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Henry Worm

02.11.2023 Sitzungen 7/120

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes

So, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir beenden die Mittagspause und fahren fort in der Tagesordnung bzw. ich rufe noch einmal den Tagesordnungspunkt 5 auf. Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, - Drucksache 7/8057 dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 7/8687 ZWEITE BERATUNG Da ist uns ein kleines Versäumnis unterlaufen. Das heißt, wir müssen dadurch, dass wir die Punkte alle einzeln abgestimmt haben, auch den Artikel 2 noch separat abstimmen. Das heißt, das ist jetzt nicht weltbewegend, aber der Artikel 2 sagt, dass dieses Gesetz nach seiner Verkündung in Kraft tritt. Darüber müssen wir jetzt abstimmen und deswegen rufe ich jetzt noch mal auf zur Abstimmung des Artikels 2 des Vierten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes. Wer dafür ist, den bitte ich um sein Handzeichen. Das sind alle Fraktionen und die Gruppe der FDP. Vielen Dank. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt. Wir fahren fort mit dem Aufruf der TagesordnungsWahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8956 Gemäß § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung schlagen diejenigen Fraktionen, die nicht die Präsidentin bzw. den Präsidenten des Landtags stellen, jeweils ein Mitglied des Landtags für die Wahl als Vizepräsidentin bzw. Vizepräsidenten des Landtags vor. Wahlvorschlagsberechtigt ist insoweit die Fraktion der AfD. Die Wahl wird ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/8956 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Thomas Gröger. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8957 Hier ist gemäß § 5 Abs. 1 des Untersuchungsausschussgesetzes eine stellvertretende Vorsitzende bzw. ein stellvertretender Vorsitzender des Untersuchungsausschusses zu wählen. Die bzw. der Vorsitzende und die Stellvertreterin bzw. der Stellvertreter müssen nach Absatz 2 der Vorschrift verschiedenen Fraktionen angehören, unter denen sich eine regierungstragende und eine oppositionelle Fraktion befinden soll. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/8957 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Dr. Jens Dietrich. Wird hier die Aussprache gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/8942 Gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes besteht die Parlamentarische Kontrollkommission aus fünf Mitgliedern, die vom Landtag aus seiner Mitte mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags gewählt werden. Gewählt ist danach, wer mindestens 60 Stimmen erhält. Die parlamentarische Opposition muss im Verhältnis ihrer Stärke zu den regierungstragenden Fraktionen und parlamentarischen Gruppen in der Parlamentarischen Kontrollkommission vertreten sein. Nachdem bislang nur eine Vertreterin aus dem Bereich der regierungstragenden Fraktionen gewählt wurde, ist eine weitere Vertreterin bzw. ein weiterer Vertreter aus diesem Bereich zu wählen. Der Wahlvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen liegt Ihnen in der Drucksache 7/8942 vor. Vorgeschlagen ist Frau Abgeordnete Madeleine Henfling. Wird hier die Aussprache gewünscht? Auch das kann ich nicht erkennen. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8958 Der Landtag hat bislang zwei der insgesamt drei Mitglieder der G10-Kommission gewählt. Das Wahlvorschlagsrecht für das verbleibende Mitglied liegt bei der Fraktion der AfD. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/8958 vor. Vorgeschlagen ist für eine zweite Wahlwiederholung Frau Abgeordnete Corinna Herold. Die Vorberatung des Wahlvorschlags in einem Gremium außerhalb des Plenums zur Ermöglichung einer zweiten Wahlwiederholung hat in der 85. Sitzung des Ältestenrats am 1. November 2022 stattgefunden. Wird hier die Aussprache gewünscht? Das ist auch nicht der Fall. Wahlvorschläge der Fraktion der AfD - Drucksachen 7/8961/8962 Der Landtag hat in seiner 9. Sitzung am 5. März 2020 den ehemaligen Abgeordneten Robert Sesselmann als Mitglied des Richterwahlausschusses gewählt. Aufgrund von § 56 Abs. 1 Variante 1 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes ist er nach seinem Verzicht auf das Abgeordnetenmandat mit Wirkung vom 7. Juli 2023 aus dem Richterwahlausschuss ausgeschieden. Ebenfalls in seiner 