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Jens Thomas

Die Linke 14.11.2024 Sitzungen 8/3

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Anforderungen für Wahlen in Kommunalparlamenten Am 18. September 2024 fand im Stadtrat Jena turnusgemäß die Wahl der hauptamtlichen Beigeordneten der Stadt Jena statt. Die Wahlen wurden dabei von Umständen begleitet, die der regelmäßig geübten Praxis solcher Wahlen in der Stadt Jena widersprachen. So war eine Befragung der zur Wahl vorgeschlagenen Kandidatinnen durch den Stadtrat in öffentlicher Sitzung nicht möglich. Weiterhin übernahmen Vertreterinnen der Stadtverwaltung Aufgaben, die gewöhnlich die Wahlkommission wahrnimmt, etwa die Ausgabe und Annahme der Wahlscheine. Die Funktion der Wahlkommission des Stadtrats beschränkte sich allein auf das Auszählen der abgegebenen Stimmen. Bei Wahlen ohne Gegenkandidat enthielt der Wahlschein nicht die Möglichkeit einer Neinstimme. Dieses Vorgehen ließ bei Beteiligten und Öffentlichkeit Zweifel zurück, ob der Ablauf der Wahlen in dieser Weise rechtmäßig erfolgte. Die Stadt Jena unterliegt der Rechtsaufsicht des Landes. Ich frage die Landesregierung: 1. Inwiefern liegt es im Ermessen des Oberbürgermeisters, ob eine öffentliche Befragung von Kandidatinnen für das Amt einer oder eines hauptamtlichen Beigeordneten vor der Wahl zulässig ist oder nicht? 2. Welche Aufgaben kommen bei Wahlen in kommunalen Räten den Wahlkommissionen aus der Mitte dieser Räte zu und welche können durch die jeweiligen Verwaltungen wahrgenommen werden? 3. Welche Anforderungen gibt es an die Gestaltung der Stimmzettel hinsichtlich der Möglichkeiten zur Stimmabgabe im ersten Wahlgang und in weiteren Wahlgängen bei der Wahl hauptamtlicher Beigeordneter? 4. An welcher Stelle finden sich die in den Fragen 1 bis 3 erfragten Sachverhalte rechtlich normiert?

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