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Götze

14.11.2024 Sitzungen 8/3

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Mühlmann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Die Fragen 1, 2 und 3 möchte ich aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantworten. Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung. Der Beantwortung möchte ich vorausschicken, dass die Landesregierung das Fragerecht aus Artikel 67 der Thüringer Verfassung sehr ernst nimmt und jederzeit bemüht ist, parlamentarische Anfragen fristgerecht und korrekt zu beantworten. Ist eine fristgemäße Beantwortung nicht möglich, werden die Abgeordneten um Einräumung einer Fristverlängerung gebeten. Das Aufkommen Kleiner Anfragen hat innerhalb der vergangenen Legislaturperioden stetig zugenommen. So wurden in der abgelaufenen 7. Legislaturperiode insgesamt 6.151 Kleine Anfragen an die Landesregierung gestellt. Davon wurden 2.444 Kleine Anfragen federführend durch das Thüringer Innenministerium bearbeitet. In den meisten Fällen wurden dabei auch die nachgeordneten Bereiche, insbesondere der Thüringer Polizei, und das Landesverwaltungsamt abgefragt. Ich bitte insofern um Verständnis, dass es aufgrund der hohen Zahl der Anfragen, gegebenenfalls vorkommender Büroversehen oder Abstimmungsschwierigkeiten zu Verzögerungen kommen kann. Wir arbeiten aber fortwährend daran, diese Defizite zu beseitigen. Im konkreten Fall führten bei der Kleinen Anfrage 5380 aus der 7. Legislaturperiode – Angriff auf zwei religiöse Stätten – einzuholende Informationen seitens der Ausländerbehörden verbunden mit Büroversehen dazu, dass die Anfrage nicht fristgemäß beantwortet wurde. Die in der 8. Legislaturperiode gleichlautend gestellte Anfrage mit der Drucksachennummer 34 wurde deshalb nach einer erneuten Aktualisierung des Antworttextes basierend auf einer erneuten Abfrage der zuständigen Ausländerbehörden mit Datum vom 07.11.2024 beantwortet und sollte Ihnen bereits vorliegen. Bei der Kleinen Anfrage 5539 aus der 7. Legislaturperiode waren aufgrund damals ungeklärter Zuständigkeiten innerhalb der Landesregierung und innerhalb des Geschäftsbereichs des Thüringer Innenministeriums langjährige Abstimmungen nötig. Aufgrund eines Büroversehens und daraus resultierender fehlerhafter Fristenkontrolle wurde keine Fristverlängerung gegenüber der damaligen Landtagspräsidentin erbeten und die Anfrage wurde nicht fristgerecht beantwortet. Die in der 8. Legislaturperiode gleichlautend gestellte Kleine Anfrage mit der Drucksachennummer 8/42 soll fristgemäß bis zum 10.12.2024 beantwortet werden, um Ihrem Informationsersuchen Rechnung zu tragen. Der nicht fristgerechten Beantwortung lagen interne Abstimmungsschwierigkeiten und ein bedauerliches Büroversehen zugrunde. Die Antwort zu Frage 4: Insgesamt 38 Kleine Anfragen aus der 7. Legislaturperiode, die sämtlich federführend durch das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales zu beantworten waren, fielen der Diskontinuität gemäß § 119 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags anheim. Davon entfielen 28 auf die Fraktion Die Linke, fünf auf die Fraktion der AfD, drei auf die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und zwei auf die Fraktion der CDU. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Protokoll ↗