thueringer-landtag.de ↗

Feierabend

14.11.2024 Sitzungen 8/3

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Wogawa, ich darf mir zwei Vorbemerkungen erlauben. Die Erste: Sehr geehrter Herr Abgeordneter Wogawa, das muss Sie ja sehr beschäftigt haben, der Facebook-Auftritt des Ministerpräsidenten, denn wir haben bereits in der HuFA-Sitzung darüber diskutiert. Ich darf Ihnen einfach noch mal die Worte der Finanzministerin, die auch hier im Raum ist, nahebringen, die begründet hat, warum der Ministerpräsident diesen Auftritt dann auch so formuliert hat. Zum Zweiten möchte ich einfach diese Gelegenheit nutzen, an alle Mitglieder des Haushalts- und Finanzausschusses den Dank für den einstimmigen Beschluss weiterzugeben. Denn wir haben uns ja sehr ausführlich in zwei Sitzungen damit beschäftigt, den Landkreisen Hildburghausen und Sonneberg bei der Wahrnahme der Daseinsvorsorge zu unterstützen. Also herzlichen Dank auch noch mal vom Gesundheitsministerium. Die Beantwortung der Fragen 1, 2 und 3 erfolgt im Zusammenhang: Das angekündigte und hier in Rede stehende befristete Kreditprogramm zur Hilfe für Thüringer Kliniken in wirtschaftlicher Not beruht auf der Grundannahme, dass allgemein und strukturbedingt durch die bundesrechtlich zeitweilig unzureichende Betriebskostenfinanzierung für einen Überbrückungszeitraum bis zum Greifen der Krankenhausstrukturreform gerade Krankenhäuser der Grundversorgung unverschuldet in Liquiditätsprobleme kommen können. Die nunmehr geschäftsführende Landesregierung hält unverändert am Beschluss vom 23.04.2024 fest, in welchem Eckpunkte für das durch die Globalbürgschaft abzudeckende Kreditprogramm festgelegt wurden. Eine konkrete Antragsbearbeitung im Rahmen dieses Programms ist derzeit leider noch nicht möglich. Der Grund hierfür liegt darin, dass die notwendige Richtlinie aufgrund bestehender Abstimmungsbedarfe zur Bürgschaftserklärung noch nicht in Kraft getreten ist. Die steht insbesondere auch im Zusammenhang mit der offenen Frage, ob, in welcher Form und wann die vom Bund vorgesehene Vergütungsreform sowie die Verbesserung der laufenden Betriebskostenvergütung ab 01.01.2025 in Kraft tritt, und ist auch der Tatsache geschuldet – das habe ich auch sehr ausführlich im Haushaltsund Finanzausschuss dargestellt –, dass der vom Bundesgesundheitsminister bereits für Juni 2023 avisierte Grouper noch nicht vollständig zur Verfügung steht. Trotzdem möchte ich darauf hinweisen, dass eine Bearbeitung von Anträgen auf Bürgschaftskredite im Einzelfall an der noch nicht in Kraft getretenen Förderrichtlinie scheitern würde, die wir auch im Haushalts- und Finanzausschuss am Beispiel von Hildburghausen und Sonneberg sehr ausführlich erörtert haben, denn daran sind sie dann am Ende nicht gescheitert. Nun möchte ich ganz konkret die Fragen beantworten. Die Antwort zu Frage 1: Es waren zwei Landkreise, die Anträge gestellt haben, Hildburghausen und Sonneberg. Die Antworten zu Frage 2: Wie viele dieser Anträge sind im Sinne von Frage 1 zum Stichtag positiv beschieden worden? Das waren keine. Wie viele wurden abgelehnt? Auch keine. Ich hatte gesagt, die Richtlinie war noch nicht in Kraft. Und die Antwort zu Frage 3 ist mit Verweis auf die Antwort zu Frage 2 dann auch erledigt. Danke.

Protokoll ↗