürlich viele neue Abgeordnete da sind, vielleicht das eine oder andere umstellen. Aber unser Antrag „Leben in Thüringen – gleichwertig und nachhaltig in allen Bereichen der Gesellschaft und in allen Regionen“ ist für uns ein erster Schritt, nämlich zur Umsetzung der beiden neuen Staatsziele. Die sind seit vier Monaten in Kraft. Und ich bin so dankbar, dass wir die noch in die Verfassung eingeführt haben. „Das Land und seine Gebietskörperschaften fördern und sichern gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Landesteilen, in Stadt und Land“, heißt es in dem neuen Artikel 41c. Und Artikel 41b lautet: „Das Prinzip der Nachhaltigkeit ist Grundlage allen staatlichen Handelns. Das Land und seine Gebietskörperschaften haben die natürlichen Lebensgrundlagen zu bewahren und ein menschenwürdiges Leben für alle heutigen und künftigen Generationen zu ermöglichen.“ Und jetzt habe ich noch mal den Hinweis: Laut Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müssen solche Staatsziele in allen Bereichen und umfassend wirksam umgesetzt werden. Die konkreten Maßnahmen zur Umsetzung können von Land und Kommunen dann auch selbst gewählt werden. Der Kern des Antrags: Vorrangig müssen gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Bereichen der Gesellschaft hergestellt werden, nur dann kann es wirklich erfolgreich gelingen – und das ist nämlich der Unterschied zu dem, was ich immer höre –, auch das geografische Stadt-Land-Gefälle auszugleichen. Denn gleichwertige Lebensverhältnisse werden viel zu häufig immer nur in Bezug auf StadtLand betrachtet und bei uns geht es vielfältig darum. Thüringen hat trotz aller Anstrengungen der letzten Jahre mit der Städtekette und den um sie herum gelegenen ländlichen Gebieten ein ziemlich auffallendes Ungleichgewicht. Das wissen wir selber. Es geht bei der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse um gleiche Teilhabe für alle Einwohnerinnen und Einwohner in Thüringen in allen Bereichen ihres Alltags. Und was bedeutet denn das? Na klar, bezahlbares Wohnen und bezahlbare Energie, Stärkung der öffentlichen Daseinsvorsorge bei Gesundheit, Pflege und Mobilitätssicherung, gute Arbeit, gute Bildung für alle, Ausbau der demokratischen Mitbestimmung, Bekämpfung der Umweltund Klimaprobleme, aber – und das ist für uns als Linke immer das A und O – immer verbunden mit sozialer Sicherheit und sozialer Unterstützung. Wir als Linke-Fraktion sagen mit unserem Antrag, das alles wollen wir hier im Landtag diskutieren. Aber – und das empfinden wir eben auch als Linke – es ist von besonderer Bedeutung, dass die Einwohnerinnen und Einwohner in diese Prozesse mit eingebunden werden müssen. Das habe ich eben schon mal gesagt, sei es in Bürgerräten oder in anderen Dialogverfahren, die sollen einfach mitgestalten, denn sie wollen doch auch sagen, wie wir gemeinsam in Thüringen miteinander leben wollen. Daher zielt der Antrag auch auf ein DreißigerSchild für eine Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms. Ich gucke mal rüber zum Staatssekretär. Wir haben bei der Teilfortschreibung auch über die Demokratisierung des Landesentwicklungsgesetzes gesprochen. Und wir hatten nicht immer Spaß, weil wir natürlich viel mehr wollten. Aber man hat sich dann darauf verständigt, auch im Zuge mit den anderen Fraktionen, nein, es soll mal erst die digitale Auslegung sein. Wir wollten als Fraktion damals schon viel weiter und das fordern wir hier nämlich auch ein. Denn wir wollen die Ideen mit den Menschen entwickeln und nicht über ihre Köpfe hinweg. Die Punkte 2 und 3 des Antrags greifen ja auch explizit den Bereich der Landesentwicklung und der Landesplanung heraus. In diesem Bereich hat die Pflicht zur Herstellung gleichwertiger und nachhaltiger Lebensverhältnisse eine ganz besondere und wichtige Bedeutung. Wir sind zutiefst überzeugt, wenn wir die vielfältigen gesellschaftlichen Herausforderungen als solidarische Gesellschaft meistern wollen, braucht es diese Dialoge auch für mehr Akzeptanz. Die Herausforderungen sehen wir ja – eben ist das Stichwort Krankenhausplanung oder Krankenhausreform des Bundes gefallen. Wir erleben die Proteste auf der Straße, die Diskussionen in den Kreisräten und den Netzwerken. Und wir erleben leider auch immer wieder die Fake News. Eben fiel es wieder, das Land hätte die Frühchenstation in Suhl geschlossen. Das stimmt einfach nicht. Wir hatten hier im Landtag dazu eine Anhörung mit dem Chef der Kassenärztlichen Vereinigung. Der hat gesagt, der Bund hat die Vorgaben auf 25 festgelegt. Bei 25 Frühchen wird diese Frühchenstation aufrechterhalten, davon weichen sie nicht ab. Ich sage mal ein ganz dolles Lob an Frau Ministerin Heike Werner. Sie hat nämlich immer wieder diese Ausnahmegenehmigung geschaffen, dass eben die Frühchenstation Level 1 in Suhl immer noch offen ist.
(Beifall Die Linke)
Auch um diesen Fake News einfach mal entgegenzuwirken, brauchen wir doch diese Dialogprozesse, wie wir dieses Land miteinander gestalten. Unser Antrag zielt einfach darauf ab, dass wir in einem Ausschuss diskutieren, wie wir uns das vorstellen, wie wir die Landesplanung zukünftig gestalten wollen. Soll es weiterhin so sein, dass nur die Landesregierung darüber entscheidet und der Landtag eben nur eine entsprechende Stellungnahme abgeben kann? Oder ich gehe mal auf die Kreistagsebene. Im Kreistag ist es so, da wird im Kreistag bestimmt, dass der Landrat da drin ist. Dann sind es vielleicht noch ein oder zwei …
(Zwischenruf Abg. Kummer, BSW: Darf ich
eine Zwischenfrage stellen?) Das muss hier hinten jemand sagen, nicht ich. Nein, ich will jetzt auch ehrlich gesagt nicht. Im Kreistag ist es so, da wird der Landrat hingeschickt, da werden zwei Vertreterinnen und Vertreter da reingeschickt, aber die haben keine Rechenschaft, im Kreistag darüber zu berichten, wie es entsteht oder was in der Regionalen Planungsgemeinschaft diskutiert wird. Wollen wir so intransparent sein, ja oder nein? Wir stehen dazu, wir würden das gern mit Ihnen gemeinsam diskutieren und beantragen deswegen Ausschussüberweisung an den Haushaltsausschuss. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
Leben in Thüringen – gleichwertig und nachhaltig in allen Bereichen der Gesellschaft und in allen Regionen
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir, vier Punkte zu dem Antrag zu sagen. Zunächst mal meinen Dank für die intensive Debatte zur Rolle und Bedeutung der Landesplanung für die Entwicklung gleichwertiger und nachhaltiger Lebensverhältnisse im Land. Zum einen bedanke ich mich für den Antrag, der noch mal deutlich gemacht hat, welche Rolle die Landesplanung hat, welche Notwendigkeiten sie hat. Aber ich glaube, eines ist ganz wichtig, das hat Herr Kummer gesagt: Durch die Aufnahme neuer Staatsziele gibt es womöglich tatsächlich die Notwendigkeit, das Landesplanungsgesetz entsprechend zu ändern, um die Punkte, die in die Verfassung aufgenommen worden sind, dann auch gesetzlich zum Gegenstand der Landesplanung zu machen. Das ist möglicherweise auch eine wichtige Anregung für künftige parlamentarische Debatten, auch für Debatten zu diesem Antrag dann im Ausschuss. Zweitens möchte ich sagen, weil das hier Thema war: Wir hatten einen ganz konkreten Anlass zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms, das sind die bundesgesetzlichen Vorgaben im Wind-an-Land-Gesetz. Das war der ursprüngliche Ansatz, weshalb wir uns der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans zugewendet haben, weil wir vor der Verantwortung standen, die entsprechenden Vorranggebiete für Windkraft in der Landesplanung auszuweisen. Wir haben dann noch einen weiteren Punkt aufgenommen, das war das Thema „Grundzentren, Mittelzentren und Oberzentren“. Aber natürlich finde ich es vollkommen richtig, wenn man in der jetzigen Legislatur hingeht und sagt: Gibt es entweder eine Notwendigkeit, weiter fortzuschreiben, oder – das hat Kollege Kummer auch angedeutet – ist es nicht notwendig, ein neues Landesentwicklungsprogramm aufzustellen, weil viel größere Themen in den Blickpunkt zu nehmen sind? Ich will darauf hinweisen: In dem Kabinettsbeschluss zur Fortschreibung ist bei einem ganz konkreten Thema, dem Thema „Oberzentrum Südthüringen“, ausdrücklich festgehalten, dass genau das Thema in der jetzigen Legislatur evaluiert werden soll. Beteiligung: Ja, es stimmt, wir haben sehr intensiv in der letzten Legislatur darüber diskutiert, ob das jetzige Landesplanungsgesetz ausreichend Instrumente der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern enthält. Wir haben uns auf einen Kompromiss verständigt und ich finde immer, wichtig neben der Frage, welche Instrumente man zur Beteiligung festschreibt, ist, wie denn die Instrumente, die wir festschreiben, die erreichen, die wir dann am Ende erreichen wollen. Wenn ich mir ansehe, wer sich am Ende am Verfahren beteiligt und wer sich zurückmeldet, dann bin ich der Auffassung, da ist es viel wichtiger, zu schauen, wie wir denn an die Menschen rankommen, die am Ende von den Dingen, die wir da festschreiben, profitieren sollen. Ein letzter Punkt ist mir ganz wichtig: Landesplanung bietet einen Rahmen. Am Ende wird man gleichwertige Lebensverhältnisse nur durch konkrete Entscheidungen in der Politik, bei den verschiedenen Politikfeldern, die wir heute auch schon in der Plenardebatte hatten, verändern und hoffentlich verbessern können. Vielen Dank.
(Beifall BSW, Die Linke)
Leben in Thüringen – gleichwertig und nachhaltig in allen Bereichen der Gesellschaft und in allen Regionen
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich will auf die Falschbehauptung von Frau Müller eingehen und lese Ihnen deswegen vor, was ich tatsächlich gesagt habe: „Vernachlässigt wurde etwa die medizinische Versorgung. Es wurden Geburtsstationen im ländlichen Raum geschlossen. Die Frühchenstation in Suhl muss um ihre Existenz bangen und als Bittsteller auftreten. Ein Konzept der Landesregierung zum Erhalt der Thüringer Kliniken liegt indes nicht vor.“ Das ist das, was ich gesagt habe, nicht das, was Sie behauptet haben – Nummer 1. Nummer 2: Ich hätte schon erwartet, dass Sie von den Linken jetzt mal nach vorn gehen und erklären, warum Sie das Landesplanungsgesetz erst stutzen, sodass Veröffentlichungen nicht mehr in den Amtsblättern stehen und ein Teil der Bevölkerung ausgeschlossen wird, und Sie jetzt so einen Heuchelantrag bringen, in dem Sie sagen: Wir wollen die Demokratie unterstützen. Sie haben vorher die Demokratie beim Landesplanungsgesetz abgeschafft, zumindest, was die Leute betrifft, die sich über die Amtsblätter informiert haben.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Nein!
Sie lügen!) Natürlich, lesen Sie es doch nach. Nein, es steht nicht mehr zwingend in den Amtsblättern drin und das war Ihre Idee. Ein Teil der Bevölkerung ist damit von Informationen ausgeschlossen worden.
(Unruhe Die Linke)
Dann lesen Sie es nach, also bitte.
(Beifall AfD)
Leben in Thüringen – gleichwertig und nachhaltig in allen Bereichen der Gesellschaft und in allen Regionen
Dann kommen wir jetzt zur Frage, ob der Antrag an einen Ausschuss überwiesen werden soll. Wenn Sie wollen, dass der Antrag an einen Ausschuss überwiesen werden soll, dann bitte ich Sie jetzt um Ihr Handzeichen. Ich sehe Handzeichen bei der Fraktion Die Linke. Gibt es Gegenstimmen? Ich sehe Handzeichen bei den Fraktionen der SPD, des BSW, der CDU und der AfD. Dann bitte ich nun, über den Antrag selbst abzustimmen. Wenn Sie also für den Antrag „Leben in Thüringen – gleichwertig und nachhaltig in allen Bereichen der Gesellschaft und in allen Regionen“ der Fraktion Die Linke stimmen, dann bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen. Ich sehe die Handzeichen der Fraktion Die Linke. Gibt es Gegenstimmen? Ich sehe die Stimmen der Fraktionen der SPD, des BSW, der CDU und der AfD. Damit ist der Antrag abgelehnt. Das bringt uns zu Tagesordnungspunkt 8 Antrag der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/68 Ist eine Begründung erwünscht? Das ist der Fall. Ich bitte den Abgeordneten Schaft ans Rednerpult.
Ein Tag der Befreiung und des Gedenkens für Frieden und Demokratie – den 8. Mai 2025 zum Feiertag erklären
Werte Kolleginnen, liebe verbliebende Zuschauerinnen auf der Tribüne und am Livestream, zum 8. Mai als Tag der Befreiung gibt es eigentlich konkret nur eins zu sagen: Wer nicht feiert, hat verloren.
