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Jonas Urbach

CDU 14.11.2024 Sitzungen 8/3

Grundlegende Reformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ermöglichen – Staatsverträge kündigen, Rundfunkbeitrag abschaffen

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der heute von der AfD eingereichte Antrag beinhaltet in der Tat nicht allzu viel Neues. Er wiederholt das, was von der AfD in regelmäßigen Abständen und sachlich immer wieder inkorrekt und plakativ vorgetragen wird. Erlauben Sie mir erst mal ein paar grundsätzliche Anmerkungen. Der erste Grundsatz zum Grundrecht der Rundfunkfreiheit nach Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz: Danach wird dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk die Aufgabe zugewiesen, unter den Bedingungen der modernen Massenkommunikation eine freie und umfassende Meinungsbildung zu gewährleisten. Die Rundfunkanstalten haben einen entwicklungsoffenen Versorgungsauftrag, der sich an die Allgemeinheit der Bevölkerung richtet und unabhängig vom Staat wahrgenommen werden muss. Diesem Auftrag hat die Rundfunkfinanzierung die ökonomische Grundlage zu vermitteln. Der zweite Grundsatz lautet: Die Rundfunkfinanzierung ist programmneutral zu gestalten. Diese Finanzierung hat entsprechend dem allgemeinen Versorgungsauftrag ein allgemeines Rundfunkangebot an jedermann zu ermöglichen. Der zu finanzierende Bedarf ist entsprechend der Rundfunkfreiheit zu definieren und auf das verfassungsgemäße Recht der Abgabenzahler auf maßvolle und gleichmäßige Lasten abzustimmen. Der dritte Grundsatz betrifft den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der sich aus dem Grundgesetz herleitet. Danach soll der öffentlichrechtliche Rundfunk mit seinen Programmangeboten zur Information, Bildung, Beratung, Kultur und Unterhaltung einen Beitrag zur Sicherung der Meinungsvielfalt und somit zur öffentlichen Meinungsbildung leisten. Grundversorgung meint, dass ein flächendeckender Empfang von Rundfunk für die Allgemeinheit genauso gewährleistet sein muss wie ein vielfältiges Programmangebot. Grundversorgung meint dabei eben nicht, wie man es vom Wortsinn her vielleicht denken könnte, eine bloße Mindestversorgung. Vielmehr umschreibt der Begriff nach dem Verständnis des Bundesverfassungsgerichts die technische und inhaltliche Sicherung einer umfassenden Berichterstattung. Gewährleistet werden müssen daher ein an die Allgemeinheit gerichtetes, inhaltlich vielfältiges Programm sowie eine möglichst flächendeckende Übertragung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, für die CDU steht als Grundsatz fest, dass wir uns zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk bekennen – ganz klar. (Beifall CDU, Die Linke) Jedoch – und das ist nicht neu – sehen wir natürlich auch die Notwendigkeit für dessen Reformierung. Dazu haben wir bereits im Oktober 2022 als CDU ein umfängliches Positionspapier mit konkreten Vorschlägen vorgelegt. Die AfD frage ich: Wo sind denn Ihre konkreten Vorschläge? In Ihrem Antrag konnte ich dafür nicht ganz so viel finden. Vor wenigen Wochen haben sich nun die Ministerpräsidenten nach immerhin zwei Jahren Diskussion auf einen Vorschlag zur Reform des öffentlichrechtlichen Rundfunks verständigt, welcher nunmehr umgesetzt werden soll. Nach unserer Auffassung sind diese Beschlüsse ein Schritt in die richtige Richtung, der nicht einfach wie bisher nur eine Fortschreibung des Status quo beinhaltet. Aber wir möchten natürlich kritisch anmerken, dass die Vorschläge in erster Linie eine Kürzung bei Informations- und Kulturprogrammen vorsehen und nicht bei der Unterhaltung. (Beifall Die Linke) Unklar ist uns auch, ob durch die Streichung linearer Kanäle überhaupt Geld eingespart werden kann und, wenn ja, in welcher Höhe. Meine Damen und Herren, lassen die von den MPs vorgelegten Reformvorschläge noch einiges offen, müssen wir eben noch einmal darüber nachdenken. Wir als CDU haben ein paar Hauptforderungen, die wir hier noch mal darstellen möchten. Erstens müssen wir auf mehr Eigeninitiative und Reformwillen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks drängen. Die eigenverantwortlich und ohne Aufforderung vorgelegte Strukturoptimierung und Fortschreibung des Rundfunkauftrags ist hierbei tatsächlich wichtig. Zweitens brauchen wir eine umfassende und zeitgemäße Analyse, Neujustierung und noch klarere Definition des Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, insbesondere dadurch, dass die Schwerpunkte des Rundfunkauftrags auf die Bereiche Information, Bildung und Kultur fokussiert werden, dadurch, dass der Informations- und Bildungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aufgewertet wird, die Berichterstattung und Information über das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben in den neuen Ländern ausgebaut wird, das digitale Nutzungsverhalten der gesamten Bevölkerung berücksichtigt wird. Und es darf nicht sein, dass für bestimmte Nutzer, beispielsweise für ältere Generationen, Zugangsbarrieren geschaffen werden, indem man die Vorzüge von linearen Programmangeboten vernachlässigt oder gar aufgibt. Drittens schlagen wir ein Verfahren zur regelmäßigen Evaluation und Überprüfung des Rundfunkauftrags sowie die Einführung eines zusätzlichen begleitenden Monitorings zur Auftragserfüllung und Evaluation vor, welches neben der finanziellen Bewertung durch die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, der sogenannten KEF, existieren soll. Viertens bleibt es bei unserer alten Forderung, wonach künftig verstärkt auf eine angemessene, ausgewogene und gerechte Verteilung von Einrichtungen und Produktionseffekten zu achten ist und dabei auch die Interessen der neuen Länder und insbesondere von Thüringen stärker als bisher zu berücksichtigen sind, zum Beispiel bei künftigen Personalentscheidungen zur Besetzung von Führungspositionen bei ARD, ZDF und Deutschlandfunk oder insbesondere durch eine Steigerung der medienwirtschaftlichen Wertschöpfung in Thüringen. Wir erwarten, dass künftig stärker auf Produzenten und Kreativunternehmen aus Thüringen zurückgegriffen wird. Diese Forderung haben wir in den letzten Jahren immer wieder vorgetragen. Fünftens erwarten wir, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten künftig konsequent und ergebnisorientiert konkrete Einsparpotenziale identifizieren, heben und am Ende auch nutzen, um für die Rundfunknutzer perspektivisch Beitragsstabilität zu gewährleisten. Vorstellbar aus unserer Sicht sind dabei unter anderem eine Verschlankung der Strukturen sowie eine Begrenzung von Tochtergesellschaften, die Fusion von kleinen Sendeanstalten nach dem Vorbild des Mitteldeutschen Rundfunks oder die Vermeidung paralleler Sendeangebote von ARD und ZDF. Vorstellbar ist ferner, künftig verstärkt auf mehr Kooperation und eine Erweiterung der Gemeinschaftsaufgaben zu setzen, zum Beispiel bei der Berichterstattung über kulturelle und sportliche Großereignisse oder bei der Auslandsberichterstattung. Ebenfalls sinnvoll ist aus unserer Sicht eine Verpflichtung zur Einhaltung der Prinzipien privatwirtschaftlicher Unternehmen bei den Produktionskosten. Die Gehälter sind angesprochen worden. Auch hier denken wir, dass eine Reform erfolgen muss. Die einzelnen Vorschläge der AfD sind nicht wirkliche Vorschläge. Sie möchten, dass wir keine Werbung haben. Der Kollege von der SPD, Herr Hey, hat es formuliert. Das kann natürlich dazu führen, dass am Ende die Rundfunkbeiträge theoretisch steigen müssten. Sie wollen in 2 c und 2 b Einfluss auf journalistische Beiträge nehmen, zugleich plädieren Sie einen Paragrafen weiter für Staatsferne. Das geht doch beides nicht zusammen. Wollen Sie Staatsferne oder wollen Sie Inhalte kontrollieren? Die von Ihnen geforderte programminhaltlichen Regelungen sowie Ihre Festlegung, was aus Ihrer Sicht politisch ausgewogen ist, widersprechen eben genau dieser Staatsferne. Mit 2 e lassen Sie natürlich die Katze aus dem Sack, denn mit der Abschaffung des Rundfunkbeitrags schalten Sie den öffentlichen-rechtlichen Rundfunk ab, denn Sie lassen völlig offen, wie dieser finanziert werden soll. Noch ein paar Worte zur Frage der Kündigung der Rundfunkstaatsverträge: Hier ist die Frage: Wie soll das denn gehen? Wir haben einen Auftrag, auch in Thüringen natürlich, gesetzmäßig Rundfunk zu betreiben. Wenn wir diese Verträge kündigen, muss der Freistaat Thüringen dann am Ende mit ZDF und ARD vielleicht selber verhandeln, denn es muss hier einen Rundfunk geben. Des Weiteren ist es so, dass wir hier einige Einrichtungen haben, die wir dann sehr wahrscheinlich verlieren würden, beispielsweise das MDR-Landesfunkhaus oder auch den KiKA. Die Frage ist, wie sinnvoll dieses sein kann. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss weiterentwickelt werden. Diese Diskussion ist seit Langem da und die ist auch berechtigt. Aber den Antrag der AfD in der vorliegenden Form können wir so nicht akzeptieren. Wir werden ihn ablehnen, weil er keine Lösungen bietet, sondern nur ein schlechtes Licht auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk lenkt. Dieser negativen Stimmung, der können wir nicht zustimmen. Vielen Dank! (Beifall Die Linke, CDU)

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