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Georg Maier

02.11.2023 Sitzungen 7/120

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, nach den Anhörungen und dem positiven Abschluss der Beratungen im Innen- und Kommunalausschuss liegt Ihnen der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes nunmehr zur zweiten Beratung vor. Mit den vorgeschlagenen Änderungen werden zwei Bereiche einer Lösung zugeführt: Zum einen geht es um die Frage der Allzuständigkeit. In diesem Punkt sollen die derzeit bestehenden Unsicherheiten durch die Aufnahme einer Unberührtheitsklausel in den §§ 2 und 69 des Thüringer Personalvertretungsgesetzes ausgeräumt werden. Zum anderen soll es aufgrund einer bisherigen Befristung nicht nur bis zum Ende dieses Jahres, sondern zukünftig dauerhaft ermöglicht werden, Beschlüsse in elektronischer Form zu fassen. Die in § 37 Abs. 5 des Thüringer Personalvertretungsgesetzes enthaltene Regelung hat sich bewährt, sodass nichts dagegenspricht, die Bestimmung zu entfristen. Die vom Innen- und Kommunalausschuss durchgeführten Abstimmungen mit den Spitzenorganisationen, Gewerkschaften und Berufsverbänden, den kommunalen Spitzenverbänden sowie den Personalvertretungen haben deutlich gemacht, dass ein großes Interesse an einer Lösung der Fragen besteht. Mehrheitlich enthielten die Rückmeldungen ein positives Feedback, sodass ich davon ausgehe, dass der Gesetzentwurf auch bei Ihnen die notwendige Unterstützung findet. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SPD)

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