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Jonas Urbach

CDU 02.11.2023 Sitzungen 7/120

b) Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes

Meine sehr geehrten Damen und Herren, heute liegen gleich zwei Entwürfe zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes vor – ein Entwurf von der Regierungskoalition und der von der FDP. Es ist hier angesprochen worden von der Kollegin, dass sich die beiden im Prinzip in einem Punkt entsprechen, sodass wir davon ausgehen, dass wir im Ausschuss vielleicht am Ende nur noch über einen reden. Das erste Problem ist die veraltete Alarmierung über das Gleichwellenfunknetz. Nach 30 Jahren muss es dringend erneuert werden und es muss digital werden. Tatsächlich ist das Problem, was hier skizziert wurde, ein tatsächliches. Die Umstellung ist von entscheidender Bedeutung, denn eine zügige und zuverlässige Alarmierung der Einsatzkräfte ist einfach grundsätzlich entscheidend für die Bewältigung von Einsatzlagen. Wir haben in den vergangenen Jahren auch hier und da erleben können, dass das bisherige System vielleicht in normalen Situationen funktioniert – sage ich mal –, wenn es vereinzelt Alarmierungen gibt. Wenn es aber beispielsweise eine Großschadenslage gibt mit einer Sturmfront beispielsweise, wie das vor einigen Jahren auch mal gewesen ist, dann ist es einfach nicht mehr möglich, da in vernünftiger Art und Weise zu arbeiten, wenn es nämlich eine größere Region betrifft. Da ist großes Chaos bei der Alarmierung, da geht dann manchmal auch was schief. Deswegen muss hier etwas Neues her. Das System muss in der Lage sein, die Rettungsdienste und das Führungspersonal auch außerhalb des eigenen Leitstellenbereichs zu alarmieren, und es darf – wie auch schon von der Kollegin ausgeführt – keinen Flickenteppich von verschiedenen Systemen geben. Ich denke, da sind wir uns einig, dass wir das nicht mit Einzelfällen auf Kreisebene machen wollen, sondern eine gebietsübergreifende und auch redundante Alarmierung herstellen. Ob die vorgelegten Regelungen zur Umsetzung dieser digitalen Alarmierung auch geeignet sind, werden wir uns im Ausschuss genau ansehen. Aber wir werden natürlich dieser Überweisung zustimmen. Das möchte ich an dieser Stelle schon mal sagen. Natürlich muss man gucken, dass das Problem zwar eins ist, was wir alle als solches erkannt haben, aber wir müssen auch schauen, dass wir damit in die Pflichtaufgaben der Kommunen im eigenen Wirkungskreis eingreifen. Und wenn das der Fall ist, dass wir hier gesetzlich tätig werden in diesem Bereich, dann schauen wir natürlich genau hin. Es ist gut im Vorschlag, dass die Funknetzplanung und die Technik vom Land übernommen werden sollen. Doch durch die Beteiligung der Landkreise bei Vertragsabschlüssen und der Bauplanung werden bei diesen personelle Ressourcen gebunden werden. Die Kommunen müssen zudem die Funkstellenorte ausrüsten und Pager beschaffen, was Kosten verursachen wird. Hier gilt es, die Kommunen so zu unterstützen, dass diese Aufgabe auch erledigt werden kann. Hier werden wir uns natürlich dann auch mit den Stellungnahmen der Spitzenverbände befassen und schauen, ob das eine Lösung sein kann, die für alle zufriedenstellend ist. Das zweite Problem, was sowohl im Antrag der FDP als auch im Antrag von Rot-Rot-Grün thematisiert wird, ist die Feuerwehrrente. Hier ist gesagt worden, dass wir vielfach im Moment die Nachfrage haben, dass Menschen im Feuerwehrdienst sagen, dass man sich die Auszahlung doch lieber jetzt genehmigen möchte, weil man das verdient hat, weil man das eben auch machen kann, diese 15 Jahre zusammenzufassen. Und wenn man das in Einzelbeträgen