Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie herzlich willkommen zur heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Zuschauertribüne, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Mit der Schriftführung sind zu Beginn der heutigen Sitzung Herr Abgeordneter Gottweiss und Herr Abgeordneter Liebscher betraut. Für die heutige Sitzung haben sich Herr Abgeordneter Hey, Frau Abgeordnete Kniese, Frau Abgeordnete Dr. Lukin, Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich, Herr Minister Maier zeitweise, Frau Ministerin Werner zeitweise, Herr Abgeordneter Höcke und Herr Abgeordneter Rudy entschuldigt. Einige allgemeine Hinweise: Aufgrund der Eilbedürftigkeit habe ich für Herrn Jan Möller, Redakteur bei Radio LOTTE Weimar, und für Evgenii Dulepinskii, Hörfunkjournalist bei Radio ENNO in Nordhausen, für heute eine außerordentliche Genehmigung für Bild- und Tonaufnahmen gemäß der Regelung für dringende Fälle gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung erteilt. Die Hinweise zur Tagesordnung: Bei der gestrigen Sitzung haben wir festgestellt, dass der Tagesordnungspunkt 29 heute als erster Punkt aufgerufen werden soll. Danach soll der Tagesordnungspunkt 26 aufgerufen werden. Der Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/8910 soll als neuer Tagesordnungspunkt 10 b gemeinsam mit dem Tagesordnungspunkt 10 aufgerufen werden, der zum neuen Tagesordnungspunkt 10 a wird. Der Tagesordnungspunkt 4 a soll morgen nach der Fragestunde bzw. nach der Bekanntgabe der Wahlergebnisse aufgerufen werden. Danach sollen die Tagesordnungspunkte 22 und 84 gemeinsam aufgerufen werden. Neben den Tagesordnungspunkten 8 und 9 sollen die Tagesordnungspunkte 49 a und 49 b am Freitag auf jeden Fall aufgerufen werden. Der Tagesordnungspunkt 27 wurde von der Tagesordnung abgesetzt. Zu Tagesordnungspunkt 29 wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/8991 elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt. Wird der Ihnen vorgetragenen Tagesordnung so widersprochen bzw. gibt es Bemerkungen? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Damit kann ich aufrufen TaUnterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/8904 dazu: Aufarbeitung von SED-/ DDR-Unrecht konsequent umsetzen – keine hauptamtlichen und inoffiziellen Mitarbeiter der DDRStaatssicherheit in den Parlamenten Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/8991 Sehr geehrte Damen und Herren, ich grüße an der Stelle die Mitglieder der Kommission zur Überprüfung von Abgeordneten. Mitglieder sind neben mir als Präsidentin des Landtags Herr Prof. Dr. Jörg Ganzenmüller als Vertreter der DDR-Forschung an den Hochschulen, Frau Prof. Dr. Johanna Hübscher als ehemalige Richterin am Thüringer Verfassungsgerichtshof, Herr Michael Siegel als Vertreter der Thüringer Betroffenenverbände und Herr Dr. Peter Wurschi als Landesbeauftragter zur Aufarbeitung der SED-Diktatur. Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke Ihnen im Namen des Hohen Hauses für die hervorragende Einbringung Ihrer jeweiligen Fach- und Sachkunde in die rechtlich wie politisch bedeutsamen Fragestellungen rund um die Überprüfungstätigkeit.
(Beifall im Hause)
Ein Dank gebührt auch den Beschäftigten der innerhalb der Landtagsverwaltung gebildeten Geschäftsstelle für die fundierte und unermüdliche Unterstützung der Kommission. Der Dank richtet sich an Frau Constanze Falk, Frau Antje Mägdefrau, Frau Julia Krüger, Frau Susanne Dönges und natürlich Herrn Landtagsdirektor Hopfe. Gestatten Sie mir bitte zum Hintergrund der heutigen Beratung folgende Vorbemerkungen: Gemäß § 42i Abs. 7 des Thüringer Abgeordnetengesetzes werden die Feststellungen der gemäß § 42i Abs. 4 des Thüringer Abgeordnetengesetzes eingerichteten Kommission zur Überprüfung von Abgeordneten unter Angabe der wesentlichen Gründe in einem Bericht zusammengefasst. Vor der Übergabe des Berichts an den Landtag gibt die Kommission dem betroffenen Mitglied des Landtags Gelegenheit, zu den seine Person betreffenden Feststellungen eine schriftliche Erklärung abzugeben. Diese ist dem Bericht als Anlage beizufügen. Der Bericht nimmt im Wissen um das Leid vieler Menschen, die in der DDR zu Unrecht und willkürlich verfolgt, schikaniert und eingesperrt wurden, und im Sinne von Transparenz und Verantwortungsbewusstsein gegenüber den Opfern der SED-Diktatur eine Beurteilung der Tätigkeit nach § 6 Abs. 4 und 5 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes der bzw. des betroffenen Abgeordneten vor und wird als Drucksache veröffentlicht. Der Landtag befasst sich mit dem Bericht in einer seiner Sitzungen und ermöglicht dazu eine öffentliche Debatte. Der Bericht liegt Ihnen zusammen mit gutachterlichen Stellungnahmen und der schriftlichen Erklärung des betroffenen Mitglieds des Landtags als Drucksache 7/8904 vor. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben werde ich zunächst in meiner Funktion als Vorsitzende der Kommission den Bericht vortragen. Im Anschluss daran kann das betroffene Mitglied des Landtags eine mündliche Erklärung abgeben. Anstelle des betroffenen Mitglieds kann die Erklärung auch durch die Vertrauensperson abgegeben werden. Unabhängig davon, ob eine mündliche Erklärung abgegeben wurde oder nicht, werde ich stellvertretend für die Kommission deren Stellungnahme zu der schriftlichen Erklärung des betroffenen Mitglieds des Landtags vortragen. Danach wird die Aussprache nach Maßgabe der geschäftsordnungsrechtlichen Redezeitregeln eröffnet. Ich bitte nunmehr Frau Vizepräsidentin Henfling um die Übernahme der Sitzungsleitung.
Bericht der Kommission zur Überprüfung von Abgeordneten gemäß § 42 i des Thüringer Abgeordnetengesetzes
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Wort erhält die Präsidentin des Landtags in ihrer Funktion als Vorsitzende der Kommission für die Berichterstattung. Bitte schön.
Bericht der Kommission zur Überprüfung von Abgeordneten gemäß § 42 i des Thüringer Abgeordnetengesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die Kommission zur Überprüfung von Abgeordneten nach § 42i Thüringer Abgeordnetengesetz – im Folgenden Kommission – stellt im Ergebnis einstimmig Folgendes fest: Aufgrund der Einzelfallprüfung steht zur gesicherten Überzeugung der Mitglieder der Kommission fest, dass im Einzelfall des Abgeordneten Laudenbach – im Folgenden „betroffener Abgeordneter“ genannt – eine Tätigkeit nach § 42i Abs. 6 Satz 2 Thüringer Abgeordnetengesetz in Verbindung mit § 6 Abs. 4 Nr. 2 StUG als erwiesen anzusehen ist. 1. Allgemeines zum Tatbestand: Mit dem Vierzehnten Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes vom 21. Dezember 2020 wurde das Überprüfungsverfahren von Abgeordneten in Thüringen neu geregelt. In dem neu eingefügten § 42i Thüringer Abgeordnetengesetz ist nunmehr vorgesehen, dass die Mitglieder des Landtags, die am 15. Januar 1990 volljährig waren, ungeachtet früherer Überprüfungen und ohne ihre Zustimmung auf eine geheimpolizeiliche, insbesondere auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit oder das Amt für Nationale Sicherheit im Sinne von § 6 Abs. 4 Stasi-Unterlagen-Gesetz in der jeweils gültigen Fassung überprüft werden. Die Überprüfung erstreckt sich entsprechend § 6 Abs. 5 StasiUnterlagen-Gesetz auch auf inoffizielle Mitarbeiter des Arbeitsgebiets 1 der Kriminalpolizei der Volkspolizei und auf Personen, die gegenüber dem MfS und AfNS rechtlich oder faktisch weisungsbefugt waren. Die aktuelle Rechtslage sieht – anders als das vorherige Thüringer Gesetz zur Überprüfung von Abgeordneten – eine abschließende Bewertung einer festgestellten Tätigkeit für das MfS/AfNS oder das Arbeitsgebiet 1 der Kriminalpolizei der Volkspolizei erst im Rahmen einer öffentlichen und damit dem Transparenzgebot besonders entsprechenden Debatte im Landtag vor. Die im Thüringer Gesetz zur Überprüfung von Abgeordneten von dem damaligen Überprüfungsgremium vorzunehmende Feststellung einer Parlamentsunwürdigkeit kennt die aktuelle Rechtslage nicht mehr. Der Gesetzgeber hat damit eine grundlegende Abkehr vom früheren Überprüfungsverfahren vorgenommen. Die Abgeordnetenüberprüfung wurde mit Schreiben der Präsidentin des Landtags vom 22. April 2021, 5. Mai 2021, 23. November 2021 und 23. August 2023 an den damaligen Bundesbeauftragten bzw. die für die Unterlagen zuständige Behörde mit der Bitte um Übermittlung von Unterlagen zum Zweck der Überprüfung der Mitglieder des 7. Thüringer Landtags eingeleitet. Dem Geltungsbereich des § 42i Abs. 1 Thüringer Abgeordnetengesetz unterfielen insgesamt 36 Abgeordnete. Davon gab es nur in wenigen Fällen überhaupt Anhaltspunkte für mögliche Kontakte zum Staatssicherheitsdienst. Gemäß § 42i Abs. 4 Thüringer Abgeordnetengesetz wird mit Beginn einer Wahlperiode vom Landtag für die Dauer der Wahlperiode eine Kommission zur Überprüfung eingerichtet. Diese besteht neben der Präsidentin des Landtags aus vier weiteren Mitgliedern, die weder dem Landtag noch der Landesregierung angehören und vom Landtag mit Zweidrittelmehrheit gewählt werden. Als Mitglieder wurden für die 7. Wahlperiode folgende Personen gewählt: Herr Prof. Dr. Jörg Ganzenmüller als Vertreter der DDR-Forschung der Thüringer Hochschulen, Frau Prof. Dr. Johanna Hübscher als ehemalige Richterin am Thüringer Verfassungsgerichtshof, Herr Michael Siegel als Vertreter der Thüringer Betroffenenverbände und Herr Dr. Peter Wurschi als Thüringer Landesbeauftragter zur Aufarbeitung der SED-Diktatur. Die Kommission hat sich am 20. Juli 2021 konstituiert und sich gemäß § 42i Abs. 5 Satz 1 Thüringer Abgeordnetengesetz eine Geschäftsordnung gegeben. Für diese waren insbesondere die folgenden Erwägungen maßgebend: Prinzip der Geheimhaltung, Gebot des Schutzes des freien Mandats sowie die Gewährleistung von Verfahrensrechten des betroffenen Abgeordneten, der zu jedem Zeitpunkt Einsichtnahme in die ihn betreffenden Akten nehmen kann, die Möglichkeit auf eine jederzeitige Stellungnahme hat sowie eine Vertrauensperson seiner Wahl hinzuziehen kann. 2. Einzelfall des betroffenen Abgeordneten a) Beratungsverlauf Bereits in ihrer zweiten Sitzung am 7. September 2021 begann die Kommission im Rahmen dieser Einzelfallprüfung mit ihrer sieben Sitzungen umfassenden intensiven Sachverhaltsermittlung, um den vorliegenden komplexen Sachverhalt aufzuklären. In drei Sitzungen – hier am 7. September 2021, am 23. Juni 2022 und am 29. März 2023 – wurde dem betroffenen Abgeordneten die Möglichkeit eröffnet, an dem ihn betreffenden Sitzungsteil teilzunehmen und zu den jeweils neu vorliegenden Unterlagen mündlich Stellung zu nehmen. Für die vorgenommene umfassende Sachverhaltsermittlung, die zur der Feststellung der Ermittlungsergebnisse und dessen Bewertung führte, wurden folgende Unterlagen hinzugezogen: die Auskünfte des damaligen Bundesbeauftragten, die Auskünfte des Bundesarchivs, die Auskünfte des Landesarchivs, die Stellungnahmen des Sachverständigen, die Einlassungen des betroffenen Abgeordneten und die Unterlagen, die vom betroffenen Abgeordneten übergeben wurden. Zu 1) Auskünfte des damaligen Bundesbeauftragen: Aufgrund der nach § 42i Abs. 2 Thüringer Abgeordnetengesetz eingeholten Auskunft des damaligen Bundesbeauftragten vom 7. Juni 2021 und der darin enthaltenen Anhaltspunkte für eine mögliche Tätigkeit nach § 42i Thüringer Abgeordnetengesetz war nach dem Gesetz eine Einzelfallprüfung einzuleiten. Seinem Schreiben hatte der damalige Bundesbeauftragte sieben Anlagen beigefügt. Nach Eingang der vom damaligen Bundesbeauftragten übermittelten Unterlagen wurde der betroffene Abgeordnete darüber informiert, dass aufgrund der Mitteilung des damaligen Bundesbeauftragten eine Einzelfallprüfung zu seiner Person gemäß § 42i Abs. 3 Thüringer Abgeordnetengesetz einzuleiten ist. Er wurde mit diesem Schreiben über seine Verfahrensrechte informiert und konnte Einsicht in die hier vorliegenden Unterlagen nehmen. Zu 2) Auskünfte des Bundesarchivs: In ihrer 2. Sitzung am 7. September 2021 hat die Kommission die Sachlage gemeinsam mit dem betroffenen Abgeordneten erörtert. Im Ergebnis hat sich die Kommission mit ergänzenden Nachfragen an das Bundesarchiv mit der Bitte um weitere Unterstützung gewandt. Die Prüfbitten wurden, mit Ausnahme der Auskunft über eine etwaige Mitgliedschaft des betroffenen Abgeordneten in der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED), seitens des Bundesarchivs mit Schreiben vom 20. Dezember 2021 erfüllt. Ferner beschlossen die Kommissionsmitglieder mittels Umlaufbeschluss, weitere Nachfragen an das Bundesarchiv zu richten. Das diesbezügliche Antwortschreiben des Bundesarchivs ging am 3. Mai 2022 ein. Zu 3) Auskünfte des Landesarchivs: Für die Abfrage einer möglichen SED-Mitgliedschaft wurde der betroffene Abgeordnete mit Schreiben vom 22. Juli 2022 über das weitere Vorgehen zu seinem Einzelfall informiert. Darin wurde er gebeten, die dem Schreiben beigefügten Einwilligungserklärungen zum Datenschutz, die zur Abfrage seiner möglichen Mitgliedschaft in der SED beim Landesarchiv Thüringen erforderlich sind, unterschrieben an die Geschäftsstelle der Kommission zu übermitteln. Die notwendigen Einwilligungserklärungen zum Datenschutz wurden nach erneuter Bitte der Kommission von dem betroffenen Abgeordneten am 1. Februar 2023 der Geschäftsstelle übermittelt, woraufhin unverzüglich das Landesarchiv Thüringen mit der Bitte um Auskunft über eine Mitgliedschaft in der SED angeschrieben wurde. Das Antwortschreiben des Landesarchivs Thüringen ging am 20. Februar 2023 bei der Geschäftsstelle ein. Zu 4) Stellungnahme des Sachverständigen: Gemäß § 42i Abs. 6 Satz 3 Thüringer Abgeordnetengesetz wird der Kommission im Rahmen der Einzelfallprüfung unter anderem die Möglichkeit eröffnet, Auskunftspersonen zu befragen. Die Kommission hat in der 4. Sitzung am 23. November 2021 den Beschluss gefasst, den Sachverständigen Herrn Prof. Dr. Müller-Enbergs für die Auswertung der zu dem Einzelfall übersandten Akten und Unterlagen hinzuzuziehen und ihn um schriftliche Beantwortung eines Fragenkatalogs der Kommission zu bitten. Daran sollte sich eine gemeinsame mündliche Erörterung in Anwesenheit des betroffenen Abgeordneten anschließen. Herr Prof. Dr. Müller-Enbergs war wissenschaftlicher Referent beim Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen und forschte unter anderem zu den Schwerpunkten „Geheimdienstforschung“, „Inoffizielle Mitarbeiter (IM)“ und „Hauptverwaltung Aufklärung des MfS“. Ferner leitete er die Forschungsgruppe „Rosenholz“ von 2003 bis zu ihrer Auflösung im Jahr 2005. Zudem ist er seit mehreren Wahlperioden Mitglied der Kommission zur Überprüfung der Abgeordneten des Landtags Brandenburg nach § 33 Abgeordnetengesetz (Brandenburg). Aufgrund seiner fachlichen Expertise steht er seit Langem als Sachverständiger auf diesem Gebiet zur Verfügung. Am 23. Februar 2022 ging die gutachterliche Stellungnahme bei der Geschäftsstelle der Kommission ein. Auf Grundlage der ergänzenden Unterlagen vom 3. Mai 2022 des Bundesarchivs wurde am 19. Mai 2022 eine ergänzende Stellungnahme des Sachverständigen in Auftrag gegeben. Das Ergebnis der ergänzenden gutachterlichen Stellungnahme wurde in der 5. Sitzung am 23. Juni 2022 gemeinsam mit dem Sachverständigen und dem betroffenen Abgeordneten erörtert. Im Zuge des Beratungsverlaufs wurden weitere Unterlagen hinzugezogen, die unter anderem der betroffene Abgeordnete der Kommission für ihre Tätigkeit zur Verfügung gestellt hat. Diese waren Gegenstand einer zweiten ergänzenden Stellungnahme. Diese zweite ergänzende gutachterliche Stellungnahme wurde am 28. Februar 2023 fertiggestellt und ging am 2. März 2023 bei der Geschäftsstelle der Kommission ein. Sie wurde in der 10. Sitzung am 29. März 2023 mit dem betroffenen Abgeordneten in Anwesenheit des Sachverständigen erörtert. Zu 5) Einlassung des betroffenen Abgeordneten: Der betroffene Abgeordnete hat sich im Verlauf der Beratungen mehrfach mündlich am 7. September 2021, am 23. Juni 2022, am 29. März 2023 und am 14. Juni 2023 sowie schriftlich am 13. August 2021 und am 4. Februar 2023 eingelassen. Zu 6) Unterlagen, die vom betroffenen Abgeordneten übergeben wurden: Im Rahmen seiner ersten schriftlichen Stellungnahme fügte der betroffene Abgeordnete eine im Monat August 2020 erstellte Stellungnahme des Herrn Haschke bei, die eine Seite umfasst. Zudem hat der betroffene Abgeordnete die ihm im Zusammenhang mit seiner Antragstellung bei dem damaligen Bundesbeauftragten und der für die Unterlagen zuständigen Stellen in Berlin, Erfurt und Gera im Jahr 2020 zur Verfügung gestellten Unterlagen der Kommission am 8. Februar 2023 entsprechend seiner Zusage in der 5. Sitzung am 23. Juni 2022 zur Verfügung gestellt. Diese Unterlagen waren der Kommission zwar überwiegend bekannt, enthielten jedoch weniger Schwärzungen. Aufgrund der dadurch erweiterten Sachlage traf die Kommission den Beschluss, diese Unterlagen erneut dem Sachverständigen zur Prüfung vorzulegen. Neben den vom betroffenen Abgeordneten übermittelten Unterlagen, die Gegenstand der zweiten ergänzenden gutachterlichen Stellungnahme waren, hat er am 10. März 2023 der Kommission für eine umfassende Sachverhaltsermittlung weitere ergänzende Unterlagen übergeben. Hierbei handelt es sich zum einen um ein Schreiben des Herrn Haschke vom 20. August 2020 mit der Information, dass er im Auftrag des betroffenen Abgeordneten eine Stellungnahme über die beim damaligen Bundesbeauftragten über ihn vorhandenen Unterlagen angefertigt habe. Die diesem Schreiben beigefügte Stellungnahme lag der Kommission bereits im Rahmen seiner ersten schriftlichen Stellungnahme vor. Zum anderen hat der betroffene Abgeordnete ein Schreiben des damaligen Bundesbeauftragten vom 5. Mai 1999 nebst Anlagen vorgelegt, was ihm im Zuge seiner Antragstellung im Jahr 1995 ausgehändigt wurde. In diesem Schreiben führt der damalige Bundesbeauftragte die Unterlagen auf, die zum betroffenen Abgeordneten als Betroffenen im Sinne des Stasi-Unterlagen-Gesetzes gefunden wurden. Zugleich weist der damalige Bundesbeauftragte darauf hin, dass auch Unterlagen aufgefunden wurden, die vom Staatssicherheitsdienst zu ihm als Mitarbeiter im Sinne des § 6 Abs. 4 StasiUnterlagen-Gesetz angelegt wurden. Die Übermittlung dieser Unterlagen – so der damalige Bundesbeauftragte in seinem Schreiben vom 5. Mai 1999 – setze eine entsprechende Erweiterung des Antrags von dem betroffenen Abgeordneten voraus und sei dann kostenpflichtig. Die Sachverhaltsermittlung wurde in der Sitzung am 29. März 2023 auf Beschluss der Kommission für abgeschlossen erklärt. Zur Wahrung der dem betroffenen Abgeordneten von Gesetzes wegen sowie auf Grundlage der Geschäftsordnung der Kommission eingeräumten Verfahrensrechte bestand für ihn jederzeit die Möglichkeit, Einsicht in die seine Person betreffenden Akten nehmen zu können, wovon er am 23. Juli 2021, am 13. Mai 2022, am 21. Juni 2022, am 16. und 29. März 2023 Gebrauch machte. Darüber hinaus hatte der betroffene Abgeordnete jederzeit die Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 42i Abs. 5 Satz 6 Thüringer Abgeordnetengesetz. Zudem hat der betroffene Abgeordnete sein Recht nach § 42i Abs. 6 Satz 5 Thüringer Abgeordnetengesetz wahrgenommen und als Vertrauensperson Herrn Abgeordneten Möller – im Folgenden Vertrauensperson – benannt, der ihn zu den Sitzungen und einem Teil der Einsichtnahme in ihn betreffende Unterlagen begleitet hat. Im Anschluss an die gemeinsame Beratung am 14. Juni 2023 wurde dem betroffenen Abgeordneten der Berichtsentwurf mit der Information über die Gelegenheit zur schriftlichen Erklärung und einer – vom Gesetz nicht vorgesehenen – mündlichen Erörterung in einer weiteren Sitzung am 6. September 2023 zugeleitet. Die Teilnahme an diesem Termin sagte der betroffene Abgeordnete ab, woraufhin die Kommission ihm die Möglichkeit eröffnete, am 26. September 2023 die mündliche Erörterung durchzuführen. Auch diesen Sitzungstermin nahm der betroffene Abgeordnete nicht wahr. Daraufhin bot die Kommission ihm ein weiteres Mal eine mündliche Erörterung am 19. Oktober 2023 an. b) Zum Sachverhalt: Im Laufe des zuvor dargestellten Beratungsverlaufs konnten aus den nachstehend aufgeführten Quellen die folgenden Erkenntnisse gewonnen werden: Zu 1) Zunächst die Auskünfte der Bundes- und Landesbehörden: Der damalige Bundesbeauftragte führte aus, dass ein operativer Mitarbeiter der Abteilung VI der MfS-Bezirksverwaltung Gera für den betroffenen Abgeordneten am 8. März 1985 eine Personenkarteikarte angelegt habe, die als „IM-Vorlauf“ bezeichnet werde. Nach Auskunft der Behörde seien Akten zu diesem Einzelfall bislang nicht auffindbar, es seien jedoch eine Klarnamenkarteikarte, eine Vorgangskarteiakte sowie ein verfilmter Auskunftsbericht gefunden worden. Der verfilmte Auskunftsbericht beinhalte die wesentlichen Informationen zu dem betroffenen Abgeordneten als geworbener IM. Zudem beschreibe dieser sein Verhältnis zum MfS in der Form, dass die Zusammenarbeit zwischen dem MfS und der Person mit dem Decknamen „Klaus“ auf der positiven Gesamteinstellung der Quelle und der Einsicht in die Notwendigkeit beruhe. Als Einsatzort sei seine Arbeitsstätte, das Interhotel Gera, festgelegt worden. In dem übermittelten Einleitungsbericht vom 5. Juli 1988 zur Durchführung einer Operativen Personenkontrolle mit dem Titel „Meister II“ heiße es, dass unter anderem der betroffene Abgeordnete für die Aufklärung des Umfeldes/Umgangskreises hinzugezogen werden soll. In dem maschinell erstellten Zwischenbericht zur Operativen Personenkontrolle „Meister II“ vom 1. November 1988 beschreibe der Führungsoffizier F. eine Aussprache zwischen dem betroffenen Abgeordneten und der zu kontrollierenden Person. Der damalige Bundesbeauftragte stellt abschließend fest, es könne aufgrund der Karteikartenerfassung, der Angaben im Auskunftsbericht und der vorliegenden Berichte nicht gesagt werden, in welchem Umfang und mit welcher Intensität der betroffene Abgeordnete für den Staatssicherheitsdienst der damaligen Deutschen Demokratischen Republik tätig gewesen sei. Das Schreiben des Bundesarchivs vom 3. Mai 2022 enthielt ergänzende Hinweise auf Archivsignaturen und Aktendeckel bzw. Deckblätter. Mit Schreiben vom 20. Februar 2023 teilte das Landesarchiv mit, dass auf einem amtlichen Vorblatt eines eigenhändig unterschriebenen Ermittlungsprotokolls über die Vernehmung des betroffenen Abgeordneten dessen SED-Parteizugehörigkeit vermerkt sei. Weitere Informationen zu einer Parteizugehörigkeit des betroffenen Abgeordneten seien nach Auskunft des Landesarchivs in der betreffenden Akte nicht vorhanden. Zu 2) Gutachterliche Stellungnahmen des Sachverständigen: Der beauftragte Sachverständige stellt auf Grundlage der ihm vorliegenden Unterlagen in seinen gutachterlichen Stellungnahmen fest, dass der betroffene Abgeordnete bewusst und willentlich mit dem MfS kooperiert habe. Dieser Feststellung wurde von dem betroffenen Abgeordneten und – besonders deutlich – von seiner Vertrauensperson widersprochen. Zur Begründung bezog Letzterer sich dabei auf die ihm vorliegenden, in großen Teilen ungeschwärzten Unterlagen, die der betroffene Abgeordnete im Rahmen seiner eigenen Antragstellung beim damals zuständigen Bundesbeauftragten im Jahr 2020 gegen Entgelt ausgehändigt bekommen habe. Zudem verwies die Vertrauensperson auf seiner Ansicht nach bestehende Fehler in dem Auskunftsbericht. Zum einen stimme die Angabe zur Konfession nicht und zum anderen sei der betroffene Abgeordnete auch nicht Mitglied in der SED gewesen. Unter Heranziehung der dem betroffenen Abgeordneten vorliegenden und von ihm der Kommission zur Verfügung gestellten Unterlagen kommt der Sachverständige auch in seiner zweiten ergänzenden gutachterlichen Stellungnahme vom 28. Februar 2023 zu dem Ergebnis, dass die bisherigen Feststellungen zu seiner Einordnung als IM durch die vom betroffenen Abgeordneten beigebrachten Unterlagen weiter fortgelten, und begründet dies wie folgt: Aus den Unterlagen gehe deutlich eine inoffizielle Kooperation mit dem MfS hervor. Dies zeige sich zum einen darin, dass das MfS eine Akte zum betroffenen Abgeordneten anlegte mit dem Ziel, ihn als IM werben zu wollen. Aus diesem Grund wurde der betroffene Abgeordnete als „IM-Vorlauf“ bzw. „Vorlauf-IM“ bezeichnet und aus dem Sicherungsvorgang ausgetragen. Die Unterlagen enthalten ferner einen Bericht über die Begegnung zwischen einem Mitarbeiter des MfS und dem betroffenen Abgeordneten. Der Bericht endet mit „gezeichnet Quelle“, was darauf schließen lässt, dass es sich dabei um eine Tonbandabschrift handele. Da das Dokument in der Ich-Form abgefasst worden sei, sei von der Annahme auszugehen, dass es sich hierbei um Äußerungen des betroffenen Abgeordneten handele. Nach Ansicht des Sachverständigen könne bereits dieser Bericht als belastbarer Hinweis darauf gewertet werden, dass der betroffene Abgeordnete schon während seiner Zeit, als er Kandidat für die inoffizielle Mitarbeit war, personenzentrierte Auskünfte zu Dritten abgab, die über das dienstliche Verhalten weit hinausgingen. Der Sachverständige führte in seiner zweiten ergänzenden gutachterlichen Stellungnahme ferner aus, dass die Zeit als Vorlauf-IM tatsächlich in dem Moment, an dem von seiner Werbung als IM auszugehen sei, mithin am 17. Dezember 1986, endete. Die Kooperation des betroffenen Abgeordneten mit dem MfS erfolgte nach Ansicht des Sachverständigen spätestens ab 29. Mai 1985 und sei zumindest bis zum 5. Juli 1988 als nachgewiesen anzusehen. Da der zu „Klaus“ angelegte Vorgang nicht archiviert wurde, könne davon ausgegangen werden, dass diese Kooperation offenkundig bis zur Auflösung der MfS-Bezirksverwaltung Gera im Dezember 1989 bestand. Eine inoffizielle Kooperation zeige auch der Auskunftsbericht vom 23. Dezember 1986, in dem es heißt, dass die Zusammenarbeit des IM „Klaus“ mit dem MfS auf der positiven Gesamteinstellung der Quelle und der Einsicht in die Notwendigkeit beruhe. Aus dem vorgenannten Dokument gehe ferner hervor, dass mit ihm ein konspiratives Verbindungswesen vereinbart worden sei, wonach er während der Arbeitszeit im Interhotel Gera vom MfS von 1986 an kontaktiert werden könne. Zudem sei eine telefonische wechselseitige Erreichbarkeit gegeben gewesen. Für den Fall, dass ein Mitarbeiter des MfS dem IM „Klaus“ nicht bekannt gewesen sei, sei eine Lösung vereinbart gewesen. Diese lautete: „Tischbestellung auf den Namen ‚Klaus‘“. Einen weiteren wesentlichen Beleg für eine Kooperation zwischen dem betroffenen Abgeordneten mit dem MfS sieht der Sachverständige in dem Einleitungsbericht des MfS vom 5. Juli 1988 gegen einen Mitarbeiter des Interhotels Gera. In der Operativen Personenkontrolle – abgekürzt OPK – mit dem Namen „Meister II“ war IM „Klaus“ einer von insgesamt fünf IM, die für die operativen Aktivitäten eingeplant waren. Der IM „Klaus“ sollte hierbei eine Aussprache mit der OPK-Person über deren Zukunftspläne sowie deren eigene Vorstellungen ihrer weiteren Entwicklung im Interhotel Gera führen. Gemäß vorliegendem Zwischenbericht vom 1. November 1988 führte IM „Klaus“ diese Aussprache tatsächlich durch und ging hierbei nicht nur auf dienstliche Belange ein, sondern eruierte auch die Frage, ob die OPK-Person die Deutsche Demokratische Republik verlassen wolle. Zwar lag der hier in Rede stehende Zwischenbericht zur OPK „Meister II“ der Kommission bereits vor, jedoch hatte diese eine Kopie von dem damaligen Bundesbeauftragten erhalten, die deutlich mehr geschwärzte Textpassagen enthielt. Aus der nunmehr durch den betroffenen Abgeordneten übermittelten Fassung der Unterlagen zu OPK „Meister II“ machte der Sachverständige Folgendes deutlich: Es könne ein weitreichender Einblick in die von IM „Klaus“ seinerzeit ausgehenden Informationen gewonnen werden. Aus den vorliegenden Unterlagen folge, dass IM „Klaus“ auch private Familienverhältnisse gegenüber dem MfS zu einem der hier anonymen Dritten für mitteilenswert erachtet habe. Hier sei auch die Tatsache zu bedenken, dass das Ergebnis zur OPK-Person „Meister II“ zwar freundlich gezeichnet sei, jedoch habe man mit einer Informationspreisgabe keinen Einfluss auf deren Verwendung durch das MfS gehabt. So konnten etwa positive Schilderungen dazu führen, die jeweilige Person auf operative Nutzbarkeit zu prüfen, um diese gegebenenfalls als inoffiziellen Mitarbeiter des MfS zu rekrutieren. Mit Blick auf die Kostenpflichtigkeit von Auskünften und Mitteilungen aus Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes zu dem betroffenen Abgeordneten als Mitarbeiter im Sinne des § 6 Abs. 4 Stasi-Unterlagen-Gesetz führt der Sachverständige aus, dass das Bundesarchiv den betroffenen Abgeordneten als IM ansehe und daher ihn betreffende Unterlagen nur kostenpflichtig einsehbar seien. Mit Aushändigung der Unterlagen und der damit einhergehenden Begleichung der Rechnung durch den betroffenen Abgeordneten habe er den Feststellungen des Bundesarchivs zumindest nicht widersprochen. Im Rahmen der mündlichen Erörterung der zweiten ergänzenden gutachterlichen Stellungnahme gemeinsam mit dem betroffenen Abgeordneten in der 10. Sitzung der Kommission am 29. März 2023 ging der Sachverständige insbesondere auf Nachfolgendes näher ein: Er verwies auf den sogenannten Sicherungsvorgang, in dem der betroffene Abgeordnete verzeichnet gewesen ist. Ein Sicherungsvorgang bezog sich nie auf einzelne Personen, sondern auf Personengruppen, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit oder gesellschaftlichen Stellung vorbeugend zu sichern und aufzuklären waren. Dies sei zunächst typisch für Mitarbeiter eines Interhotels gewesen. Dieser Umstand hatte bis zum 8. März 1985 Bestand. Dann wurde zu dem betroffenen Abgeordneten jedoch ein IM-Vorlauf angelegt. Das würde bedeuten, es habe die Absicht gegeben, den betroffenen Abgeordneten als IM zu werben. Nach Einschätzung des Sachverständigen sei ein IM-Vorlauf nicht angelegt worden, wenn es eine ausschließlich dienstliche Beziehung gewesen wäre. Es hätte ein anderes Verfahren gegeben, wenn es ein rein dienstlicher Kontakt gewesen wäre. Im Dezember 1986 sei dieser Vorgang dann zu einem IM-Vorgang angehoben worden. In diesem Zusammenhang ging der Sachverständige zudem auf den OPK-Bericht „Meister II“ ein, aus dem eine Positivzeichnung von dem Betroffenen hervorgehe. Insoweit würde dieses Dokument die Schilderung des betroffenen Abgeordneten bestätigen, zumindest in diesem konkreten Fall keine negativen Informationen über seine Mitarbeiter an das MfS gegeben zu haben. Aus dem Dokument ginge aber auch hervor, dass außerhalb des Dienstlichen sehr private Informationen mitgeteilt wurden. Als weiterführende Maßnahmen sei sodann „Prüfung auf operative Nutzbarkeit“ vermerkt worden. Der Sachverständige führte dazu aus, dass das Zeugnis, das der OPK-Person „Meister II“ ausgestellt wurde, so positiv gewesen sei, dass man überlegt habe, mit ihm zusammenarbeiten zu wollen. Mithin könnte nach Ansicht des Sachverständigen dem betroffenen Abgeordneten auch eine Tipp-Funktion zugeschrieben werden. Nach Einschätzung des Sachverständigen habe das MfS den betroffenen Abgeordneten als IM angesehen. Diesem sei auch bewusst gewesen, dass die ihn regelmäßig aufsuchende Person vom MfS sei. Allein unter Heranziehung der beiden vorliegenden Dokumente „Meister II“ und dem Bericht des Führungsoffiziers F. vom 30. Mai 1985 für den Zeitraum 1985 bis 1989 lasse sich nach Ansicht des Sachverständigen erkennen, dass der betroffene Abgeordnete bereit war, Informationen zu liefern. Zu den schriftlichen Ausführungen des Sachverständigen wird auf die dem Bericht als Anlagen beigefügten gutachterlichen Stellungnahmen vom 22. Februar 2022, 6. Juni 2022 und 28. Februar 2023 verwiesen. Zu 3) Einlassungen des betroffenen Abgeordneten: Der betroffene Abgeordnete hat sich im Verlauf der Beratungen mehrfach mündlich – am 7. September 2021, am 23. Juni 2022, am 29. März 2023 und am 14. Juni 2023 – sowie schriftlich am 13. August 2021 und am 4. Februar 2023 eingelassen. Er gab an, am 21. Juni 2020 durch die Medien erfahren zu haben, dass es eine Akte über ihn als „IM Klaus“ gebe. Im Vorfeld habe er nach eigener Auskunft im Jahr 1995 oder 1996 eine Unterlageneinsicht beantragt, welche wenige Seiten mit Aussagen von Mitarbeitern seiner Abteilung, zu seiner Person und Äußerungen zu bestimmten Sachverhalten enthielt. Aufgrund der Medienberichte habe er sich sodann an die für die Unterlagen zuständigen Stellen in Berlin, Erfurt und Gera gewandt. Dass er die Übermittlung der Unterlagen im Jahr 2020 habe bezahlen müssen, weil es sich um Unterlagen aus einer Mitarbeiterakte nach § 16 Stasi-Unterlagen-Gesetz gehandelt habe, die Beschränkungen unterliegt und kostenpflichtig ist, sei ihm nicht bewusst gewesen. Die ihm in diesem Zusammenhang zur Verfügung gestellten Unterlagen habe er Herrn Haschke übergeben, der daraufhin eine Stellungnahme erstellt habe. Die von dem betroffenen Abgeordneten erwähnte Stellungnahme des Herrn Haschke im August 2020 kam zu dem Ergebnis, dass nach Begutachtung aller beim damaligen Bundesbeauftragten vorhandenen Unterlagen der betroffene Abgeordnete zu keiner Zeit als IM für das MfS tätig gewesen sei. Alle vorliegenden Unterlagen stammten aus der IM-Vorlaufakte. Bei dieser Akte würde es sich um die Vorlaufakte eines IM-Kandidaten handeln, die immer ohne Kenntnis des IM-Kandidaten angelegt worden seien. Auch die Behauptung, das MfS führte mit dem betroffenen Abgeordneten Gespräche, würde nicht der Wahrheit entsprechen. Alle Gespräche bezüglich des den Ausreiseantrag stellenden Ehepaars seien Gespräche mit Kollegen und Mitarbeitern des Hotels gewesen. Er habe nicht wissen können, dass darunter Kollegen waren, die für das MfS als Offiziere im besonderen Einsatz agierten. Im Rahmen seiner mündlichen Einlassungen berichtete der betroffene Abgeordnete von seiner Arbeit im Interhotel Gera, die er dort in den 1970erJahren begann und im Zuge derer er in den 1980er-Jahren die Position des Gastronomischen Direktors innehatte. Er sei bereits zu Beginn auf die Herren von der Staatssicherheit innerhalb des Hotels aufmerksam gemacht worden. Sein Kontakt zu den Vorgenannten habe neben dem Austausch von alltäglichen Höflichkeiten sowie bei gelegentlichen gemeinsamen Mittagessen auch darin bestanden, die Herren mit Informationen wie der Nummer des gebuchten Zimmers oder des reservierten Tisches für den Oberbürgermeister von Bremen zu versorgen. Der betroffene Abgeordnete führte aus, dass dies zu seinen beruflichen Interaktionen gehört habe und er dem nicht habe entkommen können. Ferner sei sein Verhältnis zum Direktor des Interhotels sehr gut und eng gewesen. Dass dieser Offizier im besonderen Einsatz gewesen sei, sei ihm erst im Jahr 2020 zur Kenntnis gelangt. Des Weiteren führte der betroffene Abgeordnete aus, katholisch erzogen worden und entgegen des Eintrags im verfilmten Auskunftsbericht kein Mitglied der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands gewesen zu sein. Hinsichtlich des Amtlichen Vorblatts eines Ermittlungsprotokolls, auf dem seine SED-Parteizugehörigkeit vermerkt ist, gab der betroffene Abgeordnete an, dass im Jahr 1988 oder 1989 ein Ermittlungsverfahren gegen die gesamte Hotelleitung, mithin Direktor, Technischer Direktor, Küchendirektor, Gastronomischer Direktor und Empfangsdirektor, eingeleitet worden sei. Dieses Stück Papier würde aus der Eröffnung des Verfahrens stammen. Die darin enthaltenen Daten wären von seinem Personalausweis abgeschrieben worden. Er selbst habe keine Angaben zu seiner Person gemacht und das Dokument lediglich unterschrieben, ohne es noch einmal zu kontrollieren. Die Vernehmung habe elf Stunden gedauert. Es habe sich um eine außerordentliche Situation gehandelt, in der er psychisch enorm angespannt gewesen sei. Im Anschluss an die Vernehmung habe er noch drei Tage in Untersuchungshaft der Polizei gesessen, um zu verhindern, dass er den Direktor aus Berlin über die Ermittlungen informiere. Die Ermittlungen seien letztendlich eingestellt worden. Darüber hinaus könne er sich nicht vorstellen, dass es keine Unterlagen von der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands gebe, wenn er dort Mitglied gewesen wäre. Im Hinblick auf den Bericht des Führungsoffiziers F. vom 30. Mai 1985 führte der betroffene Abgeordnete aus, dass dabei der Ausreiseantrag zweier verheirateter Angestellter thematisiert worden sei. Die beiden Mitarbeiter des MfS seien mittags irgendwann zu ihm in das Büro gekommen und hätten zu diesem Sachverhalt mit ihm gesprochen. Sie seien immer gekommen, wenn ein Mitarbeiter einen Ausreiseantrag gestellt habe, und hätten gefragt, ob das vorhersehbar bzw. absehbar gewesen wäre, dass die Person diesen Schritt gehen würde. Dabei wurden auch Fragen zur charakterlichen Einschätzung gestellt, ob die Mitarbeiter zum Beispiel fleißig, pünktlich oder zuverlässig seien. Die Mitarbeiter des MfS wären täglich im Haus gewesen. Sie hätten ein eigenes Büro gehabt und seien in allen Abteilungen des Hotels präsent gewesen. Wenn sie zu ihm gekommen seien und ihn irgendetwas gefragt hätten, was seine Mitarbeiter oder seine Abteilung anging, dann habe er nie darüber nachgedacht, dass das für irgendjemanden irgendwelche Konsequenzen haben würde, wobei er immer darauf geachtet habe, dass er keinen seiner Mitarbeiter in irgendeiner Form belaste. Er habe immer versucht, schützend die Hand über seine Mitarbeiter zu halten, weil er gewusst habe, dass die Herren für das MfS tätig seien. Hinsichtlich des OPK-Berichts „Meister II“ gab der betroffene Abgeordnete an, sich nicht erinnern zu können, um welche Person es sich dabei gehandelt habe. Es sei jedoch üblich gewesen, mit Mitarbeitern, die aus- oder weitergebildet wurden und die einen Meisterabschluss gemacht hätten, regelmäßig Personalgespräche zu führen. Diese Gespräche hätten immer mit der Personalabteilung und mit dem Abteilungsleiter/Restaurantleiter stattgefunden und seien unter dem Gesichtspunkt geführt worden, welche Perspektiven der Mitarbeiter nach dem Abschluss der Ausbildung im Haus gehabt habe. Ausweislich des Dokuments hätten mehrere Mitarbeiter des Hotels ebenfalls Decknamen vom MfS gehabt. Er selbst habe keine Kenntnis von anderen Mitarbeitern gehabt, die Decknamen hatten. Die Informationen, die Herr F. erhalten habe, könnten auch von den anderen Mitarbeitern gekommen sein. Er könne sich zumindest nicht daran erinnern, mit Führungsoffizier F. ein Gespräch über den OPKVorgang „Meister II“ geführt zu haben. III. Bewertung 1. Vorprüfung Die Kommission hat auf der Grundlage des § 42i Abs. 6 Satz 2 Thüringer Abgeordnetengesetz die Aufgabe, die jeweilige Einzelfallprüfung durchzuführen und im Ergebnis die Feststellung zu treffen, ob eine Tätigkeit nach § 6 Abs. 4 Stasi-Unterlagen-Gesetz als erwiesen anzusehen ist. Gemäß § 6 Abs. 4 Stasi-Unterlagen-Gesetz sind Mitarbeiter des Staatssicherheitsdiensts hauptamtliche und inoffizielle Mitarbeiter. Nach Nummer 2 sind inoffizielle Mitarbeiter Personen, die sich zur Lieferung von Informationen an den Staatssicherheitsdienst bereit erklärt haben. Die Kommissionsmitglieder haben sich eingehend mit der Auslegung der Tatbestandsmerkmale der Regelungen des § 42i Abs. 6 Satz 2 Thüringer Abgeordnetengesetz auseinandergesetzt und die Frage erörtert, ob das Sich-bereit-Erklären zur Tätigkeit als IM im Sinne des § 6 Abs. 4 Nr. 2 StasiUnterlagen-Gesetz eine Tätigkeit für das MfS ist, mithin das bloße Sich-bereit-Erklären bereits die Tätigkeit ist, oder ob von einer Tätigkeit nur im Falle einer darüber hinausgehenden, aktiven Zusammenarbeit ausgegangen werden könne. Nach intensiver Befassung mit dieser Fragestellung wurde der Beschluss gefasst, dass eine Tätigkeit als IM im Sinne des § 42i Abs. 6 Satz 2 Thüringer Abgeordnetengesetz in Verbindung mit § 6 Abs. 4 Nr. 2 Stasi-Unterlagen-Gesetz vorliegt, wenn der Betroffene sich bereit erklärt hat und dieser Erklärung weitere Aktivitäten gefolgt sind. Der aktive Gehalt seines weiteren Verhaltens ist mithin maßgeblich. Dieser Beschluss fußt insbesondere auf den folgenden Argumenten: Gemäß § 42i Abs. 1 Thüringer Abgeordnetengesetz werden Mitglieder des Thüringer Landtags auf eine inoffizielle Tätigkeit für das MfS im Sinne von § 6 Abs. 4 Stasi-Unterlagen-Gesetz überprüft. Die hier verwendete Begrifflichkeit unterscheidet sich von dem Wortlaut der Regelung in § 6 Abs. 4 Stasi-Unterlagen-Gesetz, der auf die Mitarbeiter abstellt und lediglich eine Begriffsdefinition der hauptamtlichen Mitarbeiter und der inoffiziellen Mitarbeiter vornimmt. Ein inoffizieller Mitarbeiter ist gemäß § 6 Abs. 4 Nr. 2 Stasi-UnterlagenGesetz eine Person, die sich zur Lieferung von Informationen an den Staatssicherheitsdienst bereit erklärt hat. Die in der Regelung des § 42i Abs. 1 Thüringer Abgeordnetengesetz verwendete Kombination der Begriffe „inoffizielle Tätigkeit“ findet sich im Stasi-Unterlagen-Gesetz so nicht. Dieser Unterschied zwischen der Begriffsdefinition im Stasi-Unterlagen-Gesetz und der auf eine Tätigkeit abstellenden Regelung im Thüringer Abgeordnetengesetz lässt darauf schließen, dass es nicht nur auf die Eigenschaft als IM ankommt, sondern auch auf ein Tätigwerden als IM. Denn wenn aufgrund der Wirkintensität der Tätigkeit eines hauptamtlichen Mitarbeiters der Unwertgehalt seines Wirkens bereits durch die Feststellung seines Dienstverhältnisses indiziert ist, muss konsequenterweise ein aktives Tätigwerden des IM als Voraussetzung für das Vorliegen eines zumindest annähernd vergleichbaren Unwertgehalts seines Wirkens angenommen werden. Andernfalls würde der inoffizielle schlechter als der hauptamtliche Mitarbeiter behandelt werden. Auf der Grundlage der systematischen Auslegung, wonach die systematische Stellung der Norm im Gefüge des Gesamtgesetzes oder eines Rechtsgebiets zu betrachten ist, nahmen die Mitglieder der Kommission insbesondere die Regelungen des § 42i Abs. 6 und 7 Thüringer Abgeordnetengesetz in den Blick. Läge bereits dann eine Tätigkeit im Sinne der vorgenannten Normen vor, wenn die betreffende Person eine Verpflichtungserklärung abgegeben hat, stellten sich die Kommissionsmitglieder die Frage, was gemäß § 42i Abs. 7 Satz 4 Thüringer Abgeordnetengesetz Gegenstand der Beurteilung der Tätigkeit sein könnte. Diese Überlegung legt nahe, dass in dem Sich-bereit-Erklären nicht die tatbestandsmäßig geforderte Tätigkeit gesehen und dieses Sich-bereit-Erklären nicht zum alleinigen Beurteilungsgegenstand deklariert werden kann. Es kommt – den Rechtsgedanken der Einheit der Rechtsordnung zugrunde legend – vielmehr darauf an, dass eine zusätzliche Aktivität, wie beispielsweise die Lieferung von Informationen, vorliegt. Dieser Vorgang kann mit Blick auf das Leid der Opfer der SED-Diktatur dann gemäß § 42i Abs. 7 Satz 4 Thüringer Abgeordnetengesetz beurteilt werden. Dieses Ergebnis entspricht dem Gebot der verfassungskonformen Auslegung. Artikel 96 Abs. 2 der Thüringer Verfassung setzt für die Annahme einer widerlegbaren Vermutung der Ungeeignetheit für den öffentlichen Dienst eine aktive Tätigkeit für das MfS erkennbar voraus. Diese Parallelwertung ist mit Rücksicht auf die hervorgehobene Bedeutung des freien Mandats verfassungsrechtlich geboten und wurde demgemäß berücksichtigt. Diese hervorgehobene Bedeutung des freien Mandats hat in der einschlägigen verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung eine entscheidende Rolle gespielt. Die Verfassungsgerichte haben verdeutlicht, dass Eingriffe in das freie Mandat aufgrund eines Überprüfungsverfahrens nur unter hohen Hürden möglich sind. Angesichts dessen ist es nicht nur vertretbar, sondern sogar geboten, eine verfassungskonforme Auslegung des Wortlauts dahin gehend vorzunehmen, dass von einer Tätigkeit nur im Falle einer über das Sich-bereit-Erklären hinausgehenden Aktivität ausgegangen werden kann. Denn nach Abwägung aller Interessen – vorliegend der Transparenz, der Würdigung des Leids der Opfer der SED-Diktatur sowie des Schutzes des freien Mandats – stellt das bloße Sich-bereit-Erklären keine Handlung dar, die einen Erfolgsunwert begründet. Denn dadurch wurde nicht zwingend eine Person in Gefahr gebracht oder ihr Leid zugefügt. 2. Erwiesene Tätigkeit als inoffizieller Mitarbeiter nach § 42i Abs. 6 Satz 2 Thüringer Abgeordnetengesetz in Verbindung mit § 6 Abs. 4 Nr. 2 Stasi-Unterlagen-Gesetz: Die Kommission hatte die Fragestellung zu prüfen, ob eine Tätigkeit nach Thüringer Abgeordnetengesetz in Verbindung mit § 6 Abs. 4 Nr. 2 Stasi-Unterlagen-Gesetz als erwiesen anzusehen ist. Gemäß § 6 Abs. 4 Stasi-Unterlagen-Gesetz sind Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes hauptamtliche und inoffizielle Mitarbeiter. Nach Nummer 2 sind inoffizielle Mitarbeiter Personen, die sich zur Lieferung von Informationen an den Staatssicherheitsdienst bereit erklärt haben. Ein Sich-bereit-Erklären kann schriftlich und mündlich, aber auch konkludent erfolgen, wobei lediglich eine Willensentscheidung erforderlich ist (BT-Drs. 12/723, Begründung zu § 4 zu Abs. 5). Diese Voraussetzung ist regelmäßig erfüllt, wenn auf Anforderung des Staatssicherheitsdienstes tatsächlich Informationen geliefert worden sind und somit weitere Aktivitäten vorliegen würden. Zwar liegt der Kommission keine Verpflichtungserklärung des betroffenen Abgeordneten vor, er hat jedoch ausweislich der Unterlagen des Bundesarchivs und seiner eigenen Einlassung tatsächlich Informationen über seine Mitarbeiter an das MfS weitergegeben, die zumindest teilweise den dienstlichen Rahmen überstiegen haben und private Informationen enthielten. Der betroffene Abgeordnete hat sich somit durch die Lieferung von Informationen konkludent zu der Zusammenarbeit mit dem MfS bereit erklärt. Nach dem Beschluss der Kommission ist eine Tätigkeit als inoffizieller Mitarbeiter im Sinne des § 42i Abs. 6 Satz 2 Thüringer Abgeordnetengesetz in Verbindung mit § 6 Abs. 4 Nr. 2 Stasi-UnterlagenGesetz nur dann gegeben, wenn der betroffene Abgeordnete sich zur Zusammenarbeit bereit erklärt hat und dieser Erklärung weitere Aktivitäten gefolgt sind. Wie bereits bei dem Tatbestandsmerkmal „Sich-bereit-Erklären“ ausgeführt, hat der betroffene Abgeordnete nachweislich Informationen an Mitarbeiter des MfS weitergegeben. Der betroffene Abgeordnete hat sich durch seine Handlungen sowohl zu einer Zusammenarbeit mit dem MfS bereit erklärt als auch eine darüber hinausgehende Aktivität vollzogen. Die Tätigkeit nach § 42i Abs. 6 Satz 2 Thüringer Abgeordnetengesetz in Verbindung mit § 6 Abs. 4 Nr. 2 Stasi-Unterlagen-Gesetz muss aber als erwiesen anzusehen sein. Mangels spezialgesetzlicher Kommentarliteratur wird auf die Kommentierung zu den strafrechtlichen Verfahrensvorschriften abgestellt, da beide Verfahren auf gleichen prozessualen Grundsätzen beruhen. Gemäß der Kommentarliteratur zur Strafprozessordnung ist von der Erwiesenheit dann auszugehen, wenn man von der Richtigkeit der unter Beweis gestellten Haupttatsache überzeugt ist, mithin keine vernünftigen Zweifel mehr bestehen. Die Kommission stützt ihre Entscheidung hinsichtlich der Erwiesenheit der Tätigkeit nach § 42i Abs. 6 Satz 2 Thüringer Abgeordnetengesetz in Verbindung mit § 6 Abs. 4 Stasi-Unterlagen-Gesetz insbesondere auf die folgenden Aspekte: Der damalige Bundesbeauftragte stellte abschließend fest, dass aufgrund der Karteikartenerfassung, der Angaben im Auskunftsbericht und der vorliegenden Berichte nicht gesagt werden könne, in welchem Umfang und in welcher Intensität der betroffene Abgeordnete für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR tätig gewesen sei. Mithin ist nach Einschätzung des damaligen Bundesbeauftragten aufgrund der Aktenlage insoweit nicht zweifelhaft, ob, sondern lediglich in welchem Umfang der betroffene Abgeordnete für das MfS tätig geworden ist. Dieser Auffassung stimmten die Kommissionsmitglieder zu. Dieser Auffassung steht die Einschätzung des Herrn Haschke in seiner Stellungnahme aus dem Jahr 2020 nicht entgegen, denn dessen Feststellungen beruhten einzig auf der IM-Vorlaufakte des betroffenen Abgeordneten, was die Vermutung zulässt, dass Herrn Haschke nicht alle Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden. Der damalige Bundesbeauftragte wies darauf hin, dass eine Übermittlung von Auskünften und Mitteilungen an Mitarbeiter im Sinne von § 6 Abs. 4 Stasi-Unterlagen-Gesetz gemäß des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses der Besonderen Gebührenordnung der Beauftragten der Bunderegierung für Kultur und Medien kostenpflichtig sei. Dass der betroffene Abgeordnete nach diesem ausdrücklichen Hinweis die kostenpflichtige Übermittlung seiner Mitarbeiterakte beantragte, ist nach gesicherter Auffassung der Kommission ein deutlicher Beleg für das Wissen des betroffenen Abgeordneten um seine Tätereigenschaft. Auch die Ausführungen des Sachverständigen bestätigen diese Sichtweise. Die Gesamtschau der vorliegenden Unterlagen zeichnet für die Kommission das Bild, dass das MfS mit dem betroffenen Abgeordneten ein konspiratives Verbindungswesen vereinbart hat. Dies ist als deutlicher Hinweis darauf zu werten, dass dieser über die dienstlichen Kontakte hinaus mit dem Staatsicherheitsdienst der DDR zusammengearbeitet hat und daher als inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der DDR tätig geworden ist. Für die Vereinbarung eines konspirativen Verbindungswesens sprechen folgende Fakten: Es wurde ein Deckname festgelegt, zudem wurden Telefonnummern ausgetauscht und damit eine wechselseitige telefonische Erreichbarkeit sichergestellt. Ferner ist eine Losung – hier: „Tischbestellung auf den Namen ‚Klaus‘“ – für Treffen auf der Arbeitsstätte des betroffenen Abgeordneten, dem Interhotel Gera, festgelegt worden. Des Weiteren geht aus den Unterlagen und den damit vorliegenden Berichten des MfS hervor, dass die Informationen, die der betroffene Abgeordnete an das MfS weitergegeben hat, nicht nur dienstlicher Natur waren. Hierzu führte der Sachverständige aus, dass das MfS in einem derartigen Fall eine andere Akte angelegt hätte. Seiner Einschätzung nach habe auch das MfS den betroffenen Abgeordneten daher als IM angesehen. Der vom betroffenen Abgeordneten vorgebrachte Einwand, er habe gegenüber dem MfS nie belastende Informationen über seine Mitarbeiter preisgegeben, ist für die Bewertung unerheblich. Diese Aussage wird zwar partiell durch den OPK-Bericht „Meister II“ bestätigt, allerdings zeigen andere vorliegende Unterlagen, hier zum Beispiel der Bericht des Führungsoffiziers F. vom 30. Mai 1985, dass auch negative Charaktereigenschaften durch ihn preisgegeben wurden. Unter Berücksichtigung der damaligen Gesamtumstände ist es nach Ansicht der Kommission schwer gewesen, einzuschätzen, wie das MfS die Informationen verwende. Eine positive Schilderung konnte unter Umständen zum Beispiel dazu führen, dass das MfS in Erwägung zog, die Person als IM anzuwerben. Diese Einschätzung bestätigte auch der Sachverständige. Es habe zudem Fälle gegeben, bei denen die positiven oder teilweise sogar vermeintlich belanglosen Informationen in einer späteren Verhörsituation gegen die Person eingesetzt wurden. Das MfS habe eine Art Vorratsdatensammlung mit ihrer eigenen Zielvorstellung betrieben, sodass grundsätzlich niemand, insbesondere niemand außerhalb des MfS, Einfluss auf deren Verwendung nehmen konnte. 3. Beurteilung der Tätigkeit nach § 42i Abs. 7 Satz 4 Thüringer Abgeordnetengesetz in Verbindung mit § 6 Abs. 4 Nr. 2 Stasi-Unterlagen-Gesetz: Die Kommission hat das Ziel konsequent verfolgt, den Sachverhalt unter Beachtung der Historie und der besonderen Lebenslage in der DDR umfassend zu ermitteln. Im Rahmen der ausführlichen Sachverhaltsermittlung war es der Kommission nicht möglich, zu ermitteln, aufgrund welcher Motivationslage der Betroffene damals gehandelt hat. Zwar war es zur damaligen Zeit üblich, bestimmte Personengruppen in Sicherheitsvorgängen zu erfassen, die nach Auffassung des Staatssicherheitsdienstes aufgrund ihrer besonderen Stellung, beruflichen Tätigkeit oder Interessen zu sichern waren, die Registrierung in Sicherungsvorgängen geschah grundsätzlich ohne Kenntnis der betroffenen Person und besaß in der Regel einen geringen Aussagewert. Der betroffene Abgeordnete als damaliger Gastronomischer Direktor des Interhotels Gera hatte eine besondere Stellung inne und verfügte über mögliche Kontakte, die für das MfS von Interesse hätten sein können. Damit gibt dieser Eintrag für sich genommen keine Auskunft zum Verhältnis des betroffenen Abgeordneten zum MfS. Aber es ist aus den vorliegenden Unterlagen ersichtlich, dass er aktiv Informationen an ihm als Mitarbeiter des MfS bekannte Personen weitergegeben hat. Dabei ist festzustellen, dass diese Informationen über den dienstlichen Rahmen hinausgegangen sind. Der betroffene Abgeordnete hat, was in Berichten nachvollzogen werden kann, den Staatssicherheitsdienst der DDR über Befindlichkeiten, Arrangements von Mitarbeitern in dem Wissen, dass er mit dem MfS spricht, informiert. Er hat private Sachverhalte weitergegeben, ohne zu hinterfragen, wie diese Informationen vom MfS ver-/ bewertet werden. Der betroffene Abgeordnete hat unter Außerachtlassung der eindeutigen Aktenlage wiederholt dargelegt und auch von seiner Vertrauensperson mit großem Nachdruck betonen lassen, dass seine Kontakte zum MfS ausschließlich im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit stattgefunden haben. Im Rahmen der Sachverhaltsermittlung hat der betroffene Abgeordnete nicht zu erkennen gegeben, dass er aus heutiger Sicht sein damaliges Wirken für das MfS, insbesondere auch die Weitergabe privater Daten, selbstkritisch reflektiert. Vielmehr hat seine Vertrauensperson für den betroffenen Abgeordneten unbeirrt von den deutlichen Ausführungen des Sachverständigen zu den unkalkulierbar gewesenen negativen Auswirkungen einer Preisgabe, insbesondere privater Daten Dritter, an den Staatssicherheitsdienst vortragen, dass aus den gegenständlichen Unterlagen keinerlei nachteilhafte Folgen für die Mitarbeiter des Interhotels ersichtlich seien. Diese Äußerungen belegen ungeachtet der positiv zu bewertenden Kooperationsbereitschaft des betroffenen Abgeordneten bei der Sachverhaltsermittlung – er stellte der Kommission teilweise auf wiederholte Nachfrage weitere Akten und Unterlagen zur Verfügung, die sie sonst hätte nicht erlangen können –, dass er selbst im zeitlichen Abstand von mehreren Jahrzehnten nicht die Bedeutung seines damaligen Handelns einzuschätzen weiß. Ende des Berichts.
Bericht der Kommission zur Überprüfung von Abgeordneten gemäß § 42 i des Thüringer Abgeordnetengesetzes
Vielen Dank, Frau Pommer. Ich begrüße die neuen Schülerinnen und Schüler auf der Tribüne. Wir befinden uns im Tagesordnungspunkt 29, dem Bericht der Kommission zur Überprüfung von Abgeordneten gemäß § 42i des Thüringer Abgeordnetengesetzes. Wenn ich das richtig sehe, hat sich jetzt für den Abgeordneten Laudenbach als Vertrauensperson der Abgeordnete Stefan Möller zu Wort gemeldet. Bitte schön.
Bericht der Kommission zur Überprüfung von Abgeordneten gemäß § 42 i des Thüringer Abgeordnetengesetzes
Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Gäste, auch ich habe als Vertrauensperson den Bericht zur Kenntnis nehmen können, schon vor Ihnen. Dazu ist zu sagen, dass die darin zugrunde gelegten Tatsachen einerseits zum Teil falsch sind, zum Teil sind sie irrelevant und erkennbar für die getroffenen Feststellungen ungeeignet. Des Weiteren ist anhand der Argumentationsweise der Kommission und des Gutachters leider auch ein sehr deutlicher Belastungseifer festzustellen, der sich vor allem darin äußert, dass die im Sachverhalt vorhandenen Lücken mit insofern passenden Mutmaßungen überbrückt werden.