(Beifall Die Linke)
Im kommenden Jahr begehen wir dieses historische Datum zum 80. Mal. Dank Rot-Rot-Grün ist er bereits seit 2015 Gedenktag in Thüringen. Mit unserem vorgelegten Antrag wollen wir, dass der Tag der Befreiung mindestens einmal zum Feiertag wird, um seiner Bedeutung Gewicht zu verleihen, ein Tag zum Innehalten und auch zum gemeinsamen Bewusstmachen, dass mit diesem Tag Millionen von Menschen in Europa befreit wurden von Verfolgung, von Folter und Ermordung und auch dass das das Ende des industriell organisierten Massenmordes war. Auch in Thüringen mahnen uns die über 1.000 Gedenkorte – nicht nur an diesem Tag, die aber insbesondere am 8. Mai aufgesucht werden –, zu erinnern, zu mahnen, aber eben vor allem auch zu handeln. An diesem Tag gedenken wir der Millionen Toten, die durch die Nationalsozialisten verschleppt und ermordet wurden, denjenigen, die der völkischen Mordmaschinerie zum Opfer gefallen sind wie die getöteten Jüdinnen und Juden, die Sinti und Roma, die Homosexuellen und Menschen mit Behinderung. Wir gedenken auch denjenigen, die sich dem widersetzt haben, den vielen Gegnerinnen des Systems, den Antifaschistinnen aus Parteien, aus Gewerkschaften, aus dem zivilen, kirchlichen und militärischen Widerstand. Dass dieses Regime und dieses Morden ihr Ende finden konnten, das verdanken wir den unzähligen Soldatinnen der Roten Armee, der Vereinigten Staaten von Amerika, des britischen Commonwealth und der französischen Résistance und ihren Verbündeten genauso wie den vielen Partisanen in den von Nazideutschland besetzten Ländern. Dass der 8. Mai eben kein Schlussstrich geworden ist und auch nicht als ein solcher verstanden werden darf, wie sich das manche wünschen, das ist auch den vielen Befreiten und Überlebenden zu verdanken, die bis heute mit ihren Berichten – auch wenn es immer weniger werden – klarmachen, ein Schlussstrich darf mit dem 8. Mai nie gezogen werden.
(Beifall Die Linke, SPD)
Während der 8. Mai für so viele Menschen ein Tag der Befreiung war, so gab es auch diejenigen, die ihn als Niederlage betrachteten. Damals waren es Personen wie die überzeugten Nationalsozialisten, ihre Sympathisantinnen und Mitläuferinnen, die Militärs und Fanatikerinnen mit ihrem Traum vom faschistischen Großdeutschland. Besiegt wurden alle, die großen und die kleinen Nazis und all diejenigen, die wussten, was für Verbrechen in ihrem Namen geschahen, einfach mitmachten oder sich dann auch hinter dem Vorhang des vermeintlichen Nichtwissens verschanzten. Es muss deshalb in diesem Kontext immer wieder daran erinnert werden, dass das System des NS-Regimes erst dadurch funktionierte, weil es durch die Massen getragen wurde. Auch heute und hier im Rund des Landtags gibt es diejenigen, die den Tag als Niederlage betrachten. Zu nennen sei hier exemplarisch der Kandidat der AfD für das Amt des Vizepräsidenten des Thüringer Landtags Herr Prophet. Er und die vielen in der AfD, aber auch außerhalb, betreiben aktiven Geschichtsrevisionismus, stellen eine konkrete Gefahr dar, weil sie eine Abkehr von der Erinnerungskultur wollen, daran arbeiten und damit den Weg bereiten oder bereiten wollen in eine präfaschistische Gesellschaft und Stimmung zu ihren Gunsten.
(Beifall Die Linke)
Das darf und wird nie unwidersprochen bleiben dürfen. Das ist nur ein konkretes Beispiel, wenn es darum geht zu sagen, wir sind nicht mehr bei „wehret den Anfängen“, sondern wir sind dabei, deutlich zu machen, dass es darum geht, Erinnerungskultur zu beschützen, Menschenrechte zu achten und demokratische Institutionen konkret vor Angriffen zu schützen. Dazu soll auch dieser Antrag, den wir heute einbringen und noch beraten, einen Beitrag leisten, mit dem der 8. Mai 2025 zum 80. Jahrestag erstmalig zum Feiertag in Thüringen wird,
(Beifall Die Linke)
indem von der Verordnungsermächtigung nach § 2 Abs. 3 Nr. 1 des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes Gebrauch gemacht werden soll. Ein wichtiger Schritt aus unserer Sicht, um auch zum Jahrestag deutlich zu machen, dass auch die staatlichen Institutionen den Willen zeigen und aufbringen, dass wir uns der Konsequenzen aus den Lehren der deutschen Geschichte annehmen, tagtäglich für Grundrechte, Frieden und Demokratie einzustehen. Gerade ein solcher Tag als Feiertag ermöglicht dann eben auch noch mal in einer anderen Form den Austausch, das Gedenken und die Teilnahme an den Veranstaltungen zum Jahrestag mit dem gebührenden Respekt vor den Opfern des Nationalsozialismus. Ich hoffe sehr, dass angesichts der Benennung des Jahrestags im Sondierungspapier von CDU, BSW und SPD auch dort die Unterstützung für dieses Anliegen gezeigt wird und auch gezeigt wird, dass es eben nicht nur warme Worte sind. All das auch im Sinne dessen, was uns Günter Pappenheim in seiner Rede zum 75. Jahrestag zur Befreiung des Konzentrationslagers Buchenwald sagte – ich zitiere –: „Ich bin in einer Gegenwart, die offenbar aus der Vergangenheit zu lernen nicht in der Lage ist. Es gibt erstarkende Kräfte, die Nationalismus und völkisches Denken neu beleben, Rassismus […], Antisemitismus [und] Antiziganismus ideologisch befördern. […] Für mich, das will ich noch einmal in aller Deutlichkeit betonen, war der Schwur von Buchenwald ein Leben lang verbindlich. Ich weiß, dass es aus nachfolgenden Generationen Menschen [geben wird], die nicht aufhören werden, sich um die Verwirklichung [dieses] Schwurs zu mühen.“ Mühen wir uns also gemeinsam darum! Vielen Dank.
(Beifall Die Linke, SPD)
Ein Tag der Befreiung und des Gedenkens für Frieden und Demokratie – den 8. Mai 2025 zum Feiertag erklären
Vielen Dank, Abgeordneter Schaft. Damit ist die Aussprache eröffnet und als Ersten auf der Rednerliste habe ich von der CDU den Abgeordneten Lennart Geibert. Bitte ans Rednerpult.
Ein Tag der Befreiung und des Gedenkens für Frieden und Demokratie – den 8. Mai 2025 zum Feiertag erklären
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, erlauben Sie mir zunächst einige grundsätzliche Anmerkungen zum Antrag der Fraktion Die Linke. Ja, der 8. Mai war ein Tag der Befreiung, der Befreiung vom Nationalsozialismus, und zumindest in Europa das Ende eines barbarischen Krieges. Ja, diese Befreiung haben wir den Alliierten, den Truppen der Roten Armee, der U.S. Army, der Royal Army und ihren Verbündeten zu verdanken. Und ja, es ist eine historische Tatsache, die Deutschen haben diese Befreiung nicht aus eigener Kraft geschafft. Sehr geehrte Damen und Herren, ich assoziiere die Debatte um den 8. Mai immer mit der legendären und richtungsweisenden Rede von Richard von Weizsäcker zum 8. Mai 1985. Vielleicht hilft uns diese Rede auch hier bei unserer aktuellen Debatte im Thüringer Landtag und vielleicht können wir uns alle auf diese Rede als gemeinsamen Nenner verständigen. Frau Präsidentin, erlauben Sie mir daher, wenn ich daraus einige Schlaglichter zitiere, die für die aktuelle Debatte hilfreich sind: „Viele Völker gedenken heute des Tages, an dem der Zweite Weltkrieg in Europa zu Ende ging. Seinem Schicksal gemäß hat jedes Volk dabei seine eigenen Gefühle. Sieg oder Niederlage, Befreiung von Unrecht und Fremdherrschaft oder Übergang zu neuer Abhängigkeit, Teilung, neue Bündnisse, gewaltige Machtverschiebungen […]. Wir Deutsche begehen den Tag unter uns, und das ist notwendig. Wir müssen die Maßstäbe allein finden. […] Der 8. Mai ist für uns vor allem ein Tag der Erinnerung an das, was Menschen erleiden mußten. Er ist zugleich ein Tag des Nachdenkens über den Gang unserer Geschichte. Je ehrlicher wir ihn begehen, desto freier sind wir, uns seinen Folgen verantwortlich zu stellen. Der 8. Mai ist für uns Deutsche kein Tag zum Feiern. Die Menschen, die ihn bewußt erlebt haben, denken an ganz persönliche und damit ganz unterschiedliche Erfahrungen zurück. […] Und dennoch […]: Der 8. Mai war ein Tag der Befreiung. Er hat uns alle befreit von dem menschenverachtenden System der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.
(Beifall BSW)
Niemand wird um dieser Befreiung willen vergessen, welche schweren Leiden für viele Menschen mit dem 8. Mai erst begannen und danach folgten. Aber wir dürfen nicht im Ende des Krieges die Ursache für Flucht, Vertreibung […] sehen. Sie liegt vielmehr in seinem Anfang und im Beginn jener Gewaltherrschaft, die zum Krieg führte. […] wir haben allen Grund, den 8. Mai 1945 als das Ende eines Irrweges deutscher Geschichte zu erkennen, das den Keim der Hoffnung auf eine bessere Zukunft barg. Der 8. Mai ist ein Tag der Erinnerung. Erinnern heißt, eines Geschehens so ehrlich und rein zu gedenken, daß es zu einem Teil des eigenen Innern wird. Das stellt große Anforderungen an unsere Wahrhaftigkeit.“ Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Worte fassen die Bedeutung des 8. Mai und das, was wir daraus ableiten sollen, zusammen. Für mich zumindest leite ich ab, dass nicht ein Gedenkoder Feiertag allein ausreicht, vielmehr müssen wir jeden Tag für Demokratie kämpfen, müssen wir jeden Tag erinnern und uns einsetzen gegen Rassismus, gegen Neonazis, gegen Antisemitismus egal aus welcher Richtung, gegen Hass gegenüber Andersdenkenden, gegen jegliche Form des politischen Extremismus. Jeden Tag sollten wir diese Gedanken verinnerlichen.
(Beifall CDU)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nun beantragt die Fraktion Die Linke, den bereits im Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetz fest verankerten Gedenktag des 8. Mai einmalig am 8. Mai 2025 per Rechtsverordnung auf der Grundlage dieses Gesetzes zum Feiertag zu verordnen. Dieses Vorhaben sehen wir aus verschiedenen Gründen kritisch und beziehen uns dabei auf die richtungsweisende Weizsäcker-Rede. Meines Erachtens ist es leicht zu sagen, wovon man befreit worden ist. Weitaus ambivalenter dürfte die Antwort auf die Frage sein, wozu die Deutschen des Jahres 1945 denn befreit worden sind. Der 8. Mai 1945 war natürlich ein Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus. Dennoch dürfen wir auch nicht unsere Augen davor verschließen, dass dieser Tag in seiner historischen Folgewirkung nicht in ganz Europa und Deutschland ein Sieg der Freiheit und der Demokratie war. Weizsäcker – und dafür bin ich ihm dankbar – hat als erster Politiker den 8. Mai in seiner Komplexität und im vollen Umfang dargestellt, eben anders als die SED-Funktionäre, die den 8. Mai im Sinne eines antifaschistischen Gründungsmythos zur Legitimierung ihres eigenen Machtanspruchs ab 1950 bis 1967 zunächst als Feiertag benutzt haben. Weizsäcker hat im Gegensatz zur Intention des Linken-Antrags zum einen die Befreiung vom Nationalsozialismus prominent in den Mittelpunkt gerückt und damit ausgesprochen, was viele in der damaligen Bundesrepublik beim Blick auf die Kriegsfolgen für das eigene Volk nicht sehen wollten oder konnten. Das war und bleibt richtig. Gleichzeitig ordnete er aber auch diese richtige Wertung in ein Gesamtpanorama ein, indem das Leid genauso vorkam und eingeordnet wurde wie die Errichtung kommunistischer Diktaturen östlich der Werra und der Elbe – und genau das ist unser Problem. Für Sie wahrscheinlich nicht überraschend. Der Linken-Antrag reduziert die Komplexität dieser Problematik auf den Begriff des einmaligen Feiertages. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein Feiertag 8. Mai ist aber auch untrennbar mit dem unvollständig aufgearbeiteten und missbrauchten Antifaschismus des DDR-SED-Regimes verbunden, ein Antifaschismus, der immer auch der Stabilisierung und Legitimierung der SED-Diktatur diente. Was nicht in diese Interpretation des Faschismus passte, wurde ausgeblendet. Wir möchten den Eindruck vermeiden, dass Thüringen ausgerechnet an diese Tradition anknüpft.
