Jens Cotta
b) Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2020
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer, insbesondere sehr geehrte Steuerzahler, am Donnerstagabend noch mal über den Haushalt zu reden, ist natürlich eine feine Sache. Ich freue mich, dass so viele anwesend sind, das ist ja sonst nicht üblich um die Zeit. Heute sprechen wir über die Haushaltsrechnung für das Jahr 2020, ein Jahr, das in die Thüringer Geschichtsbücher eingehen wird. Es startete mit einer Ministerpräsidentenwahl im Februar, die rückgängig gemacht wurde und die in der Konsequenz dazu führte, dass ein demokratisch gewählter Ministerpräsident mit einer Mehrheit im Haus einer Minderheit weichen musste.
(Beifall AfD)
Dieser Zustand hält bis heute an mit freundlicher Unterstützung der CDU-Fraktion, deren damaliger Stabilitätspakt lediglich eine euphemistische Umschreibung eines Koalitionsvertrags war. 2020 endete final mit Schulschließungen, der Gängelung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, der Nötigung von Anbietern und Verbrauchern, einsamen Weihnachten, einer Ausgangssperre ab 22 Uhr und überhaupt mit Einschränkungen von Freiheitsrechten. Als unser Fraktionsvorsitzender am 21. September 2020 in der Generaldebatte zum Nachtragshaushalt und zur Errichtung eines Corona-Sondervermögens sprach, warf er der Landesregierung und der Großen Koalition einen nicht souveränen Umgang mit der sogenannten Coronakrise vor. Es kristallisierte sich zunehmend heraus, wie recht er mit dieser Einschätzung hatte.
(Beifall AfD)
Die von der Landesregierung ergriffenen Coronapolitikmaßnahmen waren oft völlig überzogen, unangemessen, wirkungslos und belasteten so die Bürger Thüringens als auch die Wirtschaft erheblich. Diese verfehlte Politik ist Teil der wirtschaftlichen und haushalterischen Probleme, über die wir heute sprechen müssen. Das reale Bruttoinlandsprodukt sank um 4,6 Prozent und das verarbeitende Gewerbe verzeichnete gar einen Rückgang der Bruttowertschöpfung um 10,7 Prozent. Diese Entwicklungen spiegeln sich logischerweise auch in den Landeseinnahmen wider. Diese lagen 2020 mit 7,848 Milliarden Euro um 675,8 Millionen unter dem ursprünglich erwarteten Haushaltsansatz. Allein Thüringens Steuereinnahmen sanken gegenüber dem Vorjahr um 175 Millionen Euro. Das Finanzierungsdefizit im Jahresabschluss betrug rund 1,13 Milliarden Euro. Die Mindereinnahmen und die zusätzlichen Ausgaben im Zusammenhang mit der Coronapolitik der Landesregierung erforderten die Einrichtung eines Nachtragshaushalts für 2020. Das im Dezember beschlossene Nachtragshaushaltsgesetz enthielt eine Kreditermächtigung für eine Neuverschuldung von rund 1,3 Milliarden Euro. Fast die gesamte Kreditermächtigung wurde ausgeschöpft. Die ursprünglich geplante Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von rund 519 Millionen Euro wurde jedoch nicht in Anspruch genommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, an dieser Stelle gilt es zu fragen, ob es überhaupt gerechtfertigt war, die Haushaltsrücklage unberührt zu lassen und stattdessen neue Schulden aufzunehmen. Im Auftrag des Bundes der Steuerzahler erstellte der Universitätsprofessor Dr. Christoph Gröpl im Juni 2020 ein Rechtsgutachten zur Vereinbarkeit des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 mit den haushaltsverfassungsrechtlichen Vorgaben, insbesondere mit der sogenannten Schuldenbremse. Also zu Deutsch: Ist der Nachtragshaushalt unter Beachtung der Schuldenbremse verfassungsgemäß? Kernaussage dieses Gutachtens ist, dass eine Notlage zur Aufhebung des Verbots der Nettoneuverschuldung führen muss und dass das Bestehenbleiben von Rücklagen, während gleichzeitig neue Schulden aufgenommen werden, als Verstoß gegen die Pflicht zur Konsolidierung des Haushalts betrachtet werden kann. Gröpl argumentierte, dass Rücklagen weder im Kernhaushalt noch in Form von Sondervermögen aufgebaut werden sollten, da diese gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot, gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit und gegen das Verbot der ungedeckten Ausgaben verstoßen könne. Kurz gesagt: Es ist fragwürdig, ob das Vorgehen der Landesregierung, die Rücklagen unberührt zu lassen und stattdessen neue Schulden aufzunehmen, mit den haushaltsrechtlichen Vorgaben in Einklang zu bringen ist.