(Unruhe FDP)
In besonderer Weise gilt das für die Feststellungen des hinzugezogenen Sachverständigen. Dieser verletzt bei der Begutachtung nicht nur wissenschaftliche Standards, Herr Montag, sondern er versucht auch, Sachverhaltslücken mit Mutmaßungen auszufüllen, und handelt damit tendenziös. Das wird nicht nur im Gutachten selbst offensichtlich, sondern auch im Vergleich mit seiner bisherigen Gutachtertätigkeit. Die Standards einer unparteiischen Begutachtung werden vom Gutachter in gravierender Weise verletzt. Besonders bedrückend ist das für mich, weil die Beurteilung des Abgeordneten Laudenbach auch Doppelstandards bei der Behandlung von Abgeordneten mit unterschiedlicher politischer Überzeugung offenbart, und das werde ich Ihnen, gerade Ihnen, Herr Voigt, gleich auch im Detail darlegen. Es betrifft nämlich einen Abgeordneten von Ihnen. Ich möchte auch darauf hinweisen – das ist mir ein besonderes Anliegen, auch als Rechtsanwalt –, dass der Ablauf des Verfahrens insgesamt nicht einmal in Ansätzen den Grundsätzen eines fairen Verfahrens entsprochen hat. Das werde ich Ihnen jetzt alles deutlich machen. Also, lassen Sie mich zu den Tatsachenfeststellungen kommen und da schon mal vorab folgendes Wichtiges festhalten: Es liegt weder eine Verpflichtungserklärung noch sonst eine irgendwie geartete Dokumentation des Willens vom Abgeordneten Dieter Laudenbach vor, welche darauf schließen lässt, dass er sich als inoffizieller Mitarbeiter gegenüber dem MfS verpflichtet hätte und für dieses tätig gewesen wäre. All das wird im Bericht – wir haben es ja eben gehört – auf dem Umweg von Mutmaßungen hergeleitet. Zwar können sich aus den tatsächlich vorhandenen Fakten ganz unterschiedliche Geschehensabläufe ergeben, sowohl der Sachverständige als auch die Kommission scheinen aber alle entlastenden Varianten – und das auch noch ohne substanzielle Begründung – auszuschließen. Ich werde das jetzt im Folgenden – keinesfalls abschließend – an einigen Beispielen illustrieren. Ein Ausgangspunkt der Bewertung der Kommission ist die auf Seite 19 und eben auch noch mal vorgetragene Behauptung, aus den Unterlagen und den damit vorliegenden Berichten des Ministeriums für Staatssicherheit gehe hervor, dass die Informationen, die Dieter Laudenbach an das MfS gegeben hätte, nicht nur dienstlicher Natur gewesen wären. Freilich kann die Kommission und auch der Sachverständige nur deshalb zu diesem Schluss kommen, weil sie es mit der exakten Zuordnung von Fakten nicht sonderlich ernst nehmen. Die Kommission stützt sich hierbei nämlich auf einen Bericht eines MfS-Mitarbeiters vom 30. Mai 1985 – das Datum ist wichtig. Ausweislich der im Zwischenbericht angegebenen Quelle handelt es sich dabei aber um eine sogenannte abgeschöpfte Information aus einem IM-Vorlauf. Eben wurde das auch noch mal erklärt. Wie die Kommission selbst im Rahmen ihrer Vorprüfung auf Seite 15 des Berichts feststellte, kommt es bei der Überprüfung nach dem Thüringer Abgeordnetengesetz jedoch auf ein Tätigwerden als IM an. Das hat die Präsidentin ja eben auch noch mal in aller Ausführlichkeit erläutert. Völlig unabhängig davon, wie man jetzt die Information aus dem Zwischenbericht vom 30. Mai 1985 letztendlich bewertet, kann sie für die Bewertung im Rahmen dieser Überprüfung schon deshalb keine Rolle spielen, weil sie eben gerade keine Tätigkeit als IM darstellt. Abgesehen davon ist der gesamte Bericht des MfSMitarbeiters vom 30. Mai 1985 zu 80 Prozent absolut eindeutig dienstlicher Natur. Die restlichen Ausführungen, also beispielsweise solche zu möglichen Auswirkungen des NVA-Dienstes auf eine Belastung der Ehe, können je nach Sinnzusammenhang durchaus auch dienstlicher Natur gewesen sein. Das gilt vor allem dann, wenn man berücksichtigt, dass vor über 40 Jahren – insofern anders als heute – charakterliche Einschätzungen bzw. solche des Sozialverhaltens bei Personalbewertungen eine größere Rolle gespielt haben als heute. Abgesehen davon wird noch mal auf die Ausführungen im Verfahren verwiesen. Nach der Erinnerung des Abgeordneten Laudenbach hat dieser niemals belastende Aussagen über betroffene Dritte getroffen. Das Letztere räumt auch die Kommission grundsätzlich ein in Bezug auf den in den Akten befindlichen Bericht zur erwähnten Operativen Personenkontrolle – OPK – „Meister II“. Tatsächlich handelt es sich bei dieser OPK „Meister II“ um den einzigen Sachverhalt, der nach dem Zeitpunkt stattfand, zu dem die Kommission und auch der Sachverständige von einer Werbung Dieter Laudenbachs als inoffiziellen Mitarbeiter ausgehen. Allerdings ist selbst für diese Mutmaßung die Sachverhaltslage äußerst dünn. Da keine Verpflichtungserklärung existiert, bezieht sich sowohl die Kommission als auch der Sachverständige auf einen Auskunftsbericht des MfS vom 23. Dezember 1986. Verfasst hat diesen Bericht nicht Dieter Laudenbach, sondern ein MfS-Mitarbeiter, meine Damen und Herren. Der Bericht enthält persönliche Daten über Dieter Laudenbach. Auffällig ist, dass dabei im Wesentlichen weithin bekannte Daten erfasst werden, andererseits aber auch auffällig viele Leerstellen vorhanden sind. Besonders dünn aufgestellt ist der Auskunftsbericht in Bezug auf den Teil des Formulars, der das Verhältnis IM – inoffizieller Mitarbeiter – zur Staatssicherheit näher beschreiben soll. Auch in diesem Zusammenhang versucht die Kommission, mehr in den Sachverhalt hineinzuinterpretieren, als es tatsächlich möglich ist. So befinden sich im besagten Auskunftsbericht auch Telefonnummern zum IM und zum MfS-Mitarbeiter. Die Kommission vermutet daraus, dass die Telefonnummern zur Vereinbarung eines konspirativen Verbindungswesens ausgetauscht worden seien, und legt dies ihrer Bewertung auch zugrunde. Dabei ergibt sich schon aus den vorhandenen Unterlagen eindeutig, dass sowohl Dieter Laudenbach als auch der entsprechende MfS-Mitarbeiter dienstliche Büros im Hotel hatten und natürlich auch über entsprechende Dienstanschlüsse im Hotel verfügten. Ein Austausch dieser Nummern zum Zwecke eines konspirativen Verbindungswesens ist daher geradezu realitätsfern. Es braucht ihn nämlich gar nicht, um diese Telefonnummern in einen Auskunftsbericht aufzunehmen. Deutlich wird auch an dieser Vorgehensweise der Kommission, mit welchem Belastungseifer sie den Sachverhalt an die beabsichtigte Bewertung anpasst. Auch andere im Auskunftsbericht erwähnte Fakten müssen nicht vereinbart werden, wie es aber der Gutachter und die Kommission mutmaßen. Dass Dieter Laudenbach während der Arbeitszeit dienstlich kontaktiert werden kann, meine Damen und Herren, war geübte Praxis im Interhotel aufgrund der dienstlichen Beziehungen innerhalb des Hotels. Die im Auskunftsbericht enthaltene Losung ist übrigens schon fast kurios: Tischbestellung auf den Namen „Klaus“. Tischbestellungen nimmt man als Gastronomischer Direktor schon aufgrund der Funktionsebene nicht entgegen und die betroffenen Mitarbeiter, die dafür verantwortlich sind, Tischbestellungen entgegenzunehmen, dürften kaum wissen, wer eben Klaus ist. Also die Losung ist geradezu untauglich, meine Damen und Herren. Dieter Laudenbach hat sie demzufolge in seinem ganzen Leben nie gehört. Auch mit anderen Unregelmäßigkeiten des Auskunftsberichts haben sich weder der Gutachter noch die Kommission auseinandergesetzt. So fehlen auf diesem wichtigen Dokument, was die IMTätigkeit belegen soll, nicht nur die Unterschrift von Dieter Laudenbach, sondern auch die auf dem Formular extra vorgesehene Unterschrift des Vorgesetzten, was der Kommission bei der Bewertung hätte auffallen müssen, da es sich bei der Staatssicherheit um eine streng hierarchische Behörde handelte. Hinzu kommt, dass im Bericht fälschlicherweise die falsche Konfession und eine tatsächlich nicht vorhandene SED-Mitgliedschaft über Dieter Laudenbach verzeichnet sind. Trotz Nachforschung – die Präsidentin hat es eben auch noch mal dargelegt – konnten keine Nachweise einer SED-Mitgliedschaft ermittelt werden. Es gab sie nämlich auch nicht. Daran stört sich die Kommission aber nicht, sondern stützt sich offenbar auf eine ebenfalls falsche Bemerkung eines Ermittlungsprotokolls, welches übrigens das einzige historische Dokument aus diesem Prüfungskomplex ist, welches tatsächlich den Namen von Dieter Laudenbach aufweist. Diese Unterschrift – das hat er der Kommission auch gesagt, ich war anwesend – hat er in einer außerordentlichen Belastungssituation nach einem elf Stunden langen Verhör gegeben. Da war er aber nicht mehr in der Lage, ein Protokoll inhaltlich auf jeden Punkt abzuprüfen und zu korrigieren. Darauf ist mehrfach hingewiesen worden, die Kommission hat es ignoriert. Die Kommission und auch der Gutachter haben diese Unschlüssigkeiten ignoriert. Sie setzen sich damit nicht auseinander, sondern gehen ohne Weiteres von einer Belastbarkeit der von einem einzigen MfS-Mitarbeiter erstellten Unterlage aus. Dabei können insbesondere angesichts einer fehlenden Verpflichtungserklärung zur Person Dieter Laudenbach ganz unterschiedliche Geschehensabläufe aus der Aktenlage herausgelesen werden. Lediglich eine Variante von mehreren möglichen ist dabei, dass sich Dieter Laudenbach gegenüber dem MfS verpflichtet hätte und man die Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung oder einer sonstig gearteten direkten Willensdokumentation einfach vergessen hätte oder zumindest vergessen hätte abzuheften – theoretisch denkbar. Anderer denkbarer Geschehensablauf wäre aber beispielsweise, dass der Prozess der Anwerbung letztlich stecken geblieben ist und die Akten aus dem Auskunftsbericht ohne Zutun von Dieter Laudenbach in die Akte gelangt sind. Dazu passen die kargen Informationen zum Verhältnis IM – MfS, die zum Teil falschen personenbezogenen Informationen, die offensichtlich nicht verifiziert worden sind, jedenfalls kaum so enthalten wären, wenn das MfS Dieter Laudenbach in irgendeiner Form hinzugezogen hätte. Dann hätte er es ja korrigieren können. Aber dazu zählt beispielsweise auch die fehlende Unterschrift auf dem Formular, die fehlende Unterschrift des Dienstvorgesetzten. Wie die Kommission auf Seite 9 des Berichts mitteilt, stellt der ehemalige Bundesbeauftragte in Bezug auf die übermittelten Unterlagen zur Person von Dieter Laudenbach fest: Es könne nicht gesagt werden, in welchem Umfang und mit welcher Intensität Dieter Laudenbach für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik tätig gewesen sei. – Warum die Kommission es hingegen kann, erschließt sich mir angesichts der angesprochenen Widersprüchlichkeiten und Uneindeutigkeiten nicht. Sie scheint insofern über höheres Wissen zu verfügen, welches sie aber bedauerlicherweise nicht mitteilt. Der Bericht der Kommission schließt bei der Bewertung der vermeintlichen und tatsächlichen Handlungen von Dieter Laudenbach bis zur Wende 1989 erstaunlicherweise auch mit ein, dass Dieter Laudenbach im Jahr 1995, fünf Jahre nach Ende der DDR, auf ausdrücklichen Hinweis eines Bundesbeauftragten die kostenpflichtige Übermittlung der sogenannten Mitarbeiterakte beantragte. Hieraus leitet die Kommission die Feststellung ab, dies wäre nach gesicherter Auffassung der Kommission ein deutlicher Beleg für das Wissen des betroffenen Abgeordneten um seine Tätereigenschaft, was, meine Damen und Herren, so plump wie offensichtlich falsch und irrelevant ist, denn erstens wurde selbst seitens des ehemaligen Bundesbeauftragten gegenüber der Kommission abschließend festgestellt, es könne nicht gesagt werden, in welchem Umfang und mit welcher Intensität Dieter Laudenbach für die Staatssicherheit der ehemaligen DDR tätig gewesen sei. Und zweitens sollten wir uns doch zumindest in einer Sache nicht streiten müssen, nämlich dass für den Bericht der Kommission und für die zutreffenden Bewertungen und Sachverhalte lediglich diejenigen relevant sind, die spätestens mit dem Ende des Wirkens des Staatssicherheitsdienstes der DDR ihren Abschluss gefunden haben. Für die Frage, ob Dieter Laudenbach wissentlich als Täter oder im Wissen um vermeintliche Tätereigenschaft gegenüber Mitarbeitern der Stasi gehandelt hätte – wohlgemerkt in der VorwendeDDR-Zeit –, kann doch nicht ernsthaft ein Antragsvorgang aus den Jahren 1995 bis 2000, also lange nach Ende der DDR, herhalten. Das ist doch absurd, meine Damen und Herren. Das hätte Ihnen eigentlich auffallen müssen. Abgesehen von der Tatsache, dass diese Kostenzusammenhänge damals überhaupt nicht richtig vom Abgeordneten verstanden worden sind, kam es dem Abgeordneten bei der Beantragung und Bezahlung darauf an, die entsprechenden Informationen von der Unterlagenbehörde zu bekommen. Da die Bedingungen für die Erlangung der Unterlagen die Beantragung und Bezahlung waren, hat er sie bezahlt, nicht mehr und nicht weniger. Es gibt keinen Erkenntnissatz der allgemeinen Lebenserfahrung, nach der jemand, der Akteneinsicht begehrt, auch logischerweise sämtliche Einordnungen und Ansichten der aktenverwaltenden Behörde übernimmt. Das kann ich Ihnen aus eigener Erfahrung sagen. Denn was ich vom VS vorgelegt bekommen habe, teile ich auch nicht. Hier kommt ein oft wiederholtes Einordnungsmuster der Kommission im Bericht zum Tragen. Von mehreren möglichen Geschehensabläufen und Erklärungsansätzen wird ausschließlich der belastende Erklärungsansatz ausgewählt. Alle anderen in Betracht kommenden Varianten werden ohne Begründung ausgeschlossen. So kann die Beantragung und Bezahlung der Akteneinsicht erfolgt sein im Wissen um die Tätereigenschaft, sie kann wie im Fall von Dieter Laudenbach erfolgt sein, ohne dass der Antragsteller überhaupt verstanden hat, welche Bedeutung die Behörde damit überhaupt verbunden hat. Sie kann erfolgt sein trotz einer von der Behörde abweichenden Ansicht, also unter stillschweigender Missbilligung der Auffassung, weil die Informationsbeschaffung im Vordergrund stand und nicht die Auseinandersetzung mit der Behörde. Es kommen also darüber hinaus noch weitere Varianten in Betracht. Die Kommission aber übernimmt eine Deutungsvariante von mehreren, freilich ohne jegliche Begründung, warum die anderen ausscheiden. Das ist nur eins von vielen Indizien im Bericht, die in der Gesamtschau einen ganz deutlichen Belastungseifer der Kommission erkennen lassen. Nun lassen Sie mich zum Gutachter kommen, das ist nämlich eine ganz spezielle Persönlichkeit. Die Kommission stützt sich bei ihrer Bewertung wesentlich auf die gutachterlichen Stellungnahmen von Prof. Dr. Helmut Müller-Enbergs. Dabei übersieht die Kommission, dass der Gutachter bereits aufgrund seiner vorangegangenen Tätigkeiten nicht geeignet ist, im vorliegenden Verfahren eine neutrale Begutachtung abzugeben. Herr Müller-Enbergs ist ausweislich seines im Internet verfügbaren Lebenslaufs bis zum Jahr 2021 leitender Mitarbeiter einer Verfassungsschutzbehörde gewesen. Es darf als allgemein bekannt vorausgesetzt werden, dass das Verhältnis sämtlicher Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder einerseits und der AfD sowie ihrer Funktionsträger und Mitglieder andererseits – vorsichtig ausgedrückt – konfliktbeladen ist. Das gilt in besonderem Maße für die Berliner Verfassungsschutzbehörde, deren Wirken gegen die AfD öffentlich gut dokumentiert ist. Bereits die unmittelbar vorangegangene Tätigkeit des Gutachters in dieser auf Konfrontationskurs zur AfD befindlichen Behörde rechtfertigt das Misstrauen gegen die Unparteilichkeit von Herrn Müller-Enbergs, da der Abgeordnete Laudenbach als AfD-Abgeordneter Betroffener dieses Verfahrens und letztlich auch Ziel der Begutachtung ist. Das gilt umso mehr, da der Gutachter vor seiner Tätigkeit in diesem Verfahren hier unter anderem dadurch einer breiteren Öffentlichkeit bekannt geworden ist, dass er im Jahr 2014 zugunsten der umstrittenen ehemaligen Vorsitzenden der Amadeu Antonio Stiftung, Anetta Kahane, ein öffentlich einsehbares Entlastungsgutachten fertigte und zur Verfügung stellte. Das Ganze nennt sich dann: „Zusammenfassende gutachterliche Stellungnahme zu Frau Anetta Kahane und die DDR-Staatssicherheit“. Das ist vom 26. November 2014. Insoweit darf als öffentlich bekannt vorausgesetzt werden, dass sowohl Anetta Kahane als auch die Amadeu Antonio Stiftung eine äußert ablehnende Haltung gegenüber der AfD, ihren Funktionären, Mitgliedern und Wählern vertreten. Da reichen schon die Internetauftritte dieser Stiftung aus, um das einzusehen. Wie bereits Herr Dr. Philipp Lengsfeld in seiner ebenfalls im Netz abrufbaren kritischen Durchsicht der zusammenfassenden gutachterlichen Stellungnahme zu Recht anmerkte, erfolgte das Entlastungsgutachten von Herrn Müller-Enbergs zwar ohne schriftlichen Auftrag und ohne Honorar, aber natürlich nicht ohne politische Intention. Es ist genau diese politische Intention der vorangegangenen Gutachtertätigkeit von Herrn Müller-Enbergs, die ein Vertrauen auf dessen Unparteilichkeit bei der Begutachtung eines politischen Gegners nicht zulässt. Dies wird im Übrigen auch bei den Feststellungen des Sachverständigen deutlich. Auch er zeigt einen deutlichen Belastungseifer, etwa durch Mutmaßungen, die er als Tatsachen darstellt. So kommt der Gutachter in seiner ergänzenden Stellungnahme unter Ausschluss aller anderen möglichen Geschehensabläufe zum Schluss, dass die Bezahlung eines Gebührenbescheids durch Dieter Laudenbach zwangsläufig auch die Übernahme der Feststellungen des Bundesarchivs zur Folge haben soll. Dass dessen Feststellungen aber keinesfalls so eindeutig sind, wie Herr Müller-Enbergs das gern hätte, das wurde schon dargelegt. Zudem gibt es keinen entsprechenden Erkenntnissatz der allgemeinen Lebenserfahrung – auch das habe ich hier bereits dargelegt – und es wäre andererseits irrelevant, weil die Zahlung eines Gebührenbescheids nicht auf eine hypothetische IM-Tätigkeit mehr als fünf Jahre davor schließen lässt. Auch das ist eigentlich eine Binse. Für den Gutachter scheint das ebenso wie für die Kommission ein logischer Bruch zu sein, über den man sich offenbar ohne Begründung hinwegsetzen kann. Dieses auf Mutmaßungen und Unterstellungen, nicht jedoch auf wissenschaftliche Bewertung gegründete Vorgehen zieht sich wie ein roter Faden durch die Ausführungen des Sachverständigen. Besonders deutlich wird dies in Bezug auf den bereits erwähnten Bericht des MfS-Mitarbeiters vom 30. Mai 1985. Die Einordnungen des Sachverständigen strotzen geradezu vor Mutmaßungen. Der Bericht wirke wie eine Tonbandabschrift, sagt er, weil im Text nicht Informationen von einem Klaus, sondern in der „Ich“-Form des „Klaus“ wiedergegeben werden. Jeder, der mal Beweisaufnahmen vor Gericht in der Bundesrepublik Deutschland erlebt hat, weiß, dass dies durchaus eine nicht unübliche Form der Protokollierung eigener Wahrnehmungen anderer Personen, zum Beispiel Zeugen, ist. Geradezu kontrafaktisch und widersprüchlich ist in diesem Zusammenhang auch der Versuch vom Sachverständigen, dem Abgeordneten Laudenbach hinsichtlich des Inhalts des Berichts vom 30. Mai 1985 die Urheberschaft unterzuschieben. Das geschieht unter 5.4 des Gutachtens. Da schreibt der Sachverständige einerseits: „Das Synonym ‚gez. Quelle‘ am Ende dieser Information ist für den MfSinternen Umgang der Hinweis, diese Information stammt von der Quelle, die im Kopf als Quelle ausgewiesen wird“. Ja, meine Damen und Herren, tatsächlich wird das Kürzel „gez.“ im deutschen Sprachgebrauch verwendet, wenn im Original eine Unterschrift erfolgte, bei der Abschrift jedoch nicht. Nun gibt es aber kein Original einer entsprechenden von Dieter Laudenbach gegengezeichneten Aussage. Damit scheint auch der Sachverständige zu hadern, denn zwei Sätze später behauptet er, die Information sei entweder eine vom operativen Mitarbeiter verschriftete Form oder eine Abschrift eines Tonbands. Er räumt damit zumindest ein, dass die festgehaltene Information eben nicht von Dieter Laudenbach direkt stammen muss. Ob diese Protokollierung durch das MfS im Wesentlichen vollständig und zutreffend wiedergegeben wurde, ist ebenfalls blanke Vermutung des Sachverständigen. Er geht darauf mit keinem belegbaren Fakt ein. Sein Vertrauen in die Glaubhaftigkeit eines MfS-Führungsoffiziers scheint jedenfalls selbst in der Form der Fernprognose ohne jede Kenntnis von dessen Person keine weiteren Anknüpfungspunkte zu benötigen. Das erstaunt angesichts der Tatsache, dass es sich bei dem MfS-Mitarbeiter um einen Mitarbeiter einer der verwerflichsten deutschen Behörden handelte, die je existierten. Auch als der Sachverständige im Rahmen der Erörterung seines Gutachtens durch die Vertrauensperson auf die mangelnde Eindeutigkeit seiner Mutmaßung angesprochen wurde, erfolgte kein Begründungsversuch. Nach meiner Erinnerung gab der Sachverständige sinngemäß mit einem Lächeln zum Besten, er sei davon aufgrund seiner Erfahrung überzeugt. Meine Damen und Herren, bisher erworbene wissenschaftliche Autorität kann jedoch – jedenfalls in der Wissenschaft – keine mangelnde wissenschaftliche Begründung ersetzen. Der Belastungseifer des Gutachtens offenbart sich auch bei den Bewertungen der Unterlagen zur Operativen Personenkontrolle „Meister II“. Obwohl die vom Mitarbeiter der Staatssicherheit abgeschöpften Quellen – es sind nämlich mehrere – selbst nach Feststellung des Gutachters ein freundlich gezeichnetes Bild enthielten, welches für die von der OPK betroffene Person also entlastend wirkt, versucht der Gutachter dies in belastender Aktion umzudeuten. Hierzu bedient er sich unlauterer Methoden. Unter dem Bericht, der in der Akte ist, wurde – etwas abgesetzt allerdings – als weiterführende Maßnahme vom Mitarbeiter der Staatssicherheit die Prüfung auf operative Nutzbarkeit festgehalten, auf die die Präsidentin eben auch schon eingegangen ist. Ausweislich der Positionierung auf diesem Dokument unter dem gesamten anderthalbseitigen Bericht – wohlgemerkt ohne weitere Konkretisierung – ist keine Form erkennbar, dass diese Prüfung der operativen Nutzbarkeit auf den von der OPK Betroffenen bezogen war, also dessen Anwerbung als IM empfohlen wurde. Hier fantasiert der Sachverständige, meine Damen und Herren. Vielmehr liegt ausweislich der Positionierung, aber auch des Wortlauts dieser Floskel nahe, dass diese Bemerkung auf den gesamten Bericht bezogen ist. Auch hier belegt der Gutachter seine Fähigkeit, aus mehreren in Betracht kommenden Alternativen die für die Bewertung jeweils belastende zu finden. Offenbarend ist insofern die Formulierung auf Seite 13 der ergänzenden Stellungnahme des Gutachters, welche lautet: „Mithin erweitert sich das Bild zu ‚Klaus‘ dahin gehend, ihm […] eine Tipp-Funktion für das MfS zu unterstellen“. Noch deutlicher wird die Tendenz des Gutachters in dem Zusammenhang, vergleicht man dies mit dem Maßstab bei seinem Entlastungsgutachten für Anetta Kahane. Nachweisbar hatte Frau Anetta Kahane unter anderem Gastgeber gegenüber dem MfS bewertet, bei denen sie übernachtet hatte. Hier führte sie beispielsweise gegenüber dem MfS laut Aktenlage Folgendes aus: „Diese Personen und der überwiegende Teil des Verbindungskreises stehen politisch sehr rechts. Ich möchte sie als reaktionäre und spießige, in politischer Hinsicht ordinäre und aggressive Personen beurteilen. Sie verurteilen eindeutig die Aktivitäten der linken Hausbesetzer in […] Westberlin.“ Das, meine Damen und Herren, hinderte denselben Gutachter jedoch nicht, Folgendes im Fall Kahane festzustellen: „Zugleich fallen in den Unterlagen viele lebhafte positive Bewertungen Dritter durch Frau Kahane auf. Im Kontext der SED-Diktatur dürfte dies Dritten eher Vorals Nachteile eingebracht haben. Frau Kahane hat häufig solche positiven Bewertungen vorgetragen.“ Im letzten Teil seines Entlastungsgutachtens, meine Damen und Herren, kommt derselbe Gutachter sogar zu dem Schluss, dass es nicht einmal Anhaltspunkte gebe, dass Frau Kahane durch ihre Zusammenarbeit mit dem MfS Dritten Nachteile zugefügt hat. Meine Damen und Herren, deutlicher kann man Doppelstandards und Parteilichkeit bei einem Gutachter gar nicht mehr feststellen, als das hier bei dem Vergleich dieser beiden gutachterlichen Tätigkeiten von Herrn Müller-Enbergs offengelegt wird. Die Annahme einer Glaubhaftigkeit und wissenschaftlichen Vertretbarkeit der Ausführungen des Gutachters sind aus den dargelegten Gründen ganz offensichtlich für jeden Dritten erkennbar nicht gegeben. Soweit die Kommission sich trotzdem wesentlich auf diese Einschätzung stützt, entwertet sie selbst ihre Schlussfolgerungen, meine Damen und Herren. Kommen wir noch zu den Doppelstandards in dem Verfahren. Besonders deutlich wird der Belastungseifer der Kommission, wenn man deren Bewertungen im Fall Dieter Laudenbach mit den Maßstäben vergleicht, die im Rahmen der letzten Legislaturperiode gegenüber dem Abgeordneten Herbert Wirkner von der CDU Anwendung fanden. Bei Herbert Wirkner – ein Kollege, den ich durchaus schätze – ist presseöffentlich berichtet worden, dass im Rahmen der Überprüfung festgestellt und von ihm auch eingeräumt wurde, wie er sich zur Zusammenarbeit mit der Staatssicherheitsbehörde bereit erklärte, wenn auch nur als Schutzbehauptung. In der Folge – das ist ebenfalls aktenkundig und von Herrn Wirkner eingeräumt worden – hat er Schriftstücke zu Personen angefertigt, zu denen die Staatssicherheit Informationen wollte. Dabei habe er aber nur Sachverhalte aufgeschrieben – man findet die Parallelen –, die niemandem schaden.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Das
sind keine Parallelen! Das ist eine Unverschämtheit!) Öffentlich dokumentiert ist dabei unter anderem die Information über einen Mann, der Medizin studierte, zu dem Herbert Wirkner Folgendes schrieb – und da kommen wir jetzt mal zu den Fakten, die Sie gerade bestreiten, Herr Voigt –: „Charakterlich kann man ihn nicht als ‚fest‘ bezeichnen, er arbeitet oft sehr oberflächlich und ist teilweise eigennützig. In seiner Freizeit spielt er leidenschaftlich Fußball.“ Kritische Sätze habe Wirkner nur nach Absprache mit seinem Chef geschrieben, um die MfS-Mitarbeiter nicht durch zu positive Beurteilungen misstrauisch zu machen. So berichtet es jedenfalls die „Thüringische Landeszeitung“. Ja. Wie bewertete man den Fall Wirkner aufgrund dieser Feststellungen damals in Bezug auf die Frage einer inoffiziellen Mitarbeit? Das Protokoll der 89. Sitzung des Thüringer Landtags der 6. Wahlperiode führt hierzu auf Seite 7.564 aus, dass Wirkner zunächst seine Bereitschaft zu einer inoffiziellen Mitarbeit erklärte, drei handschriftliche Berichte zur Verfügung stellte und mündlich weitere Informationen lieferte. Die Gremienmitarbeiter stellten allerdings fest, dass der Inhalt der Akte nicht isoliert betrachtet werden darf – oh Wunder –, sondern die von Herrn Wirkner geschilderten Umstände bei der Bewertung Berücksichtigung finden müssen. So wird auf Seite 7.563 des Protokolls festgehalten, dass es zwar einen Widerspruch zwischen Herrn Wirkners Stellungnahme und dem Sachverhalt in der Akte gebe, damals war man aber in Bezug auf die Person Herbert Wirkner zu folgender Erkenntnis fähig, Herr Voigt – Zitat –: „Der Widerspruch kann allerdings auch daher rühren, dass die Aktenlage auch nicht den tatsächlichen Sachverhalt widerspiegelt.“ Und auf Seite 7.565 des Protokolls wird das noch mehr verdeutlicht. Da steht dann nämlich: „Herr Wirkner hat zwar in seiner Einlassung erklärt, dass die Treffberichte der Führungsoffiziere den Inhalt der Gespräche richtig wiedergeben, inhaltlich stehe nur das in der Akte, was sich tatsächlich so zugetragen habe, lediglich Ort und Dauer der Gespräche seien falsch. Für das erweiterte Gremium ist jedoch nicht nachvollziehbar, ob eventuell Teile der Inhalte vom Führungsoffizier fehlerhaft wiedergegeben, bewertet, verändert oder sogar frei erfunden wurden.“ Schließlich – auch ein Zitat –: „Mit Blick darauf, dass das erweiterte Gremium mit einem rechtsstaatlichen Verfahren zu einer gesicherten Überzeugung kommen muss, müssen Zweifel bezüglich der Authentizität der Berichte des Führungsoffiziers“ – und jetzt kommt es – „zugunsten des Abgeordneten gewertet werden.“ Das ist doch mal was. Wie glücklich fügt es sich jedoch für die Kommission im Fall von Dieter Laudenbach, dass Zweifel an der Richtigkeit und Authentizität der Berichte – wenn auch ohne Begründung – trotz Auslassung und teilweise offensichtlicher Unrichtigkeiten einfach vom Tisch gewischt werden. So heißt es auf Seite 19 des Berichts im Fall von Dieter Laudenbach: „Der vom betroffenen Abgeordneten vorgebrachte Einwand, er habe gegenüber dem MfS nie belastende Informationen über seine Mitarbeiter preisgegeben, ist für die Bewertung unerheblich.“ Das ist schon ein ordentlicher Unterschied, aus meiner Sicht erklärungsbedürftig. Die Kommission sieht diesen Erklärungsbedarf nicht, wahrscheinlich weiß sie, an wen sie es adressiert, nämlich an Leute wie Sie, die das nicht interessiert. Das Ganze geschieht, obwohl einen Satz später eingeräumt wird, dass die Aussage, dass er die Mitarbeiter nicht belastet hat, zumindest in der Aussage über den Bericht OPK „Meister“ partiell bestätigt wird. Es wäre ein Gebot der Fairness und der einheitlichen Rechtsstandards gleichermaßen gewesen, die Hinweise von Herrn Laudenbach zu den damaligen Vorgängen in Bezug auf die Frage einer vermeintlichen inoffiziellen Mitarbeit in gleicher Weise zu berücksichtigen wie im Fall vorangegangener Überprüfungen, zum Beispiel im Fall Herbert Wirkner. Doppelstandards liegen auch bei den Bewertungen vor, ob Wirkner oder Dieter Laudenbach bei anderen Bürgern einen Schaden verursacht hat. Im Fall Wirkner wird das ausweislich Seite 7565 des Protokolls bereits deshalb verneint, weil die Informationen auch von anderen Personen, die das Umfeld beobachtet hätte, herausgefunden werden können. Wohlgemerkt ging es dabei unter anderem auch um Charaktereinschätzungen. Die werden allerdings Dieter Laudenbach in seinem Fall vorgeworfen, obwohl sie ebenfalls von verschiedenen Personen des Umfelds im Hotel wahrgenommen werden konnten. Und weil Herbert Wirkner erklärte, er habe die Mitteilungen möglichst harmlos formuliert, sodass dem Betroffenen kein Schaden entstand, ging die Kommission damals – vor fünf Jahren – mehrheitlich in seinem Fall davon aus, dass er andere möglichst schützen und Schaden von ihnen abwenden wollte. Das wollen wir gar nicht in Abrede stellen, meine Damen und Herren von der CDU. Allerdings ist es schwer nachvollziehbar, warum im Fall von Dieter Laudenbach eine positive Schilderung einer Person in einem MfS-Bericht dadurch in eine schädliche Äußerung umgedeutet wird, weil eine positive Schilderung dazu führen könnte, die Person als IM anzuwerben. Das aber ist auch bei Personen möglich, die als nicht charakterlich fest beschrieben werden, wie im Fall von Herbert Wirkner. Diese extrem unterschiedliche Behandlung lässt sich auch nicht mit der Änderung der Rechtslage begründen, denn Anknüpfungspunkt, meine Damen und Herren, auch von der Kommission, ist in beiden Fällen nämlich zunächst die Frage gewesen, ob eine inoffizielle Mitarbeit/Tätigkeit für das MfS vorlag. Jetzt lassen Sie mich noch kurz zur mangelnden Fairness des Verfahrens kommen, also zum formellen Teil. Die Kommission hält auf Seite 4 ihres Berichts fest, dass sie sich nach der Konstituierung eine Geschäftsordnung gegeben hat, bei der unter anderem die Gewährleistung der Verfahrensrechte des betroffenen Abgeordneten maßgebend gewesen sei. Der in diesen Worten zum Ausdruck kommende Anspruch, meine Damen und Herren, ist im Verfahren jedoch nicht ansatzweise erfüllt worden. Das kann ich auch aus eigener Ansicht sagen. Das gesamte Verfahren ist gekennzeichnet durch eine Vielzahl zu bewältigender Unterlagen und gutachterlicher Ausführungen. Eine effektive Verteidigung ist bei so einem Umfang an Material gegen einen besonders ehrenrührigen Vorwurf, inoffiziell für das MfS tätig gewesen zu sein, natürlich zugegebenermaßen grundsätzlich schon ziemlich schwer, setzt aber in einem rechtsstaatlichen Verfahren voraus, dass man als Betroffener über die verfahrensbestimmenden Unterlagen verfügt. Im vorliegenden Fall gestaltete sich das in der Weise, dass lediglich eine entsprechende Einsicht in die Unterlagen – und zwar nur im Beisein einer Mitarbeiterin des Thüringer Landtags zu den Bürozeiten – möglich war. Es war Herrn Laudenbach und auch mir als Vertrauensperson nicht gestattet, Unterlagen zu kopieren. Die lagen also immer nur zur Bewertung der Kommission vor. Stattdessen konnten sich Dieter Laudenbach und ich als Vertrauensperson nur dadurch behelfen, dass wir uns im 21. Jahrhundert – wohlgemerkt trotz der großen Zahl an Unterlagen und Informationen – handschriftliche Notizen machen mussten. Das war aber einfach nicht möglich; aufgrund der Stoffmenge konnte man gar nicht alles erfassen, was man erfassen musste. Das führte letztlich auf unserer Seite zu einem gewaltigen Informationsdefizit. Eine Auseinandersetzung mit den Details des Verfahrens, insbesondere den vielen Teilsachverhalten und Einordnungen, war so während des Verfahrens nur sehr unzureichend möglich. Während in jedem gerichtlichen Verfahren Angeklagte oder Parteien über den gesamten Prozessstoff gleichzeitig verfügen, blieben Herrn Laudenbach und mir als Vertrauensperson nur die Erinnerung und handschriftliche Notizen aus den Akteneinsichtsterminen, aus denen wir dann versucht haben, so gut wie möglich den Stoff zusammenzusetzen. Und – ich sage mal – die Spitze der Förmelei war dann tatsächlich der letzte Termin, bei dem, nachdem die schriftliche Stellungnahme von Herrn Laudenbach eingereicht worden ist, noch mal Gelegenheit zur Besprechung dieser Stellungnahme und sich möglicherweise daraus ergebender neuer Sichtweisen vorhanden war. Wir waren einigermaßen konsterniert, als wir dann von der Kommission mitgeteilt bekommen haben, dass man uns einfach nur noch mal kurz das Rederecht einräumen möchte, aber sich nicht wirklich inhaltlich mit unserer Stellungnahme auseinandersetzt, mit den vielen Hinweisen, die ich auch jetzt gegeben habe, mit den vielen Unschlüssigkeiten. Das Ganze endete – ich sage es jetzt mal sinngemäß – mit dem lapidaren Satz, dass die Kommission an ihrer Stellungnahme keinen Änderungsbedarf erkennen kann, und da muss ich sagen, da wird das Verfahren schlichtweg zur Förmelei. Wenn man sich nicht mal mehr mit den Argumenten auseinandersetzt, weil es letztlich wichtiger ist, wie das Urteil am Ende aussieht, dann kann man sich das Verfahren letztlich auch sparen. Ich muss daher vor dem Hintergrund leider abschließend feststellen: Das Verfahren ist in rechtsstaatlicher Hinsicht eine Farce gewesen. Soll dieses wenigstens in den kommenden Wahlperioden einen Erkenntniswert bieten, wird man nicht umhinkommen, das Verfahren neu zu ordnen. Also vielleicht abschließend noch eine kurze persönliche Anmerkung: Die Kommission hat weder eine Verpflichtungserklärung von Dieter Laudenbach gefunden, sie hat keine SED-Mitgliedschaft gefunden, nur die Gewissheit, dass er eben beruflich auch auf Stasileute traf und dass diese Versuche damit endeten, dass er seine Mitarbeiter möglichst aus der Schusslinie nehmen wollte, indem er sie nämlich positiv darstellte. Wenn Dieter Laudenbach nach den Maßstäben dieser Kommission und vielleicht auch nach Ihren christlichen Maßstäben, Herr Voigt, anders als Herbert Wirkner Stasi-IM gewesen sein soll, dann, meine Damen und Herren, war es jeder Bürger der DDR,
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Die
Stasi hatte Unterlagen, dass er Mitarbeiter war! Sie sind eine Schande!) auch solche, die mit der SED nichts zu tun hatten, auch die Nachbarn und Familienangehörigen von Leuten, die nicht abgehauen sind und die von der Stasi befragt worden sind. Allein der Kontakt zur Stasi hat dieser Kommission ausgereicht, jemanden zum Stasi-IM zu erklären. Das, glaube ich, lässt erkennen, welchen Erkenntniswert man aus diesem Verfahren gewinnen kann. Sie mögen sich hier einig sein, weil es um den politischen Gegner geht. Aber spätestens da draußen an dieser Glasscheibe endet Ihre Deutungshoheit und das ist Gott sei Dank gut so, meine Damen und Herren.
(Beifall AfD)
Bericht der Kommission zur Überprüfung von Abgeordneten gemäß § 42 i des Thüringer Abgeordnetengesetzes
Herr Voigt, habe ich Sie gerade richtig verstanden in einem Zwischenruf, dass Sie „Sie sind eine Schande!“ gesagt haben?
(Zuruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Ja!)
Dafür erteile ich Ihnen eine Rüge und würde jetzt fortfahren. Das Wort erhält erneut Frau Präsidentin Pommer für die Abgabe der Stellungnahme der Kommission zu den schriftlichen Erklärungen des betroffenen Mitglieds des Landtags.
Bericht der Kommission zur Überprüfung von Abgeordneten gemäß § 42 i des Thüringer Abgeordnetengesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne und am Internet-Livestream, Ihnen liegt der Bericht der Kommission zur Überprüfung von Abgeordneten nach § 42i Thüringer Abgeordnetengesetz in Drucksache 7/8904 nebst Anlagen einschließlich der schriftlichen Erklärung des betroffenen Abgeordneten vor. Mit Blick auf die in der schriftlichen Erklärung erhobenen Vorwürfe wurde ich von der Kommission als Vorsitzende gebeten, im Namen der Kommission dazu folgende Stellungnahme abzugeben: Zur Tätigkeit der Kommission ist zunächst grundsätzlich festzustellen: Enthält nach Einleitung des Überprüfungsverfahrens nach § 42i Abs. 1 Thüringer Abgeordnetengesetz die Antwort des damaligen Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR bzw. der für die Unterlagen zuständigen Behörde Anhaltspunkte, die auf eine Tätigkeit nach Absatz 1 hinweisen, ist eine Einzelfallprüfung einzuleiten. In diesem Fall hat die Kommission zu prüfen, ob eine Tätigkeit nach § 42i Abs. 6 Satz 2 des Thüringer Abgeordnetengesetzes in Verbindung mit § 6 Abs. 4 Nr. 2 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes als erwiesen anzusehen ist. Dass ein Tätigwerden auch ohne Vorliegen einer schriftlichen Verpflichtungserklärung gegenüber dem Ministerium für Staatssicherheit angenommen werden kann, wird auf den Seiten 15 bis 21 des Berichts umfassend dargelegt. Den derartigen Ausführungen können Sie detailliert begründet entnehmen, dass sich die Prüfung nicht darauf beschränkt, ob eine schriftliche, mündliche oder konkludente Verpflichtungserklärung vorliegt, sondern ob eine Tätigkeit nach § 42i Thüringer Abgeordnetengesetz in Verbindung mit § 6 Abs. 4 Stasi-Unterlagen-Gesetz als erwiesen anzusehen ist. Das dafür notwendige Sich-bereit-Erklären, Informationen an den Staatssicherheitsdienst zu liefern, kann – wie gesagt – schriftlich und mündlich, aber auch konkludent, also durch schlüssiges Handeln erfolgen. Da sich der Prüfungsmaßstab nicht nur aus dem Stasi-Unterlagen-Gesetz, sondern auch aus § 42i Thüringer Abgeordnetengesetz ergibt, kann eine Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst nur dann festgestellt werden, wenn dem bloßen Sichbereit-Erklären weitere Aktivitäten folgen. Der aktive Gehalt eines weiteren Verhaltens ist mithin maßgeblich. Durch dieses Zusammenspiel von § 42i Thüringer Abgeordnetengesetz in Verbindung mit § 6 Abs. 4 Stasi-Unterlagen-Gesetz ist die zunehmende Hürde höher, bis ein Tätigwerden des als IM im Sinne der gesetzlichen Vorgaben des vom Thüringer Landtag verabschiedeten Abgeordnetengesetzes überhaupt angenommen werden kann. Vor diesem Hintergrund war es von zentraler Bedeutung, alle nach Maßgaben des Gesetzes zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen optimal zu nutzen. Beim Lesen der schriftlichen Erklärung des betroffenen Abgeordneten Laudenbach wird suggeriert, dass durch die Kommission keine Sachverhaltsermittlung erfolgte. Dabei zeigt sich die Beratungsintensität im Rahmen der Sachverhaltsermittlung insbesondere in der Anzahl der Sitzungen, die zur Beratung dieses Einzelfalls stattfanden, sowie darin, dass unterschiedliche Quellen – Bundesarchiv, Landesarchiv, Sachverständiger, Einlassung des Betroffenen und seiner Vertrauensperson – herangezogen wurden. Hinzu kommt, dass die Kommission über die Übermittlung des Berichtsentwurfs an den betroffenen Abgeordneten und die Gelegenheit zur schriftlichen Erklärung zum Berichtsentwurf hinaus die Möglichkeit einer mündlichen Erörterung in einer weiteren Sitzung eingeräumt hat. In § 42i Abs. 6 Satz 4 Thüringer Abgeordnetengesetz heißt es, dass vor Abschluss der Überprüfung die Feststellungen dem betroffenen Abgeordneten zur Kenntnis gegeben und mit ihm erörtert werden sollen. Daran anschließend werden die Feststellungen der Kommission unter Angabe der wesentlichen Gründe in einem Bericht zusammengefasst. Vor der Übergabe des Berichts an den Landtag soll dem betroffenen Abgeordneten die Gelegenheit gegeben werden, zu den seine Person betreffenden Festlegungen eine schriftliche Erklärung abzugeben. Vorliegend wurden dem betroffenen Abgeordneten die Feststellungen der Kommission am 14. Juni 2023 eröffnet. Im Nachgang der Sitzung wurde ihm am 15. Juni 2023 der Berichtsentwurf zugeleitet, woraufhin er eine schriftliche Erklärung abgegeben hat, die dem Bericht als Anlage beigefügt wurde. Damit wurden die gesetzlich geregelten Verfahrensvorgaben vollumfänglich erfüllt. Das Ermöglichen einer mündlichen Erörterung der schriftlichen Erklärung des betroffenen Abgeordneten erweiterte über die gesetzlichen Vorgaben hinaus die Verfahrensrechte des betroffenen Abgeordneten. Es ist zugleich Beleg für den unbedingten Willen der Kommission, bis zuletzt alle Erkenntnisquellen, einschließlich der Einlassungen des betroffenen Abgeordneten, im Interesse einer soliden Aufklärung zu nutzen. Der Abgeordnete Laudenbach betont in seiner schriftlichen Erklärung, dass der durch die Kommission herangezogene Bericht vom 30. Mai 1985 lediglich von „IM-Vorlauf“ spreche, das Gesetz aber auf eine Tätigkeit als IM abstelle. Dabei zeigt insbesondere dieser Bericht, dass unabhängig von Verpflichtungserklärungen eine aktive Zusammenarbeit zu diesem Zeitpunkt bestand, und bestätigt die bestehende Kooperation des betroffenen Abgeordneten mit dem MfS. Zu dieser Auffassung kam auch der Sachverständige, für den dieser Bericht gerade Ausdruck dessen ist, dass die Kooperation des betroffenen Abgeordneten mit dem MfS spätestens ab 29. Mai 1985 als nachgewiesen anzusehen ist. Der betroffene Abgeordnete war bereits zu diesem Zeitpunkt für das MfS tätig und lieferte Informationen. Mit Blick auf die Ausführungen des Abgeordneten Laudenbach, wonach seine und nicht – wie von ihm dargestellt – die eines MfS-Mitarbeiters getätigten Aussagen in dem Bericht vom 30. Mai 1985 überwiegend absolut eindeutig dienstlicher Natur gewesen seien, ist Folgendes festzuhalten: Freilich können im dienstlichen Zusammenhang private Aspekte mit anderen ausgetauscht werden. Dabei ist aber entscheidend, ob solche privaten Informationen lediglich am Rande einfließen. Im vorliegenden Fall ist der Anteil an privaten Informationen jedoch verhältnismäßig hoch. So räumt der Abgeordnete Laudenbach in seiner schriftlichen Erklärung ein, dass er ca. 20 Prozent private Informationen an das MfS weitergegeben hat. Dies belegt, dass der private Schutzbereich Dritter verletzt wurde. In seiner schriftlichen Erklärung heißt es ferner, dass die Bereitstellung von Telefonnummern entbehrlich gewesen sei, da die Mitarbeiter des MfS ohnehin Büros im Interhotel gehabt hätten. Aber gerade weil die Mitarbeiter des MfS dienstliche Büros in den Räumlichkeiten des Interhotels hatten und eine Kontaktaufnahme damit jederzeit möglich gewesen wäre, ist der zusätzliche Austausch von Telefonnummern ein Indiz für einen konspirativen Austausch. Darüber hinaus geht aus den Unterlagen hervor, dass nicht nur Telefonnummern ausgetauscht wurden, sondern auch eine Losung zur Erkennbarkeit vereinbart wurde, was ebenfalls als weiteres Indiz für konspirativen Austausch zu werten ist. Ferner verweist Herr Abgeordneter Laudenbach auf den Auskunftsbericht Nr. 20/87 des MfS, Bezirksverwaltung Gera, Abteilung VI, auf dem eine von zwei möglichen Unterschriften fehlt. Aufgrund dessen sei dies nach Ansicht des Abgeordneten Laudenbach kein offizielles Dokument. Dieser Auskunftsbericht, der am 23. Dezember 1986 ausgefüllt wurde und eine Umregistrierung zum IMS beinhaltet, weist die Unterschrift des Führungsoffiziers auf, jedoch nicht die des unmittelbar Vorgesetzten. Die diesbezügliche Verfahrensweise des MfS lässt sich heute nicht mehr aufklären. Die fehlende Unterschrift allein ist jedoch kein entlastendes Momentum für den betroffenen IM. Allein die Tatsache, dass sich dieses Dokument in den Unterlagen des MfS befunden hat, ist Beleg dafür, dass der Auskunftsbericht vom MfS als offizielles Dokument in diesem Vorgang angesehen wurde. Zu dem gleichen Ergebnis kam auch der damalige Bundesbeauftragte. Denn dort erfolgt eine Vorabprüfung dahin gehend, welche Unterlagen einem Vorgang zuzuordnen und damit Teil der offiziellen MfS-Akte sind. Im Rahmen der Sachverhaltsermittlung hatte die Kommission eine mögliche SED-Mitgliedschaft des betroffenen Abgeordneten geprüft. Sie hat mit Blick auf die Prüfung einer eventuellen SED-Mitgliedschaft alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten genutzt, um den Sachverhalt umfassend und lückenlos sowie Widersprüche zwischen Aktenlage und Einlassung des Betroffenen aufzuklären. Zwar beinhaltete ein Ermittlungsprotokoll die Aussage, dass eine SED-Mitgliedschaft vorliegt, dieser Umstand musste allerdings in seiner Gesamtschau bewertet werden. Der Abgeordnete Laudenbach konnte plausibel darlegen, dass er beim Unterschreiben dieses Protokolls nach mehrstündiger Vernehmung nicht auf alle dort erfolgen Angaben geachtet habe. Mit Blick auf diese besondere Situation und vor dem Hintergrund fehlender weiterer Erkenntnisquellen konnte diesbezüglich nicht festgestellt werden, dass beim betroffenen Abgeordneten eine SED-Mitgliedschaft vorlag. Dies verdeutlicht auch der Bericht. In der schriftlichen Erklärung verweist Herr Abgeordneter Laudenbach auf die Aussage des damaligen Bundesbeauftragten, dass nicht gesagt werden könne, in welchem Umfang und mit welcher Intensität der betroffene Abgeordnete für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR tätig gewesen sei. Konkret führte der damalige Bundesbeauftragte abschließend aus, dass aufgrund der Karteikartenerfassung der Angaben im Auskunftsbericht und der vorliegenden Berichte nicht gesagt werden könne, in welchem Umfang und mit welcher Intensität der betroffene Abgeordnete für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR tätig gewesen sei. Es stellt sich daher für den Bundesbeauftragten nicht mehr die Frage, ob eine Tätigkeit vorliegt, sondern in welchem Umfang und mit welcher Intensität. Bestärkt wird diese Auffassung durch den Umstand, dass der damalige Bundesbeauftragte den betroffenen Abgeordneten mit Schreiben vom 5. Mai 1999 darauf hinwies, dass neben den Unterlagen zur Person Laudenbach als Betroffener auch Unterlagen aufgefunden wurden, die vom Staatssicherheitsdienst zu seiner Person als Mitarbeiter im Sinne des § 6 Abs. 4 Stasi-Unterlagen-Gesetz angelegt wurden. In diesem Zusammenhang wurde der betroffene Abgeordnete darüber informiert, dass der Zugang zu einer Mitarbeiterakte nach § 16 Stasi-Unterlagen-Gesetz Beschränkungen unterliegt und kostenpflichtig ist. Mit Blick auf dieses Schreiben aus dem Jahr 1999 hätte dem Abgeordneten Laudenbach seine Tätereigenschaft zumindest bewusst werden müssen. Dessen ungeachtet hat Herr Abgeordneter Laudenbach während des gesamten Überprüfungsverfahrens seine Tätereigenschaft beharrlich in Abrede gestellt. Dabei hat er versucht, die Tatsache des klaren Hinweises auf seine Tätereigenschaft durch den Bundesbeauftragten im Jahr 1999 mit dem Einwand zu entkräften, dass für die im Bericht zu treffende Bewertung ausschließlich Sachverhalte relevant sein können, die spätestens mit dem Ende des Wirkens des Staatssicherheitsdienstes der DDR ihren Abschluss gefunden haben. Mit diesem Einwand verkennt der betroffene Abgeordnete, dass der Gesetzgeber mit § 42i Abs. 7 Satz 4 und 5 Thüringer Abgeordnetengesetz einen klaren Auftrag formuliert hat, ich zitiere: „Der Bericht [der Kommission] nimmt im Wissen um das Leid vieler Menschen, die in der DDR zu Unrecht und willkürlich verfolgt, schikaniert und eingesperrt wurden, und im Sinne von Transparenz und Verantwortungsbewusstsein gegenüber den Opfern der SED-Diktatur eine Beurteilung der Tätigkeit nach § 6 Abs. 4 und 5 StUG des betroffenen Abgeordneten vor und wird als Drucksache veröffentlicht. Der Landtag befasst sich mit dem Bericht in einer seiner Sitzungen und ermöglicht dazu eine öffentliche Debatte.“ Um diesen Gesetzesauftrag ordnungsgemäß erfüllen zu können, ist ein Blick auf den Umgang mit der eigenen Tätereigenschaft des betroffenen Abgeordneten geradezu zwingend. Andernfalls könnte in der öffentlichen Debatte über die festgestellte Tätigkeit für das MfS die Frage nach einer demokratischen Bewährung nicht sinnvoll diskutiert, geschweige denn fundiert beantwortet werden. Dass der betroffene Abgeordnete das damalige Schreiben des Bundesbeauftragten möglicherweise nicht hat verstehen können, dürfte im Übrigen nicht anzunehmen sein. Wer – wie Sie der Anlage zum Bericht entnehmen können – eine umfangreiche schriftliche Erklärung zum Bericht der Kommission abzugeben in der Lage ist, kann sich nicht glaubhaft darauf berufen, ein unmissverständlich formuliertes Schreiben des Bundesbeauftragten nicht verstanden zu haben. Hinsichtlich der vorgebrachten Kritik an der Wahl des Sachverständigen ist vorangestellt festzuhalten und zu betonen, dass dem Sachverständigen zur Anfertigung seiner gutachterlichen Stellungnahme die für den Einzelfall einschlägigen Unterlagen anonymisiert zugeleitet wurden. Damit hatte er kein Wissen darüber, welchen Abgeordneten die Unterlagen betrafen. Die erste Begegnung mit dem betroffenen Abgeordneten erfolgte erst nach Fertigstellung der ersten gutachterlichen Stellungnahme. Das Ergebnis des Sachverständigen hatte sich auch nach Bekanntwerden der Identität des betroffenen Abgeordneten nicht geändert und basierte allein auf den ihm unterlegten Unterlagen. Der Sachverständige Herr Prof. Müller-Enbergs war von 1992 bis 2019 wissenschaftlicher Referent der Abteilung „Bildung und Forschung“ des damaligen Bundesbeauftragten. Von 2003 bis zu ihrer Auflösung 2005 leitete er die Forschungsgruppe „Rosenholz“. Als ausgewiesener Experte war bzw. ist er Mitglied mehrerer Beiräte und Überprüfungskommissionen anderer Landtage. Er ist Autor einer Vielzahl einschlägiger Publikationen und Gutachten und übernahm die Fachberatung bei zahlreichen Filmen und Büchern über den Staatssicherheitsdienst. Aufgrund seiner jahrzehntelangen wissenschaftlichen Tätigkeit ist für die Kommission diese Expertise von wesentlicher Bedeutung und die Kommission ist dankbar, dass Herr Prof. Müller-Enbergs im Rahmen seiner wissenschaftlichen Unabhängigkeit sein Wissen zur Unterstützung der hiesigen Kommission zur Verfügung gestellt hat. Mit Blick auf den in der schriftlichen Erklärung erhobenen Vorwurf der vermeintlichen unterschiedlichen Behandlung des Falls des Abgeordneten Wirkner in der 6. Wahlperiode und des Falls des Abgeordneten Laudenbach in der 7. Wahlperiode ist besonders zu berücksichtigen, dass den Überprüfungsverfahren zum Fall des Abgeordneten Laudenbach und zum Fall Wirkner unterschiedliche Rechtslagen zugrunde liegen.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das stimmt
nicht! Nicht im Ausgangspunkt!) Damals galt das Thüringer Gesetz zur Überprüfung der Abgeordneten, heute gilt der von deutlich abweichenden Regelungsinhalten geprägte § 42i Thüringer Abgeordnetengesetz. Hinzu kommt, dass nach dem Willen des Gesetzgebers in jeder Wahlperiode ein neues Überprüfungsverfahren beginnt, selbst bei denjenigen, bei denen eine Überprüfung schon erfolgte. Mithin hat jedes Parlament autonom im Rahmen der Gesetzesvorgaben seine eigene Prüfung und damit auch Bewertung zu einer IM-Tätigkeit vorzunehmen. Hintergrund der sich wiederholenden Überprüfungen je Wahlperiode ist, dass möglicherweise neue Ansätze, Aufarbeitungen in die aktuelle Überprüfung einfließen können, aus denen sich neue Erkenntnisse gewinnen lassen. Zudem ist zu berücksichtigen, dass nunmehr eine anders strukturierte Zusammensetzung der Kommission vorliegt. In vorangegangenen Wahlperioden setzte sich die Kommission ausschließlich aus Abgeordneten zusammen, die das Verfahren nach bestem Wissen und Gewissen betrieben und eine Bewertung vorgenommen haben, aber nicht von Berufs wegen mit der Aufarbeitung von IM-Vorgängen befasst waren. Im Zuge der Novellierung der Überprüfung von Abgeordneten hat der Gesetzgeber ab dieser Wahlperiode die Einbeziehung von nicht dem Landtag angehörenden Experten in die Kommissionsarbeit vorgegeben. Im Ergebnis handelt es sich bei den Einzelfällen „Laudenbach“ und „Wirkner“ um zwei völlig getrennte Verfahren. Sie sind nicht miteinander zu vergleichen, weswegen die vom Abgeordneten Laudenbach und eben auch von der Vertrauensperson behauptete Anwendung von Doppelstandards von vornherein ausgeschlossen ist. Im vorliegenden Fall war der novellierte § 42i Thüringer Abgeordnetengesetz unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Maßgaben maßgebend, um ein faires Verfahren zu gewährleisten. Dieses wurde im Vollzug sichergestellt. Ferner moniert Herr Abgeordneter Laudenbach in seiner schriftlichen Erklärung, dass er nicht über die verfahrensgegenständlichen Unterlagen verfügte, Einsicht in Unterlagen nur im Beisein einer Mitarbeiterin und nur während der Bürozeiten vornehmen konnte und dies zu einem erheblichen Informationsdefizit zu seinen Lasten führte. Dieser Vorwurf entbehrt jeder sachlichen Grundlage. Im Rahmen der ersten mündlichen Erörterung mit dem Sachverständigen zeigte sich, dass die zu diesem Zeitpunkt dem betroffenen Abgeordneten vorliegenden Unterlagen sogar umfassender waren als die der Kommission und damit dem Sachverständigen vorliegenden Unterlagen. Damit hatte nicht Herr Abgeordneter Laudenbach, sondern vielmehr die Kommission zu Beginn ein Informationsdefizit, das aber nach mehrmaligem Nachfassen beim Betroffenen ausgeglichen wurde. Einem fairen Verfahren wurde Rechnung getragen, insbesondere durch die Wahrung des Prinzips der Geheimhaltung zum Schutz des freien Mandats sowie die Gewährleistung von Verfahrensrechten des betroffenen Abgeordneten, der zu jedem Zeitpunkt Einsichtnahme in die ihn betreffenden Akten nehmen konnte, die Möglichkeit auf eine jederzeitige Stellungnahme hatte sowie eine Vertrauensperson seiner Wahl hinzuziehen konnte. Die Einsichtnahmezeiten wurden dabei nach den Wünschen des betroffenen Abgeordneten einvernehmlich festgelegt. Im Ergebnis fanden Einsichten sowohl während der regulären Dienstzeit als auch – wenn der betroffene Abgeordnete den Wunsch äußerte – von 17.00 bis 19.00 Uhr statt. Dies verdeutlicht, dass den Belangen des betroffenen Abgeordnten in diesem Verfahren im besonderen Maße Rechnung getragen wurde. Alle weiteren Vorkehrungen wie etwa keine Aushändigung von Kopien, Einsichtnahme nur im Beisein von Beauftragten der Präsidentin wurden zum Schutz der Geheimhaltung des Verfahrens und damit zum Schutz des betroffenen Abgeordneten getroffen. Diese Vorkehrungen kamen übrigens nicht nur bei dem betroffenen Abgeordneten, sondern gleichermaßen auch bei den Mitgliedern der Kommission zur Anwendung. Zudem moniert Herr Abgeordneter Laudenbach, dass er keine Aufzeichnungen mit technischen Hilfsmitteln anfertigen durfte. Das bekräftigte seine Vertrauensperson eben in seiner Rede auch noch einmal. Nachdem sich die Kommission mit diesem Anliegen befasst hatte, wurde dem betroffenen Abgeordneten am 29. März 2023 mitgeteilt, dass er diesbezüglich schriftlich einen Antrag an die Vorsitzende der Kommission richten könne. Davon hat Herr Abgeordneter Laudenbach zu keinem Zeitpunkt Gebrauch gemacht. Sehr geehrte Damen und Herren, aus der Darstellung ergibt sich, dass Herr Abgeordneter Laudenbach erkennbar bemüht ist, alles, was ihm nicht gefällt, zu diskreditieren.
(Heiterkeit AfD)
Dies beginnt mit den vom damaligen Bundesbeauftragten übermittelten Unterlagen, die nach Ansicht des betroffenen Abgeordneten nicht offizielle Dokumente des MfS beinhalten. Es setzt sich mit dem Versuch fort, dem ausgewiesenen Experten zu unterstellen, befangen seine Expertise abgegeben zu haben. Dies erfolgt wider besseres Wissen, da Herr Abgeordneter Laudenbach wusste, dass der beauftragte Sachverständige seine gutachterliche Stellungnahme ohne Kenntnis der betroffenen Person erstellt hat. Dies hindert ihn offenbar nicht, erkennbar Unwahres zu behaupten. Die Diskreditierung setzt sich fort, indem der betroffene Abgeordnete der Kommission Voreingenommenheit sowie Belastungseifer vorwirft, was eben auch noch mal erfolgte. Dabei verkennt er, dass die Kommission bei den Aspekten, wo keine hinreichende Sicherheit erlangt werden konnte, dies auch so festgehalten hat. Dies zeigt sich im Umgang mit der Prüfung einer möglichen SED-Mitgliedschaft. Im Übrigen bleibt schlussendlich festzuhalten, dass die Kommission zur Kenntnis nehmen musste, dass zwischen Aktenlage und den Einlassungen des Herrn Abgeordneten Laudenbach in den Gesprächen mit der Kommission kein Widerspruch besteht. Hier verweise ich etwa auf die Bereitwilligkeit des betroffenen Abgeordneten, Informationen aus dem privaten Schutzbereich Dritter im dienstlichen Zusammenhang an das MfS weiterzugeben. Im Ergebnis hat die Kommission unter Zugrundelegung aller vorliegenden Unterlagen sowie der mündlichen und schriftlichen Einlassung des Herrn Abgeordneten Laudenbach festgestellt, dass im vorliegenden Fall zwar keine schriftliche Verpflichtungserklärung des betroffenen Abgeordneten vorliegt, jedoch hat er ausweislich der Unterlagen des Bundesarchivs und seiner eigenen Einlassung tatsächlich Informationen über Mitarbeiter des Interhotels an das MfS weitergegeben, die zumindest teilweise deutlich den dienstlichen Rahmen überstiegen haben und private Informationen enthielten. Der betroffene Abgeordnete hat sich somit durch die Lieferung von Informationen konkludent zu der Zusammenarbeit mit dem MfS bereit erklärt und seine Bereitschaft durch konkretes Handeln umgesetzt. Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe Ihnen den Bericht der Kommission über das Überprüfungsverfahren und nun auch die Stellungnahme der Kommission zur schriftlichen Erklärung des Herrn Abgeordneten Laudenbach vorgetragen. Aus dieser Stellungnahme ist ersichtlich, weshalb die Kommission nach gründlicher Auseinandersetzung mit der schriftlichen Erklärung des Herrn Abgeordneten Laudenbach keinen Bedarf zur Änderung ihres Überprüfungsberichts gesehen hat. Meinem Vortrag konnten Sie entnehmen, dass die Überprüfung des betroffenen Abgeordneten mit großer Sachkunde und uneingeschränkter Sachlichkeit durchgeführt wurde, dass dem betroffenen Abgeordneten dabei die Möglichkeit eingeräumt wurde, deutlich über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Verfahrensrechte wahrzunehmen, dass alle gesetzlich zulässigen und verfügbaren Erkenntnisquellen zur Sachverhaltsaufklärung genutzt wurden und dass nur zur gesicherten Überzeugung der Kommission feststehende Tatsachen Grundlage der Feststellung der Kommission sind. Die Kommission hat somit den gesetzlichen Überprüfungsauftrag nach bestem Wissen und Gewissen rechtsstaatlich einwandfrei erfüllt und konnte Ihnen in der Folge ein im besten Sinne qualifiziertes Überprüfungsergebnis vorlegen. Im Namen der Kommission weise ich den vorgeworfenen Belastungseifer entschieden zurück. Mein ausdrücklicher Dank gilt daher den Mitgliedern der Kommission, Frau Prof. Dr. Hübscher als ehemalige Richterin am Verfassungsgerichtshof, Herrn Dr. Wurschi als Thüringer Landesbeauftragter zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Herrn Prof. Dr. Ganzenmüller als Vertreter der DDR-Forschung der Thüringer Hochschulen und Herrn Siegel als Vertreter der Thüringer Betroffenenverbände. Mein Dank gilt aber auch dem Gesetzgeber, der mit § 42i Thüringer Abgeordnetengesetz einen hervorragenden gesetzlichen Rahmen für ein in jeder Hinsicht geordnetes, faires und der Bedeutung der Angelegenheit angemessenes Überprüfungsverfahren geschaffen hat. Schließlich geht es bei der Überprüfung auf eine frühere Tätigkeit für die Staatssicherheit der ehemaligen DDR um nichts Geringeres als um die Wahrung des Vertrauens unserer Bevölkerung in ihre Repräsentanten im Landtag und damit in die parlamentarische Demokratie. Dies ist nach meiner festen Überzeugung heute wichtiger denn je. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)
Bericht der Kommission zur Überprüfung von Abgeordneten gemäß § 42 i des Thüringer Abgeordnetengesetzes
Bevor ich die Aussprache eröffne, frage ich die CDU-Fraktion, ob die Begründung des Entschließungsantrags gewünscht ist.
(Zuruf Abg. Herrgott, CDU: Nein!)
Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache. Das Wort erhält zunächst Abgeordneter Hartung für die SPD-Fraktion.
Bericht der Kommission zur Überprüfung von Abgeordneten gemäß § 42 i des Thüringer Abgeordnetengesetzes
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, zunächst vielen Dank an die Präsidentin für den ausführlichen Bericht. Ich finde es ziemlich beeindruckend, das zu hören. Auch die Erwiderung der Vertrauensperson zu hören, hat einen Eindruck bei mir hinterlassen. Ich möchte ganz klar sagen, solange Opfer der Stasi noch leben, müssen wir aufklären.
(Beifall CDU, SPD, Gruppe der FDP)
Diese Opfer haben ein Recht darauf, zu wissen, an welchen Stellen diejenigen, die ihnen Schaden zugefügt haben, die sie bespitzelt haben, die sie teilweise im persönlichen Umfeld verraten haben, wo diese Menschen sitzen und was diese Menschen tun. Diesen Teil des Entschließungsantrags der CDU teile ich ausdrücklich und uneingeschränkt. Solange Menschen als Opfer dieses Systems noch leben, sollen sie genau wissen, wo die Täter sind. Ich finde diese Aufarbeitung ausgesprochen umfangreich bislang. Ich finde sie richtig, ich finde sie wichtig. Wir sollten darin auch nicht nachlassen. Das ist etwas, worauf wir durchaus stolz sein können, dass wir es eben nicht wie am Ende der anderen deutschen Diktatur irgendwann mal mit einer Schlussstrichmentalität abgemeiert und es dann gelassen haben, sondern dass wir es immer noch weiterführen und hier aus der damals nicht erfolgten Aufarbeitung gelernt haben. Wenn wir Konsequenzen oder auch Lehren ziehen sollten, dann müssen wir feststellen, die Stasi war ein sehr unappetitlicher Verein, aber sie war ein sehr berechenbarer Verein. Wir wissen, wenn man als DDR-Bürger an bestimmten Stellen gearbeitet oder gelebt hat, war man den Werbungsversuchen, aber auch dem Druck deutlich eher ausgesetzt als an anderen Stellen. Das betrifft Anwälte, die bestimmte Menschen vertreten haben. Das betrifft Leute, die zum Beispiel im Grenzgebiet gelebt haben, und es betrifft eben auch Menschen, die durch ihre Tätigkeit mit ausländischen Bürgern in Kontakt kamen, zum Beispiel im Interhotel. Und da muss man dem Abgeordneten Laudenbach mit Sicherheit entschuldigend auch zuerkennen, dass der Druck mit Sicherheit groß war. Das glaube ich unbesehen. Er war für viele Menschen groß. Und es gab eine ganze Reihe von Leuten, die diesem Druck nachgegeben haben. Das ist so. Hier ist ja auch von einem langwierigen Verhör die Rede gewesen usw. Diesen Druck, den kann man nicht wegdiskutieren. Aber es gab Leute, die haben dem widerstanden, und dann gab es Leute, die haben ihm eben nicht widerstanden. Die Frage ist nicht, ob ich widerstanden habe oder nicht, die Frage ist, ob ich dazu stehe, dass ich nicht widerstehen konnte oder nicht. Genau darum geht es.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Es geht hier nicht um irgendwas strafrechtlich Relevantes, es geht hier nicht mehr um Parlamentsunwürdigkeit, es geht hier nicht um das Aberkennen von Mandaten, es geht einfach um die menschliche Wägung, zu sagen, ich habe in einer Situation unter Druck keinen Widerstand leisten können, ich habe mich dem ergeben und bin den Weg des geringeren Widerstands gegangen, vielleicht auch zum Schaden meiner Kollegen, meiner Mitmenschen, was auch immer. Darum geht es. Es geht um das Eingeständnis, dass man Schuld auf sich geladen hat, warum auch immer.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Und wenn ich dann höre, wie die Vertrauensperson hier agiert, als Erstes das gesamte Verfahren infrage zu stellen. Na ja, gut, das ist, wenn Täter dann irgendwo stehen, ist das Verfahren natürlich immer nicht schön. Der zweite Akt ist dann, den Gutachter zu diskreditieren. Kann man machen, ändert aber an der Tatsache nichts. Wenn ein Gutachter – und ein renommierter Gutachter – zu einem Ergebnis kommt, dann kann man das nicht schön finden, aber irgendwann muss man akzeptieren, dass die Menschen, die den Gutachter beauftragt haben, sich dabei was gedacht haben und in der Konsequenz dem Gutachten auch folgen. Insofern, glaube ich, ist das eine in sich schlüssige Geschichte. Die Opferrolle, die hier permanent aufrechterhalten wird von den Menschen ganz rechts da drüben, ist für mich nicht zu teilen. Es ist eigentlich – und da bin ich beim Kollegen Voigt – eine Schande, dass man sich so etwas anhören muss. Es ist eine Schande, dass wir eben genau diese menschliche Regung, „ich habe Schuld auf mich geladen“, hier an keiner Stelle hören. Es ist eine Schande, wie hier damit umgegangen wird. Insofern werbe ich ausdrücklich dafür, den Entschließungsantrag anzunehmen. Ich finde es richtig, die Überprüfung fortzusetzen. Ich finde es richtig, die Konsequenzen zu ziehen – die geringen Konsequenzen, die das Gesetz vorsieht. Das ist ja nichts, was am Ende irgendeine Karriere beendet. Ich möchte noch eins dazu sagen: Hier liegt keine Verpflichtungserklärung vor. Ich kann mich an eine ganze Reihe prominenter Fälle erinnern, bei denen keine Verpflichtungserklärung vorliegt, bei denen aus den Unterlagen, die vorliegen, konkludent hervorgeht, dass es aber so etwas gegeben haben muss, und dass diese Menschen deswegen noch lange nicht gesellschaftlich geächtet sind. Ein ganz prominenter Fall ist ein Anwalt, der lange für die PDS und die Linkspartei im Bundestag gesessen hat, auch mal in Berlin Minister war. Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass Gregor Gysi Kontakte zur Stasi gehabt haben muss, weil er ja ein gewisses Amt gehabt hat. Aber von ihm habe ich diese Sachen gehört. Ich habe von ihm gehört, dass er das bedauert, wenn er Sachen preisgegeben hat. Dieselbe Größe erwarte ich von jedem Menschen, der – aus welchen Gründen auch immer – andere Menschen an die Stasi – ich will nicht sagen – verraten hat, aber deren Interessen geschädigt hat. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)
Bericht der Kommission zur Überprüfung von Abgeordneten gemäß § 42 i des Thüringer Abgeordnetengesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die unabhängige Kommission zur Überprüfung von Abgeordneten nach § 42i des Thüringer Abgeordnetengesetzes hat in ihrem im Landtag und der Öffentlichkeit vorgelegten Untersuchungsbericht unmissverständlich, einstimmig und in der gesicherten Überzeugung festgestellt, dass im Fall des AfD-Abgeordneten Dieter Laudenbach, der bei der Stasi-Bezirksverwaltung Gera auch als „IM Klaus“ mit der Registriernummer X 21885 bekannt ist, eine Tätigkeit als IM als erwiesen anzusehen ist. Meine Damen und Herren, es liegt mir fern, hier als Richter über menschliches Fehlverhalten aufzutreten oder eine moralische Bewertung dieses Sachverhalts abzugeben. Das überlasse ich den Opfern des DDR-Unrechtsstaats. Wohl, meine Damen und Herren, erlaube ich mir aber, eine Einordnung des Umgangs mit dieser Enthüllung sowohl durch den betroffenen Abgeordneten selbst, seine Vertrauensperson, aber insbesondere auch die ihn schützende gesamte AfD-Fraktion hier abzugeben. Gerade die AfD hat im letzten Landtagswahlkampf mit ihrem Slogan „Wende 2.0“ geworben und sich damit unter missbräuchlichem Verweis auf die Montagsdemonstrationen und die friedliche Revolution des Herbstes 1989 für ihre eigenen Parteiveranstaltungen in einer Tradition mit den Freiheitskämpfern von damals inszeniert. Spätestens heute wissen wir – und das sollte auch dem letzten AfD-Wähler klar sein –, dass die AfD nun wirklich nichts mit den mutigen Bürgern der friedlichen Revolution und der deutschen Wiedervereinigung gemein hat
(Beifall CDU, SPD)
und dass sie nachweislich auch alten Stasispitzeln eine politische Heimat bietet.
(Beifall CDU, SPD, Gruppe der FDP)
Meine Damen und Herren, die AfD ist damit die eigentliche Altpartei. Oder sollte ich besser sagen „Altlastenpartei“?
(Beifall CDU, SPD, Gruppe der FDP)
Der von der AfD bediente Begriff „Wende 2.0“ erhält damit in Verbindung mit der Relativierung und Rechtfertigung stasibelasteter Abgeordneter und Mitglieder in den eigenen Reihen eine ganz neue politische Dimension. Es zeigt uns, dass es der AfD tatsächlich nicht ernst damit ist, mit der Aufarbeitung des SED-Unrechts und den hier in den vergangenen Jahren vielfach gehaltenen Reden, die man inzwischen als Schaufenster und hohle Phrasen titulieren muss. Denn wenn es Ihnen ernst damit wäre, würden Sie mit diesem Vorgang anders umgehen, als Sie es hier in den vergangenen Stunden getan haben.
(Beifall CDU, SPD, Gruppe der FDP)
Meine Damen und Herren, wenn die AfD einen Nachweis erbringen möchte, dass diese Einschätzung von mir falsch ist – und auch von den anderen Rednern, die schon gesprochen haben, wie der Kollege Hartung, und die noch nach mir kommen werden –, dann können Sie diesen Nachweis umgehend und konsequent erbringen, indem Sie sich von stasibelasteten Mitgliedern lossagen und nicht – wie dem Bericht der Kommission zu entnehmen ist – durch ihre Fraktionsspitze unter Außerachtlassung der eindeutigen Aktenlage die Fakten verdrehen, negieren oder an verschiedenen Stellen passend machen, um letztendlich die menschenfeindlichen Machenschaften der Stasi zu verharmlosen oder als – wie Sie es gesagt haben – dienstliche Notwendigkeit hier präsentieren.
