Dr. Thadäus Rudolf König
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zur heutigen Sitzung, der 3. Sitzung des Thüringer Landtags in der 8. Wahlperiode, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Herzlich gratulieren möchte ich der Abgeordneten Carolin Gerbothe zu ihrem heutigen Geburtstag. Liebe Carolin, herzlichen Glückwunsch und alles Gute, Gottes Segen!
(Beifall im Hause)
Aus der Landesregierung möchte ich ganz herzlich Frau Ministerin Heike Taubert zu ihrem heutigen Geburtstag gratulieren.
(Beifall im Hause)
Ich weiß gar nicht, ob es schon mal den Fall gab, dass Sie an Ihrem Geburtstag den Haushalt eingebracht haben. Vielleicht ist es ja ein besonderes Geburtstagsgeschenk heute. Also dafür auch alles Gute und Gottes Segen für die nächsten Lebensjahre!
(Beifall CDU, BSW)
Ihr Fernbleiben von der heutigen Sitzung haben Frau Ministerin Denstädt, Herr Minister Prof. Dr. Hoff und Frau Ministerin Karawanskij zeitweise mitgeteilt. Als allgemeine Hinweise möchte ich noch benennen: Aufgrund der Eilbedürftigkeit habe ich für Herrn Evgenii Dulepinskii, Redakteur beim Hörfunkanbieter Radio Enno – der ist in Nordthüringen aktiv –, für die heutige Plenarsitzung eine außerordentliche Genehmigung für Bild- und Tonaufnahmen gemäß der Regelung für dringende Fälle nach § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung erteilt. Ebenso habe ich gemäß dem gleichen Verfahren für Wolfgang Andrä – er arbeitet für „1meter60 Film“ und ist dort Kameramann – eine Genehmigung erteilt. Zur Tagesordnung ergeht folgender Hinweis: Bei der gestrigen Feststellung der Tagesordnung wurde Übereinkunft erzielt, die Tagesordnungspunkte 10 bis 15 von der Tagesordnung abzusetzen. Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung mit den vorgetragenen Änderungen oder gestern beschlossenen Änderungen zuzüglich der von mir gegebenen Hinweise widersprochen? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Damit können wir in die Tagesordnung eintreten. Ich rufe gemäß der getroffenen Festlegung den TaGesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 8/50 ERSTE BERATUNG auf. Wird die Einbringung gewünscht? Das ist der Fall. Frau Ministerin Taubert, ich erteile Ihnen das Wort. Sehr geehrter Herr Präsident, herzlichen Dank für die Glückwünsche zum Geburtstag. Von meiner Seite auch an Sie einen ganz herzlichen Glückwunsch! Wir bekommen die Hundert fast voll, aber nicht ganz. Ja, es ist etwas Besonderes, wenn man den Haushaltstag hier im Landtag verbringen kann. Die, die ihn noch kennen, wissen, früher hat man etwas anderes damit gemacht – aber Spaß beiseite. Wir leben ja in sehr bewegten Zeiten und da ist es wichtig, dass wir über den Haushaltsentwurf des kommenden Jahres sprechen können. Meine Damen und Herren, die geschäftsführende Landesregierung hat Ihnen diesen Haushaltsentwurf vorgelegt und wir haben uns das natürlich genau überlegt, was wir tun. Für uns ist es wichtig, es ist eine Verantwortung für all diejenigen, die von diesem Haushalt profitieren, ob das die Gemeinden sind – die Kollegen sitzen ja hier auch auf der Tribüne, herzlich willkommen – oder eben viele andere sogenannte Destinatäre. Der eine oder andere Abgeordnete hat sich dazu auch schon geäußert und da kann ich nur sagen: wie es halt gebraucht wird. Wir haben mal nachgeschaut, im Juni 2019 hat uns der damalige Fraktionsvorsitzende der CDU vorgehalten, dass wir demokratieverwerflich handeln, weil wir vor der Landtagswahl einen Haushaltsentwurf eingebracht haben, und er hat sogar von Verfassungsbruch gesprochen. Natürlich sind damals auch die „rot-rot-grünen Ideologieprojekte“ genannt worden. Ich bin gespannt, ob das heute auch wieder passiert, mal schauen. Einige davon – habe ich gesehen – werden mittlerweile, selbst von der AfD, als unverzichtbar bezeichnet. Also sage ich mal: Mit den Krokodilstränen bitte warten.
