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Karawanskij

02.11.2023 Sitzungen 7/120

Fragestunde

Ja, vielen Dank. Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kalich beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Gestatten Sie mir, bevor ich mit der Beantwortung der eigentlichen Frage beginne, einige Vorbemerkungen. Der eventuelle Bau einer Brücke über den Hohenwarte-Stausee im Bereich der am Ende des Zweiten Weltkriegs gesprengten Straßenbrücke, der sogenannten Linkenmühlenbrücke, ist seit Langem Thema in der Region und in ganz Thüringen. Zur Schaffung einer substanziellen Entscheidungsgrundlage bezüglich eines Neubaus einschließlich einer verbesserten straßenverkehrlichen Anbindung unterstützte der Freistaat Thüringen die örtlichen Kommunen mit einer anteiligen Förderung von Planungsleistungen auf Grundlage einer 2019 geschlossenen Absichtserklärung, also eines Letter of Intent. Gegenstand der Planungen, konkret der Leistungsphase I, also Grundlagenermittlung, und Leistungsphase II, Vorplanung, war eine Brücke über den Hohenwarte-Stausee für Fußgänger, Radfahrer und Pkw sowie Busse, Rettungs- und Dienstfahrzeuge. Also vereinfacht gesagt: Gegenstand der Planung war eine Straßenbrücke mit Einschränkung für den Lkw-Verkehr. Die Ergebnisse der im Auftrag der Landkreise erstellten und vom Freistaat finanzierten Vorplanungen sowohl für eine Straßenbrücke über den Hohewarte-Stausee als auch für die straßenverkehrlichen Anbindungen beidseits des Stausees lagen Ende 2021 vor. Es erfolgte auch ein intensiver Austausch der zuständigen Kommunen mit den Kolleginnen und Kollegen der Thüringer Straßenbauverwaltung, die die Kommunen mit ihren Fachkenntnissen unterstützten. Die Ergebnisse der Untersuchung zeigten technische Lösungsmöglichkeiten und damit verbundene Kosten auf. Im Sommer vergangenen Jahres fand ein Gespräch mit den Landräten und Bürgermeistern der involvierten Landkreise und Gemeinden, Mandatsträgerinnen und Vertretern der Thüringer Straßenbauverwaltung statt. Angesichts der mit dem Bau der Brücke und der Verbesserung der Zuwegung verbundenen Kosten verständigte man sich zuletzt darauf, alternativ eine Verbesserung der vorhandenen Fährverbindung anzugehen. Bei der nunmehr in Rede stehenden Brücke dürfte es sich nach den gegenwärtigen, der Landesregierung nur sehr begrenzt vorliegenden Informationen um eine Brücke für Fußgänger und Radfahrer mit touristischem Charakter handeln. Die Rahmenbedingungen, die seinerzeit durch die zuständigen Kommunen für die genannten Planungen festgelegt wurden, wurden nunmehr offenbar neu definiert. Vor diesem Hintergrund komme ich nun zur Beantwortung der Einzelfragen. Zu Frage 1: Ich muss darauf hinweisen, dass der Bundeshaushalt 2024 bisher noch nicht beschlossen ist. Die Landesregierung hat lediglich Kenntnis von einem Änderungsantrag zum Bundeshaushalt 2024, in dem die in der Vorbemerkung der Mündlichen Anfrage genannten Mittel und Zeiträume für die – Zitat – „Wiedererrichtung der Brücke an der Linkenmühle über den Stausee Hohenwarte als Fußgänger- und Radverkehrsbrücke“ angegeben sind. Sofern diese Mittel schlussendlich auch noch in den vom Bundestag zu beschließenden Bundeshaushalt eingestellt werden, ergibt sich die nachfolgende Frage des Abrufs dieser Mittel. Nach Kenntnisstand der Landesregierung sind die in Rede stehenden Mittel des Bundes der Förderung von Modellvorhaben des Radverkehrs zuzuordnen. Eine Förderung beinhaltet stets auch ein Verfahren und entsprechende Regelungen zur Beantragung der Mittel. Inwieweit hier die zuständigen Kommunen bereits erforderliche Schritte zur Beantragung solcher Fördermittel eingeleitet haben, entzieht sich gegenwärtig noch unserer Kenntnis. Eine Zusicherung der Beteiligung an den in Rede stehenden Kosten kann seitens der Landesregierung gegenwärtig nicht erfolgen, wenngleich hier schlussendlich grundsätzlich ohnehin der Haushaltsgesetzgeber zuständig wäre. Vor dem Hintergrund des begrenzten aktuellen Kenntnisstands, dass es sich bei der nunmehr angedachten Brücke offenbar um eine Fuß-/Radwegbrücke mit touristischem Charakter handelt, ist die Frage der Möglichkeiten der Förderung grundsätzlich neu zu diskutieren. Umfassende Informationen zum geänderten Sachstand sind hierzu zwingend erforderlich. Im Vergleich zum intensiven und zielführenden fachlichen Austausch zwischen Kommunen, Planenden und der Thüringer Straßenbauverwaltung in der in meinen Vorbemerkungen erwähnten Phase der Erarbeitung der Vorplanung erschwert der Landesregierung der aktuell stark begrenzte Kenntnisstand die substanzielle und fachbezogene Auseinandersetzung mit der dynamischen Entwicklung regionaler Auffassungen zum Zweck eines Brückenbauwerks an der Örtlichkeit. Wir streben daher den Austausch mit den involvierten Landkreisen an, um auf die aufkommenden und auch aufgrund der breiten Öffentlichkeitsdarstellung verständlichen Fragen der Bürgerinnen und Bürger und der Mandatsträgerinnen zielführend und fachbezogen reagieren zu können. Zu Frage 2: Der Träger der Straßenbaulast ergibt sich aus der Einstufung der der Straße zugrunde liegenden Verkehrsbedeutung. Beidseitig des Hohenwarte-Stausees im in Rede stehenden Bereich verläuft jeweils eine Gemeindestraße. Die jeweilige Gemeinde ist entsprechend Träger der Straßenbaulast. Sofern infolge einer Änderung der Verkehrsbedeutung eine Umstufung der Straßen zu Kreisstraßen geboten wäre, wären die entsprechenden Landkreise Träger der Straßenbaulast. Nun zu Frage 3: Da es sich nach aktuellem Kenntnisstand bei der angedachten Brücke um eine Geh-/Radwegbrücke handelt, kann der überführende Verkehrsweg nur als „sonstige öffentliche Straße“ im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 4 Thüringer Straßengesetz eingestuft werden. Nur im Zuge einer solchen sonstigen öffentlichen Straße ist eine Beschränkung des Verkehrs auf Fußgänger und auf Radfahrer im Rahmen der Widmung des Verkehrswegs möglich. Der Träger der Straßenbaulast für eine sonstige öffentliche Straße wird in der Widmungsverfügung bestimmt. Praktisch dürfte hierzu eine Verständigung zwischen den angrenzenden Landkreisen und Gemeinden erforderlich sein, da das Bauwerk sowohl über Gemeinde- als auch über Kreisgrenzen hinweg verlaufen wird. Vielen Dank.

Protokoll ↗