Anja Müller
Leben in Thüringen – gleichwertig und nachhaltig in allen Bereichen der Gesellschaft und in allen Regionen
Sehr geehrter Herr Präsident, ich glaube, die Debatte zeigt, wie wichtig unser Antrag war, den wir hier eingebracht haben. Ich will mal ganz kurz ein bisschen auf die einzelnen Redner eingehen. Herr Kummer, dass Sie Ihren parlamentarischen Nachhaltigkeitsbeirat immer wieder hervorheben, der ein zahnloser Tiger und sehr intransparent war, das war mir schon bei der Nachhaltigkeitskonferenz bewusst. Und wenn man sagt, man muss das alles gesetzlich machen und will es da und da und eher in so einem Beirat, da sage ich Ihnen, das ist wieder hinter verschlossenen Türen, und das wollen wir nicht bei der Landesplanung.
(Beifall Die Linke)
Dann will ich mal ein bisschen auf Frau Heber eingehen – ich hoffe, ich sage es richtig, verzeihen Sie mir –: Es gibt natürlich ein Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 24. März 2021, einem wunderschönen Tag, und zwar ging es da um das Staatsziel Umwelt und Klima. Und da hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, die Staatsziele müssen von allen Ebenen der Gesellschaft total umgesetzt werden. Also ist Ihre Aussage, die Sie gerade getroffen haben, falsch, weil mit diesem wunderschönen Urteil Staatsziele Handlungsleitfaden für alle Ebenen sind.
(Unruhe BSW)
Jetzt komme ich aber mal zu meinem Antrag. Und ich merke, man muss da, weil natürlich viele neue Abgeordnete da sind, vielleicht das eine oder andere umstellen. Aber unser Antrag „Leben in Thüringen – gleichwertig und nachhaltig in allen Bereichen der Gesellschaft und in allen Regionen“ ist für uns ein erster Schritt, nämlich zur Umsetzung der beiden neuen Staatsziele. Die sind seit vier Monaten in Kraft. Und ich bin so dankbar, dass wir die noch in die Verfassung eingeführt haben. „Das Land und seine Gebietskörperschaften fördern und sichern gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Landesteilen, in Stadt und Land“, heißt es in dem neuen Artikel 41c. Und Artikel 41b lautet: „Das Prinzip der Nachhaltigkeit ist Grundlage allen staatlichen Handelns. Das Land und seine Gebietskörperschaften haben die natürlichen Lebensgrundlagen zu bewahren und ein menschenwürdiges Leben für alle heutigen und künftigen Generationen zu ermöglichen.“ Und jetzt habe ich noch mal den Hinweis: Laut Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müssen solche Staatsziele in allen Bereichen und umfassend wirksam umgesetzt werden. Die konkreten Maßnahmen zur Umsetzung können von Land und Kommunen dann auch selbst gewählt werden. Der Kern des Antrags: Vorrangig müssen gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Bereichen der Gesellschaft hergestellt werden, nur dann kann es wirklich erfolgreich gelingen – und das ist nämlich der Unterschied zu dem, was ich immer höre –, auch das geografische Stadt-Land-Gefälle auszugleichen. Denn gleichwertige Lebensverhältnisse werden viel zu häufig immer nur in Bezug auf StadtLand betrachtet und bei uns geht es vielfältig darum. Thüringen hat trotz aller Anstrengungen der letzten Jahre mit der Städtekette und den um sie herum gelegenen ländlichen Gebieten ein ziemlich auffallendes Ungleichgewicht. Das wissen wir selber. Es geht bei der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse um gleiche Teilhabe für alle Einwohnerinnen und Einwohner in Thüringen in allen Bereichen ihres Alltags. Und was bedeutet denn das? Na klar, bezahlbares Wohnen und bezahlbare Energie, Stärkung der öffentlichen Daseinsvorsorge bei Gesundheit, Pflege und Mobilitätssicherung, gute Arbeit, gute Bildung für alle, Ausbau der demokratischen Mitbestimmung, Bekämpfung der Umweltund Klimaprobleme, aber – und das ist für uns als Linke immer das A und O – immer verbunden mit