(Beifall CDU)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dabei haben wir ja den 8. Mai bereits 2015 als offiziellen Gedenktag gesetzlich festgeschrieben. So pflegen wir als Parlament von Anfang an eine wohlbegründete Tradition mit der jährlich wiederkehrenden Veranstaltung am 27. Januar, dem Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus. Zugleich erinnern und gedenken wir alle gemeinsam der Befreiung des Konzentrationslagers Buchenwald am 11. April 1945. Ich habe Zweifel, dass wir mit der Fokussierung des 8. Mai auf einen Feiertag das auch vom Antragsteller avisierte richtige Anliegen, nämlich die Erfahrungen und die Lehren aus dieser Zeit für das demokratische Zusammenleben in der heutigen Gesellschaft stärker in das Bewusstsein der Menschen zu rücken, tatsächlich erreichen. Wir glauben, nein. Meine Damen und Herren, lassen Sie uns doch Lehren aus der Geschichte ziehen und nicht die Fehler der DDR wiederholen. So hat die Historikerin Annette Leo vollkommen zu Recht festgestellt, dass die DDR mit ihrem verordneten Antifaschismus einen „Prozess der Vergleichgültigung“ ungewollt befördert habe. Ich darf zitieren: „Die Erinnerung als Staatsdoktrin, die sich in feierlichen Reden, Gesängen, Kranzniederlegungen manifestierte, verlor nach und nach all ihre Lebendigkeit und Widersprüchlichkeit. Sie erstarrte zum Ritual, da ihre Überlieferung von wechselnden aktuellen Zweckmäßigkeiten bestimmt wurde.“ Meine Damen und Herren, das sage ich vor allem auch als junger Mensch: Lassen Sie uns, anstatt immer wieder auf alte Rituale und eingefahrene Wege zu setzen, doch lieber neue Konzepte und Formate entwickeln, wie wir das Thema des 8. Mai stärker in das Bewusstsein der Thüringerinnen und Thüringer rücken. Aus diesem Grund beantragen wir die Überweisung des Antrags an den HuFA. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, BSW)
Ein Tag der Befreiung und des Gedenkens für Frieden und Demokratie – den 8. Mai 2025 zum Feiertag erklären
Danke, Herr Abgeordneter Geibert. Das war eine Punktlandung. Ich möchte trotzdem noch mal darauf hinweisen, wir versuchen hier die freie Rede auch zu üben. Ich rufe jetzt Herrn Abgeordneten Quasebarth vom Bündnis Sahra Wagenknecht auf.
Ein Tag der Befreiung und des Gedenkens für Frieden und Demokratie – den 8. Mai 2025 zum Feiertag erklären
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, für das BSW steht fest, der 80. Jahrestag der Befreiung vom menschenverachtenden System der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft verdient unsere besondere Aufmerksamkeit,
(Beifall BSW)
nicht nur, weil es der 80. Jahrestag ist, nicht nur, weil wir einmal mehr in einer Zeit leben, die uns deutlich vor Augen führt, wie zerbrechlich das ist, was wir in den vergangenen 80 Jahren aufgebaut haben, nicht nur, weil wir erleben müssen, wie die Spannungen zwischen den Staaten, den Machtblöcken wieder zunehmen, sondern auch, weil dieser Jahrestag eine einmalige und besondere Botschaft beinhaltet, eine, die wir ehren müssen, ganz selbstverständlich. Aber „ehren“ ist uns zu wenig. Wir müssen sie wieder ins Bewusstsein rücken. Mit dem 8. Mai begann etwas, was uns Spätgeborene als selbstverständlich erscheint, was jedoch denen, die den ganzen Wahnsinn davor miterlebt haben, wie ein Geschenk vorkommen muss. Ich rede von Frieden,
(Beifall BSW)
Frieden, eine Ära des Friedens, die im globalen und auch im historischen Maßstab beachtlich, bemerkenswert und nicht genug wertzuschätzen ist. Dieser Frieden war kein Zufall. Dieser Frieden war das Ergebnis einer Entwicklung, auch einer Lernkurve. Natürlich muss man eingestehen, dass ein Teil dieser Lernkurve auch die Erkenntnis war, dass es kaum Optionen gab zwischen der atomaren Auslöschung auf der einen und einer Art friedlichen Koexistenz auf der anderen Seite. Natürlich war das Gleichgewicht des Schreckens keine Errungenschaft der Friedenspolitik, sondern geostrategische Gegebenheit nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs. Aber im Effekt für uns war es Frieden. Im Vergleich zu den infernalischen Weltbränden der vorvergangenen Kriege war es Frieden und ein Frieden noch dazu, der Hoffnungen gegeben hat, hüben wie drüben, dass es uns am Ende gelingt, daraus einmal mehr zu machen. Diesen Frieden wollen wir am 8. Mai würdigen und den Preis, den alle Völker und eines ganz Besonders dafür bezahlt haben, darüber nicht vergessen. Und so wünschen wir uns vom BSW einen 8. Mai, der uns Lust macht auf Frieden, der all die wunderbaren Traditionen, die wir im Zusammenhang mit Frieden geschaffen haben, wiederbelebt. Ich denke in diesem Zusammenhang an Konzerte für die Jungen, eine Art Rock für den Frieden 2.0, ein großes Live-Event
(Beifall BSW)
mit Künstlern aus allen Teilen der Welt, die wir hier in Thüringen, im Herzen Deutschlands, begrüßen werden und die hier ein Statement für den Frieden abgeben. Ich denke aber auch an Lesungen oder einfach an Erzählkreise in der Stadt, vor allen Dingen auch im Dorf, bei denen die Alten, die sich noch erinnern können, den Jungen von ihren Erfahrungen berichten, und zwar aus erster Hand und nicht via TikTok. Ich denke an Sportveranstaltungen für den Frieden, denn Sport war schon immer eines der intensivsten und universellsten Mittel der Völkerverständigung. Und ich denke an Friedensgeschichten in Schulen, aber auch in Bibliotheken, an Lesungen, an Theaterstücke, an Filme für Kinder, für Jugendliche, die Friedensgeschichten und Werte wie Mut, Menschlichkeit und Versöhnung vermitteln. Dieses Momentum muss keineswegs in einen Feiertag gegossen werden. Es kann seine ganze gesellschaftliche Kraft sogar viel besser entfalten, wenn wir aus dem Tag eine ganze Woche machen, eine ganz gewöhnliche Werkwoche, die aber ganz und gar im Zeichen des Friedens steht und all jenen, die willens und bereit sind, die Möglichkeit gibt, mit ihrer Kraft ein Zeichen zu setzen. Frieden ist kein abstrakter Begriff.
(Beifall BSW)
Schon Ghandi hat gesagt: „Frieden ist der Weg“, ein Weg, den wir, die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, mit Leben füllen. Das ist unser Standpunkt. Ich danke Ihnen.
(Beifall BSW)
Ein Tag der Befreiung und des Gedenkens für Frieden und Demokratie – den 8. Mai 2025 zum Feiertag erklären
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal: Das ist ein sehr sympathischer Antrag und auch ich beantrage namens meiner Fraktion die Überweisung an den HuFA. Viele wundert das vielleicht, aber vorhin ist es ja auch noch mal von meiner Kollegin Frau Dr. Urban erklärt worden. Wir haben eine Art Vollmacht. Solange die anderen Ausschüsse nicht installiert sind, ist der HuFA dafür zuständig. Warum ist das für uns ein sympathischer Antrag? Dieser 8. Mai ist tatsächlich ein Tag, der sehr viele Gefühle, Empfindungen, Diskussionen hervorruft. Herr Geibert – heute übrigens wie auch Herr Quasebarth mit seiner Jungfernrede hier im Thüringer Landtag, dafür vielleicht auch noch mal ein Tischetrommeln –
(Beifall CDU, BSW, SPD)
hat darauf hingewiesen. Ein Bundespräsident – Richard von Weizsäcker, Sie haben aus der Rede zitiert – hat im Jahr 1985 zum ersten Mal sehr klar und eindeutig dazu Stellung bezogen. Ich sage aber auch kritisch: Es hat vier Jahrzehnte gebraucht, bevor ein westdeutscher Politiker sich überhaupt in dieser Art und Weise nach 1945 geäußert hat, und wir merken, wie die Debatte da auch hochtourt. Um es noch einmal klarzustellen – der eine oder andere meiner Vorredner hat das ja auch bereits gesagt: Es geht um die einmalige Festlegung als Feiertag im Jahr 2025, also nicht fortfolgend auch in den Jahren 2026, 2027, 2028. § 2 Abs. 3 des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – so heißt die Wortschlange – macht es möglich, dass man per Verordnung diesen einmaligen Feiertag macht. Berlin hat das zum 75-jährigen Gedenken an diesen 8. Mai vor mittlerweile knapp viereinhalb Jahren getan und wir wollen das am 80. Jahrestag dann auch tun. Wir haben nicht die Kraft als Parlament, darüber zu entscheiden, was beispielsweise an einem 90. Gedenktag passieren soll. Das ist noch lange hin, das muss dann ein anderes Parlament entscheiden. Aber jetzt haben wir gerade die Möglichkeit, uns darüber auszutauschen. Wir sind der festen Überzeugung, dass es sich für diesen 80. Jahrestag, eben weil es für Thüringen so eine differenzierte Betrachtungsweise dieses 8. Mai gibt, auch lohnt, über einen Feiertag auch im Ausschuss nachzudenken, denn zum einen ist es so – viele wissen das gar nicht, das ist vorhin dankenswerterweise angesprochen worden –, dass Thüringen von US-amerikanischen Truppen befreit worden ist. Ich sage das, weil ich das als Schulkind zwar auch immer mal gehört habe, aber man ist gern darüber hinweggegangen. Aber es ist ein Fakt: Am 11. April 1945 haben US-amerikanische Truppen das KZ Buchenwald und das Außenlager des KZ in Ohrdruf befreit. Wir kennen die Bilder und die seltenen Dokumentaraufnahmen von fassungslosen GI, die Tränen in den Augen hatten, als sie gesehen haben, was sich da vor ihren Augen abgespielt hat: die ausgemergelten Gestalten in Sträflingskleidung, die Totenberge, die Krematorien, der ganze Schutt dort. Ich finde schon, dass man es dann auch für die Folgezeit, von April bis Juni – da hat sich viel ereignet –, noch mal darstellen muss. Es gibt immer so eine kleine Legende, die in Thüringen erzählt wird: Dann haben die uns gegen Westberlin oder gegen bestimmte Sektoren dort eingetauscht. Es gab aber eine Konferenz in Jalta und ein Protokoll, in dem das lange vorher schon festgelegt wurde. Auch das ist so eine kleine Mär, die weitererzählt wird. Ich finde, dass solch ein Gedenk- und vor allen Dingen – aus meiner Sicht heraus auch berechtigterweise – Feiertag auch mit solchen Mythen aufräumen kann. Menschen, die nur anderen Glaubens waren und die deswegen in den Tod gehen mussten. Und da gibt es tatsächlich die Debatte der AfD, die ich in der Pressemitteilung vernommen habe, das sei aber auch ein Tag, an dem die Souveränität Deutschlands geendet hätte und eine lange Zeit der Besatzungsmacht begonnen hätte. Was meinen Sie mit Souveränität von 1933 bis 1945? Und beantworten Sie mir die Frage: Ist Deutschland denn heute ein souveräner Staat? Oder sind wir immer noch besetzt?
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Es gibt ja auch Teile von Menschen in Thüringen, die Ihnen nachhängen und die das heute noch behaupten. Und vor allen Dingen finden wir, es ist Zeit, darüber nachzudenken, dass wir an diesem 8. Mai, an einem Feiertag, an dem alles auch ein bisschen stiller zugeht, an dem der Alltag anders abläuft, daran erinnern, wie das Ganze angefangen hat. Nicht mit dem Holocaust, nicht mit Gaskammern, nicht mit Bombenhagel – es hat weit vorher mit einer Partei begonnen, die neu in die Parlamente kam und andere als Altparteien beschimpft hat. Es hat begonnen damit, dass man plötzlich die Medien als Lügenpresse beschimpft hat. Das war alles schon mal da. Irgendwann ging diese Saat auf, in den Ländern, auch im Reichstag. Und später ist es dann dazu gekommen, dass wir heute eben auch aus diesem Grund auf diesen 8. Mai, wie wir finden, auch als Feiertag zurückblicken sollten. Ich glaube, dass es darum geht – um nicht mehr, liebe Kolleginnen und Kollegen, aber schon gar nicht um weniger. Ich danke Ihnen.
(Beifall BSW, Die Linke, SPD)
Ein Tag der Befreiung und des Gedenkens für Frieden und Demokratie – den 8. Mai 2025 zum Feiertag erklären
Ich danke dem Abgeordneten Matthias Hey für seine Rede. Für die Fraktion Die Linke habe ich hier noch ein Fragezeichen auf der Rednerliste? Dann rufe ich Abgeordneten Schlösser für die Fraktion der AfD auf. Bitte.
Ein Tag der Befreiung und des Gedenkens für Frieden und Demokratie – den 8. Mai 2025 zum Feiertag erklären
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Thüringer, die Fraktion Die Linke hat den Antrag eingebracht, den 8. Mai 2025 einmalig zum Feiertag zu erklären, um damit auf diese besondere Art und Weise an das Ende des Zweiten Weltkriegs zu erinnern. Der Antrag, den 8. Mai zu feiern, ist ein Wiedergänger, der uns schon in wohl fast allen kommunalen Vertretungskörperschaften in der einen oder anderen Form als Antrag der Linken begegnet ist.
