Maik Kowalleck
b) Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2020
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, seit vielen Jahren nutze ich die Möglichkeit und besuche die Pressekonferenzen des Rechnungshofs zur Vorstellung des jeweiligen Jahresberichts vor Ort in Rudolstadt. Zahlreiche dort angesprochene Themen beschäftigen uns über viele Jahre. Dabei erhalten wir als Abgeordnete wichtige Hinweise für unsere Arbeit. Der Präsidentin des Landesrechnungshofs, Frau Butzke, und ihrem Team gilt an dieser Stelle ein herzlicher Dank für ihre Arbeit und die Unterstützung unseres Landesparlaments.
(Beifall CDU, AfD)
Mit dem Jahresbericht 2022 berichtet der Thüringer Rechnungshof zur Haushaltsrechnung 2020 und legt seine Prüfungsergebnisse zur Haushalts- und Wirtschaftsführung dem Landtag und der Landesregierung vor. Die CDU-Fraktion hat sich wie in den Vorjahren intensiv mit der Haushaltsrechnung und dem Jahresbericht des Thüringer Rechnungshofs sowie der Stellungnahme der Landesregierung beschäftigt. Für uns als Mitglieder der CDU-Fraktion ist es immer wieder wichtig, Hinweise und Informationen für unsere Arbeit zu bekommen, dabei sind die Mitarbeiter des Landesrechnungshofs natürlich wichtige Ansprechpartner. Mit einer Vorlage hat die CDU-Fraktion eine entsprechende Beschlussempfehlung in den Haushalts- und Finanzausschuss eingebracht. Unsere Anregungen, dem Landtag Bericht zu erstatten, wurden in der vorliegenden Beschlussempfehlung des Ausschusses auch berücksichtigt. Als Beispiel nenne ich an dieser Stelle die Aufforderung an die Landesregierung, eine umfassende und ehrliche Aufgabenkritik und eine entsprechende Vorlage bis Mitte 2024 im Rahmen des Personalentwicklungskonzepts vorzulegen. Die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses liegt Ihnen allen vor. Der Vorsitzende hat an dieser Stelle auch noch mal berichtet. Ebenso sehen Sie, dass wir einen Änderungsantrag zu dieser Beschlussempfehlung für unsere heutige Beratung vorgelegt haben. Das hat ja in der Debatte auch schon eine Rolle gespielt. Die eben angesprochenen Hinweise und Aufträge an die Landesregierung werden dadurch ausdrücklich nicht tangiert. Diese sollen unverändert und vollumfänglich bestehen bleiben. Uns geht es um Punkt 1 der Beschlussempfehlung, die Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2020. Ihnen ist es sicher nicht entgangen, dass sich im Nachgang zu unserer am 26. Mai 2023 stattgefundenen Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses, in der die Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/8104 beschlossen wurde, neue und weitere Erkenntnisse hinsichtlich des Umfangs und des Ausmaßes der Postenaffäre der Landesregierung ergeben haben.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Was
denn?) Hintergrund sind die Prüfungen des Thüringer Rechnungshofs zur Stellenbesetzungspraxis in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei. Diese Stellenbesetzungspraxis hat der Thüringer Rechnungshof im Zeitraum von 2014 bis 2020 querschnittsmäßig geprüft.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Da-
vor hat er auch schon geprüft!) Somit betreffen diese Erkenntnisse nun einmal auch das Haushaltsjahr 2020, für das die Landesregierung heute hier entlastet werden will. Der Rechnungshof prüfte die Entwicklung der Personalausstattung in den Leistungsbereichen und ging der Frage nach, ob bei den Personalmaßnahmen den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit hinreichend Rechnung getragen wurde. Dabei wurde neben der Stellenentwicklung in den Leitungsbereichen unter anderem geprüft, ob der Grundsatz der Bestenauslese nach Artikel 33 Abs. 2 des Grundgesetzes beachtet wurde, Stellenausschreibungen durchgeführt wurden, Anforderungsprofile und Tätigkeitsdarstellungen vorhanden waren, eine tarifgerechte Eingruppierung und Stufenzuordnung sowie eine ordnungsgemäße Dokumentation der Personalvorgänge erfolgten. Am 13. März 2023 hat der Thüringer Rechnungshof über das Ergebnis seiner Prüfung einen Sonderbericht an den Thüringer Landtag und die Thüringer Landesregierung veröffentlicht. Er kritisiert in dem geprüften Stellenbesetzungsverfahren insbesondere die festgestellten Verstöße gegen den Leistungsgrundsatz unseres Grundgesetzes. Nach Auffassung des Rechnungshofs waren die festgestellten Verstöße systematisch und schwerwiegend. Zudem handelt es sich nicht nur um Einzelfälle. Wegen der Vorwürfe gegen die Landesregierung hat der Landtag einen Untersuchungsausschuss eingesetzt; dieser hat am 7. Juli 2023 seine Arbeit aufgenommen. Das kennen Sie ja alles von unseren vorherigen Debatten. Von meiner Fraktion und der Parlamentarischen Gruppe der FDP wurde zuvor ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das die Frage beleuchtet, ob und inwieweit Verantwortliche der Thüringer Landesregierung bei der Stellenbesetzung in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden gegen Vorschriften des Dienst-, Beamten- und Haushaltsrechts verstoßen und dadurch den objektiven Straftatbestand der Untreue nach § 266 Strafgesetzbuch verwirklicht haben könnten. Dieses Gutachten wurde am 9. August 2023 öffentlich vorgestellt. In dem Gutachten wurden exemplarisch sechs Fälle untersucht. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Einstellungspraxis der Regierung in den näher untersuchten sechs Fällen gegen Vorschriften des Dienst-, Beamten- und Haushaltsrechts verstoße und den Anfangsverdacht einer strafbaren Untreue gemäß § 266 Strafgesetzbuch begründe. Auch in den zwei näher untersuchten Fällen der Einstellung von Staatssekretären führen die Verstöße gegen öffentlich-rechtliche Normen zu der Annahme strafrechtlich gravierender Pflichtverletzungen und entstandener Vermögensschäden. Gleiches gilt für vier näher untersuchte Fälle zur Stellenbesetzungspraxis von Mitarbeitern in den Leitungsbereichen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit Blick auf die Feststellung des Thüringer Rechnungshofs und die seit dem 9. August 2023 hierzu vorliegenden weiteren Erkenntnisse und Einschätzungen der gutachterlichen Bewertung kann hier und heute die Landesregierung für das Haushaltsjahr 2020 nicht entlastet werden. Der Antrag auf Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss liegt Ihnen vor und wir stimmen diesem auch zu, um hier weiter zu beraten. Danke schön.
(Beifall CDU)
