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Thomas L. Kemmerich

FDP 02.11.2023 Sitzungen 7/120

b) Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2020

Dann reden wir weiter über den Haushalt, wenn Sie sich nicht trauen, sich mit mir auseinanderzusetzen, Herr Ministerpräsident, der mir nachgefolgt ist, aber danke schön. Also, es geht um die Gestaltung des Haushalts. Der Haushaltsentwurf, den wir damals diskutiert haben, der letztlich auch beschlossen worden ist, und die Fortsetzung dieser Methodik führen ja laufend dazu, dass wir eine Unterdeckung feststellen und die aus Rücklagen tilgen. Der Gipfel der Veranstaltung wird mit dem Haushaltsentwurf des Jahres 2023 erreicht, wo wir die Rücklagen komplett auflösen, mehr oder minder dann in das Jahr 2025 ohne Rücklagen zu gehen haben und das Defizit in der Mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2025 bis 2027 sage und schreibe 4 Milliarden Euro ausmacht. 4.000 Millionen Euro! Das ist die Hinterlassenschaft von Rot-Rot-Grün dann für die zukünftigen Regierungen, wo wir hoffen, dass Sie dann keine Verantwortung mehr tragen. Was hat der Landesrechnungshof, deren Kritik wir ausdrücklich teilen, in eine Überschrift geschrieben? „Laufende Einnahmen begrenzen laufende Ausgaben.“ Mehr geht nicht! Diesen ganz einfachen Satz sollten sich Haushälter wirklich auch zu Herzen nehmen, weil damit trägt man Verantwortung für die nächsten Generationen. Und wenn Sie uns immer vorwerfen, wir würden hier rumsparen und Leuten etwas wegnehmen: Sparen fängt in dem Moment an, wo ich weniger ausgebe, als ich zur Verfügung habe, und nicht, wo ich mich an Rücklagen oder sogar mit Schulden an der Zukunft des Landes einfach bediene. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: TOP 14 kommt ja noch!) Was der Landesrechnungshof insbesondere kritisiert hat bei der Feststellung, ist die fehlende Haushaltsklarheit und -wahrheit, und zwar in dem Punkt, dass permanent bei Ihrer Haushaltsplanung Haushaltsreste entstehen, die wir dann in die Rücklage übertragen und in die nächsten Jahre mitschleppen. Sie packen die Haushalte in jedem Entwurf, die wir in den letzten Jahren diskutiert haben, so voll, weil Sie es wahrscheinlich nicht schaffen, Kompromisse in vernünftiger Form zu erzielen, dass man tatsächlich auch ein Haushaltsvolumen in die Planung bringt, in die Abstimmung bringt und letztlich auch in den Vollzug bringt, das der Realität möglichst nahekommt. Ich will ja nicht verhehlen, dass man das sicherlich nicht auf den Cent und den Euro hinbekommt, aber dass man das auf eine dreistellige Millionenzahl nicht hinbekommt, das ist nicht hinnehmbar, und das zieht sich wie ein roter Faden leider – oder ein rot-rot-grüner Faden – durch sämtliche Haushalte dieser Legislatur. (Beifall Gruppe der FDP) Dann kamen noch zwei Kritikpunkte, die der Landesrechnungshof auch geübt hat. Das war die Neugestaltung des Internetauftritts der Landesregierung. Da gab es keine Ressortabstimmung. Das passt so in das Schwarzbuch der Steuerzahler hinein. Hier wird eben auch nicht sorgsam mit den Mitteln der Steuerzahler umgegangen. Dasselbe war bei der Reorganisation des Maßregelvollzugs zu betrachten. Auch hier wurde keine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt. Das sind gravierende Mängel in der Entscheidungsfindung und zeigt auf, dass die Landesregierung es hier nicht so genau nimmt. Natürlich muss man auch hier wieder nennen: Sie nimmt es eben auch nicht so genau bei der Auswahl ihres Personals, ihres Spitzenpersonals, seien es Staatssekretäre oder andere Spitzenbeamte, die Teil der Landesregierung sind. Hier läuft ja der Untersuchungsausschuss, hier läuft ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft, um tatsächlich die Verantwortlichkeit hier aufzuzeigen. Und die öffentlichen Anhörungen, die wir bis jetzt im Untersuchungsausschuss zu diesem Thema hatten, haben samt und sonders eins belegt: Entgegen zu vielen wortreichen und langatmigen Antworten der Landesregierung, insbesondere von Minister Hoff, bleibt eins bestehen: Die Bestenauslese ist durch nichts zu ersetzen. Kein Vertrauenstatbestand, keine nicht vorzunehmende Ausschreibung. Bestenauslese ist nach Artikel 33 Abs. 2 des Grundgesetzes das Gebot und nicht nur das obere Gebot, sondern ein Gebot, was nicht zu brechen ist. Das werden wir in weiterer Diskussion sicherlich auch ausweiten. Zu der Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses: Wir werden einer Entlastung nicht zustimmen. Wir werden aber zustimmen, das zur weiteren Beratung in den Haushaltsausschuss zurückzuüberweisen, und freuen uns da über die Beratung, über die Punkte bis jetzt, deren Beratung oder deren Lösung bis jetzt nicht entsprechend konsequent vorgenommen worden ist. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, Gruppe der FDP)

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