(Beifall Die Linke, SPD)
Meine Damen und Herren, wir brauchen einen beschlossenen Haushalt – ich habe es schon erwähnt –, um Menschen, Institutionen und Behörden Sicherheit zu geben, natürlich auch der Wirtschaft. Nach Artikel 99 Abs. 3 der Thüringer Verfassung kann allein die Landesregierung den Entwurf eines Haushaltsgesetzes nebst Haushaltsplan in den Thüringer Landtag einbringen. Das wollen wir heute tun. Diese schwierigen Zeiten, die ich erwähnt habe, die sind ja nicht nur für Thüringen angebrochen, sondern sie gelten europaweit, sie gelten bundesweit. Ich habe heute früh erst mit einer Kollegin gesprochen, die sagte, sie weiß noch gar nicht, wie sie den Haushalt 2025 überhaupt ausgeglichen bekommt. Wir sind also an der Stelle nicht allein. Sowohl im europäischen Maßstab als auch hier bei uns in Deutschland, was die wirtschaftliche Entwicklung betrifft, haben wir Schwierigkeiten. Trotz alledem – will ich sagen – sind wir in den letzten Jahren – die letzte Legislatur war wirklich keine einfache, keine normale Legislatur; vieles von dem, was wir erlebt haben, wird beiseite gewischt – sind wir hier in Thüringen durch diese Legislatur und durch diese Krisen, ausgelöst durch einen Virus, aber auch durch den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine, relativ gut durchgekommen. Das, was die Landesregierung in den letzten fünf Jahren gemeinsam mit Ihnen oder partiell gemeinsam mit Ihnen geschafft hat – ich will es noch mal in Erinnerung rufen – sollten wir nicht kleinreden, weil wir sonst der Bevölkerung den Anschein geben, dass all das, was wir getan haben, was wir auch an Erfolgen für Thüringen erreichen konnten, dass wir das gar nicht wertschätzen. Ich finde, das ist für die Politik sehr fatal.
(Beifall SPD)
Wie ist es nun mit dem Haushalt: Die Steuereinnahmen steigen. Sie sinken nicht, sie steigen. Das ist, denke ich, wichtig festzuhalten. Aber sie steigen eben nicht in dem Maße, wie die Ausgaben steigen und wie sie in den vergangenen Jahren gestiegen sind. Wenn Sie allerdings an die ziemlich nahen vergangenen Jahre denken, dann wissen wir auch, dass die Inflation auch ihren Anteil daran hatte, dass diese Einnahmen gestiegen sind. Wir haben auf der anderen Seite natürlich auch ein massives Ausgabenwachstum, mehr als die Steuereinnahmen sind. Auch da sage ich, bevor wieder jemand einen Schuldigen sucht, ganz in Ruhe darüber nachdenken, was wir an neuen Notwendigkeiten haben. Wenn wir zum Beispiel an den Hochwasserschutz denken, neue Hochwasserschutzmaßnahmen, die die Bevölkerung schützen sollen – natürlich nicht die auf dem Berg, aber die im Tal und die am Bach –, für die Gesellschaft waren gerade die Hochwasserereignisse, die wir in Thüringen hatten, durchaus teure Angelegenheiten – also gute, neue, notwendige Investitionen. Aber ich denke natürlich auch an neue Leistungsgesetze. Dort haben wir Wünsche formuliert, die in den kommenden Jahren finanziert werden müssen, zusätzlich finanziert werden müssen. Es gibt Steuererleichterungen, die der Thüringer Landtag beschlossen hat, und natürlich auch mehr Zuschüsse an Dritte. Die Folge sind natürlich Defizite, also mehr Ausgaben, als wir an regulären Einnahmen zu erwarten haben. Betraf dieses Phänomen in den letzten Jahren vor allem die Haushaltsaufstellung, so haben wir mittlerweile – das können wir für 2024 sagen – auch im Vollzug dieses immer mehr auseinanderlaufende Einnahme- sowie Ausgabeverhalten. Wir brauchen im Jahr 2024 voraussichtlich zumindest weit überwiegend die 780 Millionen Euro, die wir aus der