Olaf Kießling
Fragestunde
Vielen Dank, Herr Präsident. Am Strick hängende Puppe an einer Bahnunterführung der alten Bundesstraße 4 in Arnstadt Laut einem Bericht unter anderem von „inSüdthüringen“ hat eine an einer Bahnunterführung in Arnstadt hängende Puppe mit der Aufschrift „Hier könnte ein Nazi hängen“ zu einem Einsatz der Landespolizei und der Bundespolizei geführt. Das Büro- und Wohnhaus eines Landtagsabgeordneten der AfD befindet sich wenige Meter von der Bahnunterführung entfernt. An ebenjener Bahnunterführung in Arnstadt hing zur letzten Landtagswahl ein Banner, welches den damaligen AfD-Kandidaten verunglimpfte. Weiterhin sind im näheren Umfeld zuvor Wände mit AfD-feindlichen Graffitis besprüht worden. Die Summe der Indizien und der Zeitablauf deuten nicht auf eine zufällig gewählte Örtlichkeit und Aktion hin. Im Internet sind entsprechende Hinweise zu finden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie stellte sich das polizeiliche Einsatzgeschehen im Kontext der „erhängten“ Puppe laut Polizeibericht detailliert aktuell dar
(Heiterkeit DIE LINKE)
– bitte angeben, welche Ermittlungsverfahren wegen welcher Delikte von Amts wegen eingeleitet wurden –? – Frau König-Preuss lacht gerade. 2. Liegen der Landesregierung nach Würdigung der Umstände Erkenntnisse zur Tat oder zu dessen Aktionsplanungen, zur Einstellung der Täter und zu einzelnen Delikten vor, wenn ja, sind diese der Politisch motivierten Kriminalität zuzuordnen mit welchen Konsequenzen? 3. Ist der Staatsschutz via Mitteilung in dem Fall der „erhängten“ Puppe tätig und ist der Schutz des betroffenen Abgeordneten und seiner Räumlichkeiten Teil der Überlegungen der zuständigen staatlichen Stellen? 4. Wie will die Landesregierung bei öffentlichen Mordandrohungen an politische Mitbewerber künftig vorgehen?
