Götze
Fragestunde
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Frau Präsidentin, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Müller der Fraktion Die Linke beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Der Unstrut-Hainich-Kreis hat vom Jahr 2014 bis zum Jahr 2024 folgende Bedarfszuweisungen zur Haushaltskonsolidierung nach § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Thüringer Finanzausgleichsgesetz in Verbindung mit der VV-Bedarfszuweisungen erhalten. Zweck ist immer die Haushaltskonsolidierung, das sage ich dann nicht noch mal, sondern nenne Ihnen jetzt nur die jährlich bewilligten Beträge: 2014 4.886.500 Euro, 2015 9.031.500 Euro, 2016 10.346.000 Euro, 2017 11.688.000 Euro, 2018 7.787.200 Euro, 2019 10.032.222 Euro, 2020 8.670.911 Euro, 2021 5.058.493 Euro, 2022 7.168.924 Euro, 2023 8.900.000 Euro und im Jahr 2024 9.628.353 Euro. Das macht in Summe 93.198.103 Euro zum Zwecke der Haushaltskonsolidierung. Bedarfszuweisungen zur Haushaltskonsolidierung können Gemeinden und Landkreisen zur Durchführung der Haushaltskonsolidierung gewährt werden, wenn die Kommune nach § 53a Thüringer Kommunalordnung verpflichtet ist, ein Haushaltskonsolidierungskonzept aufzustellen, um wieder eine geordnete Haushaltswirtschaft zu erlangen. Dabei muss die Kommune darstellen, dass ihr dies nicht ohne die Ausreichung von Bedarfszuweisungen möglich ist. Der Unstrut-Hainich-Kreis unterfiel den Regelungen des § 53a Thüringer Kommunalordnung und hat daher ein Haushaltssicherungskonzept aufgestellt und fortgeschrieben, das als Begründung für die Ausreichung der Bedarfszuweisungen herangezogen wurde. So viel zu Frage 1. Die Fragen 2 und 3 möchte ich zusammen beantworten: Der Unstrut-Hainich-Kreis hat während des Haushaltskonsolidierungszeitraums 2014 bis 2024 insgesamt 91 einzelne Konsolidierungsmaßnahmen initiiert. Da eine Darstellung des Beginns der Umsetzung und des Erfolgs jeder einzelnen dieser Maßnahmen nunmehr das Vortragen einer 104-seitigen Darstellung nach sich zöge, verweise ich stattdessen auf das
(Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Ich neh-
me es in die Hand!) – ich habe es leider gar nicht mitgebracht – Bürgerinformationsportal auf der Internetseite des Unstrut-Hainich-Kreises. Dort hat der Kreis den Stand und die Umsetzung seiner einzelnen Haushaltssicherungsmaßnahmen ausführlich erläutert und mit dem Haushaltssicherungskonzept frei abrufbar eingestellt. Das Haushaltssicherungskonzept könnte ich jetzt zum Vortrag bringen, aber darauf verzichte ich. Antwort zu Frage 4: Die 11. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts des Unstrut-HainichKreises im Jahr 2024 hat eine Erreichung der Konsolidierungsziele bis zum Ende des Konsolidierungszeitraums 2024 dargestellt, sodass ab 2025 keine Unterstützung aus dem Landesausgleichsstock und damit auch keine Bedarfszuweisungen zur Haushaltskonsolidierung mehr notwendig sind. Der Konsolidierungszeitraum kann im Fall des Unstrut-Hainich-Kreises gemäß Buchstabe C Ziffer 3 Absätze 2, 3 und 4 der Verwaltungsvorschrift-Haushaltssicherung aber auch nicht mit einer Verschlechterung der Haushaltssituation einfach verlängert werden, um auf Basis einer weiteren Fortschreibung eine Bedarfszuweisung zu erhalten. Der zehnjährige Maximalzeitraum ist bis zum 02.04.2024 nach der bis zum 02.04.2024 geltenden VV-Haushaltssicherung vollständig ausgeschöpft. Eine Verlängerung nach der ab 03.04.2024 geltenden neuen VV-Haushaltssicherung erfordert zunächst erst das Durchlaufen eines neuen Regelkonsolidierungszeitraums. Die Vorlage eines neuen Haushaltssicherungskonzepts 2025 als Voraussetzung für den Erhalt von neuen Bedarfszuweisungen wäre allerdings ausschließlich dann zulässig, wenn und soweit sich die schlechte Haushaltslage auf ein unvorhersehbares und unabweisbares Ereignis zurückführen ließe. Anderenfalls würden die strikten Regelungen zur Verlängerung völlig konterkariert werden. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