Rücklage entnehmen können. Meine Damen und Herren, wir gehen bei der Haushaltsaufstellung von der letzten Steuerschätzung aus. Wir haben, ich will nicht sagen Glück, aber es ist einfach eine Tatsache, dass wir weniger weniger Einwohner haben als andere Bundesländer. Wenn Sie zum Beispiel nach Bayern schauen, bei denen stehen bis zu 2 Milliarden Euro weniger Einnahmen da, weil sie eben mehr weniger Einwohner haben als wir, relativ gesehen. Das heißt, wir profitieren von dem jüngsten Zensus durchaus und haben dadurch nur leichte Mindereinnahmen zu verzeichnen. Allerdings reichen auch aufgrund der notwendigen Erwirtschaftung der Globalen Minderausgabe die Minderausgaben insgesamt kaum aus, um die massiven Mehrausgaben an anderer Stelle zu decken. Diese Mehrausgaben wirken zum Teil von außen auf uns ein. Da sind, wie gesagt, natürlich Bundesentscheidungen zunächst wichtig zu erwähnen. Wenn ich nur das Wohngeld nehme, eine positive Sache für diejenigen, die es empfangen können, eine notwendige Sache für die, die es empfangen können, aber natürlich auch eine, die den Haushalt bei den Ausgaben wachsen lässt. Aber wir haben natürlich auch hier im Rund eigene Entscheidungen getroffen, die dieses Ausgabeverhalten massiv mit beeinflusst haben. Meine Damen und Herren, wir haben uns als geschäftsführende Landesregierung deshalb darauf geeinigt, für den Haushalt des Jahres 2025 den Haushalt 2024 als Maßstab zu nehmen, und zwar für alle Einzelpläne einschließlich des Einzelplans 01, das ist der Thüringer Landtag, sowie der Einzelpläne 11 und 12, das sind der Thüringer Rechnungshof und der Thüringer Verfassungsgerichtshof. Soweit bei diesen Einzelplänen kein Einvernehmen hierzu erzielt werden konnte, haben wir entsprechend der Regelung der Landeshaushaltsordnung die Voranschläge der Druckfassung beigefügt. Wir haben, das sehen Sie daraus, wirklich alle Einzelpläne gleichermaßen behandelt und darauf geachtet, dass nach außen nicht der Eindruck entsteht, wir würden mit unterschiedlichem Maße messen. Finanzpolitisch halte ich das persönlich für das maximal Mögliche, auch wenn damit nicht alle durchaus berechtigten Ausgabewünsche finanziert werden können. Ausgangspunkt der Haushaltsaufstellung sind stets die zu erwartenden regulären Einnahmen des kommenden Jahres unter Hinzuziehung der verbleibenden Haushaltsausgleichsrücklage für 2025 in Höhe von rund 550 Millionen Euro und des gesicherten Überschusses aus dem Corona-Energiekrise-Sondervermögen von rund 260 Millionen Euro. Das heißt, wir haben bei der Aufstellung natürlich das genommen, was wir auch vorher – ich will es mal sagen – vereinbart haben, was unbedingt im Sondervermögen bleiben muss. Da schaue ich auch die CDU an, also wenn Sie sich an diese Verhandlungen entsinnen können, da haben wir gesagt, das ist das Mindeste, was drinbleiben muss. Am Ende ist es ja auch nicht schlimm, wenn der eine oder andere Euro in der Rücklage verbleiben kann, um das Jahr 2026 auch besser angehen zu können. Meine Damen und Herren, damit gelingt es uns sicherzustellen, dass alle Einzelpläne auf dem Niveau des Jahres 2024 fortgeführt werden können. Wir sichern alle zum Zeitpunkt der Erstellung des Entwurfs bekannten rechtlichen Verpflichtungen durch hinreichende Veranschlagung entsprechender Ausgabeansätze. Zudem bietet der Haushaltsvollzug 2025 die Möglichkeit, mit den gewählten Ansätzen alle Rechtsverpflichtungen erfüllen zu können. Meine Damen und Herren, der Preis, den wir dafür zahlen, ist, dass der Haushaltsentwurf ein Finanzierungsdefizit in Höhe von 