(Beifall AfD)
Man könnte fast meinen, das ist linke Folklore. Der Antrag stützt sich auf die mit guten Gründen zu bezweifelnde Auffassung, dieser Tag sei uneingeschränkt als Tag der Befreiung zu verstehen. Doch die historische Bedeutung des 8. Mai 1945 ist weitaus komplexer und lässt sich nicht auf eine derart einseitig simplifizierte Darstellung reduzieren. Wie das Kriegsende zu würdigen ist, ist keine neue Frage. Und gewichtige Persönlichkeiten in der Geschichte der Bundesrepublik haben sich damit auseinandergesetzt, und das nicht erst 1985. Man könnte fast meinen, es ist bereits alles hierzu gesagt, und das schon sehr lange. Lassen Sie mich daher einen kurzen Blick auf die hinlänglich bekannte Ambivalenz dieses Datums werfen. Schon Theodor Heuss, der spätere erste Bundespräsident, formulierte es bereits am 8. Mai 1949, vier Jahre nach Kriegsende, treffend. Zitat: „Im Grunde genommen bleibt dieser 8. Mai 1945 die tragischste und fragwürdigste Paradoxie für jeden von uns. Warum […]? Weil wir erlöst und vernichtet in einem gewesen sind.“ Diese Worte verdeutlichen, dass der 8. Mai nicht nur ein Tag der Befreiung war, sondern auch ein Tag, der durch die Zerstörung und das Ende jeglicher staatlichen Souveränität geprägt war. Für die Menschen in Deutschland begann zugleich eine neue Phase der Fremdbestimmung und des Leidens. Insbesondere und gerade in den östlichen Teilen Deutschlands und in Mitteldeutschland.
(Beifall AfD)
Auch Walter Scheel, ein weiterer Bundespräsident, wies bereits 1975, ein Jahr nach meiner Geburt, auf die Mehrdimensionalität des 8. Mai hin. Er betonte, dass dieser Tag für viele Deutsche auch das Ende ihrer Existenzgrundlage und die Ankunft neuer Unsicherheiten und Härten bedeutete. Scheel sprach von einem tiefgreifenden Bruch, der viele Leben veränderte und Deutschland in eine neue Realität führte, eine Realität, die insbesondere in der sowjetischen Besatzungszone, also hier in Thüringen, mit Repressionen und Entmündigungen einherging. Meine Damen und Herren, der Antrag der Fraktion Die Linke, ehemals PDS, ehemals SED, verkennt diese Vielschichtigkeit nicht zufällig. Wie Herr Geibert das schon erwähnt hat: In der ehemaligen DDR wurde der 8. Mai als Tag der Befreiung vom Hitlerfaschismus gefeiert, eingebettet in den sogenannten antifaschistischen Gründungsmythos. Doch diese Interpretation ignorierte bewusst die schmerzhaften Konsequenzen der Kriegsniederlage für die deutsche Bevölkerung. Millionen Menschen wurden nach dem Krieg vertrieben, Familien wurden auseinandergerissen und die deutsche Nation wurde nicht zuletzt in Ost und West geteilt. Das möchten Sie feiern?
(Beifall AfD)
Auch der schon erwähnte Richard von Weizsäcker sprach in seiner berühmten Rede von 1985, die auch gern als Sternstunde in der Geschichte der Bundesrepublik bezeichnet wird, zwar von der Notwendigkeit, den 8. Mai als Tag der Befreiung anzuerkennen, doch auch er betonte die Wichtigkeit einer differenzierten Betrachtung, die das Leid und die Verluste vieler Deutscher nicht verschweigt. Er stellte klar, der Tag sei – Zitat, eben schon gefallen – „für uns Deutsche kein Tag zum Feiern“, sondern vielmehr geprägt von „Erschöpfung, Ratlosigkeit und […] Sorgen“. Die AfD-Fraktion spricht sich daher entschieden gegen die einseitige Erklärung des 8. Mai zum Feiertag aus – auch nicht für einen Tag.
(Beifall AfD)
Wir können und dürfen nicht zulassen, dass ein komplexes und facettenreiches Datum unserer Geschichte auf eine verkürzte Symbolik reduziert wird, nur weil es Ihnen gerade in den Kram passt. Die Geschichte muss in ihrer Gesamtheit betrachtet werden. Das bedeutet, dass sowohl das Ende des Nationalsozialismus als auch die anschließenden Katastrophen zu berücksichtigen sind, die für viele Menschen neues Leid brachten. In Thüringen wird der 8. Mai als Gedenktag geführt, was eine angemessene Lösung darstellt. Meine Damen und Herren, Geschichtsbewusstsein darf nicht auf Schwarz-Weiß-Denken basieren. Die Worte von Theodor Heuss erinnern uns daran, dass die Tragik und die Paradoxie des 8. Mai nicht auf einen simplen Befreiungstag reduziert werden können. Es ist unsere Verantwortung, dieser Geschichte gerecht zu werden, indem wir die Erinnerung an alle Aspekte dieses Datums wachhalten, auch an das Leiden und die Schwierigkeiten, die folgten. Eine Umwidmung des wohlweislich für viele Deutsche nachhaltig tragischen Tages in einen Feiertag ist letztlich ein Musterbeispiel für linke Cancel-Culture. Sie löschen das Leid der Betroffenen einfach aus. Es ist nicht weniger als das Umschreiben der Geschichte im Orwell’schen Sinne.
(Beifall AfD)
Das ist im besten Falle töricht, aber Ihnen fehlt wohl eher jede Empathie. Sie gehen aus rein ideologischen Gründen über Schicksale hinweg, ja, Sie gehen mit Ihrem Antrag, wenn man es scharf formuliert, sprichwörtlich über Leichen hinweg.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: So
ein Unsinn! Absolute Demagogie!) Die millionenfache Vertreibung von Deutschen aus ihrer angestammten Heimat in den verlorenen Landesteilen kann nur von einem Zyniker als feiernswerte Befreiung beschrieben werden, ganz zu schweigen von den zahllosen Vergewaltigungen deutscher Frauen durch alliierte Soldaten.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Große-Röthig, Die Linke:
Haben Sie sich mal mit den Ursachen befasst?) Und Sie haben den 11. April angesprochen: Gehen Sie nach Gispersleben, da ist eine kleine Grabplatte, da wurden am 11. April durch amerikanische Soldaten 50 blutjunge Soldaten erschossen.
(Zwischenruf Abg. Große-Röthig, Die Linke:
Bei Ihnen ist wohl der Geschichtsunterricht auch ausgefallen?) Lassen Sie uns daher im Sinne eines respektvollen Gedenkens auf ein reflektiertes Erinnern setzen und diesen Tag wie bisher als Gedenktag, aber eben nicht als Feiertag begehen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Ein Tag der Befreiung und des Gedenkens für Frieden und Demokratie – den 8. Mai 2025 zum Feiertag erklären
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen der demokratischen Fraktionen, das, was wir gerade hier am Pult gehört haben, ist am Ende eine Bestätigung für die Notwendigkeit des 8. Mai als Feiertag nächstes Jahr.
(Beifall BSW, Die Linke, SPD)
Wir leben in Zeiten, in denen es in den Parlamenten innerhalb Deutschlands wieder normal geworden zu sein scheint, Geschichtsrevisionismus, den man so bisher nur von Nationalsozialisten kannte, an Pulten von sich zu geben, den Holocaust, die Schoah zu relativieren, indem man das Leid, was zum Teil über Menschen gekommen ist, plötzlich mit der Schoah vermischt und gleichsetzt und an keiner Stelle auch nur mit einem Wort erwähnt, wer am 8. Mai befreit wurde.
(Beifall BSW, Die Linke, SPD)
Es geht nämlich entgegen dessen, was gerade aus der extrem rechten Fraktion der Holocaust-Verharmloser hier vorn vorgetragen wurde, nicht darum, ob wir befreit wurden – unsere Vorfahren, unsere Großväter, unsere Großeltern, die, wenn wir uns ehrlich machen, alle Teil des Systems waren, die einen aktiv durch entsprechende Handlungen und die anderen im besten Fall passiv durch zustimmendes Schweigen. Der Unterschied zwischen zustimmendem Schweigen und aktivem Handeln ist nicht groß. Befreit wurden am 8. Mai nicht zuerst und nicht vordergründig unsere mit dabei gewesenen Vorfahren, sondern befreit wurden Juden und Jüdinnen in Konzentrationslagern. Befreit wurden diejenigen, die ausgerottet, ausgelöscht und vernichtet werden sollten. Für die ist es ein Tag der Befreiung.
(Beifall BSW)
Und diesen Tag der Befreiung für Juden und Jüdinnen, für Homosexuelle, für Christen und Christinnen, die unter anderem in Dachau eingepfercht waren, aber genauso auch für Roma, Sinti, Homosexuelle, Kommunistinnen, diesen Tag und diese Befreiung gilt es zu feiern.
(Beifall BSW, Die Linke, SPD)
Es geht nicht darum, ob sich jeder einzelne Deutsche am 8. Mai 1945 befreit gefühlt hat. Nein, das wurden sie nicht. Deutschland hat zum Glück kapituliert – zum Glück für die Welt, zum Glück für Juden und Jüdinnen, zum Glück für diejenigen, die vernichtet werden sollten, industriell vernichtet werden sollten. Kein Wort kommt dazu aus dieser Fraktion, kein einziges Wort. Ich glaube, das müssen sich diejenigen, die hier überlegen, jemanden aus dieser Fraktion künftig zu einem Vizepräsidenten zu machen oder auch künftig jemanden aus dieser Fraktion, der genau diesen Geschichtsrevisionismus auch öffentlich vertritt, in das höchste Gericht hier in Thüringen zu entsenden, mal bewusst machen, was sie damit machen, welche Normalisierung hier schon vorangeschritten ist. Und ich sage es Ihnen ganz ehrlich: Ob Sie am Ende dem 8. Mai als Feiertag nächstes Jahr zustimmen oder nicht, ist weder für mich noch für meine Fraktion das absolut Entscheidende und Relevante. Für uns ist es relevant, ob es gelingt, diesem Geschichtsrevisionismus etwas entgegenzusetzen,
(Beifall Die Linke)
hier im Parlament und genauso aber auch draußen auf den Straßen, in den Schulen, in Jugendzentren, in den Verwaltungen, überall, wo es auftaucht. Und es ist leider mittlerweile überall. Das ist das Relevante. Dazu kann der 8. Mai als Feiertag beitragen, weil er uns die Zeit gibt, sich einen Tag damit auseinanderzusetzen, damit zu beschäftigen: Was bedeutet denn Geschichtsrevisionismus? Was bedeutet es denn, wenn die Schoah plötzlich verharmlost, negiert, gleichgesetzt wird, wenn die Singularität der industriellen Vernichtung von Juden und Jüdinnen hier fast unwidersprochen im Parlament so geäußert werden kann? Dafür brauchen wir Tage, dafür brauchen wir Zeit. Dafür brauchen wir Menschen, die uns in kritischer Auseinandersetzung, kritischem Diskurs vielleicht auch etwas beibringen. Ich glaube, dass zu viel Gewöhnung schon eingezogen ist, nicht nur hier im Landtag, sondern überall in dieser Gesellschaft. Lassen Sie uns vielleicht diesen 8. Mai nutzen, um der Gewöhnung etwas entgegenzusetzen, um zu versuchen, dass wir uns wieder empören, dass wir wieder aufstehen, dass wir wieder in Widerspruch gehen, wenn solche Positionen vertreten werden hier im Landtag, aber auch an anderen Stellen.
(Beifall BSW, Die Linke, SPD)
Ich will wenigstens an einer Stelle Herrn Geibert noch etwas mitgeben. Ich bin nun wirklich keine Vertreterin des staatlich verordneten Antifaschismus der DDR und genauso wenig ist es die Fraktion Die Linke. Wenn wir von Antifaschismus sprechen, dann reden wir nicht von dem, was in der Zeit bis 1989 darunter zum Teil im negativen Sinne gemacht wurde und wo – wenn man ehrlich ist – die Bevölkerung gar nicht dahinter stand, sondern eben von oben verordnet. Das ist kein Antifaschismus. Der Antifaschismus, von dem wir sprechen, ist einer, der von der Gesellschaft getragen wird. Und das ist ein Antifaschismus, der sich zum Glück auch in Thüringen immer wieder an unterschiedlichen Stellen findet im Widerspruch zu solchen Positionen, zu diesen geschichtsrevisionistischen, NS-verharmlosenden Positionen, aber auch im Widerspruch zu antisemitischen Positionen, im Widerspruch zu dem, was auch in Thüringen viel zu häufig in den letzten Wochen, in den letzten Monaten, ganz konkret seit dem 7. Oktober 2023 wieder beginnt Raum zu nehmen. Lassen Sie uns den 8. Mai zum Feiertag machen und lassen Sie uns den Feiertag nicht zu Hause verbringen mit Familien und im Bett und was weiß ich, sondern lassen Sie uns den 8. Mai 2025 dafür nutzen, unser Bewusstsein wieder zu schärfen und uns und vor allem auch der Gesellschaft deutlich zu machen, was unsere Aufgabe in Zeiten ist, in denen Faschistinnen beginnen, in Parlamenten wieder die Ideologie zu verbreiten. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Ein Tag der Befreiung und des Gedenkens für Frieden und Demokratie – den 8. Mai 2025 zum Feiertag erklären
Für die Partei Die Linke hat die Abgeordnete Katharina König-Preuss gesprochen. Wünscht die Landesregierung zum Antrag zu sprechen? Das ist nicht der Fall.
