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Weil

14.11.2024 Sitzungen 8/3

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schubert beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Der für dieses gemeinsame Projekt neu gebundene Generalplaner hat Anfang Juli 2024 die Einarbeitung aufgenommen. Insgesamt sind mehrere Tausend Dokumente, zum Beispiel Planungsunterlagen, Aufmaße und Gutachten, zu sichten und auszuwerten und mit der Baustelle abzugleichen. Der Prozess gestaltet sich sehr zeitintensiv. Daher wurde vom Generalplaner nach der dreimonatigen Einarbeitungsphase eine Verlängerung bis Ende November 2024 beantragt und vom Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement genehmigt. Nach dieser Einarbeitungszeit werden die erwarteten Aussagen zu Zeitschiene, Kosten und dem weiteren Vorgehen vorliegen. Parallel wurde eine Interimsbauüberwachung beauftragt, den Stand der bisher realisierten Leistungen auf der Baustelle im Detail festzustellen und die noch möglichen Bauleistungen umzusetzen sowie eingegangene Rechnungen der Baufirmen zu prüfen. Das wurde notwendig, um eine Leistungsbeschreibung mit Schnittstellen für das neue Planerteam zu definieren. Darüber hinaus wird es für die Schadenersatzforderung gegenüber dem gekündigten Generalplaner erforderlich sein. Weiterhin wird für weitere Schadenersatzansprüche auch geprüft, die erhöhten Aufwendungen für den Thüringer Strafvollzug und die weitere Aufrechterhaltung der JVA Hohenleuben, die aus der Verlängerung resultieren, geltend zu machen. Zu Frage 2: Wie im Staatsvertrag vereinbart, finden enge Abstimmungen in Form von turnusmäßigen und außerplanmäßigen Baukommissionssitzungen statt, an denen die Justiz-, Bau- und Finanzressorts beider Länder teilnehmen. Parallel gibt es auf Ebene der Bauressorts beider Länder zusätzliche und vertiefte Treffen der sogenannten Arbeitsgruppe Bau. Damit ist eine enge Abstimmung auf Arbeitsebene hinsichtlich der Baustelle und der Öffentlichkeitsarbeit zwischen beiden Ländern gesichert. Aktuell wird am 26. November 2024 die 15. Sitzung der Arbeitsgruppe Bau und anschließend am 18. Dezember 2024 die 22. Baukommissionssitzung stattfinden. Themenschwerpunkt wird die Darstellung des aktuellen Standes der Einarbeitungsphase des neuen Generalplaners sein. Es wird eine umfassende Information zum Projektstand sowie zu den nächsten Schritten einschließlich neuer Festlegung der Terminplanung, Kostenentwicklung und zum Fertigstellungstermin erwartet. Zu Frage 3: Hinsichtlich der Unterbringung der Gefangenen gilt gemäß § 143 Abs. 2 Thüringer Vollzugsgesetz für Anstalten, mit deren Errichtung vor dem 3. Oktober 1990 begonnen wurde, dass ab 1. Januar 2025 abweichend von § 18 während der Einschlusszeiten bis zu drei Personen gemeinsam untergebracht werden dürfen. Diese Übergangsregelung betrifft unter anderem die Anstalt Hohenleuben. Aktuell werden die Gefangenen in der JVA Hohenleuben bereits zu einem großen Teil während der Einschlusszeiten maximal zu dritt in einem Haftraum untergebracht. Jedoch erfolgt teilweise noch eine Unterbringung mit bis zu vier Gefangenen in einem Haftraum. In der Folge der ab 1. Januar 2025 geltenden Regelungen sinkt die Belegungskapazität dieser Anstalt von aktuell 267 Haftplätzen im geschlossenen und 24 Haftplätzen im offenen Vollzug auf dann 222 Haftplätze im geschlossenen und 20 Haftplätze im offenen Vollzug. Dadurch erhöht sich der Belegungsdruck auf die übrigen Thüringer Justizvollzugsanstalten. Mit Blick auf die Arbeitssituation der Bediensteten des Thüringer Justizvollzugs ist zu sagen, dass diese in regelmäßigen Abständen über den Sachstand informiert werden. Es finden Personalversammlungen und Hospitationen statt. Schulungen werden zeitnah angeboten. Mehrere Bedienstete der JVA Hohenleuben sind im Aufbau- und Planungsstab der gemeinsamen