659 Millionen Euro hat. Dieses Defizit kann ausschließlich durch die Zuführung aus der Haushaltsrücklage gedeckt werden. Die vom vorherigen Landtag noch kurz vor der Sommerpause beschlossenen neuen gesetzlichen Ausgabeverpflichtungen aus dem Kindergartengesetz, aus dem Ehrenamtsgesetz oder auch aus dem Chancengleichheitsförderungsgesetz konnten eben nur durch die Ausbringung einer Globalen Minderausgabe in Höhe von 165 Millionen Euro aufgefangen werden. Meine Damen und Herren, als geschäftsführende Landesregierung liegt unsere Motivation zur Vorlage dieses Entwurfs vor allem in der Ingangsetzung der Haushaltsberatungen und weniger in der Setzung politischer Schwerpunkte. Das haben die Abgeordneten der letzten Legislaturperiode noch in diesem Frühjahr selbst kollektiv gemacht. Der Entwurf führt deshalb im Wesentlichen Vorhandenes fort und finanziert rechtliche Verpflichtungen aus. Er kommt entsprechend der rechtlichen Bestimmungen ohne Kreditaufnahme aus und führt die notwendige Tilgung fort. Der Haushaltsentwurf weist zudem eine noch immer auch im Vergleich zu anderen Ländern hohe Investitionsquote von ca. 1,8 Milliarden Euro auf. Es ist ein Haushaltsentwurf, mit dem man nach meiner Überzeugung hier im Hohen Haus gut arbeiten kann. Wir haben im Haushalts- und Finanzausschuss, weil wir wussten, dass heute die Einbringung ist, auch schon darüber gesprochen, wie man mit einem Zeitplan die Beratungen dann fortsetzen kann. Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir abschließend einen kurzen Rückblick und Ausblick. Wir haben finanziell in den letzten Jahren gute und weniger gute Zeiten durchlebt. Wir haben von erheblich wachsenden Einnahmen profitiert und sind gut durch die Krisen gekommen – ich bleibe dabei. Gerade Letzteres unterscheidet die Finanzpolitik in Thüringen wohltuend von der Situation in vielen anderen Ländern. Zu Beginn meiner Amtszeit als Finanzministerin, Ende 2014, hatten wir eine Rücklage von 330 Millionen Euro. Mit den Überschüssen aus dem Sondervermögen stehen uns nun rund 810 Millionen Euro zur Verfügung, um das Defizit auszugleichen. Ich habe Ende 2014 einen Schuldenstand von 15,86 Milliarden Euro vorgefunden und wir werden Ende 2024 noch Schulden in Höhe von 15,59 Milliarden Euro haben, und das trotz einer Neuverschuldung wegen Corona im Jahr 2020 in Höhe von 1,2 Milliarden Euro. Wir haben also finanzpolitisch etwas vorzuweisen. Dennoch hätten wir mit dem Haushalt 2023, spätestens aber mit dem Haushalt 2024 umsteuern müssen. Das ist uns aus unterschiedlichsten Gründen nicht gelungen. Wir müssen akzeptieren, dass solide und nachhaltige Finanzpolitik nur eine Ausrichtung kennt: Die regulären Einnahmen bilden den finanziellen Rahmen. Das hilft langfristig nicht, nach Möglichkeiten für eine Ausweitung der Einnahmen durch Kredite zu suchen, weil es finanzpolitisch nur eine neue Abhängigkeit wird. Deshalb kann ich aus meiner Erfahrung von zehn Jahren als Finanzministerin nur einen Weg aufzeigen: Wir müssen bei der Ausgabenentwicklung begrenzen. Meine Damen und Herren, mit dem vorgelegten Entwurf ermöglichen wir es dem Thüringer Landtag, seinem Verfassungsrecht nachzukommen und mit den Haushaltsberatungen zeitnah zu beginnen. Ich wünsche Ihnen dazu eine gute Hand. Wir werden helfen als Finanzministerium, wo immer wir können. Das wissen Sie. Wir geben alle gern Auskunft, auch die Ministerien zu allen Haushaltsstellen. Deshalb ganz herzlichen Dank, wenn wir jetzt anfangen können zu arbeiten. Danke.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