bekommt, ist das für viele nicht unbedingt attraktiv. Jetzt läuft diese gesetzliche Regelung aus und es ist vorgeschlagen, das auch zu einer weiteren Möglichkeit zu machen, dass man das auch zukünftig beantragen kann. Das ist eine sehr sinnvolle Überlegung. Ich möchte noch mal kurz zurückblicken auf die Einführung der Feuerwehrrente, die auf Initiative der CDU im Jahr 2009 beschlossen worden ist. Die Einführung einer zusätzlichen Altersversorgung für die ehrenamtlichen Angehörigen der Einsatzabteilungen der freiwilligen Feuerwehren sollte die aufopferungsvolle Tätigkeit der Feuerwehrangehörigen angemessen würdigen und die Attraktivität des ehrenamtlichen Engagements steigern. Die gesetzliche Einführung einer zusätzlichen Altersversorgung für die Angehörigen der Einsatzabteilungen der freiwilligen Feuerwehren stellte damals bundesweit ein Novum dar und wurde einstimmig beschlossen. Ich denke, auch heute noch sind wir uns einig, dass es angesichts der Bedeutung eines flächendeckenden Brandschutzes auch weiterhin gilt, die Attraktivität dieses ehrenamtlichen Engagements in den freiwilligen Feuerwehren zu stärken und damit einen weiteren Beitrag zur Erhaltung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehren zu leisten. Natürlich sind wir uns auch im Klaren, dass wir hier nicht über Summen reden, die Menschen dazu bewegen, in den Feuerwehrdienst einzutreten, sondern es geht darum, dass wir wirklich das würdigen, dass diese Kameradinnen und Kameraden hier tagtäglich einsatzbereit sind und Leib und Leben aufs Spiel setzen. Wir möchten, dass wir hier eine Regelung finden, mit der wir es auch in Zukunft ermöglichen, dass Kameraden nicht sagen, sie möchten doch lieber jetzt schon in Feuerwehrrente gehen, sondern damit sie noch mal die Möglichkeit mit diesen 15 Jahren haben. Es ist noch ein Problem aufgetaucht, das wir gern im Zuge der Anhörung mit besprechen wollten. Und zwar ist mehrfach die Frage an uns herangetragen worden, was ist, wenn ein Feuerwehrmann verstirbt, bevor er diese Rente bekommen kann. Da ist die Frage, ob es da eine Art Anwartschaft für Hinterbliebene geben kann, dass man das quasi übertragen kann, um die erworbenen Verdienste der Kameradinnen und Kameraden auch den Hinterbliebenen zu übereignen. Eine Frage, die sozusagen noch in meinem Kopf entstanden ist, als ich Frau Vogtschmidt eben habe reden hören: Frau Vogtschmidt, Sie sagten, dass die große Überarbeitung des Thüringer Brandund Katastrophenschutzgesetzes noch mehrere Wochen bis Monate dauern wird. Das überrascht mich doch etwas, da der Innenminister und auch der Staatssekretär auf mehrfache Nachfrage immer gesagt haben, dass wir zum Jahresende damit rechnen dürfen. Ich hatte in einem ersten Impuls, als ich diesen Gesetzentwurf gesehen habe, gedacht, das wäre jetzt diese größere Überarbeitung des Gesetzes. Das ist natürlich nicht der Fall, wie wir sehen konnten. Ich bin jetzt doch aber etwas überrascht, dass Sie gesagt haben, dass das noch etwas länger dauert. Hier würde ich mich freuen, wenn es vonseiten der Landesregierung eine Information geben würde. Denn wir alle wissen, dass die Diskussion von solchen umfangreichen gesetzlichen Änderungen, die uns erwarten, nicht einfach mal en passant gemacht werden, sondern dass wir möchten, dass wir da auch vernünftig darüber reden. Dementsprechend braucht es Zeit und der Termin zum Ende der Legislatur, der ist gesetzt. Von daher würde ich darum bitten, dass wir hier nicht noch eine größere Verzögerung zu erwarten haben. In diesem Sinne bedanke ich mich recht herzlich. (Beifall CDU)

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