Götze
Fragestunde
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Frau Präsidentin, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hande beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Antwort zu Frage 1: Gegenwärtig ist die Ausgabe der Kameras an die Landespolizeiinspektionen und die Autobahnpolizeiinspektionen abgeschlossen. Dort wird die Überführung in den flächendeckenden Regelbetrieb aktuell vorbereitet oder ist bereits, wie in der Landespolizei Erfurt geschehen, abgeschlossen. Zugleich wurden wir seitens des Herstellers informiert, dass sich die abschließend vorgesehene und ergänzende Ausstattung mit den technischen Komponenten für eine Holstersignalauslösung zeitlich verzögert. Hintergrund sind dabei Lieferschwierigkeiten bzw. Verzögerungen bei dem bezuschlagten Unternehmen, welches mehrere Komponenten von außerhalb der Europäischen Union bezieht. Zudem lag bei der Bezuschlagung kein unmittelbar adaptierbares Produkt einer solchen Auslösung markt- bzw. serienreif vor. Dies gründet darauf, dass nach den hier vorliegenden Erkenntnissen mindestens bundesweit keine vergleichbare technische Einrichtung durch öffentliche Stellen genutzt wird. Hinzu kommt die Spezifik der hier verwendeten Holster und Dienstpistolen. Die Thüringer Polizei leistet gemeinsam mit dem Hersteller aktuell eine nicht unerhebliche Entwicklungsarbeit, um im Ergebnis zu einer funktionalen und betriebssicheren Systemlösung sowie einem tragfähigen Anwendungsprozess zu gelangen. Die Landesregierung rechnet derzeit mit einer gänzlichen Implementierung der noch erforderlichen Systemkomponenten im Laufe des 1. Halbjahres in 2025. Ich komme zur Frage 2 und möchte diese wie folgt beantworten: Nach derzeitigem Stand ist es vorgesehen, alle Holster der betreffenden Beamtinnen und Beamten mit einer dauerhaften Haltevorrichtung für den Signalgeber zu versehen. Die Signalgeber selbst würden sodann wie die Kameras als Poollösung zur Verfügung gestellt und bedarfsweise durch die jeweils im Dienst befindlichen Einsatzkräfte mitgeführt. Die dahinterliegenden technischen und administrativen Prozesse zur Gewährleistung einer unterbrechungsfreien Nutzbarkeit würden durch die zuständigen Stellen verantwortet. Eine umfassende Einweisung für die operativ tätigen Bediensteten wäre demnach nicht erforderlich, da sich für diese neben der Mitführung des Signalgebers keine komplexen Aktivitäten in diesem Zusammenhang ergeben. Im Übrigen darf ich auf meine Ausführungen zu Frage 1 verweisen. Die Antwort zu Frage 3: Derzeit umfasst das Beschaffungsvorhaben der Thüringer Polizei im Grunde 422 Bodycams für den Einsatz- und Streifendienst inklusive Kontaktbereichsdienst. Die Kameras sollen sich bis Ende 2024 gänzlich im Wirkbetrieb befinden. Die Beschaffung weiterer Kameras ist in der vorliegenden Vertragsgestaltung optional möglich, jedoch bisher nicht zwingend vorgesehen. Vielmehr ist eine engmaschige Evaluierung des Wirkbetriebs vorgesehen, um gegebenenfalls hinzukommende Bedarfe zu erkennen und zu bedienen. Unter Verweis auf meine Ausführungen bei Frage 1 kommen hier später ca. 3.200 Haltevorrichtungen für Pistolenholster und ca. 1.000 bis 1.200 Signalgeber, die sodann über die fest angebrachten Haltevorrichtungen an den Häusern fixiert werden, hinzu. Die Antwort zu Frage 4: Die Dienstanweisung zur Thematik „Bodycam“ wurde durch die Landespolizeidirektion am 4. September 2024 in Kraft gesetzt. Zuvor erfolgte eine bereichsübergreifende Abstimmung, unter anderem mit den Personalvertretungen in meinem Haus. Eine explizite Nennung der Signalgeber erfolgte bisweilen nicht, da die abschließenden Prozesse im Umgang der jeweils betroffenen Stellen bisher nicht definiert werden konnten. Die erforderlichen Regelungen sollen über eine Anlage zur Dienstanweisung ergänzt werden, wenn die offenen technischen und organisatorischen Aspekte geklärt sind. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
