Weil
Leben in Thüringen – gleichwertig und nachhaltig in allen Bereichen der Gesellschaft und in allen Regionen
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir, vier Punkte zu dem Antrag zu sagen. Zunächst mal meinen Dank für die intensive Debatte zur Rolle und Bedeutung der Landesplanung für die Entwicklung gleichwertiger und nachhaltiger Lebensverhältnisse im Land. Zum einen bedanke ich mich für den Antrag, der noch mal deutlich gemacht hat, welche Rolle die Landesplanung hat, welche Notwendigkeiten sie hat. Aber ich glaube, eines ist ganz wichtig, das hat Herr Kummer gesagt: Durch die Aufnahme neuer Staatsziele gibt es womöglich tatsächlich die Notwendigkeit, das Landesplanungsgesetz entsprechend zu ändern, um die Punkte, die in die Verfassung aufgenommen worden sind, dann auch gesetzlich zum Gegenstand der Landesplanung zu machen. Das ist möglicherweise auch eine wichtige Anregung für künftige parlamentarische Debatten, auch für Debatten zu diesem Antrag dann im Ausschuss. Zweitens möchte ich sagen, weil das hier Thema war: Wir hatten einen ganz konkreten Anlass zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms, das sind die bundesgesetzlichen Vorgaben im Wind-an-Land-Gesetz. Das war der ursprüngliche Ansatz, weshalb wir uns der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans zugewendet haben, weil wir vor der Verantwortung standen, die entsprechenden Vorranggebiete für Windkraft in der Landesplanung auszuweisen. Wir haben dann noch einen weiteren Punkt aufgenommen, das war das Thema „Grundzentren, Mittelzentren und Oberzentren“. Aber natürlich finde ich es vollkommen richtig, wenn man in der jetzigen Legislatur hingeht und sagt: Gibt es entweder eine Notwendigkeit, weiter fortzuschreiben, oder – das hat Kollege Kummer auch angedeutet – ist es nicht notwendig, ein neues Landesentwicklungsprogramm aufzustellen, weil viel größere Themen in den Blickpunkt zu nehmen sind? Ich will darauf hinweisen: In dem Kabinettsbeschluss zur Fortschreibung ist bei einem ganz konkreten Thema, dem Thema „Oberzentrum Südthüringen“, ausdrücklich festgehalten, dass genau das Thema in der jetzigen Legislatur evaluiert werden soll. Beteiligung: Ja, es stimmt, wir haben sehr intensiv in der letzten Legislatur darüber diskutiert, ob das jetzige Landesplanungsgesetz ausreichend Instrumente der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern enthält. Wir haben uns auf einen Kompromiss verständigt und ich finde immer, wichtig neben der Frage, welche Instrumente man zur Beteiligung festschreibt, ist, wie denn die Instrumente, die wir festschreiben, die erreichen, die wir dann am Ende erreichen wollen. Wenn ich mir ansehe, wer sich am Ende am Verfahren beteiligt und wer sich zurückmeldet, dann bin ich der Auffassung, da ist es viel wichtiger, zu schauen, wie wir denn an die Menschen rankommen, die am Ende von den Dingen, die wir da festschreiben, profitieren sollen. Ein letzter Punkt ist mir ganz wichtig: Landesplanung bietet einen Rahmen. Am Ende wird man gleichwertige Lebensverhältnisse nur durch konkrete Entscheidungen in der Politik, bei den verschiedenen Politikfeldern, die wir heute auch schon in der Plenardebatte hatten, verändern und hoffentlich verbessern können. Vielen Dank.
(Beifall BSW, Die Linke)
