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Katharina König-Preuss

Die Linke 14.11.2024 Sitzungen 8/3

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Neonazi-Terrorgruppe mit Verbindungen zum Thüringer AfD-Chef? Am 5. November 2024 hat der Generalbundesanwalt auf Grundlage von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs acht Personen wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung festnehmen lassen; zudem fanden Durchsuchungen in rund 20 Objekten statt. Nach Angaben des GBA hat die Gruppe 15 bis 20 Mitglieder, deren Ideologie von rassistischen, antisemitischen und in Teilen apokalyptischen Vorstellungen geprägt ist. Sie hege zudem „Tag X“-Fantasien und möchte mit Waffengewalt Gebiete im Freistaat Sachsen und gegebenenfalls auch in anderen ostdeutschen Ländern erobern, um dort ein am Nationalsozialismus ausgerichtetes Staats- und Gesellschaftswesen zu errichten. Zitat: „Unerwünschte Menschengruppen sollen notfalls durch ethnische Säuberungen aus der Gegend entfernt werden“, so der Generalbundesanwalt. Nach Medienberichten trat bei der Razzia ein Verdächtiger mit einem Karabinergewehr den Spezialkräften der Bundespolizei entgegen, worauf bei der Festnahme Schüsse fielen und der Verdächtige am Kiefer verletzt wurde. Bereits am 21. Mai 2022 reiste der Vorsitzende der Fraktion der AfD im Thüringer Landtag, Herr Höcke, in die sächsische Stadt Grimma anlässlich eines Parteifests. Der AfD-Landesverband Thüringen ist nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 6 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft. Im Internet publizierte Bilder des Pressekollektivs „Vue Critique“ zeigen den Vorsitzenden der Fraktion der AfD im Thüringer Landtag auf dem Marktplatz von Grimma hinter einer Flagge mit der Aufschrift „Junge Alternative Sachsen“ posierend, neben ihm auch der nun wegen Terrorverdachts verhaftete Verdächtige, der zuletzt Schatzmeister des Parteijugendverbands war. Am 7. November 2024 berichtete auch die taz, dass vier weitere der inhaftierten Terrorverdächtigen auf dem Foto mit dem Vorsitzenden der Fraktion der AfD im Thüringer Landtag zu sehen seien. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über Verbindungen der mutmaßlich rechtsterroristischen Gruppierung „Sächsische Separatisten“ nach Thüringen und gegebenenfalls ähnliche Gruppen in Thüringen? 2. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, wonach die acht verhafteten Angehörigen oder weitere Mitglieder der mutmaßlich rechtsterroristischen Gruppierung „Sächsische Separatisten“ in den vergangenen fünf Jahren in Thüringen durch Straftaten aufgefallen sind, und wenn ja, welche Angaben kann die Landesregierung hierzu insbesondere zu Zeitpunkten und Delikten vornehmen? 3. Ist der Landesregierung bekannt, ob und an welchen Aktivitäten und Versammlungen die acht verhafteten Angehörigen oder weitere Mitglieder der mutmaßlich rechtsterroristischen Gruppierung „Sächsische Separatisten“ in Thüringen in den vergangenen fünf Jahren teilgenommen haben, und wenn ja, welche Angaben kann sie dazu bzw. zum Kontext oder zu Veranstaltern vornehmen? 4. Welche Schlüsse zieht die Landesregierung aus der fotodokumentierten Verbindung von Björn Höcke zur mutmaßlich rechtsterroristischen Gruppierung „Sächsische Separatisten“ hinsichtlich des bereits nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 6 Thüringer Verfassungsschutzgesetz als erwiesen rechtsextremistisch eingestuften AfD-Landesverbands Thüringen?

Alle Reden von Katharina König-Preuss Protokoll ↗