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Madeleine Henfling

02.11.2023 Sitzungen 7/120

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes

Vielen Dank. Ich eröffne die Aussprache. Mir liegen bisher keine Meldungen von Abgeordneten vor. Möchte das jemand ändern? Das sehe ich nicht. Dann kann ich die Aussprache auch wieder schließen und die Frage in Richtung Landesregierung stellen – auch keine Wortmeldung dazu. Okay. Dann würden wir direkt über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/8243 in zweiter Beratung abstimmen. Wer dafür stimmt, denn bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen und die Gruppe des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Keine. Stimmenthaltungen? Auch nicht. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen. Dann kommen wir auch schon zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer für diesen Gesetzentwurf stimmen möchte, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind alle Gruppen und Fraktionen und fraktionslosen Abgeordneten des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Das kann ich nicht erkennen. Stimmenthaltungen? Auch nicht. Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung angenommen. Es gab die Vorabsprache, dass wir den Tagesordnungspunkt 8, das Versorgungswerk der Rechtsanwälte, den Gesetzentwurf, erst morgen aufrufen. Theoretisch ist es aber auch jetzt möglich. Gibt es da vehementen Widerspruch, wenn wir das jetzt machen? Ist das okay für alle? Gut. Dann machen wir das. Dann rufen wir jetzt auf den TagesordnungsGesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/8875 ERSTE BERATUNG und das Wort zur Begründung hat die Staatssekretärin Herz.

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