Götze
Fragestunde
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Frau Präsidentin, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten König-Preuss beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Die Fragen 1 bis 3 möchte ich aufgrund des bestehenden Sachzusammenhangs zusammen beantworten. Die Antwort lautet wie folgt: Der Landesregierung liegen Erkenntnisse über Kontakte und mutmaßliche Kontakte zwischen Vertretern der „Sächsischen Separatisten“ und Mitgliedern des Landesverbands Thüringen der AfD vor. Diese überschreiten jedoch nicht das Maß parteitypischer Interaktionen, zum Beispiel Kontakte bei Veranstaltungen. Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse zu Straftaten vor, welche durch Mitglieder der Gruppierung „Sächsische Separatisten“ in den vergangenen fünf Jahren im Freistaat Thüringen begangen wurden. Des Weiteren liegen der Landesregierung keine mitteilungsfähigen Erkenntnisse zu Teilnahmen der Angehörigen der „Sächsischen Separatisten“ an Aktivitäten und Veranstaltungen vor. Die Landesregierung ist sich der besonderen Bedeutung des Frage- und Informationsrechts des Thüringer Landtags bewusst. Dieses Recht unterliegt jedoch den verfassungsrechtlichen Grenzen des Artikels 67 Abs. 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen. So kann von einer Beantwortung unter anderem dann abgesehen werden, wenn gesetzliche Vorschriften, Staatsgeheimnisse oder schutzwürdige Interessen Einzelner, insbesondere des Datenschutzes, entgegenstehen. Eine Abwägung mit dem Informationsinteresse der Abgeordneten ergibt bei dieser Frage, dass dem Geheimschutz Vorrang vor dem Informationsanspruch der Abgeordneten zukommt. Ich verweise insofern auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen. Die Antwort zu Frage 4 lautet wie folgt: Das Amt für Verfassungsschutz beim Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat den Landesverband Thüringen der AfD am 15. März 2021 gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Thüringer Verfassungsschutzgesetz als erwiesen rechtsextremistische Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung eingestuft. Der Landesverband vertritt verfassungsfeindliche Positionen, die sich gegen die Menschenwürde, das Demokratie- und das Rechtsstaatsprinzip richten. Die Landesregierung hält an ihrer Einstufung fest. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