(Unruhe AfD)
Und, Kollege Möller, wenn Sie sich hier vorn hinstellen und rumjammern in erbärmlichster Weise, dass Sie sich keine Kopien machen konnten, obwohl Sie seit Anfang des Jahres einfach nur hätten einen simplen Antrag stellen müssen, dann ist das
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Ist schon
klar!) einfach nur jämmerlich. Aber es hätte nicht in das Konzept gepasst. Es hätte nicht in das Konzept gepasst, sich dann wieder hier hinzustellen und zu sagen: Wir konnten keine Aktenkopien machen, wir konnten es nicht sehen, sondern – dann hätte man einfach einen Antrag gestellt, formlos, wenige Zeilen. Dazu waren Sie seit März offensichtlich nicht in der Lage. Das sagt viel über den restlichen Diskreditierungsprozess, den Sie hier gerade versucht haben, aus.
(Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN, Gruppe der FDP) Meine sehr verehrten Damen und Herren, noch einige Worte zum Umgang des betroffenen Abgeordneten mit seiner Stasivergangenheit. Sowohl im Kommissionbericht als auch in der schriftlichen Stellungnahme des betroffenen Abgeordneten lesen wir bedauerlicherweise kein einziges Wort der Reue, der Selbstkritik oder eines Schuldeingeständnisses.
(Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Weil er un-
schuldig ist!) Das sagt sehr viel aus. Kollege Czuppon, Ihre Aussage lasse ich jetzt einfach mal für sich selbst wirken.
(Beifall CDU, SPD, Gruppe der FDP)
Was aber noch viel schwieriger ist als das, was wir hier gerade gehört haben, ist der Versuch, vom eigenen Fehlverhalten abzulenken, indem man mit dem Finger auf andere Abgeordnete zeigt und Dinge aus dem Zusammenhang reißt.
(Beifall CDU)
Als geradezu unverschämt muss ich den AfD-Versuch hier bezeichnen, den Kollegen Herbert Wirkner und dessen Fall mit dem Ihrigen in irgendeiner Form gleichzusetzen.
(Unruhe AfD)
Denn durch die selektive Herausnahme von Zitaten zu versuchen, das Ganze gleichzusetzen, wirkt leider nur wenige Minuten. Denn in der IM-Vorlaufakte von Herrn Wirkner wird sehr klar deutlich, nachdem – und das ist ein Zitat aus der Akte und nicht eine Einschätzung von irgendjemand Drittem –: „Nachdem der Kandidat den offiziellen Charakter dieser Zusammenarbeit voll erkannte, wich er aus und versuchte mit Ausreden, persönlichen Problemen eine Zusammenarbeit zu umgehen.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das habe ich
Ihnen doch vorgelesen!) Dies zeigt deutlich, dass der Kandidat nicht bereit ist, unser Organ inoffiziell zu unterstützen!“
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Da war er
sehr gesprächig!) Der aktenkundig belegte Beschluss der Stasi zum Vorgang hält weiterhin fest: Für den Betroffenen ist in keiner Zeit eine inoffizielle Zusammenarbeit dann mehr möglich gewesen. Und aus diesem Weg geht hervor, dass er nicht bereit ist, die IM-Tätigkeit auszuführen. – Für den betroffenen Abgeordneten aus Ihrer Fraktion gibt es solch ein Dokument nicht.
(Beifall CDU)
Es gibt keinen Abschluss des IM-Vorlauf-Vorgangs, sondern es gibt gemäß dem Bericht eine offensichtlich weitergeführte Tätigkeit bis zum Ende der DDR-Unrechtsstaatsdiktatur.
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Beweise?)
Und dann hier zu versuchen, darauf abzustellen, dass es keine Verpflichtungserklärung gibt –
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Im Gegensatz
zu Wirkner!) es gibt die Verpflichtungserklärung für ganz prominente, ganz offensichtliche Mitglieder und ganz offensichtliche Mitarbeiter in diesem Bereich auch nicht.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Bei Wirkner
gab es die?) Für den Kollegen Wirkner gibt es, wie ich gerade zitiert habe, deutliche Entlastungsmomente und einen deutlichen Abschluss dieser Maßnahme. Für Ihren Kollegen gibt es das nicht.
(Unruhe AfD)
Deshalb, meine Damen und Herren, haben wir heute, um noch mal sehr deutlich zu machen, dass die Stasiüberprüfung auch in den kommenden Jahren hier weiter fortgeführt werden muss – um eben solche Dinge auch weiterhin aufzudecken, solange es noch Opfer der DDR-Diktatur gibt und eventuell auch ehemalige IM, ehemalige Mitarbeiter, ehemalige Täter, muss dieser Prozess hier weitergeführt werden –, deshalb haben wir den Entschließungsantrag eingebracht. Ich bitte Sie, diesem hier im Hohen Haus in breiter Mehrheit zuzustimmen. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN, Gruppe der FDP)
Bericht der Kommission zur Überprüfung von Abgeordneten gemäß § 42 i des Thüringer Abgeordnetengesetzes
Als Nächster erhält für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Abgeordneter Müller das Wort. In der Zwischenzeit gestatten Sie mir den Hinweis, wir haben uns hier im Haus darauf verständigt, dass das Trinken von Wasser möglich ist, um die individuelle Arbeitsfähigkeit zu erhalten, aber nicht das Trinken von Kaffee in Kaffeetassen oder aus Thermobechern. Vielleicht überprüfen Sie noch mal Ihren eigenen Arbeitsplatz und passen das entsprechend an.
Bericht der Kommission zur Überprüfung von Abgeordneten gemäß § 42 i des Thüringer Abgeordnetengesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte an dieser Stelle zuerst einmal einen ausdrücklichen Dank an die Arbeit der Kommission und an den dazu gewählten Gutachter ausdrücken. Wir können uns der Einschätzung der Kommission uneingeschränkt anschließen. Wir halten sie für stichhaltig und inhaltlich und in der Argumentation für überzeugend. Auch das Ergebnis des externen Gutachters können wir in seiner Kernaussage nachvollziehen und halten sie für stichhaltig. Auch die Versuche der AfD, die Arbeit der Kommission hier in dieser Runde in der zurückliegenden Stunde oder eineinhalb Stunden zu diskreditieren, und zwar auf allen Ebenen, weisen wir ausdrücklich zurück. Diese sind dieses Hauses und dieser Kommission nicht würdig.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Zu den moralischen Ansätzen hinsichtlich des Abgeordneten Herrn Laudenbach ist ausführlich berichtet worden. Auch wir vermissen hier tatsächlich eine Äußerung des Bedauerns, des Anerkennens, aber wahrscheinlich ist das aus diesem Kreis nicht zu erwarten. Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen, dem Entschlussantrag der CDU werden wir in der vorliegenden Form zustimmen, obwohl wir den Punkt der Unwürdigkeit in der Begründung so nicht mit hätten aufnehmen wollen und ihn auch an der Stelle nicht unterstützen können. Denn im Gesetzestext haben wir das auch schon explizit ausgeschlossen. Dennoch folgen wir Ihrem Antrag und werden ihm in dieser Form zustimmen. Vielen Dank.
(Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Bericht der Kommission zur Überprüfung von Abgeordneten gemäß § 42 i des Thüringer Abgeordnetengesetzes
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, da ich nur 5 Minuten Redezeit habe, kann ich jetzt nicht im Detail auf den unsäglichen Vortrag von Herrn Möller eingehen. Aber eins will ich sagen: Das, was Sie hier gesagt haben, ist beschämend, ist eine Verhöhnung der Opfer. Sie verharmlosen, dass IM „Klaus“ bewusst an Menschen berichtet hat, die, wie ihm bekannt war, ihr Stasibüro im Interhotel betrieben haben.
(Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN, Gruppe der FDP) Und es ist auch eine Verhöhnung, wenn ich sehe, wie Sie versuchen, andere zu diskreditieren. Das erinnert mich an die Zersetzungsmethoden der Staatssicherheit.
(Beifall CDU, SPD, Gruppe der FDP)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich danke den Mitgliedern der Kommission. Es ist zutiefst bedrückend, dass 34 Jahre nach der friedlichen Revolution immer noch solche Fälle auftauchen. Es zeigt sich, dass die Überprüfung notwendig war, ist und auch bleibt, meine Damen und Herren.
(Beifall CDU, SPD, Gruppe der FDP)
Ich selbst war damals mit Sicherheit kein Held, auch ich bin Konzessionen eingegangen, ich war Mitglied
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD)
– ach, halten Sie doch die Klappe – bei den Pionieren wie fast alle, ich war Mitglied der FDJ.
(Unruhe CDU, AfD)
Aber ich habe auch erlebt – lasst ihn doch quatschen –, wie schnell man anecken konnte und wie schnell man vor allem anecken konnte, wenn Spitzel Berichte weitergeliefert haben, meine Damen und Herren. Deswegen will ich auch sagen, ich respektiere, dass es gar nicht so wenige Menschen gab, die aus der eigenen Geschichte bzw. der Geschichte der eigenen Familie heraus der sozialistischen Diktatur gegenüber aufgeschlossen dastanden. Das respektiere ich. Es gibt unterschiedliche Lebensläufe. Ich mache auch nicht die Mitgliedschaft in der SED jemandem zum Vorwurf. Das kann sich eben aus diesem Kontext ergeben haben. Den Unterschied mache ich dort, wo Menschen bewusst und absichtlich andere geschädigt haben, indem sie über sie berichtet haben, indem sie gespitzelt haben und das auch weitergeliefert haben, meine Damen und Herren.
(Beifall CDU, SPD, Gruppe der FDP)
Und das war bei inoffiziellen Mitarbeitern in aller Regel der Fall. Mit Ausnahme weniger Fälle, wo vielleicht jemand erpresst worden ist, weil es eine medizinische Behandlung für sein Kind brauchte oder was auch immer, musste das niemand tun, meine Damen und Herren, auch nicht in einem Interhotel. Meine Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kollege Laudenbach, Sie würden sich selbst schützen, Sie würden Ihrer Familie dienen und Sie würden vor allem der Würde dieses Hauses dienen, wenn Sie von alleine die richtigen Konsequenzen ziehen würden und wenn Sie von alleine wenigstens zu dem stehen würden, was damals gewesen ist, und die Größe hätten, sich auch dafür zu entschuldigen.
(Beifall CDU, SPD, Gruppe der FDP)
Ich will da auch noch eins sagen: Meine Mutter war Dozentin an der Fachschule für Gaststätten und Hotelwesen, sie wird heute noch mit ihren knapp 87 Jahren zu Seminargruppentreffen eingeladen. Die Anzahl derer, die sich dort so haben missbrauchen lassen, ist in überschaubarer Größenordnung, meine Damen und Herren.
(Beifall Gruppe der FDP)
Ich will auch an die Mitglieder der AfD-Fraktion ganz klar und deutlich sagen: Sie werfen ja immer wieder gern anderen Fraktionen im Hause vor, unglaubwürdig zu sein. Sollten Sie je über so etwas wie Glaubwürdigkeit verfügt haben, ziehen Sie jetzt die einzig mögliche Konsequenz und distanzieren Sie sich von dem Kollegen.
(Beifall CDU, SPD, Gruppe der FDP)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, „Tischbestellung für Klaus“: Manche Rechnung muss man halt auch später noch bezahlen. Danke schön.
(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
Gruppe der FDP)
Bericht der Kommission zur Überprüfung von Abgeordneten gemäß § 42 i des Thüringer Abgeordnetengesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, der größte Lump im Land ist der Denunziant. Das war der Leitspruch meines Vaters, mit dem ich groß geworden bin. Und ich kann sagen, dass ich alles hasse, was mit Bespitzelung und Ausspionieren von Menschen einhergeht. Ich stehe dafür, dass Menschen ein Recht auf Privatsphäre haben und dass die Gedanken frei sind, so wie es der Kinderchor letzten Mittwoch auf der Wartburg während der Festveranstaltung zum 30. Jahrestag der Thüringer Verfassung gesungen hat.
(Beifall CDU)
Mir geht es auch gar nicht in erster Linie um den Kollegen Lauterbach –
(Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE:
Um den geht es ja auch nicht!) Laudenbach. Denn wenn er so ein Denunziantenlump war, gehört er in kein Parlament. Mich macht aber die Vorgehensweise stutzig. Der dargestellte Bericht von dem Prozess von unserer Landtagspräsidentin klingt auf den ersten Blick schlüssig und überzeugt mich, dass es ein sachliches Vorgehen gab.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Aber?) Aber wenn ich mir die Stellungnahme von dem Herrn Laudenbach anhöre, kann ich das mit meinen Erfahrungen aus DDR-Zeiten voll nachvollziehen. Ich konnte dem Bericht nicht entnehmen, dass es irgendwelche Beweise für so eine Tätigkeit gibt, sondern es nur auf Indizien aufgebaut worden ist.
(Beifall AfD)
Und wenn hier von „Opfern“ geredet worden ist, tauchen in dem Bericht auch keine Opfer auf und welche Nachteile sie erlitten haben. Nach den Erkenntnissen des Bürgerrechtlers Roland Jahn, der der letzte Leiter der Stasi-Unterlagen-Behörde war, gab es auch folgende Sachverhalte: Ein Mitarbeiter berichtet seinem Vorgesetzten im Rahmen seiner Dienstaufgabe. Der Vorgesetzte ist zugleich aktenanlageberechtigter IM und legt die Mitschriften zusätzlich zu den Dienstunterlagen in einer Stasi-Akte ab, von der der Mitarbeiter gar nichts weiß. Auch so können IM-Legenden entstehen und Identifikationen der IMs waren nicht offensichtlich.
(Beifall AfD)
Während meines Physikstudiums bot man mir eine Stelle im Außenhandel von Zeiss an. Wow, für jemanden wie mich, der von Kindheit an Fernweh hatte, war das eine grandiose Chance. Nur, an diese Stelle waren Auflagen gekoppelt, die ich aufgrund meiner Erziehung und meiner Überzeugungen nicht akzeptierte. So habe ich auf meinen Traumjob verzichtet. Unabhängig davon gab es später in meinem Berufsleben Gespräche, in denen ich von meinem Vorgesetzten befragt worden bin zu Kollegen: Wie schätzt du den Kollegen fachlich ein, ist er zuverlässig, wie bewertest du ihn, wäre er für diese Funktion geeignet? – Das war üblich. Ob der Vorgesetzte ein IM war, das wusste ich nicht. Dazu gehörte sehr viel Empathie, das herauszugeben. Eigentlich dachte ich, dass mit der deutschen Einigung derartige Gespräche vorbei seien.
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Sie de-
nunzieren sich!) Doch ich wurde eines Besseren belehrt. Als ich mich im Hochtechnologiemarkt in meinem Unternehmen bewegte, standen plötzlich zwei nette Herren vom BND in meinem Büro, die mich als Erstes belehrten, dass ich in keiner Weise einer Straftat verdächtigt werde, aber, wenn ich mich bei den Gesprächen nicht kooperativ zeige, die Entwicklung für mich und mein Unternehmen beeinträchtigt werden könne.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Hä, der BND?) Ich habe mich in all diesen Gesprächen, sowohl in der DDR als auch in der BRD, von meinen Moralgrundsätzen leiten lassen.
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Denken
Sie mal über Geheimdienste nach!) Ich war kooperativ, aber nie ein Denunziant.
Bericht der Kommission zur Überprüfung von Abgeordneten gemäß § 42 i des Thüringer Abgeordnetengesetzes
Und ich frage mich, wie ein Mensch etwas bereuen soll, was er nie getan hat.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Ein pures Geschwurbel!)
Bericht der Kommission zur Überprüfung von Abgeordneten gemäß § 42 i des Thüringer Abgeordnetengesetzes
Meine Damen und Herren, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Gäste, ich habe überhaupt keinen Zweifel, dass die Kommission, deren Bericht wir heute gehört haben, sehr ernsthaft, sehr sorgfältig und keinesfalls leichtfertig dieses Überprüfungsverfahren durchgeführt und den Bericht und die Feststellungen in aller Ernsthaftigkeit getroffen und verfasst hat. Insofern gebührt es der Respekt gegenüber der Kommission, den Mitgliedern der Kommission und auch der geleisteten Arbeit und dem Bericht, diesen Bericht heute hier als Parlament entsprechend den gesetzlichen Regelungen im Thüringer Abgeordnetengesetz zur Kenntnis zu nehmen, öffentlich zu machen und nicht mit einer Debatte oder Diskussion, Herr Voigt, über die politischen und rechtlichen Unzulänglichkeiten und Mängel in Ihrem Entschließungsantrag zu überlagern, dem wir deshalb auch unsere Zustimmung geben. Ich will das auch an dieser Stelle kurz begründen, worin wir diese Mängel sehen, ohne die in der heutigen Debatte in den Vordergrund schieben zu wollen. Wir haben der Kommission 2019 – das ist verschiedenfach hier angesprochen worden – den gesetzlichen Auftrag gegeben, weil wir die Entscheidungen des Überprüfungsverfahrens von den politischen Mehrheitsverhältnissen hier im Thüringer Landtag weggenommen haben und wegnehmen wollten. Wir haben mit diesem Gesetz, das wir gemeinsam auf den Weg gebracht haben, die Grundlage und die Akzeptanz in Unkenntnis der noch zu treffenden Feststellungen und Berichte dafür geschaffen, dass die Feststellungen der Kommission in der Öffentlichkeit und auch im Sachverhalt endgültig sind und sich jeder nachträglichen politischen Infragestellung oder Würdigung entziehen. Herr Voigt, was Sie mit Ihrem Entschließungsantrag machen, ist, genau diese gemeinsam getroffene Entscheidung wieder rückgängig zu machen, indem Sie mit Ihrem Entschließungsantrag versuchen, die Feststellung und das daran geknüpfte Werturteil wieder in den politischen Raum zurückzuholen und zu einer politischen Mehrheitsentscheidung zu machen. Das kann man machen, wenn man sich einig ist. Ich will Ihnen aber sagen, dass denklogisch zu diesem Verfahren auch gehört, nämlich dann, wenn eine Mehrheit des Parlaments die Feststellung der Kommission nicht teilt, mit entsprechender Mehrheit eine entsprechende Feststellung hier im Landtag zu treffen. Das, meine Damen und Herren Abgeordneten, wollten wir als Gesetzgeber verhindern, dass eben die Auseinandersetzung und die Feststellung, die Grundlage einer gesellschaftlichen und öffentlichen Debatte als Teil der Aufarbeitung von DDR-Geschichte von persönlicher Verantwortung ist, eben nicht seine Grundlage in politischen Mehrheitsentscheidungen des Landtags hat. Und – das sage ich in aller Ehrlichkeit und auch ganz transparent – auch Ihre Feststellung in Punkt 3, dass wir eine Zusammenarbeit mit Abgeordneten ausschließen, denen eine Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit nachgewiesen wurde, ist nun auch wirklich wenig konsequent. Wie alle wissen, waren Mitglieder meiner Fraktion bis 2019 nachweislich inoffizielle Mitarbeiter für das Ministerium für Staatssicherheit oder für die Abteilung I der Kriminalpolizei der DDR. Und nicht nur Abgeordnete meiner Fraktion, sondern auch Abgeordnete der Fraktionen der Grünen, der SPD und auch der Fraktion der CDU haben mit den Abgeordneten Kuschel und Leukefeld hier im Landtag verhandelt, zusammengearbeitet, in Gremien gesessen, Gesetzesvorhaben ausgehandelt und gemeinsam politische Entscheidungen getroffen. Den wesentlichen Unterschied hat Thomas Hartung in seinem Redebeitrag hier genannt. Es kommt gar nicht darauf an, einfach nur die formelle Tätigkeit festzustellen, sondern es kommt darauf an, was Inhalt der Tätigkeit war und wie die jeweiligen Menschen mit ihrer eigenen Biografie umgehen. Wie Sie wissen, war ich viele Jahre auch im Überprüfungsgremium die Vertrauensperson des Abgeordneten Frank Kuschel. Ich könnte das trotz aller Kritik aus mehreren Gründen immer guten Gewissens sein. Erstens ist der Abgeordnete Kuschel seit 1990 transparent, offen mit seiner Biografie umgegangen und hat die Akten auch allen öffentlich zugänglich gemacht und hat sich in vielen Diskussionsrunden seiner persönlichen Verantwortung gestellt. Er hat zweitens gesagt, seine Tätigkeit für das MfS war ein Fehler, den er bereut. Er hat drittens festgestellt, was Gründe in seiner persönlichen Biografie, in seinem persönlichen Verhalten waren, die dazu beigetragen haben, dass er diesen Fehler begangen und sich im Nachhinein eben genau dieser Auseinandersetzung gestellt hat. Diese drei Gründe haben es mir sehr leicht gemacht, mich als Vertrauensperson in diesem Überprüfungsverfahren mit einzubringen, und haben es mir auch sehr einfach gemacht, mit dem Abgeordneten Kuschel im Nachgang gemeinsam zu arbeiten. Das ist eine sehr persönliche Bemerkung, die ich hier machen wollte. Deswegen, glaube ich, sollten wir auch in solchen Verfahren akzeptieren, dass wir jetzt die Feststellungen der Kommission, die es in überhaupt keiner Weise in Zweifel zu ziehen gibt, und die Erwiderung des Abgeordneten und seiner Vertrauensperson auch zur Kenntnis genommen haben. Und hier – da gebe ich allen meinen Vorrednern recht – haben wir den wesentlichen Unterschied zu manch anderen Abgeordneten in diesem Thüringer Landtag tatsächlich auch erlebt und erfahren. Aber die reine Feststellung des Ausschlusses einer Zusammenarbeit nur an der formellen Feststellung einer Tätigkeit des MfS festzumachen, macht an einem Punkt deutlich, wie unzulänglich die Aufarbeitung persönlicher Verstrickung, persönlicher Schuld in der DDR in den letzten Jahren immer gewesen ist. Ich glaube, Herr Voigt, wir haben mit dem Abgeordnetengesetz 2019/2020 im Thüringer Landtag eigentlich eine gute Grundlage gelegt, diese Unzulänglichkeiten zu überwinden. Ihr Antrag hebt ein Stück weit diese Unzulänglichkeit wieder hervor. Aber noch mal: Wir werden diesem Antrag zustimmen, weil wir glauben, dass es der Respekt gegenüber der Kommission gebietet, dass wir eben genau diese Diskussion grundsätzlicher Natur zwar heute ansprechen, aber nicht führen, sondern heute im Mittelpunkt steht die Entscheidung, steht der Bericht, steht die Feststellung der Kommission. Die zu bewerten, ist Aufgabe eines jeden Einzelnen. Dies ist Aufgabe auch der Öffentlichkeit, dies ist Aufgabe der Medien. Ich möchte mich bei der Kommission bedanken, dass sie ihre Aufgabe verantwortungsvoll auf der Grundlage dieses Gesetzes wahrgenommen hat und uns diese Möglichkeit gegeben hat, weiter die notwendige Aufarbeitung der DDR auch anhand solcher Erfahrungsberichte, die es letztendlich sind, fortführen zu können. Denn die Aufarbeitung von DDR-Geschichte, von systemischen, sage ich mal, Ursachen für Unrecht und auch für die Geschehnisse, wie jemand in persönliche Verantwortung, in persönliche Schuld gelangen kann, ist nach wie vor notwendig, auch mit Blick auf künftige Gestaltung von Gesellschaft. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Bericht der Kommission zur Überprüfung von Abgeordneten gemäß § 42 i des Thüringer Abgeordnetengesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, ich kann das Ganze ja nicht unwidersprochen so stehen lassen, auch wenn ich Sie natürlich nicht überzeugen werde. Aber ich möchte schon noch mal darauf hinweisen, dass Sie sich in einer Tour in Widersprüche verwickeln, und zwar innerhalb von wenigen Sätzen. Das gilt in allererster Linie für die Frau Präsidentin, die auf die Erklärung hier am Pult von mir noch mal reagiert hat. Sie müssen sich schon ein bisschen entscheiden, Frau Präsidentin. Entweder ist der Gehalt der Tätigkeit des Abgeordneten Laudenbach maßgeblich für die Beurteilung oder er ist es nicht. Aber Sie können nicht innerhalb von zwei, drei Sätzen jeweils widersprüchliche Entscheidungen treffen. Oder aber bei der Frage der Definition, was eigentlich Beurteilungsgrundlage der Kommission ist: Entweder Sie handeln nach dem Wortlaut des Gesetzes und sagen, es kommt auf eine erwiesene Tätigkeit als inoffizieller Mitarbeiter an. Da können Sie aber nicht irgendwelche Sachverhalte aus einem IM-Vorlauf der Staatssicherheit nehmen, weil IM-Vorlauf bedeutet nun mal nicht IM. Das ist keine Tätigkeit als IM, da wird jemand abgeschöpft, der für das IM interessant ist, und das wissen Sie ganz genau. Und wenn Sie es nicht wissen, Frau Präsidentin, dann hätten Sie ganz einfach mal Ihren Sachverständigen Müller-Enbergs fragen können, denn im Stasi-Unterlagen-Archiv, also www.stasiunterlagen-archiv.de, da gibt es ein sogenanntes MfS-Lexikon und da könnten Sie nachlesen, was ein IM-Vorlauf ist, nämlich seit 1960 ein Verfahrensstadium, in dem eine Person als IM geworben werden soll. Es gibt also eine Absicht des MfS – und nicht unbedingt der Person –, aber eben noch kein IM ist. Was bedeutet das? Das bedeutet, dass die Voraussetzungen für Ihre eigene Prüfungsgrundlage gar nicht vorhanden sind. Und das hätten Sie wissen können. Ihr Sachverständiger hätte es auf jeden Fall wissen müssen. Warum hätte er es wissen müssen? Weil dieser Eintrag im Stasi-Unterlagen-Archiv, im Lexikon, von ihm stammt.
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Sehr offen-
sichtlich!) So ein Zufall, dass Ihnen das entfallen ist bei der Begutachtung von Dieter Laudenbach. Ansonsten auch wieder, was Sie gesagt haben, Austausch von Telefonnummern. Ich nehme mal nur das eine Beispiel. Wo ist der Beleg, dass es ein Austausch war? Sie haben da Telefonnummern stehen im Stasibericht eines Stasimitarbeiters. Wo haben Sie die Erkenntnis her, dass das von Dieter Laudenbach kam? Sie haben es mal einfach angenommen und genau das ist das Problem. So wie Sie reden, so wie Ihr ganzer Text abgefasst ist, da steht viel von „müsste“, „dürfte“, „ist auszugehen“, „ist anzunehmen“ und ganz viel Konjunktiv. Wann bringt man das? Na, wenn man keine Fakten hat. Das ist doch klar. Sie haben sich doch schon durch Ihre eigene Semantik letztlich selbst entzaubert.
(Beifall AfD)
Dann kurz zu Ihrem Hinweis, es gebe ja jetzt neues Recht und die alten Fälle – Herbert Wirkner, ein viel krasserer Fall – wären nicht vergleichbar mit dem Fall Dieter Laudenbach, weil ein völlig neues Recht gilt. Das ist doch Unsinn. Das wissen Sie auch ganz genau, denn sowohl nach der alten als auch nach der neuen Rechtslage ging es immer um eine erwiesene Tätigkeit als inoffizieller Mitarbeiter – inoffizieller Mitarbeiter, erster Punkt, erwiesene Tätigkeit mit Unwertgehalt. Das sind eigentlich sogar drei Voraussetzungen. Insofern unterscheidet sich da gar nichts. Dass Sie jetzt natürlich diese Vergleichbarkeit nicht gern haben, weil die Vergleichbarkeit die Kommission, zu der Sie letztlich zählen, Sie nicht gut aussehen lässt und das ganze Haus natürlich ein Stück weit entzaubert, dass es hier um einen politischen Schauprozess geht, das ist mir auch klar. Aber das müssen Sie draußen den Leuten erklären können. Hier drin brauchen Sie ja niemanden mehr zu überzeugen. Dann noch mal kurz zur Zusammensetzung der Kommission. Da habe ich auch viel gehört: von Berufs wegen mit Aufarbeitung beschäftigt. Da stelle ich mir die Frage bei Frau Hübscher – sie ist, glaube ich, Sportmedizinerin gewesen, Stadträtin der Jenaer CDU –: Wo hat sie mit Aufarbeitung der Staatssicherheit zu tun gehabt? Michael Siegel, Ortsteilbürgermeister der CDU? Peter Wurschi, Mitarbeiter der Grünen im Bundestag: Er ist von Ihnen jetzt – okay – in dieses eine Amt gehoben worden. Der Einzige, der damit zu tun hat, ist der Herr Prof. Ganzenmüller, ein westdeutscher Wissenschaftler, der aber die praktischen Erfahrungen, wie Menschen in der DDR mit der Stasi zu tun hatten, was das für Herausforderungen mit sich gebracht hat, wie sie damit umgehen konnten, wo die Grenzen ethisch vertretbaren und ethisch nicht vertretbaren Handelns liegen, der das alles nur aus der Theorie kennt, aus der Praxis nicht. Im Übrigen hat er auch eine ganz klar ablehnende Haltung zur AfD. Also, wenn überhaupt etwas diese Kommission kennzeichnet, dann ist es die übergreifende Parteilichkeit, die übergreifende parteiische Ablehnung der AfD. Das haben wir damals nicht so gesehen. Ich gebe es zu. Es war vielleicht ein Fehler, da Vertrauensvorschuss zu geben. Den Fehler würden wir nicht noch mal machen.
(Beifall AfD)
Noch kurz zu Ihrer Aussage, der Gutachter hätte keine Kenntnis von der Person Dieter Laudenbachs gehabt. Mein Gott, das ist jetzt wirklich absurd. Schon bevor die Kommission tätig war und die erste Stellungnahme dazu abgegeben hat, war in allen Zeitungen Thüringens zu lesen, um wen es ging, nämlich um Dieter Laudenbach. Und das soll der Gutachter nicht gewusst haben? Also, nehmen Sie es mir nicht übel, das sind alles relativ absurde Versuche, im Nachhinein die ganzen Unzulänglichkeiten Ihrer Bewertungsgrundlage wieder gutzureden. Ich könnte jetzt haufenweise weiter ausführen zur SED-Mitgliedschaft, die Sie angeblich jetzt sozusagen fallen lassen, als Nebenvorwurf. Aber es stört Sie überhaupt nicht, dass eine falsche SED-Mitgliedschaft in dieser Akte durch den MfS-Mitarbeiter vermerkt ist. Dazu lassen Sie sich auch nicht weiter ein. Ich meine, Sie können ja alles behaupten, aber Sie müssen es doch begründen. Sie gehen aber nicht mal im Detail darauf ein, warum trotz dieser falschen Angabe der Bericht insgesamt aber richtig sein soll. Das erklären Sie nicht, weil Sie es nicht erklären können.
(Beifall AfD)
Wenn Sie Herrn Laudenbach vorwerfen, dass er trotz der Überzeugung, kein IM gewesen zu sein – die er aus meiner Sicht völlig zu Recht hat –, hier vor Ihnen nicht das Knie beugt, und dass ich als Vertrauensperson, der an seiner Seite zu stehen hat und das auch aus innerer Überzeugung tut, dass ich die Unzulänglichkeiten der Argumentation dieser Kommission vortrage, dass Sie mir das vorwerfen und zur Schande machen, das zeigt doch, was Sie für ein rechtsstaatliches Verständnis haben.
(Beifall AfD)
Ein politischer Angeklagter hat sich gefälligst nicht zu verteidigen. Das ist doch das, was Sie transportieren mit Ihrem Vorwurf,
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
So ein Quatsch!) sowohl gegen ihn als auch gegen mich. Der hat zu gestehen und hat sich dann in einen Sack zu kleiden und die Fraktion hat sich dann den politischen Schaden einzuhandeln und von dem Abgeordneten zu distanzieren.
(Beifall AfD)
Da haben wir doch das eigentliche Ziel, was Sie mit diesem Schauprozess hier veranstalten wollen. Sie wollen der AfD schaden. Sie wollen die politische Kraft der AfD schwächen, und dazu nutzen Sie die soziale Vernichtung eines untadeligen Menschen, nämlich von Dieter Laudenbach, zu dem wir auch weiterhin stehen werden.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Jetzt reißen Sie sich mal zusammen!) Ich sage Ihnen eins: Unsere Glaubwürdigkeit, die steht nicht hier auf dem Prüfstand. Die steht da draußen auf dem Prüfstand und ich habe überhaupt keine Angst, da draußen Rede und Antwort zu stehen. Ich bin mir auch sicher: Da treffe ich auf unbefangenere und unvoreingenommenere, neutralere Personen, denen ich das alles ohne Probleme erklären kann. Hier sind meine Worte vergebens.
(Beifall AfD)
Bericht der Kommission zur Überprüfung von Abgeordneten gemäß § 42 i des Thüringer Abgeordnetengesetzes
Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt nicht vor. Frau Abgeordnete Marx meldet sich noch mal zu Wort. Frau Abgeordnete, Sie haben noch 45 Sekunden.
Bericht der Kommission zur Überprüfung von Abgeordneten gemäß § 42 i des Thüringer Abgeordnetengesetzes
Es geht ja auch relativ schnell. Verehrte Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, dass wir hier Schauprozesse führen würden, diesen Vortrag muss man wirklich in das Reich des Absurden zurückweisen.
(Beifall SPD)(Zwischenruf aus der Fraktion der CDU:
Skandal!) Ein Schauprozess ist es schon deswegen nicht, weil der Betroffene, der Kollege Laudenbach, jede Gelegenheit gehabt hat und auch gehabt hätte und auch heute hier gehabt hätte, sich selbst mal zu äußern. Das bedeutet nicht, die Knie zu beugen, sondern einen Arsch in der Hose zu haben. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)
Bericht der Kommission zur Überprüfung von Abgeordneten gemäß § 42 i des Thüringer Abgeordnetengesetzes
Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das sehe ich nicht. Die Ausschussüberweisung des Antrags ist nicht beantragt. Damit kommen wir direkt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/8991. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der CDU und der Gruppe der FDP. Wer stimmt dagegen? Das sind die Fraktion der AfD und die fraktionslose Abgeordnete. Gibt es Enthaltungen? Das sehe ich nicht. Damit ist der Antrag angenommen. Wir kommen damit vereinbarungsgemäß zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 26 Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/8932 Wird das Wort zur Begründung des Antrags gewünscht? Das sehe ich nicht. Dann hat zunächst Frau Abgeordnete Dr. Klisch für die SPD-Fraktion das Wort.
Ostdeutsche Wintersportstandorte auf Olympia-Niveau – Oberhofer Infrastruktur und Know-how nutzen, tragfähige Strukturen schaffen und gemeinsam Zukunftskonzepte entwickeln
Sehr geehrte Kollegen, sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, lassen Sie mich gleich zu Anfang eins hervorheben zu diesem Antrag: Thüringen hat in den letzten Jahren enorme Kraftanstrengungen unternommen, um unser traditionelles Wintersportzentrum in Oberhof nicht nur einfach zu erhalten, sondern mit einer hochmodernen, auf Nachhaltigkeit orientierten Sportstätteninfrastruktur auszustatten. Wir haben quasi keine Kosten und Aufwendungen gescheut, um zu zeigen: Wir Thüringer, wir können Wintersport. Ich denke, gerade die beiden letzten Weltmeisterschaften zu Anfang dieses Jahres haben das gezeigt. Die Oberhofer unterstützen den Wintersport aus vollstem Herzen. Thüringen ist Wintersportland und hier sind, sei es der Thüringer Schlitten- und Bobsportverband oder auch Rodeln oder Biathlon, was auch immer, diese Sportarten zu Hause. Deshalb ist es auch genau richtig und wichtig, dass der Thüringer Bobsportverband Oberhof nun als Ersatzaustragungsort zumindest für die olympischen Rodelsportwettkämpfe 2026 ins Gespräch gebracht hat. Da gebe ich Ihnen vollkommen recht. Das ist der richtige Weg, da letztendlich der Satz „The show must go on“ auch hier zutrifft, denn es besteht eine harte Konkurrenz zwischen den Wintersportaustragungsorten und wir müssen einfach all unsere Kraft darauf verwenden, als Oberhof und als Thüringer hier immer weiter sichtbar zu sein. Aber, liebe CDU, es ist natürlich nicht seriös, einfach in irgendwelchen Pressemitteilungen von der sogenannten Ramelow-Regierung zu verlangen, sie müssten eben einfach mal XYZ machen und dann wäre das mit diesen Rodelwettkämpfen zu Olympia schon geritzt. Denn so simpel funktioniert weder Olympia noch der Wintersport. Ich glaube, es ist für alle Sportler, die 2026 anstreben, bei Olympia dabei zu sein, schon extrem schwierig, dass der Rodel- oder Bobsport gar nicht in Cortina d‘Ampezzo stattfinden wird, also dass sie sozusagen vom eigentlichen Austragungsort getrennt werden. Deswegen sollten wir auf jeden Fall auch im Sinne der Sportler eins im Blick haben: Es wäre wichtig, dass natürlich bei so einer Olympiabewerbung oder bei so einem Ersatzaustragungsort die Sportler zumindest in Sachen Rodeln, Bob und Skeleton auch zusammen ihren Sport austragen können. Und es wäre auch noch wünschenswert, wenn das Ganze nicht so weit weg wäre von Cortina. Insofern sind da ein paar Gegebenheiten, Fakten, die wir auch als rot-rot-grüne Landesregierung oder als Parlamentarier oder wie auch immer, die wir Thüringer leider nicht beeinflussen und eben auch überhaupt gar nicht ändern können. Wenn man diese Tatsache einfach mal nüchtern konstatiert, bedeutet es aber nicht im Umkehrschluss, dass wir Olympia nicht denken dürfen. Ich glaube, wir in Thüringen dürfen durchaus Olympia auch im Wintersport denken. Deswegen finde ich die Anregung absolut begrüßenswert. Ich finde, das klingt auch nach einem wirklich guten Plan, dass wir uns auch mit den Sachsen zusammentun. Denn die Sachsen haben in der Tat auch wichtige traditionelle Wintersportzentren. Warum nicht einfach zusammengehen, warum sich nicht gemeinsam für mögliche weitere Olympiaden bewerben? Aber das – und da müssen wir uns natürlich ehrlich machen – wird erst irgendwann in der Zukunft sein. Und in der Zukunft gibt es einen Wermutstropfen, der sich Klimawandel nennt. Ich denke, diesen Klimawandel sollten wir natürlich auch mit bedenken. Deswegen würde ich für meine Fraktion beantragen, dass wir Ihren Antrag auf jeden Fall im zuständigen Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport diskutieren und – das wäre unser Anliegen – dass wir hierzu auch eine große Anhörung machen und Vertreter nicht nur aus Oberhof und den Regionen, auch den sächsischen Regionen, sondern auch Vertreter des sächsischen Landessportbunds, des Thüringer Landessportbunds, der Wintersportfachverbände, des DOSB und natürlich auch Experten zum Klimawandel in den Mittelgebirgen mit hinzuziehen, um uns einen guten Plan zu machen, wie wir in Zukunft Wintersport in unserer Region halten können und wie wir aber auch nachhaltig unsere Mittelgebirgsregion allgemein für den Sport ertüchtigen können. Ich glaube, im Rahmen so einer Anhörung wird sich einiges schöpfen lassen und wir könnten dadurch natürlich Ihr CDU-Papier qualitativ noch deutlich voranbringen. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Ostdeutsche Wintersportstandorte auf Olympia-Niveau – Oberhofer Infrastruktur und Know-how nutzen, tragfähige Strukturen schaffen und gemeinsam Zukunftskonzepte entwickeln
Als Nächster erhält für die CDU-Fraktion Herr Abgeordneter Voigt das Wort.
Ostdeutsche Wintersportstandorte auf Olympia-Niveau – Oberhofer Infrastruktur und Know-how nutzen, tragfähige Strukturen schaffen und gemeinsam Zukunftskonzepte entwickeln
Sehr geehrte Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Klisch, schönen Dank für die Einführung. Im Kern geht es aber um die Frage, was wir hier für eine Riesenchance auch haben und ob wir sie gemeinsam angehen oder ob wir erst mal gucken, wie andere Länder in die Vorlage gehen. Der Thüringer Schlitten- und Bobsportverband hat gesagt, Mensch, wir können das, weil wir gesagt haben und weil wir das Anfang des Jahres gesehen haben: 160.000 Besucher allein bei den Wettkämpfen zum Rennrodeln und zum Biathlon, über 1.000 freiwillige Helfer, die mitgetan haben, die jedes Jahr das erfolgreich über die Bühne bringen. Land und Bund haben 120 Millionen Euro investiert. Und jetzt geht es um eine simple Frage: Wollen wir gemeinsam die Chance ergreifen, die sich ergeben hat, weil Cortina d‘Ampezzo gesagt hat, nein, sie können das nicht, und wir sagen, ja, wir Thüringer können das? Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie das Zeichen setzt, den Mut hat, die Vision hat, zu sagen: Ja, wir können das und wir holen die Olympiade nach Thüringen.
(Beifall CDU)
Thüringen ist die beste Adresse, wenn es um so was geht. 33 Jahre nach der friedlichen Revolution haben wir die Chance, in Oberhof im Thüringer Wald die Olympiade in den Freistaat zu holen. Das ist etwas, was es zu diskutieren gilt, nicht nur, weil wir Weltklasseleistungen erbringen, nicht nur, weil wir die Kapazitäten und Möglichkeiten haben, sondern weil in Thüringen und im Thüringer Wald das natürlich auch zur Identität mit dazugehört. Jeder hat irgendwie einen direkten oder indirekten Bezug dazu. Deswegen macht uns Wintersport aus. Das ist die übergreifende Frage. Im Kern geht es aber auch darum, dass wir diese Sportart, in der Thüringen weit über die Landesgrenzen hinaus bekannt und erfolgreich ist, auch weiterhin sichern. Das, was wir hier im Hohen Haus schon häufiger diskutiert haben, nämlich die Frage: Was ist eigentlich das Nutzungskonzept für Oberhof über die Weltmeisterschaften hinaus? Was machen wir eigentlich bei einer Lizenzierung, die wir bis zum Jahr 2026 für die Wintersportwettkämpfe gesichert haben? Was ist unser Angebot als Thüringen? Was ist das langfristige Konzept? Ja, Gabalier und Roland Kaiser – klingt alles nett. Aber im Kern geht es doch um die Frage, dass wir mit erfolgreichem Sport Menschen überzeugen wollen, dass wir ein tolles Land sind, dass es um die Zukunft dieses Standorts Oberhof geht. Und wenn man sich das anschaut, ist es doch so, diese Chance zu ergreifen und sich auch zu bemühen –, wie erfolgreich wir eigentlich sind, das sieht man schon allein daran, dass es bei der letzten WM hier in Thüringen insgesamt neun Entscheidungen gegeben hat. Acht Goldmedaillen hat Deutschland gewonnen und fünf sind nach Thüringen gegangen. Wenn man sich das anschaut, dann heißt das, wir sind Wintersportland, wir wollen die Olympiade und dafür muss es eine gemeinsame Kraftanstrengung geben, hier im Hohen Haus, aber auch mit den sächsischen Kollegen, denn dann ist das auch ein Zeichen für Ostdeutschland in Gänze. Ich finde, das wäre ein tolles Zeichen für uns.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Was spricht für Oberhof? Wir haben die modernste Bahn der Welt, wir haben die nachhaltigste Bahn der Welt, wir haben die fleißigsten Helfer, wir haben die meisten Rodelfans, die es gibt, wir haben fleißige Gastronomen und Hoteliers und wir haben eine exzellente Anbindung. Das zusammengenommen spricht doch für eine Chance. Deswegen, Herr Holter, Sie sind heute da als Sportminister, das geht direkt an Sie: Das ist Ihr Job, dass wir 2026 auch ein Zeichen setzen an alle Menschen, dass Thüringen dieser Standort ist. Wir erwarten von Ihnen auch, dass Sie diesen Vorschlag ernsthaft unterstützen. Ich habe in den letzten zehn Tagen, wo die Debatte dazu stattgefunden hat, keine einzige Wortmeldung der Landesregierung gehört. Es ist eigentlich Ihre Chance, die Sie ergreifen sollten. Wenn wir Ihnen jetzt die Hand reichen, dann nehmen Sie diese Hand auch an! Es ist ein Riesenpotenzial für unseren Freistaat. Bitte gehen Sie da hinterher.
(Beifall CDU)
Die klangvollen Namen kennen wir alle. Wir sind Herz des internationalen Rodelsports: Johannes Ludwig, Silke Kraushaar, David Möller, Andi Langenhan, das sind alles Namen, die uns große Erfolge bescheinigt haben. Toni Eggert, Sascha Benecken, alle kamen aus Oberhof. Oder wenn wir uns jetzt Max Langenhan aus Friedrichroda anschauen – der ist Teamweltmeister, Titelaspirant in der deutschen Nationalmannschaft – und mittlerweile im Jugendbereich Antonia Pietschmann aus Ilmenau, eine 16-Jährige, die erfolgreich ist. All das sind die Leute, die zukünftig Olympiaden, Olympiamedaillen gewinnen wollen. Das können wir 2026 in Thüringen gemeinsam erreichen. Deswegen laden wir Sie ein, seien Sie nicht zaghaft, seien Sie nicht zögerlich. Ich weiß, das ist normalerweise der Modus Operandi, die Arbeitsweise dieser Landesregierung,
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
aber in dieser Frage wäre es, glaube ich, mal gut, da erfolgreich ranzugehen. Wir wollen das gemeinsam wuppen, damit wir 2026 den Besucherrekord bei der Olympiade in Oberhof erreichen. Alles Gute! Machen Sie bitte mit, im Bildungsausschuss diskutieren wir es. Aber nicht so lange diskutieren. „Machen“, das sollte wieder Modus einer Thüringer Landesregierung werden.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Ostdeutsche Wintersportstandorte auf Olympia-Niveau – Oberhofer Infrastruktur und Know-how nutzen, tragfähige Strukturen schaffen und gemeinsam Zukunftskonzepte entwickeln
Für die Fraktion Die Linke hat sich Herr Abgeordneter Korschewsky zu Wort gemeldet.
Ostdeutsche Wintersportstandorte auf Olympia-Niveau – Oberhofer Infrastruktur und Know-how nutzen, tragfähige Strukturen schaffen und gemeinsam Zukunftskonzepte entwickeln
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, zunächst einmal finde ich es gut, dass in einem Thüringer Sportland – und ich sage bewusst nicht nur „Wintersportland“, Kollege Voigt, sondern „Sportland“ – über Sport im Plenum geredet wird. Das sollten wir endlich auch mal für uns verallgemeinern, denn wir haben mehr zu bieten als nur Wintersport. Wir haben Radrennen, wir haben Schießsport in Suhl, wir haben alles Mögliche. Wir haben in Erfurt die Eislaufbahn usw. usf. Daran sollten wir auch an der Stelle denken. Deshalb bin ich ganz froh, dass man heute wieder über Sport in diesem Thüringer Landtag redet und dass wir hier auch eine Diskussion dazu haben. Ich möchte zu Ihrem Antrag gleich zu Beginn sagen, dass ich finde, dass das ein Gemisch aus unterschiedlichen Anträgen ist, die man eigentlich hätte stellen müssen. Auf der einen Seite geht es Ihnen – Sie haben doch ausschließlich davon gesprochen – um die Frage „Olympia in Thüringen“ und auf der anderen Seite geht es in Ihrem Antrag in den Punkten 4 bis 6 um die Rolle des Zweckverbands. Das sind für mich sicherlich in bestimmten Beziehungen Gemeinsamkeiten, aber hier sollte man doch einen kleinen Unterschied machen. Wenn wir über die Rolle des Zweckverbands und die Aufstellung des Zweckverbands reden, dann hat das verhältnismäßig wenig mit einer Olympiabewerbung Thüringens für den Rennrodelsport hier in Thüringen zu tun. Deshalb finde ich, das hätte man schon durchaus auseinandernehmen können und man hätte und kann da sicherlich auch noch im Ausschuss weiter darüber reden. Deshalb sage ich jetzt schon, wir werden uns einer Ausschussüberweisung nicht verwehren. Ich möchte aber auf ein paar Dinge mal ganz besonders eingehen. Sie sprechen davon, Thüringen hat viele Rennrodelweltmeister, Olympiasieger, alles hervorgebracht – das ist richtig. Es geht darum, auch nach 2026 den Rodelsport in Thüringen und den Biathlonsport in Oberhof weiter zu haben. Aber ich finde, die Landesregierung ist hier erst mal der falsche Ansprechpartner, denn hier geht es darum, dass die Spitzenverbände diese Anträge stellen. Und hier steht überall 2026, weil das ein ganz normaler Vorgang ist, dass die Internationale Biathlon-Union oder auch der Rennschlittenverband, der internationale, immer in Vier-Jahres-Rhythmen denkt und alle vier Jahre dann auch wieder die unterschiedlichen Wettkampfstätten für die Weltcups bestätigt. Und da ist nicht die Landesregierung erst mal maßgeblich. Da ist maßgeblich, dass die Spitzenverbände erst mal diese Anträge stellen, dass wir dann auch in diese Richtung hineinkommen. Also hier an dieser Stelle ist die Landesregierung – die Punkte 5 und 6 Ihres Antrags unter Punkt I – der falsche Ansprechpartner. Einen zweiten Punkt, den ich hervorheben möchte: Wenn man über eine Bewerbung redet, dann möchte ich wenigstens wissen, was so eine Bewerbung kostet, welche Dinge da eigentlich notwendig sind. Sie wollen mir doch nicht erzählen, Kollege Voigt, dass Sie nicht wissen, dass das Internationale Olympische Komitee auch einen gewissen Gigantismus hat und dass der natürlich nicht dazu führt, dass das ohne Kosten ist. Aber Sie sprechen nicht von Kosten. Und keiner weiß, wie die Bewerbungsunterlagen überhaupt aussehen. Also ich kenne keine und ich wüsste auch nicht, dass mittlerweile die Bewerbungsunterlagen in Deutschland eingetroffen sind – vielleicht ist es in den letzten zwei Tagen passiert, aber bisher waren sie nicht da; sie sind angefordert worden. Aber wir wissen nicht, was notwendig ist, um so eine Bewerbung überhaupt erst mal machen zu können, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ein dritter Punkt an der Stelle: Woher wissen wir denn, dass in Italien nicht noch einmal eine Prüfung läuft? Also zumindest nach meinem Kenntnisstand ist es so, dass die italienische Landesregierung doch ein wenig – ich sage es mal – peinlich berührt ist, dass man dort nicht in der Lage ist, solche Rennschlitten- und Bob-Olympischen Spiele dann auch in Italien durchführen zu können. Zumindest nach meinem Kenntnisstand gibt es derzeitig noch mal eine Prüfung der italienischen Regierung, ob nicht die Bahn in Silvano bei Turin, die ja schon einmal als Austragungsort fungiert hat, zu ertüchtigen ist oder ob nicht vielleicht doch ein Neubau infrage kommt. Auch das muss man, glaube ich, mit in Betracht ziehen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will aber auch ganz deutlich sagen, dass die Frage „Olympia“ für uns als Linke doch verhältnismäßig schwierig ist. Ich will auch begründen, warum wir im Moment einer insgesamten Bewerbung Thüringens, nicht nur Thüringens, sondern auch der Bundesrepublik im Moment sehr kritisch gegenüberstehen. Erstens: Der Schulsport in Deutschland ist in einer desolaten Situation, das wissen wir alle. Das 2017 von der Kultusministerkonferenz gestellte Ziel, in jeder Klassenstufe wöchentlich mindestens drei Stunden Sportunterricht zu gewährleisten, wird weiterhin deutschlandweit deutlich verfehlt. Ursachen sind vor allem das Fehlen von Sportstätten sowie Sportlehrerinnen und Sportlehrern. Gleiches gilt auch für den Schwimmunterricht. 60 Prozent aller Kinder können bis zum Ende der Grundschule nicht sicher schwimmen. Zweitens: Auch im Breitensport sowie im Gesundheits- und Rehasport gibt es zahlreiche Baustellen. Hier gibt es unvermindert einen großen Mangel an Sportstätten und Schwimmbädern, an finanzieller Förderung sowie an ehrenamtlichen Helfern, insbesondere an Übungsleiterinnen und Übungsleitern. Der Sanierungsstau – und da sage ich Ihnen auch für Thüringen nichts Neues – bei Sportstätten und Schwimmbädern wurde 2016 mit über 30 Milliarden Euro beziffert. Aufgrund zu geringer Mittel von Bund, Ländern und Kommunen ist das Defizit weiter gewachsen. Wir wissen auch in Thüringen, dass von 1 Milliarde Euro Sanierungsstau auszugehen ist. Der auch von der Linken geforderte „Goldene Plan Sportstätten“ in den kommenden 15 Jahren mit mindestens 1 Milliarde Euro pro Jahr durch die Bundesregierung wird nicht angegangen trotz eines Versprechens, das Herr Horst Seehofer in seiner Zeit als Minister auch mal gegeben hat. Und damit steht das weiter alles infrage. Drittens: Unbefriedigend ist auch die Förderung des Spitzensports durch den Bund. Die 2016 beschlossene Spitzensportreform war von Beginn an ungeeignet zur Lösung der Probleme und ist nun gescheitert. Ein ähnliches Schicksal scheint aus unserer Sicht auch der jetzt von der Ampelkoalition angestrebten Reform bevorzustehen. Und viertens: Mit ihrer Strategie „Sportgroßveranstaltungen“ betreibt die Bundesregierung eine Gigantomanie bei ausgewählten Sportevents – mit den European Championships 2022 in München, den Invictus Games 2023 in Düsseldorf oder der Fußballeuropameisterschaft der Männer 2024 –, während für andere große Sportveranstaltungen deutlich weniger Geld und Engagement des Bundes eingesetzt werden. Diese Gigantomanie lässt berechtigte Zweifel an den Versprechungen, dass Olympische und Paraolympische Spiele in Deutschland nachhaltig und bescheiden organisiert werden können.
(Beifall DIE LINKE)
Für uns als Linke steht im Vordergrund, dass wir nicht bei Olympia die immer fortwährende Gigantomanie weiter betreiben, sondern dass der olympische Gedanke im Mittelpunkt steht, nämlich völkerverbindend, jugendverbindend, damit wirklich wieder Olympia zu Olympia gemacht wird. Wir hoffen, dass wir bei allen berechtigten Forderungen und bei allen Wünschen, die wir haben – auch ich wünsche mir durchaus Olympische Spiele hier in Deutschland, aber nicht unter den Bedingungen, wie derzeit das Internationale Olympische Komitee vorangeht, wie das Internationale Olympische Komitee aus unserer Sicht heraus Geld zum Fenster hinausschmeißt, meine sehr geehrten Damen und Herren.
(Beifall DIE LINKE)
Ein letzter Satz: Ich habe gesagt, wir verschließen uns auch nicht einer Überweisung an den Bildungsund Sportausschuss. Wir sind bereit, weiter darüber zu diskutieren. Vor allen Dingen sollten wir darüber diskutieren, wie es gelingt, bisherige Veranstaltungen, Großveranstaltungen, die Weltcups in Oberhof, vor allen Dingen zukünftige Großveranstaltungen – beispielsweise plant der Thüringer Schießsportverband, wenn alles gut geht, eine Weltmeisterschaft 2030 im Schießsportzentrum in Suhl – zu sichern und solche Dinge weiter nach vorne zu bringen. Ich glaube, im Moment steht die Zeit nicht an, dass wir 2026 eine Teilolympiade weit weg von Cortina d‘Ampezzo hier in Thüringen durchführen sollten. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Ostdeutsche Wintersportstandorte auf Olympia-Niveau – Oberhofer Infrastruktur und Know-how nutzen, tragfähige Strukturen schaffen und gemeinsam Zukunftskonzepte entwickeln
Für die Gruppe der FDP erhält Abgeordneter Kemmerich das Wort.
Ostdeutsche Wintersportstandorte auf Olympia-Niveau – Oberhofer Infrastruktur und Know-how nutzen, tragfähige Strukturen schaffen und gemeinsam Zukunftskonzepte entwickeln
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen und Kolleginnen, liebe Zuschauer, Zuschauerinnen auf der Tribüne und, ich denke, auch viele Sportinteressierte und anders Interessierte an den Endgeräten, die der Debatte zuschauen und zuhören! Bei dem Diskussionsverlauf fällt erst mal ein Spruch ein: Schranken gibt es nur im Kopf. Von diesen haben wir jetzt wieder genug gehört. Ich glaube, wir müssen hier wirklich mal groß denken und sagen: Ja, Thüringen kann Olympia, Thüringen kann Winterolympia, Thüringen kann Wintersport. Allein die Bewerbung der Welt mitzuteilen,
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE:
Thüringen kann Landeshaushalt!) gibt eine PR, die unbezahlbar ist. Das drückt auch das Selbstbewusstsein aus, was dieser Freistaat mit sich bringen soll, sich den Aufgaben zu stellen, sie zu definieren und nicht erst mal das Haar in der Suppe zu finden.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Wir können uns jetzt alle wieder bekunden, wie wichtig und richtig der Wintersport für Thüringen ist. Das ist schön. Aber wenn es hart auf hart kommt, dann wird wieder gekniffen. Was Kollege Voigt gesagt hat, kann ich nur unterstreichen: Wir haben eine hervorragende Sportstätte geschaffen am Oberhofer Standort und wir haben bewiesen, dass wir dort hervorragende Wettkämpfe im Bereich von Rodeln und Skeleton durchführen wollen und können. Gleichzeitig bietet sich hier die Chance, gemeinsam mit dem Freistaat Sachsen und dem genauso hervorragenden Standort in Altenberg für das Bobfahren eben genau in die Lücke zu stoßen, die die Italiener jetzt mit der Durchführung der Olympischen Spiele in 2026 lassen. Ob die Bewerbung am Ende erfolgreich ist, was sie kostet, steht doch erst mal nicht an erster Stelle, sondern noch mal selbstbewusst zu sagen: Nein,
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE:
Was kostet die Welt?!) wir stellen uns dem. Wenn die Fragen auch noch so unbequem sind – wir haben das schon häufig diskutiert –, sind die Fragen, die hier gestellt werden, doch durchaus die richtigen. Wie können wir nämlich die Infrastruktur, die wir in Oberhof genutzt haben, auch weiter intensiv nutzen, weit über die Wintermonate hinaus? Kollege Montag hat eine Strategie zum Mountainbikefahren vorgelegt.
(Beifall Gruppe der FDP)
Nicht nur ein Konzert von Roland Kaiser und ähnlichen Dingen, die auch wichtig und richtig sind, ist hier zu nennen. Wie stellt sich Oberhof tatsächlich die Bewältigung dieser vielfältigen Aufgaben vor? Personalmangel und Finanzierung, all das sind doch wirklich Fragen, die wir stellen müssen. Was jetzt hier entgegengehalten wird – wenn du nicht mit der Zeit gehst, dann gehst du mit der Zeit. Also, auf die Entfernungen abzustellen, ich weiß nicht, es wird sicherlich der eine oder andere gelesen haben, die Weltmeisterschaften im Fußball 2026 finden in den USA, Kanada und Mexiko statt.
(Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE:
Größter Blödsinn, den es gibt!) Man kann ja mal die Entfernungen zwischen Mexiko City und Vancouver bzw. Toronto und Los Angeles und Atlanta zum Vergleich nehmen. Da kann man also fast zu Fuß laufen von Italien bis nach Oberhof, das spielt dann keine Rolle.
(Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE:
Das ist noch größerer Blödsinn!) Also es gibt da keine Notwendigkeit. Ich denke, die Olympischen Spiele in Paris sind da sehr gut organisiert, weil das wirklich alles in Paris und Umgebung – ich glaube, im Umkreis von 50 Kilometern – stattfindet. Das ist sicherlich machbar. Es wird viel Geld kosten, aber dass das Geld zum Fenster rausgeschmissen worden ist – gerade bei der Pariser Bewerbung und auch bei den deutschen Bewerbungen –, halte ich für falsch. Frau Klisch ist leider nicht mehr hier. Wenn wir jetzt alles damit negieren, der Klimawandel verhindert das, dann finden Olympische Spiele tatsächlich nicht mehr auf dem europäischen Kontinent statt, und das halte ich für ein fatales Signal.
(Beifall Gruppe der FDP)
Wir kämpfen also auch im Sportlichen mit den aufstrebenden Nationen aus China, aus Indien, aus den BRICS-Staaten, um auch hier zu zeigen, Europa ist nach wie vor Weltspitze. Das sollte auch ein Selbstverständnis sein, dass wir hier mitspielen im Sinne des Bewerben-Könnens und wirklich auch nicht hier kneifen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Die Bewerbung heißt noch lange nicht, dass wir die Olympischen Spiele am Ende bekommen. Der BSD hat ja nun auch angesagt, okay, wir lassen uns die Unterlagen mal zustellen, schauen, was wir da machen können. Aber nochmals: Ich halte das für ein wichtiges Zeichen, auch im Sinne – und das hat ja auch einer meiner Vorredner gesagt – für den Nachwuchs, dass wir uns auch eine Zukunft für den Bobsport und für die anderen Wintersportarten in Thüringen vorstellen können. Auch das bringt ja Talente an die Standorte hier. Und wir haben ein bisschen nachgelassen, die olympischen Bilanzen waren teilweise noch besser in den letzten Jahren, und deshalb unser klares Go. Lasst uns auf die Bewerbung aufspringen, klar, gern nach einer Diskussion im Ausschuss und – das kann ich auch nur wiederholen – da bitte keine Langeweile, also eine schnelle Entscheidung treffen. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
Ostdeutsche Wintersportstandorte auf Olympia-Niveau – Oberhofer Infrastruktur und Know-how nutzen, tragfähige Strukturen schaffen und gemeinsam Zukunftskonzepte entwickeln
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Herr Abgeordneter Müller das Wort.
Ostdeutsche Wintersportstandorte auf Olympia-Niveau – Oberhofer Infrastruktur und Know-how nutzen, tragfähige Strukturen schaffen und gemeinsam Zukunftskonzepte entwickeln
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen und Kolleginnen, vor zwei Wochen wurde bekannt, dass die Schlittensportwettbewerbe der Olympischen Spiele 2026 nicht in Italien ausgetragen werden können. Dies nahm der Thüringer Schlitten- und Bobsportverband zum Anlass, die Rennschlittenbahn in Oberhof als Ausweichstandort für die Rodelwettbewerbe ins Spiel zu bringen. Auf dieser Grundlage hat die CDU nun eine parlamentarische Initiative ergriffen. Dies ist an sich schon ein erstaunlicher Vorgang, denn bisher haben wir es mit nicht mehr als einem inoffiziellen Angebot eines Thüringer Sportfachverbands zu tun, einem Angebot, das mit den jeweiligen anderen Fachverbänden auf Bundes- und Landesebene und dem für die Olympischen Spiele zuständigen DOSB noch gar nicht abgestimmt werden konnte. Der Bob- und Schlittenverband für Deutschland hatte sich zunächst ablehnend geäußert und bleibt bei der Thematik auch weiterhin sehr zurückhaltend – ich zitiere –: „Erst nach Bekanntgabe der Rahmenbedingungen sollte dazu eine Abstimmung zwischen dem DOSB und dem BSD erfolgen, aus der dann die weiteren Schritte abgeleitet werden.“ Angesichts dieser Sachlage sollen wir nun hier im Landtag einen an die Landesregierung gerichteten Forderungskatalog beschließen. Dies offenbart ein merkwürdiges sportpolitisches Verständnis.
(Beifall DIE LINKE)
Von der verfassungsrechtlich festgelegten Autonomie des Sports scheint die CDU – und auch die FDP – jedenfalls nicht allzu viel zu halten. So wird die Landesregierung beispielsweise in Ziffer III.3 des Antrags aufgefordert, sich für den Verbleib der Schlittensportarten im olympischen Programm einzusetzen. In Deutschland gibt es allerdings einen Grundsatz. Demnach ist die Autonomie des Sports zu wahren. Eine Festlegung von Sportarten für das Olympiaprogramm gehört ganz sicher nicht in den politischen Raum und auch bei der Frage einer möglichen Olympiabewerbung wird die Autonomie des Sports missachtet. So soll die Landesregierung nach Ziffer III.2 zusammen mit Sachsen ein Konzept für künftige Olympiabewerbungen ab dem Jahr 2034 erarbeiten. Dies ist allerdings ein Vorgriff auf die Entscheidungsfindung des DOSB. Zur Erinnerung: In München hatten sich die Bürgerinnen 2013 in einer Volksabstimmung gegen eine Bewerbung für Olympische Winterspiele ausgesprochen. In Hamburg scheiterte 2015 eine Bewerbung für Sommerspiele ebenfalls an einem Referendum. Der DOSB hat daraus die Konsequenzen gezogen und möchte nun zunächst im Rahmen einer ergebnisoffenen Dialog- und Informationsinitiative eine mögliche Bewerbung vorbereiten. Derzeit werden dazu Dialogforen in mehreren Städten veranstaltet. Die Ergebnisse aus diesen Foren sollen im Dezember vorgestellt werden. Für eine mögliche Bewerbung für die Winterspiele kommen entweder die Jahre 2038 oder 2042 in Betracht. Bevor der Sport also eine Entscheidung über eine mögliche Bewerbung getroffen hat, sollen wir uns hier im Landtag bereits dazu im Jahre 2023 positionieren. Wir halten dies jedenfalls für nicht sinnvoll. Nach all diesen formalen Bedenken gegen den Antrag möchte ich aber auch noch auf einige inhaltliche Punkte aufmerksam machen, beispielsweise auf den ganz erheblichen Standortnachteil der Rennschlittenbahn in Oberhof für die Austragung von olympischen Wettbewerben. Nach den hohen Investitionen für die WM 2023 ist sie zwar zweifellos eine der modernsten und nachhaltigsten Kunsteisbahnen weltweit und wäre sicherlich auch für die Austragung von olympischen Wettbewerben geeignet, allerdings könnten in Oberhof lediglich die Rodelwettbewerbe ausgetragen werden. Für die Austragung von internationalen Bob- und Skeleton-Wettkämpfen ist die Bahn nicht geeignet. Um solche Wettkämpfe durchführen zu können, hatte die DDR in den 80er-Jahren im sächsischen Altenberg eine zweite Rennschlittenbahn errichten lassen. Übrigens hat Altenberg bereits angekündigt, als Ausweichstandort für 2026 nicht zur Verfügung zu stehen. Schon allein aufgrund dieser Nachteile ist es also sehr uwahrscheinlich, dass Oberhof für 2026 zum Zuge kommen wird. Und auch auf die Zeit nach 2026 sollte man bezüglich einer potenziellen Beteiligung von Thüringer Sportstätten an der Austragung von Olympischen Spielen einen kritischen Blick werfen. Denn das IOC tut sich gegenwärtig sehr schwer, für die Austragung von Winterspielen überhaupt noch geeignete Bewerber zu finden. So musste die Vergabe für 2030 in das nächste Jahr verschoben werden. Vor Kurzem hat mit Sapporo die aussichtsreichste Bewerberstadt ihre Pläne aufgegeben. Selbst in klassischen Wintersportländern wie der Schweiz sind Bewerbungspläne regelmäßig am Widerstand der Bevölkerung gescheitert. Und die Vorbehalte gegen das IOC haben natürlich ihre Berechtigung. Dazu reicht es bereits aus, auf die unzähligen Korruptionsskandale, auf die Nähe zu diktatorischen Regimen und auf die Missachtung von Nachhaltigkeitskriterien wie bei den Spielen in Sotschi oder in Peking hinzuweisen. Aber selbst beim IOC scheint es mittlerweile hinsichtlich der Zukunft der Winterspiele zu einem Umdenkprozess zu kommen. Auf der letzten IOC-Session im Oktober wurde ein Bericht zum Einfluss des Klimawandels auf potenzielle Veranstaltungsorte vorgestellt. Demnach könnten 2040 wegen fehlender Schneesicherheit nur noch in zehn Ländern Winterspiele ausgetragen werden. IOC ‑ Präsident Bach sagte: Man müsse angesichts des dramatischen Einflusses des Klimawandels auf die Winterspiele über die Einführung eines Rotationssystems nachdenken und die Zusammenstellung des Programms überdenken. Wie eingangs schon geschildert, kommt eine deutsche Bewerbung für Winterspiele erst für 2038 oder 2042 infrage. Angesichts der Überlegungen des IOC und vor dem Hintergrund der sich beschleunigenden Klimakrise ist es sehr unwahrscheinlich, dass in den Mittelgebirgen Europas überhaupt noch Austragungsorte für olympische Winterwettbewerbe gefunden werden können. Der Antrag der CDU blendet die von mir aufgeführten Aspekte aus, die Autonomie des Sports wird nicht geachtet, die Standortnachteile der Rennschlittenbahn und die Zukunftsfähigkeit des Wintersports unter den Bedingungen der Klimakrise werden nicht thematisiert. Der Antrag ist in dieser Form von unserer Seite her nicht zustimmungsfähig. Einer Überweisung an den Ausschuss werden wir uns allerdings nicht verwehren. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
Ostdeutsche Wintersportstandorte auf Olympia-Niveau – Oberhofer Infrastruktur und Know-how nutzen, tragfähige Strukturen schaffen und gemeinsam Zukunftskonzepte entwickeln
Als nächster Redner hat für die AfD-Fraktion Herr Abgeordneter Thrum das Wort.
Ostdeutsche Wintersportstandorte auf Olympia-Niveau – Oberhofer Infrastruktur und Know-how nutzen, tragfähige Strukturen schaffen und gemeinsam Zukunftskonzepte entwickeln
Sehr geehrte Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer! Vielen Dank, Herr Korschewsky, da Sie doch sehr zutreffend das Regierungsversagen Ihrer eigenen Regierungskoalition im Bereich der Sportförderung, aber auch im Bereich der Bildung,
(Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE:
Zuhören – Bund!) im Bereich des Sportunterrichts beschrieben haben. Vielen Dank noch mal dafür und hoffentlich bleibt was hängen und die Landesregierung kommt entsprechend zu Potte.