(Zwischenruf Abg. Schlösser, AfD: Herr Prä-
sident!) Es gibt eine Wortmeldung. Herr Abgeordneter Schlösser.
Ein Tag der Befreiung und des Gedenkens für Frieden und Demokratie – den 8. Mai 2025 zum Feiertag erklären
Vielen Dank. Das möchte ich natürlich nicht unkommentiert lassen. Ich bin fast dankbar, dass der Herr Ramelow wieder anwesend ist. Ich glaube, es wird Ihnen nicht gelingen, mich zum Antisemiten abzustempeln. Herr Ramelow, wenn Sie sich vielleicht erinnern, es war 2019, als wir zum allerersten Mal als Fraktion in den Erfurter Stadtrat eingezogen sind. Und es war zufällig auch in diesem Jahr, dass einer meiner allerersten Termine als Stadtrat der Besuch in der Alten Synagoge zum 20. Jahrestag des Museums in der Alten Synagoge war. Ich habe mich dort als AfD-Fraktionsmitglied geoutet und habe mitgeteilt, dass wir uns als AfD natürlich und selbstverständlich zu unserem jüdisch-christlichen Erbe bekennen
(Beifall AfD)
und dass wir als Fraktion hinter der Jüdischen Gemeinde in Erfurt stehen und dass sie diese Märchen, die eben Frau König-Preuss von sich gegeben hat, nicht glauben sollen. In der Folge sind dann Herr Ramelow und Herr Bausewein mehr oder weniger über mich hergefallen. Ich bin aber bei meinem Standpunkt geblieben, habe das geäußert. Es sind dann Mitglieder der Stadtverwaltung auf mich zugekommen und haben gesagt, Herr Schlösser, heute wähle ich Sie noch nicht, aber wenn Sie bei dem bleiben, was Sie gesagt haben, wenn Sie das ernst meinen, dann wählen wir Sie. Ich bin mir sicher, unsere Prozente, die wir bei dieser Landtagswahl errungen haben, liegen genau daran, dass diese Märchen niemand glaubt. Nur weil ich den Tag nicht als Feiertag begehen will, heißt das nicht, dass ich die Schoah nicht würdige für das, was sie für uns und unser Volk bedeutet.
(Beifall AfD)
Ein Tag der Befreiung und des Gedenkens für Frieden und Demokratie – den 8. Mai 2025 zum Feiertag erklären
Damit ist die Aussprache beendet.
(Zwischenruf Ramelow, geschäftsführender
Ministerpräsident: Herr Quasebarth!) Herr Ministerpräsident Bodo Ramelow. Herr Schlösser, da Sie eben eine Behauptung aufgestellt haben, dass der Oberbürgermeister der Stadt Erfurt Herr Bausewein oder der Ministerpräsident Bodo Ramelow über Sie hergefallen seien: Das darf ich getrost zurückweisen in das Reich der Märchen, wo es hingehört. Ich erinnere mich an den Tag sehr gut, weil es ausgesprochen peinlich war, wie Sie eine Veranstaltung in der Gedenkstätte, Synagoge, missbrauchen wollten, um dort einen Etikettenschwindel zu veranstalten. Und ich erinnere mich sehr gut, wie der Vorsitzende der Jüdischen Landesgemeinde, Herr Reinhard Schramm, auf Sie geantwortet hat. Es bedurfte nicht des Herrn Bausewein und mir. Herr Schramm hat deutlich gemacht, dass er nicht willens ist, dass das Leid der Jüdinnen und Juden, seiner Familie, für die er alle stellvertretend spricht, von Ihnen vereinnahmt wird. Das hat er Ihnen geantwortet und dabei bleibt es.
(Beifall BSW, Die Linke, SPD)
Ein Tag der Befreiung und des Gedenkens für Frieden und Demokratie – den 8. Mai 2025 zum Feiertag erklären
Danke, Ministerpräsident Bodo Ramelow. Dann kommen wir nun zu der Frage, ob der Antrag an einen Ausschuss überwiesen werden soll. Ich habe wahrgenommen, dass das zweimal gewünscht worden war. Ich frage daher: Wenn Sie jetzt wünschen, dass der Antrag der Linken an den Ausschuss überwiesen werden soll, dann bitte ich jetzt um ein Handzeichen. Ich sehe die Fraktion Die Linke, die Fraktion der SPD, des BSW, der CDU. Gibt es Gegenstimmen? Ich sehe die Fraktion der AfD. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag an den Ausschuss überwiesen. Ich gehe davon aus, dass an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen werden soll, richtig. Danke. Dann kommen wir zum Tagesordnungspunkt 9 Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/66 Ist eine Begründung gewünscht? Das ist der Fall. Ich bitte einen Abgeordneten der AfD ans Rednerpult.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen, liebe Zwangsbeitragszahler, bei den vielen Missständen in unserem Land treten einige immer besonders hervor, und zwar die im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Nicht nur die inhaltliche Diskrepanz zwischen den Lebensrealitäten unserer Bürger und der woken Traumwelt der Journalistenblase in den Schreibstuben, nein, es sind auch die Skandale um Verschwendung, Vetternwirtschaft, mangelnde Transparenz, die das Vertrauen der Bürger bis hin zum völligen Verlust erschüttern. Bisherige Reformversuche sind kläglich gescheitert, deswegen ist es an der Zeit, jetzt konsequent zu handeln.
(Beifall AfD)
Bereits im Jahr 2022 hat meine Fraktion die alarmierenden Zustände im MDR und RBB angeprangert. Millionenbeiträge flossen in Luxusprojekte und üppige Pensionen, während der normale Beitragszahler weiter zur Kasse gebeten wurde. Pensionen in Höhe von mehreren Millionen Euro für Intendanten sind auch kein Einzelfall, nein, sie sind sym pto matisch für ein System, das sich von seinem eigent lichen Auftrag entfernt hat. Meine Damen und Herren, der MDR gleicht doch mittlerweile eher einem Pensionsfonds mit angeschlossener Sendeanstalt. Auch Kontrollinstanzen wie die Rundfunkräte versagen auf ganzer Linie. Statt Staatsferne zu gewährleisten, haben wir es mit einem ganzen Netzwerk aus Regierungsnähe zu tun. Umwelt-, Migrations- und LGBTQ-Verbände, die der Regierungsagenda nahestehen, besetzen die Gremien, während die einzige Opposition ausgeschlossen wird. Werte Kollegen, das Bundesverfassungsgericht hat Staatsferne gefordert und das, was wir bekommen haben, ist das ganze Gegenteil. Statt politischer Neutralität erleben wir zwangsfinanzierten Haltungsjournalismus, der bestimmte Meinungen bevorzugt und andere systematisch ausblendet. Eine jüngste Studie der Technischen Universität Dortmund zeigt, dass zwei Drittel der Journalisten den linken Parteien nahestehen, Meinungsvielfalt ist daher Fehlanzeige.
(Beifall AfD)
Auch die Jugend wendet sich ab. Das Durchschnittsalter der Zuschauer von ARD und ZDF liegt mittlerweile bei über 60 Jahren. Die jungen Menschen informieren sich längst im Internet und bei freien Medienschaffenden, weil sie eben keine einseitige Berichterstattung und keine moralisierende Bevormundung mehr wollen. Das System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verliert also auch in Zukunft an Relevanz und Bedeutung, und doch halten Sie starr an den alten Strukturen fest. Werte Kollegen, unser Antrag zielt darauf ab, diese Fehlentwicklungen jetzt an der Wurzel zu packen und eine Neuaufstellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu ermöglichen. Wir fordern die Kündigung der bestehenden Medienstaatsverträge bis zum 31. Dezember 2024 und eine Neuverhandlung mit den anderen Bundesländern.
(Beifall AfD)
Es geht uns eben nicht darum, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abzuschaffen. Nein, wir wollen ihn wieder zurückführen auf seine Kernaufgabe: unabhängige Nachrichten, Bildung und Kultur. Wir wollen ein System, das transparent ist und in einem effizienten finanziellen Korsett agiert, ohne wieder völlig auszuufern. Die Gehälter und Pensionen sollen sich am öffentlichen Dienst orientieren und nicht nur in astronomische Höhen schießen. Es kann doch nicht sein, dass Bürger für ein Angebot zahlen müssen, das sie weder nutzen noch unterstützen und dem sie auch schon lange nicht mehr vertrauen. Dementsprechend muss der Rundfunkbeitrag als Zwangsabgabe endlich abgeschafft werden.
(Beifall AfD)
Die Finanzierung des neuen öffentlich-rechtlichenRundfunks muss werbefrei gestaltet werden, auch um da die Unabhängigkeit zu gewährleisten, und gleichzeitig müssen die Aufsichtsgremien wirklich staatsfern besetzt werden, um politische Einflussnahme zu verhindern. Schluss mit den kosmetischen Korrekturen, es ist nun an der Zeit für einen echten Systemwechsel. Wir brauchen einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der die Meinungsvielfalt fördert, einen Rundfunk, der seinem Auftrag gerecht wird. Meine Damen und Herren, es geht um die Zukunft unserer Medienlandschaft. Stimmen Sie unserem Antrag zu, nehmen Sie dem Bürger endlich die finanzielle Belastung und sorgen Sie dafür, dass das Vertrauen in unsere Medienlandschaft wieder zurückgewonnen wird. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, die FUNKE Mediengruppe titelte heute: Die AfD will das Aus des MDR. Das kann man auch ruhig so stehen lassen, auch wenn Sie versucht haben, es jetzt in Ihrer Begründung wieder ein bisschen zu entkräften. Ihr Antrag zielt darauf ab, sämtliche Staatsverträge in irgendeiner Form und vor allem auch den MDR-Staatsvertrag zu kündigen. Sie implizieren mit Ihrer Einbringung des Antrags auch wieder, dass die Menschen dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und auch dem MDR eigentlich gar nicht mehr vertrauen. Die Zahlen sprechen eine andere Sprache.
(Beifall Die Linke, SPD)
Nur damit Sie es mal gehört haben: 5,7 Millionen Menschen schauen jeden Tag das Programm des MDR im Fernsehen, also auch über das Sendegebiet hinaus. Es ist damit das erfolgreichste Dritte Programm in ganz Deutschland. Mehr als 3 Millionen Menschen im Sendegebiet des MDR stellen das Radio an und hören diese Sender. Also ich würde das nicht tun, wenn ich diesen Sendern misstrauen würde. Aber das tun Sie eben, das gefällt Ihnen nicht. Das Grundproblem ist, wenn ich solche Anträge wie den von Ihnen lese, der im Übrigen keinerlei Lösungsvorschläge bringt, sondern nur Forderungen an die Landesregierung: Da steht unter anderem, die Pflichtbeiträge müssten abgeschafft werden und die Sender sollen im Übrigen werbefrei sein. Darauf komme ich gleich noch. Von diesem „Grundfunk“, von dem Sie öfter auch gern mal in Ihren Medien sprechen, die Sie mittlerweile auch mit wessen Geld auch immer etabliert haben, sollen die sich quasi vollkommen werbefrei im öffentlichrechtlichen Rundfunk finanzieren. Ich würde mich, wenn ich so einen Antrag schreibe, zunächst über die Faktenlage informieren: ZDFinfo – werbefrei, ZDFneo – werbefrei, 3sat – werbefrei, ARTE – werbefrei, KiKA – werbefrei. Im Hörfunk sämtliche Klassikwellen, auch die Info-Wellen, ein Sender wie NDR 1 mit einem riesigen Einzugsgebiet, die könnten wirklich Schotter machen – alle werbefrei. Die Öffentlich-Rechtlichen in der anderen Form, die wir jetzt sehen können, machen es bis abends 20.00 Uhr und am Wochenende gar nicht. Das muss man doch berücksichtigen, wenn man so einen Antrag schreibt. Tun Sie nicht, ist okay. Dann schreiben Sie, es muss einfach abgeschafft werden. Es kommt keinerlei Debatte auf, wie man das machen könnte, wenn es keine Pflichtbeiträge gäbe. Es gibt ein englisches Modell, da wird es über die Steuern geklärt. Das ist auch relativ neu bei denen. Das kann keiner wollen, wenn er Staatsferne will.