sozialer Sicherheit und sozialer Unterstützung. Wir als Linke-Fraktion sagen mit unserem Antrag, das alles wollen wir hier im Landtag diskutieren. Aber – und das empfinden wir eben auch als Linke – es ist von besonderer Bedeutung, dass die Einwohnerinnen und Einwohner in diese Prozesse mit eingebunden werden müssen. Das habe ich eben schon mal gesagt, sei es in Bürgerräten oder in anderen Dialogverfahren, die sollen einfach mitgestalten, denn sie wollen doch auch sagen, wie wir gemeinsam in Thüringen miteinander leben wollen. Daher zielt der Antrag auch auf ein DreißigerSchild für eine Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms. Ich gucke mal rüber zum Staatssekretär. Wir haben bei der Teilfortschreibung auch über die Demokratisierung des Landesentwicklungsgesetzes gesprochen. Und wir hatten nicht immer Spaß, weil wir natürlich viel mehr wollten. Aber man hat sich dann darauf verständigt, auch im Zuge mit den anderen Fraktionen, nein, es soll mal erst die digitale Auslegung sein. Wir wollten als Fraktion damals schon viel weiter und das fordern wir hier nämlich auch ein. Denn wir wollen die Ideen mit den Menschen entwickeln und nicht über ihre Köpfe hinweg. Die Punkte 2 und 3 des Antrags greifen ja auch explizit den Bereich der Landesentwicklung und der Landesplanung heraus. In diesem Bereich hat die Pflicht zur Herstellung gleichwertiger und nachhaltiger Lebensverhältnisse eine ganz besondere und wichtige Bedeutung. Wir sind zutiefst überzeugt, wenn wir die vielfältigen gesellschaftlichen Herausforderungen als solidarische Gesellschaft meistern wollen, braucht es diese Dialoge auch für mehr Akzeptanz. Die Herausforderungen sehen wir ja – eben ist das Stichwort Krankenhausplanung oder Krankenhausreform des Bundes gefallen. Wir erleben die Proteste auf der Straße, die Diskussionen in den Kreisräten und den Netzwerken. Und wir erleben leider auch immer wieder die Fake News. Eben fiel es wieder, das Land hätte die Frühchenstation in Suhl geschlossen. Das stimmt einfach nicht. Wir hatten hier im Landtag dazu eine Anhörung mit dem Chef der Kassenärztlichen Vereinigung. Der hat gesagt, der Bund hat die Vorgaben auf 25 festgelegt. Bei 25 Frühchen wird diese Frühchenstation aufrechterhalten, davon weichen sie nicht ab. Ich sage mal ein ganz dolles Lob an Frau Ministerin Heike Werner. Sie hat nämlich immer wieder diese Ausnahmegenehmigung geschaffen, dass eben die Frühchenstation Level 1 in Suhl immer noch offen ist.
(Beifall Die Linke)
Auch um diesen Fake News einfach mal entgegenzuwirken, brauchen wir doch diese Dialogprozesse, wie wir dieses Land miteinander gestalten. Unser Antrag zielt einfach darauf ab, dass wir in einem Ausschuss diskutieren, wie wir uns das vorstellen, wie wir die Landesplanung zukünftig gestalten wollen. Soll es weiterhin so sein, dass nur die Landesregierung darüber entscheidet und der Landtag eben nur eine entsprechende Stellungnahme abgeben kann? Oder ich gehe mal auf die Kreistagsebene. Im Kreistag ist es so, da wird im Kreistag bestimmt, dass der Landrat da drin ist. Dann sind es vielleicht noch ein oder zwei …
(Zwischenruf Abg. Kummer, BSW: Darf ich
eine Zwischenfrage stellen?) Das muss hier hinten jemand sagen, nicht ich. Nein, ich will jetzt auch ehrlich gesagt nicht. Im Kreistag ist es so, da wird der Landrat hingeschickt, da werden zwei Vertreterinnen und Vertreter da reingeschickt, aber die haben keine Rechenschaft, im Kreistag darüber zu berichten, wie es entsteht oder was in der Regionalen Planungsgemeinschaft diskutiert wird. Wollen wir so intransparent sein, ja oder nein? Wir stehen dazu, wir würden das gern mit Ihnen gemeinsam diskutieren und beantragen deswegen Ausschussüberweisung an den Haushaltsausschuss. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
