Jörg Henke
b) Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes
Vielen Dank, Herr Präsident. Werte Abgeordnete, werte Gäste, ich möchte mich im Vorfeld erst mal bedanken bei allen Feuerwehrleuten, Rettungsdiensten, die jeden Tag ihren Dienst versehen und den Menschen zur Seite stehen, wenn Katastrophen, Notfälle passieren. Ganz besonders danken möchte ich den Feuerwehren, die vor 14 Tagen den Großbrand in Crossen an der Elster, sprich im Stahlwerk, gelöscht haben, als ein Stahlofen explodiert ist und 190 Feuerwehrkräfte vor Ort waren, genauso wie das THW, genauso wie die Rettungskräfte und genauso wie die Polizei. Dort hat sich gezeigt, dass das Zusammenspiel der Rettungskräfte mit der Feuerwehr hervorragend funktioniert hat und wir alles daransetzen müssen, dass genau das auch weiterhin passieren kann. Deshalb hoffen wir, dass in diesem Jahr auch noch mal eine Novelle vorgelegt wird, weil das jetzt schon öfter angesprochen worden ist, und wir da einen Erkenntnisgewinn erzielen können. Nun zum Gesetzentwurf: Zunächst wollte ich eigentlich sagen, dass dieser Gesetzentwurf nur mithilfe Dritter und so auch des Ministeriums für Inneres und Kommunales entstanden ist. Aber bei näherem Anschauen merkt man, dass es wohl doch nicht aus dem Ministerium stammen kann. Denn dort hätte man bestimmt nicht die schon bestehende Regelung des § 6 Abs. 2 des Thüringer Brandund Katastrophenschutzgesetzes in dem mit Ihrem Entwurf neu im Gesetz eingefügten § 7a Abs. 1 Satz 2 wiederholt. Vielleicht sollte aber diese Doppelregelung auch dazu dienen, der steckengebliebenen Leitstellenreform der Landesregierung neues Leben zu geben. Fest steht jedenfalls, durch ständiges Wiederholen löst man die Probleme nicht.
(Beifall AfD)
Erstaunt war meine Fraktion, als wir in Ihrem Gesetzentwurf den Begriff der Hochzonung von Aufgaben aus dem eigenen Wirkungskreis der kommunalen Aufgabenträger zum Land gelesen haben. Warum geht eine solche Hochzonung auf dem Land nicht bei den Sozialleistungen der Kommunen, gerade für Asylbewerber und Geflüchtete, da fliegen nämlich die Haushalte reihenweise den Kommunen um die Ohren. Das ist eine Frage, mit der man sich beschäftigen müsste. Zur Feuerwehrrente, dem zweiten Teil Ihres Gesetzesentwurfs: Mit der beabsichtigten Änderung des § 14a Satz 5 des Gesetzes hört man nun endlich den Ruf der Praxis. Den Feuerwehren laufen nämlich vor Erreichen der 15-jährigen Anwartschaft auf die Feuerwehrrente die Leute davon – warum? –, weil sich eine Auszahlung des angesparten Rentenkapitals als günstig erweist. Das hätte die CDU bei ihrer Gesetzesinitiative zur Feuerwehrrente zum Einfangen der Wählerstimmen im Jahre 2009 bereits erkennen müssen. Vielleicht wollten Sie es auch deshalb nicht. Das Problem bei der Feuerwehrrente sitzt aber noch viel tiefer. Wie sieht es denn eigentlich mit der Steuerpflicht von Feuerwehrrente und Einmalzahlungen aus? Da muss ich Ihnen wahrscheinlich nicht sagen, das wird auf die Rente aufgerechnet. Demzufolge ist der Gewinn, der hinterher rausgezogen werden kann, sehr klein. Deswegen haben wir einen Antrag eingebracht oder – besser gesagt – im letzten Haushalt eingebracht, dass die Feuerwehrrenten eigentlich aufgebessert werden müssten. Das ist eigentlich zu niedrig, um die Leute dafür zu interessieren, länger bei den Feuerwehren zu bleiben und auch ehrenamtlich länger tätig zu bleiben.
(Beifall AfD)
Da muss auf jeden Fall nachgebessert werden, vor allen Dingen auch bei den Gesprächen im Ausschuss. Dazu lassen sich dann vonseiten des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales sowie des kommunalen Versorgungsverbandes mit ihren Schönrechnungen außer viel Farbe leider keine Ausführungen entnehmen. Tatsächlich ist es aber doch so, dass sich der Staat dann hinterher noch mit den Einkommensteuern daran bedient. Und ich muss noch mal dazu sagen: Ich bin ja erfreut, dass wir bei der Feuerwehrschule vorankommen, dass man jetzt auch bei uns im Gemeinderat endlich erfahren hat, wann es mit der Tunnelrettungsanlage losgeht, da bin ich erfreut, dass das im Jahre 2024 beginnen soll. Aber bei allem darf man nicht vergessen, egal, Feuerwehrrente und alles, was dazugehört: Man braucht auch ordentliche Ausbilder vor Ort, um den Feuerwehrleuten beizubringen, wie sie mit dem Equipment umgehen können, denn die Techniken haben sich geändert. Ich habe es bei der Einsatzzentrale gesehen bei dem Großbrand im Stahlwerk. Moderne Drohen und vieles andere mehr werden eingeführt. Das heißt, die Leute müssen auch daran ausgebildet werden.
(Beifall AfD)
Was nutzt denn die vielgepriesene Anerkennung dieses sehr wichtigen Ehrenamts der Feuerwehr? Zum Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP: Soll Ihr Gesetzentwurf bedeuten, dass man nun die Bestimmung des § 14a des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes ändern will? Das hat doch Rot-Rot-Grün bereits mit ihrem Gesetzentwurf getan. Hält die Parlamentarische Gruppe der FDP eine Hochzonung von Aufgaben aus dem eigenen Wirkungskreis der kommunalen Aufgabenträger zum Land hinsichtlich der Alarmierung der Einsatzkräfte nicht für erforderlich? Und wenn nein: Warum nicht? Dazu sollten Sie hier und jetzt erklären, was Sie mit Ihrem Antrag meinen.
(Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP:
Die Frage ist nur, ob Sie es verstehen!) Meine Fraktion freut sich schon auf eine spannende Beratung der Entwürfe im Innen- und Kommunalausschuss. Wir werden daher einer Überweisung beider Gesetzentwürfe dorthin nicht im Wege stehen. Ich möchte aber zum Ende noch hinzufügen: Ich unterstütze die Feuerwehr bei uns finanziell bei verschiedenen Sachen, Alarmierungs-App, Computeranlage, weil die Kommunen so klamm sind, dass sie sich das gar nicht leisten können. Da muss ich sagen, hier ist auch der Staat gefordert. Wenn Sie wollen, dass die Feuerwehren vor Ort anrücken können, muss der Staat auch dafür sorgen, dass man ordentlich informiert wird, dass alarmiert wird und dass die Leute auch Bescheid wissen, wo sie hinsollen. Das geht mit dem, was wir jetzt machen, nicht. Dafür ist der Staat da und darüber müssen wir im Innenausschuss reden. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