(Beifall Die Linke)
Die gute alte BBC muss sich letzten Endes darüber im Klaren sein, dass so, wie das Parlament gerade gestrickt ist und wie es abstimmt, dann die Gelder kommen oder nicht. Das kann ja nicht Ihr Ernst sein, wenn es um öffentlich-rechtlichen Rundfunk geht. Ich frage mich immer: Wie mögen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beispielsweise des MDR – das ist ja ein Wiedergänger, das ist das dritte Mal, seitdem Sie hier im Thüringer Landtag sind, dass Sie einen solchen Antrag bringen – vorkommen? Auf der einen Seite, wenn sie die horrenden Pensionsansprüche und auch die Vergütung der Intendanten – das ist wirklich unanständig, dazu gibt es, glaube ich, keine zwei Meinungen – hören, auf der anderen Seite eben diese Radikalinskis, die sagen: Brauchen wir alles nicht, können wir alles abschaffen, alles in die Abteilung „weg damit“. Wie mögen die sich vorkommen? Menschen, die auch hier immer unsere Debatten hinter dieser Glasscheibe verfolgen, die vor dem Mikro, hinter der Kamera sitzen, keine großen Intendanten, die keine großen Rentenansprüche haben. Das sind viele Leute, die die Kabel tragen, die die Kameras schleppen, die zum Teil auch in der MAZ-Technik sitzen, die die Sendungen zusammenschneiden, wie mögen die sich vorkommen, wenn die diese Beurteilung seitens der AfD hören? Ich finde das infam. Ich finde, auch das muss hier mal gesagt werden: Liebe Kolleginnen und Kollegen vom MDR, Sie machen einen tollen Job.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Da will ich Ihnen noch abschließend sagen: Ihnen geht es gar nicht darum, einen klaren Weg, eine klare Lösung aufzuzeigen. Ich meine, in einem Satz „klare Lösungsansätze“ und „AfD“ zu bringen, ist sowieso sehr schwierig, ist wie Coca-Cola und Diabetes-Vorsorge. Aber ich will Ihnen eines sagen: Ihnen geht es im Grunde gar nicht darum, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu reformieren. Darum geht es Ihnen nicht. Sie ärgert der öffentlich-rechtliche Rundfunk und der stört Sie. Sie ärgert, dass es Journalisten gibt, die recherchieren. Sie ärgert, dass immer mal wieder zutage tritt, woher die Geldströme kommen, die die AfD in Deutschland und vielleicht auch hier in Thüringen unterstützen. Sie ärgert, dass es irgendwann mal zutage tritt, dass Sie sich zu Konferenzen treffen, wo über Remigration – oder sollte ich besser sagen Deportation – von Millionen von Menschen gesprochen wird. Das möchten Sie nicht. Sie möchten diesen öffentlichrechtlichen Rundfunk in dieser Form abschaffen und das sollten Sie dann eigentlich auch so klar hier vorn am Mikrofon sagen. Ich kann Ihnen sagen, die Mehrheit dieses Hauses wird darauf überhaupt nicht eingehen. Wir lehnen diesen Antrag ab. Ich danke Ihnen.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der heute von der AfD eingereichte Antrag beinhaltet in der Tat nicht allzu viel Neues. Er wiederholt das, was von der AfD in regelmäßigen Abständen und sachlich immer wieder inkorrekt und plakativ vorgetragen wird. Erlauben Sie mir erst mal ein paar grundsätzliche Anmerkungen. Der erste Grundsatz zum Grundrecht der Rundfunkfreiheit nach Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz: Danach wird dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk die Aufgabe zugewiesen, unter den Bedingungen der modernen Massenkommunikation eine freie und umfassende Meinungsbildung zu gewährleisten. Die Rundfunkanstalten haben einen entwicklungsoffenen Versorgungsauftrag, der sich an die Allgemeinheit der Bevölkerung richtet und unabhängig vom Staat wahrgenommen werden muss. Diesem Auftrag hat die Rundfunkfinanzierung die ökonomische Grundlage zu vermitteln. Der zweite Grundsatz lautet: Die Rundfunkfinanzierung ist programmneutral zu gestalten. Diese Finanzierung hat entsprechend dem allgemeinen Versorgungsauftrag ein allgemeines Rundfunkangebot an jedermann zu ermöglichen. Der zu finanzierende Bedarf ist entsprechend der Rundfunkfreiheit zu definieren und auf das verfassungsgemäße Recht der Abgabenzahler auf maßvolle und gleichmäßige Lasten abzustimmen. Der dritte Grundsatz betrifft den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der sich aus dem Grundgesetz herleitet. Danach soll der öffentlichrechtliche Rundfunk mit seinen Programmangeboten zur Information, Bildung, Beratung, Kultur und Unterhaltung einen Beitrag zur Sicherung der Meinungsvielfalt und somit zur öffentlichen Meinungsbildung leisten. Grundversorgung meint, dass ein flächendeckender Empfang von Rundfunk für die Allgemeinheit genauso gewährleistet sein muss wie ein vielfältiges Programmangebot. Grundversorgung meint dabei eben nicht, wie man es vom Wortsinn her vielleicht denken könnte, eine bloße Mindestversorgung. Vielmehr umschreibt der Begriff nach dem Verständnis des Bundesverfassungsgerichts die technische und inhaltliche Sicherung einer umfassenden Berichterstattung. Gewährleistet werden müssen daher ein an die Allgemeinheit gerichtetes, inhaltlich vielfältiges Programm sowie eine möglichst flächendeckende Übertragung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, für die CDU steht als Grundsatz fest, dass wir uns zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk bekennen – ganz klar.
(Beifall CDU, Die Linke)
Jedoch – und das ist nicht neu – sehen wir natürlich auch die Notwendigkeit für dessen Reformierung. Dazu haben wir bereits im Oktober 2022 als CDU ein umfängliches Positionspapier mit konkreten Vorschlägen vorgelegt. Die AfD frage ich: Wo sind denn Ihre konkreten Vorschläge? In Ihrem Antrag konnte ich dafür nicht ganz so viel finden. Vor wenigen Wochen haben sich nun die Ministerpräsidenten nach immerhin zwei Jahren Diskussion auf einen Vorschlag zur Reform des öffentlichrechtlichen Rundfunks verständigt, welcher nunmehr umgesetzt werden soll. Nach unserer Auffassung sind diese Beschlüsse ein Schritt in die richtige Richtung, der nicht einfach wie bisher nur eine Fortschreibung des Status quo beinhaltet. Aber wir möchten natürlich kritisch anmerken, dass die Vorschläge in erster Linie eine Kürzung bei Informations- und Kulturprogrammen vorsehen und nicht bei der Unterhaltung.
(Beifall Die Linke)
Unklar ist uns auch, ob durch die Streichung linearer Kanäle überhaupt Geld eingespart werden kann und, wenn ja, in welcher Höhe. Meine Damen und Herren, lassen die von den MPs vorgelegten Reformvorschläge noch einiges offen, müssen wir eben noch einmal darüber nachdenken. Wir als CDU haben ein paar Hauptforderungen, die wir hier noch mal darstellen möchten. Erstens müssen wir auf mehr Eigeninitiative und Reformwillen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks drängen. Die eigenverantwortlich und ohne Aufforderung vorgelegte Strukturoptimierung und Fortschreibung des Rundfunkauftrags ist hierbei tatsächlich wichtig. Zweitens brauchen wir eine umfassende und zeitgemäße Analyse, Neujustierung und noch klarere Definition des Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, insbesondere dadurch, dass die Schwerpunkte des Rundfunkauftrags auf die Bereiche Information, Bildung und Kultur fokussiert werden, dadurch, dass der Informations- und Bildungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aufgewertet wird, die Berichterstattung und Information über das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben in den neuen Ländern ausgebaut wird, das digitale Nutzungsverhalten der gesamten Bevölkerung berücksichtigt wird. Und es darf nicht sein, dass für bestimmte Nutzer, beispielsweise für ältere Generationen, Zugangsbarrieren geschaffen werden, indem man die Vorzüge von linearen Programmangeboten vernachlässigt oder gar aufgibt. Drittens schlagen wir ein Verfahren zur regelmäßigen Evaluation und Überprüfung des Rundfunkauftrags sowie die Einführung eines zusätzlichen begleitenden Monitorings zur Auftragserfüllung und Evaluation vor, welches neben der finanziellen Bewertung durch die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, der sogenannten KEF, existieren soll. Viertens bleibt es bei unserer alten Forderung, wonach künftig verstärkt auf eine angemessene, ausgewogene und gerechte Verteilung von Einrichtungen und Produktionseffekten zu achten ist und dabei auch die Interessen der neuen Länder und insbesondere von Thüringen stärker als bisher zu berücksichtigen sind, zum Beispiel bei künftigen Personalentscheidungen zur Besetzung von Führungspositionen bei ARD, ZDF und Deutschlandfunk oder insbesondere durch eine Steigerung der medienwirtschaftlichen Wertschöpfung in Thüringen. Wir erwarten, dass künftig stärker auf Produzenten und Kreativunternehmen aus Thüringen zurückgegriffen wird. Diese Forderung haben wir in den letzten Jahren immer wieder vorgetragen. Fünftens erwarten wir, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten künftig konsequent und ergebnisorientiert konkrete Einsparpotenziale identifizieren, heben und am Ende auch nutzen, um für die Rundfunknutzer perspektivisch Beitragsstabilität zu gewährleisten. Vorstellbar aus unserer Sicht sind dabei unter anderem eine Verschlankung der Strukturen sowie eine Begrenzung von Tochtergesellschaften, die Fusion von kleinen Sendeanstalten nach dem Vorbild des Mitteldeutschen Rundfunks oder die Vermeidung paralleler Sendeangebote von ARD und ZDF. Vorstellbar ist ferner, künftig verstärkt auf mehr Kooperation und eine Erweiterung der Gemeinschaftsaufgaben zu setzen, zum Beispiel bei der Berichterstattung über kulturelle und sportliche Großereignisse oder bei der Auslandsberichterstattung. Ebenfalls sinnvoll ist aus unserer Sicht eine Verpflichtung zur Einhaltung der Prinzipien privatwirtschaftlicher Unternehmen bei den Produktionskosten. Die Gehälter sind angesprochen worden. Auch hier denken wir, dass eine Reform erfolgen muss. Die einzelnen Vorschläge der AfD sind nicht wirkliche Vorschläge. Sie möchten, dass wir keine Werbung haben. Der Kollege von der SPD, Herr Hey, hat es formuliert. Das kann natürlich dazu führen, dass am Ende die Rundfunkbeiträge theoretisch steigen müssten. Sie wollen in 2 c und 2 b Einfluss auf journalistische Beiträge nehmen, zugleich plädieren Sie einen Paragrafen weiter für Staatsferne. Das geht doch beides nicht zusammen. Wollen Sie Staatsferne oder wollen Sie Inhalte kontrollieren? Die von Ihnen geforderte programminhaltlichen Regelungen sowie Ihre Festlegung, was aus Ihrer Sicht politisch ausgewogen ist, widersprechen eben genau dieser Staatsferne. Mit 2 e lassen Sie natürlich die Katze aus dem Sack, denn mit der Abschaffung des Rundfunkbeitrags schalten Sie den öffentlichen-rechtlichen Rundfunk ab, denn Sie lassen völlig offen, wie dieser finanziert werden soll. Noch ein paar Worte zur Frage der Kündigung der Rundfunkstaatsverträge: Hier ist die Frage: Wie soll das denn gehen? Wir haben einen Auftrag, auch in Thüringen natürlich, gesetzmäßig Rundfunk zu betreiben. Wenn wir diese Verträge kündigen, muss der Freistaat Thüringen dann am Ende mit ZDF und ARD vielleicht selber verhandeln, denn es muss hier einen Rundfunk geben. Des Weiteren ist es so, dass wir hier einige Einrichtungen haben, die wir dann sehr wahrscheinlich verlieren würden, beispielsweise das MDR-Landesfunkhaus oder auch den KiKA. Die Frage ist, wie sinnvoll dieses sein kann. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss weiterentwickelt werden. Diese Diskussion ist seit Langem da und die ist auch berechtigt. Aber den Antrag der AfD in der vorliegenden Form können wir so nicht akzeptieren. Wir werden ihn ablehnen, weil er keine Lösungen bietet, sondern nur ein schlechtes Licht auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk lenkt. Dieser negativen Stimmung, der können wir nicht zustimmen. Vielen Dank!
(Beifall Die Linke, CDU)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, wir erleben heute hier – das ist an mehreren Stellen schon gesagt worden – eine Wiederholung einer Wiederholung einer Wiederholung, denn nur weil sich das Datum und eins, zwei, drei, vier, fünf kleine Worte in einem Antrag ändern, ist es noch keine Neuerung. Es ist bereits mehrfach gesagt worden, der Antrag der AfD-Fraktion ist relativ eindeutig: Es geht Ihnen nicht um eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sondern um die Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dem stellen wir uns als Linke-Fraktion entschieden entgegen.
(Beifall Die Linke)
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat in einer besonderen Art und Weise natürlich auch einen Bildungsauftrag und ist eine Säule der Demokratie. Darüber sind sich offensichtlich zumindest die demokratisch verfassten Fraktionen in diesem Haus einig. Die AfD-Fraktion erzählt uns ja seit Jahren, dass das Gegenteil der Fall wäre. Was ich besonders interessant finde, ist, dass Sie auch dieses Mal zum wiederholten Mal Beispiele in Ihrer Begründung aufgeführt haben – ich fand es ehrlicherweise fast ein bisschen amüsant –, weswegen Sie finden, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht ausgewogen berichten würde. Sie beschreiben dann, dass Sie irgendwie nachgezählt haben, wie oft Sie im Gegensatz zu anderen bei Talkshows vorkommen usw. Ich finde, ganz ehrlich, das ist so ein bisschen wie mit der Einbringung, die wir gehört haben; darauf ist der Kollege Hey schon eingegangen. Man erzählt einfach mal so, gefühlt guckt das ja gar keiner mehr und keiner vertraut dem, man liefert einfach keine Zahlen. Man muss aber leider mit der Realität umgehen, dass das, was Sie hier behaupten, schlicht und ergreifend falsch ist und das Gegenteil der Fall ist. Mir persönlich muss das auch nicht gefallen, dass ich Florian Silbereisen öfter mal im öffentlich-rechtlichen Rundfunk sehen kann, aber ich muss auch zur Kenntnis nehmen – und das kann man relativ schnell tun, wenn man sich mit den Zahlen beschäftigt –, dass es im Übrigen vor allem gerade junge Menschen sind, entgegen dem, was Sie in Ihrer Einbringungsrede gesagt haben, die auch im Unterhaltungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in all der Breite und Vielfalt, aber eben gerade auch bei Florian Silbereisen verstärkt zuschauen, und sich das auch nachweisen lässt. Also man kann sich natürlich hierhinstellen und irgendwelche Dinge erzählen oder man beschäftigt sich mit den tatsächlichen Zahlen.