9. Sitzung am 5. März 2020 hat der Landtag Herrn Abgeordneten Torben Braga als Vertreter für das Mitglied des Richterwahlausschusses, Herrn Abgeordneten Stefan Möller, gewählt. Mit Schreiben vom 8. August 2023 hat Herr Abgeordneter Braga schriftlich gegenüber der für Justiz zuständigen Ministerin auf seine stellvertretende Mitgliedschaft verzichtet, sodass Herr Abgeordneter Braga gemäß § 56 Abs. 1 Variante 2 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes aus dem Richterwahlausschuss ausgeschieden ist. Gemäß § 57 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes ist der Landtag verpflichtet, unverzüglich eine Ersatzwahl vorzunehmen, die aufgrund neuer Vorschläge aus der Mitte des Landtags erfolgt. Gemäß § 52 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes werden die dem Landtag angehörenden Mitglieder des Richterwahlausschusses und deren Vertreterinnen bzw. Vertreter vom Landtag jeweils mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Die Wahlvorschläge der Fraktion der AfD liegen Ihnen in den Drucksachen 7/8961 und 7/8962 vor. Vorgeschlagen sind als Mitglied Herr Abgeordneter Ringo Mühlmann und als Vertreter eines Mitglieds des Richterwahlausschusses Herr Abgeordneter Torben Braga. Wird hier die Aussprache gewünscht? Das ist auch nicht der Fall. Wahlvorschläge der Fraktion der AfD - Drucksachen 7/8963/8964 Folgender Hinweis: Der Landtag hat in seiner 9. Sitzung am 5. März 2020 den ehemaligen Abgeordneten Robert Sesselmann als Mitglied des Staatsanwaltswahlausschusses gewählt. Aufgrund von § 65 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 56 Abs. 1 Variante 1 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes ist er nach seinem Verzicht auf das Abgeordnetenmandat mit Wirkung vom 7. Juli 2023 aus dem Staatsanwaltswahlausschuss ausgeschieden. Ebenfalls in seiner 9. Sitzung am 5. März 2020 hat der Landtag Herrn Abgeordneten Torben Braga als Vertreter für das Mitglied des Staatsanwaltswahlausschusses, Herrn Abgeordneten Stefan Möller, gewählt. Mit Schreiben vom 8. August 2023 hat Herr Abgeordneter Braga schriftlich gegenüber der für Justiz zuständigen Ministerin auf seine stellvertretende Mitgliedschaft verzichtet, sodass Herr Abgeordneter Braga gemäß § 65 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 56 Abs. 1 Variante 2 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes aus dem Staatsanwaltswahlausschuss ausgeschieden ist. Gemäß § 65 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 57 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes ist der Landtag verpflichtet, unverzüglich eine Ersatzwahl vorzunehmen, die aufgrund neuer Vorschläge aus der Mitte des Landtags erfolgt. Gemäß § 65 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 52 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes werden die dem Landtag angehörenden Mitglieder des Staatsanwaltswahlausschusses und deren Vertreterinnen bzw. Vertreter vom Landtag jeweils mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Die Wahlvorschläge der Fraktion der AfD liegen Ihnen in den Drucksachen 7/8963 und 7/8964 vor. Vorgeschlagen sind als Mitglied Herr Abgeordneter Ringo Mühlmann und als Vertreter für ein Mitglied des Staatsanwaltswahlausschusses Herr Abgeordneter Torben Braga. Wird hier die Aussprache gewünscht? Auch das ist nicht der Fall. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8959 Gemäß den genannten Rechtsvorschriften entsendet jede Fraktion und Parlamentarische Gruppe ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied in den Landessportbeirat, welche vom Landtag gewählt werden. Die Fraktion der AfD ist derzeit noch nicht im Landessportbeirat vertreten. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/8959 vor. Vorgeschlagen ist als Mitglied Herr Abgeordneter Olaf Kießling und als stellvertretendes Mitglied Herr Abgeordneter Torben Braga. Aussprache wird auch hier nicht gewünscht. Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/8900 Gemäß § 8 Abs. 1 und 2 des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes gehören dem Landesjugendhilfeausschuss 25 stimmberechtigte Mitglieder an, von denen 6 Mitglieder und deren Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter vom Landtag gewählt werden. Sie sollen in der Jugendhilfe erfahrene Personen sein. Die heutige Wahl eines Mitglieds ist notwendig, weil der Abgeordnete Andreas Bühl, der in der 3. Sitzung des Landtags am 12. Dezember 2019 als Mitglied gewählt wurde, seinen Rücktritt zum 31. Oktober 2023 erklärt hat. Der Wahlvorschlag der Fraktion der CDU liegt Ihnen in der Drucksache 7/8900 vor. Vorgeschlagen ist Herr Thomas Eifert. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Aussprache ist nicht gewünscht. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8960 Gemäß § 10 Nr. 2 Buchstabe d) der Stiftungssatzung gehören dem Kuratorium, welches aus insgesamt 13 Mitgliedern besteht, unter anderem drei Vertreterinnen bzw. Vertreter der Fraktionen an. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/8960 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Torsten Czuppon. Wird hier die Aussprache gewünscht? Auch nicht. Wahlvorschlag der Fraktion der SPD - Drucksache 7/8976 Der Landtag der 6. Wahlperiode hat in seiner 151. Sitzung am 14. Juni 2019 Herrn Stefan Werner als eines von insgesamt 5 Mitgliedern des beratenden Gremiums nach § 5c des Thüringer Ministergesetzes gewählt. Stefan Werner ist am 5. August 2023 verstorben und damit aus dem beratenden Gremium ausgeschieden. Der Landtag trauert um Stefan Werner und ist mit den Gedanken bei seiner Familie und ihm nahestehenden Personen. Vor diesem Hintergrund hat der Landtag die Aufgabe, ein neues Mitglied des beratenden Gremiums zu wählen. § 5c Abs. 1 des Thüringer Ministergesetzes bestimmt, dass die Mitglieder des beratenden Gremiums vom Landtag für die Dauer von fünf Jahren gewählt werden und keine Mitglieder oder Beschäftigten des Landtags, der Landesregierung oder von Ministerien sein dürfen. Sie sollen sich durch besondere Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich der beruflichen Ethik, der Rechtswissenschaften oder des zivilgesellschaftlichen Engagements auszeichnen. Die Mitglieder werden auf Vorschlag der Fraktionen gewählt. Eine einmalige Wiederwahl ist zulässig, die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig. In der Sitzung des Ältestenrats am 24. Oktober 2023 sind die Fraktionen und die Parlamentarische Gruppe in Auslegung des § 5c des Thüringer Ministergesetzes übereingekommen, die Amtszeit des heute zu wählenden Mitglieds auf die Dauer der Amtszeit der weiteren vier Mitglieder des beratenden Gremiums zu begrenzen. Weiterhin bestand die Übereinkunft, dass die in der 6. Wahlperiode vorschlagsberechtigten Fraktionen auch für diese Wahl das Vorschlagsrecht ausüben können sollen. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der SPD liegt Ihnen in der Drucksache 7/8976 vor. Vorgeschlagen ist Frau Katja Glybowskaja. Frau Glybowskaja ist Geschäftsführerin des AWO Landesverbands Thüringen und Geschäftsführerin der AWO AJS gGmbH. Wird die Aussprache gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Damit kommen wir jetzt zu den Wahlen. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf zwölf Stimmzettel. Mit Ausnahme der Wahl zu Tagesordnungspunkt 38 haben Sie pro Wahlvorschlag eine Stimme. Sie können also jeweils einmal mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Mehr als ein Kreuz oder eine nicht eindeutige Stimmabgabe führen zur Ungültigkeit des jeweiligen Stimmzettels. Bei der Wahl zu Tagesordnungspunkt 38 haben Sie pro Wahlbewerber eine Stimme. Sie können also pro Wahlbewerber einmal mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Mehr als ein Kreuz pro Wahlbewerber oder uneindeutige Stimmabgabe führen zur Ungültigkeit des jeweiligen Stimmzettels. Ich erinnere noch einmal an die Wahlquoren für die Wahlen: Zu den Tagesordnungspunkten 30 und 33 sowie 38 bis 41 wird jeweils eine einfache Mehrheit benötigt, also mehr Jastimmen als Neinstimmen. Für die Wahl zu Tagesordnungspunkt 34 wird eine qualifizierte Zweidrittelmehrheit benötigt, also mindestens 60 Stimmen. Für die Wahl zu Tagesordnungspunkt 35 wird eine absolute Mehrheit benötigt, also mindestens 46 Stimmen. Für die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 36 und 37 wird jeweils eine Zweidrittelmehrheit benötigt, also doppelt so viele Jastimmen im Verhältnis zur Anzahl der Neinstimmen. Für die Wahlhilfe sind Frau Abgeordnete Güngör, Herr Abgeordneter Gottweiss und Herr Abgeordneter Liebscher eingesetzt. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden mit der Schriftführung beauftragten Abgeordneten, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

Alle Reden von Henry Worm Protokoll ↗