Anstalt tätig bzw. in Projektgruppen aktiv. Auswahlverfahren zur Besetzung der herausgehobenen Dienstposten haben bereits stattgefunden und werden weiterhin durchgeführt. Im Ergebnis ist eine gewisse Unsicherheit mit Blick auf den sich verschiebenden Inbetriebnahmezeitpunkt gegeben. Jedoch sind das Prozedere der Überführung und der künftige Einsatz den einzelnen Bediensteten bereits bekannt. Die JVA Zwickau wird die JVA Hohenleuben ablösen. Größere Baumaßnahmen sind aktuell in der JVA Hohenleuben nicht notwendig. Der JVA Hohenleuben werden ausreichend Bauunterhaltsmittel zur Verfügung gestellt, damit notwendige Instandhaltungs- und Sanierungsarbeiten durchgeführt werden können. Eventuell auftretende Havariemaßnahmen werden umgehend an das zuständige TLBV weitergeleitet, damit diese von dort aus abgestellt werden können. Betreffend die Entwicklung von Nachnutzungsstrategien ist anzumerken, dass seitens des Justizvollzugs bereits vor geraumer Zeit Prüfungen hinsichtlich einer möglichen justizvollzugsseitigen Nachnutzung angestellt wurden, die sich jedoch sämtlich als nicht realisierbar erwiesen haben. Dabei wurde auch ein Konzept zu einer möglichen Justizvollzugsanstalt für lebensältere und/oder erkrankte Gefangene erstellt, das jedoch nach umfassender Prüfung verworfen werden musste. Zum einen ist der Anteil entsprechender Strafgefangener in Thüringen gering. So haben sich etwa im Durchschnitt der Jahre 2014 bis 2024 zum Stichtag 31. März jeweils nur 22 Gefangene mit einem Lebensalter über 65 Jahre im Thüringer Strafvollzug befunden. Zum anderen erfordert der Betrieb einer dann zusätzlich zur JVA Zwickau-Marienthal im Ostthüringer Raum noch fortbestehenden Justizvollzugsanstalt Personal in einem Umfang, der weder derzeit noch in absehbarer Zukunft auch nur annähernd zur Verfügung steht. Hinzu kämen die aktuell nicht finanzierbaren Kosten für ein solches Projekt. Die Etablierung einer Ausbildungsstätte in der Liegenschaft JVA Hohenleuben ist für das Justizressort weder angezeigt noch zweckmäßig. Eine Nachnutzung ist mithin nach derzeitigem Sachstand weder durch den Justizvollzug noch durch die Justiz vorgesehen. Die üblicherweise erst mit der Schließung einer Liegenschaft verbundene Bedarfsabfrage bei den übrigen Ressorts wird seitens des Justizressorts vorgezogen und soll bereits ein Jahr vor der Schließung der JVA Hohenleuben veranlasst werden. Zu Frage 4: Die bisher eingetretenen Bauverzögerungen und Kostensteigerungen waren bei Abschluss des Staatsvertrags zum JVA-Neubau nicht absehbar. Der Entscheidung für eine gemeinsame JVA ging eine Untersuchung der Wirtschaftlichkeit voraus. Dabei wurden die Personal- und Baukosten betrachtet. Das Ergebnis ergab einen Vorteil für die Errichtung einer gemeinsamen JVA durch die Freistaaten Sachsen und Thüringen. Die Entscheidung zu den Grundstücken erfolgte anhand einer Nutzwertanalyse und der bereits im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung abgestimmten Standortkriterien. Die Erschließungskosten für die zuletzt in Betracht kommenden Grundstücke in Zwickau-Pöhlau, Marienthal, Gera-Aga und Großenstein wurden entsprechend vorliegender Gutachten nach den Richtlinien Bau ermittelt. Grundlage für die Erschließungskosten einschließlich der erforderlichen Altlastenbeseitigung war ein Gutachten, welches mittels einer Matrix in die Entscheidungsfindung zur Grundstücksfestigung einfloss. Zum Grundstück in Zwickau-Marienthal lag das Prüfergebnis der gemeinsam eingesetzten Arbeitsgruppe zwischen Sachsen und Thüringen zugrunde. Die Entscheidung zum Standort in Zwickau fiel in den Sitzungen der Kabinette am 15. Januar 2013. Das Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb einer gemeinsamen Justizvollzugsanstalt in Zwickau beschloss der Thüringer Landtag in der Plenarsitzung am 27. Juni 2014. Vielen Dank.

Protokoll ↗