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Volker Emde

CDU 02.11.2023 Sitzungen 7/120

b) Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2020

Danke, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich gebe die Beschlussempfehlung zu den Fragen der Entlastung der Landesregierung und des Landesrechnungshofs für das Jahr 2020 wieder. Die Benennung aller Drucksachen spare ich mir jetzt mal, weil diese der Präsident schon vollständig vorgetragen hat. Es geht also zunächst im Punkt a) um den Antrag der Landesregierung, sie für das Haushaltsjahr 2020 zu entlasten. Dasselbe gilt für den Landesrechnungshof. Es haben zur Beratung im HuFA einmal die Haushaltsrechnungen des Freistaats für das Jahr 2020 vorgelegen, dazu dann die Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung des Landesrechnungshofs und dazu dann wiederum die Stellungnahme der Landesregierung. Wir haben uns im Haushalts- und Finanzausschuss, wie das immer so üblich ist, viel Zeit genommen und haben insgesamt in fünf Beratungen, und zwar zwischen November 2022 und Mai 2023, beraten. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat zuletzt dazu am 26. Mai beraten und eine Beschlussempfehlung erarbeitet. Aus dem umfangreichen Forderungskatalog des Haushalts- und Finanzausschusses, wie er Ihnen in der Drucksache 7/8104 vorliegt, hinsichtlich der Entlastung der Landesregierung will ich noch mal exemplarisch zum Verständnis zwei Dinge herauslesen. Zum einen heißt es unter II. Finanzwirtschaftliche Empfehlungen: „Die Landesregierung wird aufgefordert, die Forderung des Thüringer Rechnungshofs hinsichtlich finanzwirtschaftlicher Verantwortung und der Notwendigkeit zur Durchführung einer umfassenden Aufgabenkritik zu erfüllen. Die Landesregierung wird aufgefordert, bis zum Ende des II. Quartals 2024 das Ergebnis einer Aufgabenkritik in einem gesonderten Kapitel im Personalentwicklungskonzept 2035 zuzuleiten.“ Oder an einer anderen Stelle – hier geht es um Bemerkungen zu Einzelplänen –: Zum Einzelplan 04 ist unter IV. zum Beispiel aufgeführt, es geht um das Schulbudget für außerunterrichtliche Angebote: „Die Landesregierung wird gebeten, das Verfahren zur Abwicklung des Schulbudgets zu vereinfachen.“ Sie sehen also, wir gehen da wirklich in die Tiefen der Haushaltsführung, unterhalten uns dort und versuchen, Wege zu finden, wie die Finanzen des Freistaats einfach besser geordnet ausgegeben werden können. Zur Beschlussempfehlung selbst: 1. Der Landtag erteilt der Landesregierung gemäß Artikel 102 Abs. 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 114 der Thüringer Landeshaushaltsordnung Entlastung. 2. Der Landtag nimmt von der Unterrichtung durch den Thüringer Rechnungshof und der Stellungnahme der Landesregierung zu dem Jahresbericht 2022 des Thüringer Rechnungshofs mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2020 in den Drucksachen 7/5941 und 7/6489 Kenntnis. 3. Der Landtag stimmt der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses hinsichtlich der Feststellungen und Forderungen in Abschnitt II, also den Feststellungen und Forderungen des HuFA, zu. Die Landesregierung wird darum gebeten, den Landtag über das hiernach Veranlasste zu den vorgegebenen Terminen zu berichten. Hinsichtlich der Entlastung des Rechnungshofs: Auch hier gibt der Haushalts- und Finanzausschuss die Beschlussempfehlung, dem Thüringer Landesrechnungshof nach § 101 der Thüringer Landeshaushaltsordnung die Entlastung für das Haushaltsjahr 2020 zu erteilen. Vielen Dank.

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