(Beifall Die Linke)
Der Behauptung, Sie würden nicht ordentlich abgebildet werden im MDR, kann ich jetzt auch mit meinem eigenen Gefühl widersprechen. Ich würde mir wirklich ernsthaft wünschen, wenn ich öffentlich-rechtlichen Rundfunk gucke, dass ich weniger oft Ihre Gesichter sehe. Aber das Leben ist nun mal, wie es ist.
(Beifall Die Linke)
Weil der öffentlich-rechtliche Rundfunk natürlich alle, die in diesem demokratischen Spektrum oder zumindest in Institutionen vertreten sind, gleichbehandelt, tauchen natürlich auch Sie darin auf – und ehrlich gesagt, mir persönlich zu viel. Aber deswegen stelle ich mich noch lange nicht hin und fordere die Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, weil das nämlich auch dazu beiträgt, dass sich Menschen ihre eigene Meinung bilden können. Und das ist ein wichtiger und weiterhin richtiger Schritt, das zu tun. Sie fordern – auch zum wiederholten Mal natürlich – die Abschaffung der – Sie nennen es ja immer Zwangsgebühr – Rundfunkgebühren. Da kann ich nur sagen, es gibt natürlich auch einen Grund, warum der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland überhaupt in einem solchen Finanzierungsmodell gelandet ist: Weil der Ursprung nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs und dann noch mal nach Ende der DDR-Zeit natürlich immer war, zu sagen, so staatsfern wie möglich zu sein und nie wieder die Möglichkeit zu schaffen, dass eine regierende Partei oder eine regierende Bewegung sich den Staatsfunk aneignet. Das ist auch eine Grundlage, warum das Modell so ist, wie es jetzt ist. Das dürfen Sie mal zur Kenntnis nehmen. Aber wenn ich gerade gehört habe, dass für Sie der 8. Mai kein Feiertag ist, dann wundert mich natürlich nicht, dass Ihnen nicht bewusst ist, warum es zu diesem Finanzierungsmodell kommen konnte.
(Beifall Die Linke)
Das ist weiterhin einfach nur eine Schande, das muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen.
(Beifall Die Linke)
Von diesem Rundfunkbeitragsaufkommen – auch das interessiert Sie offensichtlich nicht – werden übrigens in Thüringen 1,89 Prozent für die Finanzierung der Thüringer Landesmedienanstalt verwendet. – Herr Fasco ist hier, herzlich willkommen! – Sie werden sich sicher jetzt hier nicht hinstellen, aber vielleicht machen Sie es doch und lassen endlich mal Ihre Masken fallen – die Thüringer Landesmedienanstalt, also die Bürgermedien in diesem Land, hat eine ganz wichtige Funktion. Das bedeutet, wenn Sie die Abschaffung der Rundfunkgebühren fordern, dann fordern Sie gleichermaßen die Abschaffung der Finanzierungsgrundlage der Bürgermedien in diesem Freistaat. Und wenn Ihnen dieser Zusammenhang nicht irgendwie bewusst sein sollte, dann guten Morgen. Darüber reden wir seit vielen Jahren. Ich kann nur sagen: Das allein ist eine Frechheit. Keine Frage – auch das ist an vielen Stellen gesagt worden – gibt es Reformbedarf beim öffentlichrechtlichen Rundfunk. Es ist aber auch nicht so, als wäre die Reform nicht längst und stetig im Gange. Ich bin ja, wie Sie wissen, auch durch diesen Landtag in den Rundfunkrat des MDR entsandt. Ich kann Ihnen nur sagen: Die Diskussion, die wir da zu der Frage führen müssen, wie wir mit weniger Geld auskommen, aber eine qualitative Berichterstattung, ein Kultur- und Unterhaltungsprogramm weiterhin auch in der Regionalität bieten können, tut sehr weh. Aber es ist wichtig, sie zu führen und nicht pauschal zu sagen, wir müssen jetzt mal eben alles abschaffen, denn es gab da Vorfälle, die ohne Frage schwierig sind, und das auf alles zu beziehen. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass die Beschäftigten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – in diesem Fall des MDR – uns auch noch mal eine Mail über ver.di geschrieben haben. Ich halte es schon für wichtig, das hier auch noch mal zu zitieren. Ich zitiere: Die im Antrag geforderten Einschnitte im öffentlich-rechtlichen Rundfunk stellen eine konkrete und direkte Bedrohung für die Existenz vieler Beschäftigter im MDR dar, die sich mit Hingabe und Professionalität für unabhängige Berichterstattung und kulturelle Vielfalt einsetzen. Der MDR ist zudem ein bedeutender Arbeitgeber, der Tausende sichere und vor allem tariflich geschützte Arbeitsplätze bietet.
(Beifall Die Linke)
Das allein, sehr geehrte Damen und Herren der AfD, ist ein Grund, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu stärken und ihn nicht abzuschaffen.
(Beifall Die Linke)
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, heute stehen wir hier, um über einen Antrag zu sprechen, der sich anschickt, die Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks grundlegend zu verändern: die Kündigung aller Staatsverträge. Und dazu scheint es ein Vorschlag im besten Interesse der Bürgerinnen und Bürger zu sein, der dem Anspruch auf Neutralität gerecht werden will, die Kontrolle stärken möchte und mehr Effizienz verspricht, ein Antrag, der davon spricht, dass die Rundfunkanstalten ihrem Grundauftrag gerecht werden sollen, ohne überflüssigen Ballast und ohne Verschwendung. Ich muss ganz ehrlich sagen: Wer wünscht sich das nicht – einen Rundfunk, der sparsam mit seinen Mitteln haushaltet und der seine Prioritäten ganz klar aufstellt? Die AfD will den öffentlich-rechtlichen Rundfunk neu gestalten, sie will ihn staatsferner machen, weil, so sagt sie, das Vertrauen der Bürger sinkt. Auch das ist eine Feststellung, die der Realität nicht ganz fernliegt. Es gibt tatsächlich Kritik an der Transparenz, auch an der Effizienz und an der Vielfalt der Berichterstattung. Hier also steht der Plan, der angeblich für Klarheit und Sachlichkeit eintritt, der angeblich dem Willen des Volkes folgt und nur das Nötigste erhalten möchte. In Punkt 2 Ihres Vorschlags ist die Rede von einer Reduzierung des Rundfunks auf das Wesentliche. Gemeint sind Nachrichten und Informationen, Bildung, regionale Berichterstattung und Notfallinformationen. – So weit also der Plan. Doch hier, meine Damen und Herren, ist es wichtig, dass wir diesen Vorschlag nicht nur an der Oberfläche bewerten. Beginnen wir bei der Frage der Meinungsvielfalt: Die AfD schlägt vor, den Rundfunk auf ein minimalistisches Grundversorgungsmodell zu reduzieren, ein Rundfunk, der nur das Nötigste bringt – was auch immer „nötig“ letztlich bedeutet. Schauen wir uns also an, welche Sendungen und Formate die AfD unter diesem Grundversorgungskonzept zu streichen beabsichtigt: Unterhaltungssendungen, Kinderprogramme, kritische Dokumentationen – gestrichen –, Spartenkanäle für Jugendliche oder kulturelle Themen – gestrichen –, Berichterstattung, die über eine Agenturmeldung hiausgeht und verschiedene Perspektiven bietet – n gestrichen. Ihr Vorschlag ist radikal, aber radikale Vorschläge taugen nicht, Kinder ins Bett zu bringen. Das Sandmännchen kann das, aber dafür ist in Ihrem Antrag leider kein Platz – Sandmännchen gestrichen. Was bleibt, ist ein eindimensionaler, trockener Informationskanal, ein Schatten dessen, was der öffentlich-rechtliche Rundfunk heute leistet. Das hatten wir schon mal und, mit Verlaub, das brauchen wir nicht wieder.
(Beifall BSW, Die Linke)
Damit wir uns nicht falsch verstehen: Wir haben kein Interesse an einem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, dessen Meinungskorridore immer enger werden. Wir haben kein Interesse an Cancel Culture, die alte und lieb gewonnene Filme und Serien auf politische Korrektheit trimmt. Das BSW wendet sich klar gegen eine Kultur der Ausgrenzung, gegen Meinungseinschränkungen und gegen jede Form von Bevormundung.
(Beifall BSW)
Doch anders als die AfD meinen wir wirklich jede Form von Bevormundung. Wir sehen Vielfalt nicht darin, unbequeme Stimmen zu unterdrücken oder die Berichterstattung auf eine starre politische Neutralität zu beschränken. Stattdessen stehen wir für einen Rundfunk, der mutig und offen kontroverse Themen anspricht, der ein breites Meinungsspektrum abbildet und eben kein ideologisches Korsett anlegt. Das BSW will den Rundfunk stärken, indem es verschiedenen Stimmen und Sichtweisen tatsächlich Raum gibt. Wir setzen darauf, dass Bürgerinnen und Bürger selbst entscheiden, welche Meinungen sie unterstützen und welche sie ablehnen.
(Beifall BSW)
Statt auf ein starres Regelwerk, das Neutralität verordnet, vertrauen wir auf die Urteilsfähigkeit einer informierten Gesellschaft. Das Ziel des BSW ist echte Meinungsvielfalt, nicht als Schlagwort, sondern als gelebte Praxis. Kommen wir zu dem Thema „Staatsferne und Neutralität“. Die AfD betont, dass sie den Rundfunk unabhängiger machen möchte. Staatsferne, so die Argumentation, sei nur dann gewährleistet, wenn eine strenge Kontrolle eingeführt wird, die den Einfluss der alten Mächte, also der bisherigen Aufsichtsgremien, einschränkt. Wir hatten es gerade mit dem Rundfunkrat. Für all diejenigen, die uns gerade im Fernsehen, auf der Tribüne oder am Livestream verfolgen, eines der Aufsichtsgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist eben dieser Rundfunkrat. Von dem hört man in der Öffentlichkeit wenig, außer wenn Katja Mitteldorf von ihren Erfahrungen dort erzählt. Dennoch ist dieser Rat ein Modell, das das Ziel hat, die Vielfalt der Gesellschaft abzubilden.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Macht er aber
nicht!) Diesen Rat sollten wir nicht auflösen, wir sollten ihn aufwecken. Denn nur so kann er vom zahnlosen Tiger, der er zweifellos heute ist, zu einer Kraft werden, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wieder zur Stimme der Bürger macht.
(Beifall BSW)
Ein Rundfunkrat, der zuhört, der reflektiert und der handelt, das ist der Schlüssel. Sprechen wir abschließend über das Geld. Das BSW ist angetreten mit dem Credo, dass wir gute Ideen nicht ablehnen, nur weil sie von einer anderen Partei kommen. Und hier scheint es, hat die AfD einen verlockenden Vorschlag zu machen. Keine Rundfunkbeiträge, keine Zwangsgebühren, wie Sie es nennen, stattdessen Streichung von teuren Sportübertragungen, von überzogenen Intendantengehältern und Direktorengehältern. Ich will Ihnen was sagen: Da bin ich ganz bei Ihnen. Da rennen Sie bei mir offene Türen ein. Kein Mensch versteht, warum ein Intendant mehr verdienen muss als der Bundeskanzler oder der Ministerpräsident.
(Beifall CDU, BSW)
Und Sie machen zum Thema „Geld“ gleich mehrere Anträge. Rundfunkbeitrag abschaffen, „Grundfunk“ einführen – „Grundfunk“, das ist übrigens das, was übrig bleibt, wenn die AfD mit ihrem Kastrationsprogramm fertig ist – und keine Werbung mehr. Ihnen ist vielleicht aufgefallen, dass diese drei Punkte nicht die Antwort darauf sind, woher das Geld kommen soll. Darauf haben Sie eine ganz eigene Antwort gefunden. Sie sagen nämlich, das Geld soll von Unternehmen kommen, also von Medien- und Technikunternehmen. Verzeihung, dass ich das richtig verstanden habe. Sie wollen also weniger Staatsferne und verkaufen den öffentlichrechtlichen Rundfunk stattdessen an Konzerne.
(Beifall BSW)
Das ist ja dann nicht mal mehr „Grundfunk“, das ist ja „Konzernfunk“. Die Tagesschau wird Ihnen heute präsentiert von Netflix. Und gute Nacht!