(Beifall AfD)
Einigkeit herrscht weitgehend darüber, dass die Sportstätteninfrastruktur in Oberhof Weltklasseniveau erreicht hat. Seitens des Landes wurde sehr viel Geld investiert und deshalb braucht es jetzt auch langfristige Planungen und Initiativen, um uns sportlich und touristisch in Oberhof sattel- und zukunftsfest zu machen.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Sie
haben doch aber gerade von „Versagen“ gesprochen!) Nachdem die Organisatoren der Olympischen Winterspiele 2026 im italienischen Cortina und Mailand kurzerhand festgestellt haben, dass sie nicht in der Lage sind, ihre Rennschlitten- und Bobbahnen entsprechend herzustellen, ist die Idee des Thüringer Schlitten- und Bobsportverbands, als Ausweichstandort einzuspringen, natürlich verständlich. Denn wir haben nun mal auf dem Rennsteig die modernste Rodelbahn der Welt und dazu auch die langjährigen Erfahrungen, internationale Wettbewerbe dort auszutragen. Jedoch sollten wir bei aller Euphorie in der Sache realistisch bleiben. Es gibt verschiedene Meldungen und Tatsachen, die uns tatsächlich den Wind aus den Segeln nehmen. Laut Vorstand des Deutschen Bob- und Schlittenverbands Thomas Schwarz seien deutsche Bahnen bei der Planung der Olympiagastgeber als Ausweichstandort kein Thema. Grund sind vor allem die langen Wege. Von Norditalien bis zum möglichen Austragungsort hier in Oberhof sind es 700 km, sprich etwa 8 Stunden einfache Fahrt mit dem Auto, und das ohne Stau. Auch wären wegen der baulichen Gegebenheiten bei uns hier in Thüringen nur die Rodelwettbewerbe möglich, das ist ja auch schon öfter hier entsprechend angekündigt worden. Für Bob- und Skeletonwettkämpfe müsste man nach Altenberg in Sachsen oder gar nach Winterberg in NordrheinWestfalen weiterfahren. Den Schlittensportlern ließe sich eine derartige Spaltung dieser olympischen Wettkämpfe nicht vermitteln. Der olympische Geist, das Ideal der Freundschaft und der Völkerverständigung über das Zusammentreffen der Nationen, wären damit zerstört. Das kann keiner wollen und deshalb läuft im Moment wohl alles darauf hinaus, als Ausweichstandort das österreichische Innsbruck ins Visier zu nehmen. Im Weiteren geht es im vorliegenden Antrag darum, in Zusammenarbeit mit der sächsischen Staatsregierung ein Konzept für künftige Vergaben olympischer Wettbewerbe zu erarbeiten. Das halten wir für zielführend, denn wir müssen hier am Ball bleiben, um uns international immer wieder ins Spiel zu bringen. Ebenso ist die Forderung an die Landesregierung, sich beim Deutschen Olympischen Sportbund dafür einzusetzen, dass die Schlittenwettbewerbe auch über 2026 hinaus olympisch bleiben, natürlich für uns eine Selbstverständlichkeit, die wir auch unterstützen werden. Sehr geehrte Damen und Herren, wenn wir heute schon das Thema „Sport“ aufmachen, dann möchte ich aber auch die Gelegenheit nutzen, um darauf hinzuweisen, dass wir, was den Sport angeht, nicht nur Oberhof als Leuchtturm haben, der natürlich auch weit übers Land hinaus strahlen muss, sondern wir haben 350.000 Thüringer in 3.300 Vereinen, die darauf warten, dass der Sanierungsstau, wie von Herrn Korschewsky schon angesprochen, von 1 Milliarde Euro hier nur im Land Thüringen endlich angepackt und abgearbeitet wird. Unser Gesetz zur Stärkung des Thüringer Sports, das wesentlich mehr finanzielle Mittel in die Sportförderung der Kommunen gebracht hätte, haben Sie – auch Sie, Herr Korschewsky – als überflüssig bezeichnet.
(Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE:
Berechtigt, ganz berechtigt!) Nun weist selbst die Landesregierung darauf hin, dass die verfügbaren Haushaltsmittel für unsere Sportstätten nur für einen Bruchteil der eingehenden Bedarfsmeldungen ausreichen.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE:
Welchen Haushalt haben Sie denn beschlossen?!) Deshalb werden wir mit Änderungsanträgen zum Haushalt 2024 15 Millionen Euro mehr Zuweisungen für Gemeinden zur Förderung des Sports bereitstellen. Und wenn Sie es tatsächlich ernst meinen mit dem Sport in Thüringen, dann sollten Sie unseren Anträgen zustimmen, bevor Sie selbst eines Tages irgendwann überflüssig werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Ostdeutsche Wintersportstandorte auf Olympia-Niveau – Oberhofer Infrastruktur und Know-how nutzen, tragfähige Strukturen schaffen und gemeinsam Zukunftskonzepte entwickeln
Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir nicht vor. Für die Landesregierung hat sich Herr Minister Holter zu Wort gemeldet.
Ostdeutsche Wintersportstandorte auf Olympia-Niveau – Oberhofer Infrastruktur und Know-how nutzen, tragfähige Strukturen schaffen und gemeinsam Zukunftskonzepte entwickeln
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, es war am 24. Juni 2019, als das Internationale Olympische Komitee den Zuschlag für die Olympischen Winterspiele 2026 nach Mailand und Cortina d’Ampezzo gegeben hatte. Was aber davor war, das war ein nicht gerade gut gelungener Bewerbungsprozess. Denn mit Graz, Schladming in Österreich, Sitten in der Schweiz und Calgary in Kanada haben sich drei Bewerber bereits im Vorfeld zurückgezogen, zumeist wegen mangelnder Zustimmung der Bevölkerung. Die Vergabe der Winterspiele hat damals, so gesehen, das Glaubwürdigkeitsproblem des olympischen Sports einmal mehr zutage treten lassen. Ja, es geht um eine Glaubwürdigkeit und dieses Glaubwürdigkeitsproblem existiert. Und da ist die Megalomanie. Das Prinzip „höher, schneller, weiter“ ist mehr zum Prinzip „teurer, korrupter, zerstörerischer“ geworden. Der Eindruck, dass das IOC weit weg von den Menschen agiert und auch weit weg von den Sportlerinnen und Sportlern, ist nach wie vor bei vielen Menschen vorhanden.
(Beifall DIE LINKE)
Deshalb gibt es in den demokratischen Ländern oft keine Mehrheiten für diese Großsportveranstaltungen. Das ist eine Seite, die man bei der Betrachtung von olympischen Wettspielen oder auch bei anderen Großsportereignissen sehen muss. Das andere ist natürlich – das haben Rednerinnen und Redner hier zum Ausdruck gebracht –: Die Olympischen Spiele sind die größte Sportveranstaltung, die es auf der Welt gibt, und die Idee friedlicher Spiele und des friedlichen Wettkampfs ist universell. Ich glaube, das unterschreiben alle, die hier gesprochen haben, und auch die, die nicht gesprochen haben. Die Spiele sind Höhepunkte für Sportlerinnen und Sportler, aber auch für Zuschauerinnen und Zuschauer. Sie können Städte und Regionen voranbringen, auch wirtschaftlich. Das haben wir auch im Zusammenhang mit den Weltmeisterschaften am Anfang des Jahres 2023 in Oberhof gesehen. Wir müssen aber beide Seiten sehen. Nun haben wir alle – und deswegen auch der Antrag der CDU – zur Kenntnis genommen, dass die Ausrichter der Olympischen Winterspiele 2026 ein Problem haben, und zwar mit Sportarten, die uns als Thüringerinnen und Thüringer besonders am Herzen liegen. Da war sich der Ausrichter in Italien offenbar nicht ganz klar, was alles für die Olympischen Winterspiele notwendig ist, und das Konzept war eben nicht hieb- und stichfest. Da ging es um die Rodelbahn; Knut Korschewsky hat im Speziellen darüber gesprochen. Auf einmal war die Frage: Wo sollen nun diese Wettkämpfe im Rodeln, im Bob und Skeleton stattfinden? Soll man nun eine neue Rodelbahn bauen oder ist die Turiner Bahn von den damaligen Spielen 2006 noch vorhanden, kann man diese modernisieren, um sie nutzen zu können? Offene Fragen, die bisher nicht beantwortet sind. Man hat also bei dem Zuschlag für Mailand und Cortina nicht nachhaltig gearbeitet. Über die Gründe kann man sich sicherlich unterhalten, man kann da spekulieren, aber daran will ich mich nicht beteiligen. Aber man muss durchaus kritisieren, dass dieser Aspekt bei der Vergabe durch das IOC offenbar nicht wichtig genug genommen wurde. Das zahlt sich jetzt leider negativ aus. Hat das IOC nicht auf diese Fragen im Einzelnen geachtet? Weiß man nicht. Also wie gesagt, wir wollen nicht spekulieren. Aber eins will nicht in meinen Kopf: Wie kann man Olympische Spiele vergeben, ohne sicher zu sein, dass Rodeln, Bob und Skeleton stattfinden können? Olympische Winterspiele ohne diese Sportarten, Bob-, Skeleton- und Rodelwettbewerbe, kann ich mir einfach nicht vorstellen.
(Beifall DIE LINKE)
Deswegen ist das so, dass – und da, glaube ich, spreche ich für alle, die hier in Thüringen zu Hause sind – eben diese Winterspiele ohne diese Sportarten, Skeleton-, Bob- und Rodelsport, unvorstellbar sind. Die gehören einfach zu Olympia dazu. Sie waren olympisch, sie sind olympisch und sie müssen auch olympisch bleiben. Das ist eine wichtige Botschaft. Das Schlimmste, was jetzt passieren könnte, dass dann keine Wettkämpfe im Skeleton, Rodeln und Bob stattfinden 2026, dass über das IOC die Frage gestellt wird, ob dann überhaupt diese Sportarten noch olympisch sein werden. Das will ich mir gar nicht vorstellen, weil das halte ich für eine gefährliche Diskussion und das hätte dann solche Auswirkungen auf Thüringen, die wir uns gar nicht ausmalen sollten. Deswegen, glaube ich, ist es wichtig, zu sagen, diese Sportarten gehören zur Wintersport-DNS und deswegen kämpfen gerade wir, Thüringen als Wintersportland, so für den Rodelsport, natürlich auch für Bob und Skeleton. Dass wir in Oberhof eine internationale Wettkampfstätte ersten Ranges haben, das haben Rednerinnen und Redner gesagt, einige haben sich auch mit fremden Federn geschmückt, das ist alles gut so.
(Beifall DIE LINKE)
Ich denke, die Landesregierung hat in den vergangenen Jahren unwahrscheinlich viel dafür getan, dass diese Investitionen in Oberhof möglich waren. Ja, diese Weltmeisterschaften in diesem Jahr sind und waren der Beweis: Alle haben an einem Strang gezogen und Thüringen kann Weltmeisterschaften! Thüringen kann auch Olympia, davon bin ich überzeugt, das steht außer Zweifel, wenn alle an einem Strang ziehen. Trotzdem gibt es einen Unterschied zwischen einem megalomanischen Oppositionspolitiker und einem verantwortlichen Sportminister.
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Was?)
Ich kann nichts versprechen, was ich nicht halten kann. Ich kann nur realistisch an das Thema herangehen und ich muss im Sinne des Freistaats …
(Unruhe CDU)
Ich mache Realpolitik, Herr Voigt, und Sie machen populistische Oppositionspolitik. Das unterscheidet uns beide.
(Beifall DIE LINKE)(Unruhe CDU)
Nein, Herr Voigt. Sie machen Forderungen auf, die haben weder Hand noch Fuß. Die sind aus der Luft gegriffen und die haben mit der Realität nichts zu tun. Ich muss im Sinne des Freistaats klarmachen: Thüringen hat die Situation nicht verursacht. Thüringen hat sich nicht für Olympia 2026 beworben. Thüringen hat nicht Luftschlösser gebaut und Thüringen steht auch nicht vor der Situation, jetzt eine Ausweichvariante für eine Rodelbahn im Ausland zu suchen. Aber – und da gebe ich Ihnen wieder recht – Thüringen kann Teil der Lösung sein und Thüringen kann helfen und Thüringen wird helfen, wenn es denn tatsächlich dazu kommt, dass die Sportverbände entscheiden, diese olympischen Wettkämpfe nach Thüringen, sprich nach Oberhof, zu vergeben.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Da
kommen Sie aber ganz schön egomanisch daher!) Aber wir stellen fest, dass die Rodelbahn in Oberhof supermodern ist, nachhaltig ist, und sie ist weltmeisterschaftserprobt. Ja, das ist so und es gibt eine Lösung. Dann muss ich aber auch auf das Verursacherprinzip hinweisen. Knut Korschewsky ist darauf eingegangen. Wir können natürlich hier irgendwie flammende Reden halten für Olympia und Oberhof – richtig –, aber die Folgen und auch die Kosten, die damit zusammenhängen, müssen auch in den Blick genommen werden. Werden wir helfen – und das hat etwas mit dem Verursacherprinzip zu tun –, dann ist das IOC und ist der Ausrichter der Olympischen Spiele 2026 in der Pflicht, insbesondere auch die finanziellen Kosten zu übernehmen. Denn das ist eine Frage, die so oder so auf uns zukommt. Deswegen muss man das in der Ganzheit und Komplexität sehen. Das hat alles Folgen und Nebenwirkungen, die wir hier berücksichtigen müssen. Deswegen werde ich mich dafür starkmachen: Sollte der Zuschlag für Oberhof erfolgen, dann muss das Verursacherprinzip umgesetzt werden. Meine Damen und Herren, im Antragstext wird durch die CDU der Eindruck erweckt, die Landesregierung und der Zweckverband Thüringer Wintersportzentrum seien der tragende Akteur und wir hätten es nur verabsäumt, hier aktiv zu werden, und wir hätten nicht schnell genug gehandelt.
(Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE:
Quatsch!) Das ist, mit Verlaub, weit weg von Pragmatismus und Realismus, das ist nicht sachkundig, Herr Voigt, das ist einfach Nonsens, was hier in Ihrem Antrag steht. Das hat mit der Realität nichts zu tun.
(Beifall DIE LINKE)
Der Sport ist autonom. Darauf besteht der Sport übrigens. Ich habe mal fälschlicherweise bei einer Veranstaltung im Zusammenhang mit den nationalen Winterspielen des Special Olympics Deutschland, die jetzt Ende Januar in Oberhof stattfinden, gesagt: Thüringen hat sich beworben und den Zuschlag bekommen. Was meinen Sie, was ich da für Dresche bekommen habe von Special Olympics Deutschland, dass nicht der Freistaat sich bewirbt, sondern dieser ganz konkrete Sportverband sich beworben hat. Das war eine Lehrstunde für mich. Das werde ich nicht vergessen. Der Sport ist autonom. Die Sportverbände bewerben sich. Die Sportverbände bekommen den Zuschlag oder eben auch nicht. Dann können wir begleitend dabei sein. Wir können natürlich Bewerbungen auch politisch mit unterstützen – ganz klar. Aber der Sport ist autonom.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU:
Dann machen Sie es auch bitte!) Insofern müssen Sie schon erklären, was Sie denn von mir wollen. Sie können nicht von mir etwas fordern, was der Sport zu bringen hat. Und das macht den Unterschied aus. Deswegen ist es meines Erachtens wichtig, hier klarzustellen, die Sportverbände müssen das hier tun. Herr Möller – ist nicht mehr da – hat ja darauf hingewiesen, der DOSB und der Bob- und Schlittenverband Deutschland haben die Kriterien abgefordert. Sie sind im Moment noch nicht bekannt, müssen wir uns im Einzelnen anschauen. Herr Voigt, Sie wissen das, ich war von Anfang an dabei 2019 in Slowenien, als es um die Bewerbung ging. Beim internationalen Schlitten- und Rodelverband habe ich mit für Oberhof geworben. Wir haben den Zuschlag bekommen für die Weltmeisterschaften. Wir, die Landesregierung, insbesondere mit Bodo Ramelow, Heike Taubert und Hartmut Schubert, haben uns an die Spitze der Bewegung gestellt. Die Wettkampfstätten wurden modernisiert. Alle haben an einem Strang gezogen. Das war überhaupt gar keine Frage. Und der Erfolg spricht ja für sich, darüber wurde ja vorhin gesprochen. Allein, dass überhaupt eine kleine Wahrscheinlichkeit besteht, dass Oberhof, Thüringen ein Stück Olympia abbekommt, hat genau mit dem Ergebnis dieser Arbeit dieser Landesregierung zu tun, Herr Voigt. Jawohl, das ist so.
(Beifall DIE LINKE)
Der Rodel-Weltverband weiß, was Oberhof kann, und das wissen auch die Sportlerinnen und Sportler und die Sportverantwortlichen in Italien. Deswegen, ja, Italien ist Rodelhochburg. Sie wissen auch um die Qualität der Oberhofer Rennbahn, aber sie wissen auch, dass in Oberhof eben nur Rodeln möglich ist und Bob und Skeleton nicht. Das weiß auch IOC-Präsident Thomas Bach, der war Anfang des Jahres bei den Rodelweltmeisterschaften dabei. Ich habe mit ihm auch unter vier Augen gesprochen. Das gehört alles zu dem Kontext dazu. Deswegen: Die Bahn ist international wettbewerbsfähig. Jetzt muss ich auch noch mal über den Kaiser reden. Der kleine Exkurs sei mir erlaubt, weil das auch in Ihrem Antrag ist. Ich weiß gar nicht, warum das bei Ihrem Antrag im Zusammenhang mit der Olympiade auftaucht, aber das sei mal dahingestellt. Auch das ist wichtig: Roland Kaiser weiß, dass Oberhof verlockend und interessant sein kann. Am 1. Juni 2024 – an alle Kaiser-Fans: Es gibt noch Karten, aber die gehen irgendwie langsam aus. Kümmern Sie sich darum, wer da hingehen will. Aber ich könnte ja jetzt, so wie die CDU das von mir will, mich damit brüsten: Der Holter hat den Kaiser geholt. Ist aber nicht so. Ich war es nicht. Ich will es auch nicht sein, denn dieser Erfolg ist nicht mein Erfolg. Der Erfolg gehört denen, die das organisiert haben, den Verantwortlichen vor Ort. Das ist auch gut so, dass das genauso passiert. Aber vielleicht hilft es ja, hier einige Forderungen mal geradezurücken. Die Landesregierung hat gute Bedingungen geschaffen, auf denen die Menschen in und um Oberhof nur Gutes aufbauen können. Zurück zum Thema: Werden wir 2026 Olympia in Thüringen haben?
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Nein!) Unverhofft kommt oft. Ja, liebe Frau Henfling, liebe Madeleine, nein/ja, die Frage will ich jetzt gar nicht beantworten. Ich kann nur sagen: Unverhofft kommt oft. Besser ist es, sich mental und auch innerlich darauf vorzubereiten. Das wird im Ausschuss weiter diskutiert werden. Wir müssen sehen, wie sich die Lage weiter entwickelt, was die Italiener diskutieren und am Ende auch beschließen. Unsere Schlitten- und Bobsportverbände mischen da ja schon mit, sowohl der Thüringer, der sächsische und auch der deutsche Verband. Die haben sich ins Gespräch gebracht. Wir werden schauen, was sich da weiterentwickelt. Ich bin mit den Verbänden im Austausch, bin auch mit meinen Kolleginnen und Kollegen der Länder und dem Bund in weiteren Abstimmungen. Es kommt am Ende darauf an, die plötzliche Situation klug und vernünftig zu meistern. Das ist wichtig. Über Entfernung wurde schon gesprochen, ob 700 oder 750 Kilometer sei dahingestellt. Auf alle Fälle ist es weit, und unter acht oder zehn Stunden ist das sicherlich mit einem Fahrzeug auf der Straße nicht leistbar. Es ist auch noch mal betont worden, ich habe es auch schon gesagt: Oberhof kann nicht alle Kufensportarten anbieten. Das ist alles wichtig, alles klar. Aber eins will ich deswegen dick unterstreichen: Es wird autonom diskutiert durch den Sport. Die Entscheidung liegt beim Sport, nicht bei diesem Landtag, nicht bei dieser Landesregierung. Sport und Olympia ja, aber nicht zu jedem Preis. Megalomanie machen wir nicht mit. Das ist genau der Punkt, den ich abschließend noch mal sagen will. Ich habe keinen Zweifel, wenn es dann am Ende auf Oberhof hinausläuft, lieber Herr Voigt, dann würde es an der Thüringer Landesregierung – an Oberhof sowieso nicht – nicht scheitern. Dann würde es ein unvergessliches Olympiaerlebnis 2026 in Oberhof geben. Aber ob das so sein wird, da warten wir mal ab, wie die Entscheidungen fallen, und dann sehen wir weiter. Auf alle Fälle steht Oberhof bereit, auch die Landesregierung steht bereit, anderen aus der Patsche zu helfen. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Ostdeutsche Wintersportstandorte auf Olympia-Niveau – Oberhofer Infrastruktur und Know-how nutzen, tragfähige Strukturen schaffen und gemeinsam Zukunftskonzepte entwickeln
Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Es ist Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport beantragt. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, die Gruppe der FDP, die Fraktion der CDU und die AfD-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag an den Ausschuss überwiesen. Wir machen weiter in der Tagesordnung und ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/8057 dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 7/8687 ZWEITE BERATUNG Das Wort erhält Herr Abgeordneter Bilay für die Berichterstattung aus dem Innen- und Kommunalausschuss. Vielen Dank.
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Um es auch für die Öffentlichkeit und die Anwesenden hier im Saal zu sagen, worum es geht: Das Personalvertretungsgesetz soll in zwei wesentlichen Punkten verändert werden. Zum einen hatten wir aufgrund der Coronapandemie eine Ausnahmeregelung, dass die Personalvertretungen im öffentlichen Dienst auch digital tagen durften. Diese Frist läuft zum Jahresende aus und die Gewerkschaften und Personalräte wünschen sich, dass diese Übergangsregelung entfristet wird und dauerhaft gilt, dass also auch Personalräte über Videoschalten oder Telefonkonferenzen miteinander tagen und Entscheidungen treffen können. Das andere betrifft den Bereich der sogenannten Allzuständigkeit, dass also Personalvertretungen mehr Mitsprachemöglichkeiten und Entscheidungsmöglichkeiten bei allen personalwirtschaftlichen Maßnahmen in den Behörden, Dienststellen, Rathäusern, Landratsämtern zugesprochen bekommen. Dazu haben wir als Innen- und Kommunalausschuss eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Es gab auch eine Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Online-Diskussionsforums; daran hat sich leider niemand beteiligt. Ich will hier dafür werben, von diesem Instrument, auch bei anderen Fragen, durchaus rege Gebrauch zu machen. Die Frage der Entfristung von digitalen Sitzungen ist auf großes Gehör bei allen Anzuhörenden gestoßen und wird also entsprechend auch mit unterstützt. Bei der Frage der Allzuständigkeit gab es erwartungsgemäß große Zustimmung bei den Personalvertretungen und Gewerkschaften, allerdings beim Gemeinde- und Städtebund aufgrund einer rechtlichen Interpretation eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts, wo die Auslegung sich deutlich von unserer Auffassung unterscheidet, ein abweichendes Votum. Insofern ist aber dennoch der Innen- und Kommunalausschuss mehrheitlich der Auffassung gefolgt, auch die Frage der Allzuständigkeit neu im Gesetz zu regeln. Deswegen wird die Annahme des Gesetzes empfohlen.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, der Abgeordnete Bilay hat ja schon ausgeführt, womit wir uns beschäftigt haben. Aus meiner Sicht ist das eine wichtige und auch wegweisende Initiative, die wir heute hoffentlich endgültig auf den Weg bringen. Es geht um die Frage der Modernisierung und Klärung des Personalvertretungsgesetzes, was wir im Ausschuss durchaus konstruktiv erörtert haben. Die Notwendigkeit der Änderung dieses Gesetzes ist aus meiner Sicht evident. Lücken und Unklarheiten im derzeitigen Gesetzestext haben Anlass gegeben, die hier vorliegende Klarstellung vorzunehmen. Es ist nicht nur eine Frage der Rechtssicherheit, sondern auch des effizienten und fairen Funktionierens unserer Verwaltung. Im vorliegenden Gesetzentwurf wird eine Klarstellung vorgenommen, die sogenannte Allzuständigkeit. Der Geltungsbereich der vollen oder eingeschränkten Mitbestimmung der Personalräte wird hier präzisiert und die Zuständigkeit der Personalräte wird geklärt, die sich auf Arbeitsbedingungen und Arbeitnehmerrechte auswirken. Das ist aus unserer Sicht auch unerlässlich für eine Stabilität des öffentlichen Dienstes. Ebenso relevant ist die Implementierung digitaler Sitzungen und elektronischer Abstimmungen als dauerhafte Option. Die Pandemie hat uns die Notwendigkeit effizienter und flexibler Arbeitsprozesse vor Augen geführt. Dieser Gesetzentwurf greift diese Entwicklung jetzt proaktiv auf. Wir möchten die bewährten Regelungen zur Beschlussfassung per Umlaufverfahren, elektronischer Abstimmung oder Telefon- oder Videokonferenz, die während der Coronapandemie befristet eingeführt wurden, entfristen. Die Kernforderung der Gewerkschaften und der Personalräte, die wir damals umgesetzt haben, war die Einführung der Mitbestimmung in allen personellen, sozialen, organisatorischen und innerdienstlichen Maßnahmen der Dienststellen. Das möchten wir hier weiterhin auch erhalten. Dieser Gesetzentwurf schafft aus unserer Sicht die notwendige Klarheit, fördert die Effizienz und setzt auf zeitgemäße Arbeitsmethoden im öffentlichen Dienst. Damit ist noch nicht allumfassend alles bearbeitet, was man im Personalvertretungsgesetz sicherlich auch noch deutlich moderner gestalten könnte, aber es sind zwei wichtige Punkte. Ich appelliere an alle demokratischen Fraktionen im Hause, diesen Gesetzentwurf heute hier anzunehmen, um auch dem, was sich die Personalräte und die Gewerkschaften deutlich wünschen, nachzukommen und den öffentlichen Dienst zu stärken und leistungsfähiger zu machen, denn das ist das, was wir damit bezwecken. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, der Gesetzentwurf enthält zwei verschiedene Themenkomplexe. Einerseits soll dauerhaft die Möglichkeit geschaffen werden, dass Beschlüsse des Personalrats auch mittels Umlaufverfahren, elektronischer Abstimmung oder Telefonund Videokonferenz erfolgen kann. Ich hatte mich bereits in der ersten Beratung dafür ausgesprochen und tue das ausdrücklich jetzt natürlich auch wieder. Die Coronapandemie hat doch gezeigt, dass man sich mit der Flexibilisierung von Abläufen das Leben oft erleichtern kann. Diese Änderung, meine Damen und Herren, ist auch in der Anhörung auf eine breite Zustimmung gestoßen. Der zweite Punkt ist die Allzuständigkeit der Personalvertretung. Auch da will ich meinen Standpunkt aus der ersten Beratung wiederholen. In der Anhörung gab es dazu kritische Stimmen, vor allem von der kommunalen Seite, die wir uns natürlich zu Herzen nehmen. Es wurde darauf hingewiesen, dass eine noch größere Rechtsunsicherheit geschaffen und das Verfahren dann zu kompliziert würde. Der Gemeinde- und Städtebund hat uns in der Anhörung auf verschiedene Widersprüche in dem Gesetz hingewiesen, daher können wir als Freie Demokraten in diesem Punkt nicht zustimmen. Als Alternative wurde in der Anhörung vorgeschlagen, dass man lieber umfassendere Mitbestimmungskataloge statt der Allzuständigkeit einführen sollte. Aber auch dann würde manchen die Mitbestimmung des Personalrats zu weit gehen und manch anderen wieder nicht weit genug. Wenn man sich jedoch umhört, erfährt man auch, dass die seit 2019 geltende Fassung, die noch kurz vor Ende der 6. Legislatur beschlossen wurde, zu Problemen führt. Erst gab es sich widersprechende Urteile, eine endgültige Klärung der Rechtslage durch das Bundesverwaltungsgericht steht noch aus. Die Gewerkschaften, meine Damen und Herren, bemängeln die bestehende Unklarheit und wünschen sich diese Änderung. Wir verstehen beide Seiten und daher wollen wir uns als Freie Demokraten bei diesem Punkt enthalten. Deswegen, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, beantrage ich für diesen Gesetzentwurf eine getrennte Abstimmung über die in Artikel 1 enthaltenen Änderungsvorschläge, also getrennt die Abstimmung der Punkte 1, 2 und 3. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich kann mich noch gut an den 9. Mai 2019 erinnern. Das ist der Tag, an dem wir die sehr grundlegende Änderung des Personalvertretungsgesetzes beschlossen haben, über die auch die Kollegin Henfling schon gesprochen hat. Die zentrale Motivation, die wir damals hatten, war, die Allzuständigkeit für die Personalrätinnen und Personalräte in Thüringen herzustellen, weil wir der festen Überzeugung sind, dass der öffentliche Dienst eine Vorbildfunktion hat für den Arbeitsmarkt. Das gilt eben nicht nur bei der Frage der Entlohnung, sondern auch bei der Frage, wie betriebliche Mitbestimmung geregelt ist. Da ist für uns klar gewesen, der Personalrat soll zuständig sein in allen personellen, organisatorischen, sozialen und sonstigen Belangen. Jetzt hat die Kollegin Henfling schon dargestellt, dass es im Zuge der Umsetzung des Gesetzes, in der Anwendung des Gesetzes zu einer Reihe von Auseinandersetzungen vor Gericht, vor verschiedenen Gerichten gekommen ist, dass sowohl das Verwaltungsgericht Weimar als auch das Verwaltungsgericht Meiningen in erster Instanz zu dem eindeutigen Ergebnis gekommen ist, dass der Gesetzgeber mit der Neufassung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes eine umfassende Allzuständigkeit für die Personalvertretungen fassen wollte, und hat sich dabei insbesondere auch auf die Plenarauseinandersetzungen, die Plenardebatten hier im Haus bezogen, in denen sehr deutlich geworden ist, dass in Zukunft eben nicht mehr infrage stehen sollte, ob der Personalrat zu beteiligen ist oder nicht, weil er einfach immer zu beteiligen ist, und dass das Wort insbesondere im Beispielkatalog eben nur zeigen sollte, dass es Beispiele sind, die beispielhaft deutlich machen sollen, Herr Montag, welche Fälle denn gemeint sein können.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Beispielhafte Beispiele!) Das Oberverwaltungsgericht in Weimar ist dann in zweiter Instanz allerdings zu der Auffassung gekommen, dass die entsprechende gesetzliche Regelung leider trotzdem nicht eindeutig ist. Es stellt dabei unter anderem darauf ab, dass keine Unberührtheitsklausel im Gesetz eingeführt worden ist. Die haben wir mit dem Gesetzentwurf, den wir am 24. Mai 2023, also in diesem Jahr, eingebracht haben, fortgeführt. Hier ist vorgesehen, in den §§ 2 und 69 jeweils zu formulieren, dass durch die Maßgabe der §§ 69 bis 78 die Zuständigkeit in allen personellen, sozialen, organisatorischen und sonstigen inhaltlichen Maßnahmen nicht berührt ist. Damit ist aus unserer Sicht deutlich, dass es eine Klarstellung ist, die quasi für die Allzuständigkeit der Personalrätinnen und Personalräte spricht, die das deutlich macht. Ich sage das auch an dieser Stelle noch mal so deutlich, weil die Vergangenheit gezeigt hat, dass die Plenarprotokolle an der Stelle tatsächlich auch Bedeutung haben können, und dass – sollte es zu erneuten Gerichtsverfahren kommen – eben dann auch deutlich ist, dass in allen personellen, sozialen, organisatorischen und sonstigen innerdienstlichen Belangen mit dieser Änderung tatsächlich die Personalräte zu betrauen sind. Wir haben die Hinweise des Oberverwaltungsgerichts in Weimar also aufgenommen. Kollegin Henfling hat darauf hingewiesen, dass es noch eine weitere, auch gar nicht so große Änderung im Gesetz gibt, nämlich, dass die Kolleginnen und Kollegen auch dauerhaft die Möglichkeit haben werden, digital zu tagen. Das ist eine Fortsetzung der Maßnahmen, die wir in der Zeit der Coronapandemie getroffen haben. Ich möchte abschließend noch sagen, dass heute ein guter Tag für die Mitbestimmung in Thüringen ist, und möchte um Zustimmung zum Gesetzentwurf bitten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, es klang ja schon an, der Gesetzentwurf soll zwei Sachverhalte regeln. Erstens: Als Maßnahme des Infektionsschutzes wurde im Jahr 2020 die Möglichkeit der Beschlussfassung der Personalräte mittels Umlaufbeschlussverfahren, elektronischer Abstimmung oder Telefon- oder Videokonferenz befristet gesetzlich geregelt. Nach einmaliger Verlängerung läuft diese Regelung zum 31. Dezember dieses Jahres aus. Mit dem Gesetz soll die Regelung unbefristet verlängert werden. Zweitens wird der Versuch unternommen, eine gesetzgeberische Klarstellung zur Zuständigkeit der Personalräte, der sogenannten Allzuständigkeit, vorzunehmen, mit dem Ziel der Schaffung von Rechtssicherheit. Hierfür soll eine sogenannte Unberührbarkeitsklausel im Gesetz eingefügt werden. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, zu erstens: Im Rahmen des Anhörungsverfahrens äußerte sich die überwiegende Mehrheit der Angehörten positiv zur Entfristung der ursprünglich temporären Maßnahmen in Artikel 1 Nr. 2 des vorliegenden Entwurfs, die Regelung habe sich in den vergangenen Jahren bewährt. Beispielhaft will ich aus der Anhörung den Bund Deutscher Kriminalbeamter zitieren. Die sagen, diese Neuregelungen führen zu Arbeitserleichterungen und Einsparungen im zeitlichen, im logistischen und auch im finanziellen Bereich. So gut und richtig dieser Teil des Gesetzentwurfs ist, so kritisch stehen wir aber dem zweiten Teil gegenüber, da sind wir bei Kollege Bergner von der FDP. Sowohl der Kommunale Arbeitgeberverband als auch der Gemeinde- und Städtebund haben aus unserer Sicht nachvollziehbar berechtigte Einwände gegen die vorgesehenen Regelungen in Artikel 1 Nr. 1 und 3 angeführt. Offenbar soll ja in Reaktion auf die Rechtsprechung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts – auch darauf ist schon eingegangen worden – vom 10. September 2022 und vom 30. November 2022 die 2019 vorgesehene, aber eben gescheiterte Einführung der Allzuständigkeit im Thüringer Personalvertretungsgesetz jetzt nachgeholt werden. Doch durch den vorgelegten Gesetzentwurf lässt sich die Limitierung der §§ 69 bis 78 des Thüringer Personalvertretungsgesetzes eben leider gerade nicht auflösen, denn diese regeln abschließend, wann der Personalrat zu beteiligen ist. In der Anhörung wurde auch deutlich, dass in der Argumentation sehr oft auf das sogenannte Bremer Modell abgestellt wird, indem es dort im Personalvertretungsrecht schon länger eine sogenannte Unberührbarkeitsklausel gibt. Doch Vorsicht: Sowohl das Thüringer OVG als auch das Bundesverwaltungsgericht betonen – ich zitiere –, „dass sich für das bremische Landesrecht eine unüberprüfte Übertragung der für das Bundesrecht und das sonstige Landesrecht entwickelten Rechtsgrundsätze verbietet“ – so weit das Bundesverwaltungsgerichtsurteil vom 15. Oktober 2018. Die Besonderheit mit Bremen besteht ja gerade darin, dass das Bremer Personalvertretungsrecht auf eine völlig andere Systematik abstellt. Im dortigen Personalvertretungsgesetz werden lediglich Beispiele für die Mitbestimmung des Personalrats benannt, die eben gerade nicht abschließend sind. Im Thüringer Personalvertretungsgesetz hingegen werden in den §§ 69 bis 78 abschließende Grenzen der Mitbestimmung vorgegeben, die sich durch die nachträgliche Unberührbarkeitsklausel eben gerade nicht auflösen lassen. Der Gemeinde- und Städtebund hat das in seiner Zuschrift 7/2881 noch mal deutlich aufgegriffen. Auch der Kommunale Arbeitgeberverband fasst es treffend zusammen, wie wir finden. Ich beziehe mich auf die Kenntnisnahme 7/951. Ich zitiere: „Die nunmehr beabsichtigte Änderung mag zwar der Zielstellung der im Jahr 2019 vorgenommenen Gesetzesänderung Rechnung tragen, die Allzuständigkeit einzuführen. Zur Vermeidung von Auslegungsund Anwendungsschwierigkeiten ist die beabsichtigte Regelung jedoch ungeeignet, da eine Konkretisierung der Allzuständigkeit in keiner Hinsicht erfolgt und es nach wie vor bei den Unklarheiten bleiben dürfte.“ Wir als CDU sagen klar: Die Allzuständigkeit braucht es auch nicht, denn die Rechte des Personalrats und der Beschäftigten werden durch die Mitbestimmungstatbestände in § 72 Abs. 5, § 73, aber auch § 78 Abs. 1 Thüringer Personalvertretungsgesetz und weitreichende Unterrichtungsund Anhörungsrechte, auf die ich nicht näher eingehen möchte, hinreichend ausgestaltet. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, aber auch auf praktische Probleme wurde in der Anhörung hingewiesen. Denn das seit 2019 gültige Thüringer Personalvertretungsgesetz hat zu Unsicherheiten geführt, gerade wann und in welcher Form die Personalvertretungen zu beteiligen sind. So führte das Gesetz in der Praxis zu Unsicherheiten hinsichtlich der Kompetenzen unter anderem zwischen der Verwaltungsleitung, den Bürgermeistern und den Landräten auf der einen Seite und den Personalvertretungen auf der anderen Seite. Durch den entstandenen Streit haben sich verschiedene Gerichtsverfahren rekrutiert, insbesondere hinsichtlich der Verfahren der Beteiligung. Da ging es im Wesentlichen um Stellenbesetzungen. Die Verfahren haben dazu geführt, dass sich die eigentlichen Auswahlentscheidungen aus unserer Sicht unverhältnismäßig in die Länge gezogen haben. Davon ist natürlich schlussendlich nicht nur der kommunale Bereich, sondern auch der Freistaat Thüringen betroffen. Ich ziehe ein Fazit: Die CDU-Fraktion nimmt die Stellungnahmen der Anzuhörenden ernst. Mit dem Gesetzentwurf wird aus unserer Sicht eben gerade keine rechtssichere Lösung präsentiert und eine Chance verpasst, einen grundsätzlichen Fehler im Gesetz zu korrigieren und die Zuständigkeiten der Personalräte klar zu definieren. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich fasse zusammen: Aus unserer Sicht wird durch die Änderungen, die mit den Nummern 1 und 3 des Artikels 1 des Gesetzentwurfs beschlossen werden sollen, eben keine Rechtssicherheit geschaffen. Deswegen werden wir diesen Regelungen nicht zustimmen können. Wir werden uns enthalten, sodass das Gesetz passieren kann. Den geplanten Verstetigungen von Beschlüssen mittels Umlaufverfahrens, elektronischer Abstimmung oder Telefonund Videokonferenz gemäß Artikel 1 Nr. 2 – das ist hier hinreichend auch ausgeführt worden – werden wir natürlich zustimmen. Das hat sich bewährt. Wir begrüßen und unterstützen auch den Antrag der Gruppe der FDP, getrennt abzustimmen. Ich will unser Abstimmungsverhalten schon ankündigen: Bei Nummer 1 und 3 werden wir uns enthalten und bei Nummer 2 werden wir zustimmen. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes
Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, wir befinden uns beim Personalvertretungsgesetz im Spannungsfeld unterschiedlicher Interessenlagen. Es ist die Aufgabe eines Parlaments, die unterschiedlichen Interessen abzuwägen. Auf der einen Seite sind wir als Landtag auch so was wie ein Dienstherr, haben also auch eine politische Verantwortung für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Andererseits müssen wir natürlich die demokratischen Mitwirkungs- und Teilhabemöglichkeiten der Belegschaften mit in den Blick nehmen. Deswegen war es ja auch folgerichtig, dass wir als Linke 2009 in der damaligen Oppositionsrolle entsprechende Vorschläge für eine umfassende Reform des Personalvertretungsgesetzes vorgelegt hatten und dann zusammen mit Rot-RotGrün in der Koalition 2019 – Frau Lehmann hatte das erwähnt – entsprechend auch Änderungen vollzogen haben. Jetzt war es eben folgerichtig, dass wir mit Blick auf die jahrelang geübte Praxis und die laufende Rechtsprechung das Gesetz noch mal angepasst haben. Ich möchte an dieser Stelle auch auf Herrn Bergner und auf Herrn Walk eingehen. Zunächst Herr Bergner: Ja, natürlich, infolge der Urteile des Oberverwaltungsgerichts und der vorherigen Instanzen haben wir uns diese Passagen zur Allzuständigkeit noch mal angeschaut, haben das mit ausgewertet, haben das eben auch mit in die politische Diskussion genommen und haben uns andere Bundesländer mal angeschaut, die das geregelt haben, und haben uns an diesen anderen Bundesländern mit der Neufassung orientiert, wo das nicht beklagt wurde. Insofern können wir erst einmal davon ausgehen, dass wir in dem Bereich tatsächlich einen rechtssicheren Zustand wiederherstellen. Ob und inwieweit beim Bundesverwaltungsgericht oder bei anderen Gerichten in der Zukunft Regelungen wieder rechtlich infrage gestellt werden, das wissen wir derzeit nicht, das werden wir sehen. Aber dann werden wir auch als Parlament die Anforderung haben, diese Regelung entsprechend rechtlich nachzuschärfen. Und zu Ihnen, Herr Walk, will ich sagen: Natürlich haben der Gemeinde- und Städtebund und der Kommunale Arbeitgeberverband aus Sicht der jeweiligen Verbände eine Stellungnahme abgegeben. Der Gemeinde- und Städtebund ist ja deswegen auch von uns angehört worden, der Kommunale Arbeitgeberverband hat sich freiwillig, ohne dass er von uns aufgefordert wurde, dazu geäußert. Dann muss man schon mal sagen, das sind zwei Verbände, das sind die Interessenvertretungen der Bürgermeisterinnen und Landrätinnen, sie vertreten nicht die Belegschaften. Und wenn deswegen der Gemeinde- und Städtebund schreibt, sie sehen in der Frage einer erweiterten Teilhabemöglichkeit bei der Allzuständigkeit eine Entmachtung der Bürgermeister, dann sprechen sie natürlich im Sinne der Bürgermeister, aber nicht der Personalvertretungen. Wir nehmen aber als Rot-Rot-Grün in diesem Spannungsfeld eher den Blick in Richtung der Personalvertretungen und demokratischen Mitwirkungen im öffentlichen Dienst.
(Beifall DIE LINKE)
Deswegen, Herr Walk, will ich auch noch mal darauf hinweisen, was in den Zuschriften der Sachverständigen geschrieben wurde. Sie hatten Gemeinde- und Städtebund und Kommunalen Arbeitgeberverband angesprochen. Die GdP, Gewerkschaft der Polizei, kennen Sie als Polizist sehr gut und Sie sind ja auch Mitglied der GdP. Die hat uns ins Stammbuch geschrieben: „Wir begrüßen grundsätzlich den Gesetzentwurf für die Bediensteten im Freistaat Thüringen.“ Und Sie hat geschrieben: „Mit diesem Gesetz wird mit der zukünftigen Umsetzung eine Verbesserung für die Personalvertretung der Beschäftigten erreicht.“ Der Hauptpersonalrat der Polizei hat uns in der Stellungnahme aufgeschrieben: „Die nun im Gesetzentwurf zur Klarstellung formulierte Unberührtheitsklausel trägt den bisherigen Ausführungen des OVG Thüringen ausdrücklich Rechnung“, Herr Bergner, „und stellt die Zuständigkeit in allen personellen, sozialen, organisatorischen und sonstigen innerdienstlichen Maßnahmen klarer dar.“ Das, was ich gesagt habe: Die laufende Rechtsprechung findet sich in dem Gesetzentwurf entsprechend wieder. Der Personalrat des Landratsamts in Gotha hat geschrieben: „Nur gemeinsam mit den Beschäftigten ist es möglich, zukunftsfähige Strukturen und Regelungen für den öffentlichen Dienst zu schaffen. Mitbestimmungsrecht schafft Mitarbeiterzufriedenheit und somit ein wesentliches Kriterium für die Personalgewinnung und ‑ haltung.“ Das sind doch eindeutige Stellungnahmen aus der jeweiligen Sicht, aber gerade beim Personalrat im Landratsamt Gotha wird noch mal deutlich: Beide Seiten müssen am Ende zusammenkommen, Dienstherren und Personalvertretungen, und deswegen sehen die Personalvertretungen und wir als Rot-Rot-Grün da ein geeignetes Instrument. Deswegen sorgen wir nicht nur dafür, dass die demokratische Teilhabe gesichert wird, sondern wir sorgen auch dafür – und das ist unsere Aufgabe als Parlament, darauf will ich noch mal deutlich hinweisen –, dass der öffentliche Dienst funktionsfähig gehalten wird und dass er auch weiterhin in der Zukunft insbesondere für junge Menschen attraktiv ist, die sich vielleicht auch bei der Frage, wo sie ihre berufliche Karriere sehen, für den öffentlichen Dienst interessieren. Ich glaube, das ist etwas, wo wir den Blick nach vorn richten sollten und auch in Konkurrenz zur Privatwirtschaft deutlich machen müssen, dass der öffentliche Dienst – Herr Montag guckt jetzt – natürlich eine Vorbildwirkung hat, nicht nur im Streikrecht und wenn es darum geht, faire Löhne und Gehälter zu zahlen, sondern auch bei der Frage, demokratische Mitwirkung zu organisieren und aufrechtzuerhalten.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, nach den Anhörungen und dem positiven Abschluss der Beratungen im Innen- und Kommunalausschuss liegt Ihnen der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes nunmehr zur zweiten Beratung vor. Mit den vorgeschlagenen Änderungen werden zwei Bereiche einer Lösung zugeführt: Zum einen geht es um die Frage der Allzuständigkeit. In diesem Punkt sollen die derzeit bestehenden Unsicherheiten durch die Aufnahme einer Unberührtheitsklausel in den §§ 2 und 69 des Thüringer Personalvertretungsgesetzes ausgeräumt werden. Zum anderen soll es aufgrund einer bisherigen Befristung nicht nur bis zum Ende dieses Jahres, sondern zukünftig dauerhaft ermöglicht werden, Beschlüsse in elektronischer Form zu fassen. Die in § 37 Abs. 5 des Thüringer Personalvertretungsgesetzes enthaltene Regelung hat sich bewährt, sodass nichts dagegenspricht, die Bestimmung zu entfristen. Die vom Innen- und Kommunalausschuss durchgeführten Abstimmungen mit den Spitzenorganisationen, Gewerkschaften und Berufsverbänden, den kommunalen Spitzenverbänden sowie den Personalvertretungen haben deutlich gemacht, dass ein großes Interesse an einer Lösung der Fragen besteht. Mehrheitlich enthielten die Rückmeldungen ein positives Feedback, sodass ich davon ausgehe, dass der Gesetzentwurf auch bei Ihnen die notwendige Unterstützung findet. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall SPD)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes
Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/8057 in zweiter Beratung. Es ist beantragt, dass die Punkte einzeln abgestimmt werden. Deswegen würde ich dementsprechend auch verfahren. Wir stimmen zunächst ab über die Änderung in Artikel 1 Nr. 1. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD und eine fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? Das kann ich nicht erkennen. Wer enthält sich? Das ist die Gruppe der FDP, die CDUFraktion und die AfD-Fraktion. Dann kommen wir zu Artikel 1 Nr. 2. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der CDU, der AfD, die Gruppe der FDP und die fraktionslose Abgeordnete. Damit ist das ebenfalls angenommen. Wir kommen zur Abstimmung zu Artikel 1 Nr. 3. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD und die fraktionslose Abgeordnete. Gibt es Gegenstimmen? Das kann ich nicht erkennen. Gibt es Enthaltungen? Das ist die Gruppe der FDP, die CDU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Damit ist auch diese Änderung angenommen. Wir kommen damit zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dafür ist, den bitte ich, sich von seinen Plätzen zu erheben. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und die fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt gegen den Gesetzentwurf? Das kann ich nicht erkennen. Wer enthält sich? Das sind die Gruppe der FDP, die CDU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen. Ich schließe damit den Tagesordnungspunkt und wir treten ein in eine Mittagspause bis 13.45 Uhr und setzen dann vereinbarungsgemäß mit den Wahlen fort.
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes
So, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir beenden die Mittagspause und fahren fort in der Tagesordnung bzw. ich rufe noch einmal den Tagesordnungspunkt 5 auf. Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, - Drucksache 7/8057 dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 7/8687 ZWEITE BERATUNG Da ist uns ein kleines Versäumnis unterlaufen. Das heißt, wir müssen dadurch, dass wir die Punkte alle einzeln abgestimmt haben, auch den Artikel 2 noch separat abstimmen. Das heißt, das ist jetzt nicht weltbewegend, aber der Artikel 2 sagt, dass dieses Gesetz nach seiner Verkündung in Kraft tritt. Darüber müssen wir jetzt abstimmen und deswegen rufe ich jetzt noch mal auf zur Abstimmung des Artikels 2 des Vierten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes. Wer dafür ist, den bitte ich um sein Handzeichen. Das sind alle Fraktionen und die Gruppe der FDP. Vielen Dank. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt. Wir fahren fort mit dem Aufruf der TagesordnungsWahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8956 Gemäß § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung schlagen diejenigen Fraktionen, die nicht die Präsidentin bzw. den Präsidenten des Landtags stellen, jeweils ein Mitglied des Landtags für die Wahl als Vizepräsidentin bzw. Vizepräsidenten des Landtags vor. Wahlvorschlagsberechtigt ist insoweit die Fraktion der AfD. Die Wahl wird ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/8956 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Thomas Gröger. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8957 Hier ist gemäß § 5 Abs. 1 des Untersuchungsausschussgesetzes eine stellvertretende Vorsitzende bzw. ein stellvertretender Vorsitzender des Untersuchungsausschusses zu wählen. Die bzw. der Vorsitzende und die Stellvertreterin bzw. der Stellvertreter müssen nach Absatz 2 der Vorschrift verschiedenen Fraktionen angehören, unter denen sich eine regierungstragende und eine oppositionelle Fraktion befinden soll. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/8957 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Dr. Jens Dietrich. Wird hier die Aussprache gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/8942 Gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes besteht die Parlamentarische Kontrollkommission aus fünf Mitgliedern, die vom Landtag aus seiner Mitte mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags gewählt werden. Gewählt ist danach, wer mindestens 60 Stimmen erhält. Die parlamentarische Opposition muss im Verhältnis ihrer Stärke zu den regierungstragenden Fraktionen und parlamentarischen Gruppen in der Parlamentarischen Kontrollkommission vertreten sein. Nachdem bislang nur eine Vertreterin aus dem Bereich der regierungstragenden Fraktionen gewählt wurde, ist eine weitere Vertreterin bzw. ein weiterer Vertreter aus diesem Bereich zu wählen. Der Wahlvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen liegt Ihnen in der Drucksache 7/8942 vor. Vorgeschlagen ist Frau Abgeordnete Madeleine Henfling. Wird hier die Aussprache gewünscht? Auch das kann ich nicht erkennen. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8958 Der Landtag hat bislang zwei der insgesamt drei Mitglieder der G10-Kommission gewählt. Das Wahlvorschlagsrecht für das verbleibende Mitglied liegt bei der Fraktion der AfD. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/8958 vor. Vorgeschlagen ist für eine zweite Wahlwiederholung Frau Abgeordnete Corinna Herold. Die Vorberatung des Wahlvorschlags in einem Gremium außerhalb des Plenums zur Ermöglichung einer zweiten Wahlwiederholung hat in der 85. Sitzung des Ältestenrats am 1. November 2022 stattgefunden. Wird hier die Aussprache gewünscht? Das ist auch nicht der Fall. Wahlvorschläge der Fraktion der AfD - Drucksachen 7/8961/8962 Der Landtag hat in seiner 9. Sitzung am 5. März 2020 den ehemaligen Abgeordneten Robert Sesselmann als Mitglied des Richterwahlausschusses gewählt. Aufgrund von § 56 Abs. 1 Variante 1 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes ist er nach seinem Verzicht auf das Abgeordnetenmandat mit Wirkung vom 7. Juli 2023 aus dem Richterwahlausschuss ausgeschieden. Ebenfalls in seiner 9. Sitzung am 5. März 2020 hat der Landtag Herrn Abgeordneten Torben Braga als Vertreter für das Mitglied des Richterwahlausschusses, Herrn Abgeordneten Stefan Möller, gewählt. Mit Schreiben vom 8. August 2023 hat Herr Abgeordneter Braga schriftlich gegenüber der für Justiz zuständigen Ministerin auf seine stellvertretende Mitgliedschaft verzichtet, sodass Herr Abgeordneter Braga gemäß § 56 Abs. 1 Variante 2 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes aus dem Richterwahlausschuss ausgeschieden ist. Gemäß § 57 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes ist der Landtag verpflichtet, unverzüglich eine Ersatzwahl vorzunehmen, die aufgrund neuer Vorschläge aus der Mitte des Landtags erfolgt. Gemäß § 52 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes werden die dem Landtag angehörenden Mitglieder des Richterwahlausschusses und deren Vertreterinnen bzw. Vertreter vom Landtag jeweils mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Die Wahlvorschläge der Fraktion der AfD liegen Ihnen in den Drucksachen 7/8961 und 7/8962 vor. Vorgeschlagen sind als Mitglied Herr Abgeordneter Ringo Mühlmann und als Vertreter eines Mitglieds des Richterwahlausschusses Herr Abgeordneter Torben Braga. Wird hier die Aussprache gewünscht? Das ist auch nicht der Fall. Wahlvorschläge der Fraktion der AfD - Drucksachen 7/8963/8964 Folgender Hinweis: Der Landtag hat in seiner 9. Sitzung am 5. März 2020 den ehemaligen Abgeordneten Robert Sesselmann als Mitglied des Staatsanwaltswahlausschusses gewählt. Aufgrund von § 65 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 56 Abs. 1 Variante 1 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes ist er nach seinem Verzicht auf das Abgeordnetenmandat mit Wirkung vom 7. Juli 2023 aus dem Staatsanwaltswahlausschuss ausgeschieden. Ebenfalls in seiner 9. Sitzung am 5. März 2020 hat der Landtag Herrn Abgeordneten Torben Braga als Vertreter für das Mitglied des Staatsanwaltswahlausschusses, Herrn Abgeordneten Stefan Möller, gewählt. Mit Schreiben vom 8. August 2023 hat Herr Abgeordneter Braga schriftlich gegenüber der für Justiz zuständigen Ministerin auf seine stellvertretende Mitgliedschaft verzichtet, sodass Herr Abgeordneter Braga gemäß § 65 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 56 Abs. 1 Variante 2 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes aus dem Staatsanwaltswahlausschuss ausgeschieden ist. Gemäß § 65 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 57 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes ist der Landtag verpflichtet, unverzüglich eine Ersatzwahl vorzunehmen, die aufgrund neuer Vorschläge aus der Mitte des Landtags erfolgt. Gemäß § 65 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 52 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes werden die dem Landtag angehörenden Mitglieder des Staatsanwaltswahlausschusses und deren Vertreterinnen bzw. Vertreter vom Landtag jeweils mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Die Wahlvorschläge der Fraktion der AfD liegen Ihnen in den Drucksachen 7/8963 und 7/8964 vor. Vorgeschlagen sind als Mitglied Herr Abgeordneter Ringo Mühlmann und als Vertreter für ein Mitglied des Staatsanwaltswahlausschusses Herr Abgeordneter Torben Braga. Wird hier die Aussprache gewünscht? Auch das ist nicht der Fall. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8959 Gemäß den genannten Rechtsvorschriften entsendet jede Fraktion und Parlamentarische Gruppe ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied in den Landessportbeirat, welche vom Landtag gewählt werden. Die Fraktion der AfD ist derzeit noch nicht im Landessportbeirat vertreten. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/8959 vor. Vorgeschlagen ist als Mitglied Herr Abgeordneter Olaf Kießling und als stellvertretendes Mitglied Herr Abgeordneter Torben Braga. Aussprache wird auch hier nicht gewünscht. Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/8900 Gemäß § 8 Abs. 1 und 2 des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes gehören dem Landesjugendhilfeausschuss 25 stimmberechtigte Mitglieder an, von denen 6 Mitglieder und deren Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter vom Landtag gewählt werden. Sie sollen in der Jugendhilfe erfahrene Personen sein. Die heutige Wahl eines Mitglieds ist notwendig, weil der Abgeordnete Andreas Bühl, der in der 3. Sitzung des Landtags am 12. Dezember 2019 als Mitglied gewählt wurde, seinen Rücktritt zum 31. Oktober 2023 erklärt hat. Der Wahlvorschlag der Fraktion der CDU liegt Ihnen in der Drucksache 7/8900 vor. Vorgeschlagen ist Herr Thomas Eifert. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Aussprache ist nicht gewünscht. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8960 Gemäß § 10 Nr. 2 Buchstabe d) der Stiftungssatzung gehören dem Kuratorium, welches aus insgesamt 13 Mitgliedern besteht, unter anderem drei Vertreterinnen bzw. Vertreter der Fraktionen an. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/8960 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Torsten Czuppon. Wird hier die Aussprache gewünscht? Auch nicht. Wahlvorschlag der Fraktion der SPD - Drucksache 7/8976 Der Landtag der 6. Wahlperiode hat in seiner 151. Sitzung am 14. Juni 2019 Herrn Stefan Werner als eines von insgesamt 5 Mitgliedern des beratenden Gremiums nach § 5c des Thüringer Ministergesetzes gewählt. Stefan Werner ist am 5. August 2023 verstorben und damit aus dem beratenden Gremium ausgeschieden. Der Landtag trauert um Stefan Werner und ist mit den Gedanken bei seiner Familie und ihm nahestehenden Personen. Vor diesem Hintergrund hat der Landtag die Aufgabe, ein neues Mitglied des beratenden Gremiums zu wählen. § 5c Abs. 1 des Thüringer Ministergesetzes bestimmt, dass die Mitglieder des beratenden Gremiums vom Landtag für die Dauer von fünf Jahren gewählt werden und keine Mitglieder oder Beschäftigten des Landtags, der Landesregierung oder von Ministerien sein dürfen. Sie sollen sich durch besondere Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich der beruflichen Ethik, der Rechtswissenschaften oder des zivilgesellschaftlichen Engagements auszeichnen. Die Mitglieder werden auf Vorschlag der Fraktionen gewählt. Eine einmalige Wiederwahl ist zulässig, die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig. In der Sitzung des Ältestenrats am 24. Oktober 2023 sind die Fraktionen und die Parlamentarische Gruppe in Auslegung des § 5c des Thüringer Ministergesetzes übereingekommen, die Amtszeit des heute zu wählenden Mitglieds auf die Dauer der Amtszeit der weiteren vier Mitglieder des beratenden Gremiums zu begrenzen. Weiterhin bestand die Übereinkunft, dass die in der 6. Wahlperiode vorschlagsberechtigten Fraktionen auch für diese Wahl das Vorschlagsrecht ausüben können sollen. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der SPD liegt Ihnen in der Drucksache 7/8976 vor. Vorgeschlagen ist Frau Katja Glybowskaja. Frau Glybowskaja ist Geschäftsführerin des AWO Landesverbands Thüringen und Geschäftsführerin der AWO AJS gGmbH. Wird die Aussprache gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Damit kommen wir jetzt zu den Wahlen. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf zwölf Stimmzettel. Mit Ausnahme der Wahl zu Tagesordnungspunkt 38 haben Sie pro Wahlvorschlag eine Stimme. Sie können also jeweils einmal mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Mehr als ein Kreuz oder eine nicht eindeutige Stimmabgabe führen zur Ungültigkeit des jeweiligen Stimmzettels. Bei der Wahl zu Tagesordnungspunkt 38 haben Sie pro Wahlbewerber eine Stimme. Sie können also pro Wahlbewerber einmal mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Mehr als ein Kreuz pro Wahlbewerber oder uneindeutige Stimmabgabe führen zur Ungültigkeit des jeweiligen Stimmzettels. Ich erinnere noch einmal an die Wahlquoren für die Wahlen: Zu den Tagesordnungspunkten 30 und 33 sowie 38 bis 41 wird jeweils eine einfache Mehrheit benötigt, also mehr Jastimmen als Neinstimmen. Für die Wahl zu Tagesordnungspunkt 34 wird eine qualifizierte Zweidrittelmehrheit benötigt, also mindestens 60 Stimmen. Für die Wahl zu Tagesordnungspunkt 35 wird eine absolute Mehrheit benötigt, also mindestens 46 Stimmen. Für die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 36 und 37 wird jeweils eine Zweidrittelmehrheit benötigt, also doppelt so viele Jastimmen im Verhältnis zur Anzahl der Neinstimmen. Für die Wahlhilfe sind Frau Abgeordnete Güngör, Herr Abgeordneter Gottweiss und Herr Abgeordneter Liebscher eingesetzt. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden mit der Schriftführung beauftragten Abgeordneten, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.
Wahl eines Mitglieds des beratenden Gremiums nach § 5 c des Thüringer Ministergesetzes
Liebe Kolleginnen und Kollegen, konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Ich sehe keinen Widerspruch und stelle damit fest, dass dies der Fall ist. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die mit der Wahlhilfe beauftragten Abgeordneten um das Auszählen der Stimmen. Vereinbarungsgemäß rufe ich währenddessen auf den Tagesordnungspunkt 42 Ich gebe folgenden Hinweis: Die Fragestellerin bzw. der Fragesteller hat das Recht, bis zu zwei Zusatzfragen zu stellen. Zwei weitere Zusatzfragen dürfen aus der Mitte des Landtags gestellt werden, das Ganze nach § 91 Abs. 4 der Geschäftsordnung. Wir beginnen mit der ersten Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Mühlmann in der Drucksache 7/8851. Bitte, Herr Abgeordneter.
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich habe folgende Anfrage: Polizeiarbeit und linke Versammlung im Zusammenhang mit einer geplanten Vortragsveranstaltung in Jena am 28. Juni 2023 – nachgefragt Am 28. Juni 2023 wurde eine geplante Vortragsveranstaltung bei einer Jenaer Burschenschaft mit einem bekannten Publizisten und Autor abgesagt, da sich vor dem Zugang zum Veranstaltungsort eine linke Gegendemonstration gebildet hatte. Nach Angaben der Veranstalter war die Polizeipräsenz nicht ausreichend und dauerhaft gegeben, um die Sicherheit des Referenten und der Gäste zu garantieren. In einem Medienbericht wird in diesem Zusammenhang ein Polizeioberkommissar mit den Worten zitiert: „Der Referent hat wohl Angst bekommen.“ In der Beantwortung der Kleinen Anfrage 7/5071 teilt die Landesregierung in Drucksache 7/8837 mit, dass entgegen dem in der Frage angeführten Artikel keine derartige Äußerung getätigt worden sei. Ich frage daher die Landesregierung: 1. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu dem möglicherweise entstandenen Widerspruch zwischen der Antwort auf die Kleine Anfrage und der Berichterstattung in der Tageszeitung „Ostthüringer Zeitung“? 2. Haben die Landesregierung oder die Thüringer Polizei oder die Polizei Jena oder der namentlich zitierte Polizeioberkommissar eine Richtigstellung im Sinne von Ziffer 3 des Pressekodexes eingefordert oder wird dies noch passieren, wenn nein, warum nicht? 3. Wie ist die Landesregierung bei der Beantwortung der Frage 13 der Kleinen Anfrage 7/5071 vorgegangen und welche Behörden und Dienststellen waren an der zur Beantwortung der Frage notwendigen Recherche beteiligt?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Mühlmann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die der Mündlichen Anfrage zugrunde liegende Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 7/5071 erfolgte auf Grundlage der der Landesregierung vorliegenden Informationen. Eine davon gegebenenfalls im Einzelnen abweichende Berichterstattung der „Ostthüringer Zeitung“ unterliegt zum Glück nicht dem Einflussbereich der Landesregierung.
(Beifall DIE LINKE)
Zu Frage 2: Der Landesregierung liegen keine Informationen darüber vor, dass eine Richtigstellung im Sinne von Ziffer 3 des Pressekodexes eingefordert wurde. Für eine dementsprechende Forderung ist vonseiten der Landesregierung insbesondere mit Blick auf die polizeiliche Einsatzbewältigung auch kein Bedarf erkennbar. Zu Frage 3: Für die Beantwortung der in Rede stehenden Frage 13 der Kleinen Anfrage 7/5071 wurde die Landespolizeidirektion schriftlich um Zuarbeit gebeten, die wiederum die für das polizeiliche Einsatzgeschehen örtlich zuständige Landespolizeiinspektion Jena beteiligte. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank für die Antwort. Eine Nachfrage habe ich, und zwar die Antwort zu Frage 1 betreffend. Sehen Sie den Widerspruch, den ich aufgezeigt habe, oder sehen Sie den gar nicht?
Fragen Sie mich das jetzt persönlich, in meinem persönlichen Einsatz, oder fragen Sie die Landesregierung? Wenn Sie hier, wie das vorgesehen ist, die Landesregierung befragen, habe ich Ihnen dargestellt, dass es eine Berichterstattung der „Ostthüringer Zeitung“ gibt, die nicht meiner Kontrolle unterliegt. Das finde ich gut und deswegen habe ich mich mit dem vorliegenden Bericht auch nicht beschäftigt.
Meine erste Nachfrage ist noch gar nicht beantwortet.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Doch, die ist beantwortet!) Frau König-Preuss, können Sie nicht einfach mal ruhig sein? Sie haben jetzt überhaupt nicht das Wort. Also Folgendes: Natürlich stehen Sie da vorn für die Landesregierung, Sie antworten natürlich für die Landesregierung, deshalb habe ich Sie als Staatssekretärin und nicht als Frau Schenk gefragt, ob Sie als Landesregierung den Widerspruch, den ich dargestellt habe, sehen oder nicht. Das ist eigentlich sogar eine einfache Frage, die man auch als Landesregierung mit Ja oder Nein beantworten könnte. Sie haben erneut ausweichend darauf geantwortet, um möglichst eben nicht mit Ja oder Nein darauf antworten zu müssen. Deshalb ist die Frage nach wie vor nach meinem Verständnis nicht beantwortet und deshalb möchte ich darum bitten, dass die Frage, die ich gestellt habe, vernünftig beantwortet wird.
Ich finde es schön, dass Sie nach langen Ausführungen und Interpretationen meiner Ausführungen zu einer Frage gekommen sind. Wie ich Ihnen schon beantwortet habe, habe ich zur Kenntnis genommen, dass in der OTZ eine Mutmaßung eines Polizeioberkommissars verwendet wird/ausgeführt wird. Die trifft nach unseren Einschätzungen nicht zu. Wir haben es aber auch nicht nachgehalten, weil es einfach ein Pressebericht ist. Es gibt aus unserer Sicht nichts – das habe ich auch beantwortet –, was im Rahmen eines Pressekodexes irgendwie richtiggestellt werden muss, oder um es zusammenfassend zu sagen: Dieser von Ihnen vermutete Widerspruch ist aus Sicht der Landesregierung unerheblich.
(Beifall DIE LINKE)
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, eine des Abgeordneten Kießling in der Drucksache 7/8901. Bitte, Herr Abgeordneter.
Vielen Dank, Herr Präsident. Am Strick hängende Puppe an einer Bahnunterführung der alten Bundesstraße 4 in Arnstadt Laut einem Bericht unter anderem von „inSüdthüringen“ hat eine an einer Bahnunterführung in Arnstadt hängende Puppe mit der Aufschrift „Hier könnte ein Nazi hängen“ zu einem Einsatz der Landespolizei und der Bundespolizei geführt. Das Büro- und Wohnhaus eines Landtagsabgeordneten der AfD befindet sich wenige Meter von der Bahnunterführung entfernt. An ebenjener Bahnunterführung in Arnstadt hing zur letzten Landtagswahl ein Banner, welches den damaligen AfD-Kandidaten verunglimpfte. Weiterhin sind im näheren Umfeld zuvor Wände mit AfD-feindlichen Graffitis besprüht worden. Die Summe der Indizien und der Zeitablauf deuten nicht auf eine zufällig gewählte Örtlichkeit und Aktion hin. Im Internet sind entsprechende Hinweise zu finden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie stellte sich das polizeiliche Einsatzgeschehen im Kontext der „erhängten“ Puppe laut Polizeibericht detailliert aktuell dar
(Heiterkeit DIE LINKE)
– bitte angeben, welche Ermittlungsverfahren wegen welcher Delikte von Amts wegen eingeleitet wurden –? – Frau König-Preuss lacht gerade. 2. Liegen der Landesregierung nach Würdigung der Umstände Erkenntnisse zur Tat oder zu dessen Aktionsplanungen, zur Einstellung der Täter und zu einzelnen Delikten vor, wenn ja, sind diese der Politisch motivierten Kriminalität zuzuordnen mit welchen Konsequenzen? 3. Ist der Staatsschutz via Mitteilung in dem Fall der „erhängten“ Puppe tätig und ist der Schutz des betroffenen Abgeordneten und seiner Räumlichkeiten Teil der Überlegungen der zuständigen staatlichen Stellen? 4. Wie will die Landesregierung bei öffentlichen Mordandrohungen an politische Mitbewerber künftig vorgehen?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kießling beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Bevor ich auf einzelne Fragen eingehe, möchte ich noch mal klarstellen, dass die Landesregierung jede Form von gewalttätiger Verunglimpfung oder Auseinandersetzung im politischen Raum verurteilt und ablehnt. Zu Frage 1: Am 15. Oktober 2023 um 0.36 Uhr wurde polizeilich bekannt, dass an der Bahnunterführung Bahnhofstraße/Ichtershäuser Straße in Arnstadt eine lebensgroße Puppe an der Brücke hängen soll. Die Puppe soll am Hals ein Schild mit der Aufschrift „Hier könnte ein Nazi hängen“ tragen. Unmittelbar nach Mitteilungseingang wurde eine Streife der Polizeiinspektion Arnstadt-Ilmenau zum Einsatz gebracht. Der Sachverhalt bestätigte sich wie eben dargestellt. Aufgrund der Örtlichkeit war eine Zuständigkeit der Bundespolizei gegeben. Die Bundespolizei Erfurt beorderte auf Anfrage eine Streife zum Auffindeort. Die Beamten der Bundespolizei erklärten ihre örtliche Zuständigkeit und entfernten die Puppe spurenschonend. Die Beamten der Landespolizei unterstützten die Beamten der Bundespolizei bei ersten Untersuchungsmaßnahmen, zum Beispiel bei der Realisierung von Vernehmungen. Die Auffindesituation wurde dokumentiert. Die nachfolgenden polizeilichen Ermittlungen übernahm am 19. Oktober 2023 das Staatsschutzkommissariat der Kriminalpolizeiinspektion Gotha. Von dort wurde eine kriminalpolitische Untersuchung der sichergestellten Puppe veranlasst. Ein Ergebnis steht noch aus. Ein Verfahren wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten gemäß § 126 StGB wurde eingeleitet. Die Ermittlungen dauern ebenfalls noch an. Ich komme zu Frage 2: Es liegen bisher keine belastbaren Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Eine politische Tatmotivation ist insbesondere aufgrund des angebrachten Schildes jedoch naheliegend, wird aber im Rahmen der weiteren Ermittlungen zu verifizieren sein. Vorläufig wurde das Delikt aufgrund der bisherigen bekannten Tatumstände als Politisch motivierte Kriminalität -linksklassifiziert. Ich komme zu Frage 3: Die Ermittlungen werden aktuell im Staatsschutzkommissariat der Kriminalpolizeiinspektion Gotha „Polizeilicher Staatsschutz“ geführt. Bislang haben sich keinerlei Bezüge zu einer individuellen personenspezifischen Gefährdung ergeben. Weitere tatsächliche und konkrete Anhaltspunkte für einen möglichen Sachzusammenhang liegen aktuell nicht vor. Unabhängig davon wurden und werden die polizeilichen Einsatzkräfte zum Sachverhalt sensibilisiert. Ich komme zu Frage 4: Auf die vielfachen parlamentarischen Befassungen zu Fragen des Schutzes von Amts- und Mandatsträgern möchte ich an dieser Stelle verweisen. Es bleibt selbstverständlich, dass die Landesregierung Gewalt in jeder Form ablehnt. Im Übrigen werden umfangreiche polizeiliche Maßnahmen ergriffen, um der Gefährdung zu begegnen und eine schnelle Aufklärung des Sachverhalts zu ermöglichen, sofern tatsächliche und objektive Anhaltspunkte für die Bedrohung eines Amts- oder Mandatsträgers vorliegen. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Ja, erst mal schönen Dank für die Ausführungen. Kurze Frage: Werden im Fall der erhängten Puppe über der Fahrbahn oder dessen Symbolik irgendwelche Rückschlüsse oder Zusammenhänge gesehen aus der Historie heraus?
