Nadine Hoffmann
Fragestunde
Vielen Dank. Novellierte Verordnung für das Biosphärenreservat Rhön Wie unter anderem einem Beitrag des MDR Thüringen vom 3. November 2024 zu entnehmen ist, fordern Bürgermeister und Betriebe der Region die Rücknahme der neuen Verordnung zum Biosphärenreservat Rhön. Sie kritisieren eine Einschränkung durch die in der Novelle festgeschriebene Ausweitung der Kern- und Pflegezonen. Ich frage die Landesregierung: 1. Trifft es zu, dass die im Beitrag erwähnten 1.400 Stellungnahmen bzw. Einwände nicht beantwortet wurden? 2. Besteht aus Sicht der Landesregierung eine Einschränkung der wirtschaftlichen Nutzung, wie beispielweise der landwirtschaftlichen Nutzung, durch die novellierte Verordnung im Vergleich zur vorher gültigen Verordnung? 3. Ist nach Einschätzung der Landesregierung ein durch die Grundstückseigentümer, die von der Ausweitung der Kern- und Pflegezonen betroffen sind, geforderter finanzieller Ausgleich gerechtfertigt? 4. Welchen aktuellen Stand hat der über das Nationalkomitee für das UNESCO-Programm „Der Mensch und die Biosphäre“ an die UNESCO zu versendende Bericht im Zusammenhang mit der Bestätigung zum Biosphärenreservat respektive der Urkunde des Biosphärenreservats?