(Beifall AfD)
Man hätte das entstehende Finanzierungsdefizit durch die Entnahme aus der Rücklage ausgleichen können, ohne gegen das Verbot der Nettoneuverschuldung zu verstoßen. Die Landesregierung entschied sich jedoch für die Belastung zukünftiger Generationen über den einfachen Weg der Schuldenaufnahme und setzte außerdem noch die Schuldentilgung aus. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der folgende zitierte Satz: „Der Haushalt ist der Nerv des Staates. Daher muß er den profanen Augen des Untertanen entzogen werden.“, wird Kardinal Richelieu zugeordnet. Offensichtlich hat sich die Thüringer Landesregierung seit 2020 genau diesen Spruch als Leitmotiv verinnerlicht. Denn pünktlich mit dem Start der Corona-„Plandemie“ beginnt das Tarnen und Täuschen über deren Kosten. Kommen wir also zum haushaltstechnischen Streitthema Nummer 1, das sogenannte Sondervermögen, Thüringer Corona-Pandemie-Hilfsfonds, das parallel zur Kreditaufnahme im Kernhaushalt eingerichtet wurde und noch heute den Haushaltsausschuss beschäftigt. Im Jahr 2022 wurde dieses Sondervermögen noch um den Titel „Energiekrise“ erweitert. Und der grüne Umweltminister möchte inzwischen mit dem Geld, das eigentlich den Bürgern und Kommunen und der Wirtschaft zustehen soll, das Klima in Thüringen retten. Im Betrachtungsjahr 2020 wurde dieses Sondervermögen mit stolzen 694,8 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt ausgestattet. Doch wie wurde dieses Geld verwendet und welchen Effekt hatte es? Das Sondervermögen diente laut Gesetz vor allem dazu, auf die wirtschaftlichen, gesundheitlichen, sozialen und kulturellen Folgen der Coronapandemie hinzuwirken. Die Landesregierung hat die Möglichkeit, darüber zu entscheiden, wie die Mittel verwendet werden. Sie konnte Zuschüsse gewähren, Darlehen vergeben oder Bürgschaften übernehmen. Die Realität sah dann wie folgt aus: Die Landesregierung entschied sich, einen Großteil der Mittel, nämlich 600 Millionen Euro, in Form von Darlehen an Unternehmen zu vergeben. Das ist insofern problematisch, als dass viele Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Betriebe, durch die völlig verfehlte Coronapolitik ohnehin schon massive wirtschaftliche Probleme hatten. Statt diesen Unternehmen unbürokratische und direkte finanzielle Hilfe in Form von Zuschüssen zukommen zu lassen, verabreichte man rückzahlbare Darlehen in Größenordnungen. Stellt man aus dem Sondervermögen gewährte Zuschüsse und ausgegebene Kredite ins Verhältnis, Zuschüsse in Höhe von 54 Millionen Euro zu Krediten in Höhe von 600 Millionen Euro, zeigt sich das Missverhältnis deutlich. Offensichtlich war den handelnden Ministern nicht daran gelegen, den durch die zweifelhaften Pandemiemaßnahmen in Not geratenen Unternehmen tatsächlich zu helfen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Bilanz des Jahres 2020 ist zusammenfassend geprägt von massiven Mindereinnahmen, einer hohen Neuverschuldung und einer fragwürdigen Verwendung der zur Verfügung gestellten Mittel. Die Landesregierung hat es versäumt, die Interessen der Bürger und Unternehmen Thüringens angemessen zu berücksichtigen, und stattdessen auf eine überzogene und wenig zielführende Politik gesetzt. Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag wird sich daher gegen die Haushaltsrechnung 2020 aussprechen. Das hat sie übrigens auch schon im Ausschuss getan. Nach unserer Auffassung sieht eine verantwortungsvolle und transparente Haushaltspolitik ganz anders aus. Verantwortungsvolle Haushaltspolitik stellt die Interessen der Bürger und der Wirtschaft in den Vordergrund und nicht den Staat selbst. Dem Thüringer Rechnungshof möchte ich im Namen meiner Fraktion für seine geleistete Arbeit danken. Selbstverständlich werden wir hier einer Entlastung zustimmen. Den Schluss meiner Rede hatte ich eigentlich der CDU gewidmet, weil ich gedacht hatte, dass Sie dieser Entlastung zustimmen, was natürlich im krassen Widerspruch steht zu dieser ganzen Staatssekretär-Affäre. Von daher freue ich mich über Ihren Antrag. Wir werden Ihrem Antrag zustimmen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
