Dirk Bergner
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, der Gesetzentwurf enthält zwei verschiedene Themenkomplexe. Einerseits soll dauerhaft die Möglichkeit geschaffen werden, dass Beschlüsse des Personalrats auch mittels Umlaufverfahren, elektronischer Abstimmung oder Telefonund Videokonferenz erfolgen kann. Ich hatte mich bereits in der ersten Beratung dafür ausgesprochen und tue das ausdrücklich jetzt natürlich auch wieder. Die Coronapandemie hat doch gezeigt, dass man sich mit der Flexibilisierung von Abläufen das Leben oft erleichtern kann. Diese Änderung, meine Damen und Herren, ist auch in der Anhörung auf eine breite Zustimmung gestoßen. Der zweite Punkt ist die Allzuständigkeit der Personalvertretung. Auch da will ich meinen Standpunkt aus der ersten Beratung wiederholen. In der Anhörung gab es dazu kritische Stimmen, vor allem von der kommunalen Seite, die wir uns natürlich zu Herzen nehmen. Es wurde darauf hingewiesen, dass eine noch größere Rechtsunsicherheit geschaffen und das Verfahren dann zu kompliziert würde. Der Gemeinde- und Städtebund hat uns in der Anhörung auf verschiedene Widersprüche in dem Gesetz hingewiesen, daher können wir als Freie Demokraten in diesem Punkt nicht zustimmen. Als Alternative wurde in der Anhörung vorgeschlagen, dass man lieber umfassendere Mitbestimmungskataloge statt der Allzuständigkeit einführen sollte. Aber auch dann würde manchen die Mitbestimmung des Personalrats zu weit gehen und manch anderen wieder nicht weit genug. Wenn man sich jedoch umhört, erfährt man auch, dass die seit 2019 geltende Fassung, die noch kurz vor Ende der 6. Legislatur beschlossen wurde, zu Problemen führt. Erst gab es sich widersprechende Urteile, eine endgültige Klärung der Rechtslage durch das Bundesverwaltungsgericht steht noch aus. Die Gewerkschaften, meine Damen und Herren, bemängeln die bestehende Unklarheit und wünschen sich diese Änderung. Wir verstehen beide Seiten und daher wollen wir uns als Freie Demokraten bei diesem Punkt enthalten. Deswegen, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, beantrage ich für diesen Gesetzentwurf eine getrennte Abstimmung über die in Artikel 1 enthaltenen Änderungsvorschläge, also getrennt die Abstimmung der Punkte 1, 2 und 3. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