Also mehr als das, was ich Ihnen gesagt habe, kann ich Ihnen hier nicht ausführen. Ich kann da selbst keine Spekulationen anstellen. Ich denke, das wäre nicht angemessen. Es ist, wie ich Ihnen ja geschrieben habe, noch ein laufendes Verfahren. Was es da gegebenenfalls für Bezüge gibt, das muss sich dann zeigen.
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, die des Abgeordneten Kalich in der Drucksache 7/8906. Bitte, Herr Abgeordneter.
Danke, Herr Präsident. Finanzierung des Neubaus der Linkenmühlenbrücke Die Zusage des Bundes zur finanziellen Beteiligung am Neubau der Linkenmühlenbrücke lässt viele Menschen in der betroffenen Region und darüber hinaus auf einen zeitnahen Fortschritt der langjährigen Diskussionen hoffen. Der Entwurf des Bundeshaushalts sieht in Jahresscheiben bis zum Jahr 2028 insgesamt 7 Millionen Euro vor. 5 Millionen Euro müssen finanziert werden, um die Kosten der Brücke von 12 Millionen Euro zu tragen. Die Landesstraße 1100 ist im Bereich der ehemaligen Linkenmühlenbrücke zur Ortsstraße abgestuft worden. Bei einem möglichen Bau der Brücke sind die betroffenen Orte als Straßenbaulastträger überfordert. Es bleiben offene Fragen, deren Klärung für eine nachhaltig erfolgreiche Umsetzung des Projekts dringend notwendig ist. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist die Landesregierung bereit, die Kosten in Höhe von 5 Millionen Euro zu tragen? 2. Wer sollte, um eine finanzielle Überlastung der betroffenen Orte zu verhindern, nach Auffassung der Landesregierung Straßenbaulastträger werden? 3. Welche Gebietskörperschaft sollte für die Straßenbaulastträgerschaft der Brücke verpflichtet werden?
Ja, vielen Dank. Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kalich beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Gestatten Sie mir, bevor ich mit der Beantwortung der eigentlichen Frage beginne, einige Vorbemerkungen. Der eventuelle Bau einer Brücke über den Hohenwarte-Stausee im Bereich der am Ende des Zweiten Weltkriegs gesprengten Straßenbrücke, der sogenannten Linkenmühlenbrücke, ist seit Langem Thema in der Region und in ganz Thüringen. Zur Schaffung einer substanziellen Entscheidungsgrundlage bezüglich eines Neubaus einschließlich einer verbesserten straßenverkehrlichen Anbindung unterstützte der Freistaat Thüringen die örtlichen Kommunen mit einer anteiligen Förderung von Planungsleistungen auf Grundlage einer 2019 geschlossenen Absichtserklärung, also eines Letter of Intent. Gegenstand der Planungen, konkret der Leistungsphase I, also Grundlagenermittlung, und Leistungsphase II, Vorplanung, war eine Brücke über den Hohenwarte-Stausee für Fußgänger, Radfahrer und Pkw sowie Busse, Rettungs- und Dienstfahrzeuge. Also vereinfacht gesagt: Gegenstand der Planung war eine Straßenbrücke mit Einschränkung für den Lkw-Verkehr. Die Ergebnisse der im Auftrag der Landkreise erstellten und vom Freistaat finanzierten Vorplanungen sowohl für eine Straßenbrücke über den Hohewarte-Stausee als auch für die straßenverkehrlichen Anbindungen beidseits des Stausees lagen Ende 2021 vor. Es erfolgte auch ein intensiver Austausch der zuständigen Kommunen mit den Kolleginnen und Kollegen der Thüringer Straßenbauverwaltung, die die Kommunen mit ihren Fachkenntnissen unterstützten. Die Ergebnisse der Untersuchung zeigten technische Lösungsmöglichkeiten und damit verbundene Kosten auf. Im Sommer vergangenen Jahres fand ein Gespräch mit den Landräten und Bürgermeistern der involvierten Landkreise und Gemeinden, Mandatsträgerinnen und Vertretern der Thüringer Straßenbauverwaltung statt. Angesichts der mit dem Bau der Brücke und der Verbesserung der Zuwegung verbundenen Kosten verständigte man sich zuletzt darauf, alternativ eine Verbesserung der vorhandenen Fährverbindung anzugehen. Bei der nunmehr in Rede stehenden Brücke dürfte es sich nach den gegenwärtigen, der Landesregierung nur sehr begrenzt vorliegenden Informationen um eine Brücke für Fußgänger und Radfahrer mit touristischem Charakter handeln. Die Rahmenbedingungen, die seinerzeit durch die zuständigen Kommunen für die genannten Planungen festgelegt wurden, wurden nunmehr offenbar neu definiert. Vor diesem Hintergrund komme ich nun zur Beantwortung der Einzelfragen. Zu Frage 1: Ich muss darauf hinweisen, dass der Bundeshaushalt 2024 bisher noch nicht beschlossen ist. Die Landesregierung hat lediglich Kenntnis von einem Änderungsantrag zum Bundeshaushalt 2024, in dem die in der Vorbemerkung der Mündlichen Anfrage genannten Mittel und Zeiträume für die – Zitat – „Wiedererrichtung der Brücke an der Linkenmühle über den Stausee Hohenwarte als Fußgänger- und Radverkehrsbrücke“ angegeben sind. Sofern diese Mittel schlussendlich auch noch in den vom Bundestag zu beschließenden Bundeshaushalt eingestellt werden, ergibt sich die nachfolgende Frage des Abrufs dieser Mittel. Nach Kenntnisstand der Landesregierung sind die in Rede stehenden Mittel des Bundes der Förderung von Modellvorhaben des Radverkehrs zuzuordnen. Eine Förderung beinhaltet stets auch ein Verfahren und entsprechende Regelungen zur Beantragung der Mittel. Inwieweit hier die zuständigen Kommunen bereits erforderliche Schritte zur Beantragung solcher Fördermittel eingeleitet haben, entzieht sich gegenwärtig noch unserer Kenntnis. Eine Zusicherung der Beteiligung an den in Rede stehenden Kosten kann seitens der Landesregierung gegenwärtig nicht erfolgen, wenngleich hier schlussendlich grundsätzlich ohnehin der Haushaltsgesetzgeber zuständig wäre. Vor dem Hintergrund des begrenzten aktuellen Kenntnisstands, dass es sich bei der nunmehr angedachten Brücke offenbar um eine Fuß-/Radwegbrücke mit touristischem Charakter handelt, ist die Frage der Möglichkeiten der Förderung grundsätzlich neu zu diskutieren. Umfassende Informationen zum geänderten Sachstand sind hierzu zwingend erforderlich. Im Vergleich zum intensiven und zielführenden fachlichen Austausch zwischen Kommunen, Planenden und der Thüringer Straßenbauverwaltung in der in meinen Vorbemerkungen erwähnten Phase der Erarbeitung der Vorplanung erschwert der Landesregierung der aktuell stark begrenzte Kenntnisstand die substanzielle und fachbezogene Auseinandersetzung mit der dynamischen Entwicklung regionaler Auffassungen zum Zweck eines Brückenbauwerks an der Örtlichkeit. Wir streben daher den Austausch mit den involvierten Landkreisen an, um auf die aufkommenden und auch aufgrund der breiten Öffentlichkeitsdarstellung verständlichen Fragen der Bürgerinnen und Bürger und der Mandatsträgerinnen zielführend und fachbezogen reagieren zu können. Zu Frage 2: Der Träger der Straßenbaulast ergibt sich aus der Einstufung der der Straße zugrunde liegenden Verkehrsbedeutung. Beidseitig des Hohenwarte-Stausees im in Rede stehenden Bereich verläuft jeweils eine Gemeindestraße. Die jeweilige Gemeinde ist entsprechend Träger der Straßenbaulast. Sofern infolge einer Änderung der Verkehrsbedeutung eine Umstufung der Straßen zu Kreisstraßen geboten wäre, wären die entsprechenden Landkreise Träger der Straßenbaulast. Nun zu Frage 3: Da es sich nach aktuellem Kenntnisstand bei der angedachten Brücke um eine Geh-/Radwegbrücke handelt, kann der überführende Verkehrsweg nur als „sonstige öffentliche Straße“ im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 4 Thüringer Straßengesetz eingestuft werden. Nur im Zuge einer solchen sonstigen öffentlichen Straße ist eine Beschränkung des Verkehrs auf Fußgänger und auf Radfahrer im Rahmen der Widmung des Verkehrswegs möglich. Der Träger der Straßenbaulast für eine sonstige öffentliche Straße wird in der Widmungsverfügung bestimmt. Praktisch dürfte hierzu eine Verständigung zwischen den angrenzenden Landkreisen und Gemeinden erforderlich sein, da das Bauwerk sowohl über Gemeinde- als auch über Kreisgrenzen hinweg verlaufen wird. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank, Frau Ministerin. Frage 1: Bestätigen Sie, dass sich der Ministerpräsident seit Jahren – auch bereits in den Zeiten vor seinem Amt als Ministerpräsident – für den Bau der Linkenmühlenbrücke einsetzt? Frage 2: Wurden nach Kenntnis der Landesregierung bei den bisherigen planerischen Betrachtungen Möglichkeiten einer Auflastung der Brücke nach Ablauf der Fördermittelbindung untersucht, beispielsweise für den Fall einer Spannbetonbrücke durch Vorhalten später in Betrieb zu nehmender Spannkanäle?
Ich komme erst mal zu Frage 1: Wie schon in den Ausführungen dargestellt, haben wir als Thüringer Landesregierung bzw. als Freistaat sehr langfristig oder schon seit längerem Zeitraum entsprechend hier die örtlichen Kommunen zur Wiedererrichtung bzw. zur Förderung der Planungsleistungen, also den Vorgang zur Wiedererrichtung bzw. Untersuchung zu einer Wiedererrichtung der Linkenmühlenbrücke mit unterstützt. Das haben wir – wie gesagt – auch auf Grundlage dieser Absichtserklärung, dieses Letter of Intent, getan. Insofern hat natürlich auch der Ministerpräsident dieses Vorhaben mit unterstützt. Was die jeweiligen Variantenprüfungen bzw. Möglichkeiten im Vorplanungsverfahren betrifft – als Betrachtungsweisen bzw. Erörterung –, so würde ich diese Antwort gern schriftlich nachliefern. Dafür kenne ich in der Tat nicht alle Bestandteile der seit 2019 in der Vorplanung befindlichen Variantenuntersuchung. Dann würden wir das nachreichen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Da durch die beiden Fragen des Abgeordneten die Fragemöglichkeiten aus der Mitte des Plenums erschöpft sind, beende ich diese Mündliche Anfrage jetzt. Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage, die der Abgeordneten Güngör in der Drucksache 7/8914. Bitte, Frau Abgeordnete.
Verzögerung bei der Umsetzung der sogenannten Halbierung der Ersatzfreiheitsstrafe Laut eines Artikels der LTO vom 22.09.2023 komme es zur Verzögerung bei der Umsetzung der sogenannten Halbierung der Ersatzfreiheitsstrafe. Das Inkrafttreten der betreffenden Regelung im Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt – SanktionenÜG – vom 26.07.2023 sei vom 01.10.2023 auf den 01.02.2024 verlegt worden. Der Starttermin habe vom Bundestag um vier Monate verschoben werden müssen, da einige Bundesländer nicht rechtzeitig IT-Probleme bei der Umsetzung der Regelung angezeigt hätten. Weiter wird berichtet, dass die Bundesregierung die Länder bereits im August 2022 in das Gesetzgebungsverfahren eingebunden habe und diese ausreichend Zeit gehabt hätten, auf Umsetzungsprobleme hinzuweisen. Ich frage daher die Landesregierung: 1. Gibt es in Thüringen auch IT-Probleme bei der Umsetzung des SanktionenÜG? Falls ja, bitte angeben, worin die bestehen, die eine Verschiebung des Inkrafttretens des SanktionenÜG um vier Monate erforderlich gemacht haben. 2. Inwieweit und seit wann war Thüringen in das Gesetzgebungsverfahren eingebunden? 3. Welche Folgen hat die Verzögerung des Inkrafttretens des SanktionenÜG für Personen, die zwischen dem 01.10.2023 und 31.01.2024 eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten müssen?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, vor der Beantwortung der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Güngör erlauben Sie mir bitte einige Vorabbemerkungen. Der Bundestag hatte Ende Juni dieses Jahres das Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts – Einheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisung sowie Unterbringung in einer Erziehungsanstalt beschlossen. Konkreter Gegenstand der Anfrage ist die vorgesehene Änderung von § 43 des Strafgesetzbuchs – StGB –, in dem die sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe geregelt ist. Nach dieser Vorschrift wird grundsätzlich eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt, soweit ein Verurteilter seiner Verpflichtung zur Zahlung einer Geldstrafe, die in Tagessätzen verhängt wird, nicht nachkommt und die Geldstrafe uneinbringlich ist. Nach geltender Rechtslage entspricht ein Tagessatz einem Tag Freiheitsstrafe. Mit dem genannten Gesetz wird dieser Umrechnungsmaßstab zugunsten des Verurteilten geändert. So sollen statt einem zukünftig zwei Tagessätze einem Tag Ersatzfreiheitsstrafe entsprechen. Dies führt dazu, dass sich die Anzahl der Tage der an die Stelle der Geldstrafe tretenden Ersatzfreiheitsstrafe halbiert. Dies vorabgeschickt, kann ich nunmehr die Einzelfragen beantworten. Zu Frage 1: Die vorgesehenen Änderungen des genannten Bundesgesetzes haben zur Folge, dass die Länder, die für die Strafvollstreckung zuständig sind, Anpassungen im Bereich der IT vornehmen müssen. Dies betrifft insbesondere Module zur Strafzeitberechnung in dem Fachverfahren web.sta. Bei web.sta handelt es sich um ein Datenverarbeitungsprogramm für Staatsanwaltschaften, das unter anderem für die Freiheitsstrafenvollstreckung und Verwaltung von Haftdaten genutzt wird. Dieses Programm wird von einem Verbund von neun Ländern verwendet, unter anderem auch von Thüringen. Die erforderlichen Anpassungen mussten zunächst im Länderverbund fachlich abgestimmt und im Anschluss durch einen externen Dienstleister programmiert werden. Da bei den Dienstleistern die Ressourcen zur Umsetzung der Änderung bis zum zunächst vorgesehenen Inkrafttreten des Gesetzes nicht vorhanden waren, wurde das Inkrafttreten des Gesetzes vom 1. Oktober 2023 auf den 1. Februar 2024 verlegt. Zu Frage 2: Der Referentenentwurf des genannten Gesetzes wurde vom Bundesministerium der Justiz den Ländern am 13. Juli 2023 zur Stellungnahme vorgelegt. Zu diesem Zeitpunkt war allerdings naturgemäß gänzlich ungewiss, ob, wann und mit welchen konkreten Inhalten ein entsprechender Gesetzesbeschluss erfolgen würde, sodass eine Vorlegung zum Inkrafttretenszeitpunkt in einem solchen frühen Stadium untunlich war. Am 3. Januar 2023 wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stellungnahme vorgelegt. Im Rahmen des Bundesratsverfahrens wurde von Bayern am 26. Juni 2023 auf das Problem hingewiesen, dass die Länder Anpassungen im Bereich der IT vorzunehmen haben und deshalb das Inkrafttreten des Gesetzes zu verschieben ist. Der diesbezügliche Antrag Bayerns wurde daraufhin von Thüringen unterstützt. Als Antwort auf die Frage 3: Zur Klarstellung darf ich zunächst darauf hinweisen, dass es für die Anwendung des alten oder neuen Rechts nicht darauf ankommt, ob die Betroffenen in dem Zeitraum 1. Oktober 2023 bis 31. Januar 2024 die Ersatzfreiheitsstrafe antreten müssen, sondern vielmehr darauf, ob sie vor dem 1. Februar 2024 rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt wurden. Gegebenenfalls gilt für diese Personengruppe die alte Rechtslage. Letztlich gibt es entgegen der der Frage zugrunde liegenden Annahme keine Verzögerung des Inkrafttretens, denn die Inkrafttretensregelung des Gesetzentwurfs war, was die Umsetzung in der Praxis anbelangt, von Anfang an unrealistisch. Hätte allerdings bereits im Gesetzentwurf realistischerweise das Inkrafttreten zum 1. Februar 2024 erfolgen sollen, würden sich für die Verurteilten keinerlei Unterschiede ergeben. Durch die Halbierung der Ersatzfreiheitsstrafe wird also nicht etwa eine zuvor per se ungerechte Rechtslage geändert, sondern der Gesetzgeber gewährt in Zukunft eine Besserstellung, auf deren frühere Anpassung kein Anspruch bestand, auch wenn der Gesetzgeber das zunächst erwogen und beschlossen hatte, diesen Beschluss aber noch nicht vor dem Inkrafttreten der Neuregelung änderte. Vielen Dank.
Ja, ich danke Ihnen für die Beantwortung. Ich muss zugeben, dass es lautstärkemäßig gerade schwierig war, Sie zu verstehen, weil sowohl im Raum irgendwie viel los ist als auch draußen. Aber ich hoffe, ich habe Sie akustisch korrekt verstanden. Die erste Rückfrage bezieht sich auf Ihre Antwort zu Frage 3. Sie hatten ausgeführt, dass gegebenenfalls für diese Personengruppe noch die alte Regelung gelte. Vielleicht können Sie noch mal sagen: Was bedeutet das jetzt genau? Ich habe verstanden, dass es nicht um diejenigen geht, die in diesem Zeitraum die Ersatzfreiheitsstrafe antreten müssen, sondern um diejenigen, die in diesem Zeitraum verurteilt worden sind. Und Frage 2 im Hinblick darauf, dass ein durchschnittlicher Hafttag auch in den Thüringer Justizvollzugseinrichtungen für alle Haftarten ca. 138 Euro kostet: Wie steht die Thüringer Landesregierung allgemein zum Thema „Ersatzfreiheitsstrafen“ und deren Reduktion?
Vielen Dank. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, die gestellt wird durch den Abgeordneten Walk, in der Drucksache 7/8917. Bitte, Herr Abgeordneter.
Danke, Herr Präsident. Krankenquoten in der Thüringer Polizei im Jahr 2022 und in den ersten drei Quartalen im Jahr 2023 Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Krankenquote hatten die Bediensteten der Thüringer Polizei im Jahr 2022 und in den ersten drei Quartalen des Jahres 2023 – bitte gliedern nach Polizeivollzugsbeamten, Verwaltungsbeamten und Tarifbeschäftigten –? 2. Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung der Krankenquote innerhalb der Thüringer Polizei, der nach Einschätzung der Landesregierung welche Gründe zugrunde liegen? 3. Welche Maßnahmen wurden seit dem Jahr 2022 – beispielsweise im Gesundheitsmanagement – eingeleitet, um die Krankenquoten zu senken? 4. Welche Maßnahmen sollen in diesem Zusammenhang noch eingeleitet werden?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Krankenquote der Thüringer Polizei wird stets rückwirkend für das abgelaufene Kalenderjahr ermittelt. Die durchschnittliche Krankenquote bei der Thüringer Polizei lag mit Blick auf die Gesamtheit der Bediensteten im Jahr 2022 bei 12,16 Prozent. Die durchschnittliche Krankenquote der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten bei der Thüringer Polizei betrug für das Jahr 2022 12,56 Prozent. Die Krankenquote der Verwaltungsbeamtinnen und -beamten der Thüringer Polizei belief sich auf 9,17 Prozent und die Quote der durchschnittlich im Kalenderjahr im Krankenstand befindlichen Tarifbeschäftigten lag bei 10,37 Prozent. Angaben zur Krankenquote des Jahres 2023 sind erst nach Ablauf des aktuellen Kalenderjahres möglich. Frage 2: Für das Jahr 2022 – ich hatte auf 12,16 Prozent verwiesen – ist im Vergleich zu den Vorjahren wieder ein Anstieg der durchschnittlichen Krankenquote in der Thüringer Polizei zu verzeichnen, nachdem diese im Jahr 2021 bei 10,63 Prozent im Vergleich zum Vorjahr – 11,07 Prozent – leicht gesunken war. Dafür gibt es eine Vielzahl möglicher Erklärungsansätze. Die Krankenquote ist von vielen Parametern abhängig, auch von nicht seitens des Dienstherrn bzw. öffentlichen Arbeitgebern beeinflussbaren. Dazu verweise ich auch auf die Antworten auf die Kleine Anfrage 5206, die Sie in der Drucksache 7/8918 finden. Die Zentralstelle Gesundheitsmanagement in der Landespolizeidirektion ist im Rahmen des Aufbaus eines Gesundheitscontrollings derzeit mit der Analyse des Krankenstands befasst. Die Ergebnisse werden erste signifikante Aussagen über Ursachen für den Anstieg der Krankenquote ermöglichen. Ich komme zu Frage 3: Die Grundlagen für ein vollumfängliches Gesundheitsmanagement in der Thüringer Polizei werden seit dem Jahr 2019 kontinuierlich ausgebaut. Im Jahr 2020 erfolgte mit der Einstellung einer Gesundheitsmanagerin der Thüringer Polizei auch eine personelle Unterlegung für den Implementierungsprozess. Im Vordergrund der Tätigkeit der Gesundheitsmanagerin steht die Aufbau- und Entwicklungsarbeit der Zentralstelle Gesundheitsmanagement und darauf fußend der Ausbau von Gesundheitsförderungsmaßnahmen. Der Bereich des Gesundheitsmanagements wurde seit der Einrichtung personell gestärkt und organisatorisch neu aufgestellt. So wurde im Jahr 2022 die Zentralstelle Gesundheitsmanagement mit der Koordinierungsstelle Gesundheitsmanagement, der Stabsstelle Betriebsmedizin, der Stabsstelle Sicherheitstechnischer Dienst und dem Polizeipsychologischen Dienst eingerichtet. Darüber hinaus wurde die Supervision in der Thüringer Polizei ausgebaut. Die Fortentwicklung der Gesundheitsstrategie obliegt dem Lenkungsausschuss „Behördliches Gesundheitsmanagement der Thüringer Polizei“. Ich komme zu Frage 4: Um der steigenden Krankenquote entgegenzuwirken, bedarf es einer tiefgreifenden Analyse. In diesem Kontext muss geklärt werden, welche beeinflussbaren Parameter zu Abwesenheitszeiten führen, damit den Auslösern nachhaltig begegnet werden kann und Krankentage in der Folge gesenkt werden können. Als Erkenntnis aus Hospitationen des behördlichen Gesundheitsmanagements konnte gewonnen werden, dass ein verstärkter Handlungsbedarf in einem verbesserten Umgang mit den täglichen Arbeitsbelastungen zu sehen ist. Aufzuführende Faktoren sind hier unter anderem die Art der Tätigkeit, die Arbeitsorganisation und die Strukturierung von Arbeitsprozessen. Die Schaffung von Regenerationsmöglichkeiten, unter anderem durch Seminarangebote im Bereich Stressbewältigung, sowie Entlastungsansätze in Form von Angeboten im Zusammenhang optimierender Arbeitsorganisation und Prozessmanagement sind beispielsweise als wesentlich zu nennen. Ein erfolgreiches und effizientes Gesundheitsmanagement basiert auf dem Zusammenwirken aller Handlungsfelder wie dem betrieblichen Eingliederungsmanagement, der Betriebsmedizin, dem sicherheitstechnischen Dienst sowie einer guten Gesundheitsförderung, beispielsweise gesunde Ernährung, Bewegungs-, aber auch Resilienzangebote. Die strategischen Zielsetzungen des behördlichen Gesundheitsmanagements sind zumeist langfristig angelegt. Die Erfolge, auch im Hinblick auf die Entwicklung der Krankenquote, werden sich erfahrungsgemäß erst mittel- bis langfristig einstellen. Ein behördliches Gesundheitsmanagement ist ein Change-Management-Prozess dessen Wirkungsentfaltung bei der Größe der Organisation der Thüringer Polizei basierend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen anderer Behörden und Unternehmen mindestens fünf bis sieben Jahre benötigt. Das Gesundheitsmanagement der Thüringer Polizei sieht sich aber mit enormen und komplexen Herausforderungen konfrontiert, deren positive Veränderungen das Mitwirken aller Akteure und Bediensteten sowie das aktive Drehen entsprechender Stellschrauben erfordern. Langfristig kann sich dies positiv auf die Senkung des Krankenstandes auswirken. Dies ist jedoch stets in der Wechselwirkung zumindest zu den systemischen Rahmenbedingungen der Organisation zu sehen und ermöglicht daher keine valide Vorhersage. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Ja. Zunächst besten Dank, Frau Staatssekretärin, für die umfangreiche Beantwortung. Ich habe noch eine Nachfrage. Sie hatten erwähnt, dass es einer tiefgreifenden Analyse bedarf. Das ist sicherlich nachvollziehbar. Die Frage, die sich mir stellt, ist: Inwieweit spielt – ich kenne ja Ihre Meinung bzw. vielleicht gibt es Erkenntnisse – die mangelnde Wertschätzung gegenüber den Polizeikolleginnen und ‑ kollegen, die immer wieder beklagt wird, die auch in vielen Studien festgestellt wurde, bisher eine Rolle bzw. wie schätzen Sie diese mangelnde Wertschätzung in Bezug auf den Krankenstand ein?
Ich bin sicher, dass eine Wertschätzung zu einer hohen intrinsischen Motivation führt, die ganz wesentlich dafür ist, dass man psychisch gesund bleibt und den enormen Belastungen, mit denen man sich als Polizeibeamtin oder Polizeibeamter konfrontiert sieht, besser begegnen kann. Ich hatte auf die Hospitationen verwiesen, aus denen wir quasi verschiedene Erkenntnisse gewonnen haben. Da ging es auch um den verbesserten Umgang mit Arbeitsbelastung. Zu einem verbesserten Umgang gehört natürlich auch ein Arbeitsklima, auf das ich mich freue, zu dem ich gern hingehe. Deswegen ist natürlich Respekt gegenüber den Blaulichtberufen allgemein – das haben wir ja hier in diesem Haus schon auch im Zusammenhang mit Feuerwehrkameradinnen und ‑ kameraden, aber auch mit anderen besprochen, von Bedeutung. Deswegen ist es der Landesregierung wichtig, solche Ansätze zu stärken. Ich erinnere zum Beispiel an die Teilnahme des Ministers an der Eröffnung der Ausstellung „Der Mensch dahinter“. Da geht es auch darum, den Respekt in der Gesellschaft zu stärken. Das spielt natürlich zweifellos auch eine wichtige und hohe Rolle.
Ich habe eine weitere Nachfrage. Sie haben ausgeführt, wie das Gesundheitsmanagement aufgebaut ist und wie sich das langsam positiv entwickelt. Meine Frage: Halten Sie es in diesem Zusammenhang für erforderlich bzw. sinnvoll, wenn in diesen Prozess „Gesundheitsmanagement“ – ich will es so bezeichnen – auch Personal- und Berufsvertretungen eingebunden werden, Arbeitsmediziner bzw. auch Betroffene und Vorgesetzte? Es ist mir jetzt nicht ganz deutlich geworden, ob das der Fall ist. Wenn nicht, halten Sie das für sinnvoll?
Ja, es sind immer alle Ebenen einzubinden, weil es darum geht, dass die Sachen, die man sich quasi vornimmt, auch entsprechend implementiert werden müssen. Deswegen müssen alle die von Ihnen angesprochenen Personen in einem gewissen Grade involviert sein. Inwieweit die in welchen Punkten involviert waren, das können wir gern noch nachreichen, wenn Sie da eine konkrete Fragestellung haben. Hier ging es mir jetzt darum, darzustellen, dass wir durch verschiedene Schritte – ich hatte auf die Gesundheitsmanagerin verwiesen – personelle Unterstützung schon haben. Aber gleichwohl geht es am Ende darum, die ganzen Vorhaben, die man hat, auch in die vielen Verzweigungen zu implementieren. Dabei ist sicherlich die Unterstützung von allen verschiedenen – ich habe es hier als Stellschrauben beschrieben – Apparaten nötig.
Vielen Dank. Damit kommen wir zur Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Schubert in der Drucksache 7/8936, die offensichtlich durch den Abgeordneten Wolf gestellt wird.
Genau. Vielen Dank, Herr Präsident. Die Mündliche Anfrage meines Kollegen Herrn Schubert, den ich hier vertrete, zum Thema Schulplatz-Verfügbarkeit in der Stadt Gera Vor dem Hintergrund der hohen Auslastung der Schulen in Gera bleibt die schnelle Aufnahme schulpflichtiger Kinder eine ständige Herausforderung. Dies belegen regelmäßige Gespräche mit Betroffenen vor Ort. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie gestaltete sich der Zuzug von Familien mit schulpflichtigen Kindern vom 1. Januar bis 30. September 2023 in der Stadt Gera – bitte die Anzahl der schulpflichtigen Kinder nach Schularten aufgliedern –? 2. Wie viele schulpflichtige Kinder haben derzeit keinen Schulplatz in Gera – bitte die Anzahl der schulpflichtigen Kinder nach Schularten und bisheriger Wartezeit aufgliedern –? 3. Welche kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen plant die Landesregierung – bzw. hat sie realisiert –, um die personelle Situation in Gera für die Umsetzung der Schulpflicht nach § 17 Thüringer Schulgesetz zu entschärfen – bitte einzeln auflisten –? 4. Welche Rechtsfolgen ergeben sich bei Nichterfüllung der Vorschrift des § 17 Thüringer Schulgesetz für das Land, den Schulträger und die Eltern? Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schubert beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Im gefragten Zeitraum sind insgesamt 308 schulpflichtige Kinder zugezogen, die sich wie folgt auf die Schularten verteilen: Grundschulen 99, IGS/Gemeinschaftsschulen/Regelschulen 183, Gymnasien 20, berufsbildende Schulen 6. Im Einzelnen dazu: Grundschule: Derzeit gibt es 99 Erfassungen von Schülerinnen und Schülern im Zeitraum von Januar bis Juli 2023, die alle in Schulen vermittelt werden konnten. Seit Schuljahresbeginn wurden weitere 66 Schülerinnen und Schüler nicht deutscher Herkunft erfasst, davon konnten erneut 50 vermittelt werden. Die verbleibenden 16 befinden sich aktuell im Zuweisungsprozess und werden in Kürze ein entsprechendes Schreiben erhalten. Das heißt, momentan gibt es keine offenen Fälle im Grundschulbereich. Bereich „Regelschule/Thüringer Gemeinschaftsschule/Gesamtschule“: Derzeit gibt es 101 Erfassungen von Schülerinnen und Schülern im Zeitraum Januar bis Juli 2023, die alle in Schule vermittelt werden konnten. Seit Schuljahresbeginn wurden weitere 82 Schülerinnen und Schüler nicht deutscher Herkunft erfasst. Davon konnten zehn im Regelschulbereich vermittelt werden. Die verbleibenden 72 warten derzeit noch auf einen Schulplatz. Gymnasium: Derzeit gibt es 20 Zuweisungen im Zeitraum Februar/März 2023, da keine Aufnahmekapazität mehr an Regelschulen vorhanden war und ist. Berufsschulen: Derzeit gibt es sechs Erfassungen von Schülerinnen und Schülern im Zeitraum Januar bis Juli 2023, die alle in Vorklassen der BBS vermittelt werden konnten. Aktuell gibt es sieben offene Fälle im Bereich „BBS Vorklasse“. Die Lösung wäre möglich durch eine Zuweisung einer neu zu eröffnenden Vorklasse in Hermsdorf. Hier wird noch die Zustimmung zur Beförderung durch den Schulträger benötigt. Zu Frage 2: Aktuell sind 72 Schülerinnen und Schüler für Regelschulen, IGS und Gemeinschaftsschulen und sieben Schülerinnen und Schüler für die berufsbildenden Schulen ohne konkreten Schulplatz. Es sei noch ergänzt, dass es eine Warteliste gibt, die nach dem Zeitpunkt der Erfassung der schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen aufgebaut ist. Dabei wird versucht, die Dreimonatsfrist einzuhalten, nach der Kinder in eine Schule zu bringen sind. Zu Frage 3, kurzfristige Maßnahmen der Landesregierung, um die personelle Situation in Gera für die Umsetzung der Schulpflicht nach § 17 Thüringer Schulgesetz zu entschärfen: Um an den Regel-, Gemeinschafts- und Gesamtschulen in Gera aufgrund der nicht ausreichenden Zahl vorhandener Lehrkräfte ein Mindestmaß an Umsetzung des Regelstudienplans zu gewährleisten, werden mit den Schulleitungen aller Schularten Abordnungsmöglichkeiten eruiert. Da an vielen Schulen Lehrkräfte fehlen, gibt es jedoch nur wenige Möglichkeiten, Lehrerinnen und Lehrer abzuordnen bzw. als Vertretungsreserve einzusetzen. Vereinzelt konnten überregionale Abordnungen vollzogen werden. Mithin werden schulorganisatorische Maßnahmen besprochen wie etwa jahrgangsübergreifender Unterricht und die Zusammenlegung von Klassen mit dem Ziel, Lehrkräfte für weitere Unterrichtsstunden zu gewinnen. Neben der sofortigen Ausschreibung der durch ausgeschiedene Lehrkräfte zu besetzenden Stellen und dem zielgerichteten Ansprechen von Bewerberinnen und Bewerbern im neu eingerichteten Karriereportal wurden für die Stadt Gera zusätzlich Stellen für Lehrerinnen und Lehrer zur Verfügung gestellt. Die IGS Gera wurde im Programm „Erste Reihe Thüringen“ als Schwerpunktschule aufgenommen und mit einem Werbevideoclip beworben. Mittelfristige Maßnahmen der Landesregierung, um die personelle Situation in Gera für die Umsetzung der Schulpflicht zu entschärfen: Neu ist die Einstellung von pädagogischen Assistenzen, welche den Unterricht und die Betreuung nicht nur in Gera auf vielfältige Weise unterstützen. Zusätzlich bemüht sich das Land um sogenannte Quer-, aber vor allem Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, für die insbesondere Nachqualifizierungen und Intensivkurse angeboten werden. Quer- und Seiteneinsteigende sollen künftig direkt von den Schulämtern eingestellt werden, ohne Umweg über das Ministerium, damit sie schneller starten können. Neue Entfristungsmöglichkeiten für diese Personengruppen wurden eröffnet. Auch Studierende werden angesprochen, um sie für einen Einsatz an Schulen neben ihrem Studium zu gewinnen. Krisenbedingt wurde die Einstellungsrichtlinie durch Absenkung des bisher geforderten hohen Sprachniveaus angepasst. Langfristige Maßnahmen der Landesregierung, um die personelle Situation in Gera für die Umsetzung der Schulpflicht zu entschärfen, kommen hinzu. Die Thüringer Landesregierung reagiert seit Jahren mit verschiedenen Maßnahmen zur Personalgewinnung bzw. zur Steigerung der Attraktivität des Lehrerberufs. Seit 2018 ist es möglich, dass alle Stellen von Lehrkräften, die aus dem aktiven Schuldienst ausscheiden, neu besetzt werden können. Im Schuljahr 2022/2023 gingen 922 Lehrkräfte in den Ruhestand, demgegenüber hat der Freistaat 1.010 neue Lehrerinnen und Lehrer unbefristet eingestellt, eine Steigerung also um ca. 90 Lehrerinnen und Lehrer. Zum Start des neuen Schuljahrs 2023/24 wurden weitere 333 Lehrerinnen und Lehrer bislang eingestellt, 22 Prozent der Neueinstellungen im letzten Schuljahr sind Seiteneinsteigende. Schwerpunkte bei der Einstellung in den Schuldienst bilden dabei wie in den Vorjahren die Regel- und Gemeinschaftsschulen. Darüber hinaus wurden 64 sonderpädagogische Fachkräfte sowie 404 Horterzieherinnen und Horterzieher neu eingestellt. Das Einstellungsverfahren wurde flexibilisiert. Die Besetzung offener Stellen wurde auf einer digitalen Plattform installiert. Die aktive Werbung um Lehrkräfte im Ruhestand mit dem Programm „Seniorexpertinnen und Seniorexperten“ wird fortgeschrieben. Nach Änderung des Besoldungsgesetzes wird versucht, mit Zulagen junge Lehrkräfte auch in die Regionen zu lenken. Zu Frage 4: § 17 Thüringer Schulgesetz umfasst verschiedene Sachverhalte. Aufgrund der Fragestellung wird nur darauf eingegangen, welche Folgen eine Nichtbereitstellung ausreichender Schulplätze für alle aus dem Ausland zugezogenen Schulpflichtigen hätte. Die Aufgabe der Bereitstellung von Schulplätzen obliegt dem Schulträger, denn er hat für ein möglichst vollständiges und wohnortnahes Bildungsangebot zu sorgen. Kommt der Schulträger dieser Pflicht nach § 41 Abs. 3 des Schulgesetzes nicht nach, kann die staatliche Schulaufsicht tätig werden. Die staatlichen Schulämter führen die Aufsicht über die Erfüllung der dem Schulträger obliegenden Angelegenheiten. Zur Durchsetzung der diesem obliegenden Aufgaben ist die Rechtsaufsichtsbehörde zuständig nach dem Thüringer Gesetz über die Schulaufsicht, Rechtsaufsichtsbehörde ist das Thüringer Landesverwaltungsamt. Danke schön.
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, entschuldigen Sie, dass ich mich verspätet habe. Der Kollege hat dankenswerterweise meine Mündliche Anfrage vorgetragen. Ich habe zwei Nachfragen, und zwar würde mich interessieren: Sind es nach Ihrer Einschätzung eher räumliche Kapazitäten oder die Verfügbarkeit von Lehrkräften, die ursächlich für die Schwierigkeiten bei der Zuweisung von Schulplätzen sind? Das wäre die erste Frage – und die zweite, wenn ich sie gleich mit nennen darf: Mit welchen Anreizen oder administrativen Entscheidungen wird an einer Lenkung von Lehramtsanwärtern zur Entspannung der personellen Situation gerade auch in der Stadt Gera durch das Ministerium gearbeitet?
Was das Erste angeht: Tatsächlich sind es häufig beide Aspekte, die eine Rolle spielen. Wir sind auch gerichtlich dazu gezwungen, die Räumlichkeiten voll auszunutzen und nur die Räumlichkeiten allerdings auch zu nutzen, die brandschutztechnisch, sicherheitstechnisch usw. wirklich geeignet sind. Wir können also nicht jedes Angebot des Schulträgers immer annehmen. Gleichzeitig gibt es aber auch erkennbar einen Mangel an Lehrerinnen und Lehrern und wir versuchen hier zu steuern, Einfluss zu nehmen im direkten Krisengespräch. Es gibt eine direkte, wenn Sie wollen, kleine Krisentruppe, die vom Schulverwaltungsamt oder von der Stadt, von unserem Ministerium und vom Schulamt bestückt ist und die zusammen kurzfristige Maßnahmen des Zusammenbringens von Menschen und Räumen im Blick haben. Also, es sind immer beide Bereiche, es sind immer Abstimmungsprozesse und es ist ein ständig fluider Prozess, bei dem wir versuchen, dies zusammenzubringen. Ich würde hier keine einseitige Verantwortungszuweisung vorsehen. Was nun die Lenkung von Lehramtsanwärtern und -anwärterinnen angeht, so haben wir gerade durch die Seminarreform jetzt bewusst Zeichen gesetzt, dass wir auch Lehramtsanwärterinnen und -anwärter in die Regionen lenken wollen, die dort ausgebildet werden und dann vor Ort günstigerweise auch Wurzeln schlagen und dort weiterhin tätig sein werden, wenn Sie bereits ihre Ausbildung dort gemacht haben. Das ist jetzt zum Herbst begonnen worden, die Ausbildung, das läuft, die Fachleiter werden eingestellt und sukzessive jetzt im nächsten halben Jahr dann komplett umgesetzt.
Okay. Dann würde ich ganz gern wissen, Herr Staatssekretär: Wir haben es jetzt eben von Gera gehabt. In welchen anderen Gebietskörperschaften – also Schulträgern – haben wir auch ein Defizit von vorhandenen Schulplätzen zu Schülerinnen und Schülern, die nach § 17 beschult werden müssten? Also, wo gibt es das ähnlich wie in Gera?
Wo haben wir genauso wie in Gera ein Defizit zwischen vorhandenen Schulplätzen und Schülerinnen und Schülern, die nach § 17 beschult werden müssten, also in welchen Gebietskörperschaften, bei welchen Schulträgern haben wir das auch noch?
Jede Woche habe ich ein digitales Treffen mit den Schulamtsleitungen. Nach der Information, die ich habe, sind es keine größeren Überhänge. Also es wird ständig abgearbeitet, es wird immer nachgeschoben sozusagen, wenn was frei wird. Aber das kann sich von Woche zu Woche wieder ein bisschen ändern. Wir versuchen, immer hinterherzuarbeiten, und sind an der Grenze, auch jetzt.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Mein Thema ist die Zerschlagung des REGIOMEDVerbundes, ob das unausweichlich ist – also die Überschrift. Ich frage die Landesregierung: Nach Medieninformationen steht der Südthüringen REGIOMED-Verbund am Ende des Jahres vor seinem Aus. Die beteiligten Kreistage in Südthüringen haben in den letzten Jahren den stetig steigenden Finanzbedarf zwar kritisch hinterfragt, haben aber jeweils einer Kapitalerhöhung nach Zusage des notwendigen und außergewöhnlichen Finanzbedarfs zur Sicherung der stationären Gesundheitsstrukturen in der Region zugestimmt. Die von der REGIOMED-Geschäftsleitung verkündete Zerschlagung hat die gewählten Kommunalvertretungen über die Presse erreicht und sorgt für viel Verunsicherung in den betroffenen Landkreisen. Ich frage also die Landesregierung: 1. Welche finanzielle Unterstützung hat der REGIOMED-Verbund vom Land und den beteiligten Landkreisen mit welcher Begründung in den letzten zwei Jahren erhalten? 2. Wie stellt sich nach Kenntnis der Landesregierung die derzeitige wirtschaftliche Situation des REGIOMED-Verbundes dar – bitte angeben, wer die Prüfung der wirtschaftlichen Situation mit welchem Ergebnis wie durchgeführt hat –? 3. Wie wurden die beteiligten Landräte und Kreistage in den letzten zwei Jahren zur wirtschaftlichen Situation des REGIOMED-Verbundes, insbesondere unter Angabe, welche Erkenntnisse die Landesregierung zur drohenden Insolvenz des REGIOMED-Verbundes hatte, informiert – bitte angeben, wer zu welchem Zeitpunkt über die Situation informiert hat –? 4. Welche Pläne verfolgt die Landesregierung zur Zukunft der betroffenen Kliniken hinsichtlich einer Integration in das regionale Gesundheitssystem – bitte nach Kliniken getrennt antworten –? Vielen Dank.
Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. – Nein, dann nicht. – Herr Staatssekretär Speitkamp, bitte schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Sie sind sicherlich überrascht, dass ich auch was von diesem Thema verstehe. Ich antworte aber gern namens der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wolf. Zunächst eine Vorbemerkung: Ende September haben die Gesellschafter der REGIOMED-KLINIKEN GmbH erklärt, dass sie wirtschaftlich getrennte Wege gehen wollen. Sie reagieren damit auf eine dem Vernehmen nach wirtschaftlich angespannte Situation des Konzerns. Die angegebenen Verluste entfallen jeweils sehr unterschiedlich auf die verschiedenen Häuser des Konzerns, wären in der jetzigen Struktur aber von allen Landkreisen gleichermaßen zu tragen. Der Vorschlag der wirtschaftlichen Trennung sieht vor, dass die örtlichen Krankenhausbetriebsgesellschaften und MVZ-Gesellschaften wieder von den örtlichen Trägern übernommen werden und zentrale Einrichtungen bei der REGIOMEDKLINIKEN GmbH verbleiben. Das TMASGFF wurde durch die Geschäftsführung der REGIOMED-KLINIKEN GmbH Ende September über den Sachverhalt informiert und steht seitdem in Kontakt mit der Geschäftsführung. Darüber hinaus haben die Landkreise in einer gemeinsamen Besprechung das Thüringer Landesverwaltungsamt und das TMASGFF über die Entwicklungen und Planung informiert. Jetzt zu den Fragen im Einzelnen: Frage 1: Der REGIOMED-Verbund hat in den letzten zwei Jahren beim TMASGFF keine finanzielle Unterstützung beantragt und keine finanzielle Unterstützung erhalten. Nach Auskunft des Thüringer Landesverwaltungsamts erhielt der REGIOMED-Verbund von allen beteiligten Landkreisen Anfang 2020 Gesellschafterdarlehen in Höhe von jeweils 7,5 Millionen Euro, die jährlich zurückzuzahlen waren. Ende 2020 wurde eine Erhöhung dieser Darlehen auf jeweils 10 Millionen Euro beschlossen. Zudem erfolgte eine Eigenkapitalverstärkung zu je 5 Millionen Euro. Diese wurde ebenfalls Ende 2022 beschlossen. Frage 2: Der Landesregierung liegen bisher nur allgemeine Aussagen von REGIOMED vor, dass die finanzielle Situation des Konzerns schwierig ist und die vorgestellten Umstrukturierungen erforderlich seien, um den Konzern zukunftsfähig zu gestalten. Frage 3: Die Landkreise Hildburghausen und Sonneberg sind Gesellschafter der REGIOMED-KLINIKEN GmbH und waren in dieser Funktion durch die Gesellschaft selbst über deren wirtschaftliche Situation zu unterrichten. Es wird davon ausgegangen, dass diese Informationen im Rahmen der Gesellschafterversammlung oder Ähnlichem erfolgt sind. Die Landesregierung hat keine Erkenntnisse zur wirtschaftlichen Situation der GmbH. Mit der Pressemitteilung der REGIOMED-KLINIKEN GmbH Ende September 2023 wurden die Pläne von REGIOMED erstmalig bekannt. Zu Frage 4: Aus Sicht der Landesregierung sind alle drei Thüringer Häuser der REGIOMED-KLINIKEN GmbH für die bedarfsgerechte Versorgung in Thüringen erforderlich. Aufgrund der vielen noch offenen Fragen und Verfahren sind konkrete Aussagen zum weiteren Vorgehen im jetzigen Stadium nicht möglich. Vielen Dank.
Vielen Dank. Herr Speitkamp, die Begründung von der Geschäftsführung von REGIOMED war die, dass es vom Bund keine Überbrückungshilfen gibt und deswegen diese finanzielle Schieflage eingetreten ist und dass die nur durch die Auflösung des Verbundes gelöst werden kann. Halten Sie diese Begründung aus Sicht der Landesregierung für plausibel? Können Sie das begründen?
Vielen Dank. Ich würde die Fragestunde jetzt beenden. – Herr Walk möchte das nicht. Okay, wir sollen noch eine machen, weil das Wahlergebnis noch nicht fertig ist. Es war ja auch ein bisschen mehr. Dann machen wir noch eine, und zwar rufe ich dann auf die Frage von Frau Abgeordneter Wahl in der Drucksache 7/8943. Bitte schön.
Danke schön, Frau Präsidentin. Ausbau der Eisenbahnstrecke Erfurt–Nordhausen – Sicherstellung der Finanzierung Wie aus den Antworten der Landesregierung auf die Kleinen Anfragen zum Ausbau der Eisenbahnstrecke Erfurt–Nordhausen hervorgeht – siehe Drucksachen 7/8848 und 7/8849 –, werden die Bauarbeiten nunmehr frühestens im Dezember 2028 abgeschlossen. Die Aufgabenstellung zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur wird zwischen der Deutschen Bahn AG und dem Land Thüringen gerade fortgeschrieben. Daher ist zum jetzigen Zeitpunkt sowohl die mit dem Ausbau ursprünglich angestrebte Zielfahrzeit als auch die bisher vorgesehene Finanzierung nicht geklärt. Die Abstimmungen zwischen der Deutschen Bahn und dem Land Thüringen zur Sicherstellung der Finanzierung des Schienenprojekts haben im August dieses Jahres begonnen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welchen Zwischenstand haben die seit August laufenden Abstimmungen zwischen der DB Netz AG und dem Land Thüringen zur Sicherstellung der Finanzierung beim Ausbau der Eisenbahnstrecke Erfurt–Nordhausen erreicht? 2. In welchen Punkten wird von der bisherigen Aufgabenstellung zum Streckenausbau abgewichen? 3. Inwiefern lassen sich mit möglichen Abweichungen von der ursprünglichen Aufgabenstellung die angestrebten Zielstellungen wie etwa eine Zielfahrzeit von etwas unter einer Stunde noch erreichen? 4. Welche Finanzierungsquellen neben der Anlage 8.7 der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III sollen für den Ausbau der Eisenbahnstrecke Erfurt–Nordhausen zusätzlich genutzt werden? Danke schön.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Frau Wahl, die Mündliche Anfrage beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Wie bereits im Rahmen der Kleinen Anfragen 7/5088 und 7/5089 mitgeteilt, befinden sich die DB Netz AG und der Freistaat Thüringen hierzu in laufenden, vertrauensvoll geführten Verhandlungen. Derzeit werden verschiedene Szenarien geprüft und bewertet, um zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Dazu erfolgt zwischen der DB Netz AG und dem Freistaat Thüringen ein intensiver Austausch zu den verschiedenen Sichtweisen. Dieser Abwägungsprozess befindet sich kurz vor dem Abschluss. Unabhängig hiervon ist nach Aussage der DB Netz AG die Inbetriebnahme Ende 2028 sichergestellt. Zu Frage 2: Im Verlauf des Projetfortschritts hat die Deutsche Bahn in Abstimmung mit dem Freistaat Thüringen Projektabschnitte neu zugeschnitten. Hierzu möchte ich auf die Antworten der Landesregierung auf die Kleinen Anfragen 7/5088 und 7/5089 verweisen. Darüber hinaus wurde die zukünftige technische Ausstattung der Strecke Erfurt–Nordhausen angepasst. Hierzu gehören zum Beispiel elektronische Stellwerke, die Anpassung der Leit- und Sicherungstechnik sowie die Modernisierung der Verkehrsstationen. Zu Frage 3: Derzeit befindet sich der Ausbau der Strecke Erfurt–Nordhausen noch in der Planungsphase. Die Zielfahrzeit kann erst nach Abschluss der Planung durch den Infrastrukturbetreiber sowie finaler Festlegungen der infrastrukturellen Rahmenbedingungen benannt werden. Das vertraglich vereinbarte Planungsziel, die umlaufoptimierte Bedienung der Strecke und der Anschlüsse, wird nach aktuellem Abstimmungsstand weiterhin erreicht. Zu Frage 4: Der gültige Realisierungs- und Finanzierungsvertrag sieht neben den Mitteln der Anlage 8.7 der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III der Bundesrepublik Deutschland mit der Deutschen Bahn weitere Finanzierungsbestandteile in Höhe von ca. 41 Millionen Euro für Instandhaltung und Ersatzinvestitionen über die Anlagen 8a.1 und 8.3 der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III sowie Eigenmittel der Eisenbahninfrastrukturunternehmen in Höhe von ca. 3,9 Millionen Euro vor. Vielen Dank.
Vielen Dank. Gibt es Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Dann würde ich an dieser Stelle jetzt die Fragestunde schließen und komme noch mal zurück zu den Wahlen. Ich rufe erneut die Tagesordnungspunkte 30 und 33 bis 41 auf, um die Wahlergebnisse bekannt zu geben. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8956 Abgegebene Stimmzettel 78, ungültige Stimmzettel 0. Auf den Wahlvorschlag entfallen 26 Jastimmen, 51 Neinstimmen und es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Ich frage in Richtung der vorschlagenden Fraktion der AfD: Wird eine Wiederholung der Wahl mit dem vorgeschlagenen Wahlbewerber in der morgigen Plenarsitzung nach der Mittagspause gewünscht? Ich sehe Nicken. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8957 Abgegebene Stimmzettel 78, ungültige Stimmzettel 0. Auf den Wahlvorschlag entfallen 34 Jastimmen, 43 Neinstimmen und es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Auch hier wird morgen eine Wiederholung in der Sitzung beantragt. Dann machen wir das auch. Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/8942 Abgegebene Stimmzettel 78, ungültige Stimmzettel 2, gültige Stimmzettel 76. Auf den Wahlvorschlag entfallen 49 Jastimmen, 26 Neinstimmen und es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Ich frage in Richtung der vorschlagenden Fraktion, ob eine Wahl morgen in der Plenarsitzung gemacht werden soll, und beantworte mir die Frage selber, nämlich mit Nein. Ich komme zu Tagesordnungspunkt 35 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8958 Abgegebene Stimmzettel 78, ungültige Stimmzettel 0. Auf den Wahlvorschlag entfallen 24 Jastimmen, 51 Neinstimmen und es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Nachdem der Wahlvorschlag auch in einer zweiten Wahlwiederholung nicht die notwendige Stimmenmehrheit erreicht hat, ist eine weitere Wahlwiederholung rechtlich nicht möglich. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 36 Wahlvorschläge der Fraktion der AfD - Drucksachen 7/8961/8962 Abgegebene Stimmzettel 78, ungültige Stimmzettel 1, damit gültige Stimmzettel 77. Auf den Wahlvorschlag entfallen 31 Jastimmen, 45 Neinstimmen und es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Ich frage in Richtung der vorschlagenden Fraktion, ob morgen eine Wiederholung gewünscht wird. Ja. Und b) Wahl einer Vertreterin bzw. eines Vertreters für ein Mitglied des Richterwahlausschusses: hier die abgegebenen Stimmzettel 78, ungültige Stimmzettel 0. Auf den Wahlvorschlag entfallen 34 Jastimmen, 43 Neinstimmen und es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist auch hier die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Auch hier die Frage, ob eine Wahlwiederholung gewünscht wird? Ja, okay. Wahlvorschläge der Fraktion der AfD - Drucksachen 7/8963/8964 Hier a) Wahl eines Mitglieds des Staatsanwaltswahlausschusses: abgegebene Stimmzettel 78, ungültige Stimmzettel 0. Auf den Wahlvorschlag entfallen 32 Jastimmen, 45 Neinstimmen und es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist auch hier die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Und auch hier die Frage: Soll da eine Wahlwiederholung morgen erfolgen? Ja. Und b) Wahl einer Vertreterin bzw. eines Vertreters für ein Mitglied des Staatsanwaltswahlausschusses: hier auch abgegebene Stimmzettel 78, ungültige Stimmzettel 0. Auf den Wahlvorschlag entfallen 34 Jastimmen, 44 Neinstimmen und es liegen keine Enthaltungen vor. Damit ist die Zweidrittelmehrheit auch hier nicht erreicht. Auch hier die Frage: Eine Wahlwiederholung morgen nach der Mittagspause? Ja. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8959 Abgegebene Stimmzettel 78. a) zur Wahl eines Mitglieds des Landessportbeirats sind es ungültige Stimmen 3, damit gültige Stimmen 75. Auf den Wahlvorschlag entfallen insoweit 32 Jastimmen, 41 Neinstimmen und es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Auch hier die Frage, ob eine Wahlwiederholung morgen erfolgen soll? Ja, okay. Und b) zur Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Landessportbeirats: Hier haben wir ungültige Stimmen 0, damit gültige Stimmen 78. Auf den Wahlvorschlag entfallen insoweit 34 Jastimmen, 43 Neinstimmen und es liegt eine Enthaltung vor. Damit ist auch hier die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Auch hier die Frage nach einer Wahlwiederholung morgen? Ja. Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/8900 Hier haben wir abgegebene Stimmzettel 78, ungültige Stimmzettel 0. Auf den Wahlvorschlag entfallen 50 Jastimmen, 20 Neinstimmen und es liegen 8 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Das „nicht“ ist falsch. Es ist erreicht, aber da steht ein „nicht“ – okay. Also: Die gültigen Stimmen sind damit erreicht, damit ist die Wahl erfolgt und ich gratuliere Herrn Eifert zu seiner Wahl und gehe davon aus, dass er die Wahl auch annimmt.
(Beifall CDU)
Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8960 Abgegebene Stimmzettel 78, ungültige Stimmzettel 0. Auf den Wahlvorschlag entfallen 31 Jastimmen, 47 Neinstimmen, es liegen keine Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Auch hier die Frage: Wahlwiederholung morgen nach der Mittagspause? Ja. Wahlvorschlag der Fraktion der SPD - Drucksache 7/8976 Hier haben wir die abgegebenen Stimmzettel 78 und ungültige Stimmzettel keine. Auf den Wahlvorschlag entfallen 55 Jastimmen, 20 Neinstimmen, es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit ist Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht und ich gratuliere Frau Glybowskaja zu ihrer Wahl. Ich gehe davon aus, dass sie die Wahl annimmt. Und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt für heute. Wir kommen zum Aufruf des TagesordnungsGesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/8243 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport - Drucksache 7/8647 ZWEITE BERATUNG Das Wort erhält Herr Abgeordneter Schaft aus dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport für die Berichterstattung. Bitte schön.
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Kolleginnen, liebe Zuschauerinnen hier und am Livestream, wir haben in der 114. Sitzung des Landtags am 6. Juli dieses Jahres den Gesetzentwurf der rot-rot-grünen Landtagsfraktionen beraten und an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen. Ich will noch mal kurz in Erinnerung rufen, worum es bei dem Gesetzentwurf geht, da ja schon ein paar Monate zurückliegen. Die Coronapandemie hatte auch Auswirkungen auf die Einrichtungen der Erwachsenenbildung, insbesondere bei der Frage des variablen Anteils der Förderung des Landes, weil der sich nämlich zum Teil nach der Zahl der Unterrichtseinheiten berechnet. Durch die geringere Zahl an Unterrichtseinheiten während der Pandemie bestand die Gefahr, dass damit eine Schieflage bei der Finanzierung entsteht. Da hatten wir schon die letzten Jahre – auch in der engen Abstimmung mit den anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung – fraktionsübergreifend eine Ausnahmeregelung eingeführt. Jetzt gab es noch mal den Hinweis darauf, dass die Auswirkungen mit der jetzigen Regelung auch noch bis in dieses Jahr reichen und deswegen noch letztmalig die Verlängerung der Ausnahmeregelung notwendig ist. Den Vorschlag haben die rotrot-grünen Fraktionen mit dem Gesetzentwurf unterbreitet. Wir haben in der schriftlichen Anhörung im Bildungsausschuss das Gesetz dann angehört. Alle Anzuhörenden haben den vorgelegten Gesetzentwurf begrüßt. Die Frage, die der Kollege König in der ersten Lesung aufgemacht hat, ist beantwortet. Da ging es ja noch mal um die Frage der Schulabschlüsse, warum die da nicht berücksichtigt wurden. Da ist noch mal darauf hinzuweisen, dass in der Stellungnahme des TVV gesagt wurde, im Bereich der Schulabschlüsse sind die Auswirkungen so nicht gegeben, sodass hier eine andere Berechnungsgrundlage vorliegt. Insofern haben wir dann in der 61. Sitzung des Bildungsausschusses am 1. September dieses Jahres den Gesetzentwurf beraten und an einer Stelle geändert, aber nicht im Gesetz selbst. Sondern wir haben bei „Problem und Regelungsbedürfnis“ im Punkt A einen Satz gestrichen. Das erfolgte auch noch mal auf den Hinweis des Kollegen, nämlich dass dort ja noch auf die externen Schulabschlüsse abgestellt wurde, die jetzt aber nicht geändert wurden. Mit der Änderung des Gesetzentwurfs wurde der dann auch einstimmig angenommen und wird damit zum Beschluss empfohlen. Dann können wir dem zustimmen. Danke schön.
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes
Vielen Dank. Ich eröffne die Aussprache. Mir liegen bisher keine Meldungen von Abgeordneten vor. Möchte das jemand ändern? Das sehe ich nicht. Dann kann ich die Aussprache auch wieder schließen und die Frage in Richtung Landesregierung stellen – auch keine Wortmeldung dazu. Okay. Dann würden wir direkt über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/8243 in zweiter Beratung abstimmen. Wer dafür stimmt, denn bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen und die Gruppe des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Keine. Stimmenthaltungen? Auch nicht. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen. Dann kommen wir auch schon zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer für diesen Gesetzentwurf stimmen möchte, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind alle Gruppen und Fraktionen und fraktionslosen Abgeordneten des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Das kann ich nicht erkennen. Stimmenthaltungen? Auch nicht. Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung angenommen. Es gab die Vorabsprache, dass wir den Tagesordnungspunkt 8, das Versorgungswerk der Rechtsanwälte, den Gesetzentwurf, erst morgen aufrufen. Theoretisch ist es aber auch jetzt möglich. Gibt es da vehementen Widerspruch, wenn wir das jetzt machen? Ist das okay für alle? Gut. Dann machen wir das. Dann rufen wir jetzt auf den TagesordnungsGesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/8875 ERSTE BERATUNG und das Wort zur Begründung hat die Staatssekretärin Herz.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Versorgungswerk der Rechtsanwälte
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, in der praktischen Tätigkeit des Versorgungswerks der Rechtsanwälte in Thüringen haben sich im Laufe der Jahre einige Rechtsanwendungsprobleme ergeben. Daher ist eine Änderung des Thüringer Gesetzes über das Versorgungswerk der Rechtsanwälte erforderlich, um die bestehenden Regelungen an die geänderten gesetzlichen und praktischen Rahmenbedingungen anzupassen. Rechtsanwendungsprobleme ergeben sich insbesondere dadurch, dass der Zeitpunkt zur Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei der Rechtsanwaltskammer Thüringen und der Beginn der Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Thüringen auseinanderfallen. Der vorliegende Gesetzentwurf soll dieses Problem beseitigen, indem § 2 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes festlegt, dass die Mitgliedschaft im Versorgungswerk an den Tag der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei der Rechtsanwaltskammer Thüringen anknüpft. Damit werden versicherungsfreie Zeiten vermieden. Zudem besteht derzeit eine Rechtsunsicherheit, ob Umsätze aus der ehrenamtlichen Tätigkeit im Versorgungswerk steuerfrei sind. Nach § 4 Nr. 26a des Umsatzsteuergesetzes sind die Umsätze aus der ehrenamtlichen Tätigkeit für eine juristische Person des öffentlichen Rechts steuerfrei. Ob dies jedoch auf eine Tätigkeit im Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Thüringen zutrifft, ist gegenwärtig nicht eindeutig. Um eine Rechtsklarheit in diesem Bereich herbeizuführen, soll in § 3 Abs. 2 des vorliegenden Gesetzentwurfs die Ehrenamtlichkeit der Tätigkeit als Mitglied der Vertreterversammlung, des Vorstands oder eines Ausschusses des Versorgungswerks der Rechtsanwälte in Thüringen ausdrücklich geregelt werden. Hinzu kommt schließlich ein Drittes. Durch das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vom 7. Mai 2021 wurde die Befugnis der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher, Insolvenzgerichte und anderer Vollstreckungsbehörden, Drittauskünfte zu erheben, erweitert. Diese neue Befugnis erfassen jedoch nicht die korrespondierenden Pflichten zur Datenübermittlung durch die berufsständischen Versorgungseinrichtungen. Durch die sogenannte „Doppeltür“-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bedarf es sowohl für den Datenabruf durch die auskunftsersuchende Stelle als auch für die Datenübermittlung durch die auskunftserteilende Stelle einer Rechtsgrundlage. Mit § 13a des vorliegenden Gesetzentwurfs wird daher eine datenschutzrechtliche Befugnisnorm zur Datenübermittlung eingeführt. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, schon jetzt bitte ich Sie um die Unterstützung für dieses Gesetzgebungsverfahren und sehe der Diskussion im Plenum und im Ausschuss entgegen, denn auch wenn die hier von mir vorgestellten Regelungen alle sehr technisch klingen, sind sie doch einerseits notwendig, um insbesondere das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes umzusetzen. Andererseits vereinfacht die Angleichung des Beginns der Mitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte an den Tag der Zulassung bei der Rechtsanwaltskammer Thüringen Juristinnen und Juristen den Einstieg oder den Übergang in einen rechtsberatenden Beruf. Damit geht eine Sicherheit einher, die Thüringen bieten muss, um angesichts der kommenden Altersabgänge für die Funktionsfähigkeit auch dieses Berufsstands in der Justiz einzutreten. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Versorgungswerk der Rechtsanwälte
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Damit eröffne ich die Aussprache. Gibt es aus den Reihen der Abgeordneten Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. Dann schließe ich die Aussprache und gehe davon aus, dass wir an den Ausschuss überweisen. Wahrscheinlich an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz? Sehr gut. Dann die Frage: Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen und Gruppen des Hauses und die fraktionslosen Abgeordneten. Gibt es Gegenstimmen? Keine. Stimmenthaltungen? Auch nicht. Damit ist dieser Gesetzentwurf an den Ausschuss überwiesen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich stelle die gleiche Frage wie gerade: Könnten wir jetzt Tagesordnungspunkt 9 machen? Tagesordnungspunkt 9 ist auch eigentlich für morgen angesetzt. Wir könnten ihn jetzt machen, außer es gibt Widerspruch. Gibt es nicht. Dann rufen wir auf den Tagesordnungspunkt 9 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/8921 ERSTE BERATUNG Das Wort zur Begründung erhält Ministerin Heike Werner. Bitte schön.
Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Heilberufegesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, dem Plenum liegt das Siebte Gesetz zur Änderung des Thüringer Heilberufegesetzes zur ersten Beratung vor. Die vorliegende Änderung des Thüringer Heilberufegesetzes dient allein der Bereinigung eines von der Europäischen Kommission im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens Nummer 2212/2021 gegen die Bundesrepublik Deutschland geltend gemachten Umsetzungsdefizits bezüglich Artikel 3 der EU-Richtlinie 2018/959 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen für den Bereich der Rechtsetzung durch die Heilberufekammern. Die Verhältnismäßigkeitsprüfung durch die Heilberufekammern bei Änderung von Ordnungen, die Auswirkungen auf die Ausübung eines Heilberufs haben, erfolgt bereits aufgrund des bisher geltenden § 5 c Abs. 1 des Thüringer Heilberufegesetzes. Dieser verweist hinsichtlich der Prüfung der Verhältnismäßigkeit auf die Artikel 5 bis 7 der Richtlinie und die hinzuzuziehende Verwaltungsvorschrift der Landesregierung zur Umsetzung der Richtlinie vom 21. Juli 2020. Die Europäische Kommission ist nun der Auffassung, dass die derzeitige Umsetzung der Richtlinie durch das Thüringer Heilberufegesetz mangelhaft ist, da Begriffsbestimmungen der Richtlinie nicht ausreichend umgesetzt worden seien. Der Vorwurf des Umsetzungsmangels betrifft im Übrigen sowohl den Bund als auch alle Länder. Zu einer wirksamen Richtlinienumsetzung sollen die Vorgaben der Richtlinie 2018/958 nunmehr vollständig gesetzlich im Thüringer Heilberufegesetz umgesetzt werden. Das bedeutet, dass die Prüfkriterien sowie die im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens angemahnten Begriffsbestimmungen der Richtlinie in einer Anlage zum Gesetz aufgenommen werden. Auf dieses Vorgehen hat sich die Bundesregierung mit der Europäischen Kommission auf Fachebene zur Beendigung des Vertragsverletzungsverfahrens verständigt. Bei der Änderung handelt es sich lediglich um die Änderung eines Regelungsstandorts sowie Aufnahme der angemahnten Begriffsbestimmungen, die bereits zuvor durch die richtlinienkonforme Auslegung von Rechtsvorschriften Anwendung fanden. Die Änderung führt also weder zu neuen Vollzugsaufgaben für die Kammern noch zu einer finanziellen Belastung der Kammern oder des Landes. Die Europäische Kommission – darauf will ich noch mal hinweisen – hat im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens sehr deutlich gemacht, dass die Genauigkeit der Umsetzung der Kriterien der Richtlinie von besonderer Bedeutung ist, um dem Hauptziel der Richtlinie, einen gemeinsamen europäischen Rahmen für die Prüfung der Verhältnismäßigkeit festzulegen, gerecht zu werden. Es besteht damit aus Sicht der Landesregierung kein Ermessensspielraum hinsichtlich der Umsetzung der Richtlinie. Zur Abhilfe im Rahmen dieses Vertragsverletzungsverfahrens ist das Gesetz schnellstmöglich – nach Möglichkeit – in Kraft zu setzen. Der Gesetzentwurf wurde vor diesem Hintergrund bewusst auf die EU-rechtlich zwingend notwendigen Anpassungen beschränkt. Weitergehende Änderungen sind der nachgelagerten Novellierung des Heilberufegesetzes vorbehalten. Diesbezüglich haben bereits erste Beratungsgespräche mit den Heilberufekammern stattgefunden. Ich würde mich über eine zügige Beratung im Fachausschuss sehr freuen und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Heilberufegesetzes
Vielen Dank, Frau Ministerin. Damit eröffne ich die Aussprache. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine Wortmeldungen vor. Möchte das jemand ändern? Gut. Dann würde ich die Aussprache auch direkt wieder schließen. Wir kommen, wie ich schätze, zur Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen, die Gruppe des Hauses und die fraktionslosen Abgeordneten. Gibt es Gegenstimmen? Keine. Stimmenthaltungen? Auch nicht. Damit ist dieser Überweisung stattgegeben. Wir kommen zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 10 in den Teilen Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/8909 ERSTE BERATUNG Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/8910 ERSTE BERATUNG Auch hier die Frage: Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Nein. Bei der FDP? Nein. Okay. Dann eröffne ich die gemeinsame Aussprache. Als Erste erhält Abgeordnete Vogtschmidt für die Fraktion Die Linke das Wort.
b) Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne und auch am Livestream, herzlich willkommen hier im Hohen Hause! Ein kurzer Ausflug in die Welt der Zahlen zur Anschaulichkeit des jetzigen Sachverhalts: In derselben Zeit, in der wir in dieser Woche hier im Plenarsaal des Thüringer Landtags zusammenkommen, also innerhalb von drei Tagen, wurde durchschnittlich auf diese Zeit gerechnet zu über 300 verschiedenen Einsätzen eine Alarmierung von Feuerwehreinsatzkräften in Thüringen ausgelöst, die vor allem bei vielen Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehren zu einer Arbeitsunterbrechung führt. Die Kameradinnen springen hastig in ihre Stiefel und fahren los, um Menschen vor Gefahren zu schützen und Leben zu retten. In dieser Zeit also von drei Tagen, während wir hier beisammensitzen und mehrere Aktuelle Stunden, unterschiedliche Gesetze und Anträge beraten, werden durchschnittlich in Bezug auf die Gesamtzahl der Ereignisse in einem ganzen Jahr mehr als 212-mal Hilfeleistungseinsätze durch die Feuerwehren durchgeführt, zum Beispiel, um gefährliche Stoffe in der Umwelt oder Ölspuren zu dekontaminieren, Menschen aus verunfallten Fahrzeugen zu schneiden, schwerverletzte Personen nach einem Treppensturz abzutransportieren. In mehr als 44 Fällen werden in dieser Zeit auch Brände gelöscht, darunter zahlreiche Gebäude und Wohnungen, und je nach Wetterlage nun auch die anwachsenden Gefahren der Vegetationsbrände. In über 50 Fällen werden sich die Alarmierungen als Fehlalarm herausstellen, was natürlich besonders frustrierend für diejenigen sein kann, die alles stehen- und liegenlassen, gerade im Ehrenamt. Mindestens eine Feuerwehrkameradin oder ein Feuerwehrkamerad wird in dieser Zeit im Einsatz verletzt werden. Auch das gehört zur Wahrheit. An jedem einzelnen Plenartag muss mindestens ein brennendes Fahrzeug gelöscht werden. Dennoch wird es während der gesamten dreitägigen Plenarsitzungen gelingen, 37 Menschen bei Einsätzen aus akuten Gefahrensituationen oder auch aus einer Lebensgefahr in Thüringen zu retten. Insgesamt werden in diesen drei Tagen mehr als 3.500 Einsatzstunden für die Thüringer Feuerwehren anfallen. Sie fragen sicherlich – und das auch völlig zu Recht – nach den Quellen dieser Zahlen. Das alles wurde hochgerechnet nach dem jüngsten Brand- und Katastrophenschutzbericht Thüringens, der eine 4,6prozentige Steigerung der Einsätze auf 37.335 Einsätze im letzten Jahr vermeldet hat. Die Einsatzkräfte der Thüringer Feuerwehren leisten jeden Tag Herausragendes, oft auch unter hohem persönlichen Risiko. Man muss es immer wieder sagen: Unsere Kameradinnen und Kameraden leisten diese Arbeit zu 97 Prozent im Ehrenamt. Dafür natürlich auch im Namen meiner Fraktion unser ausdrücklicher Dank für diese ehrenamtliche Tätigkeit.
