Tilo Kummer
Leben in Thüringen – gleichwertig und nachhaltig in allen Bereichen der Gesellschaft und in allen Regionen
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich gebe zu, ich habe mich riesig gefreut, als „Nachhaltigkeit“ Eingang in die Thüringer Verfassung gefunden hat, genau wie das Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse in Stadt und Land, weil es aus meiner festen Überzeugung wirklich wichtige Grundprinzipien sind dafür, dass unser Land gut funktionieren kann.
(Beifall BSW)
Die Umsetzung von Verfassungszielen ist eine Aufgabe, die obliegt dem Landtag. Das ist ein wichtiges Ziel. Dem müssen wir uns widmen, da bin ich ganz bei der Antragstellerin. Mir würde zuerst mal vorschweben, dass wir diese Ziele künftig in der Gesetzesvorprüfung mit betrachten, damit es endlich aufhört, dass in einer Landtagssitzung Nachhaltigkeitsziele beschlossen werden und einen Tagesordnungspunkt später dem entgegenstehende Ziele. So etwas habe ich hier im Haus leider schon erlebt. Ich könnte mir vorstellen, dass wir das, was wir vor anderthalb Wahlperioden hier schon mal hatten im parlamentarischen Nachhaltigkeitsbeirat, wieder ins Leben rufen würden, damit man in den einzelnen Bereichen der Tätigkeit des Landtags, in den einzelnen Ausschüssen, sich mit den Nachhaltigkeitszielen vertraut macht und darauf achtet, dass das, was die Ausschüsse auf den Weg bringen, wirklich mit den Nachhaltigkeitszielen des Landes in Übereinstimmung zu bringen ist. Wir haben einen Nachhaltigkeitsbeirat. Wir haben in den einzelnen Ministerien ausgearbeitete Nachhaltigkeitsziele. Das ist alles da. Das ist das Grundgerüst, nach dem wir arbeiten können. Wir müssen es tun und das passiert leider viel zu oft nicht. Die Frage ist: Was ist Ziel des Antrags? Kann mit einem Antrag, der keine Bindungswirkung an die Landesregierung entfaltet, erst recht nicht in einer jetzigen Zeit, in der ich die künftige Landesregierung, die es umsetzen müsste, gar nicht adressieren kann, also ich kann gar nicht die zuständigen künftigen Minister ansprechen, kann man mit so einem Antrag wirklich ein Verfassungsziel umsetzen? Da sage ich: Ich hätte es da lieber in der Gesetzgebung. Die zweite Frage ist: Kann ich das durch Landesplanung? Sie haben folgende Bereiche aufgeschrieben, die adressiert werden sollen: ausreichender angemessener Wohnraum, existenzsichernde Löhne, Inklusion, Gleichstellung, Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen, eine klimaneutrale Wirtschaft, Digitalisierung, den gleichwertigen Zugang zur öffentlichen Daseinsvorsorge, die Partizipation an politischen Entscheidungen – so mal kurz zusammengefasst. Wie viel davon ist Bestandteil der Landesplanung? Soziale und ökologische Nachhaltigkeit habe ich jetzt nicht erwähnt, weil ich davon so einen dicken Hals kriege. Nachhaltigkeit, wissen wir alle, ist die Dreieinigkeit von Wirtschaft, Soziales und Umwelt. Da kann ich nicht immer Wirtschaft rauslassen, dann kippt der Stuhl um. Das muss man einfach wissen, wenn man über Nachhaltigkeit redet.
(Beifall CDU, BSW)
Ich finde, die wenigsten dieser Ziele finden sich direkt im Landesentwicklungsprogramm wieder. Vor dem Hintergrund brauche ich Gesetze, um es zu adressieren. Es gibt die Zielstellung der Demokratisierung und der Verbesserung der Mitbestimmung in der Landesplanung. Da bin ich wieder ganz bei der Antragstellerin, da müsste man aber das Landesplanungsgesetz auf den Tisch packen und dort sagen, dass es endlich die Zustimmung des Landtags beim Landesentwicklungsprogramm braucht. Warum das in der Vergangenheit nicht passiert ist, kann ich nicht beantworten. Das BSW war in den letzten fünf Jahren auch nicht im Thüringer Landtag. Ich wüsste nicht, dass der Versuch gemacht wurde, das Landesentwicklungsprogramm zustimmungspflichtig vom Landtag zu machen. Ansonsten kommt der Antrag in Punkt III zu der Zielstellung, dass die Landesregierung die anstehende Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms angehen soll. Ich gebe zu, dass mich das verunsichert. Ich komme mal zu einer Pressemitteilung des Thüringer Infrastrukturministeriums – Zitat –: „Mit großer Sorgfalt und in einem breit angelegten Beteiligungsprozess wurde die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms […] abgeschlossen. Der Anfang 2022 gestartete Fortschreibungsprozess stellt sicher, dass Thüringen den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen in unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen gewachsen ist. Insbesondere die kommunalen Neugliederungen und der notwendige Ausbau klimafreundlicher Energieträger machten eine Anpassung des LEP erforderlich. Die vorliegende erste Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen 2025 ist das Ergebnis der Teilfortschreibung und ein wichtiger Schritt für eine nachhaltige und ausgewogene Entwicklung Thüringens. Die hier festgelegten Leitvorstellungen und Erfordernisse der Raumordnung bieten eine solide Grundlage, um die Herausforderungen der Zukunft erfolgreich anzupacken und Thüringen als lebenswerte Heimat für alle Bürgerinnen und Bürger zu stärken.“ August 2024. Am 9. Juli hat die Landesregierung diese Fortschreibung beschlossen, am 30. August veröffentlicht, am 31. in Kraft getreten. Das Landesentwicklungsprogramm 2025 stammt von 2014. Wenn Sie es googeln, finden Sie Christian Carius, das war der damals zuständige Minister. Ich hätte mir gewünscht, wenn die danach folgende Landesregierung das LEP gleich aufgemacht hätte. Das war damals aber nicht durchsetzungsfähig. Die Frage ist: Wen wollen Sie mit dem Antrag treffen? Ich habe so ein bisschen den Eindruck, Sie haben uns einen Ball auf den Elfmeterpunkt gelegt vor dem eigenen Tor und warten, dass den irgendjemand reinmacht. Das verstehe ich nicht.
(Beifall CDU, BSW)
Ich kann sagen, wir werden den Hinweis aufnehmen, uns das Landesentwicklungsprogramm, das die scheidende Landesregierung auf den Tisch gepackt hat, genau anzusehen und auf Überarbeitungsbedarf zu prüfen. Wenn auch im Sinne der beschriebenen Nachhaltigkeitsziele ein Überarbeitungsbedarf festgestellt wird, dann werden wir das tun. Die meisten Ihrer Punkte, die im Antrag aufgelistet sind, brauchen ein anderes Gesetzgebungsverfahren. Dementsprechend geht der Antrag da fehl und wir werden ihn heute nicht beschließen.
(Beifall BSW)