(Beifall BSW)
Meine Damen und Herren, unser Standpunkt ist klar. Wir stehen für einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der die Meinungsvielfalt unserer Gesellschaft abbildet und in die Zukunft investiert. Eine Beitragsfinanzierung ist der einzig sinnvolle Weg, um die Unabhängigkeit der Öffentlich-Rechtlichen zu ermöglichen. Allerdings muss mit diesen besonders erhobenen Mitteln auch besonders sorgfältig umgegangen werden. Wenn der Eindruck entsteht, dass die Entscheidungsträger ganz verantwortungsvoll beschließen, sich exorbitante Gehälter zu bezahlen, dann müssen natürlich Fragen gestellt werden. Um diese offenen und strittigen Fragen sachlich, kritisch und gründlich zu klären, fordern wir die Einsetzung einer Enquetekommission, die sich dieser Aufgabe widmet. Unser Vorschlag spricht für einen Ansatz, der die gesamte Breite der Gesellschaft im Blick hat. Meinungen, Kulturen und Altersgruppen sind nämlich nicht gleich und sie sind schon gar nicht neutral. Das, meine Damen und Herren, ist gelebte Demokratie und daher lehnen wir den Antrag der AfD ab. Danke.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke)
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Fasco, keine Angst, die Bürgermedien schaffen wir nicht ab, im Gegenteil, wir haben uns immer dafür eingesetzt, dass die ordentlich ausfinanziert sind. Zuletzt hat der Thüringer Landtag vor zwei Jahren über die Kündigung der Medienstaatsverträge debattiert. Die Debatte stand damals vor dem Hintergrund aktueller Skandale um Vetternwirtschaft und Selbstbedienung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Und wie immer wurde viel lamentiert und davon geredet, dass wir die ÖffentlichRechtlichen reformieren und dass alles besser werden müsse und anders. Aber geschehen ist im Grunde nichts – gar nichts. Nur ein paar neue Skandale sind hinzugekommen und die Beitragszahler werden weiterhin genötigt, für einen riesenhaften und ineffizienten Apparat alljährlich die Milliarden aufzubringen.
(Beifall AfD)
Das macht deutlich, dass der neuerliche Antrag der AfD-Fraktion zur Kündigung der Medienstaatsverträge heute mehr denn je erforderlich ist, denn er zeigt einen Weg zur dringend notwendigen Neustrukturierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Wie ein anderer öffentlich-rechtlicher Rundfunk aussehen kann und wie die Zwangsbeiträge abgeschafft werden können, das hat die AfD ebenfalls skizziert. Aber bevor ich darauf zurückkomme, sollten wir mal eine aktuelle Bestandsaufnahme machen. Wir erleben gerade in diesen Tagen, wie sehr der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Auftrag einer sachlichen und jenseits der kommentierenden Stellungnahmen neutralen Berichterstattung verfehlt. Angesichts dessen, was dort über den Ausgang der US-Präsidentschaftswahlen und vor allem in der Darstellung des US-Präsidentschaftswahlkampfs gesendet wurde, kommt man nicht umhin, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk hierzulande als im Großen und Ganzen links-grüne Propaganda-Maschine zu beurteilen.
(Beifall AfD)
Hier hat sich einmal mehr bestätigt, was Tom Bohn, ein ehemaliger Tatortregisseur und langjähriger Insider des Systems, ausgeführt hat, ich zitiere: „Der öffentlich-rechtliche Journalismus treibt in meinen Augen – in früher nie vorstellbarem Ausmaß – einen Keil in die Gesellschaft: Weil er vorgibt, die ‚Wahrheit‘ zu kennen, und meint, sie missionarisch verbreiten zu müssen.“
(Beifall AfD)
Diese Worte könnten kaum treffender sein: ein missionarischer Rundfunk – bis in die Unterhaltungssendungen hinein. Das ist nicht das, was der Sinn eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist. Wo kommt der missionarische Eifer dieses Journalismus her? Studien zur politischen Einstellung von Journalisten haben gezeigt, dass die politischen Überzeugungen unter Journalisten keineswegs pluralistisch sind, sondern wir es hier ganz überwiegend mit Anhängern der Grünen – nein, grün gibt es nicht mehr –, Linken und SPD zu tun haben und die verstehen ihre journalistische Aufgabe immer mehr als politischen Auftrag, als Mission, die eigene Gesinnung den Menschen aufzuschwatzen. Derartiger Gesinnungsjournalismus ist selbstredend inakzeptabel, insbesondere wenn es von der Allgemeinheit finanziert werden soll.
(Beifall AfD)
Tom Bohns Kritik an der Selbstwahrnehmung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als moralische Oberinstanz zeigt also das Problem richtig auf. Die Berichterstattung ist oft tendenziös, wenig pluralistisch, vielmehr regelmäßig ganz einseitig links-grün und woke. Die internen Korrekturmechanismen, die eigentlich dazu da sind, den Tendenzen politischer Einseitigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks entgegenzuwirken, versagen bei ihrer Aufgabe.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Unfassbar, dass Sie das so behaupten!) Schließlich bildet auch der Rundfunkrat, Herr Quasebarth, 30 Prozent der Thüringer Wähler eben nicht ab, weil die AfD da nämlich nicht drinsitzt.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, Die Linke: Aber
die AfD war vertreten!) Ja – weil Sie das geändert haben, wie der sich zusammensetzt. Das ist aber etwas anderes. Es wurde wiederholt verfassungsfeindlich festgestellt, dass es dem Aufsichtsgremium an Staatsferne und Unabhängigkeit fehlt, und ungeachtet einiger Veränderungen im Laufe der Jahre hat sich an dem prinzipiellen Befund bis heute nichts geändert.
(Beifall AfD)
Wir haben hier ein geschlossenes System politischer Kartellbildung, das weder den Willen noch die Kraft hat, eine journalistische Ausgewogenheit und Sachlichkeit einzufordern und durchzusetzen, und es ist nicht erkennbar, dass man hieran ernsthaft etwas ändern will. Beispiele kann ich Ihnen gern sagen. AfD-Politiker sind in den üblichen Talkshows deutlich unterrepräsentiert. Bei zufällig befragten Passanten und Talkshow-Zuschauern wird vergessen zu erwähnen, dass es sich um links-grüne Parteifunktionäre handelt. Im Ukraine-Krieg wird ausschließlich die transatlantische Sichtweise dargestellt. In der Berichterstattung zur US-Wahl könnte man meinen, Mutter Theresa ist gegen den Teufel persönlich angetreten.
(Beifall AfD)(Unruhe Die Linke)
Im aktuellen Vertrauensfrage-Dilemma fungiert der öffentlich-rechtliche Rundfunk als Regierungssprecher. All das bestätigt, was wir seit Jahren wissen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist nicht nur ein bisschen reformbedürftig,
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Das sind alles bösartige Unterstellungen!) sondern er muss grundlegend und vollständig neu ausgerichtet werden. Daher ist die gegenwärtig diskutierte Reform auch völlig unzureichend. Sie ist genau gesehen auch keine Reform, sondern eine kosmetische Behandlung angesichts chronischer Geldnot, eines Systems, das jährlich Milliarden verschlingt. In der freien Wirtschaft ist das Prinzip einfach: Wenn das Geld knapp wird, spart man an den Kosten, man überprüft die Prozesse, strafft die Verwaltung, reduziert unnötige Ausgaben. Man verbessert die Effizienz. Doch wie ist es beim öffentlichrechtlichen Rundfunk? Da spart man lieber am Programm, an den Inhalten, die die Bürger vorgesetzt bekommen und für die sie bezahlen. Man spart also an der Qualität. In der Wirtschaft bedeutet Qualitätsverlust den Verlust der Kundschaft und schließlich das Ende des Unternehmens. Nicht so beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Warum? Weil sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk auf eine bequeme Finanzierung, auf eine nie versiegende Geldquelle verlassen kann, auf die Zwangsgebühren.
(Zwischenruf Abg. Große-Röthig, Die Linke:
Na, Gott sei Dank!) Monat für Monat zahlen wir etwa 20 Euro, gleichgültig, ob wir das Angebot nutzen oder nicht – ich bezahle sogar zweimal, Frau Mitteldorf. Also kann es den Sendern auch egal sein, ob die Menschen ihr Programm nutzen und ob es ihnen zusagt oder nicht, denn das Geld kommt auf jeden Fall. Die aktuellen Einsparpläne bei der ARD, etwa beim SWR, zielen auf Sendungen, namentlich Unterhaltungssendungen, wie die traditionsreiche Sendung „Verstehen Sie Spaß?“, die deutlich reduziert werden soll, während andere Formate ganz wegfallen sollen. Ist ein solcher vorgeblicher Sparkurs die Antwort auf die Probleme? Natürlich nicht. Das ist Symbolpolitik in Reinkultur, eine symbolische Maßnahme, die das wahre Problem nur verdeckt: hohe Gehälter in den Chefetagen, und zwar nicht nur bei den Intendanten, eine aufgeblähte Verwaltung und freie, insbesondere sogenannte feste freie Mitarbeiter, die weiterhin zu schlecht bezahlt werden. Während die Führungsetagen unangetastet bleiben, wird den Bürgern weisgemacht, dass man echte Reformen durchführt. Aber die Leute sind nicht dumm. Sie erkennen, dass sie mit kosmetischen Scheinreförmchen abgespeist werden, und dementsprechend sehen zahllose Menschen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und seine Finanzierung per Zwangsbeitrag mit großer Skepsis. Die Skepsis lässt sich übrigens auch mit Zahlen belegen, Herr Hey, Frau Mitteldorf. Laut einer Umfrage, die 2023 im Auftrag der Stiftung Meinung & Freiheit e. V. durchgeführt wurde, sind 42 Prozent der Deutschen unzufrieden mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, ein Anstieg um 4 Prozent im Vergleich zu 2021.
(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, Die Linke: Und
mehr als die Hälfte ist immer noch zufrieden!) Zusätzlich äußerten 32 Prozent Bedenken hinsichtlich der politischen Unabhängigkeit und einer möglichen einseitigen Berichterstattung.
(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, Die Linke: Das
ist nicht die Mehrheit!) Ein Drittel der Befragten fordert sogar die Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, Die Linke: Zwei
Drittel also nicht!) Deshalb kann es kein Weiter-so geben. Was muss geschehen? Der Antrag der AfD-Fraktion fordert die Kündigung der Medienstaatsverträge. Das ist erforderlich, damit ein grundsätzlicher Neuanfang im öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Angriff genommen werden kann. Und wie ein solcher Neustart aussehen kann, hat die AfD schon wiederholt, auch hier im Landtag mehrfach, skizziert. Das ist das Konzept eines Rundfunks, eines deutlich abgespeckten öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der seinem eigenen Auftrag, einer ausgewogenen Grundversorgung, gerecht wird und der sich seinem Kerngeschäft – einer sachlichen und ausgewogenen Information, einer vielgestaltigen Kultur und einer hochwertigen Bildungsvermittlung – widmet, ohne die Bürger unentwegt belehren und bevormunden zu wollen.
(Beifall AfD)
Der künftige Rundfunk soll den Raum für einen offenen und pluralistischen politischen Diskurs bereitstellen. Er soll die ganze Vielfalt der Meinungen abbilden und den Bürgern eine Plattform bilden, auf der sie sich umfassend informieren und selbstständig eine Meinung bilden können.
(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, Die Linke: Ich
glaube, Sie gucken die falschen Sendungen!) Sie haben schon mal erzählt, dass Sie nur „Tatort“ gucken, das merkt man gerade. Wir wollen übrigens auch, dass bei einem künftigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk faire Arbeitsbedingungen für alle bestehen und es keine Zweiklassengesellschaft von Rundfunkmitarbeitern gibt.
(Beifall AfD)
Auch wie eine Finanzierung ohne Zwangsbeiträge aussehen kann, erläutert unser Rundfunkkonzept. Es besteht also kein Anlass, die Bürger noch länger mit Reformen abzuspeisen, die in Wirklichkeit keine sind und die aus symbolischen Maßnahmen bestehen. Es ist Zeit für einen Neustart des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, eines Rundfunks, der nicht alljährlich über 8 Milliarden Euro kostet und trotzdem eine vielfältige und ausgewogene Grundversorgung bereitstellt. Das ist übrigens die falsche Annahme bei der Finanzierung von Ihnen allen: Sie gehen immer von den 8 Milliarden Euro aus. Unser Rundfunk kommt mit deutlich weniger Geld aus und deswegen ist er auch finanzierbar.
(Beifall AfD)
Den Startschuss für diesen Neubeginn sollten wir heute setzen, indem wir eine Kündigung der Medienstaatsverträge herbeiführen. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Antrag und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Und im Übrigen: Der Sandmann ist verhandelbar.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Große-Röthig, Die Linke:
Der Sandmann ist unverhandelbar!)
Es liegen mir aktuell keine weiteren Redebeiträge oder Anmeldungen für Redebeiträge vor. Gibt es noch weitere Redebeiträge? Das ist nicht der Fall. Damit können wir abstimmen. Ich frage erst mal: Ist Ausschussüberweisung gewünscht?
Dann frage ich: Wer dem Antrag der AfD-Fraktion zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion. Wer gegen den Antrag der AfD-Fraktion stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den übrigen Fraktionen. Damit hat der Antrag keine Mehrheit erreicht. Damit schließe ich Tagesordnungspunkt 9 und auch die heutige Plenarsitzung. Da wir sehr konzentriert getagt haben, wird auch der morgen anvisierte Plenartag obsolet. Das heißt, wir sind jetzt mit unserem Plenarzyklus für diese Woche durch.
(Beifall BSW)
Die letzten Male haben wir immer sehr lange getagt, dieses Mal sind wir sehr zügig durchgekommen. Von daher wünsche ich allen einen schönen Abend und eine gute Heimfahrt. Ich möchte noch mal alle Neumitglieder des Thüringer Landtags an den Empfang im Nachgang der Plenarsitzung erinnern. In ungefähr einer Viertelstunde wird er im Restaurant Feininger beginnen. Also noch mal herzliche Einladung an alle neu gewählten Mitglieder.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Neu gewählt sind doch alle!) Ja, erstmalig gewählt, Frau König-Preuss. Machen wir es noch mal ganz deutlich. Gute Heimfahrt!