Feierabend
b) Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Untersuchung, Aufklärung und Beurteilung der Thüringer Politik im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und der durch dieses verursachten Erkrankung CO VID 19“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste oben auf dem Podium! Ich begrüße auch herzlich alle Gäste am Livestream, denn das werden viele meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Gesundheitsministerium sein. Ein wenig paradox ist es schon, denn zurzeit und zur Stunde tagt nämlich gerade die 10. Landesgesundheitskonferenz. Deswegen kann auch meine Ministerin hier nicht sein und deswegen möchte ich, auch weil ich in dieser Zeit selber Verantwortung hatte als Gesundheitsstaatssekretärin, ein paar Worte an Sie richten. Wir haben zwei Fraktionen und vier Abgeordnete, die – das ist ihr gutes Recht – die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses beantragen – die Fraktion des BSW und vier Abgeordnete der CDU. Gestern und auch heute in der Debatte war es wichtig festzuhalten, 16 Tage vor der Fraktion der AfD diesen Antrag gestellt zu haben. Die Fraktion der AfD beantragt das ebenso mit einem Antrag mit 42 Punkten. Ich erinnere an die Debatte in diesem Zusammenhang und Frau Meißner ist gerade auch darauf eingegangen. Aber ich nehme Sie noch mal mit zurück zum 24.04. und zu den Ausführungen von Herrn Montag, der Ihnen als AfD-Fraktion gesagt hat, dass Sie Ihre Gegnerschaft der Pandemie erst selber in der Pandemie entdeckt hätten, und Sie an die Abstimmung im Deutschen Bundestag am 15.03.2020 erinnert hat, in der Sie als Fraktion der AfD nicht gegen das Infektionsschutzgesetz gestimmt haben, welches bestimmte, dass die Länder Maßnahmen ergreifen müssen. Zwei Fraktionen wählen also die Möglichkeit nach Artikel 64 der Landesverfassung, eine Fraktion nach Artikel 63 der Landesverfassung. Was ist der Unterschied aus meiner Sicht? Ein Untersuchungsausschuss hat die Aufgabe, konkrete Sachverhalte mit den Instrumentarien der Strafprozessordnung aufzuklären. Wie gesagt, das ist Ihr gutes Recht. Was soll eine Enquetekommission? Sie bedient sich nicht der Mittel der Strafprozessordnung und bezieht – das ist das Wichtige daran – neben den Abgeordneten auch andere Mitglieder wie zum Beispiel Wissenschaftler aus dem Bereich Gesundheit, Datenschutz und Recht ein. Es ist zwingend erforderlich bei dieser Thematik, den jeweilig wissenschaftlichen Erkenntnisstand einzubeziehen, die Stände während und nach der Pandemie zu evaluieren, zu analysieren und Schlüsse zu ziehen für zukünftige Maßnahmen und zukünftige Krisen, die es sicher auch weiter geben wird. Nun zu den Anträgen auf Einsetzen des Untersuchungsausschusses. Ich möchte dem Justizausschuss nicht vorgreifen, aber beide Anträge sind in vielen Teilen inhaltlich doch sehr uferlos und zeitlich nicht konkret eingrenzbar. Sie befassen sich auch mit erlassenen und bereits gerichtlich überprüften Rechtsverordnungen durch den Thüringer Verfassungsgerichtshof. Ich finde – das darf ich an dieser Stelle auch sagen –, dass zum Beispiel das Land Hessen das sehr gut gemacht hat, indem es Gutachten beauftragt hat, über die verfassungsrechtliche Zulässigkeit solcher Untersuchungsausschüsse zu entscheiden. Selbstverständlich ist es die Pflicht der Beschäftigten, der Mitarbeiter meines Hauses, meines Gesundheitsministeriums, alle Akten zusammenzustellen, sie datenschutzrechtlich zu kontrollieren, zu schwärzen und die Daten entsprechend diesem Hohen Haus zur Verfügung zu stellen. Aber es sei mir gestattet zu sagen: Es sind über 50 Coronaverordnungen, Quarantäneverordnungen, Verordnungen des Bildungsministeriums, eine nicht mehr bezifferbare Zahl an Erlassen, an Empfehlungen und Öffentlichkeitsarbeit, Maßnahmen zur Beschaffung von Masken und PSA, von der Organisation und Durchführung der Impfkampagne nebst Logistik, der Einrichtung und Koordinierung zur Zuordnung und Verlegung von Intensivpatienten, Unterstützung von Krankenhäusern durch Ausgleichsleistungen und, und, und. Das hat das Potenzial – das sei mir auch gestattet zu sagen – einer gewaltigen Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit des Gesundheitsministeriums in dem Jahr, in dem der Vorsitz der Gesundheitsministerkonferenz in Thüringen liegt, und in dem Jahr, in dem gewaltige Aufgaben zur Umsetzung der Krankenhausreform auch auf Thüringen liegen.
