Madeleine Henfling
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, der Abgeordnete Bilay hat ja schon ausgeführt, womit wir uns beschäftigt haben. Aus meiner Sicht ist das eine wichtige und auch wegweisende Initiative, die wir heute hoffentlich endgültig auf den Weg bringen. Es geht um die Frage der Modernisierung und Klärung des Personalvertretungsgesetzes, was wir im Ausschuss durchaus konstruktiv erörtert haben. Die Notwendigkeit der Änderung dieses Gesetzes ist aus meiner Sicht evident. Lücken und Unklarheiten im derzeitigen Gesetzestext haben Anlass gegeben, die hier vorliegende Klarstellung vorzunehmen. Es ist nicht nur eine Frage der Rechtssicherheit, sondern auch des effizienten und fairen Funktionierens unserer Verwaltung. Im vorliegenden Gesetzentwurf wird eine Klarstellung vorgenommen, die sogenannte Allzuständigkeit. Der Geltungsbereich der vollen oder eingeschränkten Mitbestimmung der Personalräte wird hier präzisiert und die Zuständigkeit der Personalräte wird geklärt, die sich auf Arbeitsbedingungen und Arbeitnehmerrechte auswirken. Das ist aus unserer Sicht auch unerlässlich für eine Stabilität des öffentlichen Dienstes. Ebenso relevant ist die Implementierung digitaler Sitzungen und elektronischer Abstimmungen als dauerhafte Option. Die Pandemie hat uns die Notwendigkeit effizienter und flexibler Arbeitsprozesse vor Augen geführt. Dieser Gesetzentwurf greift diese Entwicklung jetzt proaktiv auf. Wir möchten die bewährten Regelungen zur Beschlussfassung per Umlaufverfahren, elektronischer Abstimmung oder Telefon- oder Videokonferenz, die während der Coronapandemie befristet eingeführt wurden, entfristen. Die Kernforderung der Gewerkschaften und der Personalräte, die wir damals umgesetzt haben, war die Einführung der Mitbestimmung in allen personellen, sozialen, organisatorischen und innerdienstlichen Maßnahmen der Dienststellen. Das möchten wir hier weiterhin auch erhalten. Dieser Gesetzentwurf schafft aus unserer Sicht die notwendige Klarheit, fördert die Effizienz und setzt auf zeitgemäße Arbeitsmethoden im öffentlichen Dienst. Damit ist noch nicht allumfassend alles bearbeitet, was man im Personalvertretungsgesetz sicherlich auch noch deutlich moderner gestalten könnte, aber es sind zwei wichtige Punkte. Ich appelliere an alle demokratischen Fraktionen im Hause, diesen Gesetzentwurf heute hier anzunehmen, um auch dem, was sich die Personalräte und die Gewerkschaften deutlich wünschen, nachzukommen und den öffentlichen Dienst zu stärken und leistungsfähiger zu machen, denn das ist das, was wir damit bezwecken. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