(Beifall DIE LINKE)
Es liegt an uns Parlamentarierinnen und es ist natürlich auch eine Frage des Respekts, dass wir den Feuerwehren nicht nur mit Worten des Dankes begegnen, sondern konkreten Taten, welche ihre Arbeitsbedingungen, vor allem natürlich auch im Ehrenamt, verbessern und Anerkennung auch materiell spürbar zuteilwerden lassen. Wie kann das gehen? Auf der einen Seite kann man natürlich viel Geld woanders wegnehmen und quer über das Land pauschal per Gießkannenprinzip verkippen und das Ganze dann irgendwie „Feuerwehrpauschale“ nennen. Da punktet man dann vielleicht kurzfristig bei dem einen oder anderen, wie die CDU es tat. Das aber geht völlig an großen und auch wirklich relevanten Zukunftsfragen vorbei, denen wir uns als Landtag hier stellen müssen. Wir wurden nämlich von den Bürgerinnen und Bürgern in dieses Hohe Haus gewählt, um wegweisende, nachhaltige und vor allem auch sinnvolle Richtungsentscheidungen zu treffen.
(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Und auch
drängende Probleme zu lösen!) So hat nämlich auch der Thüringer Feuerwehr-Verband am 13. Dezember des vergangenen Jahres, also 2022, in der „Ostthüringer Zeitung“ ebenfalls kommentiert, dass man momentan eher ganz andere Probleme hat und mehr Ressourcen aus Sicht des Verbands viel besser in der digitalen Alarmierung eingesetzt werden sollten, als Geld per 10-Millionen-Gießkannenpauschale über das Land zu kippen.
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Schon längst
zurückgenommen!) Auch in der Verbandstagung des Landesfeuerwehrverbands haben sich die Delegierten dann für eine stärkere Verantwortung des Freistaats bei der Umsetzung der digitalen Alarmierung eingesetzt, eine Mandatierung des Landes gefordert und sich für ein einheitliches Alarmierungsnetz nach denselben Standards ausgesprochen. Heute kommen wir mit dem vorgelegten Gesetzentwurf diesem Ansinnen des Landesfeuerwehrverbands und natürlich auch weiteren Praxispartnerinnen und Praxispartnern ganz praktisch nach. Tatsächlich läuft die bisherige Alarmierung im Brand- und Katastrophenschutz auf einer ungefähr 30 Jahre alten Technik, die fehleranfällig und auch begrenzt verfügbar ist und zudem natürlich auch Risiken für verschiedene Angriffe, beispielsweise Cyberangriffe, unterliegt, was gerade mit Blick auf den Schutz von kritischen Infrastrukturen von besonderer Bedeutung ist. Das Problem, was sich an dieser Stelle aber gerade stellt, ist, die Alarmierung ist eine Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis der Kommunen. Würden wir sie dort lassen, dann gebe es einen Flickenteppich aus unterschiedlichen Systemen, mit denen man nicht unbedingt außerhalb des eigenen Leitstellenbereichs oder der Grenzen von Gebietskörperschaften hinaus alarmieren könnte. Ein ausnahmsweiser Eingriff in die kommunale Selbstverwaltungshoheit nach Artikel 28 Abs. 2 des Grundgesetzes und Artikel 91 der Thüringer Verfassung ist dann möglich, wenn er verfassungsrechtlich gerechtfertigt und begründet ist. In dem vorliegenden Gesetzentwurf geht es auch um das Gemeinwohlinteresse zum Schutz der Bevölkerung im gesamten Landesgebiet des Freistaats Thüringen, weshalb standardisierte und vor allem eben auch einheitliche technische Vorgaben in einem Landesalarmierungsnetz etabliert werden müssen. Wir als Land müssen zwingend aktiv werden, um den drohenden Flickenteppich zu vermeiden und die unverzügliche gebietsübergreifende Alarmierung von Einsatzkräften zur Abwehr von Gefahren für Menschen, Tiere, Sachwerte und natürlich auch die Umwelt sicherzustellen. Der Gesetzentwurf vollzieht also grundsätzlich die Mandatierung des Landes zur Umsetzung dieser Modernisierung und folglich dann eben auch endlich der Digitalisierung der Alarmierung. Parallel dazu befinden sich verschiedene Verankerungen im Entwurf zum Landeshaushalt 2024, um diesen Weg finanziell zu untersetzen und auch personell planerisch abzusichern. Denn wie sagt man so schön: Ohne Moos nix los. Aber das haben wir natürlich auch im Blick in Bezug auf den Landeshaushalt 2024. Ganz konkret geht es dann darum, die Funknetzplanung, die Beschaffung der Funktechnik, die Netzabnahme, die Erstellung von Strategie- und Realisierungskonzepten, die Schulung der Einsatzkräfte und auch die erforderlichen Betriebsaufgaben für die Einheitlichkeit an das Land, also an uns, zu delegieren. Die drei wichtigsten Parameter dabei sollten sein: die Landeseinheitlichkeit, eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zum Schutz personenbezogener Daten und auch absichernde Redundanzen bei Ausfällen. Wir haben uns daher intensiv auch mit dem Landesfeuerwehrverband ausgetauscht und schlagen nun die Lösung zur Einführung einer digitalen Alarmierung vor. Wir haben dies mit der Fach- und auch Praxisebene entsprechend kommuniziert. Entsprechende Kostenkalkulationen finden Sie deshalb natürlich dann auch direkt im Gesetzentwurf vorliegend und nachlesbar. Dort wird dann auch ersichtlich, dass wir es landesseitig mit ungefähr 22 Millionen Investitionskosten und jährlich 815.000 Betriebskosten zu tun haben. Auf die Landkreise und kreisfreien Städte kommen 19 Millionen Euro Investitionen und 2,6 Millionen Euro für den jährlichen Betrieb dazu. Dabei geht es dann um den Neubau und die Mietung von Funkstandorten. Über 550 Baumaßnahmen müssen da dann erst mal zur Ertüchtigung durchgeführt werden, um die Instandhaltungen oder Antennenstromverträge, Funktionsüberwachungen, aber auch die Anschaffung von Pagern für über 38.000 Einsatzkräfte im Brand- und Katastrophenschutz abzudecken. Kurzum: Es ist ein für die nächsten zehn Jahre angelegtes Projekt für die Sicherheit der Menschen in unserem Land, das vor der Tür steht. Deswegen würden wir gern von kurzfristigen Symbolprojekten absehen, wie die CDU das letztes Jahr gefordert hat. Wir brauchen nämlich kluge Investitionen. Denn wenn keiner alarmiert werden kann durch zum Beispiel Pager, kommt auch keine Einsatzkraft zu einem Notfallort. Das möchte natürlich niemand, auch wenn man selbst immer nie in dieser Lage stecken möchte. Die zweite Baustelle, die wir mit diesem Gesetzentwurf dann angehen wollen, ist ein Konflikt bei der Feuerwehrrente. Denn als die zusätzliche Altersversorgung für die ehrenamtlichen Angehörigen der Einsatzabteilung zum 1. Januar 2010 eingeführt wurde, hat man die Wahlmöglichkeit auf 15 Jahre begrenzt, also eine monatliche Rente zu beanspruchen als Einsatzkraft oder sich eine einmalige Abfindung zum Rentenbeginn auszahlen zu lassen. Das Land und die Kommunen zahlen zusammen 12 Euro ein, der Leistungsanspruch kann später dann auf bis zu 45 Euro pro Monat angehoben werden oder dann eben als Kapitalabfindung von etwas über 2.000 Euro einmalig ausgezahlt werden zum Rentenbeginn. Ein Grund für die Befristung dieser Wahlmöglichkeit war in den 2000er-Jahren jetzt nicht unbedingt nachvollziehbar. Für nicht wenige Feuerwehrkameradinnen und ‑ kameraden scheint die Abfindung aber attraktiver zu sein, also die einmalige Auszahlung. So zeigt es die praktische Umsetzung. Damit kommen wir nun zu dem Problem, dass Einsatzkräfte, die jetzt seit 15 Jahren ununterbrochen in den Einsatzabteilungen für die Sicherheit in Thüringen arbeiten, nunmehr den Anspruch auf diese Auszahlung verlieren würden, wenn sie die 15-Jahresmarke überschreiten würden, und überlegen demzufolge, jetzt den Dienst zu quittieren. Das kann natürlich niemand wollen, das würde das ganze Vorhaben konterkarieren. Unser pragmatischer Ansatz ist es daher, in diesem Gesetzentwurf die Regelung einfach zu entfristen. Die FDP hat einen ähnlichen Gesetzentwurf eingereicht, einige Tage, nachdem Rot-Rot-Grün tätig geworden ist. Er geht bei der Feuerwehrrente in die gleiche Richtung wie auch unser vorliegender rotrot-grüner Gesetzentwurf. Ich würde mir wünschen, dass wir uns hier sehr schnell einigen werden. Aber ich bin sehr zuversichtlich, dass die Debatte so auch im Ausschuss verlaufen wird. Denn eins ist dieser Gesetzentwurf nicht – das muss man auch einfach mal sagen –: Es ist nicht die große Novellierung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes. Wir haben als Parlament hier im letzten Jahr die Regierung mit dieser Novelle beauftragt. Gegenwärtig arbeiten dazu insgesamt drei Arbeitsgruppen, eine zur Kostenerstattung, Rechnungslegung, Gebühren, Förderung und Beschaffung, eine zur Aufstellung der Feuerwehren, zu Grundsatzfragen, Pflichtaufgaben der Gemeinden und Landkreise und auch zu fachlichen Anforderungen und auch noch eine dritte zu den Qualifikationsanforderungen der Führungs- und Einsatzkräfte und Ausbildungsmodalitäten. Dieser Prozess dauert aktuell noch einige Wochen bis Monate an. Der Landesfeuerwehrverband hat uns aber darum gebeten, bei den beiden vorhin ausgeführten Punkten nicht auf die große Novellierung zu warten, sondern schnell in einem gesonderten Verfahren zum Gesetz die Grundlagen zu schaffen. Diesem Wunsch der Praxis kommen wir natürlich sehr gern nach und bitten daher um die Überweisung des Antrags an den Innen- und Kommunalausschuss. Im Sinne einer effizienten gekoppelten Diskussionsgrundlage und eines guten Prozesses stimmen wir natürlich gern der Überweisung des FDP-Antrags an den Innen- und Kommunalausschuss zu – wegen der gemeinsamen Sache. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
b) Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes
Meine sehr geehrten Damen und Herren, heute liegen gleich zwei Entwürfe zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes vor – ein Entwurf von der Regierungskoalition und der von der FDP. Es ist hier angesprochen worden von der Kollegin, dass sich die beiden im Prinzip in einem Punkt entsprechen, sodass wir davon ausgehen, dass wir im Ausschuss vielleicht am Ende nur noch über einen reden. Das erste Problem ist die veraltete Alarmierung über das Gleichwellenfunknetz. Nach 30 Jahren muss es dringend erneuert werden und es muss digital werden. Tatsächlich ist das Problem, was hier skizziert wurde, ein tatsächliches. Die Umstellung ist von entscheidender Bedeutung, denn eine zügige und zuverlässige Alarmierung der Einsatzkräfte ist einfach grundsätzlich entscheidend für die Bewältigung von Einsatzlagen. Wir haben in den vergangenen Jahren auch hier und da erleben können, dass das bisherige System vielleicht in normalen Situationen funktioniert – sage ich mal –, wenn es vereinzelt Alarmierungen gibt. Wenn es aber beispielsweise eine Großschadenslage gibt mit einer Sturmfront beispielsweise, wie das vor einigen Jahren auch mal gewesen ist, dann ist es einfach nicht mehr möglich, da in vernünftiger Art und Weise zu arbeiten, wenn es nämlich eine größere Region betrifft. Da ist großes Chaos bei der Alarmierung, da geht dann manchmal auch was schief. Deswegen muss hier etwas Neues her. Das System muss in der Lage sein, die Rettungsdienste und das Führungspersonal auch außerhalb des eigenen Leitstellenbereichs zu alarmieren, und es darf – wie auch schon von der Kollegin ausgeführt – keinen Flickenteppich von verschiedenen Systemen geben. Ich denke, da sind wir uns einig, dass wir das nicht mit Einzelfällen auf Kreisebene machen wollen, sondern eine gebietsübergreifende und auch redundante Alarmierung herstellen. Ob die vorgelegten Regelungen zur Umsetzung dieser digitalen Alarmierung auch geeignet sind, werden wir uns im Ausschuss genau ansehen. Aber wir werden natürlich dieser Überweisung zustimmen. Das möchte ich an dieser Stelle schon mal sagen. Natürlich muss man gucken, dass das Problem zwar eins ist, was wir alle als solches erkannt haben, aber wir müssen auch schauen, dass wir damit in die Pflichtaufgaben der Kommunen im eigenen Wirkungskreis eingreifen. Und wenn das der Fall ist, dass wir hier gesetzlich tätig werden in diesem Bereich, dann schauen wir natürlich genau hin. Es ist gut im Vorschlag, dass die Funknetzplanung und die Technik vom Land übernommen werden sollen. Doch durch die Beteiligung der Landkreise bei Vertragsabschlüssen und der Bauplanung werden bei diesen personelle Ressourcen gebunden werden. Die Kommunen müssen zudem die Funkstellenorte ausrüsten und Pager beschaffen, was Kosten verursachen wird. Hier gilt es, die Kommunen so zu unterstützen, dass diese Aufgabe auch erledigt werden kann. Hier werden wir uns natürlich dann auch mit den Stellungnahmen der Spitzenverbände befassen und schauen, ob das eine Lösung sein kann, die für alle zufriedenstellend ist. Das zweite Problem, was sowohl im Antrag der FDP als auch im Antrag von Rot-Rot-Grün thematisiert wird, ist die Feuerwehrrente. Hier ist gesagt worden, dass wir vielfach im Moment die Nachfrage haben, dass Menschen im Feuerwehrdienst sagen, dass man sich die Auszahlung doch lieber jetzt genehmigen möchte, weil man das verdient hat, weil man das eben auch machen kann, diese 15 Jahre zusammenzufassen. Und wenn man das in Einzelbeträgen bekommt, ist das für viele nicht unbedingt attraktiv. Jetzt läuft diese gesetzliche Regelung aus und es ist vorgeschlagen, das auch zu einer weiteren Möglichkeit zu machen, dass man das auch zukünftig beantragen kann. Das ist eine sehr sinnvolle Überlegung. Ich möchte noch mal kurz zurückblicken auf die Einführung der Feuerwehrrente, die auf Initiative der CDU im Jahr 2009 beschlossen worden ist. Die Einführung einer zusätzlichen Altersversorgung für die ehrenamtlichen Angehörigen der Einsatzabteilungen der freiwilligen Feuerwehren sollte die aufopferungsvolle Tätigkeit der Feuerwehrangehörigen angemessen würdigen und die Attraktivität des ehrenamtlichen Engagements steigern. Die gesetzliche Einführung einer zusätzlichen Altersversorgung für die Angehörigen der Einsatzabteilungen der freiwilligen Feuerwehren stellte damals bundesweit ein Novum dar und wurde einstimmig beschlossen. Ich denke, auch heute noch sind wir uns einig, dass es angesichts der Bedeutung eines flächendeckenden Brandschutzes auch weiterhin gilt, die Attraktivität dieses ehrenamtlichen Engagements in den freiwilligen Feuerwehren zu stärken und damit einen weiteren Beitrag zur Erhaltung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehren zu leisten. Natürlich sind wir uns auch im Klaren, dass wir hier nicht über Summen reden, die Menschen dazu bewegen, in den Feuerwehrdienst einzutreten, sondern es geht darum, dass wir wirklich das würdigen, dass diese Kameradinnen und Kameraden hier tagtäglich einsatzbereit sind und Leib und Leben aufs Spiel setzen. Wir möchten, dass wir hier eine Regelung finden, mit der wir es auch in Zukunft ermöglichen, dass Kameraden nicht sagen, sie möchten doch lieber jetzt schon in Feuerwehrrente gehen, sondern damit sie noch mal die Möglichkeit mit diesen 15 Jahren haben. Es ist noch ein Problem aufgetaucht, das wir gern im Zuge der Anhörung mit besprechen wollten. Und zwar ist mehrfach die Frage an uns herangetragen worden, was ist, wenn ein Feuerwehrmann verstirbt, bevor er diese Rente bekommen kann. Da ist die Frage, ob es da eine Art Anwartschaft für Hinterbliebene geben kann, dass man das quasi übertragen kann, um die erworbenen Verdienste der Kameradinnen und Kameraden auch den Hinterbliebenen zu übereignen. Eine Frage, die sozusagen noch in meinem Kopf entstanden ist, als ich Frau Vogtschmidt eben habe reden hören: Frau Vogtschmidt, Sie sagten, dass die große Überarbeitung des Thüringer Brandund Katastrophenschutzgesetzes noch mehrere Wochen bis Monate dauern wird. Das überrascht mich doch etwas, da der Innenminister und auch der Staatssekretär auf mehrfache Nachfrage immer gesagt haben, dass wir zum Jahresende damit rechnen dürfen. Ich hatte in einem ersten Impuls, als ich diesen Gesetzentwurf gesehen habe, gedacht, das wäre jetzt diese größere Überarbeitung des Gesetzes. Das ist natürlich nicht der Fall, wie wir sehen konnten. Ich bin jetzt doch aber etwas überrascht, dass Sie gesagt haben, dass das noch etwas länger dauert. Hier würde ich mich freuen, wenn es vonseiten der Landesregierung eine Information geben würde. Denn wir alle wissen, dass die Diskussion von solchen umfangreichen gesetzlichen Änderungen, die uns erwarten, nicht einfach mal en passant gemacht werden, sondern dass wir möchten, dass wir da auch vernünftig darüber reden. Dementsprechend braucht es Zeit und der Termin zum Ende der Legislatur, der ist gesetzt. Von daher würde ich darum bitten, dass wir hier nicht noch eine größere Verzögerung zu erwarten haben. In diesem Sinne bedanke ich mich recht herzlich.
(Beifall CDU)
b) Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, bis Ende des Jahres sind noch ein paar Wochen, Herr Urbach. Von daher ist es jetzt noch kein Widerspruch in sich. Aber das kann sicherlich hinterher die Landesregierung beantworten. Die Kollegin Vogtschmidt hat schon sehr ausführlich eingeführt und ausgeführt. Mit dem heutigen Gesetzentwurf legen wir die Grundlage für die Einführung eines digitalen Alarmierungssystems, um die bisherige analoge Alarmierung endlich abzulösen. Uns ist dabei wichtig, ein einheitliches landesweites Alarmierungsnetz auf den Weg zu bringen – auch das hat die Kollegin schon angesprochen –, um weiter ein hohes Sicherheitsniveau für die Bevölkerung gewährleisten zu können. Es ist wie häufig bei Digitalisierungsfragen, da ergeben kleine Lösungen dann auf einmal gar keinen Sinn mehr, weil es eben digital auch ganz anders läuft. Der große Vorteil eines landesweiten Netzes liegt, glaube ich, auf der Hand. Es ist schnell, unkompliziert und gebietsübergreifend in der Lage, alarmieren zu können. Im Zuge der Zwei-Wege-Alarmierung weiß die Einsatzleitung durch die digitale Technik künftig auch, welche und wie viele Einsatzkräfte verfügbar sind. Und wir versetzen die kommunalen Aufgabenträger in die Lage, auf dem Stand der Technik künftig zuverlässig und unverzüglich zu alarmieren, denn auch bei einem landesweiten Alarmierungsnetz ist klar, die Alarmierung selbst ist und bleibt natürlich eine kommunale Aufgabe. Im zweiten Teil der Änderung zum Thema „Feuerwehrrente“ geht es uns natürlich darum, zugleich die ehrenamtliche Tätigkeit bei den Feuerwehren zu stärken, indem wir für die Feuerwehrangehörigen ein umfängliches Wahlrecht bei der Feuerwehrrente zwischen einer monatlichen Rentenzahlung und einer einmaligen Abfindungsmöglichkeit gern im Gesetz verankern wollen – auch dazu hat der Kollege Urbach schon etwas gesagt –, also auch für diejenigen, für die die Zusatzversorgungsleistungen, die am 01.01.2010 eingeführt worden sind, nun bald schon 15 Jahre und dann mehr bestehen. Mit der Wahlfreiheit zwischen Abfindung und Rentenzahlung wollen wir die persönlichen Wünsche und die unterschiedlichen Lebensentwürfe besser berücksichtigen. Nur so bleibt aus unserer Sicht die Feuerwehrrente dann auch das, was sie ist: eine wichtige Anerkennung für alle Feuerwehrangehörigen, die sich über viele Jahre ehrenamtlich für das Allgemeinwohl engagieren. Zugleich machen wir mit der Wahlfreiheit das Ehrenamt bei der Feuerwehr nochmals attraktiver. Uns ist es ein Anliegen, den Brand- und Katastrophenschutz in Thüringen weiter zukunftsfest und modern aufzustellen. Ich bin mir sicher, dass dieser Gesetzentwurf dazu einen wichtigen Beitrag leisten wird. Daher bitte ich auch erst mal um Überweisung an den dafür zuständigen Innenausschuss. Und natürlich, Herr Urbach, habe ich das als gewisse Ironie verstanden, dass Sie glauben, dass das sozusagen die große Novellierung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes sein soll. Ich glaube, die Übersichtlichkeit war von vornherein erkennbar. Dass wir gerade im Brand- und Katastrophenschutzgesetz mit den Ereignissen im Ahrtal und mit dem, was in den letzten Monaten und Jahren in Deutschland passiert ist, ganz sicher nicht nur zwei solche Änderungen auf den Weg bringen, dürfte sich für alle erschließen.
(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Aber bis
wann, fragt sich!) Und Sie, glaube ich, anerkennen auch, dass gerade die Ereignisse der letzten Jahre in Deutschland, aber auch weltweit, und die Anpassung gerade auch auf Grundlage der Klimakrise dazu führen, dass es eine sehr komplexe Aufgabe ist, das Brand- und Katastrophenschutzgesetz diesen Gegebenheiten anzupassen, und dass das eventuell länger dauert, als man sich das vielleicht auch hier und da vorgenommen hat. Aber jetzt erst mal diese zwei Punkte, die wir gern diskutieren möchten und die aus unserer Perspektive, glaube ich, auch gut zu einen sind im dafür zuständigen Ausschuss. Und ich danke für die Überweisung. Danke.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
b) Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes
Vielen Dank, Herr Präsident. Werte Abgeordnete, werte Gäste, ich möchte mich im Vorfeld erst mal bedanken bei allen Feuerwehrleuten, Rettungsdiensten, die jeden Tag ihren Dienst versehen und den Menschen zur Seite stehen, wenn Katastrophen, Notfälle passieren. Ganz besonders danken möchte ich den Feuerwehren, die vor 14 Tagen den Großbrand in Crossen an der Elster, sprich im Stahlwerk, gelöscht haben, als ein Stahlofen explodiert ist und 190 Feuerwehrkräfte vor Ort waren, genauso wie das THW, genauso wie die Rettungskräfte und genauso wie die Polizei. Dort hat sich gezeigt, dass das Zusammenspiel der Rettungskräfte mit der Feuerwehr hervorragend funktioniert hat und wir alles daransetzen müssen, dass genau das auch weiterhin passieren kann. Deshalb hoffen wir, dass in diesem Jahr auch noch mal eine Novelle vorgelegt wird, weil das jetzt schon öfter angesprochen worden ist, und wir da einen Erkenntnisgewinn erzielen können. Nun zum Gesetzentwurf: Zunächst wollte ich eigentlich sagen, dass dieser Gesetzentwurf nur mithilfe Dritter und so auch des Ministeriums für Inneres und Kommunales entstanden ist. Aber bei näherem Anschauen merkt man, dass es wohl doch nicht aus dem Ministerium stammen kann. Denn dort hätte man bestimmt nicht die schon bestehende Regelung des § 6 Abs. 2 des Thüringer Brandund Katastrophenschutzgesetzes in dem mit Ihrem Entwurf neu im Gesetz eingefügten § 7a Abs. 1 Satz 2 wiederholt. Vielleicht sollte aber diese Doppelregelung auch dazu dienen, der steckengebliebenen Leitstellenreform der Landesregierung neues Leben zu geben. Fest steht jedenfalls, durch ständiges Wiederholen löst man die Probleme nicht.
(Beifall AfD)
Erstaunt war meine Fraktion, als wir in Ihrem Gesetzentwurf den Begriff der Hochzonung von Aufgaben aus dem eigenen Wirkungskreis der kommunalen Aufgabenträger zum Land gelesen haben. Warum geht eine solche Hochzonung auf dem Land nicht bei den Sozialleistungen der Kommunen, gerade für Asylbewerber und Geflüchtete, da fliegen nämlich die Haushalte reihenweise den Kommunen um die Ohren. Das ist eine Frage, mit der man sich beschäftigen müsste. Zur Feuerwehrrente, dem zweiten Teil Ihres Gesetzesentwurfs: Mit der beabsichtigten Änderung des § 14a Satz 5 des Gesetzes hört man nun endlich den Ruf der Praxis. Den Feuerwehren laufen nämlich vor Erreichen der 15-jährigen Anwartschaft auf die Feuerwehrrente die Leute davon – warum? –, weil sich eine Auszahlung des angesparten Rentenkapitals als günstig erweist. Das hätte die CDU bei ihrer Gesetzesinitiative zur Feuerwehrrente zum Einfangen der Wählerstimmen im Jahre 2009 bereits erkennen müssen. Vielleicht wollten Sie es auch deshalb nicht. Das Problem bei der Feuerwehrrente sitzt aber noch viel tiefer. Wie sieht es denn eigentlich mit der Steuerpflicht von Feuerwehrrente und Einmalzahlungen aus? Da muss ich Ihnen wahrscheinlich nicht sagen, das wird auf die Rente aufgerechnet. Demzufolge ist der Gewinn, der hinterher rausgezogen werden kann, sehr klein. Deswegen haben wir einen Antrag eingebracht oder – besser gesagt – im letzten Haushalt eingebracht, dass die Feuerwehrrenten eigentlich aufgebessert werden müssten. Das ist eigentlich zu niedrig, um die Leute dafür zu interessieren, länger bei den Feuerwehren zu bleiben und auch ehrenamtlich länger tätig zu bleiben.
(Beifall AfD)
Da muss auf jeden Fall nachgebessert werden, vor allen Dingen auch bei den Gesprächen im Ausschuss. Dazu lassen sich dann vonseiten des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales sowie des kommunalen Versorgungsverbandes mit ihren Schönrechnungen außer viel Farbe leider keine Ausführungen entnehmen. Tatsächlich ist es aber doch so, dass sich der Staat dann hinterher noch mit den Einkommensteuern daran bedient. Und ich muss noch mal dazu sagen: Ich bin ja erfreut, dass wir bei der Feuerwehrschule vorankommen, dass man jetzt auch bei uns im Gemeinderat endlich erfahren hat, wann es mit der Tunnelrettungsanlage losgeht, da bin ich erfreut, dass das im Jahre 2024 beginnen soll. Aber bei allem darf man nicht vergessen, egal, Feuerwehrrente und alles, was dazugehört: Man braucht auch ordentliche Ausbilder vor Ort, um den Feuerwehrleuten beizubringen, wie sie mit dem Equipment umgehen können, denn die Techniken haben sich geändert. Ich habe es bei der Einsatzzentrale gesehen bei dem Großbrand im Stahlwerk. Moderne Drohen und vieles andere mehr werden eingeführt. Das heißt, die Leute müssen auch daran ausgebildet werden.
(Beifall AfD)
Was nutzt denn die vielgepriesene Anerkennung dieses sehr wichtigen Ehrenamts der Feuerwehr? Zum Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP: Soll Ihr Gesetzentwurf bedeuten, dass man nun die Bestimmung des § 14a des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes ändern will? Das hat doch Rot-Rot-Grün bereits mit ihrem Gesetzentwurf getan. Hält die Parlamentarische Gruppe der FDP eine Hochzonung von Aufgaben aus dem eigenen Wirkungskreis der kommunalen Aufgabenträger zum Land hinsichtlich der Alarmierung der Einsatzkräfte nicht für erforderlich? Und wenn nein: Warum nicht? Dazu sollten Sie hier und jetzt erklären, was Sie mit Ihrem Antrag meinen.
(Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP:
Die Frage ist nur, ob Sie es verstehen!) Meine Fraktion freut sich schon auf eine spannende Beratung der Entwürfe im Innen- und Kommunalausschuss. Wir werden daher einer Überweisung beider Gesetzentwürfe dorthin nicht im Wege stehen. Ich möchte aber zum Ende noch hinzufügen: Ich unterstütze die Feuerwehr bei uns finanziell bei verschiedenen Sachen, Alarmierungs-App, Computeranlage, weil die Kommunen so klamm sind, dass sie sich das gar nicht leisten können. Da muss ich sagen, hier ist auch der Staat gefordert. Wenn Sie wollen, dass die Feuerwehren vor Ort anrücken können, muss der Staat auch dafür sorgen, dass man ordentlich informiert wird, dass alarmiert wird und dass die Leute auch Bescheid wissen, wo sie hinsollen. Das geht mit dem, was wir jetzt machen, nicht. Dafür ist der Staat da und darüber müssen wir im Innenausschuss reden. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
b) Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, das war eben sehr verwirrend, was Kollege Henke hier abgeliefert hat. Sie haben bemängelt, dass sozusagen auch andere Leistungen im Staat hochgezont werden müssten. Klar, ich meine, so zentralistische Menschen denken halt nicht so gern an die kommunale Selbstverwaltung.
(Beifall Gruppe der FDP)
Wir haben ein Mehrebenensystem in unserem Staat, Demokratie und auch Haushaltsouveränität fängt bei uns auf der unteren Ebene an. Aber gut, Staatsrecht ist ja nicht so das Ding Ihrer Fraktion und Ihrer ganzen Partei. Ja, also es war sehr verworren und teilweise auch verwirrend. Das Gesetz, was wir hier machen, ist nicht das große Gesetz, das kommt erst noch. Natürlich, es wäre schön, es wäre vielleicht auch schon da. Aber wir haben wiederholt darauf hingewiesen, dass das deswegen nicht nur noch etwas länger gedauert hat, weil wir da irgendwie faul wären oder unsere Ministerien nicht richtig arbeiten würden, sondern weil das in entsprechenden Arbeitsgruppen vor allen Dingen mit den ganzen Verbänden erarbeitet wird, die dort arbeiten und deren Wissen und deren Sachen einbezogen werden sollen. Diese beiden Änderungen, die wir heute hier auf den Weg bringen und die schon hinreichend beschrieben sind – ich muss die jetzt nicht noch mal erläutern –, sind eben sozusagen das, was wir kurzfristig von der Praxis hausaufgabenmäßig hier leicht und relativ gut erfüllen können. Wenn wir die Alarmierung landesweit auf eine einheitliche Technik fokussieren wollen, dann schaffen wir damit eben auch praktisch eine Landesleistung, die bisher in den Kommunen verortet war, aber die da nicht erbracht werden kann – eine landesweit einheitliche Alarmierungstechnik und die Digitalisierung. Insofern ziehen wir uns den Schuh an, aber nicht, um die kommunalen Verwaltungsaufgaben oder die Feuerwehren jetzt zur Landesaufgabe generell zu machen, sondern um diesem speziellen Anliegen zu dienen, dass wir eine überregionale Alarmierung möglich machen und dass wir deswegen auch eine überregional einheitliche Technik anschaffen müssen. Eine digitale Alarmierung, die all diese Kriterien erfüllt, dürfte so kostspielig sein, dass es nicht sinnvoll wäre, das den einzelnen Untergliederungen draufzupacken. Deswegen übernehmen wir hier als Land die Verantwortung, aber die Kirche und die Feuerwehr bleiben weiter im Ort. Das Zweite, was wir machen – das ist auch schon gesagt worden –: bei der Feuerwehrrente das Wahlrecht zwischen der Einmalzahlung und der monatlichen Auszahlung entfristen, einfach, damit jetzt nicht Kolleginnen und Kollegen, die im Ehrenamt im Einsatzdienst sind, sagen, nach 15 Jahren muss ich jetzt schnell aussteigen, sonst kriege ich die Einmalzahlung nicht mehr. Das wäre natürlich gerade das, was wir nicht wollen. Uns alle hier eint – das eint uns bisher und das wird auch immer, denke ich, so bleiben, weil es einfach keine Alternative dazu gibt –, dass wir sehr dankbar und sehr froh sind über die vielen Kolleginnen und Kollegen vor Ort, die ehrenamtlich die Feuerwehren aufrechterhalten,
(Beifall Gruppe der FDP)
gerade auch in der Einsatzabteilung abends, am Wochenende, in den Ferien und in Zeiten, wo wir schon beim Bierchen sitzen oder sonst wie uns die Freizeit schönmachen, und für unseren Schutz sorgen. Natürlich können uns vielleicht noch ein paar neue Ideen ereilen. Es wurde ja schon seitens der CDU gesagt, was einem so einfällt, wenn man über die Feuerwehr nachdenkt. Wir sollten nur unsere Gesetzgebungsvorhaben auf diese beiden Punkte beschränken, damit wir es möglichst schnell abschließen können, denn dann haben wir immer noch das formale Problem mit dem Bepackungsverbot. Wie gesagt, unsere ganzen vielen anderen guten Ideen könnten wir dann im Generalgesetz, das wir ja dann auch noch anfassen werden, unterbringen. Die beiden Sachen, denke ich, kriegen wir parteiübergreifend wie gewohnt und in großer Qualität zusammen hin. Deswegen: ab in den Ausschuss und schnell wieder zurück in diesen Landtag. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
b) Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, sehr verehrte Gäste auf der Tribüne, um die Verwirrung um unseren quasi parallelen Gesetzentwurf ein bisschen geradezuziehen: Für uns ist es gar nicht verwunderlich, dass sich zwei Gesetzentwürfe mit dem Thema der zusätzlichen Altersversorgung der freiwilligen Feuerwehr beschäftigen, schließlich hatte der Minister im September im Ausschuss über dieses Problem gesprochen. Eigentlich ist es eher erstaunlich, dass wir nur zwei und nicht vielleicht auch vier Gesetzentwürfe zu diesem Thema vorliegen haben, meine Damen und Herren.
(Beifall Gruppe der FDP)(Unruhe CDU)
Wir haben unseren Entwurf eingereicht nach dem Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün, aber – und das ist jetzt vielleicht auch die Aufklärung dazu – bevor dieser im AIS bereitgestellt und verteilt wurde. Da beide Gesetzentwürfe weitgehend einen gleichen Inhalt haben, wollen wir das einfach zusammen abhandeln, damit wir in unseren gefühlt nie endenden Tagesordnungen, meine Damen und Herren, auch mal vorwärtskommen. Aber jetzt zum Inhalt: Ohne die freiwillige Feuerwehr geht in Deutschland nichts
(Beifall AfD)
und das sage ich auch bewusst als jemand, der im Ehrenamt zehn Jahre Dienstherr einer freiwilligen Feuerwehr war und den Kameraden auch heute noch in Gedanken sehr verbunden ist und vor allem dankbar für ihre Arbeit ist. Im Jahr 2022 wurden über 37.000 Einsätze von den Feuerwehren bewältigt. Feuerwehrleute löschen Brände, bergen Verletzte nach Verkehrsunfällen und sind vor allem auch bei Unwettern gefragt. Das sind Menschen, die mehrfach im Monat alles stehen und liegen lassen, um anderen zu Hilfe zu eilen. Es fiel ja schon das Wort: In der Zeit, in der andere einfach ihren Freizeitvergnügungen nachgehen, lassen eben die Kameradinnen und Kameraden auch mal die Familie allein sitzen, weil sie ihrer wichtigen Aufgabe nachgehen. In Thüringen haben wir fast 33.000 ehrenamtliche Feuerwehrleute im Einsatz. Dafür verdient jeder Einzelne von ihnen unseren Dank. Aber die Feuerwehren übernehmen in Thüringen auch noch eine andere Funktion. Sie sind im ländlichen Raum oft der letzte gesellschaftliche Kitt, der die Gemeinschaft zusammenhält, auch wenn es zwischen Feuerwehr und Feuerwehrverein natürlich formale Trennungen gibt. Sie haben für das gemeinschaftliche Zusammenleben eine große Bedeutung. Wenn man sich die Zahlen zur Feuerwehrrente mal anschaut: Über 5.200 Feuerwehrleute haben sich für die einmalige Auszahlung der Altersvorsorge entschieden, während nicht mal 300 die monatliche Auszahlung beantragt haben. Da kann man die Sorge des Feuerwehrverbands und des Ministeriums verstehen, dass Kameraden nächstes Jahr den Dienst vorzeitig quittieren, um noch einmal die Einmalzahlung wählen zu können, meine Damen und Herren. Mit der Einmalzahlung kann man sich vielleicht auch – in Anführungszeichen – größere Anschaffungen finanzieren oder eben auch mal einen Wunsch erfüllen, während es sich bei der monatlichen Auszahlung eher um einen, ich will es nicht despektierlich sagen, aber doch Kleckerbetrag handelt. Hier haben wir ein Problem, das man mit der Abschaffung einer Frist einfach lösen kann, ohne dass es zusätzliches Geld kostet – das ist selten, aber umso erfreulicher –, also sollten wir es auch tun. Genauso wie Rot-Rot-Grün wollen wir die 15-Jahresfrist für die einmalige Auszahlung abschaffen. Das Schöne an den beiden Gesetzentwürfen ist, dass sich die Anspruchsberechtigten schon jetzt ziemlich sicher sein können, dass man sich auf die Abschaffung dieser 15-Jahresfrist einigen wird. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich möchte an dieser Stelle noch ein wenig ausholen. Als Liberaler fragt man sich natürlich so gut wie bei jedem Gesetzentwurf: Ist das auch eine Frage des Staats? Da sind aus unserer Sicht einige Kernthemen, über die man nicht streiten muss, für die man das zweifellos bejahen kann – Justiz, Bildung und eben auch der Innenbereich. Manchmal täuscht, dass große Teile des Katastrophenschutzes in Deutschland ehrenamtlich sind, darüber hinweg, dass es sich dort um eine staatliche Aufgabe handelt.
(Beifall Gruppe der FDP)
Damit kommen wir bei dem vorliegenden Gesetzentwurf an. Das Land muss die Strukturen schaffen, damit die haupt- und ehrenamtlichen Katastrophenschützer ihre Arbeit verrichten können. Wer sich die drei Anhörungen, die in den letzten Jahren im Bundestag zum Thema „Katastrophenschutz“ liefen, angeschaut hat, hat vor allem eins mitgenommen: Wir können die großen Aufgaben im Katastrophenschutz nicht nur auf kommunaler Ebene denken. Auf der anderen Seite wollen wir aber natürlich auch nicht die Subsidiarität verletzen – um da das, was vorhin etwas durcheinanderging, auch auseinander zu halten. Die Modernisierung der Alarmstruktur ist eine solche große Aufgabe. Es ist durchaus sinnvoll, die übergreifende Planung und Beschaffung der Funksysteme in die Verantwortung des Landes zu geben. Wenn man sich die Kosten anschaut – 22 Millionen Euro Investitionskosten beim Land und 19 Millionen Euro bei den Landkreisen und kreisfreien Städten plus die jährlichen Betriebskosten –, wird klar, dass man da wirklich Geld in die Hand nehmen muss. Wir alle wissen, dass Großprojekte am Ende nahezu immer – es scheint ein Naturgesetz zu sein – teurer werden als ursprünglich geplant. Vielleicht kann man ja auch darüber reden, dass die Investitionskosten von 9 Millionen Euro für die fast 39.000 Pager ebenfalls vom Land übernommen werden statt von den Landkreisen und kreisfreien Städten, quasi als Anschubfinanzierung bei der Erstausstattung. Sie sehen also, wir sind bei dem Thema absolut gesprächsbereit und tragen diesen Gesetzentwurf gern mit in den Ausschuss. Aber auch aus der Anhörung zum Katastrophenschutzantrag der CDU, meine Damen und Herren, haben wir, glaube ich, alle mitgenommen, dass nur eine schöne neue Alarminfrastruktur allein eben nicht ausreicht. Wir müssen auch dafür sorgen, dass das Verhalten in verschiedenen Alarmsituationen ausreichend geübt wird und in der Bevölkerung das entsprechende Bewusstsein wieder geschärft wird. Ich möchte noch einen Gedanken zum Kollegen der AfD sagen. Wir sollten allerdings bei allem Verständnis für zentrale Überlegungen von Organisationen nicht vergessen, dass wir auch in den Kommunen Verantwortung tragen. Es tragen natürlich der Bürgermeister gemeinsam mit dem Stadt- bzw. Ortsbrandmeister die Verantwortung dafür, dass Ausstattung und Ausbildung zusammenpassen. Da muss man sich vorher die Gedanken machen, dass es dann auch zusammenpasst, dann kann man auch rechtzeitig die entsprechenden Ausbildungslehrgänge in die Wege leiten. Ich sage mal, gerade bei Ihrer lokalen Anbindung haben Sie es auch nicht weit bis Bad Köstritz. In diesem Sinne, meine Damen und Herren, freue ich mich auf eine Diskussion der Gesetzentwürfe im Ausschuss und glaube, dass wir da tatsächlich auch schnell und vernünftig und uneitel zu einer guten Lösung kommen werden, und freue mich auf eine Abstimmung zu dieser Überweisung. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
b) Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes
Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Für die Landesregierung hat sich Frau Staatssekretärin Schenk zu Wort gemeldet. Bitte schön.
b) Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich möchte nicht noch mal alles wiederholen, was zu den inhaltlichen Punkten, die in den beiden Gesetzentwürfen thematisiert und angesprochen werden, schon Richtiges gesagt wurde. Das bleibt dann den Abgeordneten im Ausschuss vorbehalten, dort die richtige Abwägung zu treffen. Deswegen möchte ich nur auf zwei Punkte eingehen. Herr Henke, Sie haben am Anfang gesagt, es reicht nicht aus, Danke zu sagen, obwohl Sie Ihre Rede selbst mit einem Dankeschön an die Feuerwehrkameradinnen und ‑ kameraden begonnen haben.
(Zwischenruf Abg. Henke, AfD: Das wider-
spricht sich doch nicht!) Das widerspricht sich meiner Meinung nach deswegen, weil jeder hier im Raum Dankeschön den Menschen sagen möchte, die sich ehrenamtlich engagieren, den Menschen, die sich überhaupt engagieren.
(Zwischenruf Abg. Henke, AfD: Machen Sie
doch!) Was zum Beispiel auch mal helfen würde, wäre, wenn Sie mal ein bisschen den Schaum vom Mund abwischen würden und mich mal ausreden lassen. Da können Sie in sich gehen, zuhören. Danach sind Sie ja wieder dran. Das ist ganz easy. Ich möchte darauf hinaus – und das erfahren Sie jetzt, wenn Sie mich ausreden lassen –, dass es nichts bringt, Dinge gegeneinander auszuspielen. Deswegen kann ich die Worte vom Abgeordneten Bergner nur unterschreiben, der gesagt hat: Der Minister hat im Innenausschuss zu einer Problematik berichtet und danach wurden Gesetzentwürfe vorgelegt. Es gibt verschiedene Gründe, warum man den einen Gesetzentwurf dem anderen vielleicht vorziehen kann. Das sind Gründe, die die Rechtssicherheit betreffen. Da sind viele Fragen auch noch zu besprechen bei den Regelungen, zum Beispiel versicherungsrelevante Aspekte. Wir müssen uns fragen: Wie soll das mit der Wahlmöglichkeit umgesetzt werden? Wie sollen die Feedbacks aus den Regionalkonferenzen aufgenommen werden? Der Abgeordnete Urbach hat zu Recht darauf hingewiesen, dass man sich über den Zeitplan Gedanken machen muss usw. usf. Was aber nicht funktioniert – und das ist der einzige Grund, warum ich zu diesen Fraktionsentwürfen noch mal hier vorgegangen bin –, ist, dass man ständig versucht, die einen als die bloßen Dankeschön-Sager zu brandmarken und die anderen als die Tätigen. Denn die regierungstragenden Fraktionen haben ja nun gerade einen qualifizierten und funktionierenden und sinnvollen Entwurf vorgelegt, der – in Kooperation mit der Gruppe der FDP in Abwägung gebracht – zu einer vernünftigen Regelung führen kann. Insofern finde ich Ihre zur Schau gestellte Empörung, wir lassen die Kommunen verhungern, die bluten aus, dies, das, jenes – die FAG-Masse steigt auf 2,85 Milliarden Euro,
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
die FAG-Masse II steigt um 85 Millionen Euro und Sie kommen trotzdem hier vor und spulen zu jedem Thema dasselbe ab. Ich kann Sie deswegen nur herzlich einladen, mal im Innenausschuss zu sein und tatsächlich über die Probleme der Alarmierung, über die Probleme der Rente zu sprechen, mit dem Ziel, ein Problem für die Menschen zu lösen und nicht immer nur ein Problem mit viel Tamtam zu beschreiben. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
b) Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Es ist Ausschussüberweisung an den Innen- und Kommunalausschuss beantragt. Weitere Ausschussüberweisungen habe ich nicht vernommen. Gibt es die noch? Das sehe ich nicht. Dann erst die Abstimmung zum Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen: Wer das an den Innen- und Kommunalausschuss überweisen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen, die Gruppe des Hauses und die fraktionslosen Abgeordneten. Gibt es Gegenstimmen? Keine. Stimmenthaltungen? Auch nicht. Damit ist er überwiesen. Zur Abstimmung zum Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP, auch hier an den Innenund Kommunalausschuss zu überweisen. Gibt es andere Ausschüsse noch? Nein. Okay. Dann: Wer dieser Überweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Gruppe, alle Fraktionen des Hauses und die fraktionslosen Abgeordneten. Gibt es Gegenstimmen? Nein. Stimmenthaltungen? Auch nicht. Damit ist auch dieser Gesetzentwurf an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Wir schließen den Tagesordnungspunkt 10. Ich komme zu Tagesordnungspunkt 11 Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/7851 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Naturschutz - Drucksache 7/8291 Das Wort erhält Abgeordneter Gottweiss aus dem Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz für die Berichterstattung. Bitte schön.
Kein Ausstieg aus der Kernenergie ohne funktionierende Alternativen – Energieversorgung auch für Thüringen sichern
Sehr geehrte Präsidentin, meine Damen und Herren, es handelt sich hier um einen Alternativantrag der CDU-Fraktion zum Antrag der AfD in der Drucksache 7/6306. Er ist im Landtag in seiner 108. Sitzung am 27. April 2023 an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz überwiesen worden. Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz hat den Antrag in seiner 41. Sitzung am 24. Mai 2023 und in seiner 42. Sitzung am 28. Juni 2023 beraten. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses heißt: Der Antrag wird abgelehnt.
Kein Ausstieg aus der Kernenergie ohne funktionierende Alternativen – Energieversorgung auch für Thüringen sichern
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren am Livestream – wenn noch jemand zuschaut! Also verdient hat es der Tagesordnungspunkt nicht, dass jemand zuschaut, muss man ehrlicherweise sagen,
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
weil der Antrag, der hier vorliegt, ist – veraltet wäre ein nettes Wort – eigentlich unnötig. Das will ich auch ganz kurz deutlich machen und auch gar nicht die Redezeit ausschöpfen. Die CDU möchte durch den Landtag feststellen lassen, dass die deutschen Kernkraftwerke gebaut sind und sicher laufen, weshalb ein Weiterbetrieb in einer Situation, in der jeder Energieträger gebraucht wird, unbedenklich oder sogar angezeigt ist – zu spät, sie laufen nicht mehr –, zweiter Punkt, Deutschland mit Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2, aber auch Brokdorf und Grohnde über fünf bestehende, nicht im Rückbau befindliche Anlagen auf weltweit höchstem technischen und sicherheitstechnischen Niveau verfügte – also, sie laufen auch nicht mehr, das ist jetzt auch schon Vergangenheit. Dann soll festgestellt werden, dass die deutschen Kernkraftwerke bereits abgeschrieben sind und nun zu geringen Kosten Strom produzieren. Nein, sie produzieren auch nicht zu geringen Kosten Strom. Das haben sie noch nie, denn wir wissen alle, dass das Märchen der billigen Atomkraft eben ein Märchen ist, denn, wenn man alles zusammenrechnet – von dem Bergbau bis hin zu den Atomendmülllagern –, dann kommen wir zu ganz anderen Zahlen, dann ist es nämlich die teuerste Stromentstehungsart, die wir haben. Weiterhin soll festgestellt werden, dass die Nutzung der Kernenergie insbesondere im Vergleich zur Reaktivierung von alten Kohlekraftwerken mit einem deutlich geringeren Ausstoß an Kohlendioxid verbunden ist. Das kann man sicherlich feststellen, allerdings ist auch hier die Berechnung, die aufgemacht wird, nicht wirklich korrekt, denn aktuell gibt es in Deutschland schon 300.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktives Material sowie 10.500 Kubikmeter hochradioaktive Abfälle, die dauerhaft und sicher gelagert werden müssen. Auch das muss man in die CO -Bilanz am Ende da2 zurechnen, auch die Emissionen, die beim Uranabbau, dessen Transport und der weiteren Verarbeitung der Brennelemente entstehen. Auch das muss man alles hinzurechnen. Am Ende ist nämlich gerade der Abbau spaltbaren Urans oder der Prozess, spaltbares Uran zu gewinnen, sehr mühselig. Es müssen 1.000 Tonnen Uranerz abgebaut werden, um 7 Kilogramm Uran zu gewinnen. Wer Ostthüringen kennt, kennt Ronneburg und die Umgebung und weiß, welche großen Herausforderungen es für die Umwelt damals und für die Menschen damals gegeben hat und für die Umwelt heute noch gibt. Dann soll festgestellt werden, dass es wirtschaftlich absurd ist, hohe Millionenbeträge für den Rückbau von Anlagen auszugeben, die sicher und günstig weiterbetrieben werden können. Dazu will ich daran erinnern: Entschieden haben das im Jahr 2011 – am 30. Juni in der 117. Sitzung des Deutschen Bundestags – die CDU/CSU-Fraktion und die FDP-Fraktion gemeinsam. Also insofern ist es schon merkwürdig, dass der Erkenntnisgewinn jetzt kommt.
(Beifall DIE LINKE)
Was haben wir noch, was entschieden werden soll? Die CDU fordert, dass die weitere Erforschung der Kernenergie zu noch effizienteren Verfahren führen wird und die Frage der Endlagerung entschieden entspannter wird – das ist auch textlich schwierig. Ja, wann wird diese Endlagerung entspannt, für wen, zu welchem Zeitpunkt, mit welchen Technologien? Was machen wir mit dem schon existenten Atommüll und wer bezahlt das in der Zeit? Das sind alles Fragen, die dieser Antrag auch nicht beantwortet. Weiterhin stellt die CDU fest, dass die deutsche Energieversorgung weder derzeit noch in naher Zukunft allein durch Wind- und Sonnenenergie zu gewährleisten sein wird. Das stimmt. Natürlich brauchen wir den massiven Ausbau dieser beiden und aller anderen erneuerbaren Energien, die wir haben. Wir leben aber in Deutschland nicht irgendwie isoliert in der Welt, sondern wir leben in einem staatenübergreifenden europäischen Strommarkt. Insofern ist auch hier der Austausch insbesondere erneuerbarer Systeme gegeben. Und mit diesem Märchen der Dunkelflaute und der sich daraus ergebenden Blackout-Gefahr werden wir uns später bei dem Antrag der AfD noch intensiver beschäftigen. Das will ich jetzt gar nicht genauer ausführen. Am Ende möchte die CDU noch, dass die Landesregierung aufgefordert wird, für die fünf bestehenden und nicht im Rückbau befindlichen Druckwasserreaktor-Kraftwerke neue Brennelemente, zum Beispiel aus Kanada, zu erwerben. Auch das ist zu spät. Die Atomkraftwerke sind im Rückbau befindlich. Die Brennelemente aus Kanada würden Geld kosten. Das würde quasi der Feststellung, die die CDU vorher wollte, entgegensprechen, dass Kernkraft die günstigste Art und Weise ist und dass ja alles quasi weiterlaufen könnte, wie es ist. Also das funktioniert nicht. Am Ende muss man übrigens auch sagen, dass die Atomkraftbranche sich ja freigekauft hat mit 38 Milliarden Euro für alles das, was mit dem Rückbau und mit den Folgen der Atomkraft in Deutschland zu tun hat. Und das, was darüber hinausgeht – wir wissen ja jetzt schon, dass es teurer wird –, das zahlt am Ende der Steuerzahler. Also Atomkraft ist alles, aber nicht günstig.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Zum letzten Punkt: Die CDU möchte die Landesregierung auffordern, gegenüber der Bundesregierung deutlich zu machen, dass die Nutzung der Kernenergie mindestens bis zum Ende dieses Jahrzehnts fortgesetzt wird. Auch das ist zu spät. Und wenn man jetzt konsequent sein will, so als CDU, müssten Sie mal einen Vorschlag machen, wo in Thüringen Atomkraftwerke gebaut werden können. Da gibt es ja nur wenig Möglichkeiten. Wir brauchen ja genügend Wasser, das heißt, es kann eigentlich nur an der Saale entstehen. Wenn Sie dann konsequent sind, dann müssten Sie sagen, der Standort vielleicht bei Unterwellenborn oder so in der Ecke würde funktionieren. Aber dann müssen wir auch noch ein Endmülllager schaffen. Da müssen wir gucken – ich habe vorhin Ronneburg schon angesprochen –, vielleicht Reaktivierung der Schächte dort,
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE:
Nein, die werden gerade geflutet!) auch wenn vielleicht nicht im besten Gestein. Das müssten Sie alles mal erklären, wenn Sie sagen, Sie möchten die Atom- und Kernenergie weiterführen. Aber am Ende ist es zu spät. Da will ich auch quasi enden mit meiner Rede und ich will enden mit den Worten von dem Kraftwerkschef Carsten Müller. Der ist Betreiber des Isar 2 gewesen. Er stellte am Ende vor Kurzem fest: „Wir müssen Klartext sprechen, unseren Mitarbeitern gegenüber, aber auch der Bevölkerung gegenüber, wo wir stehen, was wir können und was wir aber auch nicht können. Heute haben wir die schwere Entscheidung getroffen, wir werden die Anlage nicht mehr weiterfahren können, es geht technisch und organisatorisch nicht mehr.“ Die Atomkraft in Deutschland ist am Ende und am Ende ist auch meine Rede. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Kein Ausstieg aus der Kernenergie ohne funktionierende Alternativen – Energieversorgung auch für Thüringen sichern
Vielen Dank. Als Nächstes erhält Abgeordnete Hoffmann für die AfD-Fraktion das Wort.
(Zwischenruf Abg. Hoffmann, AfD: Kleinen
Moment noch mal!) Wie klein ist denn der Moment? Soll ich jemanden vorziehen?
(Zuruf Abg. Hoffmann, AfD: Ja, bitte nehmen
Sie jemanden vor mir dran!) Dann erhält jetzt das Wort – was jetzt? – doch Frau Hoffmann.
Kein Ausstieg aus der Kernenergie ohne funktionierende Alternativen – Energieversorgung auch für Thüringen sichern
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer hier und am Livestream, nachdem unser Antrag mit dem Titel „Für eine zuverlässige, bezahlbare, unabhängige und umweltfreundliche Energieversorgung: Ja zur Kernenergie, Ja zur Hochtechnologie, Ja zur Zukunft“ im April-Plenum durch eine Mehrheit von Stimmen von Rot-Rot-Grün und FDP abgelehnt worden ist, wurde der vorliegende Alternativantrag der CDU-Fraktion mit gleichlautenden Forderungen dank plötzlicher Stimmenmehrung mit 42 zu 39 Stimmen an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz überwiesen. Dort wurde der Alternativantrag der CDU im Juni allerdings mehrheitlich abgelehnt – an uns lag es nicht. Die Gründe zur Zustimmung zur Kernkraft sind für jeden ohne ideologische Scheuklappe auch ersichtlich, denn diese Energieerzeugung ist grundund spitzenlastfähig, regelbar, liefert dann Energie, wenn sie gebraucht wird, also nachfrageorientiert, und das nahezu CO -frei. 2 Dank Union und FDP, die 2011 das Aus der Kernkraftwerke in Deutschland verkündeten, und durch freudige Vollstreckung der rot-gelb-grünen Ampel kann Deutschland diese Energie aber nun nicht mehr selbst erzeugen, da mittlerweile alle deutschen Kernkraftwerke vom Netz genommen wurden. Bis zuletzt haben Betreiber und Mitarbeiter auf ein Umdenken der Bundesregierung gehofft – vergeblich. Der zuständige Bundesminister setzt sich zwar für AKWs in der Ukraine ein, aber nicht für eigene.
(Beifall AfD)
Dazu zitiere ich den „Bayerischen Rundfunk“: „Betreiber verkündet endgültiges Aus für Atomkraftwerk Isar 2. Seit der Abschaltung Mitte April ist das Atomkraftwerk Isar 2 bei Landshut in Wartestellung gewesen. Betreiber und Mitarbeiter hofften auf ein Signal der Politik, dass es irgendwie doch weitergeht. Doch jetzt ist endgültig Schluss.“ Das Ergebnis der Abschaltung ist mitnichten eine Einsparung von CO , denn die Kohleverstromung läuft auf 2 Hochtouren. Stieg die Kohleverstromung 2022 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum nach den Daten des Statistischen Bundesamts schon um mehr als 8 Prozent an, darf man gespannt sein, wie der Wert Ende 2023 aussieht, wenn Dunkelflaute die Bedeutung konventioneller Energieerzeuger betont. Das Bundeskabinett hat sich jedenfalls schon auf die Zuschaltung von Braunkohlekraftwerken geeinigt. Da lässt die grüne CO -Bilanz freundlich grüßen. 2 Ich zitiere wiederum aus Quarks: „Würde man alle sechs Kernkraftwerke über das Jahr 2022 am Netz lassen, könnte man fünf Braunkohlekraftwerke ersetzen: Neurath, Niederaußem, Boxberg, Jänschwalde und Lippendorf. Darunter sind auch die zwei Braunkohlekraftwerke mit den höchsten CO -Emis2 sionen. Insgesamt würde das CO -Emissionen von 2 schätzungsweise 70 Millionen Tonnen […] einsparen – das entspricht fast einem Drittel der energiebedingten Emissionen und rund zehn Prozent der deutschlandweiten Emissionen.“ Ein weiteres Ergebnis ist der Anstieg des Stromimportes, und das zu einem weitaus höheren Preis als der des Stromexports. Für Strom zahlen Großhändler am deutschen Markt in der Regel mehr als vor Beginn der Energiekrise Ende 2021. Ein Blick in die Statistik zeigt, dass im ersten Halbjahr 2023 30 Prozent mehr Strom importiert werden musste als im Vorjahreszeitraum. Die exportierte Strommenge sank um 18 Prozent. Der Importüberschuss im II. Quartal des Jahres entsprach dann auch zufälligerweise der Menge, die die abgestellten Kernkraftwerke bis Mitte April produzierten. Die „Neue Zürcher Zeitung“ schreibt dazu – ich zitiere –: „Private Haushalte in Deutschland zahlten für Strom zuletzt erneut deutlich mehr als in den meisten EU-Ländern. Kaufkraftbereinigt sowie beim durchschnittlichen Netto-Strompreis liegt Deutschland im EU-Vergleich ebenfalls auf den vorderen Plätzen; demnach kostete Strom in Deutschland auch ohne Steuern und Abgaben deutlich mehr als in Frankreich, Schweden oder Spanien.“ Und weiter: „Wäre Deutschland ab 2011 nicht aus der Kernkraft ausgestiegen, wäre der Strommix heute deutlich klimafreundlicher: Im Jahr 2010
(Beifall AfD)
beispielsweise erzeugte Deutschland noch gut 130 Terawattstunden Strom aus Kernenergie. Das entspricht ungefähr jener Menge, die Deutschland im Jahr 2021 mit Braun- und Steinkohle produzierte. Viele Nachbarländer, darunter Frankreich, Dänemark, Österreich und die Schweiz, verursachen deutlich weniger Treibhausgasemissionen bei der Stromerzeugung als Deutschland. Auch auf die Preise am europäischen Strommarkt wirkte sich der deutsche Atomausstieg aus. Eine Ökonomengruppe der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg kam in einer Studie zu dem Ergebnis, dass ein Weiterbetrieb der drei im April abgeschalteten Kernkraftwerke die Strompreise um 8 bis 12 Prozent gesenkt hätte, sowohl in Deutschland als auch in den Nachbarländern.
(Beifall AfD)
Mitte April hat Deutschland die noch verbliebenen Kernkraftwerke abgeschaltet. Seither importiert das Land so viel Strom wie noch nie seit Meldebeginn, auch weil jetzt im Inland Kapazitäten zur günstigen, CO -armen Stromproduktion fehlen. Wegen des 2 hohen CO -Preises war es für Deutschland nach 2 dem Atomausstieg günstiger, Strom aus CO -armer 2 Wasser- und Kernkraft zu importieren, statt diesen nun mit den im Inland verbliebenen steuerbaren Kohlekraftwerken selbst zu erzeugen.“ Zitatende. Am Ende ist auch das grüne Narrativ. Die NZZ hätte auch schreiben können, dass Deutschland die dümmste Energiepolitik der Welt betreibt. Das fasst den Irrsinn nämlich gut zusammen, wenn man eigene Kernkraftwerke abstellt, Zufallsstrom aus Wind und Solar für 20 Cent die Kilowattstunde exportiert und Atomstrom für 30 Cent die Kilowattstunde wieder einkauft. Daher sollte sich jedes Ausschussmitglied und jeder hier anwesende Abgeordnete fragen, ob er diese historische Dummheit zulasten der Verbraucher weiter mittragen will oder endlich Vernunft einkehren lässt.
(Beifall AfD)
Der Atomausstieg ist keine Erfolgsgeschichte. Er erzeugt weiter steigende Energiepreise, führt zu unsozialen Kostenexplosionen, erhöht die Importabhängigkeit und belastet die Umwelt. Der Atomausstieg ist schlicht das letzte verbliebene linksgrüne Narrativ, das letzte verbliebene Stück ideologischer Markenkern. SPD und FDP tragen den Wahnsinn, diese energiepolitische Geisterfahrt im Bund einfach mit. Ich bin gespannt, wie die FDP hier abstimmen wird, nachdem ihre Vertreter ja nicht müde wurden, den Ausstieg zu bereuen – angeblich.
(Beifall AfD)
Ein weiterer Schaden ist, dass mit dem Ausstieg aus der Kernkraft nicht nur 4.500 Megawatt zuletzt vom Netz gingen, sondern Deutschland hochtechnologische Expertise verliert. Während Strom aus Kernkraft aus Frankreich importiert wird, gehen Ingenieure und Wissenschaftler der Kernkraft – also Fachkräfte – ins Ausland, unter anderem nach Frankreich, aber auch Großbritannien, Russland oder Kanada. Mit ihnen geht Wissen.
(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Meine Fres-
se!) Mit ihnen geht die Möglichkeit, dass Forschung in Deutschland ermöglicht wird, die sich zum Ziel gesetzt hat, Herr Möller, Atommüll erst gar nicht entstehen zu lassen,
(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Beschäftigen
Sie sich eigentlich mit der Materie?) weil Materialien immer weiter für die Energieerzeugung genutzt werden können. So wird zu einem Ergebnis des deutschen Ausstiegs aus der Kernkraft, dass Klimamanager kommen und Naturwissenschaftler gehen. Als einziges Pfand der Kernkraftgegner bleibt die Drohkulisse eines Endlagers. Die Finnen haben ein Lager für schwache und mittelradioaktive Abfälle und planen eins für hochradioaktive Abfälle. Belgien, Großbritannien, Schweden, die Schweiz und Kanada forschen zur Recycling und zu geschlossenen Brennstoffkreisläufen und Transmutation. Für sie gibt es keinen Atommüll, sondern Anreize zu Innovation für Energiequellen – technologiefreundlich also. Deutschland jedoch verschließt sich dem dogmatisch aus reiner Ideologie und riskiert als Noch-Wirtschaftsnation die Gefahr weiter steigender Preise und von Blackouts. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Kein Ausstieg aus der Kernenergie ohne funktionierende Alternativen – Energieversorgung auch für Thüringen sichern
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kollegen und wenigen Zuschauer auf der Tribüne – und hoffentlich mehr Zuschauer bei den Möglichkeiten, die die moderne Welt bietet –, das Thema lautet heute: „Kein Ausstieg aus der Kernenergie ohne funktionierende Alternativen – Energieversorgung auch für Thüringen sichern.“ Strammer Titel, ja. Aber wie hat es begonnen? 2011 feierte sich die Regierung Merkel dafür, kurz vor den Wahlen in Baden-Württemberg eben genau diesen Ausstieg festzulegen, nachdem wir das wieder geändert haben.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU)
Das ist nicht richtig, Kollege Voigt. Es war der Ausstieg aus dem Ausstieg. Geerbt hat es dann die Ampelregierung als festes Konstrukt der Regierung Merkel. Jetzt gibt man sich wohlfeil, indem man sagt, okay, ihr hättet es ja noch stoppen können. Ich komme auch gleich dazu, wie man es hätte stoppen können. Ganz richtig, dafür brauchte man aber eine parlamentarische Mehrheit im Deutschen Bundestag, die es erkennbar nur sehr kompliziert gegeben hat.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Da
wart ihr auch beteiligt, Kollege Kemmerich!) Auch Kollege Söder, der heute der erste Freund der Atomenergie ist, war derjenige, der am lautesten gebrüllt hat: „Steigt endlich aus!“ Aber ich will ja nichts beschönigen. Ja, der Ausstieg ist völlig falsch, auch wenn jetzt der Zwischenruf kam: Beschäftigt man sich überhaupt mit dem Thema? – Die Zahlen, die die Kollegin der AfD gerade genannt hat, sind einfach richtig. Die Stromimporte sind deutlich gestiegen gegenüber den Stromexporten.
(Zwischenruf Abg. Gleichmann, DIE LINKE:
Das hat aber einen anderen Grund!) Bei jedem Stromimport zahlen wir 7 Cent mehr, als wir beim Export erzielen. Das führt monatlich zu Kosten zwischen 400 bis 500 Millionen Euro. Jeden Monat! Seit April, seit dem endgültigen Ausstieg aus der friedlichen Nutzung von Kernenergie, sind das bis zum Ende des Monats Oktober 2,6 Milliarden Euro. All das fehlt dieser Volkswirtschaft. Mal so ein kleiner Seitenhieb: Damit könnten wir die Entfristung der gastronomischen Mehrwertsteuer auf 7 Prozent locker beschließen. Darüber reden wir. Wir reden auch ganz komisch. Herr Kollege Gleichmann, wir reden immer noch so, also ob wir jetzt in einer Debatte des Jahres 1950 stünden. Das Schöne ist ja, dass die Wissenschaft längst weiter ist. Wir reden nicht mehr über die Reaktoren der ersten Generation, die die Probleme nach sich ziehen. Aber trotzdem müssen wir sagen, die Reaktoren, die zuletzt in Deutschland betrieben worden sind, die letzten drei und auch die drei, die wir Ende des Jahr 2021 abgeschaltet haben, das sind die sichersten der Welt.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Ha-
ben Sie schon ein Endlager gefunden?) Und bis zu acht Reaktoren brennen heute immer noch weiter. Also an der Gefährlichkeit, an der Situation hat sich wenig geändert. Das Einzige, was verboten worden ist, ist heute die Möglichkeit, daraus Strom einzuspeisen. Das können wir wieder nutzen. Inwieweit wir da neue Brennstäbe brauchen, nicht brauchen, intensivieren können – alles würde die Mängel des eigenen Stroms vergrößern und tatsächlich diese Export-Import-Situation verbessern und hätte auch direkt Einfluss auf Strom und auf die Energiekosten. Denn wenn ich die Angebotsmenge im Markt erweitere, senke ich automatisch den Preis. Und ein Problem, das die ganze Volkswirtschaft hat und worunter die Leute sehr leiden, neben den Energiekosten, ist insgesamt die Inflation. Alles ist damit teurer geworden und das gefährdet unseren Standort. Quelle für diese Zahlen ist übrigens dasselbe Ministerium, das den Unsinn gerade verzapft, das Ministerium von Herrn Habeck. Der hat den Irrweg nämlich begonnen. Aber der streitet sich gerade mit seinen eigenen Fachleuten im Hause darüber, seinen Industriestrompreis abzulehnen, da aus vernünftigen Methoden die Energieversorgung in diesem Land wieder auf vernünftige Beine zu stellen. Und eins noch, leicht nachzulesen: Es gibt ein Unternehmen, das heißt „Dual Fluid“. Sinnigerweise wird da Kernenergie genutzt, um Strom und Energie zu erzeugen mit zwei Flüssigkeitskreisläufen. Soll sehr sicher sein, verbrennt Atommüll, wird jetzt in Ruanda gebaut. Und wer jetzt immer sagt: Wie wollen Sie denn in Thüringen ein Kernkraftwerk bauen? Also, wenn die das in Ruanda hinkriegen, zumindest von der Forschung und von der Idee, dann kommen wir zurück: Denkt mal größer, denkt mal ohne Schranken im Kopf. Warum soll das nicht in Thüringen gehen?