(Beifall Die Linke)
Und es sind – das darf ich auch feststellen – nicht etwa nur eine Abteilung und ein Referat betroffen. Die Bewältigung dieser pandemischen Lage betraf das gesamte Gesundheitsministerium und eigentlich sind nur die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht betroffen, die nach April 2023 neu zu uns ins Gesundheitsministerium gekommen sind. Ich möchte heute hier auch einen Aspekt wirklich nicht verschweigen und ich denke, nach der Debatte, auch nach einigen Ausführungen hier im Plenum wird sich das nicht minimieren lassen: Die Anträge erzeugen heute schon und jetzt bei den Kolleginnen und Kollegen des Gesundheitsministeriums ein Klima des Misstrauens. Die Kolleginnen und Kollegen empfinden den Duktus der Anträge als mangelnde Wertschätzung für ihr überobligatorisches Engagement, für ihr entsprechendes Einbringen in dieser doch sehr schwierigen pandemischen Lage zur Bekämpfung auch dieser Pandemie und sie vermissen das Verständnis für die damalige Arbeitssituation. Und nein, ich will jetzt nicht sagen, Ihnen wurde nicht gedankt, aber ich will an eine Sache doch erinnern: Es gab Dank und Anerkennung von einer Stelle – und keiner unwichtigen Stelle, das sei hier erwähnt –, die Landespressekonferenz verlieh nämlich dem Gesundheitsministerium den Preis für die Öffentlichkeitsarbeit während der Pandemie, und das war auch die Anerkennung für alle Beschäftigten im Ministerium.
(Beifall Die Linke)
Nun zur Frage: Hat die Landesregierung und speziell das Gesundheitsministerium alles richtig gemacht? Gestern ist das auch schon teilweise beantwortet worden und ich will das auch sagen: Nein, das ist gar nicht möglich gewesen. Aber trotzdem sei hier noch mal gesagt: Die Coronapandemie ist in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland wirklich einzigartig gewesen. Es gab auch keine Blaupausen, aber es gab die Verpflichtung des Staates, unverzüglich zu handeln. Das ist seine Pflicht und auch die Pflicht dieses Bundeslandes und der Beschäftigten, die auch hier Verantwortung trugen, zu handeln und das Leben und die Gesundheit der Bürger zu schützen. Die Schutzmaßnahmen nach §§ 28 und 32 Infektionsschutzgesetz waren tatsächlich – das will ich auch zugestehen – Herausforderungen aufgrund nämlich häufig auch unsicherer und widersprechender wissenschaftlicher Einschätzungen. Aufgrund objektiver Schutzpflichten war aber zu handeln und zugleich das Verhältnismäßigkeitsprinzip zu wahren. Zu den Rechtsverordnungen haben wir gestern schon ausgeführt, aber auch hier will ich sagen: Ja, es sind Fehler gemacht worden und die haben Sie auch alle medial verfolgen können. Denn das Thüringer Verfassungsgericht hat sich ja sehr umfänglich mit den Rechtsverordnungen beschäftigt. Aber es waren – das darf ich an dieser Stelle noch mal sagen – formelle Mängel. Drei Verordnungen waren hier betroffen von Mai/Juni 2020. Im Wesentlichen ist hier bei einzelnen Bestimmungen das Zitiergebot nicht beachtet gewesen und bei einer Ausgangsbeschränkung fehlte die Begründung. Die große Anzahl der über 50 Verordnungen in den vier Jahren, die unter enormem Zeitdruck entstanden sind, ist nicht angegriffen worden und ist bestätigt worden. Das muss an dieser Stelle auch gesagt werden. Deswegen kann man hier auch nicht von einer durchgängigen Rechtswidrigkeit sprechen. Ist die Aufarbeitung der Coronapandemie notwendig? Was sagt das Gesundheitsministerium dazu? Die Antwort darauf ist: Ja. Warum? Es wird nicht die letzte Krisenlage sein. Wichtig ist, für die Perspektive besser gerüstet zu sein. Wir würden in den Blick nehmen, sich behördliche Strukturen anzuschauen, sich auch die Handlungsfähigkeit in der Krisensituation genau anzusehen, gesetzliche Verankerungen festzuhalten, auch Gremienverankerungen festzuhalten, die Bevorratung von PSA und Impfbesteck mit im Blick zu haben und vor allen Dingen die Fortentwicklung des Bundesgesetzes wie auch die Pandemiepläne des Bundes und der Länder in den Blick zu nehmen. Auch wichtig: die fachliche und personelle Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdiensts auf jeden Fall mit voranzutreiben und auch die Koordinierung auf allen Handlungsebenen mit Institutionen und auf breiter Basis und unter wissenschaftlich fundierter Einbeziehung. Entscheidend ist aber eine Aufarbeitung der Pandemie, um sich in Zukunft vorzubereiten, und entscheidend ist, glaube ich, auch eine sachliche Debatte, eine gemeinsame sachgerechte Bewertung, die dieser Pandemie dann auch gerecht wird. Mit einem Zitat des britischen Epidemiologen Geoffrey Rose möchte ich heute hier schließen: „There is no glory in prevention“. Risiken zu vermeiden, wird nicht honoriert. Es werden nicht die Krankheiten und das Leid gesehen, die verhindert wurden, sondern der Blickwinkel verengt sich auf die negativ empfundenen Maßnahmen zur Verhinderung schlimmer Folgen für Leben und Gesundheit. Ein Präventionsparodoxon, es beschreibt ganz gut die Situation der Debatte, vor der wir gegenwärtig stehen. Danke.
(Beifall BSW, Die Linke, SPD)
