Ralf Kalich
Fragestunde
Danke, Herr Präsident. Finanzierung des Neubaus der Linkenmühlenbrücke Die Zusage des Bundes zur finanziellen Beteiligung am Neubau der Linkenmühlenbrücke lässt viele Menschen in der betroffenen Region und darüber hinaus auf einen zeitnahen Fortschritt der langjährigen Diskussionen hoffen. Der Entwurf des Bundeshaushalts sieht in Jahresscheiben bis zum Jahr 2028 insgesamt 7 Millionen Euro vor. 5 Millionen Euro müssen finanziert werden, um die Kosten der Brücke von 12 Millionen Euro zu tragen. Die Landesstraße 1100 ist im Bereich der ehemaligen Linkenmühlenbrücke zur Ortsstraße abgestuft worden. Bei einem möglichen Bau der Brücke sind die betroffenen Orte als Straßenbaulastträger überfordert. Es bleiben offene Fragen, deren Klärung für eine nachhaltig erfolgreiche Umsetzung des Projekts dringend notwendig ist. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist die Landesregierung bereit, die Kosten in Höhe von 5 Millionen Euro zu tragen? 2. Wer sollte, um eine finanzielle Überlastung der betroffenen Orte zu verhindern, nach Auffassung der Landesregierung Straßenbaulastträger werden? 3. Welche Gebietskörperschaft sollte für die Straßenbaulastträgerschaft der Brücke verpflichtet werden?
