thueringer-landtag.de ↗

Lena Saniye Güngör

Die Linke 02.11.2023 Sitzungen 7/120

Fragestunde

Verzögerung bei der Umsetzung der sogenannten Halbierung der Ersatzfreiheitsstrafe Laut eines Artikels der LTO vom 22.09.2023 komme es zur Verzögerung bei der Umsetzung der sogenannten Halbierung der Ersatzfreiheitsstrafe. Das Inkrafttreten der betreffenden Regelung im Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt – SanktionenÜG – vom 26.07.2023 sei vom 01.10.2023 auf den 01.02.2024 verlegt worden. Der Starttermin habe vom Bundestag um vier Monate verschoben werden müssen, da einige Bundesländer nicht rechtzeitig IT-Probleme bei der Umsetzung der Regelung angezeigt hätten. Weiter wird berichtet, dass die Bundesregierung die Länder bereits im August 2022 in das Gesetzgebungsverfahren eingebunden habe und diese ausreichend Zeit gehabt hätten, auf Umsetzungsprobleme hinzuweisen. Ich frage daher die Landesregierung: 1. Gibt es in Thüringen auch IT-Probleme bei der Umsetzung des SanktionenÜG? Falls ja, bitte angeben, worin die bestehen, die eine Verschiebung des Inkrafttretens des SanktionenÜG um vier Monate erforderlich gemacht haben. 2. Inwieweit und seit wann war Thüringen in das Gesetzgebungsverfahren eingebunden? 3. Welche Folgen hat die Verzögerung des Inkrafttretens des SanktionenÜG für Personen, die zwischen dem 01.10.2023 und 31.01.2024 eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten müssen?

Alle Reden von Lena Saniye Güngör Protokoll ↗