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Karawanskij

02.11.2023 Sitzungen 7/120

Fragestunde

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Frau Wahl, die Mündliche Anfrage beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Wie bereits im Rahmen der Kleinen Anfragen 7/5088 und 7/5089 mitgeteilt, befinden sich die DB Netz AG und der Freistaat Thüringen hierzu in laufenden, vertrauensvoll geführten Verhandlungen. Derzeit werden verschiedene Szenarien geprüft und bewertet, um zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Dazu erfolgt zwischen der DB Netz AG und dem Freistaat Thüringen ein intensiver Austausch zu den verschiedenen Sichtweisen. Dieser Abwägungsprozess befindet sich kurz vor dem Abschluss. Unabhängig hiervon ist nach Aussage der DB Netz AG die Inbetriebnahme Ende 2028 sichergestellt. Zu Frage 2: Im Verlauf des Projetfortschritts hat die Deutsche Bahn in Abstimmung mit dem Freistaat Thüringen Projektabschnitte neu zugeschnitten. Hierzu möchte ich auf die Antworten der Landesregierung auf die Kleinen Anfragen 7/5088 und 7/5089 verweisen. Darüber hinaus wurde die zukünftige technische Ausstattung der Strecke Erfurt–Nordhausen angepasst. Hierzu gehören zum Beispiel elektronische Stellwerke, die Anpassung der Leit- und Sicherungstechnik sowie die Modernisierung der Verkehrsstationen. Zu Frage 3: Derzeit befindet sich der Ausbau der Strecke Erfurt–Nordhausen noch in der Planungsphase. Die Zielfahrzeit kann erst nach Abschluss der Planung durch den Infrastrukturbetreiber sowie finaler Festlegungen der infrastrukturellen Rahmenbedingungen benannt werden. Das vertraglich vereinbarte Planungsziel, die umlaufoptimierte Bedienung der Strecke und der Anschlüsse, wird nach aktuellem Abstimmungsstand weiterhin erreicht. Zu Frage 4: Der gültige Realisierungs- und Finanzierungsvertrag sieht neben den Mitteln der Anlage 8.7 der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III der Bundesrepublik Deutschland mit der Deutschen Bahn weitere Finanzierungsbestandteile in Höhe von ca. 41 Millionen Euro für Instandhaltung und Ersatzinvestitionen über die Anlagen 8a.1 und 8.3 der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III sowie Eigenmittel der Eisenbahninfrastrukturunternehmen in Höhe von ca. 3,9 Millionen Euro vor. Vielen Dank.

Protokoll ↗