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Mario Voigt

CDU 14.11.2024 Sitzungen 8/3

Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Thüringer Haushaltsgesetz 2025 – ThürHhG 2025 –)

Die erkläre ich gern, wenn wir gemeinschaftlich in diesem Hohen Haus eine neue Regierung haben. Jetzt haben wir einen Haushalt einer noch bestehenden Regierung zu diskutieren. Aber ich will Ihnen das zum dritten beitragsfreien Kindergartenjahr gern schon sagen: Ich bin ein Fan davon, dass wir eine Beitragsfreiheit in der frühkindlichen Bildung haben – das ist wirklich mein langfristiges Ziel. Aber ich war fünf Jahre Vorsitzender des Bildungsausschusses im Thüringer Landtag, wo das Kindergartengesetz novelliert worden ist. Ich habe 125 Kindergärten in Thüringen besucht. Die Unterschiedlichkeit unserer Kindergärten ist sehr groß. Die Frage des Rechtsanspruchs von zehn Stunden ist mit die höchste, die es in ganz Deutschland gibt. Früher hatten wir eine Finanzierung in den Kindergärten, die war: ein Drittel die Eltern, ein Drittel der Träger oder die Kommune und ein Drittel das Land. Das, was Sie gemacht haben, ist: Sie haben die Beitragsfreiheit für zwei beitragsfreie Kindergartenjahre erklärt, Sie haben aber die Landespauschalen nicht mit angepasst und haben damit bei den Trägern, seien es freie Träger oder seien es Kommunen, die überwiegende Last der Finanzierung gelassen. (Beifall CDU) (Unruhe Die Linke) Deswegen wird, egal ob jetzt AWO, DRK oder die kleine oder große Gemeinde, die Frage eines Kindergartens wirklich mittlerweile zu einer haushalterisch richtig schwierigen Situation. (Zwischenruf Abg. Große-Röthig, Die Linke: Ja, weil die Kinder fehlen!) (Zwischenruf Abg. Wolf, BSW: Nein, erzähl doch keinen Quatsch! Guck dir doch mal an, wie die Haushalte der Kommunen aussehen bei den Kindergärten!) (Unruhe BSW, Die Linke)

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