Schenk
Fragestunde
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kießling beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Bevor ich auf einzelne Fragen eingehe, möchte ich noch mal klarstellen, dass die Landesregierung jede Form von gewalttätiger Verunglimpfung oder Auseinandersetzung im politischen Raum verurteilt und ablehnt. Zu Frage 1: Am 15. Oktober 2023 um 0.36 Uhr wurde polizeilich bekannt, dass an der Bahnunterführung Bahnhofstraße/Ichtershäuser Straße in Arnstadt eine lebensgroße Puppe an der Brücke hängen soll. Die Puppe soll am Hals ein Schild mit der Aufschrift „Hier könnte ein Nazi hängen“ tragen. Unmittelbar nach Mitteilungseingang wurde eine Streife der Polizeiinspektion Arnstadt-Ilmenau zum Einsatz gebracht. Der Sachverhalt bestätigte sich wie eben dargestellt. Aufgrund der Örtlichkeit war eine Zuständigkeit der Bundespolizei gegeben. Die Bundespolizei Erfurt beorderte auf Anfrage eine Streife zum Auffindeort. Die Beamten der Bundespolizei erklärten ihre örtliche Zuständigkeit und entfernten die Puppe spurenschonend. Die Beamten der Landespolizei unterstützten die Beamten der Bundespolizei bei ersten Untersuchungsmaßnahmen, zum Beispiel bei der Realisierung von Vernehmungen. Die Auffindesituation wurde dokumentiert. Die nachfolgenden polizeilichen Ermittlungen übernahm am 19. Oktober 2023 das Staatsschutzkommissariat der Kriminalpolizeiinspektion Gotha. Von dort wurde eine kriminalpolitische Untersuchung der sichergestellten Puppe veranlasst. Ein Ergebnis steht noch aus. Ein Verfahren wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten gemäß § 126 StGB wurde eingeleitet. Die Ermittlungen dauern ebenfalls noch an. Ich komme zu Frage 2: Es liegen bisher keine belastbaren Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Eine politische Tatmotivation ist insbesondere aufgrund des angebrachten Schildes jedoch naheliegend, wird aber im Rahmen der weiteren Ermittlungen zu verifizieren sein. Vorläufig wurde das Delikt aufgrund der bisherigen bekannten Tatumstände als Politisch motivierte Kriminalität -linksklassifiziert. Ich komme zu Frage 3: Die Ermittlungen werden aktuell im Staatsschutzkommissariat der Kriminalpolizeiinspektion Gotha „Polizeilicher Staatsschutz“ geführt. Bislang haben sich keinerlei Bezüge zu einer individuellen personenspezifischen Gefährdung ergeben. Weitere tatsächliche und konkrete Anhaltspunkte für einen möglichen Sachzusammenhang liegen aktuell nicht vor. Unabhängig davon wurden und werden die polizeilichen Einsatzkräfte zum Sachverhalt sensibilisiert. Ich komme zu Frage 4: Auf die vielfachen parlamentarischen Befassungen zu Fragen des Schutzes von Amts- und Mandatsträgern möchte ich an dieser Stelle verweisen. Es bleibt selbstverständlich, dass die Landesregierung Gewalt in jeder Form ablehnt. Im Übrigen werden umfangreiche polizeiliche Maßnahmen ergriffen, um der Gefährdung zu begegnen und eine schnelle Aufklärung des Sachverhalts zu ermöglichen, sofern tatsächliche und objektive Anhaltspunkte für die Bedrohung eines Amts- oder Mandatsträgers vorliegen. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
