Anja Müller
Fragestunde
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Bedarfszuweisungen für den Unstrut-Hainich-Kreis Nach mir vorliegenden Informationen erhält der Unstrut-Hainich-Kreis im Jahr 2025 erstmalig seit zehn Jahren keine Bedarfszuweisungen vom Land. Voraussetzung für die Gewährung von Bedarfszuweisungen ist ein aufgestelltes und vom Kreistag beschlossenes und von der Rechtsaufsicht genehmigtes Haushaltssicherungskonzept. Der Unstrut-Hainich-Kreis unterliegt der Rechtsaufsicht des Landes. Ich frage die Landesregierung: 1. In welcher Höhe hat der Unstrut-Hainich-Kreis vom Jahr 2014 bis zum Jahr 2024 mit welcher Begründung Bedarfszuweisungen vom Land erhalten – bitte nach Jahren getrennt aufführen –? 2. In welcher Form wurden wann welche Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzepts vom Unstrut-Hainich-Kreis umgesetzt? 3. Mit welcher Begründung wurden gegebenenfalls welche Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzepts mit welchen Rechtsfolgen durch den UnstrutHainich-Kreis nicht umgesetzt? 4. Mit welcher Begründung erhält der Unstrut-Hainich-Kreis im Jahr 2025 keine Bedarfszuweisungen durch das Land; wird das Land den Unstrut-Hainich-Kreis bei der Haushaltskonsolidierung unterstützen und, wenn ja, in welcher Form?