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Ha-
ben Sie schon einen Standort gefunden?) Die Zeit reicht leider nicht. Wir werden sicherlich noch häufig darüber sprechen. Aber, liebe Kollegen der CDU, wenn ihr das schon so anpackt, dann müssten wir natürlich auch da weiterdenken. Und dann müssten wir wirklich darüber nachdenken, insgesamt zu diesen Techniken zu forschen. Lasst uns über Schiefergas reden. Da ist die AfD dagegen.
(Heiterkeit DIE LINKE)
Lasst uns darüber reden, genau diese Kernfusionsmöglichkeiten in Deutschland weiter zu erforschen und – da musste ich wirklich schmunzeln, Kollege Voigt – nicht nur in Europa zu exportieren, sondern wenn, machen wir das doch zum Weltschlager und begrenzen das nicht nur auf Europa. Ich glaube, dazu sind wir zu klein. Europa hat einen großen Energiebedarf. Aber die Meldung war, 1,5 Milliarden Menschen sind heute noch ohne ausreichende Energieversorgung. Die leben alle außerhalb von Europa. Wir hätten eine große Möglichkeit, hier tatsächlich aus Thüringen was Großes zu leisten. Also, denken wir größer, seien wir selbstbewusst. Danke schön.
(Beifall Gruppe der FDP)
Kein Ausstieg aus der Kernenergie ohne funktionierende Alternativen – Energieversorgung auch für Thüringen sichern
Sehr geehrte Präsidentin, werte Zuschauer und Kollegen, am 15. April 2023 haben die letzten drei Atomkraftwerke Deutschlands, Emsland in Niedersachsen, Isar 2 in Bayern, Neckarwestheim 2 in Baden-Württemberg, den Leistungsbetrieb eingestellt. Damit wurde der Atomausstieg Deutschlands vollendet. Im aktuellen Umfeld der Energiekrise ist das aus unserer Sicht ein historischer Fehler.
(Zwischenruf Abg. Jankowski, AfD: Den Sie
beschlossen haben!) Jetzt kommt natürlich der Hinweis „Ja, wer hat es denn beschlossen?“. Nun, der Bundestag hat 2011 mit breiter Mehrheit den vollständigen Atomausstieg beschlossen.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP) Dafür stimmten 513 Abgeordnete von CDU/CSU, aber auch der FDP, Herr Kemmerich, der SPD und der Grünen. Und dagegen votierten nur 79 Abgeordnete, vor allem der Linken. Diese breite parlamentarische Mehrheit spiegelte auch des Volkes Meinung wider. Aus damaliger Sicht war die Entscheidung also durchaus nachvollziehbar. Im Zentrum stand die Risikoabwägung. Allerdings haben sich die Rahmenbedingungen seit 2011 fundamental geändert. So wie man aus rationalen Gründen den Atomausstieg beschlossen hat, so irrational ist es, die veränderten Rahmenbedingungen einfach zu ignorieren.
(Beifall CDU)
Zu nennen sind hier vor allem zwei Dinge. Als Erstes muss man feststellen, dass heute in den 2020er-Jahren deutlich klarer ist, wie groß die Aufgabe der Transformation des Energiesystems volkswirtschaftlich tatsächlich ist. Das gilt insbesondere, wenn man sich die Kosten in allen Sektoren verdeutlicht, also nicht nur in dem Stromsektor, sondern auch Wärme, Mobilität und Industrie. Diese Mammutaufgabe erfordert insbesondere günstige CO -arme Energie. 2 Meine Damen und Herren, machen wir uns nichts vor: Ohne die Kernenergie wird die notwendige Transformation nicht nur deutlich teurer, sondern es wird auch deutlich länger dauern, CO -neutral zu 2 werden.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE:
Kernenergie ist eine teure Energie!) Wird die Transformation zu teuer, steht der Wohlstand Deutschlands auf dem Spiel.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Zu spät!)
Zudem stoßen wir derzeit deutlich mehr CO aus 2 als notwendig, da CO -arme Kernenergie haupt2 sächlich durch dreckige Kohlekraftwerke ersetzt wird. Die zweite große Änderung zu 2011 ist jedoch noch deutlich besorgniserregender. Die geopolitischen Rahmenbedingungen haben sich geradezu dramatisch verändert. Russland hat einen Angriffskrieg gegen die Ukraine vom Zaun gebrochen, Israel befindet sich im Krieg mit der Hamas und auf dem Balkan und im Kaukasus flammen alte Konflikte wieder auf. Die angespannte geopolitische Lage ist eng verbunden mit den globalen Energiemärkten. Lieferkettenprobleme und Inflation kommen noch dazu. Die Energiepreiskrise ist allen präsent. Ausgangspunkt ist eine Verknappung von Energielieferungen. Bei einer Verknappung des Angebots steigen die Preise. Daher ist es höchst irrational, in diesen Zeiten durch das Abschalten von Atomkraftwerken das Angebot weiter zu verknappen.
(Beifall CDU)
Aus unserer Sicht ist es nicht rational, diese beiden fundamentalen Veränderungen – Stand der Transformation des Energiesystems und veränderte geopolitische Lage – einfach zu ignorieren. Und deswegen ist es nicht nur plausibel, sondern zwingend erforderlich, die energiepolitische Position an die veränderte Realität anzupassen.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Das
war eine Bundesentscheidung!) Alles andere wäre Ideologie.
(Beifall CDU)
Dass die Kollegen von Rot-Rot-Grün sich mit Ideologie gut auskennen, ist uns bewusst.
(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Herr Gottweiss, nehmen Sie sich gerade ernst?) Aber was die FDP geritten hat, das wäre schon mal zu begründen. Für uns ist jedenfalls klar: Wir reden von bestehenden Kernkraftwerken, die bereits gebaut sind.
(Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Die gerade zurückgebaut werden!) Wir wissen, dass diese sicher laufen. Neben Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 wären auch Brokdorf und Grohnde wieder zu ertüchtigen.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE:
Aber kein Endlager!) Das Argument der vermeintlich teuren Atomkraft greift nicht, da die deutschen Kernkraftwerke bereits abgeschrieben sind und nun zu geringen Kosten Strom produzieren könnten. Es ist wirtschaftlich absurd, hohe Millionenbeträge für den Rückbau von Anlagen auszugeben, die sicher und günstig weiterbetrieben werden könnten. Wir alle wissen, dass die weitere Erforschung der Kernenergie zu noch effizienteren Verfahren führen wird und die Frage der Endlagerung entschieden entspannen wird.
(Beifall Gruppe der FDP)
Und da gebe ich Herrn Kemmerich recht: In Europa wird tatsächlich an dieser Technologie geforscht und wir müssen uns natürlich eins deutlich machen: Die Kernenergie ist ein fester Bestandteil des europäischen Stromnetzes und sie wird das auch bleiben inklusive der notwendigen Innovationen und Investitionen in neue Anlagen und Forschung.
(Beifall CDU)(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Sie
brauchen den Müll nicht wegexportieren, oder?) Wir müssen schauen, wie wir in Deutschland mit dieser Entwicklung mithalten. Deswegen ist unser Vorschlag, sich auf der Bundesebene dafür einzusetzen, neue Brennelemente zu bestellen, dass wir die Nutzung der Kernenergie bis zum Ende dieses Jahrzehnts fortsetzen, dass wir insbesondere die Kerntechnologieforschung weiterbetreiben und dass auch deutsche Unternehmen weiter Produkte zum Bau von Kernkraftwerken exportieren dürfen. Es gibt eine aktuelle Studie der Regent Energy Group aus den USA. Und diese Studie aus dem Jahre 2023 sagt, dass mindestens acht deutsche Kernkraftwerke noch gerettet werden könnten. Die größte Hürde – so die Studie – ist der politische Wille. Wir von der CDU-Fraktion haben jedenfalls den politischen Willen, diese Entwicklung anzugehen, denn Kernenergie wäre ein rationaler, sinnvoller Teil eines Energiemixes mit erneuerbaren Energien, der uns die Transformation in eine CO 2 neutrale Energiezukunft ermöglichen würde. Dafür streiten wir und deswegen bitten wir Sie um Zustimmung zu diesem Antrag. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
Kein Ausstieg aus der Kernenergie ohne funktionierende Alternativen – Energieversorgung auch für Thüringen sichern
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Gäste müssen dieser Debatte zum Glück nicht mehr folgen. Ich muss Ihnen sagen, meine Kollegen der CDU, ich hätte erwartet, dass Sie diesen aus der Zeit gefallenen Antrag zurückziehen. Die meisten dieser Antragspunkte sind nach einem halben Jahr eindeutig überholt und damit falsch. Ich muss es zu Beginn sagen: Ich finde es nicht nur verheerend, was bei der Energiepolitik immer wieder aus Klimaschutzperspektive in diesem Landtag passiert, sondern ich finde es vor allem auch aus einer demokratietheoretischen Perspektive verheerend, weil man jetzt gerade sehr gut beobachten konnte, wie die wissenschaftsfeindlichen, verschwurbelten Antiklimaschutzargumente der AfD
(Beifall AfD)
mittlerweile von diesem demokratischen Spektrum aufgenommen werden, von Herrn Kemmerich ziemlich kongruent wiedergegeben worden sind
(Zwischenruf Abg. Hoffmann, AfD: Das sind
Angaben des Statistischen Bundesamts!) und Sie als CDU dem immer wieder eine Bühne bereiten und das aufgreifen, anstatt etwas zum Schutz unserer Natur und Umwelt – in ihren Worten könnte ich auch sagen zum Schutz unserer Heimat – zu tun, nämlich erneuerbare Energien voranzutreiben und gemeinsam daran zu arbeiten, wie wir diesen Weg schaffen. Der Antrag ist überholt, das mache ich Ihnen an ein paar Beispielen deutlich. Letzte Woche hat PreussenElektra als Betreiberin des Atomkraftwerks Isar 2 verkündet, dass das Thema „Wiederinbetriebnahme“ definitiv vom Tisch ist und jetzt der – Zitat – „Rückbau pur“ beginnt. Die PreussenElektra ist auch die Betreiberin der 2021 vom Netz gegangenen Kraftwerke in Grohnde und Brokdorf. Die EnBW als Betreiberin von Neckarwestheim 2 hatte bereits anlässlich der Diskussion um die Laufzeitverlängerung im Herbst 2022, also vor einem Jahr, klargemacht, dass das Kraftwerk am 15. April 2023 für immer vom Netz gehen wird – sage nicht ich, sagt die Betreiberin. Und nach Angaben von RWE als Betreiberin des AKW Emsland laufen die rückbauvorbereitenden Maßnahmen auf Hochtouren. Mit dem vorliegenden Antrag möchte die CDU aber nun, über ein halbes Jahr nach dem vollzogenen Atomausstieg, eine Laufzeitverlängerung für die fünf gerade genannten Kraftwerke und einen Ankauf von Brennelementen für deren Weiterbetrieb erreichen. Ich übersetze das gern noch einmal: Wir sollen heute im Thüringer Landtag einen Beschluss fassen, der darauf abzielt, außerhalb Thüringens liegende Kernkraftwerke zu reaktivieren, deren Wiederinbetriebnahme aber laut den Betreibern weder sinnvoll noch faktisch überhaupt möglich ist.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)(Zwischenruf Abg. Beier, DIE LINKE: Machen
wir jetzt immer so!) Das ist sinnvolle Politik. Eine weitere Forderung des Antrags zielt auf den Export von Kerntechnik ins europäische Ausland. Was damit gemeint sein soll, bleibt schleierhaft, denn ein Exportverbot innerhalb des EU-Binnenmarkts ist gar nicht möglich. Tatsächlich ist es sogar so, dass auch nach dem Atomausstieg kerntechnisches Material, zum Beispiel über die Urananreicherungsanlage in Gronau und die Brennelementefabrik in Lingen, auch weiterhin in Länder außerhalb der EU geliefert wird. Es bleibt also festzuhalten: Der Antrag leidet unter einer vollständigen Substanzlosigkeit. Selbst im Umweltausschuss wollte sich die CDU nicht ernsthaft mit der Thematik auseinandersetzen. Dort wurde der Antrag ohne inhaltliche Beratung zur Abstimmung gestellt und jetzt verschwenden wir hier im Plenum erneut damit Zeit. Warum rede ich von Zeitverschwendung? Weil die Atomenergie weder einen Beitrag zur Bekämpfung der Klimakrise noch zu einer kostengünstigen Energieversorgung leisten kann. Die Atomenergie ist gefährlich, schmutzig und teuer. Sie ist in ein erneuerbares Energiesystem auch gar nicht integrierbar, denn die träge, störanfällige und gefahrenbelastete Atomenergie würde Erneuerbare weiter aus den Netzen drängen.
(Heiterkeit AfD)
Schon deshalb kann sie keinen Beitrag zum Klimaschutz leisten. In den unterschiedlichsten Energiewendeszenarien – und wir beschäftigen uns ja damit – werden die Transformationswege hin zu einer klimaneutralen Energieversorgung beschrieben. Dabei ist eins ganz klar: Die Atomkraft kann und wird bei dieser Transformation keine Rolle spielen. Auch bei einem nur vorübergehenden Weiterbetrieb wäre die Einsparung von Treibhausgasemissionen marginal und der Weiterbetrieb schon allein aus ökonomischen Gründen nicht sinnvoll. All dies haben wir in dieser Legislaturperiode auch schon genügend miteinander diskutiert. Deshalb erspare ich es mir, das alles auch noch mal erneut im Detail hier darzulegen. Der vorliegende Antrag ist also nichts weiter als ein weiteres Beispiel für die Realitätsverweigerung der Thüringer CDU bei energiepolitischen Themen. Wissenschaftlich durchgerechnete Energiewende szenarien werden nicht nur ignoriert,
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Es
gibt keine wissenschaftlich basierten Energieszenarien!) es wird auch die Machbarkeit des Umbaus des Energiesystems auf 100 Prozent Erneuerbare immer wieder infrage gestellt. Folglich werden keine konstruktiven Lösungsvorschläge gemacht, sondern ständig neue Nebelkerzen gezündet. Ständig wird suggeriert, es gebe eigentlich ganz einfache Wege. Dann kommt aber nichts mehr. Der Ausbau der Erneuerbaren, insbesondere bei der Windenergie, wird hingegen blockiert, wo immer es nur geht. Das können wir uns angesichts des letzten Sommers nicht mehr leisten, meine Damen und Herren. Wir haben keine Zeit mehr für zukunftsvergessene Scheindebatten wie diese. Ein versorgungssicheres, kostengünstiges und klimaneutrales Energiesystem wird es nur durch den Umstieg von fossilen und nuklearen Energieträgern auf die Erneuerbaren geben. Wir lehnen diesen Antrag deshalb logischerweise ab. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Kein Ausstieg aus der Kernenergie ohne funktionierende Alternativen – Energieversorgung auch für Thüringen sichern
Vielen Dank. Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte die einreichende Fraktion bitten, diesen Antrag zurückzuziehen.
(Heiterkeit AfD)
Und ich möchte das noch mal sehr deutlich betonen. Wir befinden uns hier im Thüringer Parlament, im Hohen Haus, wo wir über Regeln und Entwicklungen unseres Bundeslandes diskutieren. Ihr Antrag wird dazu nichts beitragen – rein gar nichts.
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Ihre Rede
auch nicht!) Wir sitzen jetzt ein Jahr nach einer schweren Krise, Energiekrise, in unserem Land hier in diesem Rund und müssen eigentlich darüber diskutieren, was Thüringen nach vorne bringt, wo wir in Thüringen mehr dazu beitragen können, dass Wertschöpfung organisiert wird, dass wir die Chancen sozusagen zur Veränderung der Energiesysteme für Thüringen nutzen können, für die Thüringer Wirtschaft nutzen können und für die Thüringer Bevölkerung nutzen können, wo es uns darum geht, am Ende des Tages von den hohen Energiekosten insgesamt herunterzukommen. Und Ihnen fällt nichts anderes ein, als mittlerweile seit einem guten Dreivierteljahr hier immer wieder die Debatte dazu zu führen, wir mögen doch jetzt aus dem Thüringer Plenum heraus deutlich machen, dass wir zur Atomenergie stehen. Das ist eine Debatte von gestern,
(Beifall DIE LINKE)
weil es schlicht und ergreifend in Thüringen erstens die Atomenergie gar nicht gibt und zweitens wir aber unsere Erfahrung mit der Atomenergie haben. All das sozusagen zusammengenommen macht dann noch mal sehr deutlich – das hat meine Kollegin Laura Wahl gerade hier auf den Punkt gebracht –: Atomenergie ist unsicher, sie ist teuer und sie verschmutzt unsere Umwelt. Jeder, der das sozusagen klar sehen will, der geht doch einfach mal in die neuen Landschaften bei Ronneburg. Der möchte sich doch bitte mal mit unserer eigenen Geschichte auseinandersetzen, was die Atomenergie für Thüringen in der Vergangenheit bedeutet hat. Darüber hinaus möchte ich mit ein paar Mythen noch mal ganz klar aufräumen: erstens, dass hier immer wieder postuliert wird, in Deutschland würde in diesen Technologien nicht mehr geforscht. Das ist schlichtweg eine Lüge – im Gegenteil. Es wird in diese Forschungen investiert. Zweitens, um noch mal deutlich zu machen, man könnte diese vorhandenen Meiler einfach sozusagen weiter fortfahren lassen: Das ist schlicht und ergreifend gelogen. Es ist maximal, wenn man nicht sagen will „gelogen“, eine Meinung einer Lobby. Aber diese Lobby sagt ja mittlerweile selbst – und die Zitate sind genannt –, dass das tatsächlich umzusetzen gar nicht möglich wäre. Ich will Ihnen noch mal zwei Zahlen nennen zum Thema „Kosten“. Die Erzeugungskosten beim Strom, zum Beispiel bei Windkraft und großem Solarstrom, liegen bei zwei bis acht Cent.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: So ein
Quatsch!) Bei zwei bis acht Cent, Herr Möller, und nichts anderes.
(Unruhe AfD)
Das ist keine politische Lüge, das ist eine Tatsache. Und die Erzeugungskosten beim Atomstrom liegen im Durchschnitt innerhalb der EU bei 14 bis 19 Cent. Das sind Fakten. Alles andere ist verblendete Geschichtenerzählerei, die Sie ja gern organisieren.
(Unruhe AfD)
Wenn wir über die Frage sprechen, hier Atomkraftwerke in Größenordnung wieder zu bauen, dann reden wir von 15 Jahren Bauzeit im Durchschnitt. Das ist momentan die Geschwindigkeit, die wir real in Europa erreichen. 15 Jahre Bauzeit und Kosten von 15 bis 20 Milliarden Euro. Meine Damen und Herren, wenn Sie es ernst meinen würden, dann müssten Sie hier Pläne vorlegen, wie wir 15 bis 20 Milliarden Euro in Thüringen mobilisieren, um hier ein Atomkraftwerk in den nächsten 15 bis 20 Jahren zu bauen. Da fangen Sie schon mal an bei der Fragestellung: Wo stellen wir das denn überhaupt hin? Das möchte ich gern mal erleben, wie Sie das mit der Bevölkerung diskutieren. Ich möchte Sie deswegen noch mal ermahnen und auch bitten, ziehen Sie diesen Antrag zurück und lassen Sie uns darüber diskutieren, wie wir tatsächlich vorhandene Mittel in Thüringen mobilisieren können, um in Energieerzeugung zu investieren, um aber auch Rahmenbedingungen zu schaffen, dass die Energieerzeugung in Thüringen wirklich vorangeht. Denn der entscheidende Punkt und die wirklich zukunftsgewandte Idee, die wir jetzt verfolgen können, und die Chance, die für Thüringen endlich das erste Mal dasteht, heißt doch, dass wir endlich Energie, Strom insbesondere, in Thüringen selbst erzeugen können, statt Importland zu werden, produzierendes Land zu werden. Das ist ein richtiger Gamechanger in der Frage der Wertschöpfung. Hier, werte Damen und Herren von der CDU insbesondere, würde ich Sie noch mal sehr daran erinnern, dass wir eigentlich ein paar Schritte miteinander vereinbart haben, was es als Nächstes da wirklich konkret zu gehen geht, zum Beispiel die Akzeptanz der Windkraft zu stärken durch ein Windenergie-Beteiligungsgesetz. Wir haben einen Vorschlag gemacht. Das ist reale Politik für Thüringen. Wir können gern darüber diskutieren, was möglich ist und was nicht. Wir haben da Vorschläge unterbreitet, wie wir es auch weiter anpassen können. Aber um endlich mal in Thüringen voranzukommen, was der Thüringer Bevölkerung nutzt, was der Thüringer Wirtschaft nutzt, daran wäre mir sehr gelegen. In diesem Sinne: Lehnen Sie bitte diesen Antrag ab! Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Kein Ausstieg aus der Kernenergie ohne funktionierende Alternativen – Energieversorgung auch für Thüringen sichern
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich muss jetzt doch noch mal intervenieren. Herr Gottweiss hat es schon gesagt, bei der Abstimmung im Bundestag hat Die Linke dagegengestimmt, nicht, weil wir gegen den Atomausstieg waren, sondern weil Gregor Gysi damals auch in seiner Rede deutlich gemacht hat, dass es dann eben auch ein Konzept geben muss, wie unsere Energieversorgung dekarbonisiert werden kann, und zwar schnellstmöglich. Und was hat die schwarz-gelbe Bundesregierung damals gemacht?
(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE:
Nichts!) Die Solarindustrie aus Deutschland vertrieben, wo wir eigentlich Spitzenreiter waren in der Technologie. Was hat sie gemacht? Sie hat angefangen, die Windkraft zu verteufeln, und sie dann konsequent verhindert. Auch hier in Thüringen war es damals noch eine CDU-geführte Regierung. Am Ende, muss man sagen, deswegen war es auch konsequent, das damals eben abzulehnen. Aber heute zu sagen, wir brauchen wieder Atomenergie, oder eben auch zu sagen, wir müssten auch die aktuellen Standorte der Atomkraftwerke so erneuern, dass sie den Richtlinien entsprechen und auch eine aktuelle Neuzulassung wieder bekommen können – das ist keines, alle müssten enorm umgebaut werden. Kollege Möller hat schon gesagt, wie lange es dauert, aktuell ein Atomkraftwerk zu bauen. Deswegen ist es auch verschwendete Energie, sich über Atomkraft hier, vor allen Dingen noch im Thüringer Landtag, zu unterhalten. Wir sollten uns eher darüber unterhalten, wie wir den Zubau erneuerbarer Energien endlich beschleunigen können, wie wir die Bearbeitungszeit für Windkraftanlagen in Thüringen reduzieren, wie wir die Menschen daran beteiligen mit unserem Windenergie-Beteiligungsgesetz. Wir sollten uns unterhalten, wie Dinge, die schon da sind, umgesetzt werden können, nicht irgendwelche Luftschlösser wie Dual-Fluid-Reaktoren, die als Testreaktoren gebaut werden und noch nicht mal in der Nähe der Serienreife sind, vielleicht in 20, 30 Jahren, aber da haben wir schon ganz andere Aufgaben vor uns. Was wir jetzt schon machen können, ist, unsere Stromnetze intelligent auszubauen, miteinander zu verzahnen, sodass der Ausbau im Verteilnetz so gering wie möglich notwendig ist. Wir können dezentrale Speicherstruktur auch in Thüringen aufbauen, auf Batteriebasis, aber eben auch mit Nutzung von Wasserstoff als Zwischenspeicher in alten Erdgaskavernen. Wir können endlich Lösungen für die Wärmewende durchsetzen, denn die sind schon da; die sind da genauso wie für die Verkehrswende. Thüringen kann in Deutschland, aber auch weltweit in der Technologie Vorreiter sein und damit auch die Wirtschaft stärken. Und was die Wirtschaft am meisten stärken würde, wäre, wenn die FDP gemeinsam mit der CDU und AfD nicht darüber nachdenken würde, das nächste Waldgesetz zu verabschieden, was die Menschen verunsichert,
(Beifall DIE LINKE)
sondern eben der Thüringer Wirtschaft die Möglichkeit zu geben, sich zu dekarbonisieren. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
(Unruhe Gruppe der FDP)
Kein Ausstieg aus der Kernenergie ohne funktionierende Alternativen – Energieversorgung auch für Thüringen sichern
Sehr geehrte Damen und Herren, der Kollege Gleichmann und die Kollegin Wahl haben ja zum Thema „Kernkraft“ gesprochen. Mitten in der Energiekrise Kernkraft abzuschalten, ist ein schwerer Fehler. Darum geht es heute hier – ganz simpel.
(Beifall CDU)
Wenn wir uns anschauen: Sechs Länder in der Welt, die Kernkraftländer waren oder sind, haben sich entschieden, auszusteigen. Dazu zählen Südkorea, Belgien, Spanien, Schweiz, Taiwan und Deutschland.
(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Österreich ist
auch dagegen!) Von diesen sechs Ländern, die aussteigen wollten: Wissen Sie, wie viele sich davon verabschiedet haben? Davon verabschiedet haben sich bis auf Deutschland alle. Sie propagieren hier einen nationalen Sonderweg, Sie propagieren einen Alleingang, der die Bürger und die Wirtschaft tatsächlich Geld und Wohlstand kostet.
(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Das ist
Quatsch!) Das muss man hier thematisieren – ganz klar.
(Beifall CDU)(Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Im Übrigen: Die finnischen Grünen treten mittlerweile dafür ein, Kernkraft als CO -neutrale Ener2 gieform anzuerkennen, Schweden baut neue Kernkraftwerke
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Nein,
anders!) – all das findet um uns herum statt. Dass Sie hier auftreten und sagen, das passt nicht, finde ich schwierig. Ich sage Ihnen eins: Wir haben einen Energieplan basierend auf den Berechnungen der Landesregierung – evidenzbasiert. Das vermisse ich bei Ihnen.
(Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Von Ihnen höre ich nur Ideologie. Ich kann Ihnen auf die Terawattstunde genau sagen, wo wir in Thüringen hinkommen müssen, damit wir den Strom im Jahr 2035, den wir in Thüringen im Jahresmittel verbrauchen, selbst produzieren können. Das ist eine Vision. Was Sie machen, ist Ideologie.
(Beifall CDU)
Kein Ausstieg aus der Kernenergie ohne funktionierende Alternativen – Energieversorgung auch für Thüringen sichern
Vielen Dank, Herr Prof. Voigt. Ich sehe für die Landesregierung Herrn Minister Stengele. Entschuldigung, Herr Minister, wenn Sie noch einen Augenblick warten würden, es gibt aus den Reihen der Abgeordneten noch eine Meldung. Sie müssen nicht, Sie können jederzeit das Wort ergreifen, aber von den Abläufen her wäre es so herum praktischer. Bitte schön, Frau Hoffmann.
Kein Ausstieg aus der Kernenergie ohne funktionierende Alternativen – Energieversorgung auch für Thüringen sichern
Vielen Dank, Herr Präsident. Drei Fragen an RotRot-Grün: Wenn Ihre Energiepolitik so toll ist, warum folgt ihr kein anderes Land der Welt, wenn sie so toll ist und nur Vorteile hat? Kein anderes Land der Welt macht Ihre Energiepolitik nach, und das hat Gründe. Zweite Frage: Warum hat die EU die Kernkraft als grüne Technologie eingestuft? Warum?
(Beifall AfD)
Und dritte Frage: Finden Sie es nicht einfach eine Heuchelei, Atomstrom aus anderen Ländern zu beziehen und sich hier dafür wohlfeil einzusetzen, dass keine Kernkraftwerke mehr laufen?
(Unruhe DIE LINKE)
Das ist Doppelmoral, wie man sie von den Grünen kennt.
(Beifall AfD)
Kein Ausstieg aus der Kernenergie ohne funktionierende Alternativen – Energieversorgung auch für Thüringen sichern
Vielen Dank, Frau Hoffmann. Jetzt bitte ich noch mal einen Augenblick um Ruhe und um Aufmerksamkeit hier im Hause. Herr Minister Stengele, vielen Dank, das hat es so herum einfacher gemacht. Sie könnten sich aber jederzeit zu Wort melden, das steht Ihnen zu.
Kein Ausstieg aus der Kernenergie ohne funktionierende Alternativen – Energieversorgung auch für Thüringen sichern
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich würde gern die Reden von Herrn Gleichmann, von Denny Möller und von Frau Wahl, die ich im jeden einzelnen Detail bejahe, so zusammenfassen: Da kommt ein Mann mit einem Grillhähnchen zum Tierarzt und fragt: Kann man da noch was machen? Denn so ist es mit der Atomkraft. Es ist vorbei, das Pferd ist totgeritten. Herr Prof. Dr. Voigt, es kommt mir immer so vor, Sie sitzen da und hauen auf diesen Gaul ein. Dann komme ich mit dem EBike daneben und Sie fragen mich, warum Sie nicht vorwärtskommen.
(Heiterkeit und Beifall DIE LINKE, SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Ex-
akt, das E-Bike bezieht den Strom aus Kernenergie!)
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP: Wo kommt der Strom denn her?) Natürlich aus den Windkraftanlagen, die wir bauen, aus der Solarenergie, die wir erzeugen.
(Unruhe Gruppe der FDP)
Kein Ausstieg aus der Kernenergie ohne funktionierende Alternativen – Energieversorgung auch für Thüringen sichern
Entschuldigung, Herr Minister. Meine Damen und Herren, es hat einer jetzt das Wort, das ist Herr Minister Stengele. Ich bitte entsprechend um Ruhe im Haus.
Kein Ausstieg aus der Kernenergie ohne funktionierende Alternativen – Energieversorgung auch für Thüringen sichern
Das ist jetzt, ich glaube, die dritte Trauerfeier. Und ganz ehrlich, ich verstehe das auch, ich verstehe das. Es ist einfach eine Trauerfeier, weil wir kriegen es hier im Thüringer Landtag – und da können Sie sich noch so sehr strecken und wenden, wie Sie wollen –, wir kriegen es hier nicht geändert. Es liegt auch nicht in unserer Kompetenz und Zuständigkeit. Ich würde Sie wirklich darum bitten, dass wir uns den Rest unserer Lebenszeit, den Rest dieser Legislatur mit Fragen beschäftigen, die wir wirklich beeinflussen können, wo wir wirklich vorankommen. Deshalb, Herr Prof. Dr. Voigt, nehme ich Sie beim Wort mit Ihrem letzten Satz: Lassen Sie uns darüber reden, was ist mit der Wasserstoffstrategie für Thüringen. Wie kriegen wir das hin, dass wir hier Energieknotenpunkte schaffen, und zwar durch Windkraftanlagen, dass wir Elektrolyseure haben?
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP: Das ist doch lächerlich!) Wir haben erstmals in der Geschichte von Thüringen die Möglichkeit, unsere Energie selber zu erzeugen, sie nicht aus anderen Ländern zu importieren. Das gab es noch nicht. Wir haben Sonne, wir haben Wind, wir können es erzeugen. Da können wir zusammenarbeiten. Das ist das, was wir tun sollten, anstatt immer wieder dasselbe Trauerlied anzustimmen, nämlich, dass wir keine Atomkraft mehr haben. Wir hatten sie nicht in Thüringen, darauf wurde hingewiesen, wir haben sie jetzt nicht, wir werden sie nicht haben. Wir haben hohe Folgekosten vom Uranabbau bei der Wismut – allein 9 Milliarden Euro, um das Land wieder fit zu machen bei der Wismut –, von dem Elend, das da entstanden ist, mal ganz abgesehen. Also, ich wiederhole jetzt.
(Zwischenruf Abg. Henkel, CDU: Atomkraft-
werk!) Bitte? Ich habe es akustisch nicht verstanden. Also, lassen Sie uns darüber reden, wie wir beim Windkraftausbau vorankommen. Ich weiß nicht, die neue FDP in Thüringen, die Verbotspartei FDP, fordert nun ein Verbot von Wind im Wald. Das ist für die Partei FDP interessant, dass man alles verbieten will, was einem nicht in den Kram passt,
(Unruhe Gruppe der FDP)
und dann auch noch in die Eigentumsrechte eingreift. Ich meine, das ist doch klasse, niemand muss ein Windkraftwerk im Wald aufbauen. Aber dass Sie die Eigentumsrechte infrage stellen? Wenn nämlich ein Waldbesitzer gern eins bauen würde, dann gibt es Thomas „Ich-verbiete-es-mal“Kemmerich und er sagt: Nein, du baust auf deinem Grund und Boden kein Windkraftwerk.
(Beifall DIE LINKE)(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP: Wie viel Volllaststunden hat denn die Windkraft?) Das ist nicht das, was wir brauchen. Also noch einmal: Ich wiederhole jetzt nicht alles, ich hatte hier noch viel aufgeschrieben.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP: Das wird durch Wiederholung nicht besser!) Lassen Sie uns zur Sacharbeit übergehen, lassen Sie uns den Rest der Zeit nutzen, lassen Sie uns um den Ausbau der erneuerbaren Energien ringen, die einzelnen Maßnahmen mit den Kommunen zusammen, die wir dafür brauchen, für die kommunale Wärmeplanung, für alles, was ansteht, und dann sagen wir jetzt einmal bei der dritten Trauerfeier zur Atomkraft: Amen, sie ist beerdigt, wir hören auf damit. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Kein Ausstieg aus der Kernenergie ohne funktionierende Alternativen – Energieversorgung auch für Thüringen sichern
Vielen Dank, Herr Minister Stengele. Weitere Wortmeldungen können sich schon aufgrund der Redezeiten eigentlich nicht mehr ergeben. Es würde aber trotzdem die Abläufe jetzt etwas vereinfachen, wenn Sie wieder etwas mehr zur Ruhe im Hause zurückkehren könnten. Damit kommen wir zu den Abstimmungen, meine Damen und Herren. Wir stimmen über den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/7851 ab. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion und zwei anwesender fraktionsloser Abgeordneter. Danke schön. Wer stimmt dagegen? Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD. Enthaltungen? Die Gruppe der FDP. Damit ist der Antrag nicht angenommen. Er ist abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
(Unruhe im Hause)
Meine Damen und Herren, es gibt heute noch eine Veranstaltung nach dem Plenum. Die können Sie gern nutzen, um sich zu unterhalten. Jetzt ist nicht der Augenblick dafür.
(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Dafür
gibt es Applaus!) Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 12 in den Teilen Antrag der Landesregierung - Drucksache 7/4679 dazu: Haushaltsrechnung des Freistaats Thüringen für das Haushaltsjahr 2020 Unterrichtung durch die Landesregierung - Drucksache 7/4678 dazu: Jahresbericht 2022 mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2020 gemäß Artikel 103 Abs. 3 Satz 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen Unterrichtung durch den Thüringer Rechnungshof - Drucksache 7/5941 dazu: Stellungnahme der Landesregierung gemäß § 97 Abs. 1 Satz 3 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO) zu dem Jahresbericht 2022 des Thüringer Rechnungshofs mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2020 Unterrichtung durch die Landesregierung - Drucksache 7/6489 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/8104 dazu: Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/8998 Antrag des Thüringer Rechnungshofs - Drucksache 7/4596 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/8105 Das Wort erhält Herr Abgeordneter Emde aus dem Haushalts- und Finanzausschuss für die Berichterstattung zu beiden Anträgen.
b) Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2020
Danke, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich gebe die Beschlussempfehlung zu den Fragen der Entlastung der Landesregierung und des Landesrechnungshofs für das Jahr 2020 wieder. Die Benennung aller Drucksachen spare ich mir jetzt mal, weil diese der Präsident schon vollständig vorgetragen hat. Es geht also zunächst im Punkt a) um den Antrag der Landesregierung, sie für das Haushaltsjahr 2020 zu entlasten. Dasselbe gilt für den Landesrechnungshof. Es haben zur Beratung im HuFA einmal die Haushaltsrechnungen des Freistaats für das Jahr 2020 vorgelegen, dazu dann die Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung des Landesrechnungshofs und dazu dann wiederum die Stellungnahme der Landesregierung. Wir haben uns im Haushalts- und Finanzausschuss, wie das immer so üblich ist, viel Zeit genommen und haben insgesamt in fünf Beratungen, und zwar zwischen November 2022 und Mai 2023, beraten. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat zuletzt dazu am 26. Mai beraten und eine Beschlussempfehlung erarbeitet. Aus dem umfangreichen Forderungskatalog des Haushalts- und Finanzausschusses, wie er Ihnen in der Drucksache 7/8104 vorliegt, hinsichtlich der Entlastung der Landesregierung will ich noch mal exemplarisch zum Verständnis zwei Dinge herauslesen. Zum einen heißt es unter II. Finanzwirtschaftliche Empfehlungen: „Die Landesregierung wird aufgefordert, die Forderung des Thüringer Rechnungshofs hinsichtlich finanzwirtschaftlicher Verantwortung und der Notwendigkeit zur Durchführung einer umfassenden Aufgabenkritik zu erfüllen. Die Landesregierung wird aufgefordert, bis zum Ende des II. Quartals 2024 das Ergebnis einer Aufgabenkritik in einem gesonderten Kapitel im Personalentwicklungskonzept 2035 zuzuleiten.“ Oder an einer anderen Stelle – hier geht es um Bemerkungen zu Einzelplänen –: Zum Einzelplan 04 ist unter IV. zum Beispiel aufgeführt, es geht um das Schulbudget für außerunterrichtliche Angebote: „Die Landesregierung wird gebeten, das Verfahren zur Abwicklung des Schulbudgets zu vereinfachen.“ Sie sehen also, wir gehen da wirklich in die Tiefen der Haushaltsführung, unterhalten uns dort und versuchen, Wege zu finden, wie die Finanzen des Freistaats einfach besser geordnet ausgegeben werden können. Zur Beschlussempfehlung selbst: 1. Der Landtag erteilt der Landesregierung gemäß Artikel 102 Abs. 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 114 der Thüringer Landeshaushaltsordnung Entlastung. 2. Der Landtag nimmt von der Unterrichtung durch den Thüringer Rechnungshof und der Stellungnahme der Landesregierung zu dem Jahresbericht 2022 des Thüringer Rechnungshofs mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2020 in den Drucksachen 7/5941 und 7/6489 Kenntnis. 3. Der Landtag stimmt der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses hinsichtlich der Feststellungen und Forderungen in Abschnitt II, also den Feststellungen und Forderungen des HuFA, zu. Die Landesregierung wird darum gebeten, den Landtag über das hiernach Veranlasste zu den vorgegebenen Terminen zu berichten. Hinsichtlich der Entlastung des Rechnungshofs: Auch hier gibt der Haushalts- und Finanzausschuss die Beschlussempfehlung, dem Thüringer Landesrechnungshof nach § 101 der Thüringer Landeshaushaltsordnung die Entlastung für das Haushaltsjahr 2020 zu erteilen. Vielen Dank.
b) Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2020
Herr Emde, wir machen das unter uns aus. Vielleicht habe ich es überhört, aber können Sie mir noch Auskunft über das Abstimmverhalten aus dem Ausschuss zur Beschlussempfehlung geben?
b) Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2020
Ich habe das Protokoll nicht vorliegen. Ich würde sagen, es ist mehrheitlich zugestimmt worden. Ich weiß nicht, ob es einstimmig war, kann ich Ihnen nicht sagen, kann man aber im Protokoll nachlesen.
b) Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2020
Sie können gern manches unter sich ausmachen, dann bitte draußen. Keine Zwiegespräche. Das Wort erteile ich. Meine Damen und Herren – vielen Dank, Herr Kollege Emde –, wir kommen damit jetzt zur Aussprache, die ich hiermit eröffne. Für die SPD-Fraktion hat sich Frau Kollegin Merz zu Wort gemeldet.
b) Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2020
Sehr geehrter Herr Präsident, Kollegen und Kolleginnen Abgeordnete, normalerweise, wenn es um die Entlastung von Landesregierung und Rechnungshof geht, stehen die Haushälter hier vorne und berichten relativ sachlich und nüchtern und so wäre das heute eigentlich auch gewesen, wie wir in mehreren Haushaltssitzungen, in Sitzungen des Haushaltsausschusses beraten haben, darüber, wie der Haushaltsvollzug durchgeführt worden ist durch die Landesregierung, wie das alles geprüft worden ist durch den Rechnungshof. Seit 5 Minuten sieht das hier leider ein bisschen anders aus. Uns liegt ein Änderungsantrag der CDU-Fraktion vor, in dem sie offenkundig – deswegen hat Kollege Dittes eben schon mal nachgehakt – die mehrheitlich – also mindestens mehrheitlich – getragene Beschlussempfehlung zur Entlastung hier nicht mittragen möchte. Deswegen möchte ich mich hier auch kurzfassen. Es ist eine Frechheit oder mindestens eine Farce, was hier gerade vorgelegt wird, in meinen Augen und ich beantrage deswegen, die Beschlussempfehlung zurück an den Haushaltsausschuss zu überweisen und nochmals zu beraten mit dem vorliegenden Änderungsantrag, den man in der Kürze der Zeit tatsächlich auch nicht so hier beschließen kann. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
b) Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2020
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer, insbesondere sehr geehrte Steuerzahler, am Donnerstagabend noch mal über den Haushalt zu reden, ist natürlich eine feine Sache. Ich freue mich, dass so viele anwesend sind, das ist ja sonst nicht üblich um die Zeit. Heute sprechen wir über die Haushaltsrechnung für das Jahr 2020, ein Jahr, das in die Thüringer Geschichtsbücher eingehen wird. Es startete mit einer Ministerpräsidentenwahl im Februar, die rückgängig gemacht wurde und die in der Konsequenz dazu führte, dass ein demokratisch gewählter Ministerpräsident mit einer Mehrheit im Haus einer Minderheit weichen musste.
(Beifall AfD)
Dieser Zustand hält bis heute an mit freundlicher Unterstützung der CDU-Fraktion, deren damaliger Stabilitätspakt lediglich eine euphemistische Umschreibung eines Koalitionsvertrags war. 2020 endete final mit Schulschließungen, der Gängelung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, der Nötigung von Anbietern und Verbrauchern, einsamen Weihnachten, einer Ausgangssperre ab 22 Uhr und überhaupt mit Einschränkungen von Freiheitsrechten. Als unser Fraktionsvorsitzender am 21. September 2020 in der Generaldebatte zum Nachtragshaushalt und zur Errichtung eines Corona-Sondervermögens sprach, warf er der Landesregierung und der Großen Koalition einen nicht souveränen Umgang mit der sogenannten Coronakrise vor. Es kristallisierte sich zunehmend heraus, wie recht er mit dieser Einschätzung hatte.
(Beifall AfD)
Die von der Landesregierung ergriffenen Coronapolitikmaßnahmen waren oft völlig überzogen, unangemessen, wirkungslos und belasteten so die Bürger Thüringens als auch die Wirtschaft erheblich. Diese verfehlte Politik ist Teil der wirtschaftlichen und haushalterischen Probleme, über die wir heute sprechen müssen. Das reale Bruttoinlandsprodukt sank um 4,6 Prozent und das verarbeitende Gewerbe verzeichnete gar einen Rückgang der Bruttowertschöpfung um 10,7 Prozent. Diese Entwicklungen spiegeln sich logischerweise auch in den Landeseinnahmen wider. Diese lagen 2020 mit 7,848 Milliarden Euro um 675,8 Millionen unter dem ursprünglich erwarteten Haushaltsansatz. Allein Thüringens Steuereinnahmen sanken gegenüber dem Vorjahr um 175 Millionen Euro. Das Finanzierungsdefizit im Jahresabschluss betrug rund 1,13 Milliarden Euro. Die Mindereinnahmen und die zusätzlichen Ausgaben im Zusammenhang mit der Coronapolitik der Landesregierung erforderten die Einrichtung eines Nachtragshaushalts für 2020. Das im Dezember beschlossene Nachtragshaushaltsgesetz enthielt eine Kreditermächtigung für eine Neuverschuldung von rund 1,3 Milliarden Euro. Fast die gesamte Kreditermächtigung wurde ausgeschöpft. Die ursprünglich geplante Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von rund 519 Millionen Euro wurde jedoch nicht in Anspruch genommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, an dieser Stelle gilt es zu fragen, ob es überhaupt gerechtfertigt war, die Haushaltsrücklage unberührt zu lassen und stattdessen neue Schulden aufzunehmen. Im Auftrag des Bundes der Steuerzahler erstellte der Universitätsprofessor Dr. Christoph Gröpl im Juni 2020 ein Rechtsgutachten zur Vereinbarkeit des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 mit den haushaltsverfassungsrechtlichen Vorgaben, insbesondere mit der sogenannten Schuldenbremse. Also zu Deutsch: Ist der Nachtragshaushalt unter Beachtung der Schuldenbremse verfassungsgemäß? Kernaussage dieses Gutachtens ist, dass eine Notlage zur Aufhebung des Verbots der Nettoneuverschuldung führen muss und dass das Bestehenbleiben von Rücklagen, während gleichzeitig neue Schulden aufgenommen werden, als Verstoß gegen die Pflicht zur Konsolidierung des Haushalts betrachtet werden kann. Gröpl argumentierte, dass Rücklagen weder im Kernhaushalt noch in Form von Sondervermögen aufgebaut werden sollten, da diese gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot, gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit und gegen das Verbot der ungedeckten Ausgaben verstoßen könne. Kurz gesagt: Es ist fragwürdig, ob das Vorgehen der Landesregierung, die Rücklagen unberührt zu lassen und stattdessen neue Schulden aufzunehmen, mit den haushaltsrechtlichen Vorgaben in Einklang zu bringen ist.
(Beifall AfD)
Man hätte das entstehende Finanzierungsdefizit durch die Entnahme aus der Rücklage ausgleichen können, ohne gegen das Verbot der Nettoneuverschuldung zu verstoßen. Die Landesregierung entschied sich jedoch für die Belastung zukünftiger Generationen über den einfachen Weg der Schuldenaufnahme und setzte außerdem noch die Schuldentilgung aus. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der folgende zitierte Satz: „Der Haushalt ist der Nerv des Staates. Daher muß er den profanen Augen des Untertanen entzogen werden.“, wird Kardinal Richelieu zugeordnet. Offensichtlich hat sich die Thüringer Landesregierung seit 2020 genau diesen Spruch als Leitmotiv verinnerlicht. Denn pünktlich mit dem Start der Corona-„Plandemie“ beginnt das Tarnen und Täuschen über deren Kosten. Kommen wir also zum haushaltstechnischen Streitthema Nummer 1, das sogenannte Sondervermögen, Thüringer Corona-Pandemie-Hilfsfonds, das parallel zur Kreditaufnahme im Kernhaushalt eingerichtet wurde und noch heute den Haushaltsausschuss beschäftigt. Im Jahr 2022 wurde dieses Sondervermögen noch um den Titel „Energiekrise“ erweitert. Und der grüne Umweltminister möchte inzwischen mit dem Geld, das eigentlich den Bürgern und Kommunen und der Wirtschaft zustehen soll, das Klima in Thüringen retten. Im Betrachtungsjahr 2020 wurde dieses Sondervermögen mit stolzen 694,8 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt ausgestattet. Doch wie wurde dieses Geld verwendet und welchen Effekt hatte es? Das Sondervermögen diente laut Gesetz vor allem dazu, auf die wirtschaftlichen, gesundheitlichen, sozialen und kulturellen Folgen der Coronapandemie hinzuwirken. Die Landesregierung hat die Möglichkeit, darüber zu entscheiden, wie die Mittel verwendet werden. Sie konnte Zuschüsse gewähren, Darlehen vergeben oder Bürgschaften übernehmen. Die Realität sah dann wie folgt aus: Die Landesregierung entschied sich, einen Großteil der Mittel, nämlich 600 Millionen Euro, in Form von Darlehen an Unternehmen zu vergeben. Das ist insofern problematisch, als dass viele Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Betriebe, durch die völlig verfehlte Coronapolitik ohnehin schon massive wirtschaftliche Probleme hatten. Statt diesen Unternehmen unbürokratische und direkte finanzielle Hilfe in Form von Zuschüssen zukommen zu lassen, verabreichte man rückzahlbare Darlehen in Größenordnungen. Stellt man aus dem Sondervermögen gewährte Zuschüsse und ausgegebene Kredite ins Verhältnis, Zuschüsse in Höhe von 54 Millionen Euro zu Krediten in Höhe von 600 Millionen Euro, zeigt sich das Missverhältnis deutlich. Offensichtlich war den handelnden Ministern nicht daran gelegen, den durch die zweifelhaften Pandemiemaßnahmen in Not geratenen Unternehmen tatsächlich zu helfen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Bilanz des Jahres 2020 ist zusammenfassend geprägt von massiven Mindereinnahmen, einer hohen Neuverschuldung und einer fragwürdigen Verwendung der zur Verfügung gestellten Mittel. Die Landesregierung hat es versäumt, die Interessen der Bürger und Unternehmen Thüringens angemessen zu berücksichtigen, und stattdessen auf eine überzogene und wenig zielführende Politik gesetzt. Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag wird sich daher gegen die Haushaltsrechnung 2020 aussprechen. Das hat sie übrigens auch schon im Ausschuss getan. Nach unserer Auffassung sieht eine verantwortungsvolle und transparente Haushaltspolitik ganz anders aus. Verantwortungsvolle Haushaltspolitik stellt die Interessen der Bürger und der Wirtschaft in den Vordergrund und nicht den Staat selbst. Dem Thüringer Rechnungshof möchte ich im Namen meiner Fraktion für seine geleistete Arbeit danken. Selbstverständlich werden wir hier einer Entlastung zustimmen. Den Schluss meiner Rede hatte ich eigentlich der CDU gewidmet, weil ich gedacht hatte, dass Sie dieser Entlastung zustimmen, was natürlich im krassen Widerspruch steht zu dieser ganzen Staatssekretär-Affäre. Von daher freue ich mich über Ihren Antrag. Wir werden Ihrem Antrag zustimmen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
b) Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2020
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, seit vielen Jahren nutze ich die Möglichkeit und besuche die Pressekonferenzen des Rechnungshofs zur Vorstellung des jeweiligen Jahresberichts vor Ort in Rudolstadt. Zahlreiche dort angesprochene Themen beschäftigen uns über viele Jahre. Dabei erhalten wir als Abgeordnete wichtige Hinweise für unsere Arbeit. Der Präsidentin des Landesrechnungshofs, Frau Butzke, und ihrem Team gilt an dieser Stelle ein herzlicher Dank für ihre Arbeit und die Unterstützung unseres Landesparlaments.
(Beifall CDU, AfD)
Mit dem Jahresbericht 2022 berichtet der Thüringer Rechnungshof zur Haushaltsrechnung 2020 und legt seine Prüfungsergebnisse zur Haushalts- und Wirtschaftsführung dem Landtag und der Landesregierung vor. Die CDU-Fraktion hat sich wie in den Vorjahren intensiv mit der Haushaltsrechnung und dem Jahresbericht des Thüringer Rechnungshofs sowie der Stellungnahme der Landesregierung beschäftigt. Für uns als Mitglieder der CDU-Fraktion ist es immer wieder wichtig, Hinweise und Informationen für unsere Arbeit zu bekommen, dabei sind die Mitarbeiter des Landesrechnungshofs natürlich wichtige Ansprechpartner. Mit einer Vorlage hat die CDU-Fraktion eine entsprechende Beschlussempfehlung in den Haushalts- und Finanzausschuss eingebracht. Unsere Anregungen, dem Landtag Bericht zu erstatten, wurden in der vorliegenden Beschlussempfehlung des Ausschusses auch berücksichtigt. Als Beispiel nenne ich an dieser Stelle die Aufforderung an die Landesregierung, eine umfassende und ehrliche Aufgabenkritik und eine entsprechende Vorlage bis Mitte 2024 im Rahmen des Personalentwicklungskonzepts vorzulegen. Die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses liegt Ihnen allen vor. Der Vorsitzende hat an dieser Stelle auch noch mal berichtet. Ebenso sehen Sie, dass wir einen Änderungsantrag zu dieser Beschlussempfehlung für unsere heutige Beratung vorgelegt haben. Das hat ja in der Debatte auch schon eine Rolle gespielt. Die eben angesprochenen Hinweise und Aufträge an die Landesregierung werden dadurch ausdrücklich nicht tangiert. Diese sollen unverändert und vollumfänglich bestehen bleiben. Uns geht es um Punkt 1 der Beschlussempfehlung, die Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2020. Ihnen ist es sicher nicht entgangen, dass sich im Nachgang zu unserer am 26. Mai 2023 stattgefundenen Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses, in der die Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/8104 beschlossen wurde, neue und weitere Erkenntnisse hinsichtlich des Umfangs und des Ausmaßes der Postenaffäre der Landesregierung ergeben haben.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Was
denn?) Hintergrund sind die Prüfungen des Thüringer Rechnungshofs zur Stellenbesetzungspraxis in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei. Diese Stellenbesetzungspraxis hat der Thüringer Rechnungshof im Zeitraum von 2014 bis 2020 querschnittsmäßig geprüft.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Da-
vor hat er auch schon geprüft!) Somit betreffen diese Erkenntnisse nun einmal auch das Haushaltsjahr 2020, für das die Landesregierung heute hier entlastet werden will. Der Rechnungshof prüfte die Entwicklung der Personalausstattung in den Leistungsbereichen und ging der Frage nach, ob bei den Personalmaßnahmen den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit hinreichend Rechnung getragen wurde. Dabei wurde neben der Stellenentwicklung in den Leitungsbereichen unter anderem geprüft, ob der Grundsatz der Bestenauslese nach Artikel 33 Abs. 2 des Grundgesetzes beachtet wurde, Stellenausschreibungen durchgeführt wurden, Anforderungsprofile und Tätigkeitsdarstellungen vorhanden waren, eine tarifgerechte Eingruppierung und Stufenzuordnung sowie eine ordnungsgemäße Dokumentation der Personalvorgänge erfolgten. Am 13. März 2023 hat der Thüringer Rechnungshof über das Ergebnis seiner Prüfung einen Sonderbericht an den Thüringer Landtag und die Thüringer Landesregierung veröffentlicht. Er kritisiert in dem geprüften Stellenbesetzungsverfahren insbesondere die festgestellten Verstöße gegen den Leistungsgrundsatz unseres Grundgesetzes. Nach Auffassung des Rechnungshofs waren die festgestellten Verstöße systematisch und schwerwiegend. Zudem handelt es sich nicht nur um Einzelfälle. Wegen der Vorwürfe gegen die Landesregierung hat der Landtag einen Untersuchungsausschuss eingesetzt; dieser hat am 7. Juli 2023 seine Arbeit aufgenommen. Das kennen Sie ja alles von unseren vorherigen Debatten. Von meiner Fraktion und der Parlamentarischen Gruppe der FDP wurde zuvor ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das die Frage beleuchtet, ob und inwieweit Verantwortliche der Thüringer Landesregierung bei der Stellenbesetzung in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden gegen Vorschriften des Dienst-, Beamten- und Haushaltsrechts verstoßen und dadurch den objektiven Straftatbestand der Untreue nach § 266 Strafgesetzbuch verwirklicht haben könnten. Dieses Gutachten wurde am 9. August 2023 öffentlich vorgestellt. In dem Gutachten wurden exemplarisch sechs Fälle untersucht. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Einstellungspraxis der Regierung in den näher untersuchten sechs Fällen gegen Vorschriften des Dienst-, Beamten- und Haushaltsrechts verstoße und den Anfangsverdacht einer strafbaren Untreue gemäß § 266 Strafgesetzbuch begründe. Auch in den zwei näher untersuchten Fällen der Einstellung von Staatssekretären führen die Verstöße gegen öffentlich-rechtliche Normen zu der Annahme strafrechtlich gravierender Pflichtverletzungen und entstandener Vermögensschäden. Gleiches gilt für vier näher untersuchte Fälle zur Stellenbesetzungspraxis von Mitarbeitern in den Leitungsbereichen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit Blick auf die Feststellung des Thüringer Rechnungshofs und die seit dem 9. August 2023 hierzu vorliegenden weiteren Erkenntnisse und Einschätzungen der gutachterlichen Bewertung kann hier und heute die Landesregierung für das Haushaltsjahr 2020 nicht entlastet werden. Der Antrag auf Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss liegt Ihnen vor und wir stimmen diesem auch zu, um hier weiter zu beraten. Danke schön.
(Beifall CDU)
b) Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2020
Sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen und liebe Steuerzahler, liebe Betroffene und liebe interessierte Zuhörer und Zuschauer, es ist schon viel gesagt worden. Ich glaube, das muss man jetzt auch nicht alles in Gänze wiederholen, aber ich möchte die Kritik wiederholen, die wir als Freie Demokraten zu dem Haushalt damals schon geübt haben und bis heute weiter üben. Das Jahr 2020 ist beschrieben worden, es war das Coronajahr. Ich will jetzt nicht die Maßnahmen groß reflektieren, aber natürlich war es …
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Da wa-
ren Sie mal Ministerpräsident!) Ja, ich war auch Ministerpräsident. Da haben Sie recht. Vielen Dank.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Richtig!) Exakt vier Wochen.
(Zwischenruf Ramelow, Ministerpräsident)
Was wollen Sie wissen, Herr Ramelow? Ich habe ausnahmsweise mal 10 Minuten Zeit. Was wollen Sie denn wissen, Herr Ramelow?
(Unruhe DIE LINKE)
b) Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2020
Dann reden wir weiter über den Haushalt, wenn Sie sich nicht trauen, sich mit mir auseinanderzusetzen, Herr Ministerpräsident, der mir nachgefolgt ist, aber danke schön. Also, es geht um die Gestaltung des Haushalts. Der Haushaltsentwurf, den wir damals diskutiert haben, der letztlich auch beschlossen worden ist, und die Fortsetzung dieser Methodik führen ja laufend dazu, dass wir eine Unterdeckung feststellen und die aus Rücklagen tilgen. Der Gipfel der Veranstaltung wird mit dem Haushaltsentwurf des Jahres 2023 erreicht, wo wir die Rücklagen komplett auflösen, mehr oder minder dann in das Jahr 2025 ohne Rücklagen zu gehen haben und das Defizit in der Mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2025 bis 2027 sage und schreibe 4 Milliarden Euro ausmacht. 4.000 Millionen Euro! Das ist die Hinterlassenschaft von Rot-Rot-Grün dann für die zukünftigen Regierungen, wo wir hoffen, dass Sie dann keine Verantwortung mehr tragen. Was hat der Landesrechnungshof, deren Kritik wir ausdrücklich teilen, in eine Überschrift geschrieben? „Laufende Einnahmen begrenzen laufende Ausgaben.“ Mehr geht nicht! Diesen ganz einfachen Satz sollten sich Haushälter wirklich auch zu Herzen nehmen, weil damit trägt man Verantwortung für die nächsten Generationen. Und wenn Sie uns immer vorwerfen, wir würden hier rumsparen und Leuten etwas wegnehmen: Sparen fängt in dem Moment an, wo ich weniger ausgebe, als ich zur Verfügung habe, und nicht, wo ich mich an Rücklagen oder sogar mit Schulden an der Zukunft des Landes einfach bediene.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE:
TOP 14 kommt ja noch!) Was der Landesrechnungshof insbesondere kritisiert hat bei der Feststellung, ist die fehlende Haushaltsklarheit und -wahrheit, und zwar in dem Punkt, dass permanent bei Ihrer Haushaltsplanung Haushaltsreste entstehen, die wir dann in die Rücklage übertragen und in die nächsten Jahre mitschleppen. Sie packen die Haushalte in jedem Entwurf, die wir in den letzten Jahren diskutiert haben, so voll, weil Sie es wahrscheinlich nicht schaffen, Kompromisse in vernünftiger Form zu erzielen, dass man tatsächlich auch ein Haushaltsvolumen in die Planung bringt, in die Abstimmung bringt und letztlich auch in den Vollzug bringt, das der Realität möglichst nahekommt. Ich will ja nicht verhehlen, dass man das sicherlich nicht auf den Cent und den Euro hinbekommt, aber dass man das auf eine dreistellige Millionenzahl nicht hinbekommt, das ist nicht hinnehmbar, und das zieht sich wie ein roter Faden leider – oder ein rot-rot-grüner Faden – durch sämtliche Haushalte dieser Legislatur.
(Beifall Gruppe der FDP)
Dann kamen noch zwei Kritikpunkte, die der Landesrechnungshof auch geübt hat. Das war die Neugestaltung des Internetauftritts der Landesregierung. Da gab es keine Ressortabstimmung. Das passt so in das Schwarzbuch der Steuerzahler hinein. Hier wird eben auch nicht sorgsam mit den Mitteln der Steuerzahler umgegangen. Dasselbe war bei der Reorganisation des Maßregelvollzugs zu betrachten. Auch hier wurde keine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt. Das sind gravierende Mängel in der Entscheidungsfindung und zeigt auf, dass die Landesregierung es hier nicht so genau nimmt. Natürlich muss man auch hier wieder nennen: Sie nimmt es eben auch nicht so genau bei der Auswahl ihres Personals, ihres Spitzenpersonals, seien es Staatssekretäre oder andere Spitzenbeamte, die Teil der Landesregierung sind. Hier läuft ja der Untersuchungsausschuss, hier läuft ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft, um tatsächlich die Verantwortlichkeit hier aufzuzeigen. Und die öffentlichen Anhörungen, die wir bis jetzt im Untersuchungsausschuss zu diesem Thema hatten, haben samt und sonders eins belegt: Entgegen zu vielen wortreichen und langatmigen Antworten der Landesregierung, insbesondere von Minister Hoff, bleibt eins bestehen: Die Bestenauslese ist durch nichts zu ersetzen. Kein Vertrauenstatbestand, keine nicht vorzunehmende Ausschreibung. Bestenauslese ist nach Artikel 33 Abs. 2 des Grundgesetzes das Gebot und nicht nur das obere Gebot, sondern ein Gebot, was nicht zu brechen ist. Das werden wir in weiterer Diskussion sicherlich auch ausweiten. Zu der Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses: Wir werden einer Entlastung nicht zustimmen. Wir werden aber zustimmen, das zur weiteren Beratung in den Haushaltsausschuss zurückzuüberweisen, und freuen uns da über die Beratung, über die Punkte bis jetzt, deren Beratung oder deren Lösung bis jetzt nicht entsprechend konsequent vorgenommen worden ist. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
b) Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2020
Meine Damen und Herren, ich bin doch einigermaßen erstaunt über den Antrag, der heute vorgelegt worden ist. Herr Emde, meine Rückfrage an Sie zu Ihrem Bericht aus dem Haushalts- und Finanzausschuss hatte ja einen bestimmten Grund. Ich wollte wissen: Was sind denn eigentlich die Gründe möglicherweise für Ihren Antrag heute, zu beantragen, den Landtag aufzufordern, zu beschließen, dass die Landesregierung nicht entlastet wird? Und ich muss feststellen – und das ist ja aus Ihrem Bericht aus dem Haushalts- und Finanzausschuss auch deutlich geworden –, dass dem Beschluss zur Entlastung zugrunde liegende Rechnungshofbericht kein Grund zu entnehmen war, der gegen die Entlastung der Landesregierung spricht. Es ist auch relativ klar, warum Sie sich auf meine Frage nicht erinnern wollten, wie das Abstimmverhalten in Ihrem Ausschuss war. Sie hätten dazu, glaube ich, offenbaren müssen, dass das, was Sie heute gemacht haben, ein rein politisches Manöver ist, um die Landesregierung zu diskreditieren.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Deswegen will ich Ihr Erinnerungsvermögen, Herr Emde, auch durchaus mal auffrischen und vielleicht auch unter Missachtung – ich weiß es nicht genau, ich zitiere ja nicht aus dem Ausschuss – aus dem Protokoll der Haushalts- und Finanzausschusssitzung wiedergeben: Zum Punkt der Beschlussvorlage I.1 gab es gleichlautende Vorschläge der Fraktion der CDU mit den Vorschlägen der Regierungsfraktionen Linke, SPD und Grüne. Und diese gleichlautenden Vorschläge, die die Entlastung der Landesregierung beinhalten, wurden bei einigen Enthaltungen – auch Ihre Aussage, Herr Kemmerich, stimmt nicht – angenommen. Bei Punkt I.2 gab es sogar einstimmige Beschlussfassungen über die gleichlautenden Vorschläge von CDU und den Regierungsfraktionen. Und beim Punkt I.3 gab es wiederum gleichlautende Vorschläge der Regierungsfraktionen und der CDU-Fraktion, und die wurden dann auch bei einigen Enthaltungen angenommen. Nun sagen Sie in Ihrem Antrag heute, es gab neue Erkenntnisse seit dem 26. Mai. Herr Kowalleck, ich habe Ihnen sehr genau zugehört und habe Ihnen hier auch eine Frage gestellt, die Sie ignoriert haben. Da unterscheiden Sie sich von Herrn Emde überhaupt nicht. Ich habe Sie gefragt: Was sind denn die neuen Erkenntnisse? Darauf haben Sie nicht geantwortet. Sie haben ein bisschen was über Ihr altes Thema „Rechnungshofbericht“ erzählt, wo wir einen Untersuchungsausschuss haben, der sein Ergebnis erst noch feststellen wird.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Hört,
hört!) Aber Sie bewerten das immer als politisches Thema. Sie werden es immer bei jeder Gelegenheit hochziehen und sagen, es gebe da neue Erkenntnisse. Welche neuen Erkenntnisse sind es denn? Dann habe ich in Ihrem Antrag nachgeguckt. Ihre neuen Erkenntnisse am 2. November gegenüber dem 26. Mai – es ist tatsächlich viel Zeit vergangen – sind ein Gutachten vom 9. August. Sie haben also vom 9. August bis zum 2. November gebraucht – von dem Tag ist dieser Antrag –, um festzustellen, Mensch, das Gutachten könnte dazu führen, dass man die Landesregierung nicht entlasten muss. Das geht auch einfach nur als politisches Signal. Sie hätten also seit dem 9. August mehrere Parlamentssitzungen gehabt, mehrere Ausschusssitzungen gehabt. Sie hätten sogar die Möglichkeit gehabt, diesen Änderungsantrag schon rechtzeitig auf die Tagesordnung zu setzen. Nein, Sie wollten diesen Tagesordnungspunkt benutzen, um das als Tischvorlage kurz vorher auf den Tisch zu legen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Nur dummerweise, Herr Voigt, konnten Sie ja selbst das Wasser nicht halten und haben schon eine Woche bei Journalisten erzählt, dass Sie so etwas vorhaben – Sie vielleicht nicht, aber in Ihrer Fraktion. Insofern sind wir auch nicht sonderlich überrascht, aber das macht den Stil, den Sie hier mittlerweile einführen, auch nicht besser. Ich will Ihnen auch deutlich machen, warum es Ihnen wirklich nur um ein politisches Signal geht, ohne wirklich weitere Sachsubstanz, denn Sie beziehen sich auf die Thüringer Verfassung, auf den Artikel 102. Da wäre es auch wirklich mal redlich gewesen, Sie hätten sich im Vorfeld eines solchen Antrags, wo Sie versuchen, dieses politische Signal auszusenden, auch mal mit der Verfassungskommentierung, mit der Verfassungslage in Thüringen beschäftigt. Es gibt nämlich ausweislich der Kommentierung des Verfassungsgerichtshofmitglieds Herrn Prof. Ohler, der zu diesem Artikel kommentierte, ein Recht auf Entlastung der Landesregierung, nämlich ein Recht auf Entlastung, wenn festgestellt wird, dass der Haushaltsvollzug in Ordnung war.
(Beifall DIE LINKE)
Und die Grundlage für die Feststellung des Haushaltsvollzugs ist der Rechnungshofbericht. Der Rechnungshofbericht führte dazu, dass Sie in Ihrer Beschlussempfehlung Feststellungen getroffen haben, Aufforderungen an die Landesregierung auf der Grundlage formuliert haben, welche Maßnahmen in Zukunft zu berücksichtigen sind, und führte im Ergebnis dann auch zu Ihrer Entscheidung und zu Ihrem proaktiven Antrag im Haushalts- und Finanzausschuss, Entlastung zu erteilen. Nun kann man ja sagen, Sie sind bis zum heutigen Tag zu einem anderen Ergebnis gekommen, Sie haben sich geirrt, das ist alles nicht richtig, Sie müssten jetzt andere, weitere Maßnahmen erteilen, praktisch den Erörterungsteil oder den – sage ich mal – Schlussfolgerungsteil noch mal verändern. Aber das tun Sie gar nicht. Darum geht es Ihnen gar nicht. Ihnen geht es nicht darum, eine neue Wertung, eine neue Schlussfolgerung zu ziehen, die Landesregierung zu neuen Maßnahmen oder Sachverhaltsaufklärungen aufzusetzen. Ihnen geht es einzig und allein um das politische Signal. Dass das eben nur ein politisches Signal ist, können Sie auch dem Verfassungskommentar entnehmen, der nämlich eindeutig auch noch mal formuliert, daraus entsteht überhaupt keine Pflicht, keine Rechtsfolge, auch keine Haftung einzelner Amtsträger wird ausgelöst. Es geht also nur um ein politisches Signal einer parlamentarischen Mehrheit im Landtag, nämlich ein politisches Signal des Misstrauens einer Mehrheit gegenüber der Landesregierung. Und die politische Verantwortung, dass Sie dieses Misstrauen mit einer Mehrheit mit der rechtsextremen AfD hier herbeiführen wollen, die müssen Sie auch tragen. Das müssen Sie sich vorwerfen lassen. Daran müssen Sie sich messen lassen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Es gibt aber jedenfalls – und das ist das, was ich Ihnen sehr deutlich sage – keinerlei Rechtfertigung im Rechnungshofbericht und keinerlei Rechtfertigung im Haushaltsvollzug im Jahr 2020, die einer Entlastung gegenübersteht, es sei denn, Sie wollen praktisch diese wirklich fachlich notwendigen Gründe ersetzen durch ein politisches Signal, was Sie in der Koalition mit der AfD ja durchsetzen wollen. Da wünsche ich Ihnen eine gute Fahrt, aber ich werde Sie jeden Tag an die politische Verantwortung erinnern, die Sie mit so einer Entscheidung und mit einer solchen Wegbereitung der Normalisierung der Einflussnahme Rechtsextremer in diesem Land auf den Weg bringen. Ich denke, Herr Voigt, …
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Es
gibt kein Recht auf Entlastung! Sie müssen den Kommentar auch richtig lesen!) Ich habe Ihnen ja die Sachargumente genannt. Ja, es ist schön, dass Sie ihn nebenbei gelesen haben, da können Sie mir auch in dem anderen im Grunde genommen recht geben. Aber noch mal, Herr Voigt:
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU)
Hören Sie mir bitte zu, Sie können gleich hier erwidern! Sie können gleich erwidern und mir widersprechen, das ist überhaupt kein Problem. Auf der Grundlage des Rechnungshofberichts hat der Haushalts- und Finanzausschuss mehrfach beraten, welche Schlussfolgerungen zu ziehen sind, welche Informationen einzuholen sind. Auf der Grundlage dieses Rechnungshofberichts haben Sie am 26. Mai 2023 in den Haushalts- und Finanzausschuss einen eigenen Antrag eingebracht, dass diese Landesregierung entlastet und zu welchen Maßnahmen diese Landesregierung aufgefordert wird. Und aus rein politischen Gründen legen Sie hier mehrere Monate später diesen Antrag auf den Tisch,
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Aus
sachlichen Gründen!) um ein politisches Signal auszusenden – ein politisches Signal des Misstrauens. Und für dieses politische Signal gehen Sie ins Bett mit der rechtsextremen Partei der AfD, und das werfe ich Ihnen politisch vor.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
b) Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2020
Danke. Ich muss ja doch ein paar Worte auf die Rede von Herrn Dittes entgegnen. Herr Dittes, als Ausschussvorsitzender habe ich die Pflicht, neutral zu berichten und das zu sagen, was zu sagen ist. Sie wissen auch, dass ich nach Geschäftsordnung nicht aus nicht öffentlichen Sitzungen berichten darf und insofern auch nicht über das Thema, wer wie abgestimmt hat.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Nicht
zitieren!) Aber ich kann Ihnen sagen – und darauf haben Sie ja abgehoben –, dass die CDU-Abgeordneten in dieser Sitzung im Mai der Entlastung zugestimmt haben.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Aha!)
Ja, aber – und da kommt es jetzt auf den Zeitlauf an –
(Unruhe DIE LINKE)
der Landesrechnungshof – Herr Dittes, das haben Sie auch gesagt – hat für uns aus dieser damaligen Sicht keine Dinge vorgelegt, die einer Entlastung völlig entgegengestanden hätten. Aber es kam ja dann im Zeitlauf ein Bericht zu der ganzen Frage, wie Staatssekretäre und Mitarbeiter in den Leitungsstäben eingestellt wurden,
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Den
gab es schon vorher!) eben nicht rechtmäßig und ganz offensichtlich zum Schaden des Freistaats und des Steuerzahlers.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Und das wiederum, Herr Dittes, hat uns dazu geführt, in der Zwischenzeit von einer Entlastung abzusehen und eben diesen Antrag zu stellen, eben in Punkt I die Entlastung nicht zu erteilen. Und jetzt noch mal zu dem Thema „Stil“, Herr Dittes: Ja, man könnte sagen, wir hätten es vielleicht noch zwei Tage eher vorlegen können. Aber ich erinnere mal an Sitzungen des Haushalts- und Finanzausschusses, in denen uns Herr Hoff genau zu dem Thema der Einstellungspraxis von Personal der Landesregierung berichten sollte. Da legte er uns einen wirklich von den Seiten her umfangreichen und langen Bericht so vor, dass wir ihn vor der Beratung gar nicht hätten lesen können, behauptete dann in der Sitzung noch, wir hätten den Bericht gehabt.
(Beifall CDU, AfD, Gruppe der FDP)
Das war unverfroren und so sind wir an der Nase entlang gegängelt worden. Und da kann ich Ihnen mal sagen: Dann ist es doch unser gutes Recht, so einen Antrag zu stellen, sie nicht zu entlasten. Und noch mal zu dem Thema „Recht oder Anspruch auf Entlastung der Landesregierung“: Die Landesregierung hat kein Recht auf Entlastung. Sie hat einen Anspruch. Aber bevor wir diesen Anspruch erfüllen wollen als CDU, muss erst mal auf den Tisch gelegt werden, in welcher Größenordnung diese Regierung dem Steuerzahler sozusagen das Geld aus der Tasche gezogen hat.
(Beifall CDU, AfD, Gruppe der FDP)
b) Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2020
Vielen Dank, Herr Emde. Ich schaue noch mal in die Reihen der Abgeordneten. Ich habe jetzt keine Wortmeldungen mehr. Dann hat sich für die Landesregierung Herr Prof. Hoff zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr Minister.
b) Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2020
Sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren, die Finanzministerin ist nach der ursprünglich vorgesehenen Zeitplanung der Beratung der Tagesordnungspunkte davon ausgegangen, dass dieser Tagesordnungspunkt erst morgen aufgerufen wird. Deshalb hat sie mich gebeten, ausdrücklich gegenüber dem Parlament um Entschuldigung zu bitten, dass sie zu diesem Tagesordnungspunkt nicht da ist, und hat mich gebeten, zwei, drei Ausführungen an ihrer Stelle zu machen. Das werde ich selbstverständlich gern tun. Das Erste: Es ist hier aus den Reihen der Abgeordneten der ausdrückliche Dank an den Thüringer Rechnungshof für die Arbeit des Thüringer Rechnungshofs ausgesprochen worden. Diesem Dank schließt sich die Landesregierung selbstverständlich an. Die Aufgabe des Thüringer Rechnungshofs ist es, als eine Institution der Haushaltskontrolle selbstverständlich die Tätigkeit der unterschiedlichen Verfassungsorgane zu überprüfen, dazu gehört der Landtag, aber selbstverständlich auch die Landesregierung, um deren Entlastung es hier in diesem Punkt geht. Das Zweite – die Mitglieder des Haushaltsausschusses, vielleicht auch weitere Abgeordnete, haben dies in den vergangenen Jahren immer wieder festgestellt –: Es gehört zu der Kontroverse, die dann zu dem Bericht des Rechnungshofs geführt wird, dass zu dem Argument und dem Gegenargument, die sich zum Teil aus den Rechnungshofberichten ausdrücken, auch in den Beratungen des Haushaltsausschusses zum Bericht des Rechnungshofs und den entsprechenden Stellungnahmen der Landesregierung ausgeführt wird. Bei einer Vielzahl von Punkten übrigens ist es so, dass sich dann Sachverhalte auch erledigen, andere bleiben kontrovers offen. Der Thüringer Landtag hat einen Untersuchungsausschuss eingesetzt und nach § 1 Abs. 1 des Untersuchungsausschussgesetzes ist die Aufgabe des Untersuchungsausschusses des Landtags gemäß Artikel 64 der Verfassung des Freistaats Thüringen, „Sachverhalte, deren Aufklärung im öffentlichen Interesse liegt, zu untersuchen und dem Landtag darüber Bericht zu erstatten.“ Der Antrag, den die CDU-Fraktion heute vorgelegt hat, greift dem Ergebnis der Untersuchung des Untersuchungsausschusses 7/4 bereits vor. Das heißt, während der Untersuchungsausschuss bereits die Aufklärungsarbeit wahrnimmt, wird mit der Begründung des Ausgangspunkts des Rechnungshofberichts und einem Gutachten, das Gegenstand der Beratung des Untersuchungsausschusses ist, bereits das Ergebnis vorweggenommen. Insofern hat es eine gewisse Folgerichtigkeit, dass der Landtag – zumindest drückt sich das in den Aussagen der Abgeordneten aus – den Antrag heute nicht abstimmt, sondern im Haushaltsausschuss weiter erörtert. Das ist dann, glaube ich, in der Parallelität von Untersuchungsausschuss und der Beratung des Haushaltsausschusses konsequent. Ich will aber auf einen Punkt hinweisen, ohne das Verhältnis von Legislative und Exekutive überstrapazieren zu wollen. Sie wissen, dass in § 114 Abs. 5 der Thüringer Landeshaushaltsordnung die Regelung enthalten ist, dass der Landtag zu einzelnen Sachverhalten eine Missbilligung im Rahmen der Entlastung der Landesregierung aussprechen kann. Insofern ist meine Bitte, in die Erwägungen der Abgeordneten im Landtag einzubeziehen, ob tatsächlich der in dem Fall von Ihnen in Bezug genommene Sachverhalt, auch mit Blick auf den Untersuchungsausschuss 7/4, eine Nichtentlastung für die gesamten Bereiche der Haushaltstätigkeit der Landesregierung rechtfertigt oder ob nicht für diejenigen, also die antragstellenden Fraktionen und die den Antrag Unterstützenden, vielleicht das mildere Instrument einer Missbilligung der Landesregierung gerechtfertigt sei, statt den größten Weg zu gehen, die Landesregierung vollständig nicht zu entlasten. Auch dies könnte in die Erwägungen des Haushaltsausschusses einbezogen werden.
b) Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2020
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Hoff, ich fand Ihren Ton wenigstens angemessen der Sachlage gegenüber, denn dieses Haus hat eine Verantwortung, der sich jeder stellen muss, und zwar, indem er auch verbrieft bezeugt hat, dass er sich dieser Verantwortung stellen will und wird mit Annahme des Mandats. Ich darf vielleicht daran erinnern, dass auch Abgeordnete von einer Koalition, die die Regierung trägt, ihrem Anspruch als zunächst Parlamentarier gerecht zu werden haben und nicht blindlinks bei erheblichen Zweifeln der Landesregierung die Mehrheit in einer solchen zentralen Frage zum Schutz zu verbringen haben.
(Beifall CDU, AfD, Gruppe der FDP)
Und noch mal, Herr Dittes: Das ist eine Verantwortung, die auch Sie tragen.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Ja, na
klar!) Deswegen finde ich es wirklich – Sie haben ja Stilfragen hier diskutieren wollen. Bei Ihnen geht es ja selten um Inhalte, sondern dann immer um Stilfragen, noch schlimmer um irgendwelche Mehrheiten.
(Beifall CDU)
Das ist ein Problem. Und Sie wissen ganz genau, dass es nicht nur ein Gutachten gibt, was das Verhalten der Landesregierung kritisch sieht. Es gibt mehrere Gutachten; Gutachten unter anderem auch von uns dazu in Auftrag gegeben bei einem der führenden Wissenschaftler.
(Unruhe DIE LINKE)
Das können Sie alles nachlesen. Und dann nimmt es doch nicht Wunder, dass von einer Entscheidung, die Monate zurückliegt, bei einem Gutachten, das nur wenige Wochen zurückliegt, wir auch nicht einer Entscheidung eines Untersuchungsausschusses vorgreifen, sondern das tun, was Sie in jeder Ihrer Parteigliederungen erwarten würden, dass Sie nämlich nur dann einen Vorstand und/oder eine Landesregierung entlasten, wenn Sie sicher sind, dass die Mittel ordnungsgemäß verwendet sind.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE:
2. November!) Sonst haben Sie selbst nämlich ein Problem.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Und diese Frage wird gerade geklärt. Und solange diese Klärung nicht vorhanden ist, können Sie von der FDP, vielleicht auch von der CDU, keine Zustimmung dazu erwarten. Vielen Dank.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)(Unruhe DIE LINKE)
b) Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2020
Vielen Dank, Herr Montag. – Wenn Sie dann so die Zwiegespräche geschafft haben, mache ich hier auch weiter. Können Sie sich gerade mal darauf einigen, ob Sie hier drin oder draußen reden wollen? Drin hätten Sie, glaube ich, sogar noch ein bisschen Redezeit.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Ich ge-
he raus und nehme noch fünf von denen mit!)
(Heiterkeit DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ein aus Ihrer Sicht nachvollziehbarer Gedanke. Meine Damen und Herren, ich möchte mich jetzt trotzdem noch mal vergewissern. Frau Kollegin Merz, Sie hatten die Rückverweisung des gesamten Tagesordnungspunkts oder nur des Teils a beantragt? Des gesamten Tagesordnungspunkts. Gut. Dann kommen wir zur Abstimmung über die erneute Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus dem gesamten Haus. Damit ist die Ausschussüberweisung beschlossen und der Änderungsantrag gilt als mit überwiesen und eine weitere Beratung im Plenum ist nach dem Ausschuss beschlossen und nicht für heute, meine Damen und Herren. Jetzt würde ich mit Blick auf die Uhr mal kurz die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer nach vorne bitten. Meine Damen und Herren, wir machen jetzt weiter.
(Beifall DIE LINKE)
Die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer haben mehrheitlich die Auffassung unterstützt, noch einen Tagesordnungspunkt abzuarbeiten, und ich rufe auf, nachdem ich die 12 geschlossen habe, den Tagesordnungspunkt 13 Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/6782 dazu: Ausbildung in Thüringen attraktiver machen – Berufsbildung und berufliche Orientierung modern gestalten Alternativantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/7855 Wird das Wort zur Begründung zu dem Antrag gewünscht? Jawohl, Herr Kollege, dann, bitte schön. Sie haben das Wort.
Stärkung der dualen Ausbildung durch eine moderne Berufsorientierung in Thüringen – Unterstützung für die Fachkräfte von morgen
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer am Livestream, ich freue mich, dass wir heute nun endlich über den Antrag „Stärkung der dualen Ausbildung durch eine moderne Berufsorientierung in Thüringen – Unterstützung für die Fachkräfte von morgen“ der CDU-Fraktion sprechen, auch wenn ich mir eine frühere Befassung gewünscht hätte. Wir hatten diesen Tagesordnungspunkt ja schon mehrfach gehabt. Vor der Sommerpause wäre es zum Start des neuen Ausbildungsjahrs ganz passend gewesen, danach auch, als das Ausbildungsjahr gestartet war oder kurz vor dem Start war. Jetzt sind wir halt am Ende des Jahres. Aber nichtsdestotrotz, wir als CDU-Fraktion haben mit diesem Antrag das Anliegen, die Berufsorientierung und unser berufliches Bildungssystem auch hier im Hohen Haus in den Fokus zu rücken. Dabei ist festzustellen, dass die duale berufliche Ausbildung in Deutschland, die international als vorbildlich angesehen wird und einen hervorragenden Ruf genießt, essenziell für die Fachkräftegewinnung in Thüringen und Deutschland ist. Gerade in Zeiten eines massiven demografischen Wandels, der dazu führt, dass deutlich mehr Fachkräfte in den verdienten Ruhestand gehen als ausgebildet werden können, muss unser aller Ziel sein, die duale Ausbildung weiter zu stärken, möglichst alle junge Menschen, die die Schule verlassen und in eine Ausbildung münden wollen, auch in eine Ausbildung zu integrieren und mit einer guten Berufsorientierung darauf hinzuwirken, dass möglichst wenige Auszubildende ihre Ausbildung abbrechen. In diesem Zusammenhang ist es ebenfalls selbstverständlich geboten, auch die schulische Ausbildung mitzudenken, die gerade für die Fachkräftegewinnung in der Sozialwirtschaft essenziell ist. Ebenso ist eine aktuelle Herausforderung, dass zunehmend angebotene Lehrstellen nicht besetzt werden können, obwohl zahlreiche Jugendliche keine Lehre aufnehmen. Im Jahr 2022 führte dies dazu, dass allein in Thüringen im Juli 6.100 Lehrstellen noch unbesetzt waren, was gegenüber 2021 einen Anstieg von 9,2 Prozent bedeutete. Für 2023 waren Ende August noch 4.500 Lehrstellen nicht besetzt. Also, man sieht hier genau, dass es da gewisse Probleme gibt, und das nennt man MatchingProblem. Aber darauf werden wir dann sicherlich noch in der Diskussion zu unserem Antrag und zu dem Alternativantrag eingehen. Weiterhin alarmierend ist die in Thüringen hohe Zahl von Schulabgängern ohne Abschluss, mittlerweile fast traurige knapp 10 Prozent. Unter ihnen ist die Zahl besonders hoch, die direkt nach der Schule ohne Ausbildung in Arbeit geht. Aus Sicht der CDU-Fraktion kann es mit Blick auf die Fachkräfte von morgen nicht sein, dass ungelernte Tätigkeiten, zum Beispiel in der Logistikbranche, attraktiver sind als Ausbildung. Unser Ziel ist es auch, dass wirklich nach Möglichkeit alle mit einem Abschluss die Schule verlassen und dann nicht nur im Überbrückungssystem landen oder sofort Arbeit aufnehmen, sondern auch eine normale berufliche Ausbildung aufnehmen.
(Beifall CDU)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem vorliegenden Antrag will die CDU-Fraktion die Berufsausbildung in Thüringen stärken und geht dabei unter anderem intensiv auf neue, innovative Wege in der Berufsorientierung ein. Hier ist für uns mehr Praxisbezug vonnöten, zum Beispiel der „Tag in der Praxis“ in Nordthüringen, den wir als beispielhaft ansehen.
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Das
steht in unserem Gesetz!) Auch können wir uns die Einführung des in Österreich erprobten Modells des Talente-Checks vorstellen, der insbesondere die Eltern stärker in die Berufsorientierung einbezieht. Das ist auch eine Erfahrung, dass die Eltern sehr großen Einfluss auf die berufliche Wahl ihrer Kinder haben und wir sie zu sehr vernachlässigen, auch in der Berufsorientierung der Kinder. Das heißt, die Entscheidung muss mit Eltern und ihren Kindern zusammen getroffen werden, und hierzu haben wir auch in unserem Antrag einen Prüfauftrag formuliert. Des Weiteren wollen wir, dass unsere Berufsschulen in der Fläche erhalten bleiben, weil eine wohnortnahe Beschulung ein entscheidender Faktor für die Berufswahl ist. Und wir wollen die Regelschule als Herzstück der Thüringer Schullandschaft stärken. Denn eins ist auch bewiesen, dass ein Großteil derjenigen, die in duale Ausbildung münden, ihren Abschluss in der Realschule gemacht haben und nicht auf dem Gymnasium oder auf einer anderen Schulform. Deswegen ist es wichtig, dass wir die Regelschule als Herzstück der Thüringer Schullandschaft stärken. Wer genau in unseren Antrag schaut, der sieht, er teilt sich in drei Bereiche auf. Im ersten Teil stellen wir die Bedeutung der dualen Ausbildung, der Berufsausbildung insgesamt für Thüringen und für Deutschland dar. Im zweiten stellen wir Forderungen auf, auch im Hinblick auf Datengrundlagen, die wir natürlich auch für weitere Maßnahmen benötigen, unter anderem Bestandsanalyse zu aktuellen Situationen. Das Berufsschulnetz ist dort mit integriert. Und im letzten Teil geht es dann über zur Landesstrategie zur beruflichen und arbeitsrechtlichen Orientierung in Thüringen. Also: Was können wir Innovatives in der Berufsorientierung auf den Weg bringen? Talente-Check habe ich schon gesagt, „Tag in der Praxis“ habe ich schon gesagt. Das sind alles Punkte, die wir gern mit diesem Antrag diskutieren wollen. Wie gesagt, das Wichtige für uns ist, die Berufsausbildung hier in den Fokus zu rücken. Denn nur so können wir unsere Fachkräftegewinnung für morgen sicherstellen. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
Stärkung der dualen Ausbildung durch eine moderne Berufsorientierung in Thüringen – Unterstützung für die Fachkräfte von morgen
Ich danke, Herr Dr. König. Wird das Wort zur Begründung des Alternativantrags gewünscht? Nicht gewünscht. Gut. Dann eröffne ich die Aussprache und für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhält Frau Abgeordnete Pfefferlein das Wort.
Stärkung der dualen Ausbildung durch eine moderne Berufsorientierung in Thüringen – Unterstützung für die Fachkräfte von morgen
Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir haben einen Antrag der CDU zur Stärkung der dualen Ausbildung und der Berufsorientierung vorliegen. Dieser Antrag folgt leider einem Muster, das wir schon häufiger hier im Landtag gesehen haben. Es gibt ein Thema, welches für die Zukunft unseres Landes wirklich wichtig ist, nämlich die Sicherstellung von Fachkräften. Dann wird aber problematisiert, es wird aufgebauscht und es werden oberflächliche Lösungen angeboten. Ich möchte aber trotzdem nicht verhehlen, dass man ein paar konstruktive Anregungen in Ihrem Antrag finden kann. Ich möchte zuerst auf einige Punkte dieses Antrags eingehen, bevor ich den Alternativantrag der regierungstragenden Fraktionen erläutern werde. In Ihrem Antrag fordern Sie die Landesregierung auf, die Regelschulen als Herzstück der Thüringer Schullandschaft und Fachkräfteschmiede zu stärken und gegenüber anderen Schularten nicht schlechterzustellen. Damit wollen Sie einer Überakademisierung entgegenwirken. Jetzt sollten Sie vielleicht mal erklären, an welcher Stelle die Landesregierung die Regelschulen aktiv schlechterstellt. Und warum sollen ausgerechnet nur Regelschulen und nicht auch Gemeinschafts- und Gesamtschulen oder auch Gymnasien zukünftige Fachkräfte hervorbringen? Ein modernes Bildungssystem ist durchlässig in alle Richtungen. Und auch Menschen mit Abitur schließen eine Berufsausbildung ab. Sie fordern den Erhalt der Berufsschulen im ländlichen Raum. Dabei verkennen Sie, dass der Berufsschulnetzplan 2022 in Zusammenarbeit mit den Landkreisen und kreisfreien Städten überarbeitet wurde, und zwar mit dem Ergebnis, dass alle bisherigen Standorte erhalten werden konnten. Sie wollen die Berufsorientierung reformieren. Das wurde doch 2022 erst gemacht. Warten wir doch erst einmal die Auswertung der Neugestaltung ab, bevor Sie hier Reformen ohne inhaltliche Untersetzung fordern. Einen entsprechenden Vorschlag finden Sie in unserem Alternativantrag. Für mehr Kooperationen oder Patenschaften von Betrieben mit und für Schulen, aber auch für beispielsweise Modellprojekte sind wir offen und gesprächsbereit. Ihrem Antrag können aufgrund der oben genannten Mängel trotzdem so viele nicht zustimmen. Deshalb haben wir einen Alternativantrag mit eigenen Vorschlägen eingebracht, mit denen berufliche Bildung und Berufsorientierung in Thüringen tatsächlich modern und zukunftsorientiert weiterentwickelt werden können. Ich möchte insbesondere Aspekte, die meiner Fraktion wichtig sind, hervorheben. Wir wollen praxisorientiertes Lernen und Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf ausbauen. Dafür brauchen wir in der Tat mehr auf diese Schülerinnen und Schüler spezialisierte und förderbedarfsbezogene Angebote. Es ist – da sind wir mit Ihnen einer Meinung – wichtig, die Attraktivität von Ausbildung zu erhöhen. Aber wie macht man das? Ganz konkret, liebe CDU, durch die Erhöhung der Tarifbindung von Ausbildungsbetrieben, eine faire Entlohnung sowie attraktive und zeitgemäße Arbeitszeitmodelle mit dem Ziel einer Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie oder Pflege mit dem Beruf. Mit Respekt vor den Tarifpartnern erreicht man das nicht durch Verordnungen der Landesregierung, sondern natürlich gemeinsam mit den Gewerkschaftern und Vertretern der Wirtschaft. Wir müssen die Digitalisierung der beruflichen Bildung voranbringen, nicht nur bei der Ausstattung mit IT-Infrastruktur, sondern besonders auch bei der Vermittlung digitaler Kompetenzen, um Auszubildende auf den digitalen Wandel in unserer Arbeitswelt adäquat vorzubereiten. Wenn es Ihnen nicht nur um Plattitüden, sondern wirklich um die Unterstützung für die Fachkräfte von morgen ginge, dann hätten Sie zu diesem Thema in Ihrem Antrag durchaus etwas sagen können.
(Beifall DIE LINKE)
Wir möchten den gebührenfreien Hauptschulabschluss für junge Menschen ermöglichen, die an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen teilnehmen. So geben wir jungen Menschen eine Perspektive für eine Bildungs- und Berufskarriere. Wir wollen einen Nachteilsausgleich für Schülerinnen und Schüler mit Migrationsgeschichte bei Prüfungen an Berufsschulen ermöglichen. Dafür bedarf es einer entsprechenden Regelung in einer Berufsschulordnung analog § 59 Abs. 5 der Thüringer Schulordnung. Aber mehr noch müssen wir die Kapazitäten für berufsbezogene Sprachbildung, für Weiterbildungen und Nachqualifizierungen für Geflüchtete und zugewanderte Menschen ausbauen. Damit können wir auch mehr Menschen für Ausbildung gewinnen und somit auf den zukünftigen Fachkräftebedarf reagieren. Ich freue mich sehr auf die Diskussion im Ausschuss. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Stärkung der dualen Ausbildung durch eine moderne Berufsorientierung in Thüringen – Unterstützung für die Fachkräfte von morgen
Vielen Dank, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, Gäste brauche ich nicht mehr zu begrüßen. Das ist eigentlich schade, es ist ein sehr schönes Thema. Das jetzt hier so kurz vor Feierabend zu machen –
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Richtig super!) schwierig.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE)
Dann ist es nicht der letzte Punkt gewesen. Herr Dittes, das ist ein hervorragender Vorschlag. Immer wieder beeindruckend. Wir sprechen über Berufsorientierung und berufsschulische Bildung und das sind tatsächlich eigentlich zwei Punkte. Deswegen entschuldige ich mich schon mal im Voraus, dass ich hier auch aufgrund von Zeitknappheit manchmal ein paar Sachen in einen Topf werfe, die durchaus getrennt betrachtet werden können. Bevor wir uns also mit der Frage beschäftigen, wie Berufsorientierung an und um Schule gelingen kann, sollten wir uns vielleicht vorher die wichtige Frage stellen, warum wir uns überhaupt mit Berufsorientierung im Zusammenhang mit Schule beschäftigen. Es geht nicht nur darum, offene Ausbildungsstellen zu besetzen oder Studierendenzahlen zu steigern, sondern Berufsorientierung soll für berufliche Souveränität sorgen. Lassen Sie mich zur Erklärung dieses Begriffs aus einem Gutachten des Aktionsrats Bildung für die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft aus dem Jahr 2022 zitieren: „Eine beruflich souveräne Person ist unabhängig bei der Bewertung ihrer beruflichen Situation und ihrer Ziele, weil sie auf der Grundlage ihrer Selbstwirksamkeitsüberzeugung auf ihr eigenes Urteil vertraut und handelt, so dass ein realistisches Selbstbild gleichzeitig Voraussetzung und Ziel von Berufsorientierung sein kann.“ Es geht also darum, dass Schule befähigt, die eigenen Stärken und Talente zu identifizieren und zu entwickeln. Dafür brauchen wir aus unserer Sicht ein besseres berufliches Matching zwischen Unternehmen und potenziellen Auszubildenden, einen praxisorientierten Unterricht und starke, attraktive und vor allem – aus unserer Sicht zumindest – eigenverantwortliche Berufsschulen. Jetzt liegen hier zu dem Thema „Berufliche Ausbildung und Berufsorientierung“ zwei Anträge vor. Im Antrag der CDU finden sich aus unserer Sicht einige gute Ideen für die Erreichung beruflicher Souveränität. So soll eine bessere Einbindung von Betrieben durch Schulpatenschaften den Übergang von Bildung in den Beruf vereinfachen; solche Vorschläge zur Kooperation mit externem Wissen sind für die Schulen sehr begrüßenswert. Wir könnten uns aber auch vorstellen, das Konzept mal umzudrehen und vielleicht auch Betriebspraktika als Lehrkräftefortbildung anerkennen zu lassen, denn so bringen wir nicht nur die Wirtschaft in die Schule, sondern auch Schule in Wirtschaft und so kann der Austausch gerade bei der Frage Berufsorientierung besser funktionieren. Im Antrag von Rot-Rot-Grün wird Digitalisierung unserer Berufsschulen immerhin als Stichwort erwähnt. Hier müssen wir definitiv vorankommen, denn digitale Unterrichtskonzepte schaffen gerade im Bereich der beruflichen Bildung mehr räumliche Unabhängigkeit. Da geht es nicht nur darum, dass im ländlichen Raum große Strecken zwischen Betriebs- und Berufsschule zurückgelegt werden, sondern es geht auch darum, wie man Berufsbilder im Land halten kann, die momentan auf zu kleine Klassen teilweise über die Ländergrenzen hinwegrutschen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Was uns nicht so richtig einleuchtet, ist der Vorschlag, einen Ausbildungsunterstützungsfonds einzurichten. Gerade mit Blick auf den Berufsbildungsbericht 2023 zeigt sich, dass es nicht um die Motivation der ausbildenden Betriebe geht, sondern in Thüringen sind in einigen Regionen bis zu 20 Prozent der angebotenen Ausbildungsplätze unbesetzt. Von einer mangelnden Bereitschaft zur Ausbildung kann bei den Thüringer Betrieben hier also keine Rede sein. Wir diskutieren die verschiedenen Vorschläge gern im Ausschuss und sind vor allem gespannt auf die Anhörung. Ich hoffe, wir schaffen noch eine Anhörung in dieser Legislatur. Wir würden da nämlich gern noch ein Thema einbringen, das wir gern auch hier mitdiskutiert hätten, was aber im Rahmen der Vorbereitung der Tagesordnung nicht so funktioniert hat, wie wir das erhofft hatten. Im März dieses Jahres war ich zum ersten Bildungssymposium der Berufsschulen in Nordthüringen eingeladen. Und dort sagte einer der engagierten Berufsschulleiter sinngemäß: Eigentlich sind wir kleine Bildungsunternehmen, also lassen Sie uns unsere Schulen doch genauso führen. – Das klingt jetzt für jemanden, der bei den Freien Demokraten schon immer für eigenverantwortliche Schule strebt, sehr nach eigenverantwortlicher Berufsschule. Das bedeutet aus unserer Sicht eine echte Personalhoheit, freie Hand bei der Zusammenarbeit mit Unternehmen und Ausbildungsbetrieben, überbetrieblichen Einrichtungen und auch den allgemeinbildenden Schulen. Das bedeutet vor allem auch eigene Budgetverantwortung zur Umsetzung von genau solchen Projekten. Die Berufsschulen in Nordthüringen fragten nach einem Modellprojekt für diese Idee und die besprechen momentan auch genau dieses Vorhaben mit den Akteuren in ihrer Region. Für uns ist das eine Idee, die wir durchaus interessant finden. Ich habe auch noch Hoffnung, dass das Thema weiter besprochen wird, denn der Ministerpräsident hat zumindest dort auf der Veranstaltung Interesse an der Idee gezeigt. Deswegen zeige ich mich optimistisch, dass wir die Berufsschulen dabei unterstützen können, die Eigenverantwortung im Modellprojekt auszuprobieren, die wir dann auch vielleicht für allgemeinbildende Schulen überlegen können. Lassen Sie mich noch ganz kurz einen Punkt anbringen, der im Bereich der Berufsschulen einfach auch noch anders ist, als wir den in allgemeinbildenden Schulen haben. Da geht es um die Berufshintergründe der Fachlehrerinnen und Fachlehrer, denen sowohl das Lehrerbildungsgesetz als auch das Besoldungssystem aktuell nicht gerecht wird, weil es keine adäquate Qualifizierungsoption gibt, um jemals als zum Beispiel Fachpraxislehrer auf den Stand einer – in Anführungsstrichen – Standardlehrkraft zu kommen. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss und darüber, immer wieder über berufliche Bildung zu diskutieren. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Wir war-
ten dann auf euren Antrag!)
Stärkung der dualen Ausbildung durch eine moderne Berufsorientierung in Thüringen – Unterstützung für die Fachkräfte von morgen
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer, die Stärkung der dualen Ausbildung, unsere Jugend zu Fachkräften heranzuziehen, das muss tatsächlich Hauptaugenmerk der Politik sein. Stattdessen versagt diese Landesregierung auf dem zentralen Feld der Bildungspolitik und gefährdet somit die Zukunft unseres Landes und unserer Jugend. Der Unterrichtsausfall nimmt immer neue Höchststände an. Bei uns im SaaleOrla-Kreis hat sich der Unterrichtsausfall innerhalb von zwei Jahren verdreifacht; von 600 Unterrichtsstunden pro Woche haben wir jetzt 2.400 Unterrichtsstunden pro Woche Ausfall an den Schulen. Etwa 10 Prozent der Schulabgänger verlassen die Schule ohne Abschluss, Unternehmer klagen über die mangelnde Ausbildungsfähigkeit der Schulabsolventen. Verantwortlich ist dafür diese Landesregierung, meine Damen und Herren. Es ist letztendlich ein Armutszeugnis auch für unser Land der Dichter und Denker, dass sich diese grünen und roten Ideologen einbilden, aus den ärmsten Ländern dieser Erde die dort dringend benötigten Fachkräfte hier in unser reiches Deutschland schleusen zu müssen, nur, weil wir selbst nicht in der Lage sind, unsere Jugend entsprechend zu bilden,
(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Das
hätte mich auch gewundert, wenn da mal was Vernünftiges kommt!) zu fördern und zu lenken.
(Beifall AfD)
Zur versäumten Lenkungswirkung habe ich Ihnen auch mal ein paar Zahlen vom Statistischen Landesamt mitgebracht. Während sich die Anzahl der Auszubildenden in der beruflichen Bildung seit 1995 von 58.000 auf nur noch 25.000 Auszubildende pro Jahr halbierte, hat sich die Anzahl der Hochschulabsolventen verfünffacht, von 27.000 auf nunmehr 138.000. Trotz dieser Verfünffachung bekommen wir es nicht auf die Reihe, genügend Ärzte in unsere Krankenhäuser, genügend Lehrer ins Bildungssystem zu bringen, stattdessen Mangelverwaltung so weit das Auge reicht. Hier läuft grundsätzlich etwas daneben und bestätigt einmal mehr, dass diese Landesregierung nicht in der Lage ist, die Probleme der Thüringer zu erkennen und ihre Politik an den Problemen auch entsprechend und an den Bedarfen Thüringens auszurichten.
(Beifall AfD)
Die Regelschule, die muss natürlich wieder das Herzstück des Thüringer Bildungssystems werden, denn an den Regelschulen starten die jungen Menschen in die duale Ausbildung.
(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Was ist denn
das für ein Gequassel?) Dort muss der Anteil an praktischen Unterrichtsinhalten auch gesteigert werden. Diesem Praxistag, den man mittlerweile in den Regel- und Gemeinschaftsschulen der Klassen 8 und 9 einführt, stehen wir aufgeschlossen und positiv gegenüber, warnen aber davor, dass er nicht dazu missbraucht wird, den Unterrichtsausfall zu verschleiern, die Stundentafel zu verkürzen oder gar den Unternehmen die Bildung unserer Jugend da irgendwie draufzudrücken.
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Das
heißt „Praxisorientiertes Lernen“!) Wir fordern neben einer bildungspolitischen Neuausrichtung – hören Sie gut zu! – eine gesellschaftspolitische Erneuerung, die eine Stärkung unserer alten Tugenden wieder im Auge haben muss. Deshalb wollen wir auch die Kopfnoten in allen Klassenstufen zurück.
(Beifall AfD)
Fleiß, Pünktlichkeit, Ordnungssinn und Disziplin, die müssen wieder eine stärkere Rolle spielen. Dem Akademisierungswahn erteilen wir eine klare Absage. Etwa die Hälfte aller Kinder besucht mittlerweile das Gymnasium, auch deshalb, weil man aufgrund der vielfältigen Probleme an den Regelschulen Angst hat, dort unterzugehen. Deshalb muss hier gegengesteuert werden. Gymnasien sind dafür da, unsere Jugend, unsere Kinder auf ein Studium vorzubereiten. Die Zulassungsanforderungen sind deshalb zu schärfen, statt alles irgendwie miteinander zu verschmelzen und aufzuweichen. Im Gegenzug ist die Attraktivität und das Image der dualen Ausbildung und der Regelschule eben auch zu stärken. Wir wollen deshalb auch die Ungleichbehandlung zwischen akademischer und beruflicher Bildung beenden, die Kostenfreiheit der Meisterausbildung und der höheren Berufsbildung in Industrie und Handel herstellen. Die CDU wird leider im vorliegenden Antrag nicht konkret. Sie wollen zwar auch berufliche Bildung und akademische Bildung gleichstellen. Den Erhalt der Berufsschulen im ländlichen Raum beschreiben Sie ebenso. Das Herzstück der Bildung soll wieder die Regelschule sein und die soll gestärkt werden. Das klingt zwar alles gut, nur erwähnen Sie nicht, wie Sie es denn konkret anpacken wollen. Es gehört eben auch zur Ehrlichkeit dazu, dass es CDU-geführte Landesregierungen waren, die den Bildungsnotstand in Thüringen herbeigeführt haben. Ich erinnere an das Jahr 2007, als in ganz Thüringen unter Ihrer Verantwortung ganze fünf Vollzeitlehrer neu eingestellt wurden. Heute wissen wir, dass wir 2.000 neue Lehrer brauchen – also völlige Fehlplanung auch schon unter CDU-geführten Landesregierungen.
(Beifall AfD)
Rot-Rot-Grün hat das Ganze, wie es auch zu erwarten war, noch mal verschlimmbessert. Das wird auch in Ihrem Alternativantrag deutlich. Denn was hat der Kampf gegen den Klimawandel mit der Stärkung der dualen Ausbildung zu tun? Ich glaube, Ihnen geht es nicht ernsthaft um gute Bildung.
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Da ha-
ben Sie aufgehört zu lesen!) Ihnen geht es nur darum, Ihre Ideologie den jungen Menschen irgendwie einzutrichtern, und damit haben wir ein großes Problem. Sie beschreiben hier, ein niederschwelliges Beschwerdemanagement für Auszubildende einzuführen. Was soll denn das? Noch mehr Bürokratie, noch mehr Überwachung? Haben Sie kein Vertrauen in die bisherigen Verfahrensweisen, in unsere Ausbildungsbetriebe und in die Ausbilder? Dieses Misstrauen gegenüber unserer Wirtschaft ist völlig ungerechtfertigt und zeigt einmal mehr, wessen Geistes Kind Sie sind.
(Beifall AfD)
Wie vorhin schon gehört, wollen Sie einen Nachteilsausgleich bei Prüfungen für Migranten einführen. Damit schaffen Sie natürlich eine Zweiklassengesellschaft. Solange hier bei uns noch das Leistungsprinzip gilt, darf es keinen Nachteilsausgleich für sogenannte Fachkräfte geben. Das ist doch vollkommen klar.
(Beifall AfD)
Aus diesen Gründen lehnen wir natürlich auch diesen Alternativantrag ab und sind bereit, einer Ausschussüberweisung des CDU-Antrags zuzustimmen. Vielen Dank.
Stärkung der dualen Ausbildung durch eine moderne Berufsorientierung in Thüringen – Unterstützung für die Fachkräfte von morgen
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zu zwei Dingen Stellung nehmen in Bezug auf meinen Vorredner und da fängt die Problematik bei der AfD auch schon wieder an. Herr Thrum, ich weiß nicht, Sie beschweren sich hier vorne über Ärzte- und Lehrerinnenmangel und erteilen dann gleichzeitig dem Akademisierungswahn eine Absage. Idiotischer kann es ja nun wirklich nicht funktionieren. Wenn wir über junge Menschen sprechen, die eine berufliche Ausbildung machen wollen, dann müssen wir natürlich über Menschen sprechen, die eben nicht in allererster Linie Abitur machen. Darauf müssen wir auch mal den Fokus legen. Wenn Sie dann noch hier sagen, dass Sie mehr Disziplin und Ordnung brauchen, aber uns gleichzeitig unterstellen, wir würden misstrauen, wenn wir jungen Leuten mehr Rechte geben wollen, dass sie ihre Rechte umsetzen können, dann zeigen Sie, wessen Geistes Kind Sie sind, nämlich einer rückwärtsgewandten, autoritären Erziehung anhängen, die die Potenziale junger Menschen überhaupt nicht in den Blick nimmt. Dagegen stellen wir uns ganz klar und es ist für uns auch kein Problem.
(Beifall SPD)
Zu unserem Antrag: Deutschland muss nicht nur eine Ausbildungsrepublik sein, Deutschland muss eine weitere Bildungsrepublik werden – so der völlig richtige Ausruf des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil Ende Juni in der Debatte über die Weiterentwicklung des Gesetzes zur Stärkung der Ausund Weiterbildungsförderung im Bundestag. Teil dieser Weiterentwicklung war die Einführung einer Ausbildungsgarantie für junge Leute, die keinen Ausbildungsplatz in einem Betrieb gefunden haben und hiermit ein Recht auf eine außerbetriebliche Ausbildung erhalten. Dies stellt eine wichtige Errungenschaft für junge Menschen, auch in Thüringen, dar, denn auch hier finden ca. 9 Prozent der Bewerberinnen und Bewerber keinen Ausbildungsplatz, obwohl in Thüringen ca. 17 Prozent der Stellen unbesetzt bleiben. Gerade Schulabgängerinnen und ‑ abgänger mit Hauptschulabschlüssen sind benachteiligt und bekommen seltener einen Ausbildungsplatz. Angesichts des demografischen Wandels und des daraus resultierenden Fachkräftemangels braucht es faire Chancen und Perspektiven für alle jungen Menschen, um dem Fachkräftemangel entgegenwirken zu können. Denn über den steigenden Fachkräftebedarf wurde in den vergangenen Jahren immer wieder leidlich diskutiert. Klar ist, dass wir bis 2030 in Thüringen ca. 350.000 Fachund Arbeitskräfte brauchen. Im Bereich der Sozialwirtschaft sind es ca. 80.000. Allein in der Altenpflege werden 8.000 neue Fachkräfte und im Erzieherinnenbereich 6.000 bis 10.000 neue Fachkräfte bis 2030 gebraucht. Ein Großteil des Fachkräftebedarfs richtet sich, wie wir aus der Fachkräftestudie erfahren, auf klassische Ausbildungsberufe. Wir haben also jeden Grund, bei jungen Leuten und an den Schulen für die duale Ausbildung zu werben. Damit sich junge Menschen für den Weg einer dualen Ausbildung oder eine Ausbildung entscheiden, müssen wir in Thüringen die Ausbildung attraktiver machen. Hierfür haben wir als rot-rot-grüne Koalition konkrete Vorstellungen, weshalb wir zu dem CDU-Antrag einen Alternativantrag eingebracht haben. Auf ein paar darin enthaltene Punkte will ich noch mal kurz konkret eingehen. Die Stärkung der sogenannten SAHGE-Berufe in der Ausbildung: Wir wollen die Attraktivität der schulischen Berufsausbildung durch die Entwicklung einer Landesoffensive in den SAHGE-Berufen erhöhen und so unter anderem die Schulgeldfreiheit, die Beförderung praxisintegrierter Ausbildungsformen, die Vergütung von Berufspraktika in allen Handlungsfeldern und die Abschaffung von Prüfungsgebühren sowie die schnellere Bewilligung von BAföG-Anträgen prüfen. Dies halte ich für einen sehr wichtigen Schritt. Menschen, die im Bereich der sozialen Arbeit, Gesundheit, Pflege und Erziehung arbeiten, sind ein Garant für soziale Gerechtigkeit in unserem Land. Die Fachkräfte in diesen sogenannten SAHGE-Berufen stellen sicher, dass Kinder betreut, dass Angehörige gepflegt werden, und schaffen die Voraussetzung für die Erwerbstätigkeit von Eltern und pflegenden Angehörigen in Thüringen. Sie sind somit ein bedeutender Faktor für den Lebens- und Wirtschaftsstandort. Angesichts der rund 80.000 fehlenden Fachkräfte im Bereich der Sozialwirtschaft ist klar, dass wir eine Ausbildungs- und Aufwertungsoffensive brauchen. Diese entwickeln wir jetzt auch im Rahmen unserer Haushaltsdebatten weiter. Auch ein Ausbildungsfonds, wie er in Bremen in diesem Jahr beschlossen wurde, kann dabei helfen, Jugendliche in der Ausbildung zu unterstützen und zu fördern, gleichzeitig kleine Unternehmen, die den Großteil der Ausbildung übernehmen, zu entlasten. Durch den finanziellen Anreiz, den dieser Fonds gibt, wird das Rosinenpicken der Unternehmen minimiert und auch Bewerberinnen, die eventuell beim ersten Mal durch das Raster fallen, oder auch jene, die in Übergangs- und Orientierungsprogrammen stecken, vermehrt eine Chance gegeben. Zudem profitieren alle Betriebe von vielfältigen Angeboten wie Deutschkursen für Azubis, Begleitungs- und Beratungsangeboten, ausfinanzierten Weiterbildungen für Azubis. Wichtig sind auch Coachings, Bewerbungsabläufe und Recruiting, die insbesondere kleine und mittlere Unternehmen bei der Suche nach Auszubildenden und im Verlauf der Ausbildung unterstützen sollen. Hier lohnt sich also eine ergebnisoffene Prüfung, ob ein solcher Fonds auch für Thüringen sinnvoll ist. Ebenso soll hier die Einrichtung einer Ombudsstelle für Azubis als niederschwelliges Beschwerdemanagement einbezogen werden. Ich will es noch mal deutlich machen: Die Jahre, wo man meint zu sagen, dass Lehrjahre keine Herrenjahre seien, sind endgültig vorbei. Junge Menschen haben ein Recht im Hier und Jetzt auf gute Ausbildungsbedingungen.
(Beifall DIE LINKE)
Das machen nicht nur die Gewerkschaften klar, das wollen wir auch deutlich machen. Es ist notwendig, um die jungen Leute auch in Thüringen zu halten.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Was ist denn anders in einem Unternehmen?) Herr Montag, ich weiß, Sie wollen es nicht hören, aber das sind Tatsachen. Wir wollen die Willkommenskultur in Thüringen stärken. Zum Schluss will ich verdeutlichen, dass die nachhaltige Sicherung von Fachkräften in Thüringen nur über einen Weg gehen wird, nämlich darüber, dass wir die Arbeitsbedingungen, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und von Pflege in Thüringen verbessern. Wir brauchen deutliche Lohnsteigerungen, um sowohl Ausbildungs- als auch Arbeitsplätze attraktiver zu machen. Nur so können wir in Zukunft insgesamt die Attraktivität der Lebens- und des Wirtschaftsstandorts Thüringen steigern und unseren Wohlstand sichern, um auch in Zeiten des demografischen Wandels und des daraus resultierenden Fachkräftemangels Menschen davon zu überzeugen, in Thüringen zu bleiben oder gar hierherzuziehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie um die Überweisung aller drei Anträge an den zuständigen Fachausschuss. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Stärkung der dualen Ausbildung durch eine moderne Berufsorientierung in Thüringen – Unterstützung für die Fachkräfte von morgen
Vielen Dank, Herr Möller. Das war also ein Überweisungsantrag jetzt?
(Zuruf Abg. Möller, SPD: Ja!)
Ich hatte es akustisch nicht einwandfrei wahrgenommen, deswegen die Nachfrage. Bislang haben nur alle Kolleginnen und Kollegen gesagt, sie freuen sich auf eine Ausschussdebatte, aber der konkrete Antrag war noch nicht erfolgt, deswegen danke schön dafür. Jetzt hat Abgeordneter Dr. König für die CDU-Fraktion das Wort.
Stärkung der dualen Ausbildung durch eine moderne Berufsorientierung in Thüringen – Unterstützung für die Fachkräfte von morgen
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, am Anfang war die Einbringung, jetzt kommen wir natürlich zum Redebeitrag. Meine Vorredner haben schon gezeigt, dass es goldrichtig von der CDU-Fraktion war, dieses Thema hier auf die Tagesordnung zu holen,
(Beifall CDU)
denn was, glaube ich, alle Redner hier geeint hat, war, dass wir die Berufsausbildung in Thüringen stärken müssen. Dazu haben wir die Initiative gegeben, Rot-Rot-Grün ist dann mit einem Alternativantrag darauf eingegangen. Ich habe vorhin gesagt, unser Antrag ist aus dem Dezember 2022, der Alternativantrag aus dem April/Mai, also ein halbes Jahr später. Ich glaube, was deutlich geworden ist: Rot-Rot-Grün wollte das nicht so einfach stehen lassen, dann hat man versucht, viele Sachen zusammenzusuchen und einen Antrag daraus zu schustern. Aber wenn man genau in beide Anträge reinschaut, wird deutlich, dass bei Rot-Rot-Grün eher Prüfaufträge, Empfehlungen verteilt werden und dass es bei uns dann doch konkreter ist, wenn wir in die Maßnahmen schauen. Das eine Thema, das ich ansprechen will, ist natürlich erst mal die Problembeschreibung. Das ist hier deutlich geworden: Wir sind stark betroffen vom demografischen Wandel in Thüringen und die Gesamtheit der Jugendlichen unter 25 Jahren hat sich massiv reduziert. Das hat schon von vornherein Auswirkungen auf die Zahl der Ausbildungsverträge, die geschlossen werden können. Gerade vor diesem Hintergrund können wir es uns nicht leisten, dass wir in der Berufsorientierung nicht zu 100 Prozent richtig agieren, sondern wir müssen schon die Jugendlichen, die wir haben, in die richtigen Berufe führen. Denn einen Fakt haben wir hier noch nicht angesprochen: Wir haben bei den Ausbildungen in Thüringen eine Abbrecherquote von 27 Prozent, also ein Viertel der Ausbildungsverträge wird nicht bis zum Ende erfüllt und es finden Abbrüche statt. Das hängt ganz stark auch mit beruflicher Orientierung zusammen. Ich habe vorhin schon gesagt, ein konkretes Beispiel ist der österreichische TalenteCheck, wo die Eltern mit eingebunden werden. Denn Studien zeigen, dass teilweise die Talente bei jungen Menschen anders liegen, als ihre Eltern denken. Einige Eltern – das darf man auch nicht vergessen – kamen auch aus einer Zeit der Arbeitslosigkeit, gerade hier bei uns im Osten. Da war ein Übergangssystem, aber es waren auch einzelne Berufe – auch durch schlechte Bezahlung, das ist natürlich auch ein Fakt – nicht gut angesehen, was aber heute ganz anders ist. Wenn wir ins Handwerk schauen: Wer heute eine Handwerksausbildung macht, einen Handwerksmeister danach macht, der hat teilweise bessere Entwicklungschancen als bei einem Studium in bestimmten Bereichen.
(Beifall CDU)
Also man muss auch da eine Lanze brechen, dass es mehr Potenziale gibt, die es vielleicht vor 20 Jahren nicht gegeben hat, weil es genug Maurer gab, weil es genug Elektriker gab, weil es genug Klempner gab. Heute ist das ganz anders und das muss man deutlich machen und den Eltern auch sagen, die Zeiten haben sich gewandelt. Nun kommen wir beim nächsten Faktor an: Ich glaube – davon bin ich fest überzeugt –, dass die Unternehmen erkannt haben, dass, wenn sie nicht ausbilden, die Zukunft ihres Unternehmens auf dem Spiel steht, weil sie niemanden mehr finden. Deswegen investieren sie in die Köpfe in ihrem Unternehmen. Wenn man in die Ausbildungsbereiche reinschaut, was machen denn gerade große Unternehmen? Da wird teilweise sogar für Auszubildende ein Dienstwagen mit angeboten, damit sie im ländlichen Raum zur Ausbildungsstelle kommen. Da passiert ganz viel und da, denke ich, sind die staatlichen Eingriffe nicht das Essenzielle, sondern das Essenzielle ist wirklich die Orientierung, zu sagen, hier sind deine Chancen, die Chancen sind nicht nur im akademischen Bereich, sondern sie sind auch im Bereich der Ausbildung. Die schulische Ausbildung – das hat Kollege Möller angesprochen – ist auch ein wichtiger Faktor. Wir haben ungefähr knapp über 30 Prozent der Ausbildung in Thüringen, die im schulischen Bereich stattfindet. Da möchte ich mal daran erinnern, wie hart wir hier für die Schulgeldbefreiung in den Gesundheitsfachberufen gekämpft haben, was auch eine Initiative der CDU-Fraktion war.
(Beifall CDU)
Dass da der Weg noch nicht zu Ende gegangen ist, ist auch vollkommen klar. Wir haben hier wirklich verschiedene Bereiche, die wir betrachten müssen: Wir haben die schulische Ausbildung, wir haben die duale Ausbildung, aber wir haben auch das Übergangssystem. Das Übergangssystem in Thüringen ist so gestrickt, dass dort keine Qualifizierungen stattfinden, sondern das ist eher ein Übergang in einer Sozialstruktur, aber nicht in der Qualifikation. Das müssten wir uns auch genau anschauen, weil viel zu viele ins Übergangssystem einmünden, gerade wenn sie keinen Abschluss haben. Da sind wir beim nächsten Problem, das habe ich auch schon angesprochen: 9,5 Prozent der Schulabgänger in Thüringen haben keinen Abschluss und das darf nicht sein.
(Beifall CDU)
Das war auch schon mal niedriger und der Weg, den man geht, wenn man keinen Abschluss hat, der ist natürlich auch in Teilen vorprogrammiert. Der führt in den seltensten Fällen in eine Ausbildung, in den meisten Fällen, wenn es gut läuft, in das Übergangssystem oder auch in Teilen in die Arbeit. Dann wundern wir uns, warum wir Leute nicht qualifizieren können, wenn sie die Ausbildung nicht haben. Wir müssen es schaffen, die Jugendlichen, die wir haben, das Potenzial, das wir haben, komplett auszuschöpfen. Dafür müssen wir bei der Berufsorientierung besser werden und wir müssen diejenigen, die unsere Unterstützung brauchen, auch stärker fördern. Deswegen haben wir in unseren Antrag auch mit Blick auf den Bund geschrieben, dass wir natürlich über die Berufsausbildungsbeihilfe reden müssen, die Mieten sind überall gestiegen, dass wir Auszubildende, die nicht an ihrem Heimatort eine Ausbildung aufnehmen können, unterstützen. Es geht auch um Internatsplätze – das ist auch in dem rot-rot-grünen Antrag –, was für uns sehr wichtig ist. Also, wir müssen das System drumherum so bauen, dass Jugendliche in Thüringen beste Möglichkeiten haben, und wir müssen davon weg, nur in Richtung Akademisierung zu gehen, sondern müssen viel, viel stärker auch in Richtung duale Ausbildung gehen.
(Beifall CDU)
Es wurde eben auch schon angesprochen, der Fachkräftebedarf, den wir in Thüringen haben, bezieht sich zu 73 Prozent auf Berufe in der dualen Ausbildung. Da kann man sich ausrechnen, was in den anderen Bereichen übrigbleibt, im akademischen. Also, deswegen liegt dort für uns ein ganz klarer Schwerpunkt. Deswegen liegt der Fokus in unserem Antrag auf Berufsausbildung und Berufsorientierung. Wir freuen uns auf die Diskussion im Ausschuss. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Stärkung der dualen Ausbildung durch eine moderne Berufsorientierung in Thüringen – Unterstützung für die Fachkräfte von morgen
Ich habe ja gedacht, Halloween wäre vorbei, und dann habe ich diesen CDU-Antrag gelesen und musste mich doch schon wieder etwas gruseln. Herr Präsident, werte Zuhörerschaft, bereits heute leisten unsere Thüringer Schulen, die Lehrerinnen und Lehrer in Zusammenarbeit mit den Betrieben für die umfängliche und gute Gewinnung von zukünftigen Arbeits- und Fachkräften einen hervorragenden Beitrag. Das ist oftmals darauf zurückzuführen, dass es einzelne engagierte Lehrerinnen und Lehrer gibt, und dafür kann man bereits heute schon mal Danke sagen.
(Beifall DIE LINKE)
Zum Themenkomplex „Berufsorientierung“ kann ich so viel sagen, dass unsere Landesregierung das Thema weitgehend bearbeitet hat. Wir als Linksfraktion haben das Thema „Stärkung der dualen Ausbildung durch eine moderne Berufsorientierung“ bereits 2019 in das Schulgesetz aufgenommen, indem wir dort die Möglichkeit geschaffen haben, Modellprojekte durch Kooperation von Betrieb und Schule einzuführen. Und darauf hat die Landesregierung im Übrigen mit ihrer Landesstrategie „Berufsorientierung“ in Abstimmung – man höre und staune – mit den Kammern reagiert, die dafür sogar mehr Arbeitsplätze erhalten haben. Und es ist im Übrigen auch so, wenn Sie das verfolgt haben und wissen, was dort passiert, dass die Schulen bereits jetzt schon aufgefordert sind, uns Konzepte vorzulegen, wie sie Berufsorientierung ganz konkret mit den lokalen Betrieben bei ihnen vor Ort vornehmen wollen. Das soll jetzt schon passieren. Wir als Linksfraktion haben auch in unserem aktuellen Schulgesetz noch mal ganz konkret dieses Thema „Berufliche Orientierung“ verankert und festgelegt, dass die bisher erfolgreichen Modellprojekte zu beruflicher Orientierung mit den Betrieben von den Schulen zum Regelfall werden sollen. Aber da komme ich später noch einmal darauf zurück. Ich habe also, wie sicherlich alle, die heute dazu gesprochen haben, diesen CDU-Antrag durchgelesen und mich gefragt: Warum stellen Sie den jetzt? Wollen Sie gern stänkern? Wollen Sie Dinge feststellen, die wirklich jeder von uns schon weiß, also, dass wir ein Ungleichgewicht haben von Menschen, die nicht in die Ausbildung vermittelt werden konnten oder es nicht geschafft haben? So viel zu zu vielen Ausbildungsplätzen. Also, die Problematiken, die kennen wir. Aber das immer wieder zu beschreien und zu sagen, wie Herr Thrum, die Landesregierung wäre daran schuld, halte ich für den falschen Weg. Ich denke, an dieser Stelle müssen wir tatsächlich innovativ und lösungsorientiert vorgehen. Oder aber es gehört zu Ihrer CDU-Kampagne, alles und jeden hier in Thüringen schlechtzureden, um eigenes politisches Kapital daraus zu schlagen. Ich würde mich freuen, wenn von der größten Oppositionspartei im Thüringer Landtag tatsächlich mal auch in diesem Bereich ein konstruktiver, realisierbarer und vor allen Dingen auch ernst gemeinter Vorschlag käme. Warum ich das hier so hart benenne, will ich Ihnen mal an zwei Sachen hier in Ihrem Antrag exemplarisch erläutern und einordnen. Ich zitiere kurz aus Ihrem CDU-Antrag. Da steht – Zitat –: In „den zuständigen Ausschüssen [soll] bis zum 30. Juni 2023“ berichtet werden, „wie hoch die Quote der Lehrstellenbesetzungen in den unterschiedlichen Branchen“ usw. ist. Also, liebe CDU, Sie machen sich nicht mal die Mühe, den Antrag, den wir hier heute behandeln, aktuell zu halten. Wir leben nicht mehr im Juni 2023, wir leben mittlerweile im November 2023. Das haben Sie nicht mal geschafft und so gehen Sie mit uns Parlamentariern um, das hier zeitlich auch neu einzuordnen. Das halte ich für mindestens liederlich.
(Zwischenruf Abg. Dr. König, CDU: Lassen
Sie mal die Polemik bei diesem wichtigen Thema raus!) Dann stehen in Ihrem Antrag so viele Anforderungen und Aufforderungen, die Sie gern doch in einer Kleinen oder Großen Anfrage stellen können, um zu Ihren Ergebnissen zu kommen. Oder aber Sie machen das so, wie ich das gemacht habe, Sie machen eine Berufsschultour durch den Freistaat Thüringen und sprechen vor Ort mit den Berufsschulen, mit den Direktorinnen und Direktoren, mit den Schülersprecherinnen und Schülersprechern, da bekommt man jede Menge clevere Antworten. Und ich glaube im Übrigen, dass Frau Baum das gemacht hat, denn den Antrag, den wir heute nicht mit draufgenommen haben, der hat nämlich aus diesen Gesprächen, die ich dort auch geführt habe, ganz viele von diesen Erkenntnissen dabei. Aufgrund der recht kurzen Redezeit, die mir hier heute zuteilwird, habe ich jetzt nicht die zehn weiteren Beispiele angeführt, die mich im CDU-Antrag auch stören, sondern habe mir nur noch einen weiteren Antrag herausgesucht von Ihnen, und zwar unter Punkt II.2. Da wird von Ihnen, von der CDU, die Landesregierung aufgefordert, sich mit den Kammern abzustimmen, sodass Berufsschulen und Ausbildungen auf dem Lande erhalten bleiben. Dazu fordern Sie die Landesregierung auf. Da frage ich mich: Was wollen Sie mit einem solchen Punkt im Antrag bewirken? Wollen Sie Angst machen? Wollen Sie suggerieren, dass alle Berufsschulen auf dem Lande geschlossen werden? Oder wollen Sie, dass zukünftig die Landräte in den Landkreisen kein Mitspracherecht mehr bei der Berufsschulnetzplanung haben? Soll das TMBJS zukünftig ohne Abstimmung mit den Kommunen, sondern nur noch mit den Kammern abstimmen, wo welche Berufsschule erhalten bleibt? Ich sage ganz klar Nein. Denn aktuell ist es doch so, dass die Berufsschulnetzplanung zweieinhalb Jahre, bevor sie denn dann tatsächlich umgesetzt wird, in die Kommunen vor Ort gegeben wird und sich die Gemeinden, Städte und Kreise in die Abstimmung mit den Kammern, also mit der Industrie- und Handelskammer, mit der Handwerkskammer, begeben können. Das funktioniert doch auch schon. Klar gibt es Probleme, es gibt hier einen massiven Verteilungskampf, das ist ganz klar, das will ich gar nicht kleinreden. Aber bei den Voraussetzungen, die wir gerade haben, also einen Rückgang der Schülerinnenzahlen, die ganzen wirtschaftlichen Herausforderungen, die wir gerade haben, müssen wir natürlich für den gesamten Freistaat über die Ressourcen, die wir haben, nachdenken, wie wir diese bündeln können und Synergien schaffen können. Diese Entscheidungen können durchaus schmerzhaft sein, aber wenn alle daran beteiligt sind und gucken können, wie man das beste Ergebnis findet, dann kann ich das tatsächlich auch vertreten und so findet es aus meiner Sicht in der Realität gerade auch statt. Es gibt auch noch weitere Punkte, die Sie hier mit aufmachen. Das ist zum Beispiel das Ausbildungsticket oder auch BAföG – aber ich habe ja gesagt, ich will nicht auf alle Punkte eingehen, die mich stören. Weil da so viele Punkte drin sind, die uns und auch mich gestört haben, haben wir uns als RotRot-Grün gedacht, wir schreiben jetzt auch noch mal einen Antrag, der natürlich sehr, sehr gut ist, der innovativ ist und der natürlich auch Lösungen anbietet bei all den Problemen, die sowohl Sie als auch wir benennen und feststellen.
(Heiterkeit CDU, AfD)
Da picke ich jetzt nur mal zwei Dinge raus, die mir besonders wichtig sind, und zwar wollen wir geprüft wissen, ob ein Ausbildungsunterstützungsfonds, so wie es ihn bereits umgesetzt in Bremen gibt, in Thüringen auch funktionieren könnte. Und, Frau Baum, der Bereich jetzt für Sie: Ausbildungsunterstützungsfonds kann ein wichtiges Instrument sein, um Jugendliche in der Ausbildung zu unterstützen, zu fördern und gleichzeitig – und jetzt hier das, was ich meine – bei kleinen Unternehmen auch anzudocken, die ja den Großteil der Ausbildungen übernehmen, um diese kleinen Unternehmen zu entlasten. Ziel eines solchen Ausbildungsunterstützungsfonds sind die Erhöhung des Ausbildungsplatzangebots, die Verringerung der Ausbildungsabbrüche – das wollen ja auch alle – und die Erhöhung der Ausbildungsqualität, aber eben auch die Unterstützung der Betriebe bei der Ausbildung. Finanziert werden dann fachliche Angebote, psychosoziale Beratung, Verbundausbildung, überbetriebliche und außerbetriebliche Ausbildung und Ausbildungsbegleiter. Ich möchte trotzdem noch einmal auch auf die hervorragende Arbeit an unseren Regelschulen eingehen, denn seit Jahrzehnten findet das im Freistaat Thüringen statt, dass unsere Regelschulen Kooperationen mit Betrieben umsetzen, um so jungen Menschen berufliche Orientierung für den Start in die Arbeitswelt und in das Berufsleben näherzubringen. Das ist auch gut so, gut für die Betriebe, aber auch gut für die Schülerinnen und Schüler. Bei mir war das noch nicht so, also ich musste nicht in einen Betrieb gehen, mit dem man kooperiert hatte, aber ich hatte zumindest in der 9. und 10. Klasse in der Regelschule ein Praktikum irgendwo in einer Berufswelt. Bei mir war es klassischerweise der Kindergarten. Ich denke, mir und auch anderen Schülerinnen und Schülern tut diese Perspektive in einer Berufswelt sehr gut, weil ich denke – und das unterscheidet mich auch ein bisschen von den anderen, was sie gesagt haben –, dass nicht nur die Lehrerinnen und Lehrer für die berufliche Orientierung unserer Schülerinnen und Schüler zuständig sind, sondern es ist sehr wohl auch das Elternhaus, was die eigenen Kinder mit an die Hand nehmen und sagen sollte: Guck mal, in den und den Bereich kannst du gehen, das und das kann man machen. Ich denke, da sollte man auch Eltern mit in die Verantwortung nehmen und nicht nur die Lehrerinnen und Lehrer. Wenn man jetzt noch mal ganz konkret die von uns durch das Schulgesetz ermöglichten Modellprojekte der berufsorientierten Bildung an unseren Schulen herauspickt, dann sind das beispielsweise „Berufsstart Regio Nord“ oder Praxistage, wie sie im Schulamtsbereich Nordthüringen bereits stattfinden. Das strahlt in den gesamten Freistaat sehr positiv aus, und zwar so gut, dass mittlerweile sogar in Ostthüringen genau so etwas auch gemacht wird. Früher nannte man das, was wir jetzt in Ostthüringen machen, in den Schulen „Tag im Betrieb“, nun ist es TiP, „Tag in der Praxis“. Und das wollen wir in unserem Schulgesetz mittlerweile dann auch so verankert wissen, dass es alle Schulen auch verbindlich machen müssen.
(Beifall DIE LINKE)
Im Übrigen wäre diese betriebliche Ausbildung oder die Möglichkeit, in einen Betrieb zu schnuppern, nicht nur für unsere Regelschulen gut, sondern es wäre auch gut, wenn die Gymnasien das machen könnten. Es gibt bereits Gymnasien im Freistaat, die das machen.
(Beifall DIE LINKE)
So könnte man Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit geben, so einen Betrieb mal kennenzulernen. Was im Übrigen auch helfen würde, wäre, wenn wir moderne und neue Internatsplätze hätten, ein gutes Internet, also mit Glasfaseranschlüssen, mit einer tollen Software, die dort angebunden ist, mit spezialisierten Förderangeboten für Menschen, die zum Beispiel eine Behinderung oder erhöhten Förderbedarf haben. Das wäre schön, wenn man das hätte. Und dann wäre es natürlich auch schön, wenn die Förderrichtlinie zum Azubi-Wohnen recht zügig käme, um genau an diesen Stellen zum Beispiel Menschen zu unterstützen, die aufgrund der eingeschränkten Mobilität keinen Ausbildungsplatz haben, also die dann zum Beispiel im modernen zukünftigen Internat sein könnten, in die Berufsschule gehen und so nicht täglich darauf angewiesen wären, zu pendeln. Abschließend: Wir stehen in Deutschland und in Thüringen vor gewaltigen Aufgaben und es knarrt und knirscht überall. Das wissen wir. Ich denke, dass wir, dass das Parlament die Aufgabe hat, Lösungen anzubieten, zu diskutieren. Aber ich denke nicht, dass wir die Aufgabe haben, Probleme zum hundertsten Mal zu benennen, um damit selbst politischen Mehrwert herzustellen. In diesem Sinne bitte ich Sie, unserem Antrag auf Überweisung zuzustimmen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE)
Stärkung der dualen Ausbildung durch eine moderne Berufsorientierung in Thüringen – Unterstützung für die Fachkräfte von morgen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich wollte eigentlich nicht noch mal nach vorn gehen. Aber, Herr Reinhardt, ich musste dann doch noch mal nach vorn gehen. Ich habe vorhin die zeitliche Abfolge schon erklärt gehabt, wann unser Antrag eingebracht wurde, am 1. Dezember. Das haben Sie vielleicht mitbekommen. Übrigens ist Ihr Schulgesetz, auf das Sie hier verweisen, ungefähr zur gleichen Zeit eingebracht worden. Also da kommen wir her. Das heißt, wir haben die Initiative bewusst gestartet, um die Berufsorientierung für die Berufsausbildung in Thüringen auf den Weg zu bringen. Wenn ich so Ihre Ausführungen und die Frage gehört habe, warum wir keine Kleine Anfrage gestellt haben – bei uns sind es in dem Bereich, wo der Landtag feststellt, acht Punkte, in Ihrem rot-rot-grünen Antrag haben wir 14 Punkte. Also ich glaube, das Argument ist komplett aus der Luft gegriffen. Es wäre wünschenswert gewesen, dass wir das Thema sachlich diskutieren, denn dafür ist es, glaube ich, zu wichtig, um hier in Polemik zu verfallen und dem anderen falsche Fristen vorzuwerfen, dass man keine Lust hatte, den Antrag zu aktualisieren. Das bringt uns alles nicht weiter.
(Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE:
Haben Sie ja nicht gemacht, oder?) Das haben Sie so gesagt.
(Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE: Im
Juni 2023 Berichterstattung!) Wenn man Ihren Redebeitrag eben verfolgt hat, muss man sagen, zwei Drittel von den Punkten, die wir gesagt haben, fanden Sie gut, haben Sie mit anderen Worten in Ihren Antrag geschrieben. Also wo ist das Problem? Wir diskutieren das vernünftig im Ausschuss und werden da, denke ich, eine gute Lösung auf Basis unseres Antrags finden, damit wir dann auch die Berufsorientierung, die Berufsausbildung in Thüringen stärken. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
Stärkung der dualen Ausbildung durch eine moderne Berufsorientierung in Thüringen – Unterstützung für die Fachkräfte von morgen
Gibt es jetzt noch weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Die Landesregierung verzichtet auf einen Redebeitrag, sodass wir jetzt zur Abstimmung kommen. Ich habe einen Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport vernommen. Gibt es weitere Anträge? Herr Abgeordneter Bühl.
Stärkung der dualen Ausbildung durch eine moderne Berufsorientierung in Thüringen – Unterstützung für die Fachkräfte von morgen
Okay. Dann würden wir die Überweisungen jetzt erst mal so abstimmen. Wer dem Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen und die Gruppe des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Keine. Stimmenthaltungen? Auch nicht. Dann ist er an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen. Und die Überweisung an den Ausschuss für Wirt- 9.00 Uhr! Wir machen morgen früh mit dem Tagesschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft: Wer ordnungspunkt 49 weiter. dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind fast alle. Gut. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Dann waren das jetzt alle. Die Gruppe